Herrschaft und Macht in der Vormoderne - Die Herrschaft des Adels

Die Geschlechter Liechtenstein und Pálffy in der frühen Neuzeit


Hausarbeit, 2006

21 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Adelsgeschlechter Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd

3. Machtausbau durch territorialen und ökonomischen Zuwachs, Heiratspolitik und Konfessionszugehörigkeit

4. Fokussierung des adeligen Besitzes

5. Leben und Karrieren zu Hofe

6. Fazit

7. Bibliographie:

1. Einleitung

Das subjektiv sinnhafte Handeln des einzelnen Individuums, welches aus einem jeweiligen subjektiven Sinn erzeugt wird, kann als Kern alles Sozialen betrachtet werden. Es bildet sozusagen auch die Basis der vakanten, soziologisch amorphen, instabilen und so dynamischen und flüchtigen Faktoren Macht und Herrschaft, welche dazu neigen, zeitlich begrenzt stabil zu erscheinen, also sich zu zentrieren und sich darauf wieder umzuverteilen.

Obwohl die beiden Begriffe Macht und Herrschaft im Allgemeinen oft synonym gebraucht werden, ist Herrschaft eine spezielle Form von Macht; sie ist institutionalisierte Macht, die „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebaren Personen Gehorsam zu finden.“[1] Herrschaft stellt also ein Machtverhältnis dar, welches relativ stabil konzipiert ist und ein Mindestmaß an Anerkennung und Gehorsam der untergeordneten Fraktion beinhalten muss, wobei dies aber das Bestehen einer als rechtmäßig aufgefassten, legalen beziehungsweise legitimen, Ordnung voraussetzt. In einer legitimen Herrschaft wird die bestehende Ordnung als berechtigt aufgefasst, in einer legalen Herrschaft als rechtlich berechtigt. Diese beiden Faktoren der Legalität und Legitimität können dabei in speziellen Fällen verschmelzen. Das Legalitätsprinzip entspringt meist aus jenem der Legitimität.[2]

Legitime Herrschaften können sich in verschiedenen Prägungen äußern. So basiert eine charismatische Herrschaft auf der Führerschaftsauswahl von Personen mit außergewöhnlichen Qualitäten, welche sich beispielsweise ökonomisch, kriegerisch oder rethorisch herauskristallisieren; dies können beispielweise Propheten oder Kriegshelden sein. Als zweites Exempel für legitime Befehlsgewalten sind legale Herrschaften zu nennen, welche sich durch verständige, verlässliche, funktionierende und berechenbare Regeln und Verhaltensweisen legitimieren, aber auch für das jeweilige machtausübende Organ gelten. Diesen letztgenannten Aspekt außer Acht gelassen, kann eine Brücke zu einer weiteren Form geschlagen werden; so weist sich eine traditionelle Herrschaft, beispielsweise eine Monarchendynastie, durch die beständige Anerkennung von Tradition und Weitergaben von bestimmten kulturellen Werten durch verfestigte Überlieferungen aus.[3]

Bleibt man nun im Ambiente dieses dritten Exempels legitimer Befehlsgewalten, so erscheinen auch hier Macht- und Herrschaftsverhältnisse in einer Form von wechselwirkenden Beziehungen; diese äußerten sich auch in der ausgewählten Zeitspanne der frühen Neuzeit, mit welchem sich diese Arbeit befassen möchte, auf eine differenzierte Weise und waren dadurch auf verschiedenen Herrschaftsebenen vorhanden.

Eine solche Umgebung ließ sich auch in den habsburgischen Erblanden in jener vormodernen Zeit vorfinden, da der hiesige oberste Landesherr in vielerlei Hinsicht von seinen Fürsten und Ständen abhängig war, sozusagen von seinen Säulen der Macht, von welchen er getragen wurde. Ein bedeutender Faktor dieser machtstatuierenden Stützen stellte der Adel dar, welcher dazu neigte sich vor allem in der frühen Neuzeit in nächster Nähe um den habsburgischen Regenten nach unten hin zu stratifizieren und sich in vielen verschiedenen Funktionen und Positionen, immer an die jeweiligen Umstände angepasst, äußerst flexibel über das Herrschaftsgebiet des Machthabers zu legen. Stets darauf bedacht, in diesem politischen Ambiente die eigene Macht, den eigenen Besitz und den dementsprechenden Einfluss zu steigern und auszubauen; aber immer mit der gegebenen Gefahr, dass der Landesfürst versuchte die Befugnisse und Kompetenzen der Adeligen noch mehr und mehr einzuengen.[4]

Als während des Absolutismus die landesfürstliche Zentralgewalt danach trachtete die Stände zu überbrücken, hatte dies den Versuch zur Folge den politischen Einfluss des Adels zu beschneiden und zu eliminieren, wobei diesem im Gegenzug die Herrschaft im lokalen Bereich zugestanden wurde. Durch Umstände dieser Art und mit der erstarkenden Bedeutung des Landsstaats nach dem dreißigjährigen Krieg, wurde adelige Existenz in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert wieder verstärkt zu „höfischer Existenz“.[5] Das dadurch geschaffenen Rennen um Würde, Rang und Einfluss führte auch in den habsburgischen Erblanden dazu, dass sich viele wirtschaftlich potente, vornehmlich katholische Adelsgeschlechter im Zentrum der Macht zu Wien ansiedelten um eben dort ihre Geltung, Rangstufe, Glorie und Position zu bewahren und womöglich in nächster Nähe zum Kaiser und dessen Hof noch auszubauen. Es kann dabei von einer Urbanisierung des Adels gesprochen werden, die sich neben Wien auch in Prag vollzog.[6] Andererseits bedeutete dabei beispielweise der Bau eines Palais als prunkvolles Vorzeigedomizil und die Haltung eines eigenen Hofstaates eine extrem hohe finanzielle Belastung, welche nicht selten vor allem die Bauern aus den jeweiligen adeligen, von Vögten verwalteten Grundherrschaften zu spüren bekamen und ihre Opposition in Form von Bauernrebellionen zeigten. Für manche Adelsfamilie endete das höfische Leben auch im handfesten wirtschaftlichen Ruin.[7]

Nichtsdestotrotz hatte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bereits ein Hofadel etabliert, welcher sich in den wichtigsten Staatsdiensten positioniert hatte. Diese Hocharistokratie zählte bis zu 400 Fürsten und Grafengeschlechter, wobei neben dem böhmischen Adel wie Kinsky, Kaunitz oder Lobkowitz, auch ungarische Magnatenfamilien Namens Pàlffy von Erdöd, Batthyàny und Esterhàzy, aber besonders die erbländisch katholischen Adelgeschlechter beispielsweise Liechtenstein, Trautson, Harrach oder Dietrichstein als tonangebende Faktoren fungierten, indem sie außer den begehrten politischen Karrieren, unter anderem im geheimen Rat, in welchem die wichtigsten Entscheidungen für die Erblande und nicht selten für das gesamte Reich getroffen wurde, auch wichtige Positionen im Klerus und im Militär besetzten.[8]

Um nun im Folgenden genauer auf spezielle historische, kulturelle und politische Aspekte des Adels in der frühen Neuzeit einzugehen, sollen in der vorliegenden Abhandlung zwei bereits oben genannte Adelsgeschlechter, nämlich Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd in dieser Hinsicht einer genaueren Betrachtung unterzogen werden; um damit der zentralen Forschungsfrage „Wie sich adelige Macht in den habsburgischen Erblanden in der frühen Neuzeit definierte und formierte?“ nachzukommen. Mir ist dabei bewusst, dass ich den in den Proseminarsitzungen festgelegten zeitlichen Rahmen an manchen Stellen überschreite, doch tue ich dies um Prozesse und Vorgänge, die für die Verständlichkeit des zu behandelnden Komplexes relevant sind, klarer darzustellen.

2. Die Adelsgeschlechter Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd

Das mährisch-österreichische Geschlecht der Liechtenstein und das ungarische Haus Pàlffy unterlagen bereits zu ihrem Beginn dem Spannungsfeld zwischen Haus, Hof und Land, zwischen der lokalen Autonomie und der Einbindung am Hofe. Eine Doppelrolle ambivalenter Art, einerseits als Herren in ihren Grundherrschaftsgebieten, Städten, Märkten und Dörfern und andererseits als Vasallen, Bundesgenossen und Diener des jeweiligen Landesfürsten. Ein entscheidender Positionsfaktor für Liechtenstein sowie Pàlffy war hierbei, dass sie frühzeitig zwischen verschiedenen Herren standen und dadurch aus der Grenzlage ihrer Güter auch ihren Nutzen zu ziehen wussten; im Kräftefeld Österreich-Böhmen sowie Mähren-Ungarn. Die Anbindungen an den landesfürstlichen Hof stellten dabei Belehnungen, Schenkungen, fürstliche Gnaden, Heirats- oder Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht; die dazugehörige Wagnis aber ganz außer Acht gelassen, da der Landesfürst immer wieder versuchte die Macht und Autorität der lokalen Herren zu beschneiden.[9]

Der Name des Hauses Liechtenstein, eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas über dessen ministerialische oder dynastische Herkunft man sich nicht sicher ist, begegnet bereits im 12. Jahrhundert im Bezug auf die Burg Liechtenstein zu Mödling in der Nähe Wiens.

