Die Bedeutung der Militärreformen für die Herrschaftssicherung von Augustus


Bachelorarbeit, 2008

36 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1. Reformen
1.1 Stärke und Aufbau der Truppen
1.2 Sold und Donativa
1.3 Dienstzeit und Entlassung

2. Folgen der Reformen

3. Kosten und Finanzierung

4. Resümee

Quellen- und Literaturverzeichnis

Einleitung

Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung der Militärreformen für die Sicherung der Herrschaft von Kaiser Augustus im Anschluss an die gewonnene Schlacht bei Actium 31 v. Chr. gegen die Armee von Marcus Antonius und Kleopatra. Ziel der anschließenden Untersuchung ist es nachzuweisen, dass diese Reformen eine Regierungszeit von über 40 Jahren, die erst mit Augustus Tod 14 n. Chr. endete, ermöglichten. Bis zur alleinigen Machtübernahme 31 v. Chr. lag bereits ein langer Weg hinter dem jungen Gaius Octavius, der erst 27 v. Chr. den Ehrennamen Augustus erhielt. Zur besseren Orientierung soll ein knapper zeitlicher Überblick skizziert werden.

Geboren am 23. September 63 v. Chr. trat Octavian 44 v. Chr. im Alter von 19 Jahren das Haupterbe seines ermordeten Großonkels und Adoptivvaters Julius Caesar an. Bereits ein Jahr später erhielt er den Konsulat, nachdem die beiden amtierenden Konsuln in der Schlacht bei Mutina gefallen waren. Im selben Jahr begründeten Octavian, Antonius sowie Lepidus ein Kollegium aus drei Männern zur Wiederherstellung der Republik, den so genannten Triumvirat. Dieses Amt war zwar auf fünf Jahre fixiert, inhaltlich aber fast unbegrenzt. Octavian führte anschließend, gestützt auf die ehemaligen Truppen und Veteranen Caesars und die Neuanwerbung weiterer Soldaten, einen Feldzug gegen die Caesarmörder, wie es sich nach römischer Sitte für den Erben gehörte. Diese konnte er in der Schlacht bei Philippi im Oktober 42 v. Chr. besiegen. Der Triumvirat wurde zwar 37 v. Chr. erneuert, dennoch entbrannte ein Machtkampf, der sich zum Zweikampf um die alleinige Herrschaft des Reiches zwischen Octavian und Antonius entwickelte, da Lepidus über zu wenig militärische und finanzielle Mittel verfügte und schnell keine Bedeutung mehr spielte. Der Sieg in der Entscheidungsschlacht gegen Antonius machte Octavian (nachfolgend Augustus) zum einzigen großen Militärführer des Reiches. Nun galt es seine Herrschaft zu sichern und zu legitimieren.

Dazu hatte er eine Reihe von Problemen zu lösen. Ein Patentmittel gab es dabei nicht, da die Republik einen nahezu allmächtigen Führer bisher nicht kannte. Augustus musste versuchen, seine Stellung durch Kompromisse mit den Institutionen der Republik, in erster Linie dem Senat, und den Soldaten, der Grundlage seiner Macht, zu stabilisieren. Im Falle des Senats entschied er sich für eine Herrschaft, die die führenden römischen Familien einbezog und möglichst in der Tradition der Republik stand. Dies zeigen vor allem die Rückgabe der Allgewalt an den Senat 27 v. Chr. und die Abgabe des Konsulats 23 v. Chr. Die Probleme im Zusammenhang mit den Soldaten spielen bezüglich der Fragestellung eine zentralere Rolle. Die unrechtliche Erlangung des ersten Konsulats 43 v. Chr. durch die Forderung eines seiner Centurionen und die Erfahrungen der Bürgerkriege zeigten Augustus, dass er zunächst dafür sorgen musste, den politischen Einfluss der Soldaten zu reduzieren, diese durch Zugeständnisse zufrieden zu stellen und die unterschiedlichen Klientelheere durch eine Neuorganisation der Armee unter sich zu vereinen. Denn das Fundament seiner Herrschaft bestand aus dem Rückhalt der Elite Roms, zumindest aus einem gewissen Grad an Rückhalt, und der Treue der Soldaten, vor allem der höheren Offiziere. Bleicken bringt die Bedeutung der Armee für Augustus auf den Punkt: „Denn man war nicht zur Republik zurückgekehrt, sondern in der Monarchie angekommen, und zwar in einer Monarchie, die auf den Schwertern der Soldaten ruhte, auch wenn sie sich „bürgerlich“ gab und sich der Tradition verpflichtet fühlte. Der Princeps benötigte Legionen nicht nur, um die noch gefährdeten Grenzprovinzen zu schützen, sondern auch um potenziellen Rivalen von dem Gedanken an eine Usurpation der Macht abzuhalten.“1

Augustus versuchte die Soldaten mittels eines für den Staat und für die Soldaten gleichermaßen annehmbaren Dienstvertrages an sich zu binden. Dieser Vertrag und weitere mit dem Militär in Verbindung stehende Maßnahmen, sollen nachfolgend näher untersucht werden. Dabei ist der Begriff „Militärreform“ im Kontext dieser Arbeit nicht nur auf die Veränderungen der Größe, Hierarchie und Organisation des Heeres bezogen, sondern auch auf die zur Finanzierung geschaffenen Maßnahmen und Institutionen.

Zur Klärung der Fragestellung werden zunächst die von Augustus durchgeführten Reformen dargestellt. Dazu zählen die Größe und die Positionierung der Armee sowie die „innere“ und „äußere“ Hierarchie. Anschließend werden die finanziellen Zuwendungen während der Dienstzeit, der Sold und die Donativa, erläutert. Den Abschluss bilden die Reformen bezüglich der Dienstzeit und der Entlassung in den Veteranenstand. Im zweiten Punkt werden daran anknüpfend die Folgen der Reformen für den Staat, Augustus, die römischen Bürger und die Soldaten diskutiert. Den dritten und letzten Themenbereich stellen die Kosten des Heeres und deren Finanzierung durch den Staat beziehungsweise Augustus dar. Abschließend werden in einem Resümee die wichtigsten Punkte aufgegriffen, um die Kernfrage dieser Arbeit zu beantworten.

Die Grundlage der Arbeit bilden zum einen antike Quellen und zum anderen ausgewählte Forschungsliteratur.

Zu den antiken Zeugnissen zählt zunächst die Römische Geschichte von Appian aus Alexandria (90/95-160), der 120 n. Chr. nach Rom siedelte und zur städtischen Oberschicht zählte. Sein Werk reicht allerdings nur bis zum Ende der Republik und ist deshalb nur begrenzt für diese Arbeit zu gebrauchen. Ähnlich ist es mit dem zweiten Geschichtswerk, den Annalen von Tacitus (ca. 58-ca.116). Diese beginnen erst mit dem Tode Augustus im Jahre 14 n. Chr. An einigen Stellen kommt Tacitus, der Augustus und seine Herrschaft, als Freund der Republik, deutlich negativ bewertet (siehe die Bestattungszeremonie für Augustus, Tac. ann. 1,9f.), auch auf dessen Regierungszeit zu sprechen. Die dritte römische Geschichte von Cassius Dio (155-235), einem römischen Senator und Konsul, vermittelt einen genaueren Einblick in die Amtszeit von Augustus, da dieses Werk bis in das 3. Jh. n. Chr. reicht. Es ist für diese Arbeit von zentraler Bedeutung. Neben diesen drei Geschichtswerken, die zum Teil nur eingeschränkt nützlich sind, liefert die Biographie von Sueton (70-130/140) weitere Informationen. Basierend auf zahlreichen Quellen stellt Sueton den Staatsmann und den Privatmenschen Augustus vor. Die fünfte und letzte verwendete Quelle ist der Tatenbericht des Augustus, den er kurz vor seinem Tod fast vollständig selbst verfasste. Mit dieser, natürlich stark subjektiv geprägten, Auflistung all seiner Taten, vermittelt Augustus das Bild eines Mannes, der sich in den Dienst der Republik stellte und in der Tradition der Republik nur durch seine auctoritas, also sein Ansehen, hervorragte. Trotzdem bietet dieses Werk wichtige Informationen, u.a. über die Finanzierung der Armee und die Versorgung der Veteranen. Zusammenfassend ist die Quellenlage für die Thematik dieser Arbeit, unter Berücksichtigung der bekannten Probleme der Überlieferungssituation für die Antike, als positiv zu bewerten.

