Vergleich zwischen Einzelunternehmung, OHG und KG: Welche Rechtsform bietet sich fallabhängig für eine Existenzgründung an?

Anonymisierter Unterrichtsentwurf für einen "großen" Unterrichtsbesuch


Unterrichtsentwurf, 2008

25 Seiten


Leseprobe


1 Lehr- und Lernbedingungen

1.1 Klassenstruktur

Bei der FG 082 handelt es sich um einen 11. Jahrgang des Fachgymnasiums – Wirtschaft –. Die Klasse besteht aus insgesamt 9 Schülerinnen und 15 Schülern[1]. Die Altersstruktur der Klasse kann Tabelle 1 entnommen werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Altersstruktur der FG 082

Insgesamt betrachtet liegt eine verhältnismäßig homogene Altersstruktur in dieser Klasse vor, da ein Großteil der Schüler entweder 1991 oder 1992 geboren worden ist. Während des Unterrichts ist bisher keine Auffälligkeit zu verzeichnen gewesen, die alleine auf das Geburtsjahr der betreffenden Personen zurückzuführen wäre.

Alle Lernenden dieser Klasse weisen notwendigerweise den zum Besuch des Fachgymnasiums – Wirtschaft – erforderlichen Erweiterten Sekundarabschluss I auf. Allerdings variieren die zuletzt besuchten Schulformen. Der folgenden Tabelle können sie entnommen werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: zuletzt besuchte Schulformen der FG 082

Wie auf den ersten Blick ersichtlich wird, haben die meisten Schüler der FG 082 zuletzt eine Realschule besucht, die zweitgrößte Gruppe stellen diejenigen dar, die zuvor Schüler an einem Gymnasium waren. Auffällig ist im Geschlechtervergleich, dass von den Schülerinnen ein größerer Anteil eine Realschule besucht hat, die Schüler hingegen bzgl. eines Gymnasiumbesuchs die Mehrheit stellen. Ein konkreter Zusammenhang zwischen Leistungsvermögen und zuletzt besuchter Schulform ist allerdings nicht festzustellen, wie in Kp. 1.2 nachgelesen werden kann.

1.2 Beurteilung der Klassensituation

Die FG 082 ist insgesamt tendenziell eine leistungsschwächere Klasse: Zwar haben die Schüler im Rahmen der am Schuljahresanfang durchgeführten Vorstellungsrunde fast ausnahmslos angegeben, sich für Wirtschaft zu interessieren oder auch einen Beruf anzustreben, der „irgendetwas mit Wirtschaft zu tun haben soll“[2]. Im Laufe dieses Schuljahres hat sich aber herausgestellt, dass es sich zu großen Teilen um ein sehr oberflächliches Interesse bzw. eine sehr diffuse Vorstellung des Begriffs „Wirtschaft“ handeln muss, denn häufig werden Fragen gestellt, deren Beantwortung an und für sich dem Allgemeinwissen zuzurechnen wäre. Andererseits befassen sich einige Schüler (z. B. Jeffrey und Fabian sowie Michael) auch außerhalb des Schullebens mit Wirtschaftsthemen, indem sie bspw. verschiedene Fachmagazine lesen. Dadurch resultieren dann allerdings häufig recht spezielle bzw. detaillierte Fragen, die über das eigentliche Unterrichtsthema hinausgehen und im starken Gegensatz zum Vorwissen und zur Leistungsfähigkeit vieler Mitschüler stehen. Zu den leistungsstärkeren Schülern (in Bezug auf ihr Wissen und ihre mündliche Mitarbeit) gehören neben Jeffrey und Michael[3] vor allem Dennis und Daniel sowie auf Schülerinnenseite Zoe und (abhängig vom jeweiligen Stundenthema) auch Luisa. Von den genannten Lernern hat nur Daniel vorher ein Gymnasium besucht, Michael war Schüler an einer integrierten Gesamtschule, Dennis Schüler der zweijährigen BFS. Somit ist kein unmittelbarer Einfluss der Vorbildung bzw. der zuletzt besuchten Schulen und Leistungsvermögen sowie Mitarbeit festzustellen (vgl. Kp. 1.1). Zu den durchschnittlichen bis guten Schülern sind Adeline, Fabian, Lennart, Miriam, Rebecca, Sascha sowie Timo zu zählen, die nicht so aktiv sind wie ihre oben genannten Mitschüler, aber durchaus konstruktive Unterrichtsbeiträge leisten. André, Julia, Gina, Lisa, Phil, Sebastian und Steve hingegen zählen zu den leistungsschwächeren Schülern, die auch auf direkte Ansprache hin nicht immer auf die gestellte Frage antworten können. Alle anderen Lerner dieser Klasse sind von Mitarbeit und Leistungsvermögen als durchschnittlich einzustufen.

