Die Behandlung des Goodwill nach Handelsrecht und IAS-IFRS

Goodwillbilanzierung nach HGB (BilMoG) und IFRS


Seminararbeit, 2010

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Allgemeines
1.2 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen
2.1 Begriff des Goodwill
2.2 Arten des Goodwill
2.2.1 originärer Goodwill
2.2.2 derivativer Goodwill
2.2.3 negativer Goodwill

3 Behandlung des Goodwill
3.1 Ansatzmöglichkeiten des Goodwill nach HGB
3.1.1 Bilanzierung des originären Goodwill
3.1.2 Bilanzierung des derivativen Goodwill
3.1.2.1 Erstbilanzierung
3.1.2.2 Folgebilanzierung
3.2 Ansatzmöglichkeiten des Goodwill nach IAS/IFRS
3.2.1 Bilanzierung des originären Goodwill
3.2.2 Bilanzierung des derivativen Goodwill
3.2.2.1 Erstbilanzierung
3.2.2.2 Folgebilanzierung
3.2.2.3 Durchführung des Impairment-Tests

4 Kritische Würdigung

Literaturverzeichnis
1. Bücher
2. Internet
3. Fachzeitschriften und Aufsätze

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Unterschiede alte Fassung HGB und BilMoG

Abbildung 2: Schlussbilanz der Balke AG

Abbildung 3: Neubewertungsbilanz der Balke AG

Abbildung 4: Beispiel zur Goodwillabschreibung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Allgemeines

Auf Grund der steigenden Anzahl von Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen kommt dem sogenannten Goodwill eine immer größer werdende Bedeutung zu. Ein weiterer Grund liegt auch in dem stetig wachsenden Dienstleistungssektor und der Hochtechnologiegesellschaft, wohingegen der Industriesektor schrumpft. Der Goodwill wird als Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Differenzbetrag zwischen Vermögen und Schulden definiert.

Die Entwicklung des Marktes im Hinblick auf die Unternehmen und deren Bilanzierung hat zur Folge, dass die Bedeutung von materiellen Produktionsfaktoren mehr abnimmt und die immateriellen Vermögenswerte immer wichtiger werden. In den letzten Jahren und Monaten wird ständig über Übernahmen und Fusionen spekuliert. Als Beispiel sei die Fusion des Unternehmens Black & Decker mit Stanley Works zu Stanley Black & Decker erwähnt.

In diesem Zusammenhang haben die Möglichkeiten bei der Bilanzierung des Firmen- wertes einen immer höheren Stellenwert erlangt. Demnach muss zwischen den ver- schiedenen Rechnungslegungsvorschriften unterschieden werden, die wesentliche Un- terschiede in der Behandlung und Bilanzierung des Goodwills aufweisen. Die Ursache darin liegt bei der unterschiedlichen Grundauslegung der beiden Rechnungslegungsvor- schriften des deutschen HGB, welches den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt und mit dem am 29. Mai 2009 erschienenen Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) modernisiert wurde, und den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS), die den Fokus auf den Investorenschutz legen. Durch das BilMoG sucht die deutsche Rechnungslegung einen Mittelweg zwischen den veralteten HGB- Vorschriften und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Demzufolge werden sämtliche Bilanzierungswahlrechte abgeschafft.

Die Neufassung der IFRS verfolgt die Ziele, die Qualität der Rechnungslegung im Ver- gleich zu vorherigen Vorschriften zu verbessern und die internationale Vergleichbarkeit sowie Transparenz zu erhöhen1. Aus diesem Grund wird in den Standards auf Bilanzierung- und Bewertungswahlrechte verzichtet, da, je mehr Wahlrechte bestehen, die Vergleichbarkeit umso stärker gefährdet ist2. Die Anwendung der IAS/IFRS ist für kapitalmarktorientierte Konzerne seit dem Jahre 2005 Pflicht, nicht kapitalmarktorientierte Konzerne besitzen ein Wahlrecht, kapitalmarktorientierte und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen im Einzelabschluss haben zum verpflichtenden HGB optional zusätzlich die Möglichkeit IFRS anzuwenden3. Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist nun mehr an die internationalen Rechnungslegungsgepflogenheiten angepasst worden, bei welchem aber auch die Deregulierung und Kostensenkung für kleinere und mittelständische Unternehmen im Vordergrund steht4.

Mit Bezug auf die o.g. Thematik wird in dieser Seminararbeit Antwort darauf gegeben, welche Differenzen und Besonderheiten bei der Behandlung und Bilanzierung des Goodwills nach HGB und IAS/IFRS anfallen. Insofern wird überprüft, ob die wesentlichen Änderungen der IFRS und des BilMoG im Hinblick auf den Goodwill ihren Zweck erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

1.2 Gang der Untersuchung

Diese Seminararbeit ist in drei Bereiche aufgeteilt. Zunächst wird der Goodwill als Begriff und die Grundlagen der unterschiedlichen Arten des Goodwills erklärt. Im zweiten Bereich wird darauf eingegangen, wie diese unterschiedlichen Arten des Goodwills nach HGB behandelt und bilanziert werden. Hierzu wird geklärt, wie der Goodwill in der Bilanz erstbilanziert und in den Folgejahren abgeschrieben wird. Das gleiche gilt somit auch für die International Financial Reporting Standards, bei welchen die Behandlung und Bilanzierung des Goodwills im Vordergrund steht. Unter dieser Voraussetzung wird die Erwerbsmethode, mitsamt den einzelnen Schritten, bei der Erstbilanzierung des Goodwills erläutert. Die Folgebilanzierung beinhaltet den Zeitpunkt und die Durchführung des Impairment- Tests.

In der kritischen Würdigung, dem dritten und letzten Abschnitt, werden die Chancen und Risiken der IAS/IFRS- Bilanzierung genannt, sowie die Stärken und Schwächen der beiden Rechnungslegungsvorschriften erwähnt.

2 Grundlagen

2.1 Begriff des Goodwill

Der Goodwill, der auch als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet wird, gehört zur Gruppe der immateriellen Vermögensgegenstände und ist der Unterschiedsbetrag aus dem Gesamtwert des Unternehmens abzüglich des Substanzwertes. Dieser Substanzwert errechnet sich aus der Differenz des beizulegenden Zeitwerts der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden5.

Der Goodwill ist ein Ausgleich für bilanziell nicht greifbare Werte und setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen, wie beispielsweise Kundenstamm, gutes Management, Firmenimage, Markenwert, Produktionsverfahren, Know-How oder Unternehmensor- ganisation, zusammen6. Der erhöhte Betrag ist aus bilanzieller Sicht allerdings bei Un- ternehmenskauf auch auf andere tatsächliche und argumentative Gründe zurückzufüh- ren7:

-Liefer- und Absatzbeziehungen werden verbessert und gesichert
-Synergie-Effekte werden in Entwicklung, Produktion und Absatz erwartet
-Es werden Umsatz, Ertrag und Unternehmenswachstum „hinzugekauft“ und nicht durch eigene, langwierige Aktivitäten erworben.

Des Weiteren stellen die o.g. Bestandteile des Goodwills sonstige wirtschaftliche Vorteile dar8. Somit ist es in diesem Zusammenhang möglich, eine Überrendite zu erzielen. Aus diesem Grund übersteigt der Gesamtwert des Unternehmens meist die beizulegenden Zeitwerte des Nettovermögens.

Es wird zwischen dem originären und den derivativen Goodwill unterschieden, welche im nächsten Teilabschnitt näher erläutert werden.

2.2 Arten des Goodwill

2.2.1 originärer Goodwill

Der originäre Goodwill (oder auch originärer Geschäfts- oder Firmenwert) bildet sich während der laufenden Geschäftstätigkeit und ist somit selbst geschaffen. Da allerdings die bereits o.g. Bestandteile sehr schwer messbar sind, besitzt der originäre Goodwill einen subjektiven Charakter9. Diesbezüglich ist z.B. beim Firmenimage keine genaue Aufwandsbestimmung möglich, so dass dieser Wert nicht objektiv zu ermitteln ist. Die- se Vielzahl von Faktoren, die gegenseitig aufeinander einwirken können, ermöglichen es kaum eine abschließende unternehmensindividuelle Aufzählung und Bewertung zu bestimmen10.

2.2.2 derivativer Goodwill

Der derivative Goodwill entsteht auf Grund eines entgeltlichen Erwerbs eines Unternehmens und wird gemäß den IAS/IFRS- Vorschriften als ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer angesehen, wohingegen das HGB den derivativen Goodwill als zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand beschreibt. Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB wird dieser als „Unterschiedsbetrag, um den für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt“, definiert. Bisher wurde nach alter Fassung HGB der Goodwill als Posten besonderer Art qualifiziert (Bilanzierungshilfe).

Der Erwerber des Unternehmens ist somit bereit, bei Übernahme einen Betrag zu zah- len, der die beizulegenden Zeitwerte des Nettovermögens übersteigt, da er einen zu- künftigen wirtschaftlichen Nutzen erwartet. „Unter Übernahme ist der Erwerb von Vermögensgegenständen und Schulden im Gesamten von einem anderen Rechtsträger zu verstehen und zwar unabhängig davon, ob sie in der Bilanz ausgewiesen waren“11.

Des Weiteren ist zwischen dem Asset Deal und dem Share Deal zu unterscheiden. Der Asset Deal ist der vollständige Erwerb aller einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, einschließlich der Schulden12. Der Share Deal hingegen ist der Erwerb aller Anteile eines Unternehmens. Da im Einzelabschluss ein Aktivtausch vorliegt und das erworbene Unternehmen erhalten bleibt und ein Konzern entsteht, entsteht kein Goodwill, sondern dieser wird nur im Konzernabschluss bei Durchführung der Kapital- konsolidierung aufgedeckt13.

2.2.3 negativer Goodwill

Wenn der Kaufpreis bei Erwerb den Zeitwert des bilanziellen Nettovermögens unter- schreitet, entsteht ein negativer Goodwill. Gründe für die Entstehung eines negativen Goodwills könnte ein sogenannter Lucky Buy (Glückskauf) sein oder auch auf eine schlechte Ertragslage des Unternehmens zurückzuführen sein14. In der Literatur wird dahingehend häufig zwischen dem Lucky Buy und dem Badwill unterschieden. Der Lucky Buy ist auf besonderes Geschick des Erwerbers in den Verhandlungen zurückzu- führen und somit ist der Erwerber von der Annahme geleitet, die Vermögensgüter ge- winnbringend zu nutzen, so dass in diesem Falle sogar ein positiver originärer Firmen- wert entstehen könnte15. Der Badwill hingegen entsteht auf Grund negativer Erfolgsaus- sichten16. Der negative Goodwill wird erfolgswirksam in der GuV erfasst.

[...]


1Vgl. Ax, M. (2001), o.S.

2Vgl. Buchholz, R. (2007a), S. 3.

3Vgl. Industrie- und Handelskammer (2009), o.S.

4 Vgl. VRT Linzbach, Löcherbach und Partner (2007a), o.S.

5Vgl. Ballwieser, W. et al. (2005), S.204.

6Vgl. Baetge, J. et al. (2002), S. 260 f.

7Vgl. Gräfer, H. (2008), S. 122.

8 Vgl. Buchholz, R. (2008), S. 58.

9Vgl. Winnefeld, R. (2002), Abschnitt M, Rn. 455.

10 Vgl. Pfauth, A. (2008), S. 11.

11Meyer, C. (2006), S. 177.

12Vgl. Finanzinform (2009), o. S.

13Vgl. Buchholz, R. (2007b), S. 74.

14Vgl. Arnold, H.-J. (1994), S. 193.

15Vgl. Velte, P. (2008), S. 223.

16 Vgl. KPMG (2008), S. 37.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Behandlung des Goodwill nach Handelsrecht und IAS-IFRS
Untertitel
Goodwillbilanzierung nach HGB (BilMoG) und IFRS
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Marl früher Fachhochschule
Note
2,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
21
Katalognummer
V145018
ISBN (eBook)
9783640560226
ISBN (Buch)
9783640560264
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Goodwill, Firmenwert, Geschäftswert, Geschäfts-oder Firmenwert, Bilanzierung, Behandlung, HGB, IRFS, IAS, derivativ, originär, Ansatzmöglichkeiten, Erstbilanzierung, Folgebilanzierung, Impairment-Test, Impairment, Bilanz, BilMoG, IASB
Arbeit zitieren
Julian Jäger (Autor:in), 2010, Die Behandlung des Goodwill nach Handelsrecht und IAS-IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145018

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