Entstehung, Elemente und Möglichkeiten pflegeethischer Urteilsbildung – ein Kurzüberblick

Pflegeethik


Studienarbeit, 2009

34 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Relevante ethische Begrifflichkeiten
2.1 Ethik/Moral/Ethos/Sittlichkeit
2.2 Werte/Normen
2.3 Gewissen
2.4 Verantwortung
2.5 Freiheit
2.6 Autonomie
2.7 Gerechtigkeit

3. Pflegeethik und ihre Dimensionen
3.1 Definition Pflegeethik
3.2 Historie der Pflegeethik
3.3 Medizinethik -> Kurzabriss
3.4 Von einfachen Normen bis zu einem Ethik-Kodex für die Pflege
3.4.1 ICN Ethikkodex
3.4.1.1 Prinzipien die sich für die Pflege und ihre Ethik entwickelt haben
3.4.1.2 Menschenrechte und Patientenrechte
3.5 Verantwortung, ein wichtiger Begriff für die Pflegeethik
3.6 Die Entstehung eines „moralischen“ Problems
3.7 Normative Ethik für die Pflege
3.7.1 Der deontologische Ansatz
3.7.2 Der teleologische Ansatz
3.7.3 Verantwortungsethik

4. Methoden pflegeethischer Urteilsbildung für den Berufsalltag
4.1 Problemlösungsmodelle (Schematas) zur pflegeethischen Entscheidungsfindung
4.1.1 Schemata nach V. Tschudin und weitere

5. Problembereiche und Grenzen pflegeethischer Urteilsfindung

6. Praxisbeispiel und der Versuch einer pflegeethischen Urteilsbildung
6.1 Fixieren eines gespannt/gereizten Patienten

7. Resümee

Bibliographie

1. Einleitung

Wir Menschen, die in einer Gemeinschaft agieren und jeden Tag in vielschichtigen Prozessen miteinander in Beziehung treten, unterliegen Bestimmungen, Vorgaben und Regeln, durch die unser Zusammenleben in der Gesellschaft erst möglich und strukturiert wird. Wir alle geraten täglich in Situationen bei denen wir uns fragen: „kann ich dies tun“,“ darf ich so sein, so handeln“,“ist dies erstrebenswert“? Genau mit diesen Fragen, Fragen der „guten“ Lebensführung, der Moral und einer Orientierung innerhalb dessen, was ein gutes, gerechtes und vernünftiges Handeln ausmacht, beschäftigt sich der Fachbereich Ethik.[1] Ethik ist keine praktische Naturwissenschaft die sich an festen Dingen und klaren Vorgaben wie: Zahlen, Formeln, einer Anatomie, etc. festmachen lässt, sondern sie ist eine philosophische Geisteswissenschaft, innerhalb der es viele Richtungen, also Denk- und Sichtweisen gibt. In dieser Ausarbeitung möchte ich nun speziell auf die Ethik im pflegerischen Alltag, die sogenannte Pflegeethik, ihre Entwicklung und ihren praktischen Bezug zur Arbeitsrealität, eingehen. Im Gesamten versuche ich einen kurzen Überblick über pflegeethisch relevante Begrifflichkeiten im Allgemeinen zu geben, eruiere Historie, Schwerpunkte und Lösungsvorschläge, sowie Probleme einer Pflegeethik.

2. Relevante ethische Begrifflichkeiten

Wenn wir uns mit dem Thema „Ethik“ auseinandersetzen, ist es wichtig, im Vorfeld einige relevante Begrifflichkeiten zu erklären und zu verstehen, da diese innerhalb dieser Wissenschaftsdisziplin immer wiederkehren und einfach grundlegend sind. Im Nachfolgenden werden einige Begrifflichkeiten, die für das Thema „Pflegeethik“ von Bedeutung sind, etwas näher dargestellt.

2.1 Ethik/Moral/Ethos/Sittlichkeit

- Ethik:

Der Begriff „Ethik“ oder „ta ethika“ kommt aus dem Griechischen und wurde von Aristoteles (griech. Phil) als Sittenlehre bezeichnet. Grundsätzlich setzt sich Ethik mit den Fragen auseinander, wie ich mein Leben führen will, bzw. welche Dinge erstrebenswert sind um ein erfülltes und glückseliges Leben zu führen.[2] Ethik hat es also mit der Grundorientierung menschlichen Handelns und menschlicher Lebensführung zu tun Wir [die Menschen, d. Verf.] fragen nicht nur, wie wir leben wollen, sondern auch, wie wir leben können und sollen...“[3]. Als Ziel der Ethik könnte man demnach festhalten: Aufgabe der Wissenschaftsdisziplin Ethik ist es, Antworten auf die Grundfragen nach einem guten, gerechten und vernünftigen Handeln zu geben, bzw. was dieses ausmacht. Die Beantwortung dieser Fragen sollte frei von allen Einschränkungen durch irgendwelche System, rein durch den klaren und vernünftigen menschlichen Geist geschehen.[4] Man könnte auch sagen: Ethik ist die selbstreflektive Theorie der Moral, welche das menschliche Handeln anhand von Gut und Böse auf seine Sittlichkeit hin überprüft.[5]

- Moral:

Der Begriff der Moral oder Moralität beschreibt was sich Menschen gegenseitig als Menschen schulden, was sich schickt, was Sitte, Brauch ist. Die Herkunft des Wortes „Moral“ geht auf den lateinischen Begriff „mos“ zurück, was soviel wie Gewohnheit, Sitte, Brauch, Vorschrift, Gesetz, bedeutet.[6] Die Moral beschreibt Verhaltensnormen der gesamten Gesellschaft oder einer Gruppe, die auf der Grundlage von Traditionen akzeptiert und stabilisiert werden/wurden.[7]

- Ethos:

Der Begriff des Ethos (griech.) ist eng verknüpft mit dem Wort Moral (lat.). Jedoch wird unterscheiden wir im ethischen Sprachgebrauch zwischen Ethos und Moral. Der Ethos beschreibt die Verhaltensnormen innerhalb einer Gruppe, meist einer Berufsgruppe oder einer Sozialisationsschicht. Deshalb wird auch oftmals vom Berufsethos oder Standesethos gesprochen.[8] Die Normen, Regeln, Vorgaben innerhalb einer (Berufs-) Gruppe geben eine gewisse Orientierung und Verlässlichkeit im menschlichen Verhalten.[9] (Bsp.: Ärzte haben den Standesethos Leben zu erhalten. Dies lässt darauf schließen, dass Mediziner nicht willkürlich Patienten töten, da dies ihrem Standesethos widersprechen würde.)

- Sittlichkeit:

Sittlichkeit bezieht sich auf die Gesamtheit menschlichen Tuns. Der Mensch handelt dann sittlich (moralisch, ethisch) gut, wenn er unter dem Anspruch der Sittlichkeit das Gute zu verwirklichen sucht.[10]

2.2 Werte/Normen

- Werte:

Werte sind in einer Gesellschaft oder in einer ihrer Gruppen vorherrschende Vorstellungen über das Wünschens- und Erstrebenswerte und bilden allgemeine Orientierungsmaßstäbe für das Verhalten von Menschen.

- Normen:

Normen sind mehr oder weniger verbindliche Verhaltensvorschriften, die bestimmen, wie die Werte einer Gesellschaft oder Gruppe zu erfüllen und zu befolgen sind und so das Tun und Lassen der Mitglieder dieser Gesellschaft/Gruppe regulieren.[11] Normen können auch als generalisierte Verhaltenserwartungen angesehen werden.[12]

2.3 Gewissen

Wenn wir von Ethik und Moral sprechen setzten wir voraus, dass es Subjekte gibt die moralisch sind, bzw. die zu Moral fähig sind. Demzufolge steht der “handelnde“ Mensch als Person im Mittelpunkt jeder Ethik und Moral. Als Maßstab für moralische/ethische Urteilsbildung gilt, ob bestimmte Handlungen die daraus folgen, die personale Integrität der betroffenen Handlungssubjekte achten sowie fördern, oder missachten und gar verletzen.

Die Instanz, durch die wir unsere eigene personale Integrität, ihr Wohlergehen aber auch ihre Verletztheit, wahrnehmen, nennen wir Gewissen. Moralisch zu handeln bedeutet nach dieser Sichtweise, seinem Gewissen zu folgen. Die Existenz des Gewissens, das auf der Grundlage von Moral agiert, begründet aber gleichzeitig auch eine Kluft. Die Kluft von „Sein“ und „Sollen“. Die Fähigkeit nämlich zwischen „Gut“ und “Böse“ zu unterscheiden, also moralisch und unmoralisch handeln zu können, setzt gleichzeitig die Existenz des „Bösen“ schon immer voraus.[13] Der Theologe Bonhoeffer beschrieb „Gewissen“ mit den Worten:“... Das Gewissen ist der aus einer Tiefe jenseits des eigenen Willens und der eigenen Vernunft sich zu Gehör bringende Ruf der menschlichen Existenz zur Einheit mit sich selbst. Es erscheint als Anklage gegen die verlorenen Einheit und als Warnung vor dem sich selbst Verlieren. Es ist primär nicht auf ein bestimmtes Tun, sondern auf ein bestimmtest Sein gerichtet. Es protestiert gegen ein Tun, das dieses Sein in der Einheit mit sich selbst gefährdet.“[14].

2.4 Verantwortung

Historisch gesehen stammt der Begriff „Verantworten“ aus der lateinischen Rechtssphäre. Verantworten heißt ursprünglich sich vor Gericht verteidigen, sich rechtfertigen. Das Wort „Verantwortung“ tauchte geschichtlich erstmals im 15. Jh. auf und beschreibt ebenfalls die Rechtfertigung vor Gericht, sowie auch vor dem religiösen Richterstuhl „Gottes“. Mittlerweile wird der Begriff vielfältig verwendet und bezeichnet einerseits jede Form der Rechtfertigung und andererseits den Zustand der Verantwortlichkeit. Der Begriff „Verantwortung“ fließt heute in den allgemeinen Sprachgebrauch mit ein und bei politischen Stellungnahmen, Wirtschaftskrise, Ärztepfusch, etc. wird immer die Frage nach den Verantwortlichen und der Verantwortung laut.[15]

Verantwortung lässt sich systematisch auf drei Dimensionen (Abstraktionsebenen) darstellen, erstens (oder klassisch) die individuelle Verantwortung des Einzelnen, der für die Folgen seiner Handlung geradestehen muss. An zweiter Stelle kommt ein modernes Verständnis des Verantwortungsbegriffs, denn in unserer technisierten und komplexen Gesellschaft lässt sich heute nicht immer dem Einzelnen die „Verantwortung“ für etwas zuschustern. Wenn beispielsweise ein Unternehmen insolvent wird oder kollabiert, kommt es zu einem allgemeinen „Systemversagen“ bei dem es schwer wird den einzelnen Schuldigen oder den Gesamtverantwortlichen auszumachen. Unsere moderne Gesellschaft hat sich Mechanismen geschaffen um Verantwortung in diesen Bereichen (Organisation/Wirtschaft) transparenter zu machen. Verantwortung wird nunmehr mittels Entscheidungshierarchien delegiert, demzufolge ist Verantwortung eine soziale Konstruktion die zugeschrieben wird und der Einzelne ist nicht immer selbst verantwortlich für eine Unglückssituation (Systemversagen). Die dritte Ebene von Verantwortung ist global zu sehen und bezieht sich auf das Überleben der Menschheit und die Natur. Nach dieser globalen Verantwortungsauffassung kann praktisch jede Handlung, die der Einzelne hier und jetzt ausführt, das Überleben späterer Generationen gefährden. Somit, und genau das ist hieran auch problematisch, wäre jedes Subjekt, da es in seinem Leben irgendwann, irgendwie handelt, kollektiv für alles verantwortlich.[16]

Um nun zurückzukehren zur grundlegenden Erläuterung des Verantwortungsbegriffes, möchte ich mich an Anzenbacher anlehnen, der „Verantwortung“ folgendermaßen beschrieb:“...In ‘Verantwortung‘ ist ‘Antwort‘ impliziert. Jemand als verantwortlich für sein Handeln betrachten heißt (über Gesichtspunkte des Gewissens und der Freiwilligkeit hinaus), von ihm erwarten, dass er vernünftig antworten kann auf die Frage, warum er so und nicht anders gehandelt hat.“[17].

Der Verantwortungsbegriff und die aus ihm entstehende Frage nach „Antwort“ schließt somit Rechenschaftspflicht, also die Verpflichtung über eine Antwort (Rechtfertigung) bzgl. des eigenen Handelns, für das betreffende Subjekt mit ein.[18] In unserer gegenwärtigen hochkomplexen Gesellschaftsstruktur wird diese Sichtweise von Verantwortung allerdings sehr bald problematisch, da Kausalitäten, also Zusammenhänge oftmals untergehen oder unklar sind. Wenn wir also im ethischen Sinn von „Verantwortung“ sprechen, ist es wichtig zu berücksichtigen, wer, für was, gegenüber wem, vor welcher Instanz in Bezug auf welches Kriterium und im Rahmen welches Verantwortungsbereiches Rechenschaft ablegen soll.[19]

2.5 Freiheit

Freiheit ist das relative und sittlich zurechenbare Wählen können[sic!] in Entscheidungssituationen. Echte Sittlichkeit steht und fällt mit der Fähigkeit des Menschen, sich frei entscheiden zu können, denn sittliches Handeln ist wesenhaft frei; nur in Freiheit lässt sich sinnvoll zwischen „Gut“ und „Böse“ wählen, kann berechtigterweise von Verdienst oder Schuld gesprochen werden. In der Freiheit liegt eine menschliche Grunderfahrung vor, die alles Tun begleitet...“[20]. Freiheit ist die Möglichkeit, nach eigenem Urteilsvermögen zu entscheiden und zu handeln, in diesem Sinne ist „Freiheit“ eine Grundvoraussetzung für moralisches Handeln.[21]

2.6 Autonomie

Der Autonomiebegriff ist weit gefasst, prinzipiell lässt sich sagen; Unter Autonomie wird zunächst die Selbstgesetzgebung verstanden, d.h. der autonome Mensch kann selbstbestimmt handeln und entscheiden. Diese Annahme von Autonomie hat ihre Grundlage in den Kantschen Schriften die den Menschen als selbstbestimmendes Vernunftwesen sehen und somit seine Umklammerung aus fremden Autoritäten (Freiheitsforderung) proklamieren. Gesellschaftlich gesehen kann „Autonomie“ schnell zu Konflikten führen, denn wo fängt die Autonomie des Einzelnen an und wie weit kann er sich selbstbestimmen ohne Andere zu beschneiden? Die Menschen sind letztendlich voneinander abhängig, wir sind soziale Wesen und müssen unsere gegenseitige Abhängigkeit akzeptieren und uns somit auch respektieren. Aus dieser Erkenntnis folgert sich die Gleichheit eines jeden Menschen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Autonomie des Einzelnen in einer (modernen) Gesellschaft überhaupt lebbar. Der Mensch kann auf Grund der Gleichheitsannahme und Freiheitsforderung nur dann autonom leben, wenn er also im gleichem Maß die „Gleichheit“ und „Freiheit“ der Anderen akzeptiert, die er auch für sich selbst in Anspruch nimmt. Die Realisierung der Autonomie darf nicht zu falsch verstandener Autarkie entarten. Autonomie baut auf Gewissen, Verantwortung und Freiheit auf.[22]

2.7 Gerechtigkeit

Gerechtigkeit bezeichnet einen Zustand des idealen sozialen Miteinanders, der von einem angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen, sowie der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Subjekten geprägt ist. Gerechtigkeit wird in diesem Sinne weltweit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens betrachtet.[23] In der alt- und neutestamentlichen Tradition wird im Bezug auf den Begriff „Grechtigkeit“, auch auf die sogenannte goldene Regel verwiesen; diese besagt: Tue niemand etwas an, von dem Du nicht willst, dass es auch dir geschehe.[24]

3. Pflegeethik und ihre Dimensionen

3.1 Definition Pflegeethik

Ethik im pflegerischen Arbeitsbereich gab es schon immer[25] und ist heute, aufgrund des neuzeitlichen Aufgabenbereiches und des Professionalisierungsstrebens der Pflege, umso wichtiger geworden. Bei Ihrer täglichen Arbeit mit Patienten und anderen Berufsgruppen tragen Pflegekräfte gewisse Grundüberzeugungen, den so genannten Berufsethos in sich, mit dem sie oftmals ihr alltägliches Handeln rechtfertigen und legitimieren. Mit diesem Ethos lässt sich nicht nur immer wiederkehrendes „normales“ berufsspezifisches Handeln rechtfertigen, vielmehr beinhaltet dieser Ethos auch Einstellungen und Charaktereigenschaften die für das angemessene Verhalten gegenüber dem Patienten von der Allgemeinheit als notwendig und für diese Berufsgruppe typisch, erachtet werden. Fahr schreibt dazu: Das Ethos der Pflege beschreibt jene Charaktereigenschaften und Fähigkeiten, die eine menschliche Pflege ausmachen. Zu diesen Eigenschaften gehören beispielsweise die Fähigkeit, hinzuhören und darauf zu achten, was Patienten mitteilen wollen...“[26]. Wenn Pflegekräfte nun in Situationen geraten, in denen sie ihr Handeln nicht mehr mit ihrem Ethos, also mit ihren beruflichen Grundüberzeugungen in Einklang bringen können, ergibt sich ein sogenanntes moralische Problem. Genau hier kann uns Pflegeethik weiterhelfen; Sie wird zu Hilfe gerufen, wenn man in bestimmten Situationen nicht weiter weiß und das Ethos keine klare Handlungsanweisung mehr gibt. Pflegeethik ist demnach eine Berufsethik, welche sich mit den Fragen und Problemen beschäftigt, die sich aus dem Aufgabenbereich der Pflege erheben.[27] Sie fragt danach, was ein gutes, gerechtes pflegerisches Handeln ausmacht, liefert Hilfestellungen bei Entscheidungen und definiert Ziele für die Pflegekräfte, welche Orientierung bzw. Sicherheit im täglichen Tun geben.

Eine Definition von Pflegeethik in diesem Sinne wäre:

- Pflegeethik soll pflegerisches Urteilen und Handeln unter moralischen Gesichtspunkten untersuchen, kritisch hinterfragen und auf mögliche Fehler hinweisen.[28]

3.2 Historie der Pflegeethik

Neben der Medizinethik, die zentral von der Ärzteethik geleitet wird, hat sich im Laufe der Zeit die Pflegeethik als eigenständige Bereichsethik entwickelt. Werte und Normen, die pflegerisches Handeln inspirieren und fragen was eine gute Pflege ist sind nicht etwa neu, sondern haben eine Jahrhunderte alte Tradition. Ausflüge in die geschichtliche Entwicklung der Pflege lassen erkennen, dass etwa im Zeitalter der Diakonissenpflege, religiöse Werte wie: Fürsorge, Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft, Mitmenschlichkeit, usw. im Zentrum pflegerischen Handelns standen. In der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts als die pflegerische Versorgung wegen gravierend schlechter Hospitalversorgung, eine häusliche Angelegenheit von (man verzeihe mir); ungebildeten, unbezahlten Hausfrauen war, setzten sich diese Werte/Normen und Vorstellungen von „guter Pflege“ fort. Die pflegenden Personen (Hausfrauen) umsorgten liebevoll, mütterlich und auf religiösen Motiven basierend die ihnen anvertrauten Kranken. Mit der Etablierung des Arztberufes als Profession, ebenfalls zu dieser Zeit, übernahmen die Mediziner auf der Grundlage ihres medizinischen Wissens, die Verantwortung für die Versorgung der Kranken und ihrer Pflege. Die ungebildeten Pflegekräfte wurden auf das gehorsame Befolgen von ärztlichen Instruktionen zurückgedrängt. Wie aus der Literatur hervorgeht, war dies der Zeitpunkt, wo sich die frühe Pflegeethik dem ärztlichen Willen und somit der ärztlichen Ethik beugen musste. Der Arzt gab vor was zu tun war. Mit der Arbeit Florence Nightingales und ihrem 1859 veröffentlichten Buch „Notes on Nursing“ förderte Sie die Entwicklung des Krankenpflegeberufes, weg vom familiären Umfeld der einfachen hausfraulichen Versorgung, hin zu einem technisch­professionellen Beruf. Nightingale sah Pflege, wenn auch auf religiösen Motiven basierend, dennoch als eine professionelle Tätigkeit, die von ausgebildeten „Krankenschwestern“ ausgeübt werden sollte.[29] Trotz ihres Beitrags zur Professionalisierung der Pflege, muss auf ethischer Ebene gesehen werden, dass Nightingale das Idealbild der „Pflegerin“ und somit des Pflegeberufs am traditionellen Bild der „guten Frau“ aus dem damaligen Viktorianischen England ableitete. Werte, die Ihr wichtig erschienen waren: Lauterkeit, Gehorsam, Hingabe, Treue und natürlich religiöse Motive. Die Pflegekraft sollte die mütterliche, warmherzige Versorgung des Patienten auf der einen Seite übernehmen und auf der anderen Seite stets loyal und treueverpflichtet dem Arzt unterwürfig sein. Als eines der ältesten ethischen Dokumente, dass Prinzipien des Pflegeberufs beinhaltet, kann in diesem Zusammenhang der von Lystra E. Gretter 1893 verfasste „Nightingalesche Eid“ angesehen werden. Dieser Eid oder Schwur musste ab dem Ende des 19. Jh. an zahlreichen Schulen von Krankenschwestern vor der Diplomierung abgelegt werden.

Hier der Auszug (Nightingalescher Eid oder zu englisch „Florence Nightingale Pledge“);

Ich gelobe feierlich vor Gott und in Gegenwart dieser Versammlung, dass ich ein lauteres Leben führen und meinen Beruf treu ausüben werde. Ich werde mich allem enthalten, was falsch und schädlich ist, und werde niemals wissentlich schädliche Arzneimittel nehmen oder verabreichen. Ich werde alles, was in meiner Macht steht tun, um meinen Beruf zu fördern und werde alle persönlichen und Familienangelegenheiten, die mir in der Ausübung des Berufes bekannt werden, geheim halten. Ich werde getreu versuchen, den Arzt in seinem Beruf zu unterstützen und mich selber ganz dem Wohlergehen jener zu widmen, die meiner Sorge anvertraut wurden.. ,“[30].

Das Suchen nach Richtlinien und Prinzipien für verantwortliches pflegerisches Handeln nahm erst gegen Ende des 19. Jh. (siehe Nightingalescher Eid) gesellschaftlich wie berufsintern, einen festen Platz im Nachdenken über die Pflege ein. Erst ab diesem Zeitpunkt berichteten Zeitschriften sowie Handbücher vermehrt über die Problematik pflegeethischer Situationen.

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts entstanden erste literarische Werke, die versuchten ethischen Aspekte des Pflegeberufs zu bearbeiten, oder wohl besser gesagt, die versuchten Vorschriften für ethisches Verhalten zu machen (z.B. H.Robb mit seinem Werk „Nursing Ethics“). In diesem sowie anderen Ethik-Werken, wurden wahre Regellawinen von Normen, Werten, Tugenden und der Etikette für im Pflegeberuf tätige Personen und ihr Verhalten erlassen. Geforderte Tugenden zu jener Zeit waren etwa: Geduld, Gehorsamkeit, Nächstenliebe, Loyalität, Lauterkeit, Treue, Mut, Integrität, Wahrhaftigkeit, Weisheit, Gerechtigkeit, Hingabe usw.. Das Hauptaugenmerk der geforderten Tugenden lag aber ganz klar auf der Gehorsamkeit, da sich Pflege aus dem historischen wie auch sozialen Kontext heraus, schlichtweg dem Arzt unterzuordnen hatte. Arendt beschreibt in seiner Literatur diese Untertänigkeitsforderung mit folgenden Worten:“...In Anbetracht des höherwertigen Beitrages des Arztes am Versorgungsprozess kann er es sich erlauben, eine paternalistische und autoritäre Position gegenüber Untergeordneten [in diesem Fall Pflegekräften, d. Verf.] zu wählen…“[31].

[...]


[1] Vgl. Dallmann(2002), S. 6

[2] Vgl. ebenda

[3] Vgl. Körtner(2004), S. 13

[4] Vgl. Dallmann(2002), S. 6

[5] Vgl. Körtner/2004), S. 16

[6] Vgl. Dallmann(2002), S. 6

[7] Vgl. Körtner(2004), S. 17

[8] Vgl. ebenda

[9] Vgl. Dallmann(2002), S. 6

[10] Vgl. Beyer(2007), Sittlichkeit, Quelle: http://lexikon.meyers.de/wissen/Sittlichkeit

[11] Vgl. Hobmair et al.(2002), S. 87

[12] Vgl. Dallmann(2004), S. 68

[13] Vgl. Körtner(2004), S. 18 f

[14] Vgl. Bonhoeffer(1998), S. 276 f

[15] Vgl. ebenda, S. 95

[16] Vgl. Dallmann(2002), S. 97 f

[17] Vgl. Anzenbacher(1992), S. 13

[18] Vgl. Plenter(2001), S. 85

[19] Vgl. Dallmann(2002), S. 97 ff

[20] Vgl. Kaufmann(o. J.), S. 9 f

[21] Vgl. Arend(1996), S. 194

[22] Vgl. Plenter(2001), S. 76 f

[23] Vgl. Lumber(2005), S. 464

[24] Vgl. Dallmann(2002), S. 80

[25] Vgl. Arend(1996), S. 45 f

[26] Vgl. Fahr(2000), Position der Ethik, Quelle: http://ethik- info.de/inhaltsverzeichnis/Pflegeethik_1/pflegeethik_1.html

[27] Vgl. ebenda

[28] Vgl. Hofmann(1996), 1. Jahrgang, S. 5

[29] Vgl.Arend(1996), S. 45 f

[30] Vgl. ebenda, S. 46 ff

[31] 31 Vgl. Arend(1996), S. 51

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Entstehung, Elemente und Möglichkeiten pflegeethischer Urteilsbildung – ein Kurzüberblick
Untertitel
Pflegeethik
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Veranstaltung
Ethik, Philosophie
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
34
Katalognummer
V148345
ISBN (eBook)
9783640590544
ISBN (Buch)
9783640590360
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflegeethik, ethische Urteilsbildung, Ethik in der Pflege, Problemlösungsschemata, Urteilsentstehung, Ethik, Ethos, Moral, Gewissen, Urteilsbildung, Urteilsfindung, Ethikkodex, Patientenrechte
Arbeit zitieren
Stefan Glaser (Autor:in), 2009, Entstehung, Elemente und Möglichkeiten pflegeethischer Urteilsbildung – ein Kurzüberblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148345

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