Bezüglich der Fachkompetenz hat die FG 082 in den vergangenen Wochen Vorwissen zu den Rechtsformen (Einzelunternehmen, KG und OHG) und deren Merkmalen respektive Ausprägungen erworben (vgl. Kp. 2.3). Auch kann bei einigen Schülern (z. B. Michael, Fabian und Jeffrey) aus den angeführten Gründen davon ausgegangen werden, dass sie über zusätzliches Wissen zu diesem Themenbereich verfügen – leider ist dieses Vorwissen zum Teil als „Halbwissen“ einzustufen, sodass es in manchen Fällen eher zur Verwirrung als zur Klärung von Fragen beiträgt. Ein generelles Problem stellt in dieser Klasse die Verbindung der Theorie mit der Praxis dar. Dieser Transfer gelingt den Schülern nur teilweise. Auf Ebene der Methodenkompetenz haben die Schüler der FG 082 Erfahrungen mit den verschiedenen Sozialformen inklusive der Gruppenarbeit gemacht. In diesem Rahmen sind auch Grundlagen der Präsentation und zum Umgang mit dem Overheadprojektor erarbeitet worden. Die Sozialkompetenz ist durch ein gutes Miteinander der Schüler gekennzeichnet. Die Lern- und Arbeitsatmosphäre in dieser Klasse ist dementsprechend positiv zu bewerten.

1.3 Situation des Lehrers in der Klasse

Ich bin freitags zweistündig im Rahmen meines betreuten Unterrichts in der FG 082 eingesetzt. Ich fühle mich als Lehrkraft in dieser Klasse akzeptiert und unterrichte gerne in dieser Klasse.

2 Didaktische Analyse

2.1 Stellung des Lehrinhalts im Lehrplan

Die curriculare Grundlage für diese Doppelstunde stellen die „Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling, Informationsverarbeitung und Volkswirtschaft im Fachgymnasium – Wirtschaft –“ des Niedersächsischen Kultusministeriums in der Fassung von Mai 2001 dar. Die Inhalte sind dem Lerngebiet 1 „Das Unternehmen als komplexes wirtschaftliches System“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2001, S. 27) zuzurechnen. Während dieser Stunde werden die Lerninhalte „Die Eigentümer und ihre Interessen“, „Die Unternehmensleitung“, „Die Kreditgeber und ihre Interessen“ sowie „Die Rechtsform des Unternehmens, alternative Rechtsformen im Überblick“ (ebd.) berücksichtigt. Als Ziel wird unter anderem vorgegeben, dass die „Schülerinnen und Schüler [...] grundlegende ökonomische und soziale Eigenschaften sowie Zusammenhänge in einem Unternehmen“ (ebd.) erfassen sollen – dieses Ziel ist mit dem Inhalt und den Zielen dieser Doppelstunde (prozessorientiert) zu erreichen, da eine angemessene Wahl der Rechtsform des Unternehmens das Verständnis von ökonomischen Eigenschaften[4] und Zusammenhängen erfordert. Ebenso wird das Ziel der Erfassung der „Einbettung des Unternehmens in den Markt und sich die daraus ergebenden Wettbewerbsanforderungen“ (ebd.) berührt, da veränderte Wettbewerbsbedingungen durchaus einen Rechtsformenwechsel erforderlich machen können. Auch sollen die Schüler in der Lage sein, „die gewonnenen Erkenntnisse auf die Realität zu übertragen“.

2.2 Sachdarstellung

Bei der Entscheidung über die Wahl der Rechtsform des privaten Rechts[5] (vgl. Bea/Friedl/Schweitzer 2004, S. 364) sind verschiedene Merkmale zu berücksichtigen, die gegeneinander abgewogen werden sollten. Auch können diese Merkmale bezüglich der Priorität für den jeweiligen Unternehmensgründer unterschiedlich ausgeprägt sein. Zu ihnen gehören z. B. die Rechtsgestaltung (inkl. der Frage der Haftung) sowie die Frage nach Leitungsbefugnissen im Innen- und Außenverhältnis (vgl. Wöhe 2002, S. 269)[6]. Zum Teil bestehen (gegenläufige) Abhängigkeiten zwischen einzelnen Entscheidungsfaktoren, wie bspw. die Höhe der Haftung und die dementsprechende Gewinnbeteiligung der Gesellschafter (vgl. ebd.). Die im Rahmen dieser Unterrichtsstunde behandelten Rechtsformen (vgl. 2.4) „Einzelunternehmen“, „Kommanditgesellschaft (KG)“ sowie „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ können nach denselben Kriterien bewertet bzw. gewählt werden.[7] Folgende Informationen sind für eine Bewertung wichtig:

Geschäftsführungs-/Vertretungsbefugnisse:

- Bei einem Einzelunternehmen stehen dem Unternehmer „allein alle Entscheidungsbefugnisse zu“ (Wöhe 2002, S. 278).
- Bei der KG liegt sowohl die Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis bei den Komplementären, außer, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor (vgl. ebd.). Bei gewöhnlichen Geschäften liegt das Einzelgeschäftsführungsrecht vor, d. h. jeder Komplementär kann alleine Entscheidungen treffen. Nur bei außergewöhnlichen Geschäften (wie z. B. einem Grundstückskauf oder der Aufnahme weiterer Komplementäre) gilt das Gesamtgeschäftsführungsrecht (vgl. Speth 2008, S. 62). Im Außenverhältnis gilt das Einzelvertretungsrecht – ein Gesamtvertretungsrecht kann allerdings im Gesellschaftsvertrag verankert sein und ist Dritten gegenüber nur nach Handelsregistereintrag oder z. B. einem Rundschreiben rechtswirksam (vgl. Speth 2008, S. 67).
- In der OHG sind „alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet“ (Wöhe 2002, S. 278), allerdings kann auch hier im Gesellschaftsvertrag ein Ausschluss einzelner Gesellschafter vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Vertretung nach außen (vgl. ebd., S. 279).

Haftungsregelungen:

- Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt, also mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen (vgl. Wöhe 2002).
- In der KG ist die Haftung auf Komplementäre und Kommanditisten verteilt. Die Komplementäre sind Vollhafter und haften unbeschränkt, unmittelbar sowie solidarisch (vgl. Speth 2008, S. 66). Die Kommanditisten als Teilhafter haften nur mittelbar und beschränkt (mit ihrer Einlage), sobald sie die beim HR eingetragene Einlage geleistet haben (vgl. Speth 2008, S. 67 und Wöhe 2002, S. 272) – ansonsten gilt auch hier die unbeschränkte und unmittelbare Haftung.
- Die OHG ist dadurch gekennzeichnet, dass alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt haften (vgl. Wöhe 2002, S. 272).

Kreditwürdigkeit:

- Die Kreditwürdigkeit einer Einzelunternehmung hängt in erster Linie von der persönlichen Zuverlässigkeit sowie weiteren Eigenschaften des Unternehmers ab (vgl. Speth 2008, S. 56). Eine Erweiterung der Kapitalbasis wiederum ist nur auf dem Wege der Selbstfinanzierung möglich (vgl. Wöhe 2002, S. 285) und somit nur in begrenztem Maße möglich.
- Die KG bietet durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten (oder auch Komplementäre) eine Erweiterung der Kapitalbasis mit einhergehender Erhöhung der Kreditwürdigkeit durch die erhöhte Haftungssumme (vgl. Wöhe 2002, S. 286 sowie Speth 2008, S. 68).
- Die OHG kann ebenso weitere Gesellschafter zu diesem Zwecke aufnehmen, die Eigenkapitaleinlagen erhöhen oder Gewinne nicht entnehmen. Der Aufnahme weiterer Gesellschafter ist allerdings durch ihre unbeschränkte Haftung meist eine Grenze gesetzt (vgl. Wöhe 2002, S. 285 f.).

Gründungsformalitäten:

- Die Gründung der Einzelunternehmung verläuft formlos, erfordert aber einen Eintrag ins Handelsregister, sofern es sich um „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ handelt (vgl. Wöhe 2002, S. 271).
- Die OHG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis (vgl. Bea/Friedl/Schweitzer 2004, S. 371) sowie Handelsregistereintrag, wenn mit ihr ein kaufmännischer Zweck verfolgt wird (vgl. Wöhe 2002, S. 272).
- Für die KG gelten dieselben Bestimmungen wie für die OHG, aber es muss mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist vorhanden sein.

2.3 Analyse der Sachstruktur

Das Wissen über die Vor- und Nachteile sowie die verschiedenen Merkmale der existierenden Rechtsformen ist von entscheidender Bedeutung. Gerade bei einer Unternehmensgründung sollten sich die Gründer darüber im Klaren sein, welche Rechte und Pflichten sowie finanzielle Folgen sich aus einer solchen Entscheidung ergeben, da dieser längerfristig sind (vgl. Olfert/Rahn 2008, Hauptstichwort 805).[8]. Wie aus der folgenden Übersicht deutlich wird, handelt es sich bei dieser Doppelstunde um eine Wiederholungseinheit, um die Wichtigkeit dieser Inhalte zu verdeutlichen.

Vertikale Struktur:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorstruktur:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Zugunsten einer besseren Lesbarkeit werde ich im weiteren Verlauf des Entwurfs beim Vorliegen sowohl einer weiblichen als auch einer männlichen Wortform auf den generischen Maskulinum zurückgreifen. Damit sind immer beide Geschlechter gemeint, es sei denn, ich merke dies explizit an. Eine Wertung soll nicht dadurch ausgedrückt werden.

[2] Dieses Zitat ist wortwörtlich von mehreren Schülern benutzt worden, um die Frage zu beantworten, warum sie sich für den Besuch eines Wirtschaftsgymnasiums entschieden hätten.

[3] Fabian stellt zwar tiefer gehende Fragen, ist aber aufgrund der Mitarbeit eher dem Durchschnitt zuzurechnen.

[4] Die soziale Komponente dieses Lernziel wird in Bezug auf die Geschäftsführung und mögliche Führungsstile berücksichtigt, spielt bei diesem Thema aber eine untergeordnete Rolle.

[5] Eine weitere denkbare systematische Einteilung kann z. B. in „Einzelunternehmen“, „Gesellschaftsunternehmen“ und „Sonderformen“ vorgenommen werden (vgl. Speth 2008, S. 55).

[6] Die weiteren Merkmale führe ich aufgrund des begrenzten Raums dieser Arbeit nicht an, sie können aber bei der angegebenen Quelle nachgelesen werden.

[7] In dieser Stunde liegt der Schwerpunkt allerdings auf den Kriterien „Geschäftsführung/Vertretung“, „Haftung“, „Eigenkapitalerhöhung“ bzw. „Kreditwürdigkeit“ sowie dem Kriterium der Gründungsform (vgl. 2.4).

[8] Zwar ist eine Umwandlung in eine andere Rechtsform möglich, wenn die Gegebenheiten (z. B. Änderungen im Steuerrecht oder der Anzahl an Gesellschaftern) dies erforderlich machen sollten, doch handelt es sich dabei um einen komplizierten Vorgang, der sich auf den Betriebsablauf negativ auswirken kann (vgl. Wöhe 2003, S. 269).

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Vergleich zwischen Einzelunternehmung, OHG und KG: Welche Rechtsform bietet sich fallabhängig für eine Existenzgründung an?
Untertitel
Anonymisierter Unterrichtsentwurf für einen "großen" Unterrichtsbesuch
Hochschule
Studienseminar Braunschweig für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Veranstaltung
Fachseminar "Wirtschaft" und "Pädagogik"
Autor
Jahr
2008
Seiten
25
Katalognummer
V148185
ISBN (eBook)
9783640627332
ISBN (Buch)
9783640627226
Dateigröße
697 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bei diesem Entwurf handelt es sich um eine anonymisierte VErsion des Unterrichtsentwurfes. Die daherrührenden Lücken im Text (besonders im Kp. 1.2) enthalten ursprünglich nur Namen oder Klassenbezeichnungen und sind somit für den eigentlichen Inhalt nicht relevant.
Schlagworte
Rechtsformen, Vergleich, Unternehmensgründung, Unterricht, Existenzgründung
Arbeit zitieren
Diplom-Handelslehrer Oliver Witzorky (Autor:in), 2008, Vergleich zwischen Einzelunternehmung, OHG und KG: Welche Rechtsform bietet sich fallabhängig für eine Existenzgründung an? , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148185

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