Rechtsextremismus in Deutschland - Wie kann die Gesellschaft entgegenwirken?


Bachelorarbeit, 2009

56 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtsextremismus – Geschichtlicher Hintergrund und aktuelle Lage
2.1 Hauptmerkmal und Abgrenzung von Rechtsextremismus
2.2 Die Auswirkungen des Rechtsextremismus am Beispiel des Dritten Reiches
2.3 Rechtslage heute
2.4 Häufigkeit von Rechtsextremismus
2.5 Gewaltbereitschaft von Neonazis

3 Ursachen für Rechtsextremismus in der heutigen Zeit
3.1 Ursachen und soziales Umfeld
3.2 Musik als Einstieg in die rechte Szene

4 Aufklärung/Initiativen gegen Rechtsextremismus und die Rolle der sozialen Arbeit
4.1 Medienbeispiele gegen Rechts
4.2 Antifaschistische Aktion (Antifa)
4.3 Präventionsmöglichkeiten
4.4 Hilfe zum Ausstieg aus der rechten Szene

5 Ausblick und Diskussion

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema Gewalt und Rechtsextremismus findet in der Offentlichkeit und in den Medien starke Beachtung. So existieren bereits zu diesem Thema viele Publikationen. In dieser Arbeit kann aus Sicht der Verfasserin ledig-lich auf die wichtigsten Ursachen eingegangen werden. Das Aufzeigen der Möglichkeiten von Prävention umfasst nur einen Teil.

Eine regionale Zeitung berichtete im November 2009 fiber eine weitere Prä-ventionsmöglichkeit der Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (Arug) in Braunschweig und deren neues Projekt fir 2010.1 Dieses soll die Jugendlichen direkt ansprechen und nicht wie bisher ausschlieBlich durch Eigeninitiative der Betroffenen. Das neue Projekt läuft unter dem Namen „TIP — Teilnehmen, integrieren, partizipieren! Ausstieg durch Integration." Der Leiter der Arug möchte dadurch gezielt aufsuchend zu den Jugend-lichen Kontakt aufnehmen. Entweder durch persönliche Erstansprache mit einem Beratungsteam der Arug oder mit Hilfe besonders qualifizierter Mul-tiplikatoren wie Lehrer oder Sport-Trainer. Den Jugendlichen werden Alter-nativen beruflicher und sozialer Art zur rechten Szene aufzeigt.

Rechtsextremismus gehört in vielen Bereichen zur Normalität in Deutsch­land. Rechtsextremismus ist zwar kein ausschlieBliches Jugendphänomen, doch der Hauptanteil der Werbung fir die rechte Szene wird bei Jugend-lichen vorgenommen (Glaser/Pfeiffer 2007, 16). Rechtsextreme Einstel-lungen sind oft bei der älteren Bevölkerungsschicht verbreiteter als bei den Jiingeren.

Der Begriff Rechtsextremismus ist allgemein bekannt. Als Klischee initiiert die Gesellschaft häufig glatzköpfige Männer mit Bomberjacken und Sprin- gerstiefeln. Doch Rechtsextreme erkennt man nicht (mehr) nur am Ausse-hen.

Zur Widerlegung von verfälschten Betrachtungsweisen und Vorurteilen ge-genüber Ausländern werden Fakten anhand von zwei Beispielen aufgelistet. Das Klischee "Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg" ist falsch. Sie schaffen teilweise selbst Stellen. Türkische Mitbürger beschäftigen über 570.000 ArbeitnehmerInnen.2 Ingesamt 128 Milliarden Euro erwirtschaften Ausländer in Deutschland. Dadurch liegt das Bruttosozialprodukt sechs Pro-zent hither.3 Ein weiteres Vorurteil besagt, dass Ausländer krimineller sind als Einheimische. Fakt ist, dass der Anteil der Nichtdeutschen als Tatver-dächtige seit 1993 kontinuierlich zurückgeht.4 2005 sogar um 5%. Bei Dieb-stahl, Raub oder Mord weisen die Deutschen eine höhere Kriminalitätsrate auf.

Die Unterschiede von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus sind der Gesellschaft häufig nicht klar. Antisemitismus bezieht sich nur auf die Feindseligkeit gegen Juden und ihren Symbolen, während Fremden-feindlichkeit sich auf bedrohlich wahrgenommene kulturelle Differenz und materielle Konkurrenz um knappe Ressourcen bezieht (Peltz 2006, 13). Ras-sismus lehnt den Anspruch auf gleiche Rechte für alle Menschen ab. Diese Begriffe sind zwar mit Rechtsextremismus in Verbindung zu setzten, aber nicht zu verwechseln. Doch was sind die Ursachen und Gründe für Rechts-extremismus und wie kann die Gesellschaft präventiv entgegenwirken?

2 Rechtsextremismus — Geschichtlicher Hintergrund und aktuelle Lage

Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Bedingungen können für Rechtsextremismus verantwortlich sein (Espenhorst 2006, 41). Wenn eine gesamtgesellschaftliche, wirtschaftliche Notsituation besteht, die sich bei-spielsweise in Arbeitslosigkeit, Armut oder e ventueller sozialer Ausgren-zung ausdrückt, kann das den Rechtsextremismus verstärken.

Um die Ursachen von Rechtsextremismus zu verstehen und ihnen mit geeig-neten PräventionsmaBnahmen entgegenzuwirken, ist eine Erläuterung des Begriffes Rechtsextremismus sowie der geschichtliche Hintergrund von gro-Ber Bedeutung, auch die aktuelle Rechtslage ist prägnant.

2.1 Hauptmerkmal und Abgrenzung von Rechtsextremismus

Eine einheitliche Definition des Begriffes Rechtsextremismus gibt es nicht (Neureiter 1996, 7; Grumke 2007, 20 ).

Das Nomen Rechtsextremismus enthält zwei Komponenten. Einerseits den formalen Teil „Extremismus" und andererseits den politischen Teil „rechts". Der Begriff „rechts" bezieht sich auf die Sitzordnung der Französischen Na-tionalversammlung im Jahr 1789,5 in der die unterschiedlichen politischen Gruppierungen links, rechts oder in der Mitte saBen. Die „rechten" waren hier die eher konservativen Traditionalisten.

„Extremismus" kommt von den lateinischen Worten „extremus", dt.: äu-Berst, entferntest, aber auch ärgste, gefährlichste, schlechteste und „extre-mitas", dt.: der äuBerste Rand (Möller 1998, 188).

„Extremismus" kann für politische Orientierungen, Ideologien und Aktivi-täten stehen, die den demokratischen Verfassungsstaat ablehnen und durch eine autoritär geführte Volksgemeinschaft ersetzen wollen (Neureiter 1996, 8).

Das demokratische System wird von Links- und Rechtsextremisten abge-lehnt (Schroeder 2004, 15). Beide Gruppierungen verfolgen dabei unter-schiedliche Ziele.

Different wird der Begriff „radikal" beschrieben. Er wird umgangsprachlich häufig benutzt, um eine Gruppierung vom demokratischen Spektrum ab-zugrenzen (Grumke 2007, 21). Extremisten werden oft als Linksradikale oder Rechtsradikale beschrieben. In der staatlichen Definition wird jedoch strikt zwischen verfassungsfeindlichen Extremisten und verfassungskri-tischen Radikalen unterschieden. Radikale haben das Ziel, an der „freiheit-lich, demokratischen Grundordnung" festzuhalten (Peltz 2006, 9).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Extremismus-Modell:

(Quelle: Stöss 2000, 18)

Der Verfassungsschutz beobachtet nur extremistische Bestrebungen, keine radikalen Auffassungen (Grumke 2007, 21). Radikale, politische Hand-lungen können die Vorstufe von extremen Aktivitäten sein, müssen es aber nicht.

Nationalistische und rassistische Gedanken haben Priorität bei Rechtsextre-misten (Bundesministerium des Innern 2008, 52). Die Zugehörigkeit der Ethnie, die Rasse und Nation entscheiden über den Wert des Menschen. Weitere Charakteristika sind: Starke Autoritätsgläubigkeit, Fremdenfeind-lichkeit, Antisemitismus und Verharmlosung der NS-Zeit (Espenhorst 2006, 11f).

Allerdings muss zwischen rechtsextremen Einstellungen und Verhalten un-terschieden werden. Nicht jede Person, die rechtsextreme Einstellungsmu-ster hat, verübt beispielsweise eine Gewalttat, wird politisch aktiv oder wählt eine rechte Partei (Stöss 2000, 22).

Rechtsextremismus ist kein einheitliches, ideologisches geschlossenes Phä-nomen, sondern besitzt eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen, ideolo-gischer Ausrichtungen und Organisationsformen (Grumke 2007, 20; Bun-desministerium des Innnern 2008, 52).

So kann grob zwischen rechtsextremen Skinheads, Neonazis und rechtsex-tremen Parteien unterschieden werden. Die rechtsextremen Skinheads sind durch fremdenfeindliches und gewaltbejahendes Auftreten geprägt (Bundes-ministerium des Innnern 2006, 46). Neonazis versuchen ihr Ideal eines tota-litären „Führerstaates" durch zielgerichtete politische Aktionen durchzuset-zen (Bundesministerium des Innnern 2008, 52). Nach Meinung der Neona-zis sollte das höherwertige deutsche Volk vor Ausländern und Juden ge-schützt werden.

Für die rechtsextremen Parteien gilt die Nation als oberstes Prinzip, somit die Ablehnung der Gleichheitsrechte (Bundesministerium des Innnern 2008, 53). Sie eifern nach einem autoritären Staat, indem der freiheitliche demo-kratische Grundgedanke auBer Kraft gesetzt wird.

2.2 Die Auswirkungen des Rechtsextremismus am Beispiel des Dritten Reiches

Die Zeit des „Dritten Reiches" umfasst die Diktatur Adolf Hilters von 1933 - 1945 in Deutschland.6

Er war Parteichef der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpar-tei), „Pührer" des deutschen Reiches und beging kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs Selbstmord (Liepach 1999,67). Sein Rassenhass bestimmte die Richtung der nationalsozialistischen Politik und des daraus resultierenden Genozids.

Wahrend seiner Diktatur war die GruBformel „Heil Hitler" mit dem gleich-zeitigen Ausstrecken des rechten Arms mit geöffneter Handflache als allge-meine Rahmung der Kommunikation politisch verordnet (Ahmed 2009, 82). Am 13.07.1933 wurde der GruB auf alle öffentlichen Dienststellen ausge-dehnt und zur allgemeinen Pflicht erklart. In Kindergarten, Schulen und Universitaten musste bei Anfang und Ende des Unterrichts, sowie bei Leh-rerwechsel gegrüBt werden. Durch Nichterwiderung des HitlergruBes konn-ten GruBverweigerer mit Geldstrafe oder Inhaftierung in ein Konzentrati-onslager verurteilt werden.

Das Hakenkreuz, welches eine lange Geschichte vorzuweisen hat, spielte im Nationalsozialismus eine besondere Rolle. Es ist ein Kreuz, welches vier gleichlange Balken (Haken) besitzt und rechtwinklig gestaltet ist. Es wurde zur Zeit des Dritten Reiches als Parteiabzeichen genutzt und erschien als Symbol auf der Reichsflagge (Stisser 2009, 115f). Zudem wurde das Sym­bol von den Ordnungsmannschaften auf einer Armbinde getragen. Das Ha-kenkreuz ist das Symbol des Nationalsozialismus.

Viele rechtsextreme Straftaten wurden zu dieser Zeit nicht geahndet, da die Funktionäre des Dritten Reiches ihre Taten durch besondere Gesetze legiti-mierten (Half 2009, 16).

Im März 1933 wurde im Reichsinnenministerium eine Abteilung filr Ras-senhygiene gebildet, (Liepach 1999, 73) deren Aufgabe die Vernichtung „lebensunwertigem" Leben mit Methoden der Zwangsterilisation und Aus-rottung war. Einen Monat später fand gegen die jildischen Geschäfte ein or-ganisierter Boykott statt (Liepach 1999, 73; Dillffer 1992, 150).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Propaganda der NSDAP: Kauf nicht bei den Juden! 7

Ein Ausschluss der Juden vom Beamtentum und ein Gesetz, das Sterilisie-rung ermöglicht - wenn Neugeborene mit schweren körperlichen oder gei-stigen Erbschäden zu erwarten waren - traten ebenfalls in Kraft.

1935 wurden Nichtarier vom Wehrdienst ausgeschlossen (Liepach 1999, 74). Das Verbot der EheschlieBung und der Geschlechts verkehr zwischen Juden und Nichtjuden sowie die Aberkennung des Wahlrechtes der Juden waren weitere MaBnahmen.

Im Jahr 1938 kam es zu Zerstörungen von Synagogen, jildischen Geschäften und Wohnungen, Misshandlungen und Verhaftungen von ilber 30.000 Juden (Dillffer 1992, 151f; Liepach 1999, 74). Zudem erfolgte ein generelles Ver- bot der Fiihrung von Geschäften und Betrieben fur Juden. AuBerdem durften sie keine deutschen Schulen mehr besuchen.

1940 begannen die Nationalsozialisten mit der Ermordung von geistig und körperlich Behinderten in Konzentrationslagern. In diesen Lagern wurden viele Menschen gefangen gehalten und getötet (Liepach 1999, 75). Unter ih-nen beispielsweise: Juden, politische Gegner, Homosexuelle und geistig Be-hinderte (Dulffer 1992, 149; Liepach 1999, 81).

Neben der organisierten Ermordung von Menschen starben weitere unzähli-ge Opfer durch Zwangsarbeit, Unterernährung, Seuchen und Krankheiten.

Europaweit kamen durch NS-Verbrechen mindestens 13 Millionen Men-schen ums Leben, darunter fiber 6 Millionen Juden. (Dillffer 1992, 190; Liepach 1999, 84).

Damit so etwas nicht wieder passiert, müssen wir aus der Geschichte lernen.

2.3 Rechtslage heute

Das Grundgesetz fir die Bundesrepublik Deutschland trat 1949 in Kraft. Die Grundrechte haben aufgrund der Vorgeschichte des Nationalsozialismus eine besondere Bedeutung.

Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes:

„Die Wiirde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schiitzen
ist Verpflichtung aller staatlic hen Gewalt."

Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz bezieht sich speziell auf den Genozid des Dritten Reiches.

„Jeder hat das Rec ht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Artikel 3 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vgl. Art. 3 Abs. 3 GG.

„Niemand darf wegen seines Gesc hlechtes, seiner Abstammung, seiner Ras-
se, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re-
ligiösen oder politisc hen Anschauungen benac hteiligt oder bevorzugt wer-
den. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Auch Neonazis berufen sich beispielsweise im Internet auf das Grundgesetz. In Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes heiBt es:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu liu-fiern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuglinglic hen Quellen unge-hindert zu unterrichten."

So gehören rechtsradikale Ansichten, Symbole usw. zur freien Meinungsäu-Berung im Internet. Allerdings besagt Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes auch, dass die freie MeinungsäuBerung eingeschränkt werden kann:

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorsc hriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Auch das Strafrecht kennt Normen zur Bekämpfung des Rechtsextremis-mus. Zwei wichtige Paragraphen sind hierbei § 86 StGB (Verbreiten von

Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Hier-zu gehören Abzeichen, Fahnen, Uniformstücke, Parolen und GruBformeln verbotener Organisationen sowie Ton- und Bildträger (Portmann 2007, 141). Das bekannteste, illegale Symbol ist das Hakenkreuz (Gunter 2007, 74). Der VerstoB gegen § 86 oder § 86a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafbar sind auch Kennzeichen, die mit der Originalgrundlage zum Ver-wechseln ähnlich sind (Ahmed 2009, 84).

Deshalb werden von der rechten Szene oft Symbole und Codes benutzt, die nicht eindeutig zu erkennen und somit nicht strafbar sind (Gunter 2007, 74). So steht der Zahlencode 88 fir die Anfangsbuchstaben der GruBformel „Heil Hitler".

Eltern können ihre Kinder durch das Gesetz schützen, indem sie den rechts-extremen Freunden der Kindern den Zutritt zu ihrem Haus verwehren. Die Eltern haben Hausrecht, speziell wenn das Kind noch minderjährig ist (Peltz 2006, 26). Dass heiBt, sie können entscheiden, wer in ihr Haus eintritt oder nicht. Zudem haben die Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht, fir ihr Kind zu sorgen. (Siehe dazu § 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze.)

Des Weiteren können die Eltern ihren Kindern den Kontakt zu rechtsextre-mistischen Freunden untersagen. Unter Berücksichtigung des § 171 StGB heiBt die Antwort: „Die Eltern sind sogar dazu verpflichtet, den Kontakt zu unterbinden, wenn fir das Kind Gefahr im Vollzug ist" (Peltz 2006, 36).

Die Paragraphen § 86a, § 130 (Volksverhetzung), § 131 (Gewaltdarstel-lung) und § 184 (Verbreitung pornographischer Schriften) des Strafgesetz-buches sind im Zusammenhang mit rechtsextremer Musik zu nennen.

Ist bei rechter Musik, sowieso Symbolen und Abbildungen kein strafbarer Inhalt zu erkennen, so kann rechtlich nichts unternommen werden (Peltz 2006, 34). Ein Beispiel ist die Kleidungsmarke CONSDAPLE. Grundsätz-lich ist das Tragen dieser Marke nicht strafbar. Sind jedoch nur die Buchsta-ben NSDAP sichtbar zu lesen - beispielsweise durch das Abdecken einer Ja-cke - ist das nach § 86a StGB eine Straftat.

Wegen Streitigkeiten fiber Anti-Nazi-Symbole (wie ein durchgestrichenes Hakenkreuz) traf der Bundesgerichtshof im März 2007 eine Entscheidung. Es kam zu dem Urteil, „dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz kein verfas-sungswidriges Kennzeichen darstellt, weil es offenkundig und eindeutig die Gegnerschaft des Trägers zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe" (Gunter 2007, 75).

Abbildung 3: Symbole, die erlaubt sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Gunter 2007, 75)

So stellt auch ein Hakenkreuz, was „in den Mall" geworfen wird, kein ver-fassungswidriges Kennzeichen da.

In Deutschland wurden aufgrund von Verfassungsfeindlichkeit bisher nur zwei Parteien durch das Bundes verfassungsgericht verboten. (Gunter 2007, 81). Zum einem die SRP (Sozialistische Reichspartei) und zum anderen die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands). Das Verbots verfahren gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschland) wurde eingestellt. Die NPD ist inhaltlich und sprachlich der NSDAP sehr ähnlich und wird vom Bundesamt fir Verfassungsschutz als rechtextrem bewertet.

[...]


1 Salzgitter Zeitung vom 25.11.2009

2 Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen: Es geht um Courage. Was kann ich gegen Diskriminierung und Rassismus tun, 13

3 Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen: Es geht um Courage. Was kann ich gegen Diskriminierung und Rassismus tun, 14

4 Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen: Es geht um Courage. Was kann ich gegen Diskriminierung und Rassismus tun, 15

5 Brockhaus (1988): Lexikon — Band 18. Mannheim, 144

6 Brockhaus (1988): Lexikon — Band 15. Mannheim, 357

7 Berlin J./Joachim D./Scheppelmann R. (1980): Unterrichtsmaterialien 1. Neofaschis-mus. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Hamburg, 9

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Rechtsextremismus in Deutschland - Wie kann die Gesellschaft entgegenwirken?
Hochschule
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
56
Katalognummer
V147799
ISBN (eBook)
9783640586776
ISBN (Buch)
9783640587230
Dateigröße
2315 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Rechtsextremismus, Dritte Reich, Gewaltbereitschaft, Neonazis, Rechtsradikalismus, Linksextremismus, Antifaschistische Aktion, rechtsextreme Musik, Ausstieg aus der rechten Szene, Gedenkstättenarbeit, akzeptierende Jugendarbeit
Arbeit zitieren
Anna Pelka (Autor:in), 2009, Rechtsextremismus in Deutschland - Wie kann die Gesellschaft entgegenwirken?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147799

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