Ökonomische Analyse von Straftaten


Seminararbeit, 2009

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Das BECKER-Modell
2.1 Die Bestandteile des Modells
2.1.1 Individueller und gesellschaftlicher Verlust durch Kriminalität
2.1.2 Kosten der Ergreifung und Verurteilung
2.1.3 Deliktangebotsfunktion
2.1.4 Bestrafung
2.2 Gesellschaftlicher Verlust und das Optimum an Delikten
2.3 Geldstrafe versus Freitheitsentzug: die optimale Bestrafung
2.4 Eine alternative Verlustfunktion: Der Ansatz von STIGLER

3 Mögliche Implikationen und Kritik

4 Zusammenfassung

A Nutzenoptimierung bei Straftätern

B Optimale Zahl an Delikten

C Ausgaben der Bundesländer für Polizei und Justiz

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem Ansatz von Becker (1968) zur ökonomischen Analyse von Straftaten und der Strafverfolgung und -ahndung. Da­zu werden im Rahmen eines mikroökonomischen Modells die sozialen Kosten durch Kriminalität und die optimale Strafpolitik hergeleitet. Erfolgt eine Bestrafung über Freiheitsentzug, enstehen zusätzliche externe Kosten, die Straftäter nicht tragen. Idealerweise ist daher eine monetäre Strafe analog zu einer Pigou-Steuer zu bevor­zugen. Diese internalisiert nicht nur negative Externalitäten aus Delikten, sondern auch die Kosten der Strafverfolgung. Stigler (1970) kommt dabei zu geringfügig anderen Ergebnissen, erweitert jedoch auch den Analyserahmen.

Schließlich diskutiert die vorliegende Arbeit mögliche Schwierigkeiten und Kri­tikpunkte, wobei insbesondere die Probleme der Monetarisierung von Schäden und das Auslassen von präventiven Maßnahmen im Zentrum der Betrachtung stehen.

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

’Verbrechen lohnt sich nicht’ - ist dies nur ein vielfach erwähntes Sprichwort im Volks­mund oder trifft es wirklich zu und wenn ja, dann wann: Wann ’lohnt’ sich eine Tat gesellschaftlich und individuell? Ist Kriminalität unter Umständen einem ökonomischen Abwägungsprozess unterworfen und wenn ja, was kann dann die ökonomische Theorie zur Erklärung von Straftaten beitragen? Wie sollte ein effizientes System der Strafverfolgung und -ahndung augestaltet sein? Müssen alle Straftaten geahndet werden? Diese und an­dere Fragen treiben nun schon vier Jahrzente lang seit dem Erscheinen eines Aufsatzes von Becker (1968) Ökonomen um und haben zur Veröffentlichung vieler theoretischer und empirischer Arbeiten in diesem Bereich geführt.

Becker (1968) greift in seinem ursprünglichen Aufsatz auf einen auf negativen Ex- ternalitäten basierenden Rahmen zurück, in dem er das Nutzenmaximum von Verbre­chern und die entsprechende beste Bestrafung - abhängig von den zu erwartenden Strafen und der Wahrscheinlichkeit verurteilt zu werden - ableitet. Dabei konzentriert er sich auf Grenzschäden und Kosten der Strafverfolgung und des -vollzugs, während ihn Stigler (1970) in wenigen Punkten kritisiert und als weiteren Kostenfaktor Kosten für die Vertei­digung von unschuldig Angeklagten in die Analyse mit einschliesst. Beide Autoren müssen sich jedoch von Ireland (1972) in einem kurzen Kommentar vorwerfen lassen, dass sie entscheidende Variablen der Abschreckung von Straftätern (die Angst vor Rache durch die Opfer) vergessen. Auch Innes (1999) erweitert den Analyserahmen und spricht sich dafür aus, bei Gesetzesverstößen den Tätern die Möglichkeit zur eigenständigen Wiedergutma­chung der entstandenen Schäden zu geben und diese Bemühungen bei einer möglichen Bestrafung zu berücksichtigen. Davon verspricht sich der Autor insgesamt einen höheren gesellschaftlichen Nutzen, da der Staat Transaktionskosten (bei) der Bestrafung einspart und Abschreckung bestehen bleibt. In eine ähnliche Richtung gehen auch Kaplow und Shavell (1994). Sie analysieren die Effekte von Selbstanzeigung durch Straftäter und wie Strafnachlässe dazu optimalerweise ausgestaltet werden sollten.

Shavell (1991) geht der Frage nach, ob eine Strafverfolgung generalisiert oder spe­zialisiert sein solle, ob der Justizapparat also breit aufgestellt oder für jedes einzelne individuelle Verbrechen Ressourcen vorhalten soll. Er kommt mit seinem Modell zu dem Schluss, dass die optimale Bestrafung bei einem allgemeinen Strafverfolgungsapparat mit der Schwere der Tat steigt, während sie bei spezialisierter Verfolgung extrem hoch ist. Lott (1987) baut seine Analysen auf Opportunitätskosten auf und argumentiert, dass Reiche und Arme über eine ungleiche Wahrscheinlichkeit des Strafvollzugs verfügen soll­ten. Wenn es sich bei den Strafen um Freiheitsentzug handele, würde ansonsten der Gesell­schaft zu viel Produktivität entgehen. Davis (1988) berücksichtigt in seinem Aufsatz auch die Zeit, wobei er illegales Einkommen abzüglich der Strafe mit einer positiven Zeitpräfe­renzrate und der Wahrscheinlichkeit, gefasst zu werden, diskontiert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund interessant, dass in der Regel Nutzen und Einkommen und der Preis eines Deliktes (die Bestrafung) zeitlich auseinanderfallen. Friedman (1999) greift das Mo­dell von Becker (1968) in seinem Aufsatz auf. Dabei argumentiert er, dass Bestrafung dann ideal sei, wenn sie über Bußgelder und Todesurteile erfolge, da ein Staatsapparat bestehend aus Gefägnissen usw. in einem BüCHANANschen (1975) Sinne ineffizient sei und zu rent seeking animiere.

Das Thema ’Verbrechen und Strafen’ aus einem ökonomischen Blickwinkel kann - wie die obige kurze und bei weitem nicht vollständige Literaturübersicht zeigt - aus ei­ner Vielzahl von Perspektiven betrachtet und untersucht werden. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich jedoch vor allem auf den ursprünglichen Aufsatz von Becker (1968), dessen Modell in Abschnitt 2.1 (Bestandteile) und 2.2 (Verlustfunktion) zunächst vorge­stellt wird. 2.3 leitet dann die optimale Ausgestaltung von Strafen her, ergänzt um einen leicht abweichenden Ansatz von Stigler (1970) in 2.4. In Abschnitt 3 folgt eine kriti­sche Dikussion und ein deskriptiv empirischer Abgleich mit der Situation in Deutschland. Unter 4 werden dann die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst.

2 Das BECKER-Modell

Im folgenden Abschnitt soll das Modell, das Becker (1968) entwickelt hat, kurz vorge­stellt werden. Dabei wird auf eine zu detaillierte Darstellung verzichtet. Es sei an dieser Stelle schon einmal pauschal auf den Originalaufsatz und die Diskussion desselben in den in der Einleitung aufgeführten Arbeiten verwiesen - insbesondere Stigler (1970), Becker (1993), Davis (1988) und Friedman (1999).

Zunächst werden die einzelnen Determinanten des Modells vorgestellt. Abschnitt 2.2 leitet dann die gesellschaftliche Verlustfunktion her und 2.3 schließlich die Bedingungen für eine optimale Bestrafung. In 2.4 werden dann wesentliche Kritikpunkte und alternati­ve Darstellungen von Stigler (1970) aufgegriffen. Eine Übersicht über die verwendeten Symbole gibt das Verzeichnis zu Beginn der Arbeit. Generell wird fast immer auf die Notation des Originalaufsatzes von Becker (1968) zurückgegriffen und auch die Anmer­kungen anderer Aufsätze an diesen angepasst.

2.1 Die Bestandteile des Modells

Das Modell, das Becker (1968) in seinem Aufsatz entwickelt, versucht Kriminalität unter ökonomischen Gesichtspunkten zu erklären und die gesellschaftlich optimale Zahl an Delikten im partiellen ’Markt der Kriminalität’ abzuleiten. Er geht dabei auf negative Externalitäten, die Kosten des Justizapparats, das Deliktangebot und die Bestrafung ein und deckt so viele ökonomische Aspekte von Kriminalität ab. Im Folgenden werden diese einzeln aufgegriffen bzw. hergeleitet und erklärt.

Einleitend soll noch kurz auf die unterstellte Nutzenfunktion von Verbrechern verwie­sen werden. Becker (1968, S. 177) geht davon aus, dass Verbrecher zwischen Ertrag Y und möglichem ’Preis’ pf einer Tat abwägen. Der erwartete Nutzen Uex lässt sich daher wie folgt beschreiben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei ist U der Nutzen, Y das Einkommen aus dem Verbrechen, p die Wahrscheinlich­keit, gefasst und verurteilt zu werden und f die Bestrafung. Kriminelle werden entspre­chend dieser Funktion so lange Delikte begehen, wie der Grenznutzen des Einkommens aus Kriminalität positiv ist (vgl. dazu ausführlicher auch Anhang A und Abschnitt 2.1.3).

2.1.1 Individueller und gesellschaftlicher Verlust durch Kriminalität

Laut Becker (1968, S. 172 f) entstehen durch kriminelle Delikte negative Externalitä- ten. Durch die Tat eines Verbrechers wird die Nutzenfunktion eines anderen Individuums (Opfers) beeinträchtigt, ohne dass dieses dafür kompensiert wird. Aggregiert greift dies Gleichung (2) auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

O ist dabei die Zahl der Delikte und H der Schaden, der durch O entsteht, während G den Gewinn durch die Verbrechen umschreibt. Die Differenz ist der gesamtgesellschaft­liche (Wohlfahrts-)Verlust, wobei angenommen wird, dass dieser mit der Zahl der Delikte steigt [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Die negativen Externalitäten sollten per definitionem größer als Null sein; wäre dies nicht der Fall, würde sich Verbrechen gesamtgesellschaftlich lohnen. Aus wohlfahrtstheoretischer Sicht müsste dann Verbrechen gefördert und gefordert werden.[1]

2.1.2 Kosten der Ergreifung und Verurteilung

Innere Sicherheit mag ein öffentliches Gut sein, seine Bereitstellung ist aber nicht frei von (Grenz-)Kosten. Will die Gesellschaft ein bestimmtes Maß an Sicherheit erlangen, steigen entsprechend Ausgaben für Polizei und Justiz bei einer steigenden Zahl von Straf­taten. Die Bekämpfung von Verbrechen und die Verurteilung von Kriminellen verlangen die Bereitstellung von Personal, Material und Kapital (vgl. Becker 1968, S. 174). Die gesellschaftlichen Kosten der Strafverfolgung und -ahndung C ergeben sich aus Gleichung (3): Je mehr in die Inputfaktoren investiert wird, desto höher das Aktivitätslevel der Justiz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

p ist dabei die Verurteilungsquote bzw. Wahrscheinlichkeit, eine Strafe verbüßen zu müssen, während a Verhaftungen als Aktivitätsindikator der staatlichen Stellen aufgreift. Die Kosten steigen in O, also mit dem Kriminalitätsniveau, sowie mit der Intensität, mit der Polizei und Justiz Straftäter verfolgen (a) und verurteilen (p).[2]

Was die Qualität der Verbrechen angeht, sind sich Becker (1968, S. 186) und Stig- ler (1970, S. 531) sicher, dass p auf jeden Fall variiert und dies auch sollte. Während Becker (1968) jedoch dies deskriptiv aufnimmt und anhand von US-Daten zu belegen sucht, nimmt Stigler (1970) eher eine normative Position ein.[3] Seiner Meinung nach sollte p eine steigende Funktion der Ausgaben zur Ergreifung C und der Gewinne aus dem Verbrechen G sein bzw. zusätzlich auch noch die Zahl der Verbrechen O eines Kri­minellen mit einschließen, so dass sich eine Funktion [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bzw. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ergibt. Lott (1987, S. 1312) geht sogar noch weiter und schlägt vor, dass vor dem Hin­tergrund von Opportunitätskosten des Freiheitsentzugs p mit steigendem Einkommen des Verbrechers sinken solle [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

2.1.3 Deliktangebotsfunktion

Die aggregierte ’Deliktangebotsfunktion’ leitet sich aus den Nutzenfunktionen von Straf­tätern ab und lässt sich wie folgt beschreiben:[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Delikte wachsen, wenn p - also die Wahrscheinlichkeit, gefasst zu werden - und f - die Bestrafung (bei Gefängnisstrafen in Geldeinheiten umgerechnet) - sinken. s ist eine portmanteau - oder Sammelvariable, die andere Einflüsse zu den Straftaten aufgreift. Inwieweit hier animal spirits einfließen, ist jedoch unklar.[5] Was ingesamt einen Straftäter antreibt lässt Becker (1968) offen; er konzentriert sich allein auf den ökonomisch ratio­nalen Bestandteil der Kriminalität. Dies wird unter Abschnitt 3 noch weiter diskutiert werden.[6]

Stigler (1970) geht in seiner Diskussion des BECKER-Ansatzes weiter. Er argumen­tiert, dass ein professioneller Verbrecher im Begehen von Verbrechen eine normale Tätig­keit sieht und sich daher verhält, wie ein im legalen Bereich Arbeitender. Daher werden Gewinn und Kosten (einschließlich der Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung) eines Delikts mit anderen illegalen Aktivitäten und auch legalen Beschäftigungsmöglichkeiten abgewo­gen. Zudem ergänzt Stigler (1970, S. 530) die policy-Variablen p und f um eine weitere ’Kostenvariable’ E, die die Tat erschwert: So kann beispielsweise Geldfälschung durch hö­here Fälschungssicherheit kostspieliger und damit für Verbrecher unattraktiver gemacht werden, so dass sich die Angebotsfunktion zu [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] erwei­tert.

2.1.4 Bestrafung

Schließlich bleibt noch die Bestrafung von Straftätern einzubinden, da auch hier negative Externalitäten auftreten können, wenn die Verbrecher nicht alle Kosten selbst tragen. Formal lässt sich dies wie folgt spezifizieren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die sozialen Kosten der Bestrafung F sind dabei die aggregierten negativen Externa­litäten aus der Ahndung der Tat, wobei der Koeffizient b nur umrechnet, ob F > f für einen einzelnen Straftäter ist. Handelt es sich bei der Strafe um Geldleistungen, so ist b = 0, da kaum zusätzliche Kosten anfallen, während bei Freiheitsstrafen, Bewährung, Folter und anderen Strafen b > 1 ist. Dies hängt damit zusammen, dass Geldstrafen der Gesellschaft einen Gewinn bringen, während bei anderen Bestrafungen zusätzliche Kosten entstehen, die durch den Täter nicht getragen werden (vgl. Becker 1968, S. 180).

2.2 Gesellschaftlicher Verlust und das Optimum an Delikten

Um die optimale Anzahl der Straftaten zu ermitteln, greift BECKER (1968, S. 180 ff) auf eine wohlfahrtstheoretische Analyse mit einer Verlustfunktion zurück. Gleichung (6) formuliert diese, wobei der Verlust L in der Zahl der Delikte O, dem Schaden aus negativen Externalitäten D, den Kosten des Strafverfolgungsapparates C und den sozialen Kosten der Bestrafung F wächst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Becker (1968, S. 181) konkretisiert diese Formel durch Einsetzen der einzelnen Be­standteile. Er verzichtet dabei auf die nicht weiter interessierenden Variablen a und s. F expenditures on police, punishments for different crimes, and opportunities for employment, schooling, and training programs’ (Becker 1993, S. 390).

[...]


[1] Positive externe Effekte aus Verbrechen thematisiert im Übrigen lediglich Friedman (1999, S. S266) bei der Diskussion von Organspenden Hingerichteter. Ansonsten werden sie in den relevanten Aufsätzen nicht diskutiert.

[2] Beoker(1968, S. 200 f) diskutiert auch private Investitionen in die Verhinderung von Verbrechen, wie private Sicherheitsdienste, etc. Dies ändert jedoch wenig an der prinzipiellen Analyse; lediglich die Kos­tenfunktion erweitert sich um einen Term für die öffentlichen Ausgaben und einen für private individuelle Ausgaben und positive Externalitäten aus den Investitionen anderer privater Haushalte.

[3] Verständlichkeitshalber wird hier auf die Notation von Becker (1968) zurückgegriffen. Stigler (1970) weicht davon jedoch ab.

[4] Zur Nutzenfunktion und Herleitung dieser siehe Anhang A.

[5] Unter animal spirits sind hier Triebe oder Affekte, die zu einer Straftat jenseits rationaler Abwägung führen. Nicht gemeint sind Determinanten der Investitionsbereitschaft in einem KEYNES’schen Sinn.

[6] Erst in einem späteren Aufsatz konkretisiert Becker (1993) die Anreize zu Straftaten ein wenig, wenn er schreibt, dass Delikte nicht nur von rationalen Abwägungen (legale vs. illegale Arbeit) und Präferenzen abhängig seien, sondern auch ’by the economic and social environment created by public policies, including expenditures on police, punishments for different crimes, and opportunities for employment, schooling, and training programs’ (Becker 1993, S. 390).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Ökonomische Analyse von Straftaten
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Volkswirtschaftliches Seminar "Crime and Punishment"
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
21
Katalognummer
V147005
ISBN (eBook)
9783640579280
ISBN (Buch)
9783640578870
Dateigröße
853 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem Ansatz von Becker (1968) zur ökonomischen Analyse von Straftaten und der Strafverfolgung und -ahndung. Dazu werden im Rahmen eines mikroökonomischen Modells die sozialen Kosten durch Kriminalität und die optimale Strafpolitik hergeleitet. Erfolgt eine Bestrafung über Freiheitsentzug, enstehen zusätzliche externe Kosten, die Straftäter nicht tragen. Idealerweise ist daher eine monetäre Strafe analog zu einer Pigou-Steuer zu bevorzugen.
Schlagworte
Becker, Gary S. Becker, Crime, Punishment, Straftaten, Ökonomie
Arbeit zitieren
Henner Will (Autor:in), 2009, Ökonomische Analyse von Straftaten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147005

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