Neben den dargestellten antiken Quellen wurde weitere Forschungsliteratur hinzugezogen. Die zentralen Arbeiten sollen kurz erwähnt werden. Einen Überblick über die Principatszeit und hilfreiche Bibliographien bieten die Werke von Bleicken, Heuss2 und Kienast3. Die Reformen untersuchte Raaflaub ausführlich. Den Aufbau der Truppen stellen die Werke von Keppie4 und Le Bohec5 ausführlich dar. Sold und Veteranenversorgung sind zentrale Themen in den Aufsätzen von Speidel6 und Domaszewski7 sowie den Monographien von Schneider8 und Wesch-Klein9, deren zum Teil unterschiedliche Ergebnisse diskutiert werden. Das Standardwerk für die Einrichtung der Militärkasse und deshalb auch für diese Arbeit ist von Corbier10. Die Darstellung der Kosten und Finanzierung beruht hauptsächlich auf Speidel11 und Wierschowski12.

1. Reformen

1.1 Stärke und Aufbau der Truppen

Nach dem Triumph von Augustus in der Schlacht bei Actium gegen die Truppen von Antonius im Jahre 31 v. Chr. standen ca. 230.000 Mann unter seinem Befehl.13 Viele von ihnen dienten bereits lange Jahre und forderten ihre Entlassung. Bis in das Jahr 29 v. Chr. wurden insgesamt 120.000 Soldaten aus dem Militärdienst entlassen.14 Gleichzeitig nahm Augustus neue Aushebungen vor. Augustus behielt letztlich 26 der ehemals 60 Legionen.15 Im Anschluss an die Annexion Galatiens 25 v. Chr. wurde die Anzahl auf 28 erhöht.16 Die Truppenstärke wird auf ca. 150.000 bis 160.000 Legionäre und ebenso viele Hilfstruppen geschätzt, was eine Gesamtstärke von etwa 300.000 Mann ausmacht.17 Nach Cassius Dio hatte Augustus zwei Möglichkeiten bezüglich der Organisation des Heeres nach der Schlacht bei Actium: Zum einen, mit den Worten Agrippas, die Beibehaltung des traditionellen republikanischen Systems von Aushebungen und Entlassungen im Bedarfsfall und zum anderen, mit den Worten Maecenas, ein stehendes Heer aus Freiwilligen.18 Für Keppie spiegelt diese Passage allerdings eher Dios Zeit wider (2./3. Jh. n. Chr.) als die tatsächlichen Überlegungen von Augustus und seinen Vertrauten. Ferner zwangen die realen Verhältnisse eines Großreiches Augustus zu einem stehenden Heer.19

Die genannten Truppenzahlen werfen die Frage nach dem Potential dieses Aufgebots auf. Dahlheim schließt aus der Verringerung der Truppenkontingente eine Schwächung vor allem der Offensivkraft.20 Für ihn stellte die Begrenzung einen Kompromiss dar, weil die Armee „nur um den Preis ihrer Schwächung und Verbannung an die Grenzen daran gehindert werden konnte, ihre zerstörerische Kraft gegen die so mühsam wiedergewonnene innere Ordnung zu richten.“21 Auch Raaflaub sieht in der Verkleinerung des Heeres ein „drastisches Missverhältnis zwischen der Größe des Reiches und der Armee.“22 Die Gründe dafür sieht er in der inneren Sicherheit, denn „je geringer die Zahl der Legionen, desto leichter die Überwachung von Truppen und Kommandeuren und desto geringer die Wahrscheinlichkeit von Revolten.“23 Heuss hingegen betrachtet den prozentualen Anteil der Armee an der Gesamtbevölkerung. Da in der Regel nur römische Bürger eingezogen wurden24, kommt er zu dem Schluss, dass das Heeresaufgebot nicht gering war. „In Wirklichkeit war also das römische Heer seinem Umfang nach ziemlich bedeutend. Es reichte bei der geringen Beanspruchung für die Zwecke der Beherrschung und der im Allgemeinen friedlichen äußeren Situation durchaus auch für die Durchführung offensiver Unternehmungen.“25 Auch das Rekrutierungsproblem sollte nicht unberücksichtigt bleiben. So wurde die Wehrpflicht durch die Bürgerkriege unpopulär und eine geregelte attraktive staatliche Finanzierung gab es noch nicht. Die aus Freiwilligen bestehende Armee benötigte jährlich ca. 7.000 bis 8.000 neue Soldaten.26 Da die zentrale Rekrutierungsstelle in Rom lag, die Legionen allerdings über das Reich verstreut waren, bedurfte es einer neuen Rekrutierungsordnung. So wurden vermehrt Bewerber aus Regionen übernommen, in denen Legionen postiert waren. Den neuen Soldaten musste mitunter das Bürgerrecht erst verliehen werden.27 Unter weiterer Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten, die weiter unten detaillierter erläutert werden, lässt sich die Größe des Heeres, für die sich Augustus schließlich bewusst entschied, meiner Meinung nach auf folgende Formel bringen: So viele Truppen wie nötig und so wenig wie möglich.

Neben der Sollstärke der römischen Armee reformierte Augustus ferner deren „innere“ wie „äußere“ Struktur. Zunächst soll genauer auf die äußeren Veränderungen eingegangen werden.

In der Republik war das Heer ein Bürgerheer. Jeder römische Bürger sah es als seine Pflicht an, im Falle eines Krieges zu den Waffen zu greifen. Im Anschluss an einen Krieg wurden die Männer wieder entlassen und gingen ihrer gewohnten Beschäftigung nach. Die gerade so hart erkämpfte Macht des Augustus beruhte in erster Linie auf dem Heer. Er konnte es folglich nicht einfach komplett entlassen, da er sich so seiner Machtgrundlage berauben würde. Augustus schuf also das sich bereits in den Wirren der Bürgerkriege herausbildende stehende Berufsheer. Die Anforderungen des Großreiches mit all seinen zu sichernden Grenzen ließen ihm dabei auch keine andere Wahl.

Die Reformen des Marius im 2. Jh. v. Chr. führten durch die Reduzierung des Mindestzensus aufgrund von Rekrutierungsproblemen zu einer Proletarisierung der Armee. Dies hatte die Entstehung von Heeresklienteln, wie wir sie von Sulla und Caesar kennen, zur Folge.28 Die Feldherren waren als Patrone für die Versorgung mit Geld und Land für die entlassenen Soldaten verantwortlich, die nach ihrer Entlassung andernfalls zum Teil ohne Lohn und Brot dastanden und zu einem Unruheherd werden konnten. Aus dem ehemaligen Bürgerheer wurde so ein Heer bestehend aus Soldaten, die das Militär als „Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts“ ansahen.29 Augustus, als rechtmäßiger Erbe Caesars, war demnach nicht einfach nur oberster Befehlshaber, sondern auch Patron für seine Soldaten und musste ihre Forderungen möglichst alle erfüllen. Da er, wie gezeigt, nicht alle Soldaten entlassen konnte, diese aber auch, sofern sie in und um Rom stationiert waren, ein Gefahrenpotential für die innere Sicherheit darstellten, musste Augustus zum einen eine Beschäftigung und zum anderen geeignete Stationierungsorte für sie finden. Augustus verlegte den größten Teil seiner Truppenkontingente an die Grenzen seines Reiches. „Von seinem gesamten Heer verteilte er die Legionen und Hilfstruppen auf die einzelnen Provinzen.“30 Und nicht nur das: Er isolierte sie zudem möglichst auch von anderen Einheiten, um größere Truppenaufgebote, und somit ein Gefahrenpotenzial, an einem Ort zu vermeiden. Bis auf zwei nah beieinander liegende Legionen in Germanien gelang ihm dies auch. Zusätzlich wurden sämtliche Aktionen zentral aus Rom angeordnet, so dass kein Kommandant oder Statthalter über größere Aufgebote verfügen konnte.31 Um die Legionen und deren Befehlshaber wegen fehlender Aufgaben nicht in Aufruhr zu versetzen, musste Augustus diese beschäftigen. Als Beschäftigung sah Augustus zunächst Kriege und Expansionen vor. „Es ist nicht zu übersehen, daß die Expansionspolitik seit dem Jahre 16 v. Chr. im Norden und auf dem Balkan nicht zuletzt darin ihre Ursache hatte, daß Legionen zur Verfügung standen, die auf Beschäftigung drängten.“32 Zusätzlich kannte er andere, undankbarere Maßnahmen wie Tacitus berichtet: „Schanzen an Wällen und Gräben, Herbeischaffen von Futter, Bau- und Brennholz und überhaupt alle die Arbeiten, die notwendig sind oder auch nur ausgedacht, um keine Muße des Lagerlebens aufkommen zu lassen.“33 Doch damit war das Sicherheitsbedürfnis von Augustus noch nicht gestillt. Er wählte seine hohen Offiziere selbst aus, meist aus seiner Verwandtschaft oder unmittelbaren Umgebung, und schuf zur Überwachung ein neues Kontrollsystem. Zusätzlich sorgte er dafür, dass die Kommanden kurz waren, in der Regel unter drei Jahren, so dass eine engere Bindung zwischen Befehlshaber und Soldaten nicht entstehen konnte.34

Das eindeutigste Indiz für seinen uneingeschränkten Anspruch als Oberbefehlshaber der Armee und Prinzeps im Staat sind die Erfolge, die ihm, und nur ihm, zugesprochen wurden. So schreibt er die Bilanz seiner militärischen Erfolge selbst in seinem Tatenbericht: „Zweimal habe ich den Triumph gefeiert in Form der Ovation und dreimal in Form des kurulischen Triumphs; einundzwanzigmal wurde ich zum Imperator ausgerufen. (…) Wegen der von mir oder von meinen Feldherren unter meinem Oberbefehl zu Wasser und zu Lande erfolgreich geführten Feldzüge beschloss der Senat fünfundfünfzigmal ein Dankfest für die unsterblichen Götter.“35 So wussten alle Soldaten, wem sie alles zu verdanken hatten und wer ihr oberster Militärführer war. Und wem dies entfallen sollte, der erinnerte sich beim Anblick der zahlreichen Bildnisse von Augustus in den Militärlagern daran oder beim jährlich zu schwörenden Fahneneid (sacramentum) auf Augustus.36 Spätestens seit der Vergabe der Kontrolle über die Provinzen 27 v. Chr. durch den Senat war Augustus der uneingeschränkte Machthaber. Bleicken spricht zu Recht von der „Institutionalisierung des Oberkommandos über die Armee.“37

[...]


1 Bleicken, J.: Augustus. Eine Biographie, Berlin 2000, S. 547.

2 Heuss, A.: Römische Geschichte, Paderborn 1998.

3 Kienast, D.: Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 1998.

4 Keppie, L.: The Making of the roman Army. From Republic to Empire, London 1998.

5 Le Bohec, Y.: Die Römische Armee. Von Augustus bis Konstantin d. Gr., Stuttgart 1993.

6 Speidel, M.A.: Sold und Wirtschaftslage der römischen Soldaten, in: Alföldy u.a. (Hg.): Kaiser, Heer und Gesellschaft in der Römischen Kaiserzeit, Stuttgart 2000, S. 65-94.

7 Von Domaszewski, A.: Der Truppensold der Kaiserzeit, in: Ders. (Hg.): Aufsätze zur römischen Heeresgeschichte, Darmstadt 1972, S. 210-233.

8 Schneider, H.-C.: Das Problem der Veteranenversorgung in der späteren römischen Republik, Bonn 1977.

9 Wesch-Klein, G.: Soziale Aspekte des römischen Heerwesens in der Kaiserzeit, Stuttgart 1998.

10 Corbier, M.: L´aerarium saturni et l´aerarium militare. Administration et prosopographie sénatoriale, Rom 1974.

11 Speidel, M.A.: Geld und Macht. Die Neuordnung des staatlichen Finanzwesens unter Augustus, in: Giovannini, A. (Hg.): La révolution romaine après Ronald Syme. Bilans et perspectives, Genf 2000, S. 113-150.

12 Wierschowski, L.: Heer und Wirtschaft. Das römische Heer der Principatszeit als Wirtschaftsfaktor, Bonn 1984.

13 Kienast, S. 320.

14 Ebd. S. 320.

15 Keppie, S. 145.

16 Ebd. S. 321.

17 Vgl. Kienast S. 321 u. Le Bohec, S. 35.

18 Dio 52, 1-40.

19 Keppie, S. 147.

20 Dahlheim, W.: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 2003, S. 74.

21 Ebd. S. 87.

22 Raaflaub, S. 262.

23 Ebd. S. 262f.

24 Zwei Ausnahmen siehe Suet. Aug. 25, 2.

25 Heuss, S. 299.

26 Bleicken, S. 553f.

27 Ebd. S. 554.

28 Ebd. S. 541ff.

29 Raaflaub, S. 253.

30 Suet. Aug. 49, 1.

31 Raaflaub, S. 263.

32 Bleicken, S. 563.

33 Tac. ann. 1, 35.

34 Ebd. S. 296f.

35 Aug. RG 4.

36 Bleicken, S. 558.

37 Ebd. S. 561.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung der Militärreformen für die Herrschaftssicherung von Augustus
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
36
Katalognummer
V145385
ISBN (eBook)
9783640559442
ISBN (Buch)
9783640559190
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bachelorarbeit: Die Bedeutung der Militärreformen für die Herrschaftssicherung von Augustus
Arbeit zitieren
Hendrik Paulsen (Autor:in), 2008, Die Bedeutung der Militärreformen für die Herrschaftssicherung von Augustus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145385

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