Die theologische Bedeutung der drei Stellvertretungsebenen in der Stellvertretungslehre Dietrich Bonhoeffers


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

24 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

1. Vorwort

2. Ethische Stellvertretung
2.1. Der Wandel des Stellvertretungsbegriffes bei Bonhoeffer
2.2. Der Begriff „ethische Stellvertretung“ bei Bonhoeffer
2.3. Ethische Stellvertretung in Sanctorum Communio
2.3.1. Die Welt des Adam
2.3.2. Die Menschheit als sündige Kollektivperson
2.3.3. Stellvertretung als „Lebensprinzip der neuen Menschheit”
2.4. Ethische Stellvertretung in der Vorlesung Das Wesen der Kirche
2.5. Ethische Stellvertretung in der „ Ethik “ Bonhoeffers
2.5.1. Stellvertretung als verantwortliches Handeln
2.5.2. Die doppelte Gefahr der Stellvertretung aus Verantwortung
2.5.3. Der Grund und Ursprung alles stellvertretenden Handelns

3. Stellvertretung Christi
3.1. Das Prinzip der Liebe Gottes
3.2. Stellvertretung Christi für Schuld und Strafe
3.3. Stellvertretung Christi als stellvertretendes Personopfer
3.4. Christus als der Verantwortliche schlechthin

4. Stellvertretung der Christen
4.1. Einander „Christus“ sein
4.2. Die christlichen Möglichkeiten des Füreinanderwirkens
4.3. Stellvertretung als Lebensprinzip der „neuen Menschheit“

5. Zusammenfassung und Würdigung

6. Theologische Anfragen und Kritik

7. Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Vorwort

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einem zentralen Thema in der Theologie Dietrich Bonhoeffers. Es handelt sich hierbei um den Begriff der „Stellvertretung" und seiner theologischen Bedeutung in Bezug auf den ethisch handelnden Menschen, den dreieinigen Gott und den an Christus Glaubenden.

Die Arbeit folgt zunächst diesem Dreischritt und schließt nach einer kurzen Zusammenfassung mit einigen kritischen Gedanken zu Bonhoeffers Stellvertretungslehre. Dass Stellvertretung für Bonhoeffer eine ganz zentrale Rolle in seiner Theologie einnahm, zeigt sich daran, dass sie in sehr vielen theologischen Veröffentlichungen, sei es in theologischen Abhandlungen, Vorlesungen oder Briefen, erscheint. Diese Seminararbeit kann allerdings den Aufwand nicht leisten, alle Stellen zu Bonhoeffers Sicht der Stellvertretung zu untersuchen und orientiert sich daher an drei wesentlichen Quellen: Der Promotionsarbeit Sanctorum Communio von 1927, der Vorlesung Das Wesen der Kirche von 1932 und der späten, fragmentarisch gebliebenen Ethik.

Es wäre durchaus auch lohnenswert, die Abhängigkeit Dietrich Bonhoeffers von Martin Luther in Bezug auf seine Stellvertretungslehre zu untersuchen. Dies würde aber auch den Rahmen und das Thema dieser Arbeit bei Weitem sprengen.

2. Ethische Stellvertretung

2.1. Der Wandel des Stellvertretungsbegriffes bei Bonhoeffer

Es ist wichtig, will man den Stellvertretungsbegriff bei Bonhoeffer untersuchen, sich zunächst klar zu machen, dass dieser Begriff sich bei Bonhoeffer im Laufe seines Lebens immer weiterentwickelt hat. Dies kann hier aufgrund der Aufgabenstellung nur in äußerst knapper und unvollständiger Weise erfolgen.

In seiner Doktorarbeit „ Sanctorum Communio[1] erörtert Bonhoeffer erstmals den Begriff einer Stellvertretung. Hier spielen für ihn ausschließlich christologische und ekklesiologische Gesichtspunkte eine Rolle, sodass er Stellvertretung als eine allein Christus eignende Funktion ansieht im Gegensatz zum scheinbar stellvertretenden Handeln Adams und der Adamsmenschheit. Diese von Christus selbst praktizierte Stellvertretung erklärt Bonhoeffer dann zum „neue[n] Lebensprinzip seiner Gemeinde“[2]. Damit „ist Stellvertretung auch ein [verbindliches] Handeln der an Christus Glaubenden untereinander und füreinander.“[3] Wie er dies theologisch argumentiert, wird im Laufe dieser Arbeit zu zeigen sein.

Große Teile aus seiner Promotionsarbeit Sanctorum Commuio werden in der Vorlesung „ Das Wesen der Kirche[4] erneut aufgenommen und weitergeführt. Hinzu tritt die vertiefte Auseinandersetzung mit dem „Priestertum aller Gläubigen“, das für Bonhoeffer nicht nur eine unmittelbare Beziehung des einzelnen Gläubigen zu Gott ausdrückt, sondern eben vor allem ein Dienst am Mitmenschen impliziert. Damit bekommt Stellvertretung auch eine ethische, seelsorgerliche und für Bonhoeffer damit auch soteriologische Funktion.

In seiner unvollendeten „ Ethik[5] bringt Bonhoeffer schließlich den Begriff der Stellvertretung mit der „Struktur des verantwortlichen Lebens“[6] zusammen, die durch ein Doppeltes geprägt ist: sowohl durch die Bindung des eigenen Lebens an Gott und den anderen Menschen als auch durch die Freiheit des eigenen Ich. Aber auch hier führt Bonhoeffer seinen Stellvertretungsbegriff nicht auf allgemeine Gegebenheiten zurück, sondern allein auf das stellvertretende Handeln Gottes in Christus. Der Gedankengang ist dennoch eher anthropologisch angelegt als ekklesiologisch. Da sich kein Mensch der Verantwortung entziehen könne, auch wenn er als Einsiedler ganz allein lebe, könne auch niemand der Stellvertretung als einem „Teilmoment des Phänomens der Verantwortung“[7] entgehen.

2.2. Der Begriff „ethische Stellvertretung“ bei Bonhoeffer

Bei einer Betrachtung der drei Stellvertretungsebenen „ethische Stellvertretung“, „Stellvertretung Christi“ und „Stellvertretung der Christen“ ist es notwendig, genau zu bestimmen, was diese Begriffe beinhalten. Bei den letzten beiden ergibt sich diese Definition aus dem Inhalt der zu behandelnden Texte bei Bonhoeffer. Der Terminus „ethische Stellvertretung“ muss allerdings noch präziser gefasst werden um Missverständnissen vorzubeugen. Bonhoeffer versteht „ethische Stellvertretung“, und so möchte ich es auch übernehmen, als einen Akt der von Gott unabhängig existierenden Stellvertretung des Menschen. Die Grundlage für eine so verstandene Stellvertretung ist weder in einer Christologie noch in einer Ekklesiologie zu suchen sondern allein in anthropologischen Gegebenheiten. Ob und inwiefern Bonhoeffer solch einen „ethischen Stellvertretungsbegriff“ überhaupt gelten lässt, wird im Folgenden zu zeigen sein.

2.3. Ethische Stellvertretung in Sanctorum Communio

2.3.1. Die Welt des Adam

Bonhoeffer setzt in SC mit der in Sünde gefallenen Menschheit ein, bevor er auf die durch Jesus Christus gewährleistete Stellvertretung zu sprechen kommt. Die Menschheit ist dabei geprägt von Adam, dem ersten Sünder, der sich „[als Einzelgeist] in der sündigen Tat […] wider Gott erhebt und damit auf die höchste Höhe geistiger Einzelheit steigt, - indem das seine ureigene durch nichts veranlaßte widergöttliche Tat ist, - so tut er damit die Tat, die zugleich Tat des menschlichen Geschlechts […] in seiner Person ist.“[8] Das bedeutet, dass die Sünde Adams und jedes anderen Menschen zugleich Sünde der ganzen Menschheit ist und damit einem stellvertretenden Handeln sehr ähnlich sieht. Dass diese sündige Tat dennoch kein stellvertretendes Handeln ist, zeigt sich daran, dass die Sünde den Menschen in die totale Vereinzelung führt, wohingegen wirkliche Stellvertretung nach Bonhoeffer den Menschen aus der Vereinzelung heraus in die Gemeinschaft stellt[9]. Mit der Sünde ist ein tiefer Bruch entstanden zwischen Mensch und Gott und zwischen Mensch und Mensch. „Adams Handeln ist [deshalb] nicht intendiert stellvertretendes Handeln, sondern im Gegenteil höchst egozentrisch.“[10] Jeglicher Versuch „ethischer“, d.h. selbstverantworteter Stellvertretung muss für Bonhoeffer fehlschlagen, da der Mensch in seiner Vereinzelung nur sich selbst sieht und als „ethische Person […] ihr Böses und Gutes vor Gott selbst verantworten“[11] will. Die ethische Person, das ist zunächst jeder Mensch, ist daher weder imstande selbst stellvertretend zu handeln noch stellvertretendes Handeln für sich anzunehmen.

2.3.2. Die Menschheit als sündige Kollektivperson

„Die Wirklichkeit der Sünde stellt, so erkannten wir, den Einzelnen in die äußerste Einsamkeit, in die radikale Trennung von Gott und Mensch.“[12] Da jedoch das Schuldig-werden dem Menschen als solchem eignet, ist er damit Teil der „Kollektivperson“[13] Mensch. Dies ist für Bonhoeffer wichtig um zeigen zukönnen, dass zum einen die Sünde eines Einzelnen zugleich Sünde der gesamten Menschheit ist, wie oben ausgeführt wurde, und dass zum anderen Jesu Christi stellvertretender Tod nicht nur einem Einzelnen oder einer kleinen Gruppe, sondern der gesamten Menschheit zugute gekommen sei.

2.3.3. Stellvertretung als „Lebensprinzip der neuen Menschheit”

Es ist nun so, dass durch das stellvertretende Eintreten Christi für den Menschen der Bruch zwischen Gott und dem Mensch aufgehoben ist, da Gott selbst sich auf die Stufe des Menschen begab und diesen mit sich selbst versöhnte. Mit dem Tod Jesu wird der Mensch frei von der Strafe, die er für seine Sünde zu tragen hätte. Damit greift Christus in die Selbstverantwortlichkeit des Menschen ein und nimmt dessen Platz im Strafgericht Gottes ein. Der Tod hat damit für den Menschen seine endgültige Macht verloren und er kann sich nun, befreit von seiner Schuld und Strafe, dem anderen zuwenden. „ Darum kann das Prinzip der Stellvertretung grundlegend für die Gemeinde Gottes in und durch Christus werden.“[14][15] Was dies für das Leben und Handeln der Gläubigen in der Gemeinschaft untereinander heißt, wird unter Punkt 3 Stellvertretung der Christen behandelt werden.

Es ist damit klar geworden, dass es für Bonhoeffer keinen „ethischen“ Stellvertretungsbegriff an dem stellvertretenden Tod Christi vorbei gibt. Die Idee der Stellvertretung ist für ihn „ keine ethische Möglichkeit oder Norm83, sondern allein die Realität der göttlichen Liebe zur Gemeinde, sie ist kein ethischer, sondern ein theologischer Begriff.“[16]

Dennoch muss auch hier beachtet werden, dass Bonhoeffer auch von der Existenz eines „ethischen“ Stellvertretungsbegriffes weiß, mit dem das „Aufsichnehmen eines Übels an der Stelle eines anderen gemeint“[17] ist. Dieser Stellvertretungsbegriff unterscheidet sich aber dadurch von der Stellvertretung Christi, dass der Stellvertreter mit seiner Tat nicht in die Personsphäre des anderen eindringen kann. Auch wenn die Tat noch so hohen ethischen Verpflichtungen entspricht, so kann der stellvertretende Mensch doch immer nur mit bestimmten Gütern für den anderen einstehen (auch wenn es sein eigenes Leben ist), die Selbstverantwortlichkeit des anderen bleibt davon jedoch unangetastet. Dass dies bei der Stellvertretung Christi für den Menschen, die Bonhoeffer als „wirkliche Stellvertretung“[18] ansieht, anders ist, wird im nächsten Punkt in der Unterscheidung von „ Güteropfer“ und „Personopfer“[19] und vor allem unter Punkt 3 Stellvertretung Christi noch deutlicher werden.

2.4. Ethische Stellvertretung in der Vorlesung Das Wesen der Kirche

In dieser Vorlesung, die uns nur durch Mitschriften zweier seiner Schüler überliefert ist, kommt Bonhoeffer in dem Abschnitt Adam und Christus auch auf die Stellvertretung Christi zu sprechen. Bevor er diese allerdings ausführt, äußert er sich auch zu einem „ethische[n] Begriff der Stellvertretung“[20].

Er bemerkt hier, dass es sehr wohl im Leben des Menschen Situationen gibt, in denen ein Mensch „Besitz, Leib [und] Ehre“[21] für einen anderen dahingeben kann. Als Beispiel führt er den Freund in Schillers Ballade „Die Bürgschaft“ an, der für einen anderen mit seinem Leben beim König Bürgschaft leistet, bis dieser von der Hochzeit seiner Schwester wieder zurück ist. Es liegt nun Bonhoeffer nicht daran, diese Ballade zu analysieren. Vielmehr geht es ihm darum deutlich zu machen, dass ein Mensch für einen anderen nur mit bestimmten „Gütern“ eintreten kann, die Besitz, Ehre oder gar das eigene Leben umfassen. Der Mensch kann sich nicht als solcher und ganzer an die Stelle des anderen setzen – er kann ihn nicht in seiner Person ersetzen. In Bezug auf Strafe heißt es dann bei Bonhoeffer: „ ‚Strafe’ als solche kann der Andere nicht auf sich nehmen für mich, ohne mich zu entwürdigen, nur die Straffolge.183 Strafe ist stellvertretend nur auf sich zu nehmen, wenn man auch das Böse des Anderen hinnimmt,184“[22] Aber gerade dies ist für Bonhoeffer nicht möglich, da durch die Übernahme der Selbstverantwortung eines anderen Menschen, dieser in seiner Person negiert würde. Es ist darum logische Konsequenz, dass „ethische Stellvertretung“ darum nur stellvertretendes „Güteropfer“[23] ohne Berührung der „Personsphäre“[24] sein kann. Die Ursache dafür sieht Bonhoeffer in der Zerrissenheit der „Adamsmenschheit“[25], und greift damit auf seine Ausführungen in Sanctorum Communio zurück.

[...]


[1] Dietrich Bonhoeffer: Sanctorum Communio. Eine dogmatische Untersuchung zur Soziologie der Kirche. Hg. V. Soosten, DBW 1, München 1986.

[2] A.a.O. S. 92.

[3] Ernst Feil: Die Theologie Dietrich Bonhoeffers. Hermeneutik Christologie Weltverständnis. Berlin 21979, 185.

[4] Dietrich Bonhoeffer: : Das Wesen der Kirche. In: Bonhoeffer, Dietrich: Ökumene, Universität, Pfarramt 1931-1932. Hg. E. Amelung, C. Strohm, DBW 11, Gütersloh 1994, 239-303.

[5] Dietrich Bonhoeffer: Ethik. Hg. I. Tödt, H. E. Tödt, E. Feil, C. Green, DBW 6, München 1992.

[6] A.a.O. S. 256.

[7] Stellvertretung. TRE, Bd. 32, 126.

[8] SC, DBW 1, 72.

[9] „Wie aber mit der urständlichen Gottesgemeinschaft auch die menschliche Gemeinschaft zerriß, so ist dort, wo Gott die Gemeinschaft des Menschen mit sich wieder herstellt, die Gemeinschaft unter den Menschen wieder hergestellt […].“ SC, DBW 1, 91.

[10] SC, DBW 1, 91.

[11] A.a.O. 99.

[12] A.a.O. 90.

[13] A.a.O. 91.

[14] A.a.O. 92.

[15] Ebd.

[16] A.a.O. 99. (Text wurde mit allen Zeichen unverändert übernommen.)

[17] Ebd. (Fußnote).

[18] SC. DBW 1. 92.

[19] Vgl. Das Wesen der Kirche. DBW 11, 266ff.

[20] A.a.O. 266.

[21] Ebd.

[22] Ebd. (Text wurde mit allen Zeichen unverändert übernommen.)

[23] Das Wesen der Kirche. DBW 11, 266-267.

[24] Ebd.

[25] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die theologische Bedeutung der drei Stellvertretungsebenen in der Stellvertretungslehre Dietrich Bonhoeffers
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Kirchengeschichte)
Veranstaltung
Das Kirchenverständnis Dietrich Bonhoeffers
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V149209
ISBN (eBook)
9783640596461
ISBN (Buch)
9783640596140
Dateigröße
526 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stellvertretung, Dietrich Bonnhoeffer, Ekklesiologie, Stellvertretungslehre, Kirchenverständnis
Arbeit zitieren
Matthias Scheel (Autor:in), 2006, Die theologische Bedeutung der drei Stellvertretungsebenen in der Stellvertretungslehre Dietrich Bonhoeffers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149209

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die theologische Bedeutung der drei Stellvertretungsebenen in der Stellvertretungslehre Dietrich Bonhoeffers



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden