Junge Spätaussiedler in Deutschland


Magisterarbeit, 2007

104 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen

Verzeichnis der Abbildungen

Verzeichnis der Tabellen

1. Einleitung

2. Hintergründe und rechtliche Grundlagen der Aussiedlerzuwanderung
2.1. Ursachen und Anfänge der Migration in das russische Reich
2.2 Russifizierungsmaßnahmen vor dem ersten Weltkrieg
2.3 Verfolgung der Russlanddeutschen im Ersten Weltkrieg
2.4 Die Zeit von der Oktoberrevolution 1917 bis zum Zweiten Weltkrieg
2.5 Russlanddeutsche während des Zweiten Weltkrieges
2.6 Das Schicksal der Russlanddeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg
2.7 Übersiedlung nach Deutschland in der Nachkriegszeit
2.8 Rechtliche Grundlagen für Integration der Spätaussiedler

3. Staatliche Maßnahmen zur Integration der jungen Spätaussiedler in Deutschland
3.1 Definition und Leitlinien zur Integration
3.2 Eingliederungshilfen
3.2.1 Hilfen nach dem Bundesvertriebenengesetz
3.2.2 Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
3.3 Sprachliche Eingliederung
3.3.1 Sprachkurse in Bayern
3.3.2 Garantiefonds
3.3.3 Europäischer Sozialfonds (ESF)
3.4 Schulische Eingliederung
3.4.1 Förderung an Grund- und Hauptschulen
3.4.2 Förderung an Realschulen, Gymnasien und
beruflichen Schulen
3.5 Berufliche Eingliederung
3.6 Soziale Integration der jungen Aussiedler
3.6.1 Familie und Erziehung
3.6.2 Freizeitgestaltung und soziale Beziehungen
3.6.3 Nationale Identität und Werteorientierungen
3.6.4 Politische Einstellungen
3.7 Zusammenfassung

4. Aktuelle Situation der jungen Spätaussiedler
4.1 Schulische Probleme
4.2 Das Phänomen der Abschottung
4.3. Alkohol- und Drogenkonsum
4.4 Gewalterfahrungen
4.5 Kriminalität
4.6 Zusammenfassung

5. Beratung und ergänzende Maßnahmen für die junge Spätaussiedler
5.1 Anforderungen an die Beratung und Betreuung
5.1.1 Offene Jugendarbeit: Jugendgemeinschaftswerke
5.1.2 Mobile Jugendarbeit der Streetworker
5.2 Was gemacht wird, was gewünscht ist, was wirklich wünschenswert wäre
5.2.1 Jugendarbeit der Wohlfahrtsverbänden und der Projekten

6. Fazit

Anlagen

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung 1: Verteilung der einheimischen deutschen Schüler und Aussiedlerschüler auf die verschiedenen Schulformen in Nordrhein- Westfalen im Schuljahr 2001

Abbildung 2 : Schulische und berufliche Situation der jungen Spätaussiedler im Jahr 2001

Abbildung 3: Aussage: solange Kinder nicht erwachsen sind, bestimmen die Eltern was für sie gut ist

Abbildung 4: Politisches Interesse der jugendlichen Aussiedler und der einheimischen Jugendlichen

Abbildung 5: Häufigkeit des Alkoholkonsums von Aussiedlern und einheimischen Deutschen

Abbildung 6: Persönliche Konflikte, die nach der Meinung jugendlicher Aussiedler und einheimischer Jugendlicher mit Gewalt ausgetragen werden müssen

Abbildung 7: Gruppenmittelwerte der selbstberichteten Devianz und Delinquenz

Abbildung 8: Verbund der sozialen und beruflichen Eingliederung junger Spätaussiedler

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1: Freundeskreis der jungen Spätaussiedler in Deutschland

Tabelle 2: Freizeitgestaltung jugendlicher Aussiedler in Deutschland

Tabelle 3: Wichtigkeit von Lebenszielen für jugendliche Aussiedler und einheimische Jugendliche

1. Einleitung

Im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts erlebte die Bundesrepublik Deutschland einen stetig steigenden Zuwachs an Deutschen aus den Ostblockstaaten. Im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung sind Aussiedler eine deutlich jüngere Population. „In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 500.000 jugendliche Aussiedler. (...) Die 6 bis unter 18-jährigen hatten [im Jahre 1999, d. Verf.] einen Anteil von 25.084 bei einer Gesamtzahl von 104.916 Personen. Die Gruppe der bis zu 20-jährigen macht einen Anteil von ca. 35% aus, die Gruppe der 20-44 jährigen von 42%...“ (Herwartz-Emden, Westphal 2002, S. 229).

Jugendliche Aussiedler galten in den achtziger Jahren als eine angepasste, weitgehend unauffällige Zuwanderungsgruppe, die im Familienverband in Deutschland schnell Fuß fassen konnte. Dieses Bild hat sich für ihre Nachfolger der neunziger Jahre geändert, die mittlerweile nicht mehr überwiegend aus Polen und Rumänien, sondern in erster Linie aus der ehemaligen Sowjetunion einreisen. „In Medienberichten werden zunehmend die Schwierigkeiten thematisiert, die junge Spätaussiedler bei der Integration in die Gesellschaft haben: fehlende Sprachkenntnisse, geringere Chancen auf Ausbildungsplätze, Arbeitslosigkeit, soziale Isolation sowie auch Alkohol- und Drogenprobleme sind beispielhaft zu nennen“ (Dietz, Roll 1998, S. 13).

Trotz sinkender Zuzugszahlen gestaltet sich die Integration von jungen Aussiedlern immer schwieriger. Obwohl sie in den meisten Fällen kurz nach ihrer Einreise die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, sind sie mit ausländischen Jugendlichen durch Fremdheitserfahrungen und Anerkennungsdefizite vergleichbar (vgl. Bauer 1991, S. 98).

Erkenntnisinteresse:

Ausgehend von der aktuellen Problematik mit jugendlichen Spätaussiedlern ist festzuhalten, dass im Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit mit Jugendlichen Ursachen und Hintergründe, die zu verschiedenen delinquenten Verhaltensweisen führen, erkannt werden müssen, um pädagogische Lösungsansätze in der sozialen Arbeit entwickeln zu können.

Die gesellschaftliche Integration von Jugendlichen und jungen erwachsenen Aussiedlern hängt vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels immer stärker von einer fundierten, zukunftsorientierten beruflichen Qualifikation ab. Daher zählen Bildung und Ausbildung zu den zentralen Ansatzpunkten für die Herstellung von Chancengleichheit beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die vorliegende Arbeit informiert über diese Entwicklung und charakterisiert die Situation junger Spätaussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten in Deutschland. Anliegen ist es, Hintergrundwissen in Bezug auf jugendliche Aussiedler zu vermitteln.

Übersicht über den Forschungsstand

Die überwiegend soziologisch orientierte Literatur zur Thematik „Jugendliche Aussiedler“ hat eine mehr als zwanzigjährige Tradition.

Die Erziehungswissenschaftlerin Kossolapow (1987) basiert ihre Veröffentlichung „Aussiedler Jugendliche“ auf einer im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ausführlich, durchgeführten Feldstudie. Die sehr umfangreiche Auswertung der Familieninterviews gibt Auskunft über die Familiensituation, die materielle Lage der jungen Aussiedler sowie die familiären Ausdrucksformen und Beziehungsebenen einerseits und familiäre Normvorstellungen und Einstellungsveränderungen andererseits.

Zwei Publikationen über jugendliche Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion befassen sich mit den Thematiken „Familie und Geschlechterrollen“ (Dietz 1997) und „Lebensgestaltung zwischen Familie und Eigenständigkeit“ (Dietz, Roll 1998). Während Dietz (1997) auf der Grundlage von bereits veröffentlichten Forschungsergebnissen und statistischem Material einen Überblick über die Forschungsfrage gibt, präsentieren Dietz und Roll (1998) die Ergebnisse eines zwischen 1995 und 1997 durchgeführten Forschungsprojektes zur Situation jugendlicher Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Da die familiären Beziehungsebenen anhand ähnlicher oder identischer Fragestellungen untersucht wurden wie bei Kossolapow, ist ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt der Veränderung von Einstellungen innerhalb einer Zeitspanne von ca. 10 Jahren möglich.

Zur beruflichen Lage jugendlicher Spätaussiedler gibt es keine aktuellen systematischen Untersuchungen.

Zielsetzung:

Ziel ist es, bestehende Integrationsangebote für junge Spätaussiedler und deren Nutzen für die schulische, berufliche und soziale Integration an der Nahtstelle zwischen Schule und Beruf zu untersuchen.

Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen auf eine Differenzierung zwischen dem weiblichen und männlichen Geschlecht verzichtet. Der in der Arbeit häufig gebrauchte, übergeordnete Begriff ‚Aussiedler’ bezieht sich auch auf Spätaussiedler. Als jugendlich gilt die Alterspanne zwischen 15 und 27 Jahren.

Den inhaltlichen Aufbau dieser Arbeit zeigt die folgende Skizze:

Im zweiten Kapitel werden geschichtlichen Hintergründe und rechtlichen Grundlagen für die Integration der jungen Spätaussiedler behandelt. Auf die staatlichen Maßnahmen zur Integration der Jugendlichen wird im dritten Kapitel näher eingegangen, anschließend werden schulische, berufliche und soziale Eingliederungsbedingungen, die die jugendlichen Aussiedler in Deutschland vorfinden, vorgestellt. Dabei werden Aspekte, wie Bedeutung der Familie, Freizeitverhalten und soziale Beziehungen, wie auch nationale Identität und politische Einstellung, thematisiert. Die aktuelle Situation der jungen Aussiedler wird im vierten Kapitel aufgezeigt. Dabei wird der Fokus insbesondere auf schulische Probleme, Phänomene der Abschottung, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Gewalterfahrungen gerichtet. Im abschließenden Kapitel werden Beratung und ergänzende Maßnahmen für den Jugendlichen erläutert und beschrieben.

2. Hintergründe und rechtliche Grundlagen der Aussiedlerzuwanderung

Der Migrationsprozess bei den Spätaussiedlern, der bis in die heutige Zeit reicht, hat unmittelbar mit der inzwischen über 240 Jahre alten Geschichte der Russlanddeutschen zu tun.

Was waren die Gründe, Deutschland zu verlassen? Wie konnte diese Personengruppe über Jahrhunderte hinweg ihre Identität bewahren und was sind die Gründe für die Rückkehr in ihre Ursprungsheimat?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist ein Rückblick in die Geschichte dieser Personengruppe unumgänglich. Zudem vermittelt er Grundlegendes zum besseren Verständnis der Aussiedler. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, beschränkt sich der folgende historische Überblick auf Personen aus den GUS-Staaten.

2.1 Ursachen und Anfänge der Migration in das russische Reich

„Deutsches und russisches Siedlungsgebiet grenzen nirgends unmittelbar aneinander, doch gab es seit dem Mittelalter immer häufiger Kontakte zwischen diesen beiden Völkern. Diplomaten, Geistliche und Kaufleute standen am Anfang dieser Entwicklung, doch bereits im 15. Jahrhundert versuchte Ivan III. (1462-1505) Fachleute für einen längeren Aufenthalt in Russland zu gewinnen“ (Eisfeld 2000, S.16 ).

In die Regierungszeit Peters des Großen (1682-1725) gibt es große Migrationsbewegung aus Deutschland nach Russland. Wie in den vorausgegangenen Jahrhunderten kamen vorwiegend Angehörige gehobener Berufsstände, wie Gelehrte, Militärs oder Kaufleute, aber auch viele Handwerker nach Russland (vgl. Eisfeld 2000, S.16).

Die zweite Einwanderungswelle fand zur Zeit der Herrschaft der damaligen russischen Zarin Katharina II. statt. 1762 erließ sie ein Manifest zur Ansiedlung von fremden Siedlern (Kolonisten). Diese Einladung war nicht uneigennützig, denn es wurden damit ökonomische und strategische Ziele verfolgt. Zu den ökonomischen Zielen zählten unter anderem die Kultivierung von unbebauten Gebieten und die Verbesserung der Versorgungssituation. Hiermit sollte der allgemeine Wohlstand durch ausländische Fachkräfte erhöht werden. Das wichtigste strategische Ziel war es, durch die Ansiedlung in Grenzregionen den Schutz vor noch nicht unterworfenen Nachbarvölkern zu verbessern. Es ging also eindeutig um die Stärkung der Macht des Zarenreiches (vgl . Heidelbrecht 1998,S. 50).

Das erste Manifest blieb im Wesentlichen ohne Reaktion im Ausland, da es kaum nennenswerte Rechte für die eingeladenen Kolonisten enthielt. Am 22. Juli 1763 erlässt Katharina II. ein weiteres Edikt, welches nun mehr Privilegien und Vergünstigungen für die eingeladenen Auswanderer enthielt, wie z. B. eine eigenständige Verwaltung mit deutscher Amtssprache, eigene Kirchengemeinden, großzügige Zuweisung unbebauten Landes, Steuerfreiheit, Befreiung vom Militärdienst, völlige Freiheit, das Land jederzeit nach eigenem Willen zu verlassen, sowie freie Religionsausübung. So kamen ab 1764 über 27.000 Kolonisten allein aus Hessen und Baden in das Wolgagebiet (vgl . ebd.).

Zar Alexander I. erneuerte das Angebot für die Neugewonnenen Gebiete nördlich des Schwarzen Meeres. Das Russische Reich hatte in zwei Kriegen gegen die Türkei die gesamte Nordküste des Schwarzen Meeres bis zum Dnjestr erobert. Für diese Gebiete der heutigen Ukraine, der Krim, des Transkaukasus und Bessarabiens wurden insgesamt 55.000 deutsche Bauern und Handwerker vor allem aus Württemberg und der Pfalz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angeworben. Nur noch erfahrene Bauern sollten aufgenommen werden (vgl. ebd. S. 51).

In den Jahren 1789 bis 1817 fand die dritte große Welle der Auswanderung statt. Im Schwarzmeergebiet rund um Odessa, auf der Halbinsel Krim, in Bessarabien, im Nordkaukasus und südlich von Jekatirinoslav (heute Dnjepropetrowsk), in den Gebieten Choritza und Molotschna (Mennonieten aus Danziger und Elbinger Gegend in Ostpreußen), entstanden Hunderte von Mutterkolonien, aus denen sich im Laufe der Jahre Tochterkolonien abspalteten (vgl. Eisfeld 2000, S.17).

„Die Gesamtzahl der Deutschen, die sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Bauern und Handwerker in den Kolonien und Städten Neurusslands niederließen, betrug 55 000 Personen“ (Eisfeld 2000, S.17).

2.2 Russifizierungsmaßnahmen vor dem Ersten Weltkrieg

Die ersten grundlegenden Einschnitte begannen nach der Niederlage des Krimkrieges (1853-1856). Der russische Zar Alexander II. (Regierungszeit 1855-1881) verfolgte verschiedene innenpolitische Reformen, die sich auch auf die deutschen Minderheiten auswirkten (vgl. Heidelbrecht 1998, S.52). Die Selbstverwaltung wurde 1871 und die Befreiung vom Wehrdienst 1874 aufgehoben. Das Fremdengesetz von 1887 schränkte das Wahlrecht und das Recht auf Landbesitz für die nationalen Minderheiten ein. Im Zuge dieser Repressionen wurde Russisch zur Amtssprache erklärt und die öffentliche Verwendung der deutschen Sprache 1912 sogar gänzlich unter Strafe gestellt. Einige Hunderttausende deutsche Siedler wanderten in dieser Zeit nach Amerika aus und gründeten dort erneut Siedlungen (vgl. Eisfeld 2000 S.19).

2.3 Verfolgung der Russlanddeutschen im Ersten Weltkrieg

Im Ersten Weltkrieg gerieten Russlanddeutsche unter noch stärkeren Druck. Sie wurden nach dem Angriff Deutschlands zu „inneren Feinden“ erklärt. Alle deutschen Schulen wurden geschlossen und die deutschsprachigen Zeitungen verboten. Grenznahe Siedlungen der Deutschen sollten aufgelöst, die Menschen umgesiedelt und ihr Vermögen eingezogen werden, um eine befürchtete Verbrüderung der deutschstämmigen Bevölkerung mit den angreifenden Truppen zu verhindern. 1915 erließ die russische Regierung die so genannten „Liquidationsgesetze“. Dies markierte den Beginn der ersten Vertreibung der Russlanddeutschen. Etwa 200.000 Wolhynien-Deutsche (Westukraine) wurden nach Sibirien vertrieben und ihr Landbesitz wurde enteignet (vgl. Eisfeld 2000, S. 19).

2.4 Zeit von der Oktoberrevolution 1917 bis zum Zweiten Weltkrieg

Die junge Sowjetmacht proklamierte nun das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Alle Völker der UdSSR sollten gleichberechtigt nebeneinander leben dürfen. Darauf gründete sich 1918 eine autonome Arbeiter-Kommune an der Wolga. 1924 entwickelte sich die Kommune zu der Autonomen Sozialistischen Republik der Wolgadeutschen weiter (vgl. Eisfeld 2000, S. 19). In der gesamten Sowjetunion entstanden 16 weitere Bezirke, wobei es in der Ukraine neun, in der Russischen Föderation sechs, in Georgien und Aserbaidschan je einen nationalen Kreis mit einer gewissen deutschen Selbstverwaltung gab. Deutsch wurde wieder Amtssprache. In der gesamten Sowjetunion erschienen vor dem Zweiten Weltkrieg 40 deutschsprachige Zeitungen, jährlich erschienen 555 Publikationen mit einer Gesamtauflage von 2,86 Millionen Stück, es entstanden 5 Hochschulen, 11 Fachhochschulen, es gab ein Nationaltheater und einen Nationalverlag (vgl. Heidelbrecht 1998, S.53).

2.5 Russlanddeutsche während des Zweiten Weltkrieges

Der Angriff Hitlers auf die Sowjetunion am 22. 06. 1941 brachte für die Russlanddeutschen eine Katastrophe mit sich.

„Am 28. August 1941 wurde die gesamte deutsche Bevölkerung der Autonomen Republik der Wolgadeutschen (ca. 600.000 Menschen) binnen zwei Tagen auf Schiffe und Züge verladen und nach Sibirien, Kasachstan und andere Republiken der Sowjetunion deportiert“ (Heidelbrecht 1998, S. 54). Sie verloren ihren Rechtsstatus, die Siedlungsgebiete, die Bewegungsfreiheit, die Schulen und ihre kulturellen Einrichtungen. Familien wurden auseinander gerissen. Sie wurden einer Kommandantur unterstellt und mussten Zwangsarbeit leisten. Alle arbeitsfähigen Männer und Frauen wurden in die Arbeitsarmee eingezogen. Die Arbeit war Schwerstarbeit, wie der Bau von Industrieanlagen, Straßen, Kanälen und Eisenbahnen (vgl. Eisfeld 2000, S. 22).

2.6 Schicksal der Russlanddeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg

Durch die deutsch-sowjetischen Verhandlungen von 1955 verbesserte sich auch die Lage der Russlanddeutschen. Am 13. Dezember des Jahres 1955 wurde durch ein Dekret des Präsidiums des obersten Sowjets der Gewahrsam in den Sondersiedlungen aufgehoben. Eine Rückkehr in ihre Heimatorte sowie eine Entschädigung für die Enteignung ihres Besitzes wurde ihnen allerdings verwehrt. Auch das gemeinschaftliche Besitztum wie Bibliotheken, Schulen und Redaktionen wurden vom Staat behalten (vgl. Heidelbrecht 1998, S. 56).

„Das Jahr 1956 war somit in jeder Hinsicht die Stunde Null in der Nachkriegsentwicklung der Russlanddeutschen“ (Eisfeld 2000, S. 22).

Durch das Zerreißen der sozialen und kulturellen Strukturen und durch das Fehlen von deutschsprachigem Unterricht kam es zu einer fortschreitenden Russifizierung.

Erst 1957 bestand die Möglichkeit, den Deutschunterricht wieder einzuführen, wenn es der Wunsch der Eltern war. Jedoch konnte die Versorgung, was Lehrer, Material und Bücher anging, nicht gewährleistet werden. In diesem Jahr erschienen auch vereinzelt deutschsprachige Zeitungen und ein Rundfunksender (vgl. Heidelbrecht 1998, S. 57).

2.7 Übersiedlung nach Deutschland in der Nachkriegszeit

Das Dekret vom 29.8.1964 stellte einen weiteren wichtigen Punkt in der Geschichte der Russlanddeutschen dar. Dadurch wurde die kollektive Beschuldigung der Zusammenarbeit mit dem Feind zurückgezogen. Eine völlige politische und rechtliche Rehabilitierung wurde nicht vollzogen, d. h. das Verbot der Rückkehr in die Heimatgebiete bestand weiterhin (vgl. Eisfeld 2000, S. 23).

Aus dieser Situation entstand 1965 eine Autonomiebewegung, die jedoch ihr Ziel der autonomen Republik an der Wolga, sowie die politische und rechtliche Rehabilitation bei der Staats- und Parteiführung nicht durchsetzen konnte. Resignation und Ausreise in den 1970er Jahren waren die Folge (vgl. ebd.).

In den darauf folgenden Jahren führten sowjetische Staatsbesuche in Westdeutschland und die KSZE-Vereinbarung (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) von Helsinki vorübergehend zu Ausreisegenehmigungen für die Sowjetdeutschen. In der Amtszeit Andropows und Tschernenkos wurden diese nicht mehr erteilt. Durch den Moskauer Vertrag von 1970 und durch den KSZE Prozess verbesserte sich die Lage allgemein. Auch die Autonomiebewegungen bekamen durch die Politik von Perestroika und Glasnost in der Ära Gorbatschow, wieder Aufschwung (vgl. Heidelbrecht 1998, S. 59).

Im Jahre 1991 unterzeichneten Bundeskanzler Kohl und Präsident Jelzin eine gemeinsame Erklärung zur „Wiederherstellung der Republik der Deutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga“. Russland bekannte sich zur Schaffung und Förderung von nationalen Bezirken für die Deutschen. Später stellte sich heraus, dass die Wolga-Republik nur ein Traum für viele Menschen in Russland war (vgl. Eisfeld 2000, S.25).

Aus dem letztgenannten wird ersichtlich, dass Russlanddeutsche innerhalb vieler Generationen in 300 Jahren, trotz aller Bedrängnisse, die eigene Kultur, die eigene Sprache und die deutsche Nationalität bewahren konnten.

2.8 Rechtliche Grundlagen für Integration der Spätaussiedler

Fast ein Viertel aller Bürger der Bundesrepublik kommen aus Osteuropa. Die meisten von ihnen sind als Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg gekommen. Durch die wechselvolle Geschichte nach dem Krieg sowie die Aufteilung Europas, existieren nunmehr seit über fünfzig Jahren lang Ost-West-Migrationen deutscher Volksgruppen, bei der die Spätaussiedler das letzte Glied der Kette bilden (vgl. Kornischka 1992, S. 5).

Zum besseren Verständnis der Problematik besteht zunächst die Notwendigkeit wichtige Begriffe dieser Arbeit zu definieren. Auf der Basis des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) werden die Aussiedler als deutsche Staatsbürger in Deutschland aufgenommen.

Art.116 GG stellt die Grundlage für eine Spätaussiedlung dar. Hierin heißt es:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen -Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“ (Auszug aus dem Artikel 116 GG, 2005, S. 193).

Nach Artikel 116 (1) des Grundgesetzes ist Deutscher, wer „...die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit besitzt. Nach Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet der Begriff 'Aufnahme finden' mit behördlicher Billigung einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen zu können“ (Matissek 1996, S.49).

„Der Aussiedlerstatus gründet in der Bundesvertriebenengesetzgebung (BVFG), die 1953 in Kraft trat und bis heute in der Neuregelung von 1993 gültig ist. Das BVFG gehört zu den Gesetzen, die im Kontext von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind“ (Roll 2003, S.22).

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

§ 4 BVFG definiert, wer Spätaussiedler ist.

Abs.1 gilt für Personen aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Er beinhaltet eine gesetzliche Vermutung des Kriegsfolgeschicksals bezogen auf diese Personengruppe.

Abs. 2 bezieht sich auf Personengruppen in den anderen Gebieten wie Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei (vgl. BVFG1993, Haberland 1994, S. 117).

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 03.03.1988 mehrere Entscheidungen in Bezug auf diesen Personenkreis getroffen, unter anderem, dass die bereits erwähnte Benachteiligung sehr konkret und von nicht unerheblichem Gewicht sein muss. Diese können sowohl staatlich veranlasste Maßnahmen sein oder von Dritten ausgehen, für die der Staat keinen Schutz gewährt.

Im Sinne von § 4 fällt darunter nicht die Vereinsamung der Zurückgebliebenen in einer von deutschen Volkszugehörigen weitgehend entblößten Umgebung (vgl. Haberland 1994, S.117).

Zu § 6 BVFG

Die deutsche Volkszugehörigkeit liegt nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG vor, wenn derjenige, der sich darauf beruft:

1) von einem deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Volkszugehörigen abstammt,

2) ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie
a) Sprache
b) Erziehung
c) Kultur

vermittelt haben und

3) er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität bekennt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftslandes zur deutschen Nationalität gehört.

Das Bestätigungsmerkmal Sprache bedeutet, dass Deutsch als Muttersprache oder zumindest als bevorzugte Umgangssprache gesprochen wird. Diese kann auch ein Dialekt sein.

Geringfügige deutsche Sprachkenntnisse können nur im Zusammenhang mit dem Merkmal Kultur von Bedeutung sein. Zwischen den Bestätigungsmerkmalen Sprache, Erziehung und Kultur besteht ein sehr enger innerer Zusammenhang (vgl. Haberland 1994, S.56).

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 1996 mit seiner strikten Forderung nach Deutschkenntnissen für die Anerkennung nach § 4 BVFG bot zusätzliche neue Steuerungsmöglichkeiten, die umgesetzt wurden: Um als Spätaussiedler nach §4 BVFG aufgenommen zu werden, muss der Antragsteller noch im Herkunftsland einen Sprachtest bestehen. Wenn der Sprachtest nicht bestanden wird, kann man nach § 4 BVFG nicht anerkannt werden. In diesem Fall geht nur noch ein Antrag nach § 7 BVFG (z.B. als Abkömmling). Aber das gelingt natürlich nur, wenn man selbst eine Bezugsperson hat, die nach §4 BVFG anerkannt wird und von der man seinen Rechtsstatus ableiten kann (vgl. Waffenschmidt 1996, S.8).

„Das BVFG ist ein Gesetz, das u.a. zu einem Statuserwerb führt, dem Status der Spätaussiedler. Die Deutschstämmigen in Osteuropa sind also nicht Spätaussiedler von Geburt an“ (Nienaber 1995, S.23). .

Aussiedleraufnahmegesetz (AAG)

Das AAG ist am 01.07.1990 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde das seit den 50er Jahren durchgeführte Aufnahmeverfahren beendet (vgl. Haberland 1994, S. 53f).

Das AAG und das Kriegsfolgebereinigungsgesetz (KfbG) sind eine Folge der politischen Veränderung in Osteuropa, durch die Demokratisierungsprozesse und das Einräumen von Rechten für Minderheiten; ein fortdauernder Vertreibungsprozess wurde durch diese Veränderung in Frage gestellt (vgl. ebd, S.55)

Das Gesetz wird aber auch angesichts der hohen Zuzugszahlen bei Spätaussiedlern, durch die Höhe der Arbeitslosenquote unter den zugewanderten Aussiedlern, die beengte Wohnungsmarktsituation und nicht zuletzt auf Grund der deutschen Bevölkerung bzw. deren Reaktion auf „fremde“ Mitbürger erlassen. Die Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und das Inkrafttreten des KfbG führten zu weiteren grundsätzlichen Neuregelungen bezüglich der Anerkennung, der Aufnahme und dem rechtlichen Status von Spätaussiedlern (vgl. ebd.)

Kriegsfolgebereininigungsgesetz (KfbG)

Am 01.01.1993 trat das KfbG in Kraft. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen änderten sich einige Bereiche im BVFG. Hinzu kamen erhebliche Leistungseinschränkungen für die Spätaussiedler und die Übernahme der Kontingentierung der Aufnahmequote vom AAG auf ca. 220.000 Personen jährlich (vgl. Dempwolf 1996, S. 2). Zu den Leistungseinschränkungen gehören unter anderem die Reduzierung der Deutschsprachkurse von 18 auf 6 Monate und die Glaubhaftmachung der Diskriminierung auf Grund der deutschen Volkszugehörigkeit (ausgenommen Personen aus der ehemaligen Sowjetunion) (vgl. Haberland 1994, S. 32).

Die Verteilung der Spätaussiedler auf alle Bundesländer wird durch das am 1.3.1996 in Kraft getretene Wohnortzuweisungsgesetz erreicht. Dessen Kern besteht darin, dass Spätaussiedler grundsätzlich nur an dem Ort, dem sie zugewiesen wurden, Leistungen nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten. Jetzt sind es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Diese Regelung bzw. Bindung gilt für drei Jahre. Somit werden die Lasten für die Integration gleichmäßiger verteilt und eine zu starke Bevölkerungsdichte von Spätaussiedlern verhindert (vgl. Dempwolf 1996, S.2).

Die Erfüllung formaler Kriterien ist zwar Voraussetzungen für die Einbürgerung, aber noch kein Blankoscheck für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Faktoren Sprache, Wohn- und Arbeitssituation.

3. Staatliche Maßnahmen zur Integration der jungen Spätaussiedler in Deutschland

3.1 Definition und Leitlinien zur Integration

Es ist schwierig den Begriff „Integration“ zu definieren, da dieses Wort verschiedene Bedeutungen und Definitionen hat. Im Wörterbuch der Soziologie wird unter „Integration“ ein sozialer „Prozess, in dem ein Mensch oder mehrere Menschen unter Zuweisung von Positionen und Funktionen in die Sozialstruktur eines sozialen Systems …aufgenommen wird“, verstanden (Endruweit 1989, S. 307).

Kossolapow sieht Integration als “…längerfristige Annäherung zweier oder mehrerer Kulturen auf der Basis der Gegenseitigkeit (Anforderungen an beide Seiten mit entsprechenden Erfolgs- oder Mißerfolgserlebnissen); sie darf nicht als einseitig zu erbringende Leistung angesehen werden“ (Kossolapow 1992, S.10).

Schäfer betont in seinem Aufsatz:

„Integration ist nicht länger einseitige ethnisch-kulturelle Assimilation oder Angleichung an das Deutsche, sie wird als Herausforderung des Miteinanders angesehen. Integration ist definiert als vielschichtiger Prozess, der Jahre dauert und ein Wechselspiel ist“ (Schäfer 2002, S. 28).

Dietz äußert sich darüber,

„Integration umfasst grundsätzlich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und... impliziert eine gleichberechtigte Partizipation der Zuwanderer am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Aufnahmelandes, entsprechend ihrer mitgebrachten Fähigkeiten. Integration mißt sich nicht an der uneingeschränkten (kulturellen) Anpassung der Zuwanderer an die Aufnahmegesellschaft. (…) Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der die Zuwanderer und die Aufnahmegesellschaft einbezieht“ (Dietz 1996, S.39).

Integrationsziele formuliert Dietz folgendermaßen, „…dass die Zuwanderer – unter Anerkennung der für alle geltenden Grundrechte des Aufnahmelandes - gleichberechtigt an den gesellschaftlichen Ressourcen teilhaben können ohne ihre eigene Identität aufgeben zu müssen“ (Dietz 1996, S. 39).

Kossolapow unterscheidet vier Integrationsphasen, die mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung verschiedene Lebensbereiche ansprechen.

In der Einstiegsphase (bis 1 Jahr) müssen die jungen Aussiedlerinnen und Aussiedler stark unterstützt werden, um die soziokulturellen und psychosozialen Verunsicherungen auffangen zu können.

In der zweiten, der sog. Kontaktnahmephase (bis 2-3 Jahre), können realitätsgerechtere Einschätzungen der eigenen Situation im neuen Heimatland für die Anknüpfung im schulischen und beruflichen Bereich genutzt werden.

Die dritte Integrationsphase, nach Kossolapow die Einbezugsphase (bis 4-5 Jahre), ist gekennzeichnet davon, dass sich die örtliche (Wohnung), schulische und berufliche Situation (Berufsfindung, Abschlüsse, Zertifikate) festigt.

In der vierten – der Identifikationsphase – (nach über 5 Jahren) ist dann die Herausbildung von sog. Misch-Kultur-Formen, einer „neuen“ Identität, möglich (vgl. Kossolapow 1987, S. 67 f.).

Das Phasen-Integrationsmodell nach Kossolapow ist eine wichtige Orientierung um einschätzen zu können, welche Angebote der Beratung und Integrationshilfen von den Adressaten dieser Bemühungen zu welchem Zeitpunkt mit mehr oder weniger Aussicht auf Erfolg angenommen werden können. Auf die Praxis übertragen stellt sich aber sehr schnell heraus, dass es vor allem an der Zeit mangelt, die dieses Phasenmodell für gelungene Integration vorgibt. Die Praxis verlangt paralleles Bearbeiten der unterschiedlichen Problemfelder (vgl. ebd. S. 68).

Die Entscheidungshilfen zur längerfristigen Planung der beruflichen und persönlichen Situation müssten nach Kossolapow konzentriert in der sog. Kontaktnahmephase, das heißt, zwischen dem ersten und dritten Jahr nach der Übersiedlung nach Deutschland, erfolgen. Die Weichen für die schulische und vor allem für die anschließende berufliche Laufbahn werden für den jungen 15- bis 20 - jährigen Spätaussiedler sehr viel früher nach der Übersiedlung gestellt. Diese Tatsache verweist darauf, dass die Anstrengungen zur Hilfe bei der beruflichen Orientierung intensiv und besonders sorgfältig sein müssen (vgl. ebd. S. 68f.).

Reich stellt in seiner Untersuchung fest: „Das Ziel der Integration ist dann erreicht, wenn die Zuwanderer eine den Einheimischen entsprechende Entwicklung in ihrer soziostrukturellen Ausdifferenzierung aufweisen und sich die gleichen Chancenmuster für sie ergeben“ (Reich 2004, S. 46).

Wenn alle oben genannten Aspekte auf die spezifische Situation der jungen Spätaussiedler übertragen werden, „...kann Integration nur heißen, daß sie sich nach ihrer Übersiedlung einem Neubeginn unterziehen und einen Prozeß der Erneuerung 'durchlaufen' müssen, sie am Ende aber gestärkt und unversehrt daraus hervorgehen, d.h. ihre mitgebrachten Werte und Fähigkeiten weiter besitzen und pflegen können“ (Bauer 1991, S. 97f.).

Im Weiteren werden Eingliederungshilfen für junge Spätaussiedler dargestellt.

3.2 Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfen unterstützen die jungen Spätaussiedler darin, ihr Leben selbstverantwortlich zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie helfen den Betroffenen, Nachteile gegenüber Einheimischen zu überbrücken. Dabei beschränkt sich diese Hilfe nicht nur auf materielle Aspekte, sondern stellen Orientierungs- und Beratungsangebote auch eine wesentliche Aufgabe dar (vgl. Heinen 2000, S.39).

Integrationsmaßnahmen sind für jungendliche Aussiedler von großer Bedeutung. Einige wesentliche werden im Folgenden kurz dargestellt:

3.2.1 Hilfen nach dem Bundesvertriebenengesetz

Das Bundesvertriebenengesetz legt fest, dass junge Spätaussiedler Anspruch auf die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen haben. Besonders, wenn sie beim Übertritt in die Schule Leistungsnachweise vorlegen müssen (vgl. Dietz 1996, S. 46).

3.2.2 Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz

Nach dem Arbeitsförderungsgesetz wurde bis zum 01.01.2005 den jungen Aussiedlern Eingliederungshilfe von bis zu sechs Monaten bezahlt, wenn sie im Herkunftsland gearbeitet haben. In diesen Zeitraum haben sie nach den Änderungen im Zuwanderungsgesetz Anspruch auf kostenlose Sprachförderung (vgl. Schäfer 2002, S.24).

Jugendliche können auch eine Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, falls ihnen keine Ausbildungsvergütung gewährt wird. Es besteht noch die Möglichkeit für junge Aussiedler die Eingliederungsleistungen des Europäischen Sozialfonds zu bekommen, wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsplatz sind (vgl. Dietz 1996, S.47).

3.3 Sprachliche Eingliederung

Deutschkenntnisse und der Erwerb der deutschen Sprache sind von entscheidender Bedeutung für jugendliche Spätaussiedler:

- für Bildungs-, Qualifizierungs- und beruflichen Chancen,
- für das aktive Hineinwachsen in das soziale Umfeld,
- für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Deutschdefizite tragen zur sprachlichen und sozialen Ausgrenzung bei, führen zu eingeschränkten sozialen Beziehungen und fördern das Verhalten im eigenen Sprachverband.

3.3.1 Sprachkurse in Bayern

Wie bereits oben erwähnt, verfügen fast alle Jugendliche nicht über die zur Integration entsprechenden, nötigen Deutschkenntnisse. Um das Niveau zu heben, werden staatlich geförderte Sprachkurse angeboten. Die Dauer solcher Kurse wurde allerdings auf sechs Monate verkürzt, früher dauerten sie ein Jahr.

3.3.2 Garantiefonds (GF)

Sprachliche, schulische und die damit zusammenhängende soziale Eingliederung von jungen Spätaussiedlern wird mit Mitteln des Garantiefonds gefördert. Auf die Förderung nach dem Garantiefonds besteht kein Rechtsanspruch, vielmehr entscheidet die zuständige Behörde. Die Förderung ist untergeordnet gegenüber anderen Leistungen, wie z.B. dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII)-Arbeitsförderung, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. Kosubek 1998, S. 88).

Der Garantiefonds gliedert sich in zwei Teile. In den Bereich Schul- und Berufsbildung, für den der Bund den Ländern Mittel zuweist und in den Hochschulbereich, der über die Otto-Benecke-Stiftung e.V. verwaltet wird. Im Schul- und Berufsbildungsbereich werden schulpflichtige und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche, die bei Förderungsbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gefördert (vgl. ebd.).

„Die Beihilfen … umfassen die Ausbildungskosten, die notwendigen eingliederungsbedingten Mehrkosten und einen etwaigen Sonderbedarf“ (Kosubek 1998, S.88).

Priorität bei der Garantiefondsförderung haben nicht mehr schulpflichtige Jugendliche. Die Sprachförderung von schulpflichtigen jugendlichen Spätaussiedlern obliegt überwiegend der Schulverwaltung. In Bayern werden Garantiefondsmittel vorwiegend für die Durchführung von Integrationssprachkursen mit dem Ziel des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses eingesetzt. Damit wird den jungen Spätaussiedlern der Start in den deutschen Arbeitsmarkt mit einer abgeschlossenen Schulbildung und ausreichenden Deutschkenntnissen erleichtert. Diese Maßnahmen werden unter bestimmten Bedingungen auch mit Internatsunterbringung angeboten und von verschiedenen Trägern der Jugendhilfe durchgeführt (vgl. ebd. S.89).

„An den im Schuljahr 2000/2001 durchgeführten Integrationskursen mit dem Ziel des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses nahmen 1.006 Jugendliche teil. 360 davon bestanden den Qualifizierenden Hauptschulabschluss, weitere 287 erreichten den Hauptschulabschluss. Insgesamt erreichen rund 63 % einen anerkannten Schulabschluss“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2002, S.31).

[...]

Ende der Leseprobe aus 104 Seiten

Details

Titel
Junge Spätaussiedler in Deutschland
Hochschule
Universität Augsburg
Note
3,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
104
Katalognummer
V148200
ISBN (eBook)
9783640579969
ISBN (Buch)
9783656449072
Dateigröße
2190 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Junge, Spätaussiedler, Deutschland
Arbeit zitieren
Kristina Abel (Autor:in), 2007, Junge Spätaussiedler in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148200

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