Möglichkeiten und Grenzen der (internationalen) Bankenaufsicht


Referat (Ausarbeitung), 2009

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit einer Bankenaufsicht

3. Die Ausgestaltung der Bankenaufsicht in Deutschland

4. Auswirkungen aufsichtsrechtlicher Regelungen auf die Geschäftspolitik von Banken
4.1 Regelungen zur Eigenkapitalausstattung
4.2 Regelungen zur Liquidität

5. Defizite der Bankenaufsicht
5.1 Rahmenbedingungen der europäischen Finanzaufsicht
5.2 Prozyklizität aufsichtsrechtlicher Regelungen auf die Gesamtwirtschaft
5.3 Innerbankliche Problemfelder

6. Herausforderungen der Bankenaufsicht

7. Grenzen der (internationalen) Bankenaufsicht

8. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In den entwickelten Volkswirtschaften gehören Kreditinstitute neben Versicherungen zu den am stärksten regulierten Branchen.[1] Der Grund hierfür liegt in der besonderen Stellung von Kreditinstituten innerhalb der Gesamtwirtschaft, da diese für private Haushalte sowie für Unternehmen diverse Dienstleistungen, wie die Annahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten sowie das Abwickeln von Zahlungsaufträgen, erbringen. Des Weiteren sind Kreditinstitute auch untereinander vernetzt, d.h. sie stellen sich gegenseitig Liquidität zur Verfügung oder arbeiten in bestimmten Geschäftsfeldern (z.B. bei Konsortialkrediten[2], in der Zahlungsabwicklung usw.) zusammen. Die Schieflage einer Bank kann sich für eine Volkswirtschaft daher belastend auswirken, da nicht nur Kreditinstitute, die mit dem Not leidenden Kreditinstitut in Verbindung stehen, darunter leiden, sondern womöglich auch andere Wirtschaftszweige oder gar private Haushalte.[3] Das Ziel einer Bankenaufsicht ist es somit, die Funktionsfähigkeit des Bankensystems zu wahren und Missstände zu bekämpfen.

Im Zuge der seit 2007 stattfindenden Finanzkrise stehen jedoch nicht nur das Management von Banken oder die Rating-Agenturen in der Kritik, sondern unter anderem auch die nationalen Aufsichtsbehörden für Kreditinstitute. Weder die von den Bankaufsichtsbehörden auferlegten Regeln, noch die laufende Überwachung der jeweiligen inländischen Kreditinstitute waren dazu in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen oder zu kontrollieren bzw. zu eliminieren. In der wirtschaftspolitischen Diskussion wird daher verstärkt über die Kooperation der nationalen Regulierungs-behörden, als auch um die Qualität der Vorschriften und deren Ausweitung gesprochen.

Ziel dieser Seminararbeit ist, zunächst die allgemeinen Ziele der Bankenaufsicht zu erläutern, um daraufhin die Ausgestaltung der Regulierung in Deutschland darzustellen und deren Auswirkungen auf die Geschäftspolitik inländischer Banken zu diskutieren. Danach sollen die Defizite und Grenzen aufsichtsrechtlicher Regelungen, die durch die Finanzmarktkrise aufgedeckt wurden, angesprochen und mögliche Lösungswege präsentiert werden.

2. Die Notwendigkeit einer Bankenaufsicht

Banken[4] sind aus mehreren Gründen regulierungsbedürftig: Zum einen gelten Banken als sehr fragil, da sie sich strukturell bedingt zu einem Großteil mit Fremdmitteln finanzieren.[5] Somit leiden Kreditinstitute unter größeren Liquiditäts- und Solvenzrisiken als andere Branchen in der Wirtschaft. Zum anderen sind Banken, wie bereits in der Einleitung erwähnt, stark mit der Gesamtwirtschaft verflochten, so dass die Schieflage einer Bank nicht nur zu Problemen bei anderen Kreditinstituten führt, sondern der Verlust von Einlagen nichtfinanzieller Geschäftspartner als auch das Ausbleiben von Kreditangeboten schwerwiegende Folgen für andere Industrien sowie private Haushalte haben können.[6] Um Missstände zu verhindern, stellen daher die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Kreditwesens sowie der Schutz der Einleger vor Verlusten die wesentlichen Ziele der Bankenaufsicht dar.[7]

Eine weitere Begründung für die Notwendigkeit einer Aufsicht ist das Vorhandensein von asymmetrischer Information zwischen Banken und ihren Einlegern bzw. Gläubigern.[8] „Kleine“ Einleger sind nicht in Lage, risikobehaftete Institute von weniger risikobehafteten Instituten zu unterscheiden bzw. die wirtschaftliche Situation ihrer Bank einzuschätzen. Gerät nun ein Kreditinstitut in Schieflage, werden Einleger aus Angst vor Verlusten nicht nur versuchen, ihr Geld von dieser Bank abzuziehen, sondern aufgrund des Vertrauensverlusts auch von Wettbewerbern. Kommt es nun zu massiven Einlagenabzügen („bank run-Situation“), so besteht die Gefahr, dass weitere Banken in Liquiditätsnöte geraten.[9] Für die Funktionsfähigkeit des Bankensystems spielt somit der Erhalt des Vertrauens im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit eine wichtige Komponente.

Auf der Gegenseite kann eine zu starke Regulierung aber auch im Widerspruch zur marktwirtschaftlichen Grundordnung stehen. So können umfangreiche Meldepflichten und Beschränkungen der Geschäftstätigkeit dazu führen, dass sich die Konditionen für Kunden verschlechtern oder sich bestimmte Geschäftsfelder bzw. Innovationen aufgrund mangelnder Profitabilität nicht mehr erschließen lassen. Auch drohen durch das Versprechen des Nichtfallenlassens von Kreditinstituten mögliche Wettbewerbsver-zerrungen, da nötige Marktbereinigungen nicht mehr stattfinden.[10]

3. Die Ausgestaltung der Bankenaufsicht in Deutschland

In Deutschland wird die Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank wahrgenommen.[11] Während die BaFin federführend agiert und für die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zuständig ist, umfasst das Aufgabengebiet der Deutschen Bundesbank die laufende Überwachung von Kredit- und Finanzdienst-leistungsinstituten (Wertpapierbörsen, Anlagevermittler usw.).[12] Dies beinhaltet unter anderem die Auswertung der von den Instituten eingereichten Unterlagen und der Jahresabschlussunterlagen sowie die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung der Institute.[13] Die Ergebnisse dieser Überwachung werden letztendlich der BaFin mitgeteilt, so dass diese sich ein abschließendes Urteil bilden kann.[14]

Die BaFin übt zwar auch die Aufsicht für Versicherungsunternehmen aus, jedoch fallen unter das bankenaufsichtsrechtlich bedeutsame „Gesetz über das Kreditwesen“ (KWG) lediglich Institute.[15] Auf Körperschaften, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger, private und öffentliche Versicherungsunternehmen usw. finden die Vorschriften des KWG keine Anwendung. Mit der Einführung des „Europäischen Passes“ im Jahre 2007 (Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie) dürfen durch die BaFin zugelassene inländische Institute auch unselbständige Niederlassungen in Staaten der Europäischen Union (EU) gründen sowie innerhalb der EU Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten.[16] Die unselbständigen ausländischen Einheiten werden jedoch nicht von der jeweiligen nationalen Bankenaufsicht überwacht, sondern durch die Aufsicht des Landes, in dem das Institut seinen Sitz hat (Prinzip der Heimatlandkontrolle).[17] Somit fallen z.B. spanische Filialen eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland unter die Aufsicht der BaFin.

Ein wesentliches Mittel zur Vertrauensbildung in das Kreditwesen stellt die gesetzliche Einlagensicherung dar, die über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-gesetz (EAEG) geregelt wird. Dabei wird jedes Institut verpflichtet, sich an eine Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche, öffentlich-rechtliche oder andere[18] Institutsgruppen zu binden.[19] Die Ziele der jeweiligen Entschädigungseinrichtung differieren jedoch konzeptionell voneinander. Während die Entschädigungseinrichtungen für öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Institute bei drohenden Insolvenzen den Erhalt des betroffenen Instituts anstreben, werden durch die private Entschädigungseinrichtung Einleger (keine Institute, Versicherungsunternehmen usw.) mit maximal 20.000 Euro geschützt.[20] Über die gesetzliche Einlagensicherung wird die Gefahr eines „bank runs“ somit entscheidend gemindert, da Einleger nicht damit rechnen müssen leer auszugehen, wenn sie nicht zügig ihr Geld bei ihrem in wirtschaftliche Nöte geratenen Institut abheben.

4. Auswirkungen aufsichtsrechtlicher Regelungen auf die Geschäftspolitik von Banken

Kreditinstitute sind in ihrer Autonomie weitaus stärker eingeschränkt als Unternehmen aus anderen Branchen. Das Management eines Telekommunikationsunternehmens muss sich von einer staatlichen Behörde nicht vorschreiben lassen, wie der Geschäftsbetrieb eingerichtet zu sein hat, wie viel Fremdmittel es aufnehmen darf oder wie viel liquide Mittel bereitgehalten werden müssen. Der Ausgangspunkt für diese regulativen Eingriffe des Staates bildet das KWG, das unter anderem Stellung nimmt zu den organisatorischen Anforderungen des Geschäftsbetriebs sowie auf geschäftspolitisch bedeutsame Verordnungen, wie die Solvabilitäts- (SolvV) und Liquiditätsverordnung (LiqV).

Die wesentlichen Regelungen zum Geschäftsbetrieb befinden sich im § 25a und § 33 des KWG. Sie geben unter anderem Auskunft über die Mindesthöhe des Anfangskapitals[21] (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1), die fachlichen Voraussetzungen an die Geschäftsführung (§ 33 Abs. 2) und die Anforderungen an die Organisation (§ 25a Abs. 1) usw. Die organisatorischen Pflichten reichen dabei vom Festlegen einer angemessenen Strategie bis hin zu geeigneten Regelungen zur Steuerung und Überwachung von Risiken.[22]

Auf die Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung[23] und zur Liquidität der Institute soll nun in den folgenden Unterkapiteln eingegangen werden.

4.1 Regelungen zur Eigenkapitalausstattung

Ein Grund für die Insolvenz eines Instituts ist die Überschuldung. Sie tritt ein, wenn durch etwaige Verluste das Eigenkapital einer Bank komplett aufgezehrt wird, so dass das Fremdkapital nicht mehr durch die Aktiva gedeckt wird.[24] Dieser Insolvenzgrund ist der BaFin unverzüglich zu melden, sobald dieser eintritt.[25] Um die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz zu mindern, sind die Institute angehalten, eine angemessene Höhe an Eigenkapital in Relation zur risikobehafteten Aktiva zu halten.[26] Die Regelungen hierzu befinden sich in dem §10 KWG, das wiederum auf die SolvV verweist.[27]

Das Ziel der SolvV ist die adäquate Unterlegung von Adress- und operationellen Risiken sowie Marktrisiken mit Eigenkapital.[28] So sind z.B. Adressrisiken (Ausfallrisiken) zu acht Prozent ihres risikogewichteten Positionswertes mit (modifiziertem verfügbaren) Eigenkapital zu unterlegen.[29] Die Höhe des risikogewichteten Positionswertes richtet sich nach internen oder externen Ratings mit der Folge, dass stark ausfallgefährdete Aktiva mit relativ viel Eigenkapital (hoher Positionswert) und gering ausfallgefährdete Aktiva mit wenig Eigenkapital (geringer Positionswert) unterlegt werden muss.[30]

[...]


[1] Vgl. Neuss (2007), S.9.

[2] Unter Konsortialkrediten wird die gemeinsame Vergabe von Krediten durch mehrere Kreditinstitute verstanden.

[3] Vgl. Schierenbeck, Hölscher (1998), S.107.

[4] In der Fachliteratur gibt es eine Unterscheidung hinsichtlich der Begriffe Kreditinstitut, Institut und Bank, die hier nicht näher beachtet werden soll.

[5] Vgl. Baldwin, Wyplosz (2006), S.435.

[6] Vgl. Ware (1996), S.6.

[7] Vgl. § 6 II KWG.

[8] Vgl. Büschgen (1998), S.272.

[9] Eine ähnliche Situation kann auch bei Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstituten entstehen. Die Schieflage einer Bank führt dazu, dass ihre Geschäftspartner etwaige Einlagen abziehen und kurzfristige Kreditlinien kündigen. Des Weiteren wird geschaut, welche Wettbewerber unter dem Niedergang der betreffenden Bank leiden könnten. Hier reichen allein schon Vermutungen oder gar Gerüchte aus, um Geschäftsbeziehungen zu möglichen „schwächelnden“ Instituten zu beenden. Weitere Schieflagen drohen und eine Kettenreaktion setzt sich in Gang.

[10] Vgl. Büschgen (1998), S.273. In diesem Fall ist „moral hazard“ möglich. Institute mit erhöhter Risiko-freudigkeit können ihren Kunden womöglich bessere Konditionen anbieten als risikoaverse Banken. Das gleichzeitig höhere Risiko des Verlusts der Einlagen wird von privaten Einlegern nicht beachtet, da sie sicher sein können, dass das betreffende Institut im Fall der Insolvenz gerettet wird. Infolgedessen wechseln Bankkunden von risikoaversen zu risikofreudigen Banken. Die Gefahr von Bankenkrisen erhöht sich aufgrund dieser Verdrängung.

[11] Vgl. § 7 Abs. 1 S.1 KWG.

[12] Vgl. § 7 Abs. 1 S.2 und § 7 Abs. 2 S.1 und S.2 KWG.

[13] Vgl. § 7 Abs. 1 S.3 KWG.

[14] Vgl. Sachverständigenrat (2008), S.178f.

[15] Der Begriff Institut ist ein Sammelbegriff für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Legaldefinitionen werden im § 1 KWG erläutert.

[16] Vgl. § 53 Abs. 1 und 2 KWG.

[17] Neuss (2007), S.40; Selbständige Töchter mit Sitz im Ausland werden von der jeweiligen nationalen Behörde beaufsichtigt.

[18] Darunter fallen genossenschaftlich organisierte Institute.

[19] Vgl. § 2 EAEG.

[20] Vgl. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 EAEG. Des Weiteren ist ein Großteil der deutschen Privatbanken (freiwilliges) Mitglied beim privaten Einlagensicherungsfonds, dessen Schutz über den gesetzlichen Schutz hinausgeht.

[21] Bei einem Einlagenkreditinstitut liegt die Mindesthöhe des Anfangskapitals bei 5 Mio. Euro.

[22] Vgl. § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 6 KWG.

[23] Aus Vereinfachungsgründen wird hier lediglich der Begriff Eigenkapital anstelle von Eigenmitteln, modifiziertem verfügbaren Eigenkapitals usw. verwendet.

[24] Vgl. Goodhart (2008), S.4.

[25] Vgl. § 46b S.1 KWG.

[26] Vgl. § 10a Abs. 1 S.1 KWG.

[27] Vgl. § 10 Abs. 1b a) KWG.

[28] Vgl. § 2 Abs. 1 bis 3 SolvV.

[29] Vgl. § 2 Abs. 2 SolvV.

[30] Vgl. Sachverständigenrat (2008), S.170.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten und Grenzen der (internationalen) Bankenaufsicht
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Die internationale Finanzkrise 2007-20??
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
23
Katalognummer
V147160
ISBN (eBook)
9783640621071
ISBN (Buch)
9783640621835
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bankenaufsicht, Finanzaufsicht, KWG, Basel II, Finanzkrise, Finanzmarktkrise, BaFin, Deutsche Bundesbank, EZB, IWF, Bankenregulierung
Arbeit zitieren
Diplom-Ökonom Florian Becker (Autor:in), 2009, Möglichkeiten und Grenzen der (internationalen) Bankenaufsicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147160

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