Die griechische Verfassung


Seminararbeit, 2008

20 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Vorwort

B. Die griechische Verfassung
I. Verfassungsgeschichtlicher Rückblick: Frühere griechische Verfassungen
1. Die sieben Phasen des griechischen Konstitutionalismus
II. Die griechische Verfassung von 1975
1. Entstehungsbedingungen
2. Etappen der Verfassungsgenese
3. Aufbau der Verfassung und Gestaltung ausgewählter Politikfelder
4. Kritik an der Verfassung

C. Die Verfassungsänderungen nach 1975
1.Verfahren einer Verfassungsänderung
2. Die Verfassungsänderung von 1986
3. Die Verfassungsänderung von 2001

D. Literaturverzeichnis

E. Anhang

A. Vorwort

Diese Arbeit soll einen Einblick in die Geschichte und die Gegenwart der griechischen Verfassung gewähren und diesen als Grundlage für die Frage nach der Bedeutsamkeit für die europäische Integration nutzen. Zu Beginn der Arbeit wird ein Blick auf frühere griechische Verfassungen und deren Hintergründe geworfen, um die verfassungspolitische Entwicklung hin zur aktuellen griechischen Staatsordnung grob aufzuzeichnen und damit dem Leser die Möglichkeit einzuräumen, vergleichend an die Ausführungen der heutigen Verfassung heranzutreten.

Griechenland ist ein Staat, der sich bei aktueller Betrachtung im Zwiespalt zwischen Tradition und Moderne befindet. Zwar entspricht die griechische Verfassung spätestens seit 1986 den Ansprüchen einer modernen parlamentarischen Demokratie, doch erinnern große Teile immer noch an die Einflüsse zur Zeit der Entstehung des neugriechischen Staates. Ebenso wurden große Teile früherer griechischer Verfassungen vom französischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts beeinflusst. Eine Reihe von Missständen und der häufige Wechsel zwischen Republik und Monarchie im Griechenland des 19. und 20. Jahrhunderts haben jedoch dazu beigetragen, dass der Staat keine klaren und stabilen Strukturen entwickeln konnte.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird auf der aktuell gültigen griechischen Verfassung von 1975 liegen, auf deren Entstehung, Grundkonzepte und Problematiken etwas genauer eingegangen werden soll.

Entscheidend bei der Betrachtung der neuen griechischen Verfassung ist, sie im Zusammenhang mit den historischen und soziopolitischen Hintergründen Griechenlands nach dem Zusammenbruch der Militärjunta und den damit verbundenen demokratischen Konflikten, insbesondere zwischen Regierung und Opposition, zu sehen.

Abschließend soll ein Blick auf die Verfassungsänderungen von 1986 und 2001 geworfen werden.

B. Die griechische Verfassung

I. Verfassungsgeschichtlicher Rückblick: Frühere griechische Verfassungen

1. Die sieben Phasen des griechischen Konstitutionalismus

Die historische Entwicklung des griechischen Konstitutionalismus führt bis auf die Zeit der Unabhängigkeitskämpfe 1821-1829 gegen die Türken zurück und kann gleichsam in sieben Phasen eingeteilt werden[1], welche nachfolgend jeweils kurz skizziert werden. Die Verfassungstexte in den Anfängen des neugriechischen Staates entstanden zu großen Teilen nach mitteleuropäischem Vorbild[2]. Sie orientierten sich stark am französischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts und deutscher Rechtsdogmatik. „Dieser Stempel ist immer noch lesbar.“[3]

Eingeleitet wurde die erste Phase mit einer Reihe „lokaler“ Verfassungen[4], denen allen die republikanische Staatsform zu Grunde lag. Die Verfassung von Epidaurus aus dem Jahr 1822 war stark an die französischen Revolutionsverfassungen von 1793 und 1795 angelehnt, doch ihr wurde geringe Funktionsfähigkeit nachgesagt.[5] Dies führte 1823 zur Verfassungsänderung von Astros, deren Ziel es war, die fundamentalen Prinzipien der Verfassung von Epidaurus beizubehalten und lediglich eine partielle Änderung im formalen Sinne vorzunehmen, um eine höhere Funktionalität zu erreichen. Und schließlich versuchte die Verfassung von Trizina aus dem Jahr 1827, die Unregierbarkeit der Vergangenheit zu überwinden, indem sie die exekutive Gewalt einem Präsidenten übertrug.

