Sexueller Mißbrauch - Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch


Seminararbeit, 1997

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1.EINLEITUNG

2.DAS PHÄNOMEN DES SEXUELLEN MIßBRAUCHS
2.1.KENNZEICHENVONSEXUELLEMMIßBRAUCH
2.2.DASUMFELDVONSEXUELLEMMIßBRAUCH
2.3.HÄUFIGKEITUNDBEFUNDSEXUELLENMIßBRAUCHS
2.4.ZWEIDEUTUNGSMUSTER:TRIEBVERBRECHENUNDMIßBRAUCH
2.5.SEXUELLERMIßBRAUCHVONJUNGEN

3.SEXUELLERMIßBRAUCHIMÖFFENTLICHENDISKURS
3.1.REAKTIONENUNDINTERVENTIONENDERÖFFENTLICHKEIT
3.2.URSACHENFALSCHERVERDÄCHTIGUNGENUNDDIEFOLGEN
3.3.DASNEUEINTERESSEAMSEXUELLENMIßBRAUCH

4.URSACHEN, WIRKUNGEN, FOLGEN
4.1.URSACHENDESSEXUELLENMIßBRAUCHS
4.2.WANDELDERELTERN-KIND-BEZIEHUNG
4.3.LANGFRISTIGEWIRKUNGEN

5.FAZIT

6.LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Seit ungefähr zehn Jahren lebt die öffentliche Debatte über das Problem der sexuellen Kindesmißhandlung nun auf. Dabei wird von hohen Fallzahlen und einem großen Dunkelfeld ausgegangen. Die breite Öffentlichkeit und sozialarbeiterisch Tätige werden in Öffentlichkeitskampagnen und Fortbildungsveranstaltungen geschult, die Normalität der sexuellen Kindesmißhandlung zu unterstellen. Besonders die derzeit überlaufenen Beratungsstellen verfolgen einen missionarischen Aktivismus. Zu dem Thema gibt es auch zahlreiche Veröffentlichungen, die allerdings meist nur bekannte Behauptungen wiederholen.

Das erregte und unkritische Klima trägt dazu bei, daß Kinder nicht selten ohne Rücksicht auf die Familie noch auf die gesetzlichen Bestimmungen aus den Familien gerissen werden. Diese autoritäre Eingriffspraxis läßt vermuten, daß dem Kinderschützer der Mißbrauchsverdacht gerade recht kommt.

Auch die Gerichte versäumen es allzu oft, die Arbeit der Jugendämter zu kontrollieren, so daß es tragische Konsequenzen hat, wenn ein Verdacht sich als falsch erweist aber das Kind bereits als Mißbrauchsopfer behandelt wird. Diese falschen Fälle sind sehr häufig und gehen auf das Konto von Erziehern, Psychologen und Pädagogen. Allerdings werden solche Fehlverurteilungen verleugnet. Die Sozialen Dienste laufen Gefahr, Eingriffsbehörden des Staates zu werden. In ihrem Übereifer neigen sie dazu, bei Hilfesuchenden eine persönliche und familiäre Katastrophe heraufzubeschwören.

Meine folgenden Ausführungen basieren hauptsächlich auf dem „Handbuch sexueller Mißbrauch“ von Rutschky und Wolff aus dem Jahr 1994. Sie verfolgen eine angemessene Behandlung des Problems, um „das Thema aus den ideologischen Fahrwassern herauszumanövrieren“ (Rutschky, Wolff 1994, S. 8).

Die Frauenbewegungen, die auf das Problem hinwiesen, glauben den alleinigen Anspruch auf dessen Bearbeitung zu haben. Der interventionistischen und straforientierten Strategie parteilichen Kinderschutzes fehlt es an wissenschaftlicher Fundierung, sie ist widersprüchlich und methodisch veraltet sowie kontraproduktiv.

Polizeiliche und justitielle Vorgehensweisen werden willkürlich mit therapeutischen und sozialarbeiterischen gemischt. Die Inanspruchnahme einer Therapie wird angeordnet, so daß die Sozialen Dienste das doppelte Mandat von Hilfe und Repression beanspruchen. Die Konsequenz: Familien in Notlagen suchen nicht mehr selbst Hilfe. Das Verstehenskonzept wird einem abstrakten Machtkonzept geopfert, an die Stelle einer Arbeit am Konflikt tritt die Aufdeckung längst Geahntem. Der Appell, Kindern zu glauben kontrastiert damit, sie auszuforschen und ihr Verhalten zu entschlüsseln. Kinder sind Träger eigener Rechte, deren Privatsphäre respektiert werden muß. Leider bedeutet Kinderschutz häufig einen Machtkampf zwischen den jeweiligen Sorgerechtsinhabern und Experten und Amtsinhabern.

Wegen zahlreicher Auseinandersetzungen vor Straf- und Familiengerichten sollte man im Interesse von Beschuldigten und von fälschlich stigmatisierten Mißbrauchsopfern die Anforderungen an die Begutachtung und mögliche Fehlerquellen genau beschreiben.

Mangels Opfer fließt der Aktionismus von Kinderschützern in Fortbildung und Prävention.

Das Phänomen der unheimlichen Begeisterung für das sexuell mißbrauchte Kind und seine Rettung in den Medien, in der Politik, in Frauengruppen und in Teilen der Fachwelt wird auch als „Mißbrauch mit dem Mißbrauch“ bezeichnet. Die von Rutschky et al. lautgewordene Kritik betrifft die Forderung nach methodisch-sachlicher Arbeit, die allerdings nicht als Täterschutz oder kinder- und frauenfeindliche Diffamierung zu verstehen ist (vgl. Rutschky, Wolff 1994, S. 7-10).

Ich versuche die Frage der Problemdefinition von sexuellen Mißbrauch und dessen Umgang auf gesellschaftlicher Ebene zu beantworten. Inwieweit gleicht die mit den Präventionsversuchen verbundene Achtsamkeit einer Bespitzelung und rigiden sozialen Kontrolle? Werden die gesellschaftlich eingeleiteten Maßnahmen nicht zum eigentlichen Problem?

Zunächst möchte ich in meiner Hausarbeit auf das Phänomen des sexuellen Mißbrauchs eingehen. Hierunter sollen Kennzeichen, Häufigkeit, Befund und das Umfeld von sexuellem Mißbrauch behandelt werden. Weiterhin stelle ich zwei Deutungsmuster des sexuellen Mißbrauchs dar sowie ich genauer auf den sexuellen Mißbrauch von Jungen eingehe.

Das zweite Kapitel befaßt sich mit der Popularisierung des Problems. Wie sehen die Reaktionen und Interventionen der Öffentlichkeit aus? Die Verdächtigung und die Folgen für alle Beteiligten wird thematisiert und es wird das neue Interesse am sexuellen Mißbrauch untersucht.

Im letzten Abschnitt befasse ich mich mit Ursachen, Wirkungen und Folgen von sexuellem Mißbrauch. Außerdem betrachte ich noch den Wandel der Eltern-Kind-Beziehung.

2. Das Phänomen des sexuellen Mißbrauchs

Eine allgemeine Definition von Kindesmißhandlung meint die gewaltsame physische oder psychische Beeinträchtigung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie entstehen durch elterliche Handlungen oder Unterlassungen. Engerer Mißhandlungsbegriff bedeutet die körperliche Verletzung des Kindes. Ist diese nicht sichtbar, werden Intensitätsgrade des schädigenden Handelns und Abweichung von Normen zum Kriterium gemacht. Weiter gefaßte Mißhandlungsbegriffe meinen Handlungen oder Unterlassungen, die nur bedingt zu körperlichen Verletzungen des Kindes führen oder als geringere Normabweichung gelten.

In strafrechtlichen Kontexten und zum Schutz der Autonomie der Familie wird ein enger Mißhandlungsbegriff gefordert, während Vertreter präventiver Interventionsansätze und die sozialwissenschaftlichen Forschungsansätze einen weiteren Gewaltbegriff verwenden.

Körperliche Mißhandlung sind gewaltsame Handlungen, die beim Kind zu Verletzungen führen können, abhängig von der Empfindlichkeit des kindlichen Organismus und situationalen Umständen. Über die Häufigkeit ist wenig bekannt, da keine Meldepflicht für Kindesmißhandlungen besteht. Dennoch zeigt sich aus Untersuchungen, daß die Hälfte bis zwei Drittel deutscher Eltern ihre Kinder körperlich bestrafen. Die scheinbar zunehmenden Mißhandlungsfälle sind auf eine erhöhte Sensibilisierung zurückzuführen.

Zur Erklärung der körperlichen Mißhandlung gibt es drei theoretische Ansätze: (1) Das psychopathologische Erklärungsmodell macht elterliche Persönlichkeitsprobleme verantwortlich. Dies wäre eine Erklärung der mehrgenerationalen Weitergabe von Kindesmißhandlungen.

(2) Die Soziologie sieht das Problem in gesamtgesellschaftlicher Billigung von Gewalt bei der Erziehung von Kindern, in Lebensbelastungen und fehlenden sozialen Unterstützungssystemen.

(3) Im sozial-situationalen Erklärungsmodell ist Kindesmißhandlung Endprodukt eskalierender Konfliktsituationen. Ärger und Ohnmacht sowie Verhaltensprobleme sind Anlaß von Gewalt. Vorerfahrungen mit Gewalt und Ablehnung erhöhen das Risiko späterer Mißhandlungen. Lebensbelastungen und Mangel an sozialer Unterstützung korrelieren mit Mißhandlungen. Soziale Isolation ist dabei eher ein Merkmal vernachlässigender Eltern, während Partnerschaftskonflikte oder die Situation alleinerziehender Mütter das Mißhandlungsrisiko erhöhen. Eine gute Partnerschaft scheint einer der wichtigsten Schutzfaktoren zu sein. Auch kindliche

Verhaltensprobleme sind Auslöser von Mißhandlungen und harten Bestrafungen. Feststellbare Betreuungsprobleme werden als inadäquates Mutterverhalten und nicht als Temperamentsmerkmale des Kindes interpretiert.

Die Verhaltensprobleme bestrafter bzw. mißhandelter Kinder führen ihrerseits zu harten Bestrafungen oder zu Bindungsunsicherheit, zu Rückständen in der kognitiven Entwicklung und zu geringer Kompetenz, Ausdauer und Belastbarkeit sowie zu Problemen mit Gleichaltrigen.

Ansätze zur Prävention von Kindesmißhandlung sind dringend notwendig. Vernachlässigung bedeutet die unzureichende Ernährung, Pflege, Förderung und Betreuung seitens der Eltern. Es vermischen sich physische und psychologische Aspekte eines beeinträchtigenden Elternverhaltens. Es tritt im Kontext extremer Armut und sozialer Randständigkeit sowie als Folge psychischer Erkrankungen, geistiger Behinderungen und Suchtproblemen der Eltern auf. Bei schwerer Vernachlässigung muß das Kind aus der Familie herausgenommen werden.

„Unter psychische Mißhandlungen subsumiert man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und in ihrer psychischen und/ oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können“ (Engfer 1993, S. 622).

Die Grenze zu tolerierten Praktiken ist dabei schwer zu ziehen. Sexueller Mißbrauch ist die Beteiligung eines unreifen Kindes an sexuellen Aktivitäten, dessen Tragweite es noch nicht erfassen kann. Kinder und Jugendliche werden durch meist bekannte oder verwandte Erwachsene zur eigenen sexuellen Stimulation benutzt, die das vorhandenen Macht- und Kompetenzgefälle mißbrauchen. Es ist eine dem Alter, der psychosexuellen Entwicklung und Rolle nicht entsprechende Sexualität. Die Vorformen sexuellen Mißbrauchs reichen von der sexuellen Anmache über Exhibitionismus bis hin zu gravierenden Formen wie Berührungen, orale, vaginale und anale Praktiken sowie sexuelle Penetration und Ausbeutung, die als Folge manifeste körperliche, psychische Störungen und Verhaltensprobleme bzw. schädigende Beziehungskonstellationen bedeuten. Das Dilemma besteht in der emotionalen Dynamik des Beziehungsgeflechts zwischen Täter und Opfer und der Ambivalenz von Nähe und Übergriff, Sexualität und Gewalt. Er gehört zu den häufigsten Formen der Gewalt gegen Kinder in der BRD. Davon sind 60 bis 80% harmloserer Art, aber die Dunkelziffer ist hoch. Der sexuelle Mißbrauch durch Familienangehörige und Verwandte wird praktisch nie angezeigt. Die Prävalenzraten liegen bei Frauen zwischen 6 und 62%, bei Männern zwischen 3 und 30%. In den jüngeren Kohorten zeigt sich ein leichter Rückgang. Männer werden häufiger Opfer und von etwa Gleichaltrigen außerhalb der Familie, aber sie haben größere Probleme, über ihre Erfahrungen zu reden.

Frauen sind nur in maximal 10-15% der Fälle Täterinnen, häufig als Mittäterinnen. Die Mutterrolle als Täterrolle ist besonders tabuisiert und schwer auszumachen.

Sexuelle Übergriffe sind überwiegend einmalig. Nur von Familienangehörigen werden Mädchen wiederholt und schwerwiegend mißbraucht. Besonders gefährdet sind Töchter, deren Väter vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind. Potentielle Täter nutzen solche Fürsorgedefizite gekonnt aus.

Besonders gravierende Auswirkungen entstehen bei wiederholten Inzesthandlungen. Sie umfassen emotionale Störungen, Eß- und Schlafstörungen, Suchtgefährdung, dissoziative Störungen und sexuelle Probleme. Nachweislich wird das Wohl und die Rechte des Kindes gefährdet.

Therapeutische Angebote erscheinen vordringlich, um wiederholte Viktimisierungen und Reinszenierungen als Täter zu vermeiden. Kontrovers diskutiert wird, ob nur die Opfer oder die ganze Familie in die Interventionsbemühungen miteinbezogen werden sollen (vgl. Engfer 1993, S. 617-625 und Wolff 1994, S. 81-84).

1.1. Kennzeichen von sexuellem Mißbrauch

Die sexuelle Handlung kann ohne Berührung stattfinden, doch in vielen Fällen geht es um den Körperkontakt. Der sexuelle Charakter ist vom Außenstehenden nicht immer leicht zu beurteilen. Es ist vorstellbar, daß das Kind unangemessen stimuliert wird, um selbst sexuell erregt zu werden. Das subjektive Erleben des Kindes ist deshalb bedeutsam. Bewertet es eine Handlung als sexuell oder nicht? Diese Entscheidung wird im Strafrecht und in Studien meist durch die berichtete Handlung bestimmt.

Die Abhängigkeitsbeziehung bezieht sich auf den Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, körperliche Überlegenheit, erziehungsbedingte, arbeitsbedingte oder hierarchische Abhängigkeiten. Sexueller Mißbrauch bedeutet auch die Befriedigung sexueller und narzißtischer Bedürfnisse des Mächtigeren nach Anerkennung, Bewunderung und Macht sowie nach Nähe und Körperkontakt. Emotional vernachlässigte Kinder erfüllen diese Wünsche nach Nähe und Anerkennung unter Inkaufnahme altersinadäquater sexueller Handlungen. In dieser sexualisierten Atmosphäre meint der Erwachsene, tatsächlich die Wünsche des Kindes zu erfüllen. Eigentlich nutzt er aber die emotionale Bedürftigkeit des Kindes für seine Interessen- und Bedürfnisbefriedigung aus.

Die Gefühle des Kindes werden dabei nicht wahrgenommen, genauso wenig wie die späteren Auswirkungen, die sogar meist geleugnet werden. Diesen Verleugnungsmechanismen kann sich das Kind nicht entziehen und übernimmt sie oft. In diesem Zusammenhang kann man von einer Identifikation mit dem Aggressor sprechen.

Das Gebot der Geheimhaltung wird unter Androhung von körperlicher Gewalt, Liebesentzug etc. durchgesetzt. In vielen Fällen ist es noch nicht mal nötig zu drohen, da das Kind selbst merkt, etwas Unerlaubtes zu tun. Handlungen werden beim Auftritt Dritter plötzlich unterbrochen und Spuren verwischt. Oft übernimmt das Kind die Verantwortung und die damit verbundene Schuld (vgl. Richter-Appelt 1994, S. 117f).

Das Verbot sexuell-genitaler Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern in unserer heutigen Gesellschaft rechtfertigt sich aus folgenden Gründen:

1. Die kindliche sexuelle Befähigung ist grundverschieden von der des Erwachsenen. Die Sexualität des Kindes ist eine Ganzkörpersexualität, die der Erwachsenen ist genitalfixiert. Erst in der Pubertät empfinden sie sexuell ebenso wie die Erwachsenen. Nun können sie eine Situation als sexuell definieren und identifizieren. Ab dann kann von einer einverständlichen sexuellen Beziehung zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden gesprochen werden.
2. Kinder können also die sexuelle Erregtheit eines Erwachsenen nicht nachvollziehen und sind unfähig, bestimmte Äußerungen als sexuell zu identifizieren. Es herrscht also eine strukturelle Gewalt: Der Erwachsene definiert eine Situation als sexuell, während das Kind sie spielerisch wahrnimmt.
3. Kinder sind immer nur Ersatzbefriedigung, wenn sie zu Sexualobjekten werden. Kinder können keine vollwertigen und gleichbefähigten Partner für Erwachsene sein. Sexuelle Beziehungen zwischen ihnen, die nicht durch Gewalt erzwungen werden, setzen beim erwachsenen Menschen voraus, daß er sich kindlich verhält. Das leisten sie nur, wenn ihnen ein erwachsener Partner nicht zur Verfügung steht oder sie ihm nicht gerecht werden können (vgl. Kentler 1994, S. 145-147).

1.2. Das Umfeld von sexuellem Mißbrauch

In einem Großteil der Studien wird Sexualität auf eine oder mehrere einzelne negativ bewertete Handlungen reduziert. Andere positive sexuelle Erfahrungen bleiben völlig unberücksichtigt. Es wird auch keine Differenzierung nach dem Alter vorgenommen. Die sexuelle Mißbrauchshandlung wird nicht in Zusammenhang mit anderen Formen des Körperkontakts gebracht, aber genauso wenig mit der Erfahrung körperlicher Mißhandlung.

Die familiäre und psychosoziale Situation, wie die Beziehung der Eltern untereinander, der Erziehungsstil oder die Beziehung der Eltern zu den Kindern findet bisher nur wenig Beachtung.

Bei der Interpretation der Ergebnisse von Studien wird häufig von einer bösen, aggressiven männlichen und einer harmlosen verletzbaren weiblichen Sexualität ausgegangen. Die in den Mißbrauch verwickelten Mütter werden meist ausgeblendet.

Die Existenz einer kindlichen Sexualität und die Verführung durch Kinder wird geleugnet. Dabei müssen sie bereits für ihr späteres Leben lernen zu verführen. Es trägt allerdings niemals die Schuld an einem sexuellen Mißbrauch.

Untersucht man die Folgen des sexuellen Mißbrauchs, muß man auch diese Faktoren beachten. Meist reiht sich die dieses Vergehen in eine Kette schwerwiegender Traumatisierungen von körperlichen Strafen, seelischer und körperlicher Vernachlässigung und Spannungen zwischen den Eltern ein (vgl. Richter-Appelt 1994, S. 121f).

Das Umfeld, indem sexueller Mißbrauch stattfindet, erfordert also gesteigerte Aufmerksamkeit, denn er findet nicht, wie oftmals in sozialwissenschaftlichen Studien angenommen, isoliert statt.

Einerseits brauchen Kinder Erwachsene, deren Umgang ihnen die Entstehung sexueller Fähigkeiten erlaubt. Zärtlichkeit und Körpernähe wirken sich somit positiv auf die Entwicklung aus.

Andererseits gibt es sexuellen Mißbrauch und es muß vermieden werden, daß Eltern Kinder zu ihrer Befriedigung benutzen. Die Schwierigkeit besteht also in der Grenzziehung zwischen notwendiger Nähe und schädigendem Mißbrauch.

Wie sollen Väter reagieren, wenn sie beim Herumtollen mit ihrer Tochter eine Erektion bekommen? Was soll die Mutter tun, deren Sohn am steifen Glied gestreichelt werden möchte?

Es gibt nur eine Garantie, daß Kinder nicht sexuell mißbraucht werden: Die beglückende, ausfüllende und erfüllende sexuelle Beziehung zwischen zwei Erwachsenen, so daß sie nicht auf Kinder angewiesen sind. Nur dann sind sie zur selbstlosen Liebe gegenüber Kindern fähig. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird sich an sie binden und deren Streben nach Ablösung und Selbständigkeit behindern wollen. Der Erwachsene reagiert schwer enttäuscht, wenn das Kind seine Liebe nicht erwidert. Er muß aggressiv und wütend gegen das Kind werden. Es ist festzustellen, daß nicht die erotische, sexuelle Beziehung die Kinder schädigt, sondern Überforderung durch die Bindungsansprüche des Erwachsenen und dessen Wut, die aus der Enttäuschung und Frustration resultiert (vgl. Kentler 1994, S. 147-149).

1.3. Häufigkeit und Befund sexuellen Mißbrauchs

Es ist seit 15 Jahren eine anwachsende Besorgnis hinsichtlich sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu beobachten. Auffällig sind dabei gewisse Nebeneffekte, die Kutchinsky unter dem Begriff

„Mißbrauchspanik“ zusammenfaßt. Er meint die Anzahl von Phänomenen, die in jüngster Zeit zu beobachten sind. Sie sind als individueller Fall und als gesellschaftliches Problem ernst zu nehmen. Panikartige Reaktionen sind die qualitative und quantitative Überbewertung des Problems, die Annahme der rapiden Zunahme an Umfang des Problems und die Betrachtung als ein normales Phänomen. Die angebotenen Diagnosen sind vage und schlecht fundiert oder unangemessene Anschuldigungen. Von sämtlichen Mißbrauchsfällen werden erhebliche unmittelbare und langfristige psychische Schäden behauptet. Folglich nehmen die Reaktionen auf angeblich beobachtete Fälle und das allgemeine Problem dramatische und irrationale Züge an.

Erste Anzeichen für die Mißbrauchspanik finden sich in den USA in den späten 70ern. Sie äußern sich in panikartiger Reaktion in der Behandlung vermeintlicher Mißbrauchsfälle durch Medien, Sozialdienste, Psychologen, Strafjustiz etc. Diese Panik wird hervorgerufen und verstärkt durch wissenschaftliche Veröffentlichungen. Man findet sowohl in spezialisierten als auch in allgemeinen Fachzeitschriften eine Fülle einschlägiger Artikel. Der sexuelle Kindesmißbrauch wird unter den Delikten am häufigsten thematisiert und es entsteht der Eindruck, er stelle das Hauptproblem in der Kriminologie und im Strafrecht dar.

Typische Artikel sprechen von moralischer Entrüstung, allgemeiner Wut und Verurteilung. Es ist die Rede vom epidemischen Ausmaß dieser gesellschaftlichen Seuche, die sich anhand der steigenden Zahl der Strafanträge ablesen läßt. Dieses gesellschaftlich schwerwiegende Problem scheint 22-45% der Frauen zu betreffen, die davon kurz- und langfristige negative Auswirkungen auf ihre Psyche davontragen. Diese Berichte von der zunehmenden Anzahl von kindlichen Opfern und den schrecklichen Schäden klingen alarmierend. Die häufiger werdenden Anzeigen rechtfertigen die öffentliche Debatte und verlangen entschiedenes Handeln. Die Höchsstrafe für Kindesmißbrauch wurde heraufgesetzt und die Prozeßführung verläuft zügiger. Auch die Jugend- und Gesundheitsämter handeln sehr viel entschlossener, indem sie Kinder aus den Familien herausholen und Eltern unter Anklage stellen. Auch die Massenmedien stürzen sich massiv auf die Problematik. Häufig geschieht Mißbrauch in Einheit mit satanischen und rituellen Kulthandlungen. Unter Zwang und Drohungen kommt es zu Gruppensexaktivitäten und satanischen Quälereien. Mißbrauchsfälle ereignen sich im Kindergarten aber auch in der Familie durch die eigenen Eltern. Bei inzestuösen Fällen kommen häufig kaum belastende Aussagen von den betroffenen Kindern. Die ärztliche Diagnose ist dann von ausschlaggebender Beweiskraft. Dramatische Konsequenzen haben dann unzutreffenden Anschuldigungen, die aufgrund der Uninformiertheit über Häufigkeit und Ernsthaftigkeit sexuellen Mißbrauchs von Richtern zustande kommen.

„Von zentraler Bedeutung ist darum die Frage nach der Anzahl schwerwiegender, traumatisierender Mißbrauchsvergehen“ (Kutchinsky 1994, S. 53). Die erschreckenden Ergebnisse von Experten, was Umfang und Auswirkung betrifft, sind auf oberflächliche Durchführungen und Forschungen sowie fehlerhafte Auswertungen zurückzuführen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Interviewfragen häufig zu unsensibel, undifferenziert und unspezifisch formuliert sind. Mit den Mißbrauchsdefinitionen sind viele Befragte nicht einverstanden. Eine solch fehlerhafte Studie ist die Russell Studie: Sie ermittelt, daß in 17% der Fälle Gewalt angewendet wird, davon sind zwei Drittel einmalige Ereignisse. In 51-71% Fällen sind die Täter fremd. Bei 8% der betroffenen Frauen stammt der Täter aus der Familie, 64% der Frauen und 58% der Männer waren zur Tatzeit unter 12 Jahre alt.

Die wirklich schwerwiegenden Sexualdelikte kommen durchschnittlich relativ selten vor. Sie sind auf etwa ein Prozent zu veranschlagen. Über einen längeren Zeitraum verübte Inzestvergehen an Kleinkindern ist in Promillezahlen zu beziffern. Dennoch wiegen diese Zahlen schwer genug, zu der noch eine nicht unbeträchtliche Dunkelziffer hinzukommt. Aber auch die Wahrscheinlichkeit falscher positiver Aussagen nimmt zu, je sensibler und weniger spezifisch die Interviewfragen sind sowie viele physische, medizinische, psychische und soziale Merkmale allgemeiner Art als Hinweis auf sexuellen Mißbrauch gedeutet werden. Sie bringen nicht nur falsche Positiv- sondern auch falsche Negativwerte hervor (vgl. Kutchinsky 1994, S. 49-58).

Die Häufigkeitsermittlung ist abhängig von verschiedenen Definitionsanwendungen. Die in rekonstruktiven Erhebungen als Fakten dargestellten Einschätzungen beziehen sich auf subjektive Erinnerungen von Erfahrungen, die in ihrem Schweregrad und nach Versuch und Ausführung nicht weiter differenziert werden. Einmalige weniger schwerwiegende sexuelle Handlungen werden nicht unterschieden von lebensbedrohlichen, gewaltsamen Mißhandlungsfällen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Sexueller Mißbrauch - Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Inst. für Soziologie)
Veranstaltung
Soziologie der Sexualität
Note
1,0
Autor
Jahr
1997
Seiten
26
Katalognummer
V14701
ISBN (eBook)
9783638200271
ISBN (Buch)
9783638682817
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text.
Schlagworte
Sexueller, Mißbrauch, Soziologie, Sexualität
Arbeit zitieren
Laura Dahm (Autor:in), 1997, Sexueller Mißbrauch - Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14701

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