Der Kopftuchstreit in Deutschland

Ein diskursanalytischer Blick auf die Debatte


Hausarbeit, 2009

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Kopftuch
2.1 Der Historische Ursprung des Kopftuches
2.2 Das Kopftuch und seine Verankerung im Koran

3. Der Kopftuchstreit in Deutschland
3.1 Die Entstehung der Debatte
3.2 Die aktuelle Situation in Deutschland

4. Diskursanalytischer Teil
4.1 Zum Diskursbegriff nach Michel Foucault
4.2 Der Kopftuchstreit im Diskurs
4.3 Der öffentliche Diskurs der Massenmedien – Fallbeispiel: Streitschrift „Religiöse Reizwäsche“
4.4 Die diskursiven Ebenen der Streitschrift
4.5 Diskursstrategien Pro-Contra Kopftuchverbot – Eine Schlussdiskussion

5. Bibliografie

1. Einleitung

Dass aufgrund des Zusammenlebens und der kulturellen Gegensätze verschiedener Kulturen und Religionen in einer Gesellschaft, in der Zukunft verstärkt Konflikte entstehen können, hat Samuel P. Huntington bereits 1993 in seinem „Kampf der Kulturen“ festgestellt:

„Civilization Identity will be increasingly important in the future, and the world will be shaped in large measure by the interactions among seven or eight major civilizations. These include Western, Confucian, Japanese, Islamic, Hindu, Slavic-Orthodox, Latin American and possibly African civilization. The most important conflicts of the future will occur along the cultural fault lines separating these civilizations from one another.”[1]

Huntington erwähnt in diesem Abschnitt seine ausgewählten acht Hauptzivilisationen, die seines Erachtens, vom damaligen Standpunkt aus, in der Zukunft in gegenseitige Konflikte geraten könnten. Anzumerken ist hier einerseits, dass Huntington aber Regionen, Kontinente, Kulturen und Religionen hier in vermengter Form auflistet und diese nicht klar voneinander trennt. Er unterteilt also nicht deutlich in jeweilige Kategorien wie Kulturen, Religionen oder nur Länder, sondern er stellt eine Aufzahlung aus allen diesen Bereichen vor, was somit keine genaue Konzentration auf ein Gebiet feststellen lässt. Andererseits ist aber auch festzustellen, dass Huntington dennoch eine wohl bedachte Auswahl getroffen hat. So erwähnt er unter anderem auch die Zivilisation (beziehungsweise die Religion) des Islam und auch die westliche Zivilisation. Gerade diese beiden „Kulturen“ sind es, die durch ihr Aufeinanderprallen in einer Gesellschaft, in den letzten Jahren die häufigsten Diskussionen im kulturellen und religiösen Bereich entfacht haben, da der Islam immer mehr in das Bewusstsein der westlichen Welt gerückt ist, als es zuvor je der Fall war.

Insbesondere seit den Terroranschlägen, vonseiten islamistischer Fundamentalisten auf das World-Trade-Center, am 11. September 2001 in New York, haben diese Diskussionen ein neues Ausmaß bekommen. Seither werden mit dem Islam Terror, Fundamentalismus und der „Heilige Krieg“ assoziiert, was in den Menschen nicht nur eine Ablehnung gegenüber dieser Religion hervorbringt sondern auch Angst. Sehr schnell und einfach verbindet man mit dem Islam auch das Kopftuch als ein Zeichen dieser angeblich „kriegerischen“ Religion. Jedoch wird selten genau hinterfragt, welchen Bedeutungszusammenhang das Kopftuch für die Trägerin aber insbesondere für die Religion hat. Häufig führen selbst die Trägerinnen unterschiedliche Gründe, für ihre Entscheidung ein Kopftuch zu tragen, an. So liegt es nicht fern, dass ein Nichtangehöriger der islamischen Religion eine noch stärkere Angst davor entwickelt, was ihm fremd ist – jedoch wird diese Angst zusätzlich durch einseitige Berichterstattung und durch die Medienwelt verstärkt, die die Assoziationen des Islams mit dem Terror zusätzlich intensivieren.

Aufgrund der seit der „Gastarbeiterära“ angestiegenen Zahl von muslimischen Bürgern in Deutschland, hat das Kopftuch auch in der Bundesrepublik Einzug gehalten und gehört für die Trägerinnen und Angehörigen des Islams mit Selbstverständlichkeit zu ihrem alltäglichen Leben. In den vergangenen Jahren ist bereits häufiger diskutiert worden, inwieweit das Kopftuch in öffentlichen Schulen von Schülerinnen getragen oder auch Studentinnen getragen werden darf.[2] Bis diese Problematik von einem neuen Fall abgelöst und somit erweitert wurde.

Im Jahre 1998 wurde das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin zum Hauptgegenstand einer Kopftuchdebatte, die bis heute noch diskutiert wird. Fereshta Ludin, eine angehende Lehrerin afghanischer Herkunft und deutsche Staatsbürgerin, wird die Einstellung in den Schuldienst verwehrt, da sie sich weigert, für ihren Beruf das Kopftuch abzulegen. Einerseits muss der säkulare deutsche Staat sich an sein Neutralitätsgebot in religiösen Fragen halten, andererseits aber hat Frau Ludin auch ihr Anrecht auf freie Religionsausübung – wie es im Grundgesetz, Artikel 4 festgehalten ist. Da der Ort, an dem das Tuch getragen – oder nicht getragen – werden soll eine öffentliche Schule ist, spielt ferner auch die Religionsfreiheit der Schüler aber auch das Erziehungsrecht der Eltern eine wichtige Rolle, die der Ansicht sind/sein können, dass ihre Kinder durch (fremde) „religiöse Symbole“ im Unterricht beeinflusst werden können.

All diese unterschiedlichen Standpunkte, Rechte und Pflichten formieren den Kopftuchstreit und bilden jeder für sich – mit weiteren Komponenten – jeweilige Diskurse zu dieser Thematik. Daher sollen in der vorliegenden Arbeit, nebst der Problematik des Kopftuchstreits, auch die zu dieser Angelegenheit gehörenden Diskurse behandelt und besprochen werden. Um sich der Thematik zu nähern, sollen zunächst grundlegende Ausführungen zu dem Kopftuch und dessen Ursprung getätigt werden. Nach einer Betrachtung der Kopftuchdebatte in Deutschland und der hiesigen aktuellen Situation, soll der diskursanalytische Teil dieser Arbeit folgen. Hier soll zunächst – aufbauend auf Michel Foucaults Ausführungen – eine Annäherung an das Themengebiet des Diskurses getätigt werden. Im Anschluss daran sollen die jeweiligen diskursiven Ebenen im deutschen Kopftuchstreit besprochen und vorgestellt werden. Dabei sollen anhand einer ausgewählten „Streitschrift“, die Diskussionen um die Kopftuchdebatte greifbarer dargestellt werden. Die unterschiedlichen Diskurse der Politik, der Justiz sowie der feministische und der religiöse Diskurs sollen einen Teil dieses Abschnittes der „Streitschrift“ bilden. Abschließend sollen in diesem Kapitel der Arbeit auch Pro- und Contra-Argumente zu dem Kopftuchverbot im deutschen öffentlichen Dienst besprochen und mit einer Schlussdiskussion verbunden werden. Den Abschluss der Arbeit bildet das Literaturverzeichnis mit einer Auflistung der verwendeten Bibliografie.

2. Das Kopftuch

Mit verschiedenen Formen, verschiedenen Farben und mittlerweile ebenso vielen verschiedenen Arten es zu binden und zu tragen, kennt man es als modisches Accessoire aber vorrangig als ein religiöses Symbol – das Kopftuch. Insbesondere als Kopfbedeckung für Frauen islamischen Glaubens, ist das Kopftuch weitläufig bekannt. Während es zu früheren Zeiten auch in Ländern christlichen Glaubens üblich war, dass Frauen das Kopftuch als Kopfbedeckung verwenden, nahm dies mit dem Lauf der Zeit und der modischen Entwicklung stark ab. Lediglich in ländlichen Regionen ist die Tradition des Kopftuches noch annähernd erhalten geblieben.

Mit dem stärkeren Einzug muslimischer Gastarbeiter und ihrer Familien, wurde das Kopftuch hauptsächlich mit Religion und dem Islam in Verbindung gebracht aber auch als politisches Symbol oder als ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau interpretiert. Jedoch hat – entgegen der verbreiteten Annahmen – das Kopftuch seinen Ursprung nicht vorrangig im Islam. Um dem Thema des Kopftuchstreits eine Einleitung zu geben soll im Folgenden kurz auf den eigentlichen Ursprung des Kopftuches Bezug genommen werden und im Anschluss seine Bedeutung für den Islam und seine Verankerung im Koran besprochen werden.

2.1 Der Historische Ursprung des Kopftuches

Anders als häufig angenommen wird, liegt der eigentliche Ursprung des Kopftuches nicht im Islam. Bereits bei den Sumerern, deren Reich um 4000 bis 3000 v. Chr. gegründet wurde[3], ist das das Kopftuch als eine Form der Bedeckung für Frauen, zu finden. Die Sumerer lebten in Mesopotamien und verfolgten innerhalb ihres Landes eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Allerdings trugen die sumerischen Nonnen außerhalb ihrer Tempel Kopftücher, um bei ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit unerkannt zu bleiben. Das Kopftuch hatte hier also die Funktion der Anonymität.

Später taucht das Kopftuch in vor 3000 Jahren entstandenen assyrischen Gesetzen auf.[4] Die Assyrer waren ein semitisches Volk aus dem Altertum und lebten in Mittel- und Nord-Mesopotamien. Sie verfolgen ein patriarchalisches Sozialsystem, in dem Frauen unterdrückt wurden. Ihre Gesetzte sahen vor, dass verheiratete Frauen sowie Witwen den Kopf bedecken müssen. Prostituierte allerdings mussten sich nicht bedecken, womit auch eine Unterscheidung zwischen den Frauen erkennbar war.

Von den Assyrern ging die Tradition des Kopftuches über in das Judentum, dann ist das Christentum. So ist es auch zu Zeiten von Christi Geburt üblich gewesen, dass Frauen sich bedeckten. Jedoch wurde das Kopftuch damals häufiger von Frauen aus höheren Schichten getragen, so dass – abgesehen von einer religiösen Bedeutung – das Kopftuch ein Symbol des höheren sozialen Stands war.[5] Nach dem Übergang in das Christentum, taucht das Kopftuch schließlich im Islam auf.

Somit übernahmen die größeren Religionen das Kopftuch gewissermaßen als Tradition, so dass das Kopftuch auch in der Bibel die Forderung besteht, dass Frauen sich zu bedecken haben.[6] Demnach ist es auch nachvollziehbar, dass Ordensschwestern und Nonnen bis heute eine Tracht mit Kopfbedeckung tragen. Im Koran ist das Kopftuch nicht explizit vorgeschrieben; diese eigentlich weit verbreitete Vorstellung ist allerdings eine häufige Interpretation von konservativen islamischen Geistlichen.

2.2 Das Kopftuch und seine Verankerung im Koran

Im Koran gibt es insgesamt fünf Suren, die sich auf die generelle Bedeckung der Frau beziehen.[7] Zwei Suren, die sich unter allen Suren genauer mit dieser Thematik befassen, möchte ich hier exemplarisch vorstellen: zum einen ist es die Sure „Al-Nur“/„Das Licht, 24:31 und zum anderen die Sure „Al-Ahzab“/„Die Verbündeten“, 33:59. Die Sure 24, Vers 31 (Sure „Al-Nur“) besagt:

„Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, daß bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf daß ihr erfolgreich sein möget.“[8]

Der Vers 31 der Sure „Al-Nur“ besagt also, dass Frauen sich bedecken sollen, um ihre Jungfräulichkeit, beziehungsweise „Keuschheit“ zu wahren. Sie sollen ihren „Schmuck“ nicht enthüllen, es sei denn, es sind ihre Ehemänner oder andere nähere Familienangehörige und Personen, bei denen nichts dagegen spricht. Jedoch kann die Aufforderung den „Schmuck“ zu verdecken auf zwei Weisen interpretiert werden. Zum einen kann es tatsächlich im Sinne von Vermögen, sprich Gold oder Schmuck, gedeutet werden. Aber zum anderen können selbstverständlich mit dem „Schmuck“ auch die weiblichen Reize, wie das Dekolleté und der Brustbereich gemeint sein, die nicht offen präsentiert werden sollen.

Das nächste Beispiel, das eine Erläuterung zur weiblichen Bedeckung im Islam bieten soll, ist die Sure 33 und daraus der Vers 59, in dem es heißt:

„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“[9]

Dieser Vers besagt, dass gläubige Frauen sich bedecken sollen, um zu erkennen zu geben, dass sie gläubige Frauen des Propheten sind und sich somit von den Nichtgläubigen unterscheiden. Ferner sollen die gläubigen Frauen auf diese Weise von eventuellen aufdringlichen Belästigungen der Männer geschützt sein.

Betrachtet man diese exemplarisch dargestellten Suren und ihre Verse, so ist festzustellen, dass es über die Art der Bedeckung gewisse Unklarheiten gibt. Denn insgesamt gibt es im Koran keine Sure, die ausdrücklich erwähnt und vorschreibt, dass die Haare einer muslimischen Frau bedeckt sein müssen. Zwar ist die Rede von Übergewändern, die bestimmte Körperstellen bedecken sollen, auch wird von einer Kopfbedeckung gesprochen, jedoch ist keine genaue Erläuterung hinsichtlich dessen gegeben, welcher Art diese Kopfbedeckung sein soll und wie diese auszusehen hat. Auch ist im Koran nicht die Rede „von einer Bedeckung des Gesichts und der Augenpartie, wie es in manchen islamischen Ländern üblich ist“.[10] Somit bleibt auch offen, wie ein Kopftuch – das als eventuelle Form der Kopfbedeckung gewählt wird – zu tragen oder zu binden ist.

Erschwert wird die Problematik der angeblichen „Vorschrift“ ein Kopftuch zu tragen auch durch die Tatsache, dass bereits mit der Übersetzung der jeweiligen arabischen Suren aus dem Koran, die Interpretation beginnt. Denn der Begriff „Khumur“, der im Koran für das Kopftuch stehen soll, wird in verschiedenen deutschen Koranausgaben auch unterschiedlich übersetzt. So werden Begriffe wie „Kopftücher“, „Schal“ oder auch „Schleier“ verwandt, welche deutlich machen, dass bei jeder Übersetzung eine individuelle Interpretation getätigt wird.[11] Wie zweifelhaft die Vorschrift, ein Kopftuch tragen zu müssen ist, wird also bereits durch die Übersetzungen kenntlich gemacht und bleibt somit weiterhin zweifelhaft.

[...]


[1] HUNTINGTON, Samuel P. (1993): Clash of Civilizations. In: Foreign Affairs, Volume 72, No.3, summer 1993. S. 25.

[2] PAPE, Elise (2005): Das Kopftuch von Frauen der zweiten Einwanderungsgeneration: Ein Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland. Aachen: Shaker Verlag. S. 18.

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Sumer [Mai 2009].

[4] PAPE, Elise (2005), S. 15.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. ebd.

[7] Suren und ihre Verse: 24:30-31; 24:60; 33:32-33; 33:53; 33:59.

[8] http://islam.de/1391.php [Mai 2009].

[9] http://islam.de/1382.php [Mai 2009].

[10] PAPE, Elise (2005), S. 16.

[11] http://www.bpb.de/themen/0S0DT8,0,0,Schreibt_der_Koran_das_Kopftuch_vor.html [Mai 2009]

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Der Kopftuchstreit in Deutschland
Untertitel
Ein diskursanalytischer Blick auf die Debatte
Hochschule
Universität Siegen  (Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften)
Veranstaltung
Diskursanalyse: Die Islamisierung des Fremden- und Feindbildes
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
30
Katalognummer
V145459
ISBN (eBook)
9783640563524
ISBN (Buch)
9783640563753
Dateigröße
714 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kopftuchstreit, Hülya, Akkas, Kopftuch, Diskursanalyse, Deutschland
Arbeit zitieren
B.A. Hülya Akkaş (Autor:in), 2009, Der Kopftuchstreit in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145459

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Kopftuchstreit in Deutschland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden