Die Rolle der Afrikanischen Union für Afrika


Seminararbeit, 2009

25 Seiten, Note: gut (5,0 in CH)


Leseprobe


Inhalt

EINLEITUNG

1. KURZPORTRAIT DER AFRIKANISCHEN UNION
1.1 Von der OAU zur AU
1.2 Die AU - Eine supranationale Organisation
1.3 Die Organe der Afrikanischen Union

2. VISIONÄRE GRUNDLAGEN
2.1 Die Grundidee der Afrikanischen Union
2.2 Grundsätze
2.3 Ziele unter Ausrichtung auf spezifische Probleme

3. ZUR UMSETZUNG I: KOMPETENZEN UND INSTRUMENTE
3.1 Erweiterte Kompetenzen der Afrikanischen Union
3.2 Interventionsrecht und Souveränitätsbeschneidung im Besonderen
3.3 Mechanismen des Peace and Security Council

4. ZUR UMSETZUNG II: PROGRAMME UND PARTNERSCHAFTEN
4.1 Die Funktion der Regionalen Wirtschaftseinheiten
4.2 Programme der Afrikanischen Union
4.3 Internationale Partnerschaften

ERGEBNIS

LITERATURVERZEICHNIS

Einleitung

„No peace without development, no development without peace.“

So lautet die von Engagement geprägte Formulierung Thabo Mbekis, dem ehemaligen Staatspräsidenten Südafrikas.

Eben diese Begriffe - Frieden, Sicherheit und Entwicklung - vermögen den Wesenskern der Afrikanischen Union in wenigen Worten zu umschreiben. Als internationale Organisation ist die AU ein Kind des Globalisierungszeitalters, denn auch Afrika kann sich dem wachsenden Bedürfnis nach institutionalisierter Zusammenarbeit auf internationalem Terrain nicht erwehren.

Eine Flut von Missständen überschwemmt seit jeher den afrikanischen Kontinent. Sie verhindert die Stabilisierung von Grundwerten und klaren Strukturen, die für eine Entwicklung Afrikas förderlich und sogar notwendig wären. Zweck und Aufgabe der AU ist es, mit vereinten Kräften aller afrikanischen Mitgliedsstaaten sowie mit internationaler Unterstützung einen Staudamm zu bauen, somit die Konflikte zu bewältigen und nachhaltige Entwicklung anzukurbeln. Um ein möglichst vollständiges Bild der Bedeutung der Afrikanischen Union für Afrika zu zeichnen, beschäftigt sich diese Arbeit mit den Ambitionen, den Kompetenzen und den Aktivitäten der panafrikanischen Gemeinschaft.

1. Kurzportrait der Afrikanischen Union

Die Afrikanische Union (AU) ist nicht der erste Versuch in Form einer panafrikanischen Organisation, die Einheit und die Entwicklung des afrikanischen Kontinents zu stabilisieren. Wie aus der Organization of African Unity (OAU) die African Union wurde und wie die supranationale Organisation AU aufgebaut ist, wird im vorliegenden Kapitel zur Einführung in das Thema dieser Arbeit erläutert.

1.1 Von der OAU zur AU

Der fortschreitende Globalisierungsprozess drängt auch Afrika verstärkt zu regionaler und internationaler Kooperation (Epping, 2001). Die im Jahre 1963 gegründete OAU war die erste institutionalisierte Bemühung, die Kooperation zwischen den afrikanischen Staaten im Sinne der afrikanischen Einheit zu fördern. Da sie in der Phase der Dekolonialisierung entstanden war, war das oberste Gebot der OAU, die staatliche Souveränität ihrer Mitglieder zu untermauern und ihre territoriale Integrität zu wahren (vgl. Schmidt, 2005; Meyns, 2002). So geschah es, dass die Organisation es versäumte, für das Wohlergehen der afrikanischen Bevölkerung zu sorgen. Die Maxime der Nichteinmischung wurde der institutionell äusserst schwachen OAU zum Verhängnis, denn sie verwies die Union in Zeiten von Bürgerkriegen, Putschen und Menschenrechtsverletzungen in eine passive Beobachterposition. Als schliesslich die letzten Kolonien Mosambik und Angola unabhängig wurden und darüber hinaus die Beitragszahlungen zahlreicher Mitgliedsstaaten ausblieben, verkümmerte die OAU zu einer Ansammlung macht- und tatenloser Regierungsoberhäupter mit einer ehemaligen noblen Ideologie (Casper & Robert, 2009) - die OAU war keine Union, sondern eine Konfusion.

Die Geburt der Afrikanischen Union ging einher mit dem Dahinscheiden der Organisation Afrikanischer Einheit im Juli 2002. Als Ende der Neunziger von einer Reform der OAU die Rede war, legte allen voran Gaddafi die Grundsteine für die Entstehung der AU. Genau wie ihre Vorgängerin, so ist auch die Afrikanische Union eine zwischenstaatliche internationale Organisation (International Governmental Organization; IGO), womit ihr im Grossen und Ganzen regelnde, koordinierende und fördernde Aufgaben zufallen (Mayntz, 2002).

In Gaddafis Vorstellung sollte die Zukunft des afrikanischen Kontinents in einem föderalistisch aufgebauten Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Afrika“, liegen. Obwohl sein Vorschlag zuviel Skepsis begegnete, um in die Tat umgesetzt werden zu können, so trug er dennoch einiges zu dem Neuanfang in Form der Afrikanischen Union bei (Casper & Robert, 2009).

Am 11. Juli 2001 wurde bei dem Gipfeltreffen in der sambischen Hauptstadt Lusaka die Gründungscharta der AU verabschiedet und ein Jahr nach diesem Treffen tagte am 9./10. Juli 2002 in der südafrikanischen Hafenstadt Durban die erste Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungsoberhäupter der Union (Meyns, 2002). Mit Ausnahme des nordafrikanischen Staates Marokko, der 1984 wegen des Westsaharakonflikts aus der OAU aus- und der AU nicht beitrat, wurden alle 53 afrikanischen Staaten Mitglieder der panafrikanischen Gemeinschaft. Der erste Generalsekretär der AU war der ehemalige Aussenminister der Elfenbeinküste Amara Essy. Seit Februar 2009 ist Muammar al-Gaddafi, dessen unerbittlichem Einsatz die AU ihre Entstehung zu verdanken hat, neuer AU-Präsident (vgl. beispielsweise „Muammar al-Gaddafi für die Einheit Afrikas“, 2009). Der Hauptsitz der AU befindet sich in Adis Abeba in Äthiopien.

Damit die Afrikanische Union in der Lage sein kann, die Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent zu bewältigen, wurden ihr in der Gründungsakte erweiterte Kompetenzen zugesprochen.

1.2 Die AU - Eine supranationale Organisation

Bei der Afrikanischen Union handelt es sich um einen Sonderfall unter den IGOs, namentlich um eine supranationale Organisation. Seidl-Hohenfeldern (1990) erläutert, dass supranationale Organisationen sich auszeichnen durch eine eigene Gesetzgebungskompetenz, durch Unabhängigkeit einiger ihrer Organe, durch eine eigenständige Gerichtsbarkeit und durch Finanzautonomie. Die Integration der Mitgliedsstaaten in diese Verbandseinheit reicht bis in die innere Souveränitätssphäre der Mitglieder. Während Rechtsakte gewöhnlicher IGOs, wie der UN beispielsweise, nur jene Mitgliedsstaaten verpflichten können, welche ihrerseits diese Rechtsakte positivieren, so können die Rechtsakte supranationaler Organisationen den Souveränitätspanzer der Mitgliedsstaaten auch ohne deren Zutun durchbrechen (Seidl-Hohenfeldern).

Die AU kann also verbindliche Beschlüsse für ihre Mitgliedsstaaten treffen, welche dann Wirkungen in diesen Staaten entfalten. Dass dies bei den Mitgliedern nicht nur auf helle Begeisterung, sondern auch auf Misstrauen stösst, ist angesichts Afrikas kolonialer Vergangenheit nicht verwunderlich. Dennoch ist ein Eingriff in die Staatensouveräntität ein unumgänglicher Schritt, soll denn die Afrikanische Union im Gegensatz zur OAU in etwaigen Krisenzeiten nicht bloss tatenlos zusehen müssen, während in die Rechte der afrikanischen Bürger eingedrungen wird.

1.3 Die Organe der Afrikanischen Union

Im direkten Vergleich mit der institutionell eher bescheiden ausgestalteten OAU handelt es sich bei der AU vielmehr um ein komplexes Institutionssystem. Artikel 5 der Gründungsakte listet alle originären 17 Organe der AU auf, die Folgeartikel konkretisieren die Funktionen der einzelnen Organe. Die Gründung weiterer Organe ist der Unionsversammlung vorbehalten. Der strukturelle Aufbau der AU ist auffallend an der Organisation der Europäischen Union (EU) ausgerichtet.

Autoren wie Schmidt (2005) oder Makinda und Okumu (2008) skizzieren die Unionsorgane wie folgt:

Das oberste Organ stellt die Unionsversammlung (Assembly of the Union) dar. Es handelt sich hierbei um eine Versammlung aller Staats- und Regierungschefs, welche im Jahresturnus zusammenkommen, um die Umsetzung von Beschlüssen zu überwachen, Direktinitiativen zu verabschieden, über notwendige Interventionen zu entschliessen und Sanktionen gegen nicht AU-konform agierende Mitgliedsstaaten zu verhängen.

Das Exekutivorgan der AU ist der Exekutivrat (Executive Council), welcher sich aus den Aussenministern zusammensetzt und dem Ministerrat in Formation des allgemeinen Rates der EU entspricht. Im Gegensatz zur Unionsversammlung tritt der Exekutivrat halbjährlich zur Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung zusammen. Das Panafrikanische Parlament (Pan-African Parliament; PAP) existiert seit Mai 2004. Während einer Übergangszeit über die Dauer von fünf Jahren wurde das PAP lediglich mit beratenden Kompetenzen ausgestattet; nach Ablauf dieser Bewährungsfrist ist vorgesehen, dem Parlament volle legislative Funktion und direkte Wählbarkeit durch das Volk zuzusprechen.

Der Gerichtshof der Afrikanischen Union (Court of Justice) ist das höchste judikative Organ der AU. Er soll im Falle von Uneinigkeiten betreffend der Interpretation der konstitutiven Akte der AU richten. Mangels der Ratifikation des Zusatzprotokolls von 2003, welches die Bildung des Gerichtshofs der AU vorsieht, wurde dieses Organ faktisch nie errichtet. Durch Protokoll vom 01. Juli 2008 soll der AU-Gerichtshof mit dem African Court of Human and People’s Rights (ACHPR) verschmolzen werden zum African Court of Justice and Human Rights (ACJHR). Dies hauptsächlich, um Judikaturstreitigkeiten durch den parallelen Bestand von zwei Gerichtshöfen mit Kompetenzen in Menschenrechtsfällen zu vermeiden. Allerdings steht auch die Ratifikation dieses Zusatzprotokolls noch aus (Hummer & Karl, 2009).

Das afrikanische Pendant zur EU-Kommission ist die so genannte AU-Kommission (African Union Commission; AUC), welche bislang allerdings lediglich als Sekretariat ausgestaltet ist. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Umwandlung der OAU in die AU.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (Permanent Representatives Committee), der wie das gleichnamige Organ der EU die Sitzung des Exekutivrats vorbereitet, besteht aus akkreditierten AU-Botschaftern.

Schliesslich existieren sieben spezielle Ausschüsse sowie ein Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat (Economic, Social and Cultural Council; ECOSOCC) mit beratender Funktion, bestehend aus 150 Vertretern der Zivilgesellschaft und Berufsverbände. Seine Errichtung wurde im Juni 2004 beschlossen, die ersten Wahlen für den ECOSOCC fanden zwischen Juni und Dezember 2007 statt.

Es gibt drei Finanzinstitutionen der AU: Die Afrikanische Zentralbank (African Central Bank), der Afrikanische Währungsfonds (African Monetary Fund) und die Afrikanische Investmentbank (African Investment Bank).

Durch weitere Verträge wurde 2003 ein Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council; PSC) gegründet, welcher aus 15 Mitgliedern besteht und im Rahmen der Konfliktprävention die Sicherheit überwachen soll. Er verfügt über ein begrenztes Recht auf Einmischung bei Verbrechen gegen Menschlichkeit und soll gegebenenfalls Frieden und Sicherheit wiederherstellen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Afrikanischen Union für Afrika
Hochschule
Universität St. Gallen
Veranstaltung
Recht der Internationalen Organisationen
Note
gut (5,0 in CH)
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V148983
ISBN (eBook)
9783640594306
ISBN (Buch)
9783640593903
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Schweizerischen System entspricht die Note 5,0 der deutschen Note 2,0 bzw. "gut".
Schlagworte
Rolle, Afrikanischen, Union, Afrika
Arbeit zitieren
Aline Maier (Autor:in), 2009, Die Rolle der Afrikanischen Union für Afrika, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148983

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