Kann und soll "Illegale Migration" wirklich verhindert werden?

Die Lebenssituation illegal MigrantInnen in Deutschland und deren eventuelle Funktion


Hausarbeit, 2008

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Politische und Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1. Einordnung und Definition
2.2. Wege in die Illegality
2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.4. Datenerhebung und AusmaB

3. Lebenssituation der „Illegalen“
3.1. Alltag
3.2 Beschaftigungsverhaltnisse
3.3. Gesundheitsversorgung

4. Politische Optionen
4.1 Konventionelle MaBnahmen
4.2 Alternative Ansatze

5. Schluss

6. Quellenverzeichnis

Einleitung

„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann uberall zustande kommen, auf leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals.“ Dafur wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, wahrend ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“

(Bertold Brecht, Fluchtlingsgesprache 1940)

„Illegale Migration“ ist ein Begriff, der diejenigen Menschen erfasst, die sich ohne eine gultige Aufenthaltserlaubnis in einem Land aufhalten, das nicht ihr Herkunftsland ist.

Seit den 1990er Jahren stand dieses globale Phanomen auch in Deutschland immer wieder auf der politischen Tagesordnung, wobei sich in der Debatte um Menschen ohne Aufenthaltsstatus ein Spannungsfeld zwischen einer ordnungspolitisch motivierten Haltung und einer menschenrechtlich orientierten Haltung abgezeichnet hat.

Studien, die aus der erstgenannten Motivation in Auftrag gegeben wurden, berufen sich eher auf Statistiken, z.B. auf die des Bundesgrenzschutzes und halten Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalitat, uberspitzt ausgedruckt, fur eine Bedrohung staatlicher Souveranitat, innerer Sicherheit und den sozialen Frieden.

Der menschenrechtlich orientierte Standpunkt hingegen stutzt sich vor allem auf qualitativ erhobene Studien und betont die sozial und rechtlich prekare Lebenssituation der „Illegalen“[1].

In dieser Arbeit sollen beiden Positionen zu Wort kommen, wenn auch die Lebenssituation der „Illegalen“ mehr Platz einnehmen wird. Aber auch auf die okonomische Dimension der aufenthaltsrechtlichen Illegalitat soll eingegangen werden.

Obwohl Illegale Migration ein Phanomen ist, dass in jedem modernen Staat auftritt, wird in dieser Arbeit ausschlieBlich auf die Situation in Deutschland eingegangen, da jedes Land seine eigenen, historisch gewachsenen Traditionen um Umgang mit MigrantInnen und speziell auch mit „Illegalen“ hat und sich darum ihre Lebenssituationen und die jeweilige Politik von Land zu Land in vielen Punkten unterscheiden.

Nach einer kurzen Einordnung in das Themengebiet Migration werden die Wege, wie Menschen in die Illegalitat gelangen, sowie ihre rechtliche Stellung und die Datenlage behandelt.

Im Anschluss sollen mit der Betrachtung von Beschaftigungsverhaltnissen, Gesundheitsversorgung und dem Alltag der „Illegalen“ Schlaglichter auf ihre allgemeine Lebenssituation geworfen werden, um letztendlich politische Optionen im Umgang mit aufenthaltsrechtlicher Illegalitat und die sich daraus ergebenden MaBnahmen auf ihren Erfolg zu uberprufen.

2. Politische und Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1. Einordnung und Definition

Illegale Migration ist ein Aspekt der globalen Wanderungsbewegungen unserer heutigen Zeit. Bei den Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen, unterscheidet sich die illegale bzw. irregulare zunachst nicht von der regularen Migration.[2]

Ein Grund fur (Aus-)Wanderung ist die Flucht vor Krieg und Vertreibung. Aber auch materielle Bedurftigkeit und Perspektivlosigkeit, sowie Familiennachzug, Weiterbildung oder auch einfach nur Reiselust bringen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Es gibt aber durchaus auch MigrantInnen, die unfreiwillig nach Deutschland einreisen bzw. sich hier aufhalten. Dazu gehoren beispielsweise Opfer des Menschenhandels.[3]

So vielfaltig die Migrationsmotive auch sind, so vielfaltig sind auch die Faktoren, die das Migrationssystem „strukturieren“.

Wichtig ist hierbei die Zuganglichkeit des Ziellandes. Gemeint sind die geographische Distanz, die im Zeitalter der Globalisierung durch sinkende Transportkosten immer leichter uberwunden werden kann, aber auch Einreise- und Arbeitsbeschrankungen.[4] Eine bloBe Zuganglichkeit zum Zielland fuhrt allerdings nicht alleine zur illegalen Einwanderung. Gerade fur die illegale Zuwanderung sind auch Anschlussmoglichkeiten wichtig.[5]

Die aufgezahlten Faktoren tragen dazu bei, dass Deutschland seit den 1990er Jahren vor der groBen Herausforderung steht, seine staatliche Autoritat durch die Abschottung seiner Grenzen unter Beweis stellen zu mussen. Durch diese Abschottung aber wird Illegalitat erst geschaffen. Denn diese Menschen haben ihren rechtlichen Status zwar „in der Regel nicht selbst gewahlt oder gar angestrebt“[6], sind aber fest uberzeugt davon, dass sie einreisen wollen und lassen sich deshalb nur schwer aufhalten. Dies wurde in letzter Zeit auch seitens der Politik erkannt. Das Bundesministerium des Inneren schreibt dazu in seinem 2007 erschienenen Bericht:

„Zum anderen kann die Zuwanderungskontrolle in einem freiheitlichen Staat aufenthaltsrechtliche Illegalitat nicht vollstandig verhindern. Sie gehort in Deutschland wie in anderen EU-Staaten zur Lebenswirklichkeit mit der Staat und Gesellschaft umgehen mussen.[7]

Sobald sie aber im Land sind, werden die MigrantInnen in die Illegalitat gezwungen, weil sie entweder — wie im Falle von Fluchtlingen — nur geringe Chancen auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben[8] oder ihnen — im Falle von ArbeitsmigrantInnen — faktisch keine legale Moglichkeit gegeben ist, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.

Das Phanomen Illegalitat zeichnet sich durch drei Dimensionen aus, die sich oft bedingen: Die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt und die illegale Beschaftigung. In dieser Arbeit wird die Definition des Bundesministeriums des Inneren ubernommen, die den fehlenden Aufenthaltstitel als maBgeblich bestimmt:

„Unter die Begriffe „Illegale“ oder „Illegalitat“ in diesem Sinn fallen diejenigen Auslander, die sich ohne Aufenthaltstitel, ohne Duldung und ohne Kenntnis der Behorden in Deutschland aufhalten. Nicht erfasst sind dagegen Auslander, die vollziehbar ausreisepflichtig und den Behorden bekannt sind.“[9]

2.2. Wege in die Illegalitat

Am haufigsten tritt der Fall auf, dass MigrantInnen erst in die Illegalitat gelangen, nachdem sie legal eingereist sind. Dies kann passieren wenn zwar eine legale Einreise erfolgt ist und auch gegebenenfalls eine Niederlassungserlaubnis vorliegt, der/die MigrantIn aber entweder versaumt, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu beantragen, zu verlangern oder nach dem Ablauf eines befristeten Aufenthaltstitels trotz Aufforderung zur Ausreise in Deutschland verbleibt.[10] Es gibt auch denn Fall, dass eine legal eingereiste Person von vornherein kein Recht auf Niederlassung hat, aber dennoch im Land bleibt.

Die Moglichkeit der legalen Einreise nach Deutschland mit anschlieBendem Verbleib wird vor allem von Menschen wahrgenommen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen, sowie von angehorigen aus Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind.[11]

Wer diese Chancen nicht hat, kann die Moglichkeit einer scheinlegalen Einreise mit falschen Dokumenten (Pass oder Visum) nutzen. „Vor allem Fluchtlinge und Asylbewerber, aber auch Arbeitsmigranten aus visumspflichtigen Staaten nutzen diesen Weg.“[12]

Ein weiterer Weg zur illegalen Einreise nach Deutschland sind „erschlichene Visa“. Diese werden „teilweise von in Deutschland ansassigen Briefkastenfirmen organisiert, die zum Beispiel fur ukrainische Staatsangehorige fingierte Einladungsschreiben ausstellen und nach der Einreise eine illegale Beschaftigung organisieren.“[13]

In der Offentlichkeit am starksten wahrgenommen wird die illegale Einreise ohne Dokumente. Sie erfolgt meistens uber Schleuser.[14]

Nicht zuletzt kann man in die Illegalitat gelangen, wenn man als Kind statusloser Eltern in Deutschland geboren wird.[15]

Soziale Netzwerke spielen bei der Ankunft in Deutschland eine groBe Rolle, da sie uber das notwendige Wissen (z.B. uber potentielle Arbeitgeber) verfugen. Sie entstehen entweder durch verwandtschaftliche Beziehungen oder auch beispielsweise durch fruhere Aufenthalte in Deutschland als Studierende/r.[16] Wie bereits erwahnt gibt es haufig den Fall, dass MigrantInnen legal nach Deutschland einreisen, z.B. als Au-Pair und erst spater, nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung in die Illegalitat rutschen. Dies passiert aus Unkenntnis genauso wie aus Kalkul. Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass sich bei den „Illegalen“ in Deutschland verschiedene Arten des Aufenthaltsstatus abwechseln:

„Eine junge Chilenin lebte vier Jahre illegal in Munchen, bis sie Geld genug fur ihr Studium zusammen verdient hatte. Danach ging sie nach Hause, bewarb sich mit dem in Munchen verdienten Geld um einen Studienplatz und studiert zur Zeit an der Munchner Universitat.“[17]

2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsatzlich gilt das Volkerrecht fur alle Menschen, auch fur diejenigen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Im Gegensatz zum Grundgesetz ist es allerdings nicht einklagbar.

Wie uberall auf der Welt ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland grundsatzlich an eine Aufenthaltserlaubnis gekoppelt.[18] Wer diese nicht vorweisen kann, hat (fast) keine Rechte, sondern wird strafrechtlich verfolgt.[19]

Recht ist allerdings nicht als ein statisches Konstrukt zu verstehen, sondern gerade das Auslanderrecht hat sich im laufe der Zeit verandert. So wurde „Seit der Neufassung des Auslandergesetzes 1990 [...] die Strafbarkeit der illegalen Einreise, des illegalen Aufenthalts sowie des Schleusens sukzessive verscharft.“[20] Auch die Kontrollsysteme und die Durchsetzung des Rechts verandern sich und werden keinesfalls immer mit derselben Intensitat durchgesetzt.[21]

„Tatsachlich allerdings ist „Illegalitat“ haufig kein eindeutig abgegrenzter Zustand und die Situation der Betroffenen vielfach abhangig von der Praxis der Auslanderbehorden.“ [22]

Nachdem die prekare rechtliche Situation der „Illegalen“ angedeutet wurde, soll nun gepruft werden, welche Moglichkeiten es fur diese Menschen gibt, einen legalen Aufenhaltsstatus zu erlangen.

Die „klassische“ Moglichkeit dafur ist, ein Asylantrag zu stellen. Wird ihm vom Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge stattgegeben, wird eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Dieser Weg ist allerdings mit erheblichen Hurden ausgestattet.[23] Ein weiteres Mittel aus der Illegalitat heraus einen gultigen Aufenthaltsstatus zu erlangen, ist eine EheschlieBung mit einem/einer deutschen StaatsburgerIn oder einem/einer auslandischen LebenspartnerIn mit einer langerfristigen Aufenthaltserlaubnis. Diese kann allerdings zu prekaren Abhangigkeiten fuhren.[24] AuBerdem ist eine EheschlieBung in diesem Falle sehr kompliziert, weil uber ihr generell der Verdacht der „Scheinehe“ steht.[25]

Auch Elternschaft kann ein Weg aus der Illegalitat sein. So zum Beispiel wenn ein deutscher Mann die Vaterschaft des Kindes einer auslandischen Frau ohne Aufenthaltsstatus anerkennt.[26] Die letzte Moglichkeit ist die Aufenthaltsgewahrung aus humanitaren Grunden oder uber Hartefallgrunde. Hier liegt die Entscheidung bei der obersten Landesbehorde.

Insgesamt lasst sich feststellen, dass fur die Mehrheit der „Illegalen“ in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beinahe unerreichbar bleibt.

2.4. AusmaC und Datenerhebung der illegalen Migration

Die Erforschung des Phanomens Illegalitat birgt einige Probleme, da „illegale“ MigrantInnen statistisch kaum erfasst werden konnen. Fur gewohnlich vermeiden sie ja den Umgang mit staatlichen Stellen.[27]

Aktuelle Forschungen in Deutschland arbeiten deshalb oft mit qualitativen Methoden wie zum Beispiel mit Interviews. Probleme gibt es in dieser Hinsicht zum Beispiel bei der Findung von InterviewparterInnen.[28]

[...]


[1] Die Bezeichnung „Illegale“ wird in dieser Arbeit in Anfuhrungszeichen gesetzt um so zu betonen, dass Menschen an sich nicht illegal sein konnen, sondern nur ihr rechtlicher Aufenthaltsstatus.

[2] Vgl. Schonwalder (2004), S.3

[3] Vgl. Schonwalder (2004), S.33

[4] Vgl. Cyrus (2004), S.12

[5] „Nicht nur die Politik der Anwerbung von Gastarbeitern, der Aufnahme von Fluchtlingen und Aussiedlern hat den Boden fur vielfaltige soziale Anschlussmoglichkeiten bereitet. Auch ein boomender informeller Arbeitsmarkt eroffnet illegalen Zuwanderern vielfaltige Einkommensmoglichkeiten. [...] Die Ziellander sind somit nicht passive Opfer, sondern schaffen mit ihrer Politik Voraussetzungen und Rahmenbedingungen illegaler Einwanderung.“ (Cyrus 2004:13)

[6] Drossou (2008), S. 7

[7] Bundesministerium des Inneren (2007), S.6

[8] „Nach Schatzungen des UN-Fluchtlingshilfswerks UNHCR sind etwa ein Drittel der irregularen Migrantinnen und Migranten de facto Fluchtlinge, die aufgrund der niedrigen Anerkennungschancen erst gar keinen Asylantrag in den EU-Landern stellen.“ ( Drossou 2008:7)

[9] Bundesministerium des inneren (2007), S.6

[10] Vgl. Alscher (2001), S.10f.

[11] „Die Anzahl der Personen allein aus Polen, die eine visumsfreie Einreise nutzen, um regelmaBig oder sporadisch in Deutschland illegal zu arbeiten, wird von polnischen Experten auf etwa 200 000 Personen geschatzt. Da der Personenverkehr uber die Grenze nur stichprobenartig kontrolliert wird, bildet die visumsfreie Einreise fur illegale Arbeitsmigranten das wichtigste Eingangstor in die aufenthaltsrechtliche Illegalitat." ( Cyrus 2004: 15)

[12] Cyrus (2004), S.15

[13] Cyrus (2004), S.15f

[14] „Vor allem Fluchtlinge und Asylbewerber aus visumspflichtigen Drittstaaten, die auf Grund der Angst vor Verfolgung keinen Visumsantrag stellen oder auf Grund einer restriktiven Visumserteilungspraxis kein Visum erhalten wurden, sind auf die illegale Einreise ohne Dokumente und auf die Unterstutzung durch Schleuser angewiesen. [...]“ (Cyrus 2004:16)

[15] Alscher (2001), S.11

[16] Vgl. Alt (2003), S.84; S.103; S.108

[17] Alt (2003), S. 112

[18] „[...] wobei Ausnahmen durch Gesetze, zwischenstaatliche Abkommen und internationale Vertrage definiert werden.“ (Schonwalder et al. 2004:38)

[19] Vgl. Schonwalder et al. (2004), S.38

[20] Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge (2005), S.33

20 Schonwalder et al. (2004), S.38

[22] Schonwalder et al. (2004), S.38

[23] Vgl. Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge (2005), S.36

[24] „Zur Sicherung ihres aufenthaltsrechtlichen Status suchen viele der in der Prostitution arbeitenden Frauen die Heirat mit Deutschen oder legal anwesenden Auslandern, geraten dadurch aber wiederum in neue Abhangigkeits- und Ausbeutungsverhaltnisse. ( Alscher et al. 2001:29)

[25] Vgl. Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge (2005), S.37ff.

[26] Vgl. Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge (2005), S.40

[27] Vogel (2008), S.2

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Kann und soll "Illegale Migration" wirklich verhindert werden?
Untertitel
Die Lebenssituation illegal MigrantInnen in Deutschland und deren eventuelle Funktion
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Seminar für Wissenschaftliche Politik)
Veranstaltung
Einwanderungs- und Integrationspolitik im europäischen Vergleich
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
19
Katalognummer
V149596
ISBN (eBook)
9783640602957
ISBN (Buch)
9783640601882
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Migration, "Illegale", Politikwissenschaft
Arbeit zitieren
Sabrina Roy (Autor:in), 2008, Kann und soll "Illegale Migration" wirklich verhindert werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149596

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kann und soll "Illegale Migration" wirklich verhindert werden?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden