Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Funktion königlicher- und adliger Hausklöster

3. Gandersheim und Quedlinburg, ottonische Herrschaftszentren?

4. Zusammenfassung

5. Quellen- und Literaturverzeichnis:

Quellen:

Monographien und Sammelbände:

Lexika:

Internetquellen:

1. Einleitung

In meiner Hausarbeit zu dem Thema „Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren“ möchte ich auf einige Punkte eingehen, welche die im Thema formulierte These untermauern. Dazu sollen vor allem die Motive für die Gründung von sogenannten Hausklöstern, sowie deren Funktion und Bedeutung untersucht werden. Auf Grund der Tatsache, dass die beiden Frauenklöster und –Stifte Gandersheim und Quedlinburg unter den Ottonen eine besondere Rolle gespielt haben, möchte ich meine Aussagen am Beispiel dieser Klöster ausführen. Eine zentrale Frage im Zusammenhang mit den Klöstern ist für mich, welche Rolle das Gebetsdenken für die adligen Familien und Königsfamilien gespielt hatte. Wichtige Informationen zu diesem Thema geben die Quellen Widukind von Corvey und Thietmar von Merseburg, besonders dann, wenn es um Geschehnisse im Zusammenhang mit bestimmten Personen geht. Zum Beispiel stützt Widukind von Corvey die These, dass Heinrich I. sich in Quedlinburg hat begraben lassen.

„Translatum est autem corpus eius a filiis suis in civitatem quae dicitur Quidilingaburg et sepultum in basilica sancti Petri ante altare cum planctu et lacrimis plurimarum gentium.“[1]

Als Quelle ist Widukinds Sachsengeschichte insofern interessant, als dass Widukind sie in zeitlicher Nähe zum Tod Heinrichs I. 936 verfasst hat[2] und sogar Mathilde, der Tochter von Otto I., gewidmet hatte. Aber nicht nur die erzählenden Quellen geben Aufschluss über mittelalterliche Klöster und deren Gemeinschaften, sondern auch die Urkunden, welche häufig in den Klöstern ausgestellt wurden. Von mehr als zwei Dritteln der Herrschaftsaufenthalte in Reichsabteien erfährt man durch Urkundenausstellungen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Aufenthalte der Könige und Kaiser in Reichsklöstern überwiegend dem Zweck der Rechtsgeschäfte und der Ausstellung von Urkunden dienten. Jedoch hatten die Klöster und Abteien neben politischen Funktionen auch kirchliche Funktionen, wie etwa Gebetsverbrüderung, Königskanonikat oder Memorialstiftungen.[3] Neben den Urkunden gibt es auch weitere Zeugnisse von Herrscheraufenthalten, etwa Münzen oder Inschriften.

Zur Verdeutlichung einiger Thesen habe ich die Urkunde über Markt, Münze und Zollrechte des Klosters Gandersheim[4] ausgewählt. Eine Kopie der Urkunde stelle ich in den Anhang, daher hier nur die zentralen Aussagen: Sophia, die Äbtissin in Gandersheim, erhält auf Wunsch der Kaiserin Theophanu das Recht, in Gandersheim Markt, Münze und Zoll einzurichten und zu besitzen bzw. zu erhalten. Zudem erhält die Äbtissin Sophia von Gandersheim auch die königliche Banngewalt, die es ihr ermöglicht, Recht zu sprechen und Gesetze zu erlassen. Ich denke, diese Urkunde unterstreicht recht deutlich, welcher Einfluss dem ottonischen Hauskloster Gandersheim zukam. Der Satz „Damit aber unter der Herrschaft des genannten Klosters und dieser oben genannten Äbtissin“ beschreibt unverblümt, um was es eigentlich geht. Das Kloster erhält mit dieser Urkunde Macht und Verfügungsgewalt. Das Kloster ist weit mehr, als ein Zentrum des Gebets, es ist ein Ort, an dem Gesetze erlassen und Recht gesprochen wird. Es ist ein Ort, an dem Politik betrieben wird, offensichtlich im Sinne des Herrschers Otto III.

Um die Quellen zu komplettieren, sind noch die Necrologia und die Viten bestimmter Einzelpersonen zu erwähnen. Erstere sind Totenbücher, in denen die Toten kalendarisch aufgelistet wurden. Allerdings geben die Necrologia selten Aufschluss über nähere soziale Zusammenhänge zwischen den Verstorbenen. Bei den Viten handelt es sich um die Überlieferungen von Einzelpersonen, wie etwa, der Lebensbeschreibung der Königin Mathilde. Was die Forschungsliteratur angeht, liefert Gerd Althoff mit seinem Aufsatz über Gandersheim und Quedlinburg als Herrschafts- und Überlieferungszentren[5] zentrale Thesen für die Fragestellung. Wenn es um mittelalterliche Klöster im Allgemeinen geht, ist die Habilitationsschrift von Thomas Vogtherr[6] zu nennen, da er sich auch mit Dingen wie dem Rechtsstatus der Hausklöster oder Abtswahlen beschäftigt hat.

2. Funktion königlicher- und adliger Hausklöster

Im 9. und 10. Jahrhundert wurden viele Klöster auf Initiative adliger Familien und Herrscher neu gegründet. Abgesehen von den rein religiösen Motiven steigerte ein Haus- oder Eigenkloster auch das äußere Ansehen der Familien. Die Gründung eines Klosters bot den Herrscherfamilien oder Adelsfamilien die Möglichkeit, ihre Herrschaft zu dokumentieren, man spricht hier auch von Hausüberlieferung. Somit bildeten die Hausklöster einen natürlichen Mittelpunkt adligen Familien- und Geschlechterbewusstseins. Zudem gab es auch einige zusätzliche Motive für die Familien, ihre Töchter oder Frauen in ein Frauenkloster zu schicken.

Ein Grund war sicherlich, dass Heiraten sehr kostspielig war und außerdem bedrohte die Existenz vieler unverheirateter Mädchen in den adligen Häusern den inneren Frieden, weil sie mitzählten, wenn es um die Verteilung knapper Vermögenswerte und Ländereien ging. Natürlich hatte das Leben in einem Kloster für die adligen Töchter aber auch positive Seiten, die mit den Klöstern selber zusammenhingen. Die königlichen und adligen Hausklöster genossen ein enormes Ansehen und nur durch diesen Prestigezuwachs lässt sich ein Verzicht auf die Verheiratung adliger Mädchen begründen. Denn eine Heirat hätte ja immerhin neue und vorteilbringende Beziehungen knüpfen können. Tatsächlich hatten die Klöster, besonders die königlichen Hausklöster, ein so großes Ansehen, dass es für die adligen Familien wie ein Privileg schien, ihr Kind in einem Stift wie Gandersheim unter der Leitung von Prinzessin Sophia unterbringen zu können.

Die innere Ordnung der Klöster spiegelte auch häufig die Ordnung außerhalb der Klostermauern wieder, also die Bindung zwischen der Gründerfamilie, ihren Anhängern und Freunden. Ein wesentlicher Eckpfeiler der Sicherheit der meisten dieser religiösen Gründungen des Adels im 10. Jahrhundert war die königliche Schutz- und Immunitätsurkunde. Ohne sie konnten die Vorsteherinnen der Nonnenklöster, ob Äbtissin oder Eigentümerin, nicht hoffen, ihre Stiftungen vor eventuellen Ansprüchen des Königs zu bewahren. Immunität sagt aus, dass ein Kloster oder Stift keine Abgaben an den König zu entrichten hat. „Häufig steht in Verbindung mit der Immunität für Klöster [...] das Recht der freien oder an bestimmte Vorraussetzungen gebundenen Wahl des Abtes oder Bischofs...“[7]

Eine weitere Funktion der Klöster war die christliche Legitimation, welche die adligen Familien durch ihre Gründung erhielten. Sie nutzten ihre Klöster zur Selbstheiligung des eigenen Geschlechts. Dabei fungierten die adligen Familien als Stifter, die ihre Klöster materiell, etwa durch Schenkungen, unterstützten. Die Aufgabe der Mönche und Geistlichen in den Klöstern bestand darin, für die Stifter und Klosterherren sowie deren Familien zu beten. Die Äbte und Äbtissinnen, also die Klostervorsteher, wurden meist aus der Sippe der Klosterherren gewählt oder standen ihnen zumindest nahe. In den Hausklöstern entstanden während der Zeit viele Zeugnisse und Schriften über die Geschichte der einzelnen Adelsfamilien, weswegen man die Klöster auch häufig als „Hüter des Wissens um die Familie“ bezeichnet. Den Klöstern kam neben ihrer gesellschaftlichen und religiösen Funktion aber auch eine wirtschaftliche Funktion zu. Auf dem Reiseweg des Herrschers boten die Klöster und Stifte wichtige Anlaufpunkte, da sie das königliche Gefolge aufnehmen und versorgen konnten, oder mussten. Das dies in Quedlinburg möglich war, bezeugt die Bedeutung als Ort der Feier des Osterfestes.

[...]


[1] Widukind v. Corvey. Res gestae Saxonicae. I, 41., S. 60f.

[2] Ungefähr 30 Jahre nach dem Tod Heinrichs I.

[3] Ehlers, C.: Das Repertorium der deutschen Königspfalzen. http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/jahrbuch/2006/geschichte/forschungsSchwerpunkt/pdf.pdf (27.09.2008).

[4] Weinrich, L.: Quellen zur deutschen Verfassungs- Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250. Darmstadt 1977. S. 70-71, Nr. 18.

[5] Althoff, G.: Gandersheim und Quedlinburg. Ottonische Frauenklöster als Herrschafts- und Überlieferungszentren. In: Frühmittelalterliche Studien 25, 1991, S. 123-144.

[6] Vogtherr, T.: Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter (900-1125). Stuttgart 2000.

[7] Bresslau, H.: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Bd.1, 2. Aufl., Leipzig 1912. S. 57.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Einführung in das Studium mittelalterlicher Geschichte: Königliche Herrschaft ohne Staat – die Ottonen
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V147951
ISBN (eBook)
9783640591756
ISBN (Buch)
9783640591978
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ottonische, Klöster, Herrschaftszentren
Arbeit zitieren
Malte Schröder (Autor:in), 2007, Ottonische Klöster als königliche Herrschaftszentren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147951

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