Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena"


Seminararbeit, 2009

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Fallbeispiel
2.1 Der Fall Helena
2.2 Zusammenfassung des in dieser Hausarbeit zu bearbeitenden Falls

3 Die Ehe von Ungetauften
3.1 Prüfung der Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht
3.2 Die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“
3.3 Darstellung der Notwendigkeiten zur Schließung einer neuen Ehe des getauften Partners

4 Das Privilegium Paulinum
4.1 Die Basis des „Privilegium Paulinum“
4.2 Die Befragung
4.3 In favorem fidei
4.4 Der Gebrauch des Privilegium Paulinum mit besonderer Hinsicht auf den Fall

Helena

5 Fazit

6 Anhang

7 Quellen und Literaturverzeichnis
Primärquellen:
Sekundärquellen:
Internet:

1 Einleitung

In dieser Hausarbeit wird das Fallbeispiel „Helena“, welches die Ehe zwischen zwei Ungetauften darstellt, untersucht. Hierbei wird nicht nur das geltende kanonische Recht einbezogen, sondern vor allem das Privilegium-Paulinum-Verfahren durchgegangen und analysiert. Ziel soll es sein zu prüfen, in welchen Fällen das Paulinische Privileg angewandt werden kann und darzustellen, worauf es basiert. Die Bibel wird unter anderem in diesem Abschnitt, aber auch im Verlaufe dieser Arbeit, eine Rolle spielen. Besonders dieses Privilegiums-Verfahren zeigt einen engen Bezug kirchlichen und staatlichen Rechts. Gerade die Auslegung einer staatlichen Ehe im Kirchenrecht ist mit Interesse zu verfolgen. Auch die Frage, ob beziehungsweise wann eine Ehe laut Kirchenrecht tatsächlich unauflöslich ist, wird geklärt. Hierzu soll zunächst das Fallbeispiel wiedergegeben und erläutert werden, um die Anwendung des Privilegs anhand einer beispielhaften Situation umzusetzen.

Weiterhin soll die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach Ansicht der Kirche herausgestellt werden. Daraufhin soll, um die Position der Kirche zum Thema Ehe zu verdeutlichen, die Vorstellung ehelicher Liebe nach „Gaudium et spes“, in welchem sich die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils äußert, geschildert werden. Dieses Dokument spiegelt oben angesprochene Position wider.

Im Folgenden wird dargestellt, was notwendig ist, damit eine im Verlauf einer nichtsakramentalen Ehe getaufte Person eine neue, kanonisch gültige Ehe schließen kann.

Zum Abschluss der Arbeit wird das Privilegium-Paulinum-Verfahren, erläutert.

Ehe dessen Anwendbarkeit im Fall „Helena“ geprüft wird, soll herausgestellt werden, wie stark die Rolle des Glaubens auch im Kirchenrecht zu bewerten ist und noch heute als Beweggrund der Kirche für ein solches, in den Canones verwurzeltes Verfahren auftritt.

2 Das Fallbeispiel

Dieser Teil der Arbeit gibt zunächst ein Fallbeispiel für die Ehe, die zwei Ungetaufte eingehen. Daraufhin wird dieser Fall in 2.2 zusammengefasst, um einen Überblick über die Situation und die in dieser Arbeit weiterhin zu behandelnden Aspekte zu bekommen.

2.1 Der Fall Helena

Im Jahr 2002 haben Helena und Jochen, beide ungetauft, vor dem Standesamt Wien-Innere Stadt die Ehe geschlossen. Ab 2004 ist Helena arbeitslos und kommt durch die Vermittlung einer Bekannten bei der katholischen Glaubensinformation unter, wo sie im Versand eine Teilzeitstelle bekommt. Es ergibt sich, dass sie die eine oder andere Schrift, die sie verpackt, selber liest. Manchmal bekommt sie auch Bücher geschenkt, die sie dann mit nach Hause nimmt. Sie versucht mit ihrem Mann über einige Dinge zu reden, die sie seit Lektüre zweier Hefte besonders bewegen. Dieser allerdings weist sie jedes Mal ab mit der Bemerkung, es handle sich dabei um verrückte Dinge; das sei alles Quatsch.

Inzwischen war Helena an den Ordenspater Martin herangetreten mit der Bitte, ihrer Probleme anzuhören und ihrer Fragen klären zu helfen. Im Sommer 2005 bittet sie Pater Martin um Einführung in den christlichen Glauben und um die Taufe. An ihrem Geburtstag, dem 29.11.2005, eröffnet sie Jochen, dass sie sich entschlossen habe, den christlichen Glauben anzunehmen. Durch die Taufe in der Osternacht werde sie in die Katholische Kirche aufgenommen. Jochen reagiert darauf mit Spott und meint, es sei ihm in der letzten Zeit schon aufgefallen, dass sie verrückte Züge annehme. „Dieser Pfaffe“ habe ihr wohl den Kopf verdreht. Nachdem Jochen dem Wein etwas reichlich zugesprochen hatte, verkündet er der Geburtstagsgesellschaft: „ Helena, wenn du noch einmal zu diesem Pfaffen gehst, dann sind wir geschiedene Leute!“

In der Osternacht 2006 wird Helena getauft, gefirmt und durch den Empfang der Eucharistie voll in die Kirche aufgenommen. Zwei Wochen später reicht Jochen die Scheidung ein. Helena bleibt nichts anderes übrig, als einzuwilligen. Während der Scheidungsquerelen findet Helena Trost bei Nathan.

Im Januar bittet Helena den Pfarrer ihrer Pfarrei, sie und Nathan -ebenfalls katholisch- zu trauen.

Können Helena und Nathan im Januar 2008 kirchlich heiraten?

2.2 Zusammenfassung des in dieser Hausarbeit zu bearbeitenden Falls

Bei diesem Fall geht es um die Ehe zweier Ungetaufter, welche auf dem Standesamt heirateten und somit staatlich gültig getraut sind. Trotz der Taufe der Ehegattin gilt diese Ehe laut Kirchenrecht als nicht-sakramentale Ehe, da zumindest ein Ehepartner ungetauft ist.

Durch den Empfang von Taufe und Firmung der Ehefrau kommt es zum Bruch der Ehe, da der Ehemann sich nicht mit dem christlichen Glauben, beziehungsweise der katholischen Kirche identifizieren möchte. Zum einen ist hervorzuheben, dass nicht die Frau, sondern der Mann die Scheidung einreicht. Zum anderen lernt die Frau ihren neuen, katholischen Partner erst während der schon laufenden Scheidung kennen. Um nun zu prüfen, ob die Frau ihren neuen katholischen Partner kirchlich, also sakramental, heiraten darf, wird im nächsten Kapitel die Ehe von Ungetauften näher betrachtet.

3. Die Ehe von Ungetauften

In diesem Kapitel wird zunächst die Gültigkeit einer nicht-sakramentalen Ehe nach kirchlichem Recht geprüft. Falls die Ehe Ungetaufter nach kirchlichem Recht ungültig ist, stünde einer neuen Eheschließung des Getauften Teils in Form einer sakramentalen Ehe nichts im Wege. Daraufhin soll, ehe in 3.3 die Möglichkeiten einer neuen Eheschließung des getauften Teils begutachtet werden, die eheliche Liebe nach „Gaudium et spes“ dargestellt werden.

3.1 Prüfung der Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach kanonischem Recht

Eine gültig geschlossene und geschlechtlich vollzogene Ehe zwischen Getauften ist laut dem Codex Iuris Canonici von 1983 nicht auflösbar. Insofern kann diese bestenfalls auf Nichtigkeit geprüft werden, das heißt es wird kontrolliert, ob sie aufgrund von Verstößen gegen die Canones, von Beginn an nicht gültig geschlossen war.

Eine gescheiterte Ehe kann vom Staat geschieden werden. Die Katholische Kirche hingegen verweist auf die Bibel, genauer gesagt auf das Wort Jesu:

„Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden" (Mt 19,6; Mk 10,9).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena"
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Kanonisches Recht)
Veranstaltung
"...bis dass der Tod euch scheidet". Einführung in das kirchliche Eherecht
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V145026
ISBN (eBook)
9783640532308
ISBN (Buch)
9783640532094
Dateigröße
1202 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kirchenrecht, Privilegiumsverfahren, Paulinisches Privileg, Eherecht, Codex Iuris Canonici, Helena, Ehe von Ungetauften, Nichtsakramentale Ehe, Gaudium et Spes, Kanonisches Recht
Arbeit zitieren
Klaus Bruns (Autor:in), 2009, Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145026

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