Unter der folgenden dreijährigen Diktatur Kapodistrias´ (1828 bis 1831) wurde die Verfassung von Trizina außer Kraft gesetzt und damit blieb Griechenland vorerst ohne Verfassung. Nach der Ermordung Kapodistrias am 27. September 1831 bestimmten die damaligen drei Großmächte Frankreich, Großbritannien und Russland, von denen Griechenland seit der Schlacht bei Navarino abhängig war[6], mit dem Londoner Protokoll vom Januar 1830 über das Schicksal Griechenlands. „Die griechische Regierungsform soll ein Erbkönigreich sein, und zwar nach dem Erstgeburtsrecht“ – so hieß es in Artikel 3.[7] Dem Staat wurde somit die Monarchie oktroyiert, obwohl die Griechen in sämtlichen Verfassungstexten stets die republikanische Staatsform vorzogen.[8] Damit war die zweite Phase des griechischen Konstitutionalismus eingeläutet.

Von den Großmächten zum König ernannt und von der griechischen Nationalversammlung nachträglich als solcher ratifiziert, wurde der bayerische, zu dieser Zeit noch minderjährige Prinz Friedrich Otto – Sohn Ludwigs I. von Bayern. Gründe dafür, dass die Wahl auf Otto gefallen ist, sind unter anderem darin zu finden, dass dieser neutral war, da er keiner der drei Großmächte angehörte und sein Vater Ludwig Philhellene war.

Die von der Nationalversammlung am 15. März 1832 verabschiedete „monarchische Verfassung Griechenlands“[9] – mit starken Einflüssen deutscher Rechtsdogmatik – wurde von ihm jedoch nicht in Kraft gesetzt und Otto regierte wie ein absoluter Monarch. Erst als am 3. September 1843 ein Aufstand hervorbrach, stimmte Otto der Einführung einer Verfassung und mit dieser der konstitutionellen Monarchie – zumindest offiziell – zu.[10] Damit begann die dritte Phase des griechischen Konstitutionalismus, die bis zum Sturz Ottos im Jahr 1863 andauerte.

Die neue Verfassung lehnte sich an die französische Verfassungsurkunde von 1830 sowie an die belgische Verfassung von 1831 an und beruhte auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Allerdings entbehrte sie jeglicher Form von Volkssouveränität und wurde sogar wegen ihres teilweise absolutistischen Charakters attackiert.

Im Laufe der Zeit nahmen aus diesen Gründen die Konflikte zwischen Monarch und Parlament stetig zu. Auch in der griechischen Öffentlichkeit wuchs das Verlangen nach Parlamentarismus. Es setzte ein sozialer Umwälzungsprozess ein, in dessen Folge in der Nacht des 10. Oktober 1862 in Athen eine Revolution von Bürgern und des Militärs ausbrach, die den König zum Verlassen Griechenlands zwang.[11]

Unmittelbar nach dem Sturz Ottos trat eine konstituierende Nationalversammlung zusammen, die eine neue Verfassung und mit ihr die Wahl eines neuen Monarchen beschloss. Zum neuen König wählte die Nationalversammlung am 18. März 1863 den dänischen Prinzen Georg-Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg mit dem Titel „Georg I., König der Hellenen“.[12] Die Verfassung, die König Georg I. im darauffolgenden Jahr als Oberster Exekutivleiter bestätigen musste, führte die Staatsform einer – später so genannten – „gekrönten Demokratie“ und orientierte sich an der monarchischen Staatsform Englands und nicht etwa Deutschlands. Dies führte in die vierte Phase des griechischen Konstitutionalismus sowie die erste Periode der Zweiten Griechischen Republik. Die für ihre Zeit fortschrittliche Verfassung implizierte im Gegensatz zu der unter König Otto das Prinzip der Volkssouveränität und bestimmt den König als Oberhaupt des Staates. Das Inkraftsetzen dieser Verfassung im November 1864 ist gewissermaßen gleichzusetzen mit dem Beginn des Parlamentarismus in Griechenland.[13] „Die Verfassung von 1864 blieb für fast 60 Jahren in ihrem Wortlaut im wesentlichen unverändert.“[14]

Doch der junge Parlamentarismus blieb labil. Es kam ein Prozess in Gang, der zum einen den Zusammenbruch des griechischen „Ancien Régime“ bewirkte und zum anderen das Auftreten des kretischen Politikers Eleftherios Veniselos begünstigte, der kurze Zeit später zum neuen Ministerpräsidenten Griechenlands wurde und für viele Jahre eine bedeutende Rolle auf der politischen Bühne Griechenlands spielten sollte.[15]

Als Führer der Liberalen Partei war er maßgeblich an den Revisionsbestrebungen der Verfassung von 1864 beteiligt. Obwohl die Verfassung von 1864 ein überaus kompliziertes Verfahren für Verfassungsrevisionen vorsah, kam es 1911 tatsächlich zu einer formellen Verfassungsänderung, in deren Mittelpunkt der Ausbau Griechenlands in Richtung eines Rechtsstaates und die Neuorientierung der Ausübung staatlicher Gewalt stand. Die Verfassung von 1911 wurde im wesentlichen bis 1951 angewendet.[16]

In den folgenden Jahren herrschte eine Zeit der ständigen Umbrüchen sowie innen- und außenpolitischen Unruhen. „Diese Epoche war entscheidend für die Herausbildung jenes politischen Systems in Griechenland, das bis 1941 dauerte.“[17] Diese Ereignisse entwickelten sich zu einer bürgerkriegsähnlichen Situation und lösten die schwerwiegende sogenannte „nationale Spaltung“ aus, deren Kontrahenten – die Venizelisten und die Royalisten – bis in die 30er Jahre politisch miteinander rangen, vorrangig um die Frage der Staatsform.[18]

Verfassungspolitisch lässt sich für diese Epoche festhalten, dass zwar einige Verbesserungen in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft und Verwaltung verbucht werden können, doch sowohl durch die Balkankriege, den Ersten Weltkrieg als auch die innenpolitischen Krisen die Bedeutung der revidierten Verfassung von 1864 deutlich unterlaufen wurde und die durch sie angestrebte verfassungspolitische Ordnung nicht realisiert werden konnte.[19]

1924 wurde im Zusammenhang mit der Verfassungsänderung von Athen die Zweite Griechische Republik ausgerufen. Doch auch nach diesem Wandel konnte das Land weder stabile demokratische Institutionen noch inneren Frieden erlangen. „Die Jahre 1925 und 1926 wurden durch militärische Aufstände und kurzlebige Diktaturen gekennzeichnet.“[20]

Am 3. Juni 1927 wurde die „Verfassung der Griechischen Republik“ verabschiedet, deren Inhalte sich zu großen Teilen an der Weimarer Verfassung, aber auch an der französischen Verfassung von 1875 und der neuen Verfassungen der Tschechoslowakei und Polens orientierten. Es wurde eine „Präsidial“-Demokratie und ein parlamentarisches Regierungssystem errichtet[21], wobei die Schwerpunkte der neuen Verfassung die Einführung des Zweikammersystems, den Ausbau des Rechtsstaats und die Aufnahme sozialer Garantien betrafen.[22] Und zum ersten Mal bekamen die Frauen – das Mindestalter von 30 Jahren vorausgesetzt – das Wahlrecht bei Gemeindewahlen.[23] Sollte eine Revision der Verfassung vorgenommen werden, so war hierfür eine Volksabstimmung vorgesehen.[24]

Diese Periode deckt sich mit der fünften Phase der verfassungspolitischen Entwicklung Griechenlands.

Acht Jahre später konstituierte sich aus einer Verfassungskrise heraus am 9. Juni 1935 die „Fünfte Nationalversammlung zu Athen“, welche als Folge eines misslungenen Militärputsches noch am selben Tag die republikanische Staatsform außer Kraft setzte und die monarchische Verfassung von 1911 wieder einführte.[25] Eine gefälschte Volksabstimmung am 3. November 1935 bestätigte diese Entscheidung. König Georg II. kehrte wieder nach Griechenland zurück und führte im August 1936 mit dem General Ioannis Metaxas ein autoritäres Regime ein.[26] Diese Diktatur läutete die sechste Phase des griechischen Konstitutionalismus ein und dauerte bis zu Metaxas´ Tod am 29. Januar 1941.

Besonders aus verfassungspolitischem Aspekt lässt sich kritisieren, dass Griechenlands politische Instabilität zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg sich in erster Linie daran zeigte, dass es „in dieser Zeit drei Perioden unter Königen lebte, zwei Regenten sowie vier Präsidenten der Republik hatte und die Regierung im Durchschnitt alle sechs Monate wechselte.“[27]

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs blieb Griechenland unter deutscher Besetzung. Bereits 1946 begannen die Vorbereitungen für eine neue Verfassung durch das im gleichen Jahr gewählte Parlament, doch der Bürgerkrieg 1946 bis 1949 und aktuell gültige Revisionsvorschriften behinderten die Verhandlungen und bewirkten, dass die neue Verfassung erst am 1. Januar 1952 veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden konnte.[28] Mit diesem Akt begann schließlich die siebte und bis heute letzte Phase verfassungspolitischer Entwicklung in Griechenland. Die Verfassung von 1952 war faktisch eine Neufassung der Verfassung von 1864/1911 und „spiegelt den Geist des Bürgerkriegs in Griechenland und des Kalten Kriegs in Europa wider“.[29] Zwar wurde mit der Verfassung die „Gekrönte Demokratie“ wiederhergestellt, doch in der Realität wies die Verfassung deutliche anti-demokratische, wenn nicht sogar autoritäre Züge auf.

Im April 1967 wurde diese jedoch durch den Armeeputsch zum Teil außer Kraft gesetzt und war während der siebenjährigen Diktatur faktisch beseitigt.

[...]


[1] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 38

[2] vgl. Tsatsos, Dimitris: Die neue griechische Verfassung. Parlamentarische Ohnmacht statt demokratischer Kontrolle. Heidelberg 1980, S. 17

[3] ebda., S. 17

[4] vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 13

[5] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 45

[6] ebda., S. 51

[7] Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 13

[8] vgl. Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 14

[9] Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 50

[10] vgl. Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15

[11] ebda., S. 58f.

[12] Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15

[13] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 59ff.

[14] Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15

[15] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 64f.

[16] vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 21

[17] Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 23

[18] vgl. Kallis, Ines: Griechenlands Weg nach Europa. Das Ringen um demokratische Strukturen im 20. Jahrhundert. Münster 1999, S. 65

[19] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 72

[20] Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 16

[21] vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 23

[22] vgl. Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Die Verfassungen der nicht-kommunistischen Staaten Europas. München 1975, S. 216

[23] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 77

[24] vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 23

[25] vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 81

[26] vgl.Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 25

[27] Kallis, Ines: Griechenlands Weg nach Europa. Das Ringen um demokratische Strukturen im 20. Jahrhundert. Münster 1999, S. 66

[28] vgl. Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 17

[29] Kassaras, Ioannis. Die griechische Verfassung von 1975. Entstehung und Probleme. Heidelberg, Hamburg 1983, S. 16

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die griechische Verfassung
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
1,7
Jahr
2008
Seiten
20
Katalognummer
V146633
ISBN (eBook)
9783640555130
ISBN (Buch)
9783640554935
Dateigröße
760 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Note wurde für das gesamte Seminar vergeben (Anwesenheit, Referat, Seminararbeit). Eine gesonderte Note für die Seminararbeit liegt nicht vor.
Schlagworte
Verfassung
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Anonym, 2008, Die griechische Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146633

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