Harmonisierung der externen Rechnungslegung in Europa


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einführung

2. Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa
2.1 Divergenz der externen Rechnungslegungssysteme
2.2 Motive für eine Harmonisierung der Rechnungslegung
2.3 Rechtliche Internationalisierung der Rechnungslegung

3. Hindernisse / Konflikte im Harmonisierungsprozess
3.1. Maßgeblichkeit von Umweltfaktoren als Ursache unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme
3.2 Harmonisierung durch Standardisierung?
3.2.1 Überblick über aktuelle Forschungsergebnisse
in der Literatur
3.2.2 Stellungnahme

4. Resümee und Ausblick

1. Einführung

Im Zuge der Globalisierung agieren und/oder expandieren europäische Firmen heute zunehmend über ihre landeseigenen Grenzen hinaus. Insbesondere die verstärkte Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung auf internationalen Märkten macht eine adäquate Vergleichbarkeit von Unternehmen mittels externer Berichterstattung fast unumgänglich. Durch die internationale Vereinheitlichung von Rechnungslegungsgrundsätzen soll diesem Anliegen einer effizienten Kapitalallokation zwischen den Marktteilnehmern Rechnung getragen werden.

Im Europäischen Binnenmarkt wird diese Vereinheitlichung durch die Europäische Kommission mit Verordnung 1606/2002 forciert, welche ab 2005 bzw. 2007 die verbindliche Anwendung der IAS/IFRS in der Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen vorschreibt.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die vorliegende Arbeit zunächst mit den Motiven und den einhergehenden rechtlichen Maßnahmen zur Harmonisierung der externen Rechnungslegung in Europa auseinander. Im Folgenden wird auf Hindernisse bzw. Konflikte im Harmonisierungsprozess näher eingegangen. Dazu werden - ausgehend von einer Erläuterung maßgeblicher Umweltfaktoren als Erklärung unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme - aktuelle ausgewählte Forschungsergebnisse ergebnisfixiert[1] hinsichtlich dieser Fragestellung reflektiert, um sodann zu einer persönlichen Stellungnahme zu gelangen. Auf eine Schwerpunktsetzung wurde hier explizit verzichtet, um aufgrund des limitierten Umfangs der Arbeit einem allgemeinen Einblick in die Thematik Vorrang zu geben.

Diese Arbeit ist ausschließlich auf die externe Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt Europa ausgerichtet.

2. Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa

2.1 Divergenz der externen Rechnungslegungssysteme

Grundsätzlich basiert das externe Rechnungswesen auf normierten Regelungen, die unternehmensextern durch Dritte vorgegeben und verpflichtend einzuhalten sind.[2]

Auf nationaler Ebene divergieren diese Gesetzmäßigkeiten. Dies begründet sich vor allem in unterschiedlichen Ausprägungen der Bedürfnisse und Zwecksetzungen eines Landes hinsichtlich seiner Rechnungslegung. Zwei übergeordnete Rechnungslegungsphilosophien lassen sich in diesem Zusammenhang feststellen - als grobe Strukturierung zwar denn trennscharfer Differenzierung, doch mit entscheidender praktischer Relevanz: die kapitalmarktorientierte, sprich investor- und somit informationsorientierte, angelsächsische Rechnungslegung sowie die gläubigerschutzorientierte kontinentaleuropäische Rechnungslegung.[3] Anhang 1 zeigt stichwortartig eine Gegenüberstellung beider Systeme.

Eine große Rolle bei der Entwicklung dieser Rechnungslegungssysteme spielt das sozioökonomische Umfeld eines Landes, spezifisch wirtschaftliche, politische und kulturelle Umweltbedingungen. Einflussfaktoren[4] dieser Art können u. a. das jeweilige Rechtssystem, die vorherrschende Kapital- und Eigentümerstruktur, das Steuersystem und/oder der Entwicklungsstand wirtschaftsprüfender Berufe eines Landes sein.[5]

2.2 Motive für eine Harmonisierung der Rechnungslegung

Harmonisierung im Rahmen dieser Arbeit versteht sich als rationale zweckverträgliche gegenseitige Anpassung der verschiedenen vorher erwähnten Rechnungslegungssysteme. Sie ist abzugrenzen vom Begriff der Standardisierung, die terminologisch deutlich enger gefasst ist. Standardisierung zielt im Vergleich zur Harmonisierung auf die Eliminierung aller Rechnungslegungsunterschiede ab, wogegen letztere -nur- die Eliminierung sich gegenseitig ausschließender Regelungen impliziert und abweichende Regelungen ohne bedeutenden logischen und inhaltlichen Widerspruch fortbestehen lässt.[6] Thema dieser Arbeit ist die Harmonisierung in diesem Sinne.