Während die sich südlich der Donau angesiedelten Familienzweige die zweite Generation nicht überdauerten, gründete der erste bedeutendere Liechtenstein in den Annalen der Geschichte Namens Heinrich, der das Erlöschen des letzten Babenbergers 1246 miterlebte, die sich behauptende Familienlinie, wobei er bereits versuchte Landesinteresse und jenes seines Standes zu verbinden indem er dazu beitrug Ottokar von Böhmen in der Frage der Babenberger Erbfolge zu unterstützen. Dies wiederum führte zu der in späteren Zeiten äußerst wichtigen und in Mähren gelegenen Schenkung von Nikolsburg, welche den Liechtenstein neben dem Rückhalt außerhalb des österreichschen Gebiets auch eine Sonderstellung zum relevanten Hang der Schaukelpolitik einbrachte. Als nach dem Tod des Vaters die beiden Söhne Friedrich I. und Heinrich II. aufgrund adeligen Autonomiebestreben auf die Seite Rudolfs von Habsburg wechselten, konnte Nikolsburg dennoch behauptet werden. In ihrer nun mährisch-österreichischen Doppelposition sollten die Liechtenstein einen autonomen Part einnehmen, so steigerte ihre mährische Stellung den Spielraum gegenüber den Habsburgern und im Gegenzug dazu ihre österreichische die Bewegungsfreiheit gegenüber den mährisch-böhmischen Ständen und Herrschern.[10] Auf diese Weise gelang, ausgehend von einer kleineren Zahl von Besitzungen im niederösterreichischen Gebiet, welche zu geschlossenen Herrschaftskomplexe zusammengefasst wurden, der schrittweisen Aufstieg des Hauses, wobei sich das Herrschaftsgebiet vor allem durch größere Neuerwerbungen ab dem 14. Jahrhundert bis 1600 wesentlich vergrößerte und als wesentliche Basis für die später bedeutende Position in den frühneuzeitlichen Erblanden fungierte.[11]

Die Wurzeln des aus Ungarn stammenden Adelsgeschlecht Pàlffy, dessen Familienzweig erst später den Zusatz von Erdöd erhielt, reichen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Der Ursprung dieser Familie, deren Name sich vom lateinischen pauli filius ableitet und so vermutlicherweise auf einen genealogischen Stammvater Namens Paul zurückgeht, ist neben Spekulationen über eine Verwandtschaft ausgehend vom 12. Jahrhundert mit den Familien Konth und Hedervary nicht eindeutig geklärt.[12] Hingegen handfest nachweisbar ist Paul Pàlffy, der zu Beginn des 16. Jahrhunderts Clara Bakóczy, Erbtochter des Hauses Erdöd, ehelichte und sich dadurch Wappen und Namen der Erdöd zu eigen machte; dadurch entstand die Familienbezeichnung Pàlffy von Erdöd. Neben kleineren Erwerbungen in späterer Zeit im heutigen Österreich und Tschechien, befanden sich die Stammländereien um Cěrvený Kameň auf dem Gebiet der heutigen Slowakei im Pressburger und Neutraer Komitat zwischen den Flüssen March und Waag, von wo aus die Grundlage für den Aufstieg zu einem später bedeutenden ungarischen Magnaten- beziehungsweise ungarisch-habsburgischen Hochadelgeschlecht geschaffen wurde.[13]

Ein zusätzlicher und entscheidender Impuls dazu vollzog sich auf der zeitlichen Schwelle zur frühen Neuzeit hin, als Nikolaus Pálffy von Erdöd, der von 1532-1600 lebte, Maria Magdalena, Tochter aus der reichen Kaufmannsfamilie Fugger, zur Frau nahm und auf diese Weise die finanziellen Mittel Richtung sozialen Aufstieg, hinein in die habsburgischen Adelseliten, freisetzten konnte.[14]

3. Machtausbau durch territorialen und ökonomischen Zuwachs, Heiratspolitik und Konfessionszugehörigkeit

Der renommierte Mediävist Otto Gerhard Oexle akzentuierte die drei essenziellsten Wesenszüge adeligen Denkens in der frühen Neuzeit wie folgt: Erstens die „Überzeugung von der Vererbung einmal erworbener Eigenschaften“ und die dadurch folgende bedeutsame Rolle der jeweiligen Abstammung, die Bedeutung des Geschlechts, auch als genus bezeichnet, als Basis der adeligen Position und die mögliche genealogische Verbindung zu einem erdenklichst alterwürdigen Haus; zweitens die wachsende Bedeutsamkeit adeliger Erinnerungskultur als Totenmemoria sowie Porträt- und Ahnengalerien; und drittens den Erhalt des adeligen honor`s, wodurch aus dieser Bewahrung der Ehre für die „Mit- und Nachwelt“, der für den nicht nur damaligen Adel verbundene Rivalitätswettbewerb um Rang und angestrebten Ausbau desselben, gegen die Konkurrenten des gleichen Standes, resultierte.[15] Um diese soziale Position zu halten und durch territorialen Zuwachs, Konfessionswechsel und Heiratspolitik noch weiter auszubauen war die finanzielle Potenz eines adeligen Hauses Grundvorrausetzung dafür.

Die wirtschaftliche Zukunft der in dieser Arbeit zu behandelnden Adelsgeschlechter Liechtenstein und Pálffy entschied sich hierbei in der Zeit des ausgehenden 16. und des anfangenden 17. Jahrhunderts.[16]

Zu Beginn ihrer territorialen Expansionsdiplomatie gingen beides Häuser von einer ökonomisch relativ eingeschränkten Basis aus, Erwerbungen ohne Umwege über eine oder mehrere Winkel waren daher anfangs in Anbetracht ihrer bescheidenen ökonomischen Lage kaum möglich. Um nun die Finanzkraft zu mehren, beschritt man den damals gebräuchlichen Pfad der Heirat, welcher im Verhältnis gesehen einer geringen finanziellen Anstrengung bedurfte. Vor allem Erbtöchter aussterbender adeliger Geschlechter waren auf dem Heiratsmarkt sehr begehrt, da sie die Möglichkeit ständischen Aufstiegs und finanziellen Besitz- und Herrschaftswachstums boten. Als im Falle der Liechtenstein die älteste weibliche Nachkommin des letzten übrig gebliebenen der betuchten mährischen Herren von Boskowitz ins Alter kam, in welchem eine Heirat denkbar erschien, sah Karl von Liechtenstein seine Chance gekommen und freite um die Hand der Dame. Das tat er aber zunächst nicht selbst, sondern sandte im Jahre 1592 in Anbetracht großer Konkurrenz um die weibliche Gunst, Erzherzog Matthias in der Rolle des Brautwerbers, welcher diesem Dienst, in der Absicht Karl unter seinen Verbündeten für zukünftige Auseinandersetzungen zu wähnen, auch nachkam. Dazu kam die Hoffnung seitens des Herrscherhauses, Adelsgeschlechter deutschen Schlages als Verbündete in einem für sie in jener Zeit immer schwieriger erscheinenden Gebiet anzusiedeln, was zusätzlich zur Unterstützung des Habsburgers beigetragen haben könnte. Ein halbes Jahrzehnt später nach der Heirat seines Bruders gelang es Maximilian, als zweiter aus den Riegen der Liechtenstein, dann auch noch die jüngere Schwester seiner Schwägerin zu heiraten. Nachdem nun deren Vater Jan Sembera von Boskowitz im selben Jahr 1597 verstarb, fanden sich die beiden Geschwister Liechtenstein mit einem neuen Besitzzuwachs in Form eines ziemlich beachtlichen mährischen Herrschaftskomplex als neue wirtschaftliche Grundlage für zukünftige Investitionen ausgerüstet.[17]

Auch in Ungarn wählte man die Heirat als gängiges Mittel wirtschaftlicher Akkumulation, so gelang es auch einem Abkömmling aus dem zukünftigen Magnaten-Geschlechte Pálffy nach anfänglichen Schwierigkeiten um die Hand einer adeligen Erbtochter des Hauses von Erdöd im damaligen Veröcser Komitat in Slavonien, nach neuesten Forschungen und weiters ungewiss wird ihr Sitz auch im Komitat Szathmárer im heutigen Rumänien vermutet, anzuhalten.[18] Als sich nun in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die eheliche Verbindung von Paul Pálffy III. und Clara Bakóczy von Erdöd vollzog, konnte der Bräutigam, welcher nach der Eheschließung Wappen und Namen der Gemahlin übernahm und damit das Adelsgeschlecht Pálffy von Erdöd begründete, nach dem Tod ihres Vaters auf einen beträchtlichen Besitzzuwachs in territorialer und finanzieller Hinsicht für sein Haus blicken.[19] Weiteren Schwung für den zukünftigen ständischen Aufstieg und die zusätzliche Freisetzung ökonomischen Kapitals, erfuhr das ungarisch katholische, auch dies ein wichtiger Aspekt für den späteren Aufstieg in Wien, Adelsgeschlecht als Nikolaus II., Pauls vierter Sohn, dessen Familienzweig sich als einzigster behaupten konnte und nicht erlosch[20], in der Zeit des zu Ende gehenden 16. Jahrhunderts Maria Magdalena als Tochter aus der wirtschaftlich potenten und in ganz Europa einflussreichen Kaufmannsfamilie Fugger zur Frau nahm.

Kurze Zeit nach dem Boskowitzer Erbe wurde die neue ökonomische Akkumulation der Liechtenstein dadurch sichtbar, dass Karl I., damaliger Senior und Oberhaupt des Hauses, noch 1596 nur in der Lage gewesen war dem Landesfürsten ein Darlehen von rund 1.000 Gulden, nun aber bereits eines in Höhe von 100.000 Talern zu gewähren. So verband das liechtensteinische Geschlecht seinen Besitzaufbau mit einer Darlehensstrategie, wobei Karl I. die neuen mährischen Herrschaftsbesitzungen genügend finanzielle Luft für Kreditvergaben an das Kaiserhaus verschafften; sich dies aber auch zu einer final erdrückenden Bürde der eigenen Dominien hätte formieren können.[21]

Und das Geld war scheinbar dennoch gut investiert, da der Kaiser all jene, die ihm politische und vor allem finanzielle Unterstützungen zukommen ließen, äußerst großzügig in Form von Ländereien und Titeln auszuzeichnen vermochte. Die wachsende Finanzkrise Rudolf II. unterstütze dabei das Haus Liechtenstein in ihrer zunehmend wichtigen Rolle des kaiserlichen Gläubigers. Doch dieser Entwicklung ging noch eine wichtige Begebenheit zuvor, welche eine gewichtige Schranke zwischen Hof und dem liechtensteinischen Geschlecht beseitigte.[22] War Hartmann II. von Liechtenstein, Vater Karls, Maximilians und Gundakers, noch evangelischer Konfession und pflegte seine drei Söhne auch demnach heranzubilden, war sein ältester männlicher Nachkomme Karl der erste der dreien, der 1599 mit all seinen Gütern zur alten Kirche zurückkehrte um die Einflussnahme am Wiener Hofe im Gegensatz zu seinem Vater wesentlich zu erhöhen. Angesichts dieser Konversion scheint es dennoch fraglich, inwiefern es seiner religiösen Ansicht und nicht seinem politischem Kalkül zu Grunde lag, da der religiöse Übertritt in der Folgezeit eine erfolgreiche Karriere und einen massiven Aufstieg bei Hofe nach sich zog.[23] Karl, welcher sich im Bruderzwist auf die Seite von Matthias begab und für diesen Partei ergriff, leitete dadurch den späteren Erhalt der erblichen Fürstenwürde im Jahre 1608 ein und stieg vom habsburgischen Obersthofmeister bis zum Vertreter, einem so genannten Statthalter und Vizekönig von Böhmen auf. Neben ihrem Bruder konvertierten auch seine beiden jüngeren Geschwister, Maximilian im Jahre 1600 und Gundaker 1602, zum katholischen Bekenntnis und wussten aus dem daraus resultierenden Einfluss am Kaiserhaus ihre Besitzungen zu vergrößern und ihre höfischen Karrieren voranzutreiben. Maximilian besetzte bedeutende Rollen im habsburgischen Heer und kletterte in der Karriereleiter unter anderem zum kaiserlichen Oberstallmeister hoch; und auch Gundaker schaffte es als Gesandter, Präsident der Hofkammer, Obersthofmeister und Geheimer Rat in einflussreiche Ämter des Wiener Hofes. Indem die drei Liechtenstein neben dem beachtlichen gesellschaftlichen Aufstieg bei Hofe, eine deutliche Expansion ihrer niederösterreichischen, böhmischen und mährischen Ländereien und auch die Erhebung in den erblichen Fürstenstand erreichten, dürfen sie als charakteristische Repräsentanten für den sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts formierenden Hochadel angesehen werden.[24]

[...]


[1] Neuenhaus, Petra: Max Weber. Amorphe Macht und Herrschaftsgehäuse. In: Imbusch, Peter (Hgg.): Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftlice Konzeptionen und Theorien. Leske/Hemsbach 1998, 77-94.

[2] http://www.schmidtmitdete.de/ Stand: 03.05.06

[3] ebd. Stand: 03.05.06

[4] Press, Volker: Denn der Adel bildet die Grundlage und die Säulen des Staates. Adel im Reich 1650 – 1750. In: Oberhammer, Evelin (Hgg.): Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 31.

[5] ebd, 13.

[6] Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter. Teil 1. (Österreichische Geschichte 1522-1699,) Wien 2003, 310.

[7] Press, Volker: Denn der Adel bildet die Grundlage und die Säulen des Staates. Adel im Reich 1650 – 1750. In: Oberhammer, Evelin (Hgg.): Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 16.

[8] Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter. Teil 1. (Österreichische Geschichte 1522-1699,) Wien 2003, 307-308.

[9] Press, Holger: Das Haus Liechtenstein in der europäischen Geschichte. In: Wiloweit, Dietmar (Hgg.): Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven. Vaduz/Wien/München 1988, 17-18.

[10] ebd. 18-19.

[11] Oberhammer, Evelin: Viel ansehnliche Stuck und Güeter. Die Entwicklung des fürstlichen Herrschaftsbesitzes. In: Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 33.

[12] http://www.kuk-wehrmacht.de/biograph/f0030palffy.html Stand: 31.08.06

[13] Constantin von Wurzbach: BIOGRAPHISCHES Lexikon des Kaiserthumes Österreich. Bde P. (80 Bde.,) Wien 1856-1891, 204-207.

[14] http://www.kuk-wehrmacht.de/biograph/f0030palffy.html Stand: 31.08.06

[15] Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter. Teil 1. (Österreichische Geschichte 1522-1699,) Wien 2003, 263.

[16] Constantin von Wurzbach: BIOGRAPHISCHES Lexikon des Kaiserthumes Österreich. Bde P. (80 Bde.,) Wien 1856-1891, 204-207.

[17] Oberhammer, Evelin: Viel ansehnliche Stuck und Güeter. Die Entwicklung des fürstlichen Herrschaftsbesitzes. In: Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 34-36.

[18] http://www.royal-magazin.de/austria/palffy-tiara.htm Stand: 31.08.06

[19] Constantin von Wurzbach: BIOGRAPHISCHES Lexikon des Kaiserthumes Österreich. Bde P. (80 Bde.,) Wien 1856-1891, 204-207.

[20] ebd. Stand: 31.08.06

[21] Oberhammer, Evelin: Viel ansehnliche Stuck und Güeter. Die Entwicklung des fürstlichen Herrschaftsbesitzes. In: Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 38.

[22] Press, Holger: Das Haus Liechtenstein in der europäischen Geschichte. In: Wiloweit, Dietmar (Hgg.): Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven. Vaduz/Wien/München 1988, 31-32.

[23] Press, Holger: Das Haus Liechtenstein in der europäischen Geschichte. In: Wiloweit, Dietmar (Hgg.): Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven. Vaduz/Wien/München 1988, 31-32.

[24] Oberhammer, Evelin: Viel ansehnliche Stuck und Güeter. Die Entwicklung des fürstlichen Herrschaftsbesitzes. In: Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 34.

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Details

Titel
Herrschaft und Macht in der Vormoderne - Die Herrschaft des Adels
Untertitel
Die Geschlechter Liechtenstein und Pálffy in der frühen Neuzeit
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Institut für Geschichte und Ethnologie)
Veranstaltung
Österreichische Geschichte: Herrschaft und Macht in der Vormoderne
Note
1
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V146083
ISBN (eBook)
9783640565597
ISBN (Buch)
9783640565139
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herrschaft, Macht, Vormoderne, frühe Neuzeit, Herrschaft des Adels, Adel, Geschlecht, Geschlechter, Adelsgeschlecht, Adelsgeschlechter, Liechtenstein, Palffy, Erdöd, Machtausbau, Heiratspolitk, Politik, Konfession, Konfessionszugehörigkeit, Hof, Hofkarrieren, Karriere, Kaiserhof
Arbeit zitieren
Hubert Feichter (Autor:in), 2006, Herrschaft und Macht in der Vormoderne - Die Herrschaft des Adels, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146083

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