Vermögenswirksame Leistungen


Seminararbeit, 2003

23 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz
2.1 Vermögenswirksame Leistungen
2.2 Arbeitnehmersparzulage

3 Investmentfonds
3.1 Fondsarten
3.1.1 Immobilienfonds
3.1.2 Rentenfonds
3.1.3 Aktienfonds
3.2 Anlagemöglichkeiten
3.3 VL-Fondsparpläne
3.3.1 Staatliche Prämie
3.3.2 Sperrfristen und vorzeitige Kündigung

4 Bausparen
4.1 VL-Bausparen
4.1.1 Staatliche Prämie
4.1.2 Sperrfristen und vorzeitige Kündigung

5 Anlageformen ohne Arbeitnehmersparzulage
5.1 VL-Lebensversicherung
5.2 VL-Prämiensparverträge

6 Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einkommensgrenzen

2 Die Fondsidee

3 Entwicklung des deutschen Fondsvermögens

4 Investmentvermögen pro Kopf zum Jahresende 2000

5 Wertentwicklung Immobilienfonds

6 Wertentwicklung Rentenfonds

7 Wertentwicklung Aktienfonds

8 Wertentwicklung VL-Fondssparpläne

1 Problemstellung

Ich habe mich bei meiner ersten Praxisarbeit mit dem Thema „Fünftes Vermögensbildungsgesetz und Vermögenswirksame Leistungen“ befasst.

Dieses Thema hat auf mich von Anfang an interessant gewirkt, weil ich vor einem halbem Jahr selbst vor der Wahl der richtigen Anlageform stand. Des Weiteren ist es ein Gebiet, was nahe zu auf jeden Arbeitnehmer zutrifft und über das jeder Arbeitnehmer Bescheid wissen sollte. Gerade in der heutigen Zeit, wo sich viele über die zu hohen Preise und die zu geringen Löhne beklagen, sollte jeder die angebotenen Fördermöglichkeiten des Staates ausschöpfen.

Ich habe mir die Frage gestellt, welche Möglichkeiten der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) es gibt, was für Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen und welche Anlagen sich für entsprechende Anlagetypen am Besten eignen.

2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz existiert seit 1961 und wurde auch durch den Begriff des „936-DM-Gesetzes“ geprägt. Was darauf zurück zuführen ist, dass laut diesem Gesetz jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von monatlich maximal 78 DM hatte. Diese wurden durch den Staat gefördert, wenn der Arbeitnehmer bereit war, einen VL-Vertrag abzuschließen.

Am 1. Januar 1999 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, so dass jetzt zwei VL-Verträge gefördert werden. Außerdem wurden die bisherigen Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Mit der Einführung des Euros im Jahr 2001 wurde die Zulage des Arbeitgebers auf höchstens 40 Euro im Monat festgelegt.

2.1 Vermögenswirksame Leistungen

Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Diese wurde mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, dass Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben sollen.

Einen VL-Anspruch besitzen alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten und Angehörige des Zivilschutzes auf Zeit. Dabei gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenzen.

Es sind alle Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers, direkt von seinem Lohnzettel, vermögenswirksame Leistungen in einen Sparvertrag zu überweisen. Die Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet einen Teil dazu zu geben. Sie können es, wenn es die betrieblichen Reglungen so vorsehen und sie müssen es, wenn es tarifliche Vereinbarungen verlangen – z. B. Öffentlicher Dienst mindestens 6,80 Euro monatlich.

Dabei wird die gezahlte VL dem Bruttolohn hinzugerechnet und anschließend nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom verbleibendem Nettolohn in einen VL-Vertrag gezahlt. Somit ist es nicht möglich vermögenswirksamen Leistungen zusammen mit Lohn oder Gehalt bar auszuzahlen.

Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Arbeitgeber die vollen 40 Euro monatlich bezahlen, besteht die Möglichkeit, die Differenz aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die maximale Förderung vom Staat zu bekommen. Es muss aber darauf geachtet werden, dass auch der Eigenbeitrag direkt vom Lohnzettel durch den Arbeitgeber überwiesen werden muss, weil es sich sonst nicht mehr um vermögenswirksame Leistungen handelt.

Der Arbeitnehmer kann selbst bestimmen in was für einen Sparvertrag er seine ihm zustehenden Leistungen investiert. Der Arbeitgeber besitzt kein Mitspracherecht bei der Wahl der Anlageform und der Anlagegesellschaft. Dem Arbeitnehmer stehen bei der Wahl vier Anlagemöglichkeiten zur freien Verfügung. Zum einen wäre das eine Lebensversicherung oder ein Banksparvertrag. Zum anderen der Abschluss eines Bausparvertrages oder die Investition in einen Investmentfonds. Wobei die beiden letzteren Varianten besonders attraktiv sind, weil sie zusätzlich vom Staat gefördert werden.

2.2 Arbeitnehmersparzulage

Wie bereits angesprochen werden VL-Investmentsparverträge und VL-Bausparverträge durch den Staat gefördert.

Einen Anspruch auf die Förderung, auch Arbeitnehmersparzulage genannt, haben alle Arbeitnehmer die unter den gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenzen liegen.

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Jahreseinkommen[1], wobei das Bruttojahreseinkommen höher liegen kann. So kann ein Ehepaar mit zwei Kindern ein gemeinsames Jahresbruttoeinkommen von bis zu 52.110 Euro haben und dennoch Anspruch auf die Förderung besitzen (vergleiche Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Einkommensgrenzen

Quelle: Finanztest Spezial 2002

Auch wer keinen Anspruch auf die Förderung des Staates hat, sollte die vermögenswirksamen Leistungen nutzen um den Arbeitgeberanteil nicht zu verschenken.

3 Investmentfonds

Wer sein Geld in Immobilien oder Wertpapiere investieren möchte benötigt neben einer enormen Fachkenntnis und einem immensen Anlagebetrag natürlich auch sehr viel Zeit für die ständige Kontrolle seiner Geldanlage.

Um diese Chance auch Anlegern zu bieten, die die finanziellen Mittel und den notwendigen Wissensstand nicht oder nur zum Teil zur Verfügung haben, wurden die Investmentfonds geschaffen. Die Gelder von Anlegern die ähnliche Anlagemotive haben fließen dabei zusammen in einen Investmentfonds. Die Fondsgesellschaften übertragen ihren Fondsmanagern den Kauf bzw. Verkauf von z. B. Aktien. Somit haben die Kunden die Möglichkeit auch Bruchteile an Wertpapieren oder Immobilien zu erwerben. Diese Bruchteile bezeichnet man auch als Investmentanteile (siehe auch Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Fondsidee

Quelle: Studienbrief – Deutsche Sparkassenakademie

[...]


[1] Versteuerndes Jahreseinkommen=Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträge, Vorsorgeaufwendungen, Abschreibungen usw.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Vermögenswirksame Leistungen
Hochschule
Berufsakademie Sachsen - Glauchau
Autor
Jahr
2003
Seiten
23
Katalognummer
V14948
ISBN (eBook)
9783638202176
Dateigröße
930 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vermögenswirksame, Leistungen
Arbeit zitieren
Dipl.-Betriebswirt (BA) André Schloms (Autor:in), 2003, Vermögenswirksame Leistungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14948

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