Ausgangspunkt für die derzeitige Situation und Perspektive des Rechnungswesens bildet die Internationalisierung, sprich der Globalisierungsprozess der Weltwirtschaft.[7]

Betraf die zunehmende Internationalisierung der Geschäftstätigkeit, u. a. auf den Beschaffungs-, Absatz- und Finanzmärkten, und damit einhergehend der immer stärker hervortretende globale Wettbewerb, anfangs nur Großunternehmen, stehen heute vermehrt auch mittelständische und kleine Unternehmen, u. a. durch Agitation von Niederlassungen im Ausland, dieser Herausforderung gegenüber.[8] Aufgrund der immanent steigenden Komplexität, z. B. durch wachsende globale Verflechtungen innerhalb der Unternehmensstrukturen von Konzernen, führen parallel existierende, sprich national angewandte Rechnungslegung zu erschwerter Handhabung, daraus folgend zu Akzeptanz- und Verständnisproblemen sowie Interpretations- und Kommunikationsschwierigkeiten unter den Marktteilnehmern.[9] Flowers sagt hierzu: „The financial reporting requirements of the various member states are a major feature of the business environment and can add considerably to the costs of operating in another member state, particularly if these requirements differ significantly from those of the enterprise’s home country. If the requirements .. are inconsistent, , their effects can be most harmful.“[10]

Somit erzeugt der beschriebene Trend den Bedarf internationaler Rechnungslegungsnormen, die in der globalen wie auch nationalen Unternehmenswelt inklusive Kapitalmärkte allgemeingültig akzeptiert und verstanden werden.

Ein weiterer wichtiger Harmonisierungsgrund repräsentiert die zunehmende Kapitalmarktorientierung der Unternehmen, darunter wird hier speziell die „Ausrichtung an den Erfordernissen der Kapitalmärkte, insbesondere im Sinne des Shareholder Value-Ansatzes“[11] verstanden. Wussow beschreibt als solche den „...gewachsenen Einfluss von institutionellen Anlegern auf börsennotierte Unternehmen und der Trend der weltweiten Kapitalbeschaffung...“.[12] Demnach genügen nationale Kapitalmärkte dem zunehmenden unternehmerischen Kapitalbedarf nicht mehr und verstärken die Ausrichtung auf grenzüberschreitende Kapitalaufnahme im Ausland. Um diese zu ermöglichen, bedarf es vergleichbarer Rechnungslegungsdaten, ferner auch um den Zugang zu internationalen Börsen zu gewährleisten, welche oftmals als Voraussetzung die Aufstellung der Jahresabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards abverlangen.[13] Folge ist ein steigender Druck auf die Unternehmen, vor allem im Angesicht institutioneller Anleger. Erstere sehen sich insbesondere einem wachsenden Performancedruck sowie einem verstärkten Informationsinteresse der Kapitalmarktteilnehmer ausgesetzt.[14]

Die Informationsfunktion des Rechnungswesens erhält damit im Rahmen der Kapitalallokation besonderes Gewicht. Das bedeutet insbesondere für Länder mit Anwendung der kontinentaleuropäischen Rechnungslegung eine Abkehr von einer dem Vorsichts- und Gläubigerschutzprinzip verschriebenen Rechnungslegung und eine Hinwendung zu einer anlegerorientierten Berichtserstattung, die der Forderung nach einem international einheitlichen, reduziert komplexen und damit für alle Adressaten leicht verständlichen Berichtssystem genügt.[15]

Die Entwicklung vom Financial Accounting hin zum Business Reporting führt somit zu einer kundenorientierten Berichterstattung, bei dem die Kapitalmarktteilnehmer umfassend und in verständlicher Form über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert werden.[16]

Abschließend[17] als weitere Gründe harmonisierter externer Rechnungslegung ist festzuhalten, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Schaffung einheitlicher Berichtswesen, deren Vereinfachung, Objektivierung und Eindeutigkeit sich letztlich auch in einer Verbesserung der Kostenstruktur, der Realisation von Synergieeffekten, und damit in einer effizienteren Performance von Unternehmen niederschlägt.[18] Nicht zuletzt erhöhen internationale Rechnungslegungsgrundsätze die Transparenz und erleichtern die Interpretation und Vergleichbarkeit publizierter Rechnungslegungsdaten. Im Ergebnis profitieren die jeweiligen Marktteilnehmer aus einer mit geringeren Kosten verbundenen zweckgerichteten Aufbereitung der Daten und entsprechend strategischer Verwendung.[19]

Zusammenfassend und grundlegend verfolgt die angestrebte Harmonisierung der externen Rechnungslegung laut Spanheimer „...die Überwindung der Unterschiede zwischen den Bilanzierungssystemen, um eine verbesserte internationale Vergleichbarkeit und Kompabilität von Rechnungslegungsinformationen und damit eine ausreichende Nutzenstiftung von Unternehmensabschlüssen auch in ihrer Verwendung über nationale Grenzen hinaus zu erreichen.“[20]

2.3 Rechtliche Internationalisierung der Rechnungslegung

Seinen Anfangspunkt nahm die Internationalisierung der Rechnungslegung 1957 in der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in dessen Verträgen sich die Mitgliedsstaaten verpflichteten, ihr Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zu harmonisieren. Diese Verbindlichkeit wurde fortschreitend in der 4. (Bilanzrichtlinie) Ende der 1970er Jahre und 7. EG-Richtlinie (Konzernabschlußrichtlinie) Mitte der 1980er Jahre schriftlich besiegelt, wonach die EWG-Staaten nationales Recht in europäisches Recht transformieren sollten.[21]

Das Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 setzte diese Forderung in Deutschland hernach um, sich anderer Rechnungslegungssysteme zu öffnen und sogar Elemente derer in ihr nationales Recht zu implementieren. Es stellte damit eine „gewichtige Voraussetzung für eine stärkere Internationalisierung der Rechnungslegung börsennotierter deutscher Unternehmen“[22] dar.

Die Expansion verschiedener deutscher Großunternehmen ins Ausland Anfang der 1990er Jahre und das Erfordernis, die Agitation auf internationalen Märkten durch vergleichbare Jahresberichte zu gewährleisten, verlangte eine weitere Verankerung Internationaler Rechnungslegungsstandards.[23]

Diesem Anliegen kam der deutsche Gesetzgeber erst 1998 mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz nach.[24] Demnach konstituierte das KapAEG i. V. m. § 292a HGB eine bis 2004 befristete Öffnungsklausel im HGB für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, einen befreienden Konzernabschluss aufzustellen. Die Befreiung bestand darin, den Konzernabschluss entweder nach handelsrechtlichen oder nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards, vorzugsweise IAS oder US-GAAP, aufzustellen. Somit gab das KapAEG den davon angesprochenen deutschen Unternehmen die Wahlmöglichkeit, sich zwischen zwei Rechnungslegungssystemen zu entscheiden und zukünftig auf notwendige Überleitungsrechnungen und/oder einer parallelen Aufstellung von Jahresberichten zu verzichten.[25]

Weitere Vorschriften wie das KonTraG 1998 und das TransPuG 2002 für eine bessere Informationsvermittlung in Richtung Rechnungslegungsadressaten näherten die deutsche Rechnungslegung immer weiter der internationalen Rechnungslegung an.[26]

Auf der Rechtsgrundlage des KonTraG i. V. m. dem § 324 HGB gründete sich 1998 das DRSC, ein privatrechtliches deutsches Rechnungslegungsgremium, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln, die Beratung des deutschen Gesetzgebers bei neuen Regulierungen sowie die Vertretung in internationalen Rechnungslegungsgremien zu übernehmen. Erstes Ziel bis 2004 war die Annäherung der deutschen Konzern- an die internationale Rechnungslegung im Spiegel des KapAEG und heute der später erwähnten EU-Verordnung von 2002.[27]

Es zeigte sich im Zeitablauf in der europäischen Rechnungslegungspraxis sodann sehr deutlich, dass sich wider den bis dato verbindlichen EG-Richtlinien über eine harmonisierte nationale Rechnungslegung zunehmend eine Orientierung der Unternehmen hinsichtlich der Anwendung von IAS/IFRS bzw. US-GAAp durchsetzte, dies nicht zuletzt durch offizielle Erlaubnis der jeweiligen nationalen Gesetzgeber, allen voran Deutschland als Wegweiser.[28]

Die vorerst letzte, rechtlich verankerte Intensivierung hinsichtlich einer Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung wurde durch die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 eingeleitet. Laut dieser sind kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen seit 2005 verpflichtet, ihre Konzernrechnungslegung nach IFRS vorzunehmen. Des Weiteren enthält die Verordnung eine Übergangsfrist bis 2007 für die europäischen Unternehmen, die wegen einer Dotierung am US-Börsenmarkt noch den Standards der US-GAAP folgen oder den organisierten Kapitalmarkt ausschließlich mit Schuldtiteln in Anspruch nehmen. Auch erlaubt die aktuelle Regelung den EU-Staaten die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der IFRS auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen bis auf die Ebene von Einzelabschlüssen, definiert entweder als Wahlrecht oder sogar als verpflichtende Reglementierung.[29]

Als Antwort darauf erließ der deutsche Gesetzgeber Ende 2004 das BilreG i. V. m. § 315a HGB, wonach die von der EU-Verordnung betroffenen Unternehmen von der Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse weitgehend befreit werden und auch anderen Mutterunternehmen der befreiende Konzernjahresabschluss nach IFRS erlaubt wird.[30]

Hierzu abschließend wird auf Anhang 2 - wichtige gesetzliche Vorschriften zur Harmonisierung der externen Rechnungslegung - sowie Anhang 3 - die Rechnungslegung in der EU ab 2005 bzw. 2007 - verwiesen.

3. Hindernisse / Konflikte im Harmonisierungsprozess

3.1 Maßgeblichkeit von Umweltfaktoren als Ursache unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme

Rechnungslegungssysteme sind, wie bereits zu Beginn des zweiten Abschnittes dieser Arbeit angesprochen, das Resultat individueller Entwicklungsprozesse. Determiniert werden diese von den jeweiligen sozio-ökonomischen und kulturellen Umweltfaktoren, in welche sie eingebettet sind. Die Ausprägungen nationaler Rechnungslegungssysteme, respektive Prinzipien, Praktiken und Vorschriften, speisen sich aus diesen jeweiligen wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen und den daraus abgeleiteten Anforderungen.[31]

Heterogene nationale Zielvorstellungen über Sinn und Zweck, Ausgestaltung, Inhalt und Bedeutung von Jahresberichten finden ihren Ausdruck somit in länderspezifischen Rechnungslegungssystemen, welche nach Spanheimer als „...Gleichgewichtslösung aus einer individuellen Kombination von Umweltfaktoren interpretiert werden“[32] können. Nationale Rechnungslegungssysteme existieren demgemäß nicht in einem Vakuum, sondern sind nur vor dem Hintergrund ihres jeweiligen sozio-ökonomischen Umfeldes interpretierbar.[33] Bedeutende Einflussparameter in dieser Hinsicht sind u. a. das Rechtssystem, das Steuersystem, die Eigentums- und Kapitalmarktstruktur sowie die Stellung und der Einfluss der „accounting profession“[34]. Des Weiteren werden auch externe Faktoren[35] wie Historie, Kultur oder ökonomischer Entwicklungsstand eines Landes herangeführt.[36]

In der Summe sind sie letztlich die natürliche Erklärung für die Vielfalt der Rechnungslegungsstandards, die gar nicht durch allzu mechanische Gleichmacherei, beispielsweise durch Standardisierung, beseitigt werden können.[37] Auch Hebeler ist der Meinung, dass die durch Harmonisierung der Rechnungslegung angestrebte internationale Vergleichbarkeit durch die im Allgemeinen nicht harmonisierten Umfeldbedingungen relativiert wird.[38]

Maßgeblich bzw. Voraussetzung für eine Harmonisierung der Rechnungslegung ist jedoch eine Annäherung von jeweilig national geprägten Beweggründen.[39] Folgerichtig setzt eine Angleichung der Rechnungslegungsvorschriften auf internationalem Niveau die Harmonisierung des sozio-ökonomischen Umfeldes voraus. Nachfolgende Ausführungen unterstützen diese These.

[...]


[1] Keine detaillierte Darstellung. Hierzu wird auf die entsprechende Literatur verwiesen.

[2] Vgl. Müller, M. (2006), S. 45

[3] Vgl. Spanheimer, J. (2002), S. 24

[4] Eine nähere textliche Erläuterung der Einflussfaktoren und ihrer spezifischen Auswirkungen auf die Gestaltung des Rechnungswesens bleibt an dieser Stelle der Arbeit außen vor. Es wird auf Kapitel 3 dieser Arbeit verwiesen.

[5] Vgl. Wussow, S. (2004), S. 25

[6] Vgl. Spanheimer, J. (2002), S. 107

[7] Vgl. Hebeler, C. (2003), S. 12

[8] Vgl. Müller, M. (2006), S. 43

[9] Ebenda, S. 44

[10] Flowers, J. (2004), S. 99

[11] Hebeler, C. (2003), S. 39

[12] Wussow, S. (2004), S. 33

[13] Vgl. Wussow, S. (2004), S. 33

[14] Vgl. Hebeler, C. (2003), S. 39

[15] Vgl. Wussow, S. (2004), S. 32

[16] Ebenda, S. 34

[17] Hier beschränkt sich der Autor auf in der Literatur dargelegte wichtigste Harmonisierungsgründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Eine gegenseitige Bedingbarkeit oder Verbundenheit selbiger wird analytisch ebenfalls außen vor gelassen.

[18] Vgl. Wussow, S. (2004), S. 36

[19] Vgl. Hebeler, C. (2003), S. 37

[20] Spanheimer, J. (2002), S. 105

[21] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J. (2006), S. 46

[22] Kammer, K. (2005), S. 103

[23] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J. (2006), S. 48

[24] Die dem KapAEG vorgehenden Gesetzmäßigkeiten für den Neuen Markt finden hier keine
Erwähnung, da sie für den Autor von untergeordneter Bedeutung für das Kapitel sind.

[25] Vgl. Bückle, K. / Wicisk, M. (2000), S. 19

[26] Nähere Ausführungen hierzu bleiben aus, da sie in dieser Arbeit von untergeordneter
Bedeutung sind. Auf entsprechende Literatur wird verwiesen.

[27] Vgl. Wussow, S. (2004), S. 30

[28] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J. (2006), S. 49

[29] Vgl. Sing, V. (2004), S. 146 & Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Art. 1-11

[30] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J. (2006), S. 49

[31] Vgl. Meyer, P. (1995), S. 24

[32] Spanheimer, J. (2001), S. 21

[33] Vgl. Hebeler, C. (2003), S. 38

[34] Allgemein wird hiermit der Berufstand der Wirtschaftsprüfender verstanden.

[35] Hier sind die Faktoren im Umfeld von Unternehmen angesprochen, siehe Anhang 4.

Anhang 5 nennt unternehmensspezifische Einflussfaktoren.

[36] Vgl. Kittner, W. A. (2001), S. 83

[37] Vgl. Meyer, P. (1995), S. 25

[38] Vgl. Hebeler, C. (2003), S. 38

[39] Vgl. Kammer, K. (2005), S. 129

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Harmonisierung der externen Rechnungslegung in Europa
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung)
Veranstaltung
Hauptseminar Rechnungswesen/Wirtschaftsprüfung
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
21
Katalognummer
V146109
ISBN (eBook)
9783640565627
ISBN (Buch)
9783640565283
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Harmonisierung, Rechnungslegung, Europa
Arbeit zitieren
Dörthe Krüger (Autor:in), 2009, Harmonisierung der externen Rechnungslegung in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146109

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Harmonisierung der externen Rechnungslegung in Europa



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden