Diamonds are forever? Die Akquisition von De Beers durch Anglo American/DBI


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Kernaussagen des verfügungsrechtlichen Ansatzes und des Prinzipal Agenten Ansatzes
II.1. Gemeinsame Basisannahmen
II.2. Der Ansatz der Verfügungsrechte
II.3. Der Prinzipal Agenten Ansatz

III. Anwendung auf ein empirisches Fallbeispiel: die Akquisition von De Beers durch DBI, bzw. Anglo American

IV. Abschließende Gesamtbetrachtung

I. Einleitung

Mergers & Akquisitionen sind in den 90-er Jahren immer häufiger global durchgeführt worden. In seinem `Handbuch´[1] zu diesem Thema kritisiert Gerhard Picot implizit das Fehlen wissenschaftlicher Theorien, die Fusionen und Akquisitionen teilweise oder auch ganzheitlich erklären können. Provokativ bedient er sich auf der Suche nach Beweggründen für M&A eines Zitates des Ex-Bundeskanzlers Helmut Schmidt: „Die wahren Motive für die Mega-Fusionen sind häufig nicht ökonomische Notwendigkeiten, sondern Großmannssucht und Habgier der Manager.“[2]

Was sind Beweggründe für Akquisitionen? Gibt es auf der Basis der Management-Theorien brauchbare Hilfestellungen um solche Vorgänge zu erklären? Helmut Schmidt nennt das Streben nach Macht und das Streben nach Profit als mögliche Gründe. Solch opportunistisches Verhalten von Managern, als Teil opportunistischer Organisationsmitglieder, wird auch von den großen Theorien der Institutionenökonomik, dem Transaktionskostenansatz, dem Prinzipal-Agenten Ansatz und dem verfügungsrechtlichen Ansatz als Basisannahme unterstellt. Deshalb möchte ich diesen Aspekt im Rahmen einer theoriegeleiteten Fallstudie aus institutionenökonomischer Perspektive beleuchten.

Die Neue Institutionenökonomik bezieht sich auf den „institutionellen Charakter von Unternehmen“[3], wie Prof. Dr. Georg Schreyögg von der Freien Universität Berlin es formuliert. Ein wichtiger Vorteil dieser Theorien liegt in der Analyse auf Mikroebene. Die institutionenökonomischen Ansätze gehören zu dem Paradigma des methodologischen Individualismus, der auch Phänomene der Makro-Ebene auf die rationale Handlungsweise der Individuen zurückführt und für Vertreter der quantitativen Soziologie und Ökonomen nachvollziehbar erscheint.

Drei Ansätze sind besonders wichtig: der Transaktionskostenansatz, der verfügungsrechtliche Ansatz und der Prinzipal-Agenten Ansatz. Da der Transaktionskostenansatz sich vor allem auf die Minimierung von Transaktionskosten, hinsichtlich Anbahnung, Abschluss, Anpassung und Überwachung von Verträgen, bezieht, also im Prinzip Informations- und Kommunikationskosten, somit also eher auf organisationsexterne Synergie-Effekte durch M&A zielt, möchte ich diesen Ansatz außen vor lassen. Die Notwendigkeit Fusionen und Akquisitionen durch eventuelle Synergieeffekte zu erklären bzw. nur aus diesem Grund zu rechtfertigen wird immer umstrittener.[4] Anstatt auf die eher externen Markt-Hierarchie Beziehungen des Transaktionskostenansatzes einzugehen, interessieren für M&A, soweit wir die Hauptakteure betrachten, eher Anreize aufgrund des internen Organisationsgeschehens um zu einer Erklärung von M&A zu kommen. Diese internen Prozesse werden mit dem verfügungsrechtlichen Ansatz sowie dem Prinzipal-Agenten Ansatz besser bearbeitet.

Zur Veranschaulichung eignet sich die im Jahre 2001 stattgefundene Akquisition von De Beers durch das Konglomerat De Beers Investment besonders gut.

Was veranlasste Anglo American PLC, Nicky Oppenheimer und die Regierung von Botswana auf ein Delisting des erfolgreichen südafrikanischen Diamantenmonopolisten De Beers hinzuarbeiten und die Kleinaktionäre auszubezahlen? Lässt sich dieser Vorgang mit Hilfe des verfügungsrechtlichen und des Prinzipal Agenten-Ansatzes erklären?

II. Kernaussagen des verfügungsrechtlichen Ansatzes und des Prinzipal Agenten-Ansatzes

II.1. Gemeinsame Basisannahmen

Der Prinzipal-Agenten Ansatz und der Property- Rights Ansatz (verfügungsrechtlicher. Ansatz) bauen auf drei Grundannahmen auf: dem Opportunismus, der individuellen Nutzenmaximierung und dem begrenzt rationalen Akteur. Ein wichtiger Begriff ist die Institution. Sie sei

„(...) eine partielle, bestimmten Zwecken dienende zu einer selbstständigen Entwicklung gelangten Ordnung des Gemeinschaftslebens, welche das feste Gefäß für das Handeln von Generationen oft von Jahrhunderten und Jahrtausenden abgibt: das Eigentum, die Sklaverei, die Leibeigenschaft, die Ehe, die Vormundschaft, das Marktwesen, das Münzwesen, die Gewerbefreiheit, das sind Beispiele für Institutionen.“ (Schmoller, 1900: 61)

Nach Schmoller sind Organisationen „(...) die persönliche Seite der Institution.“[5]

Eine formale Organisation kann auch ein Unternehmen sein, eine informelle oder auch formgebundene Organisation ist z.B. der Markt.[6]

`Begrenzt rational´ (`bounded rationality´ nach Simon, 1957) bedeutet, dass der Akteur in seinem Wissen, der Kapazität seiner Informationsverarbeitung, sowie in gewissem Sinne auch in seiner Moral beschränkt ist.[7] Eine Zieloptimierung erfordert hohe Informationskosten, was zur Folge hat, dass unter den Bedingungen der begrenzten Rationalität eine Orientierung an Präzedenzfällen, die Suche nach Analogien, oder eine starke Vereinfachung von Entscheidungssituationen erfolgt und Entscheidungen im Routineverfahren getroffen werden.[8]

Eine zentrale Frage beider Ansätze ist: Welche privaten Institutionen entstehen um einem Markt- oder Unternehmensversagen entgegenzuwirken?

II.2. der Ansatz der Verfügungsrechte

Bekannt gemacht haben diesen Ansatz die Autoren Coase, Alchian, Demsetz, De Alessi, Furubotn und Pejovich.[9]

Üblich ist eine Aufteilung der Verfügungsrechte in folgende Kategorien von Einzelrechten: das Recht auf Nutzung (usus), auf die Aneignung des Ertrags (usus fructus), auf Veränderung der Form und Substanz (abusus) und auf die Veräußerung oder sonstige

Übertragung der Rechte an dritte.[10]

Die zentralen Fragen dieses Ansatzes sind nach Alfred Kieser[11]:

1. Welche Auswirkungen haben unterschiedlichen Formen der Gestaltung und Verteilung von Verfügungsrechten auf das Verhalten ökonomischer Akteure?
2. Wie lassen sich Entstehung von Verfügungsrechten, ihre Verteilung und ihr Wandel erklären?

Das Maß an Verfügungsrechten des Inhabers, Käufers oder Benutzers wird beeinflusst durch institutionelle Regelungen.[12]

„Exklusive Nutzung “ ist die umfassendste Form der Verfügungsrechte und umfasst alle vier. Der Inhaber profitiert vom Ausschluss anderer. Jedoch können die Verfügungsrechte auch auf mehrere Individuen verteilt sein.[13] Ein Beispiel hierfür ist eine Franchise-Unternehmung, die zwar alle vier Rechte innehat, jedoch durch Lizenzvergabe das Recht auf Nutzung und Aneignung des Ertrags durch die Gegenleistung einer Gebühr durch den Lizenznehmer einräumt. Im verfügungsrechtlichen Ansatz sind die Transaktionskosten ein wichtiger Faktor. Sie fallen durch die Bestimmung, den Erwerb und die Durchsetzung der Verfügungsrechte an.

Die zwei Arten der Akquisition die in Picot aufgeführt werden, ASSET DEAL oder SHARE DEAL sind als verschiedene Weisen des Erwerbs von Verfügungsrechten zu sehen. Im Rahmen eines Unternehmenskaufes ist der Asset-Deal ein Erwerb von usus und usus fructus auf Unternehmensbereiche oder Unternehmensprodukte, sowie evt. des Rechtes auf Veräußerung oder Übertragung von Unternehmensteilen. Jedoch kann damit nicht die Zielfirma in der Form bzw. in der Rechtsform verändert werden. Wird die Mehrheit der Anteile einer Aktiengesellschaft erworben (Share Deal), so schließt das alle vier Verfügungsrechte mitein, es sei denn, sie sind institutionell eingeschränkt, wie z.B. im Telekommunikationssektor.

Institutionelle Regelungen werden in diesem Ansatz stark betont, da sie die Verfügungsrechte determinieren können.[14] So ist die Institution z. B. des Patentsystems sehr wichtig für den Entscheidungsprozeß vor einer Übernahme oder Fusion. Ein Patent sichert für ein erzeugtes Produkt, oder für einen Produktionsprozess, das Recht andere auszuschließen.

Verfügungsrechte auf ein Produkt das andere ausschließt, sind umso höher, je begrenzter sie substituierbar sind und je länger eine Ausschließlichkeit bzw. Exklusivität besteht. Die Dauer eines Patents kann hier z.B. Auswirkungen auf den Wert der Verfügungsrechte im Rahmen eines Firmenkaufs haben..

Weitere Kernaussagen des Verfügungsrechtlichen Ansatzes lauten: „Akteure werden bei gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen solche Formen der Ressourcennutzung wählen und solche Verfügungsrechtsstrukturen etablieren, die ihren Nettonutzen maximieren.“[15]

„Je verdünnter die Verfügungsrechte an einer Ressource, desto geringer ist c. p. der aus der Verfügung über die Ressource erzielbare Nettonutzen.“[16]

„Je höher die Transaktionskosten der Bestimmung, Übertragung und Durchsetzung der Verfügungsrechte an einer Ressource ausfallen, desto geringer ist c. p. der aus der Verfügung über die Ressource erzielbare Nettonutzen.“[17]

Externe Effekte sind Auswirkungen ökonomischen Handelns auf die Wohlfahrt unbeteiligter Dritter.[18] Internalisierung von Externalitäten ist ein Anliegen der Akteure, wenn die Kosten der Internalisierung unter dem dadurch erzielten Nutzen liegen. Jeder Akteur versucht bei gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen die Form der Ressourcennutzung zu suchen und diejenigen verfügungsrechtlichen Strukturen einzuführen, welche zu einer Maximierung des Nettonutzens führen.[19] Da die Verfügungsrechtsanalyse auch auf der rechtlichen Eigentumsgestaltung ansetzt[20], ist sie für das Fallbeispiel von De Beers geeignet.

[...]


[1] Vgl. Picot, 2000

[2] Nach Picot, 2000: 8

[3] Vgl. Schreyögg, 1999: 72

[4] Persönlich bin ich der Meinung, dass gerade in den 90-er Jahren, diese Transaktionskosten-Theorie herhalten musste um die M&A aufgrund von Synergieeffekten notwendig erscheinen zu lassen. Gerade in der Automobilbranche wurden zumindest in der öffentlichen Darstellung diese Argumente für M&A ausgereizt.

[5] Zitat nach G. v. Schmoller, Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre,

München, 1900: 61

[6] Vgl. Richter, 1999

[7] Vgl. Vahs, 1999: 36

[8] Vgl Simon, 1957

[9] Vgl. Richter/Furubotn, 1999: 35

[10] Vgl. Furubotn/ Pejovich, 1974: 4

[11] Vgl. Kieser, 2001

[12] Vgl. Kieser: 2001: 201

[13] Vgl. Kieser, 2001: 201

[14] Vgl. Kieser, 2001: 200ff

[15] Vgl. Kieser, 2001: 202

[16] Vgl. Kieser, 2001: 202

[17] Vgl. Kieser, 2001: 202

[18] Vgl. Mankiw, 1999: 219

[19] Vgl. Kieser, 2001: 202

[20] Schreyögg, 1999: 76

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Details

Titel
Diamonds are forever? Die Akquisition von De Beers durch Anglo American/DBI
Hochschule
Universität Konstanz  (Fachbereich Politik und Verwaltung)
Veranstaltung
M&A
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
22
Katalognummer
V14940
ISBN (eBook)
9783638202091
Dateigröße
647 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit befasst sich mit der im Jahre 2001 stattgefundenen Akquisition des Traditionsunternehmen De Beers durch Anglo American/DBI. Aus institutionenökonomischer Perspektive soll der Vorgang anhand des Prinzipal-Agenten Ansatzes und des verfügungsrechtlichen Ansatzes beschrieben und analysiert werden.
Schlagworte
Diamonds, Akquisition, Beers, Anglo, American/DBI
Arbeit zitieren
Andreas Biesinger (Autor:in), 2002, Diamonds are forever? Die Akquisition von De Beers durch Anglo American/DBI, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14940

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