Damenstift Essen - Lebensalltag der Stiftsdamen


Seminararbeit, 2009

21 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG:

AUFNAHME IN DAS STIFT ESSEN:
Die Probation
Die Prabende
Station 1: Kapitelhaus
Station 2: Munsterkirche
Station 3: St. Quintin
Station 4: Schule
Station 5: Grafinnenchor
Die strikte Residenz:
Die Profess
Die Abtissin

ALLTAG:
Weltlicher Alltag
Geistiger Alltag
Die Memoria
Liturgische Besonderheiten in Essen
Freizeitbeschaftigung

ERZIEHUNG
Schreiben
Lesen

KLEINKUNST
Die goldene Madonna aus dem Stift Essen
Die Krone
Das Theophanu-Evangeliar

LITERATURVERZEICHNIS:

ABBILDUNGEN

Einleitung:

Wahrend dem vergangenen Sommersemester haben wir uns mit verschiedenen Stiften beschaf- tigt, die im Mittelalter zwischen den Jahren 500 und 1200 gegrundet wurden. Das Damenstift Essen ist in vielen Hinsichten ein interessantes Beispiel, an dem sich die Aufgaben eines sol- chen Stiftes gut aufzeigen lassen. Im folgenden Text mochte ich zuerst auf die Aufnahme in das Stift, den Alltag und das Gebet, sowie auf die Bildung der Stiftsdamen naher eingehen, werde mich mit dem beschaftigen, was die Sanctimonialen lasen, was sie schrieben und mit welcher Art von Literatur sie sich auseinander setzten. Folgend wird die Kunst interessant: womit wollten die Damen umgeben sein? Was fertigten sie selbst an, beziehungsweise was liefien sie fur sich herstellen?

Der Alltag beginnt im Stift. Um einmal diesen Alltag erleben zu konnen, muss ein Madchen zuerst in dem Stift aufgenommen werden. Die Aufnahme in Essen war ein langwieriger Akt, den ich beschreiben will.

Aufnahme in das Stift Essen:

Die Probation

Welche Kriterien mussten erfullt sein, um in das Stift aufgenommen und eine ancilla Christi zu werden? Man kann heute nicht genau nachweisen, woher, oder welchen Standes die Frauen waren, die vor 1250 im Stift aufgenommen waren, es sind uns hier nur Abtissinnen bekannt. Erst im Zeitraum zwischen 1275 und 1500 konnen insgesamt 124 Frauen ermittelt werden.[1] Allerdings ist schwer vorstellbar, dass Kaiser Otto I. einen so grofien Grundbesitz mit den zugehorigen Herrschaftsrechten an eine Kommunitat geschenkt hatte, ware sie nicht (hoch-) adeliger Abkunft gewesen. Diese Abkunft musste naturlich dementsprechend kontrolliert und nachgewiesen werden (Abb. 1). Sicher kann man das erst seit dem 14. Jahrhundert sagen, weil ab diesem Zeitpunkt jede Frau eine so genannte Probation vorweisen musste, wollte sie dem Stift angehoren. Eine Probation ist eine Aufschworung, ausgestellt von Fursten und/oder Gra- fen. In Essen findet sich die wahrscheinlich alteste Aufschworung des deutschen Sprachrau- mes, aus dem Jahre 1373. Hier bestatigten 5 Grafen der Abtissin, dass die Tochter von Maria von Looz niemandem mit irgendwelchen Diensten verpflichtet waren. In Stiften des hohen Adels, wie eben Essen war das nicht die einzige Voraussetzung. Hier mussten beide Eltern des Madchens Personen des Furstlichen oder Graflichen Adels sein. Die Kontrolle erfolgte durch ebendiese Probation vor der Aufnahme in das Stift.[2] Daran wurde bis zur Sakularisation fest- gehalten. Seit dem 14. Jahrhundert anderte sich aber im Laufe der Zeit die Kontrolle, sowie auch die Form des Nachweises. Im Spatmittelalter wurden ganze Wappentafeln an die Abtis- sin geschickt, die die hochadelige Abstammung des Madchens mit bis zu vier Generationen bestatigen konnten. Diese Wappentafeln mussten von mindestens zwei Fursten und zwei Reichsgrafen unterschrieben worden sein. Nach Einreichung dieser Wappentafel hatte das graf- liche Damenkapitel sechs Wochen Zeit, um die Tafel zu prufen.

Die Prabende

Bei Bestatigung der Probation konnte die Anwarterin, auch priorissa, nach Essen kommen und von ihrer Prabende Besitz ergreifen. Im Besitz einer Prabende war sie allerdings noch nicht einer Stiftsdame oder Kapitularin gleichgestellt, sondern musste zuerst eine strikte Residenz im Stift leisten, die ich weiter unten ausfuhrlich beschrieben werde. Um sich ,Priorissa “ nennen zu konnen, also grundsatzlich in einem Stift aufgenommen zu werden, musste kein bestimmtes Alter erreicht worden sein. Die Jungste, die man heute nachweisen kann, war gerade 5 Jahre alt, es war die spatere Abtissin Bernardine Sophia von Ostfriesland. Die Besitzergreifung der Prabende war ein feierlicher Akt und wurde in funf Schritten vollzogen, die genau festgelegt waren.3

Station 1: Kapitelhaus

Das Madchen wurde in das Kapitelhaus gefuhrt, dort bat der Begleiter des Madchens die versammelten Stiftsdamen um Possession, zuletzt begab man sich gemeinsam in den Munster.

Station 2: Munsterkirche

Vor dem hohen Altar musste die Angehende Stiftsdame das Glaubensbekenntnis able- gen, das im Rahmen der taglichen Messe vollzogen wurde.

Station 3: St. Quintin

Alle Stiftsdamen begleiteten die Anwarterin in die Kapelle St. Quintin, wo dann mit dem Chorwarter gebetet oder gesungen wurde. Danach zeigte man den Madchen die

Reliquien des Heiligen.

Station 4: Schule

Jede Stiftsdame, egal welchen Alters, wurde danach durch die Schule gefuhrt. Dort wurde der Priorissa das Lefi- und Sangbuch durch den Scholaster gezeigt.

Station 5: Grafinnenchor

Zusammen zogen sie dann wieder in die Munsterkirche und in einem feierlichen Akt verlieh die Propstin die Pfrunde mit folgenden Worten: ,Jch gebe euch die Prabende Brot, Bier und Fleisch so lang ihr beim Stift verpleipt und wann ihr solche Praebend nicht langer haben wollet, so sollt ihr sie dem Capitul resigniren. “ (Abb. 2)

Das Folgende erinnert stark an die, in der Institutio sanctimonialium im 9. Jahrhundert, festge- legten Vorschriften; die Anwarterin bekam zum Abschluss des Rituals einen Ring als Symbol dafur, dass sie ab nun mit Christus verheiratet ist. Zusatzlich wurde sie mit dem Habit einge- kleidet, das aus einem weifien superpellicium, daruber einen Chormantel aus schwarzer Seide, einen sogenannten „Rantzen“, den Schleier, den sie wahrend der Messe, die der einzige Zeit- punkt war, an dem ein normaler Burger von aufierhalb der Klausur sie sehen konnte, tragen musste. Dieser war ursprunglich weifi und war spater oft kostbar mit Gold verziert.[4] Mit der Ergreifung der Prabende mussten auch Gebuhren entrichtet werden - von der Familie der Prio­rissa - die zum Teil zwischen den anwesenden Personen verteilt, aber grofitenteils zur Reno- vierung der Gebaude verwendet wurden.[5] Diese „Eintrittsgelder“ die erstmals mit einem Beleg aus dem Jahr 779 nachgewiesen werden konnen, machen klar, dass keine Horige oder Mittello- se in dem Stift aufgenommen wurden.[6]

Die strikte Residenz:

Die strikte Residenz war eine standige Anwesenheit im Stift wahrend eines Jahres weniger sechs Wochen. Um die strikte Residenz leisten zu konnen, musste das Madchen das vierzehn- te Lebensjahr vollendet haben.[7] Voraussetzung war auch, dass die Verfugung uber den person- lichen Besitz des Madchens klargestellt wurde, denn es war nur aus unvermeidbaren Anlassen erlaubt, weltliche Geschafte in der Kommunitat zu erledigen.[8] Nach Absolvierung dieser strik- ten Residenz war eine Absolution oder Emanzipation vonnoten, um Gleichberechtigung unter den Stiftsdamen zu erhalten. Nach dieser strikten Residenz war es nicht mehr notwendig, standig im Stift zu bleiben. Eine so strenge Handhabung dieser ist in keinem anderen Stift zu finden, wie es in Essen vonstatten gegangen sein muss. Sie war die Phase der Sozialisation und Disziplinierung. Auf Bildung legte man im Mittelalter einen grofien Wert. Die Residentin musste ein Jahr weniger sechs Wochen jeden Tag an dem graflichen Chordienst teilnehmen und wurde im lateinischen Chorgesang unterrichtet, bekam also auch eine Gesangsausbildung. Die Residenz war also ein Probejahr und wenn sie zu lange unterbrochen wurde, dann verfiel die bereits geleistete Residenzzeit und musste von neuem begonnen werden.[9] Ein kleiner Brief aus dem 9./10. Jahrhundert gibt uns einen kleinen Einblick in die Sorgen, die die Residentin hatte:

Frau Lehrerin Felhin, gebt mir die Erlaubnis, in dieser Nacht zusammen mit der Lehrerin Adalu zu wachen, und ich bestatige und schwore euch mit bei- den Handen, dass ich die ganze Nacht deklinieren oder lesen oder fur unse- ren Herrn singen will. Lebt wohl und gestattet, worum ich bitte.[10]

Man prufte ein richtiges standisches Verhalten des Madchens. Darum wurden die Residentin- nen ein Jahr lang von den, im Stift lebenden, Kapitularinnen genau beobachtet. Nach der Zeit der Residenz wurde die Residentin als angehende Stiftsdame emanzipiert.

Die Profess

Die Emanzipation war allein in der Verantwortung des graflichen Damenkapitels. Die Residen- tin wurde in das Kapitelhaus gefuhrt, und bat dort um Zulassung zum Kapitel. Sie bekam die Zulassung, wenn sie vorher die institutio sanctimonialium laut vorlas und einen Eid, sowie eine Unterschrift ablegte. Durch diesen Eid verpflichtete sie sich, der Abtissin zu gehorchen, die Gewohnheiten des Stifts zu achten und vor allem mitzuhelfen, den Grundbesitz zu schutzen. Als Zeichen ihrer neuen Wurde durfte sie den schwarzen Seiden- gegen einen schwarzen Samtmantel tauschen. Ab diesem Zeitpunkt war sie vollberechtigtes Mitglied des Damenkapi- tels.[11] Allerdings fallt gerade in der Spatzeit des Stiftes auf, dass die Stiftsdamen nach ihrer Emanzipation sofort das Stift verliefien. In Kriegszeiten war es den Stiftsdamen freigestellt, Essen zu verlassen. Wahrend dem 30-jahrigen Krieg waren alle Stiftsdamen geflohen.[12] Auffal- lend ist, dass vor allem die Abtissinnen oft dem Stift fernblieben, besonders dann, wenn sie gleichzeitig mehreren Stiften vorstanden, was besonders seit dem Hochmittelalter eine selbst- verstandliche Aufgabe war.[13] Der Grund dafur war auch, dass sich die Abtissinnen oft mit Konigen und Kaisern, die ja nicht selten ihre nachsten Verwandten waren, auf politische Rei- sen begaben.

Die Abtissin

Sie wurde auch von den Sanctimonialen gewahlt, allerdings darf man die moderne Vorstellung einer Wahl nicht auf die der Abtissinnen ubertragen, denn es ist nicht erforscht, inwieweit die Stiftsdamen an der „Wahl“, zum Beispiel durch Vorschlagsrecht beeinflussen konnten.[14] Eine „freie“ Wahl der Abtissin durch die Sanctimonialen und Kanoniker des Stifts Essen ist uns erst fur das Jahr 1292 uberliefert.[15] Einer der Grunderpersonen des Stifts, Altfrid, hat festgelegt, dass die Wahl der Abtissin auf die beste und geeignetste unter den Stiftsdamen fallen soll. Sie soll den Besitz und die Einkunfte der Gemeinschaft mit dem Rat gottesfurchtiger Personen verwalten. Der Grander eines Stiftes wollte in erster Linie damit bezwecken, dass er und seine ganze Familie in das himmlische Reich nach dem Tode kamen. Es wurden viele Abtissinnen aus Herrscherfamilien rekrutiert.[16]

Alltag:

Der Alltag war durch geistliche und weltliche Aufgaben bestimmt. Da hier nicht genugend Raum ist, um die weltlichen Aufgaben genauer auszufuhren, gehe ich nur kurz auf sie ein, um einen Uberblick zu verschaffen.

Weltlicher Alltag

In der institutio sanctimonialium waren die alltaglichen Aufgaben der Stiftsdamen genau einge- teilt. Durch die verschiedenen Amter waren die Stiftsdamen fur verschiedene Dinge zustandig. Um die wichtigsten zu erwahnen gibt es eine Kellnerin, die alle Lebensmittel verwalten soll, eine Pfortnerin, die den Ausgang und Verbindung zur Aubenwelt beaufsichtigte, eine Kusto- din, die den Kirchenschatz verwaltete und die Scholasterin, die nicht besondere Kenntnisse hatte, sondern sich durch vorbildliche Lebensfuhrung qualifizierte. Sie war fur die Erziehung und die Ausbildung der jungen Madchen zustandig. Die grofien Amter der Probstin oder der Dechantin waren mit grofien Einnahmen verbunden und waren deswegen nicht nur wegen der Ehre begehrt.[17]

Geistiger Alltag

Es war die zentrale Aufgabe, durch die Liturgie Gottes Segen auf die Lebenden und ihre weltli- che Herrschaft herabzurufen und dem Seelenheil der verstorbenen Familienangehorigen durch Opfer und Gebet zu Hilfe zu kommen.[18]

Die Memoria

Die wichtigste geistliche Aufgabe der Stiftsdamen war wohl die memoria, das Gebet fur die Seelen der Verstorbenen.[19] Als die Gruppe um Altfrid und Gerswid um 850 eine religiose Frauengemeinschaft bildete, wollte sie der eigenen Familie ein geistliches und politisches Zent- rum verschaffen. Auch Jahrhunderte nach dem Tod der Abtissinnen Theophanu und Svanhild wurde immer noch an sie gedacht. Aber es wurde nicht nur an diese beiden, wichtigen Abtis­sinnen gedacht, die Sterbedaten der anderen Stiftsdamen wurden auch niedergeschrieben. An der memoria hielten die Stiftsdamen bis zur Sakularisierung fest. Daraus lasst sich schliefien, dass die memoria zu allen Zeiten im Stift sehr ernst genommen war. Vor allem im fruhen Mit- telalter wurde ja, wie auch oft wahrend des Seminars gesagt, das Gebet der Jungfrauen als viel wirksamer gehalten als das der Monche. Die Stiftsdamen beteten vor allem die Psalmen in der Stundenliturgie in der memoria, es wurde sogar ein eigenes Amt, das Bet- und Leseamt von der Dechantin in der St. Quintinskapelle eingerichtet. Die Aufgaben dieses Amtes bestanden darin, wochentlich die 150 Psalmen Davids abzulesen und zwar: Sonntags Psalm 1-22, montags Psalm 23-43, dienstags Psalm 44-64 usw.[20] Die Teilnahme an diesen Gottesdiensten war, so- weit es die Quellen beschreiben, den Stiftsdamen freigestellt. Es war immer nur einer Dame Pflicht, den wochentlichen Dienst zu machen. Die Stiftsdamen wechselten sich so ab. Wenn die Stiftsdamen in Essen anwesend waren, nahmen sie grundsatzlich an den Gebeten teil, vor allem aber weil sie Prasenzgelder durch die Teilnahme erhielten.

[...]


[1] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 37.

[2] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 38.

[3] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 39.

[4] Vgl.: Franz ARENS: Die Statuten..., S. 141f.

[5] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 41.

[6] Vgl.: Jan GERCHOW: Die fruhen Kloster und Stifte..., Seite 156-162, hier S. 161.

[7] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 42

[8] Vgl.: SCHILP, Thomas: Norm und Wirklichkeit... S. 74.

[9] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 42.

[10] S.: Katrinette BODARWE: Sanctimoniales litterats. Diss. Bonn 2001. S. 102 (Faksimile u. lat. Text 101f.)

[11] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 43.

[12] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 47.

[13] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 63.

[14] Vgl.: SCHILP, Thomas: Norm und Wirklichkeit... S. 71.

[15] Vgl.: SCHILP, Thomas: Altfrid oder Gerswid? ... S. 29-42 hier S. 37.

[16] Vgl.: Jeffrez F. HAMBURGER und Robert SUCKALE: Zwischen Diesseits und Jenseits... S. 21-39, hier S. 21.

[17] Vgl.: SCHILP, Thomas: Norm und Wirklichkeit... S. 72f.

[18] Vgl.: BARSCH, Jurgen: Die Essener Munsterkirche... S. 71-85, hier S. 71

[19] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand..., S. 44.

[20] Vgl.: Ute KNUPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand..., S. 45.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Damenstift Essen - Lebensalltag der Stiftsdamen
Hochschule
Universität Wien  (Kunstgeschichte)
Note
2
Autor
Jahr
2009
Seiten
21
Katalognummer
V149585
ISBN (eBook)
9783640609284
ISBN (Buch)
9783640609574
Dateigröße
8340 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Damenstift Essen, Stiftsdamen, Nonne, Stiftsdame
Arbeit zitieren
Gioia Coreth (Autor:in), 2009, Damenstift Essen - Lebensalltag der Stiftsdamen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149585

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Damenstift Essen - Lebensalltag der Stiftsdamen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden