Mit wem reden? - Kinder und Jugendliche der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, machen sich mit dem Kinder- und Jugendtelefon vertraut


Unterrichtsentwurf, 2003

36 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung

2 Sachanalyse
2.1 Der Deutsche Kinderschutzbund
2.2 Die Geschichte des DKSB und seine heutige Struktur
2.3 Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT)
2.3.1 Einige Grundsätze des Kinder- und Jugendtelefons
2.3.2 Themen der Beratungsgespräche
Verliebtsein
Schikaniert werden
Sexualität
Sexueller Missbrauch
Problematische Eltern-Kind-Beziehung
Drogen, Sucht, Kriminalität
Selbsttötung

3 Lernvoraussetzungen der Schüler
3.1 Lernbehinderung als Folge sozialer Milieuschädigung
3.2 Lernbehinderung aus soziologischer und sozialpsychologischer Sicht

4 Richtlinienabgleich und Zielsetzungen

5 Verlaufsplanung der Doppelstunde

Literatur

Informationsmaterialien

1 Vorbemerkung

Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens haben erfahrungsgemäß häufig eine sehr hohe Hemmschwelle, Hilfsangebote anzunehmen, die ihre Eigeninitiative voraussetzen. Das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes ist zwar ein Hilfsangebot, das bewusst niederschwellig organisiert ist. Gleichwohl sind die Anrufer gefordert: sie müssen sich zutrauen, selbstständig zu einer solchen Stelle Kontakt aufzunehmen und ihr Problem zu schildern. Zunächst müssen sie sich von dieser Form der Hilfestellung überhaupt einen möglichen Effekt versprechen.

Der folgende Unterrichtsentwurf verfolgt das Ziel, Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens Informationen über das Kinder- und Jugendtelefon an die Hand zu geben, die es ihnen erleichtern, die Hilfestellungen anzunehmen, die die Telefonberatung ihnen bieten kann. Lernbehinderte Kinder und Jugendliche sind hier ganz besonders auf persönliche Ansprache und auf konkrete Anschauung angewiesen. Sie müssen mit einem vergleichsweise abstrakten Hilfsangebot etwas verbinden können, sei es zunächst auch nur eine Person, die das Telefon vorgestellt hat. Auch das Hilfsangebot an sich muss ihnen deutlich sein.

Die zahlreichen spezifischen Hintergrundinformationen, die je nach dem Verlauf der Unterrichtsstunden in Orientierung an den Interessen der Schüler Gegenstand des Unterrichts sein können, sowie die Vorstellung des Deutschen Kinderschutzbundes, der Institution, die dieses Angebot bereitstellt, fordern eine umfänglichere Sachanalyse (vgl. Kap. 2). Die Informationen der Sachanalyse repräsentieren den Informationsstand von 1996. Die Lernvoraussetzungen der Schüler werden in Kap. 3 erörtert. In Kap. 4 findet ein Abgleich mit den Richtlinien statt, dort werden auch Ziele der Unterrichtsstunden formuliert. Der geplante Verlauf der Doppelstunde wird in Kap. 5 dargestellt.

2 Sachanalyse

Die Informationen, die dem folgenden Text zugrunde liegen, beziehen sich auf die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen; sie spiegeln im wesentlichen den Stand bis ca. 1996 wieder.

2.1 Der Deutsche Kinderschutzbund

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Die Geschichte des DKSB und seine heutige Struktur

Die folgenden Angaben habe sind im wesentlichen aus den beiden Broschüren "Kindsein in Düsseldorf" (1994) und "Düsseldorfer Kinder - 25 Jahre Deutscher Kinderschutzbund in Düsseldorf" (1990) des Kreisverbandes Düsseldorf e. V. entnommen worden.

Der Deutsche Kinderschutzbund wurde 1953 von dem Arzt Fritz Lejeune gegründet. Ein Arbeitsschwerpunkt des Vereins war der Einsatz gegen körperliche Misshandlung und sexuellen Missbrauch von Kindern. In den folgenden Jahren hat sich die Schwerpunktsetzung entsprechend der beruflichen Qualifikation der jeweiligen Präsidenten gewandelt. 1964 änderte sich die Ausrichtung der Arbeit des DKSB, die bis dahin eher defensiv orientiert gewesen war. Präventive Ziele standen seitdem stärker im Vordergrund. Ab 1965 bildeten zudem familienrechtliche Fragen einen Schwerpunkt der Arbeit des DKSB. Das Selbstverständnis des Verbandes wandelte sich besonders tiefgreifend seit dem Jahr 1973. Von dort an standen besonders Fragen der erzieherischen, psychologischen und sozialen Betreuung des Kindes im Vordergrund.

1993 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Grundlage der Arbeit des DKSB zu machen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kinderschutzbund damit, für die Versorgungs-, Schutz- und Partizipationsrechte von Kindern einzutreten. Im gleichen Jahr wurde ein umfangreiches mehrjähriges Arbeitsprogramm mit dem Titel "Reiches Land - Arme Kinder" verabschiedet. Die steigende Armut mindert in besonders schwerwiegender Weise die Entwicklungs- und Lebenschancen von Kindern. Der Kinderschutzbund wendet sich insbesondere gegen die Ausgrenzung benachteiligter Familien und gegen Einsparungen im sozialen Bereich (vgl. DKSB, Kreisverband Düsseldorf, 1994, 5).

Die Arbeitsbereiche der DKSB sind in letzter Zeit zunehmend vielfältiger geworden. Am Kreisverband Düsseldorf kann dies verdeutlicht werden. Seine Arbeit erstreckt sich derzeit (Stand: o. J.; wahrscheinlich Mitte der 1990er Jahre) auf elf Bereiche. In der vom DKSB herausgegebenen Broschüre „Wer wir sind und was wir wollen“ beschreibt sich der Verband wie folgt. „Der Bundesvorstand des Kinderschutzbundes besteht aus sieben Mitgliedern. Wie auch die Vorstandsmitglieder in den Landes- und Ortsverbänden arbeiten sie ehrenamtlich für den Kinderschutzbund. Der Kinderschutzbund finanziert seine Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Ortsebene durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Bußgelder und in unterschiedlichem Maße durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.[...] Der Kinderschutzbund ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und des International und European Forum for Child Welfare.“

Der Bundesvorstand wählt die Bundesgeschäftsstelle und Bundesfachausschüsse und wird selbst durch Abstimmungen bei der Bundesmitgliederversammlung ernannt. Die Bundesmitgliederversammlung wird von Vertretern der Landes- Orts- und Kreisverbände besucht. Die einzelnen Landesverbände bilden analog zur Organisation des Bundesvorstandes Landesgeschäftsstellen und Landesarbeitskreise. In den Landesverbänden sind insgesamt ca. 400 Orts- und Kreisverbände vertreten. Diese werden ebenfalls wieder durch Orts- bzw. Kreisgeschäftsstellen vertreten und bilden auch Arbeitskreise auf örtlicher bzw. Kreisebene. Der Deutsche Kinderschutzbund hat insgesamt 40000 Mitglieder. Seine Struktur kann durch die folgende Zeichnung, die ich aus der oben zitierten Broschüre entnommen habe, nochmals verdeutlicht werden.

2.3 Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT)

Das Düsseldorfer Sorgentelefon wurde 1973 gegründet und 1993 nach dem bundesweit einheitlichen Modell "Kinder- und Jugendtelefon" (KJT) des DKSB umstrukturiert. Es ist montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr unter der zeittaktfreien Sondernummer 11103 erreichbar. Zur Zeit arbeiten ca. 20 ehrenamtliche Berater und Beraterinnen beim KJT in Düsseldorf.

Bundesweit existieren zur Zeit ca. 60 Kinder - und - Jugend - Telefone. 1980 wurde die "Bundesarbeitsgemeinschaft KJT des Deutschen Kinderschutzbundes" (BAG) als Dachorganisation gegründet. Die BAG organisiert bundesweit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, knüpft Kontakte zu anderen sozialen Organisationen und betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine weitere Aufgabe der BAG ist die Erweiterung des Netzes der Kinder- und Jugendtelefone und die Förderung des Erfahrungsaustauschs der einzelnen Telefonberatungsstellen.

2.3.1 Einige Grundsätze des Kinder- und Jugendtelefons

Die Darstellung der Grundsätze für die Arbeit am Kinder- und Jugendtelefon basiert auf dem Handbuch Kinder- und Jugendtelefon, Kapitel 1, sowie auf Materialien aus der Ausbildung zum Berater am KJT und auf eigenen Erfahrungen des Autors.

Anonymität

Der Grundsatz der Anonymität hat Vor- und Nachteile. Einerseits ist die Hemmschwelle, ein Gespräch zu beginnen, für Anrufer nicht so groß wie bei einer persönlichen Beratung. Zudem kann meist sofort geholfen werden. Der Anrufer entscheidet, wie lange das Gespräch dauern soll. Gegebenenfalls kann er es abbrechen. Auch den Inhalt kann der Anrufer selbst bestimmen. Es werden ihm keine Themen vorgegeben. Andererseits entstehen für viele Berater und Anrufer jedoch auch Probleme durch den Grundsatz der Anonymität - sei es, dass der Berater dem Wunsch eines Anrufers nach persönlicher Kontaktaufnahme nicht nachkommen kann, sei es, dass er selbst gerne aus Mitleid eingreifen würde, um einem Anrufer direkt und persönlich helfen zu können. Der Berater hat jedoch die Aufgabe, ein Problem gemeinsam mit dem Anrufer zu erörtern, es diesem ggf. zu verdeutlichen, auf verschiedene Handlungs- oder Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen und ihre jeweiligen Konsequenzen zu diskutieren. Die gemeinsame Suchbewegung sollte also im Vordergrund stehen.

Das Kind und seine Probleme stehen im Vordergrund

Aufgabe des Beraters ist es, den Anrufer und seine Sicht des Problems in den Mittelpunkt des Gesprächs zu stellen. Es ist wichtig, dass der Berater Interesse an dem zeigt, was vorgefallen ist und den Gefühlen, die der Anrufer schildert. Keinesfalls sollte der Berater das, was der Anrufer äußert, relativieren oder ihn mit seiner persönlichen Meinung konfrontieren. Gibt der Berater seinen Gefühlen unreflektiert Raum, kann er nicht offen sein für die Gefühle, die der Anrufer ihm mitteilt. Der Berater sollte sich der Relativität seiner Normen und Werte bewusst sein und sollte wissen, dass andere Menschen, die in einer anderen Lebenssituation stehen und andere Erfahrungen gemacht haben, auch dementsprechend andere Normen und Wertvorstellungen entwickeln können. Ebenso kann der Berater auch nicht aufgeschlossen sein, wenn er das, was der Anrufer schildert, mit seinen eigenen Erfahrungen assoziiert. Die eigenen Gefühle können dem Berater aber als Anhaltspunkt für die Formulierung präzisierender Fragen dienen.

Hat der Berater eine der des Anrufers entgegengesetzte Meinung, sollte er dies im Gespräch äußern, dabei aber deutlich machen, dass er lediglich seine Meinung und keine allgemein gültige Norm vertritt (vgl. a.a.O., Kap. 1, S. 3f). Dieses Vorgehen soll u. a. verhindern, dass Anrufer und Berater schließlich ein Streitgespräch führen, bei dem es nur noch darum geht, wer recht hat. Damit ist dem Anrufer nicht gedient.

Das Kind wird ernst genommen

Es kommt nicht selten vor, dass der Berater den Eindruck hat, das Kind erzähle ihm eine erfundene Geschichte. Grundsätzlich soll er aber auch in solchen Fällen davon ausgehen, dass das Kind einen tieferen Grund hat, beim KJT anzurufen. Der Anrufer sollte daher grundsätzlich das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Berater alles glauben muss, was der Anrufer erzählt. Nur wenn der Berater die Probleme des Anrufers ernst nimmt, also nicht versucht, sie zu beschwichtigen, und diesem zutraut, selbst Möglichkeiten einer Lösung zu finden und umzusetzen, stehen beide in einer gleichwertigen Beziehung und können auf dieser Grundlage gemeinsam nach Lösungen suchen (vgl. a.a.O., Kap 1, S. 6). Dem Anrufer bleibt die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen, die im Gespräch entwickelt worden sind. Er kann am besten entscheiden, welcher Ansatz für ihn am ehesten durchführbar ist.

Das Kind soll auf die Hilfsmöglichkeiten in seiner Umgebung hingewiesen werden

Der Hinweis des Beraters auf andere Hilfsorganisationen oder die Frage nach Bekannten, Verwandten oder Freunden, mit denen der Anrufer ansonsten noch über seine Probleme sprechen könnte, kann in vielen Fällen als Desinteresse oder mangelnde Hilfsbereitschaft aufgefasst werden. In ungünstigen Fällen kann ein Anrufer auch davon ausgehen, dass es nicht gut war, über seine Probleme zu sprechen und unternimmt u. U. aufgrund dieser schlechten Erfahrung längere Zeit keinen Versuch mehr, diese erneut zur Sprache zu bringen.

Zu Beginn des Gesprächs ist es daher erst einmal wichtig, zuzuhören und nach weiteren Informationen zu fragen, die das Bild des Beraters von dem Problem des Anrufers vervollständigen. Die Frage danach, ob jemand in der Umgebung des Anrufers helfen kann, stellt sich dem Berater besser erst dann, wenn er gemeinsam mit dem Anrufer bereits mögliche Lösungsansätze überlegt hat (vgl. a.a.O., Kap. 1, 7f).

Schweigepflicht

Im Rahmen von Supervision, Themenabenden oder einer Weiterbildung ist es nötig, dass die Mitarbeiter des KJT sich über Gesprächsinhalte austauschen. In ihrem Privatbereich sollten sie nichts über Inhalte der Beratungsgespräche bekannt geben.

Potentielle Anrufer sollten nicht wissen, dass jemand, den sie kennen, beim KJT arbeitet, da sie wahrscheinlich dann nicht mehr unbefangen anrufen können und sie die Hilfsleistungen des KJT dann nicht in Anspruch nehmen können.

2.3.2 Themen der Beratungsgespräche

In diesem Kapitel werden einige sachliche Grundlagen erörtert, die dem Lehrer bekannt sein sollten, um eine didaktische Analyse durchführen zu können und zu einer vertretbaren Entscheidung über die Inhalte und die Planung seines Unterrichts zu kommen. In der didaktischen Analyse werden dementsprechend die folgenden Problembereiche, die hier sachlich abgehandelt werden, unter didaktischen Gesichtspunkten erneut aufgegriffen:

1. Verliebtsein
2. Schikaniert werden
3. Sexualität
4. Sexueller Missbrauch
5. Problematische Eltern - Kind - Beziehung
6. Drogen, Sucht, Kriminalität
7. Selbsttötung.

Ergänzend zu den Informationen, die im Unterricht gegeben werden, werden Informationsmaterialien am Ende der Unterrichtseinheit verteilt.

Die Problembereiche sollen immer in Hinsicht auf das übergeordnete Thema der Unterrichtseinheit, das KJT, besprochen werden. Daher liegt der Schwerpunkt nicht so sehr auf der Darstellung von Fakten, sondern vielmehr auf der Art ihrer Behandlung in Gesprächssituationen.

Verliebtsein

Da sich im Laufe des Gesprächs in der Regel herausstellt, dass das Verliebtsein an sich nicht das primäre Problem des Anrufers ist, sondern vielmehr eher die Reaktionen der Umwelt (Unverständnis der Eltern oder der Spott der Freunde), ist es nötig, dem Anrufer Gelegenheit zu geben, seine Gefühlen zu schildern, die er mit dem Verliebtsein verbindet.

Stellt das Verliebtsein an sich die Hauptemotion dar, kann der Berater eine gute Gesprächsatmosphäre herstellen, wenn er den Anrufer in seinem Gefühl bestärkt und betont, wie schön es ist, verliebt zu sein. Es sollte im weiteren Verlauf des Gesprächs aber deutlich werden, ob der Anrufer eine feste Beziehung will oder im Augenblick noch nicht daran denkt.

Äußert der Anrufer seinen Wunsch nach einer festen Beziehung, kann im Folgenden überlegt werden, wie konkret vorzugehen wäre. Zögert der Anrufer bei einigen der erörterten Schritte oder zeigt er eine gewisse Mutlosigkeit, kann ihn der Berater erneut an seinen Wunsch nach einer festen Beziehung erinnern.

Im Gespräch können auch konkrete Schritte besprochen werden, die es dem Anrufer erleichtern sollen, sich seinem Schwarm zu nähern. Dabei ist es nötig, kleinschrittig vorzugehen und nur einen Bereich in dem Gespräch zu behandeln. Es ist unrealistisch, innerhalb eines Beratungsgesprächs Themen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Gestaltung einer festen Beziehung behandeln zu wollen.

Bei der Erörterung der einzelnen Schritte sollte der Anrufer durch den Berater stets ermutigt werden, zu überlegen, wie der/die Angesprochene reagieren könnte. Für den Anrufer kann es eine Hilfe sein, die Gesprächssituation am Telefon mit dem Berater durchzuspielen. Vielen Anrufern ist es peinlich, ein solches Gespräch zu simulieren. Der Berater könnte ihnen dies erleichtern, indem er die Vorteile einer Gesprächssimulation aufzeigt. Zum Ende des Gesprächs sollte konkret gefragt werden, wann der Anrufer das Gespräch denn nun führen werde. Viele Kinder und Jugendliche neigen dazu, das, was sie im Beratungsgespräch erarbeitet haben, schließlich doch nicht in die Tat umzusetzen. Der Berater sollte verhindern, "dass sich ältere Anrufer vor einer konkreten Ausgestaltung eines Gesprächs, das mit dem Objekt der Liebe geführt werden soll, drücken können" (a.a.O., Kap. 2.2, 9).

[...]

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Mit wem reden? - Kinder und Jugendliche der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, machen sich mit dem Kinder- und Jugendtelefon vertraut
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Autor
Jahr
2003
Seiten
36
Katalognummer
V148861
ISBN (eBook)
9783640629664
ISBN (Buch)
9783640629602
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beratung, außerschulische Kooperationspartner, Deutscher Kinderschutzbund, Kinder- und Jugendtelefon
Arbeit zitieren
Alexander Wertgen (Autor:in), 2003, Mit wem reden? - Kinder und Jugendliche der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, machen sich mit dem Kinder- und Jugendtelefon vertraut, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148861

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