Zeitarbeit - Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen


Hausarbeit, 2009

24 Seiten, Note: 2,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung

2. Grundlagen zur Zeitarbeit
2.1. Definition Zeitarbeit
2.2. Zeitarbeit aus Sicht der Interessenunternehmen: Verleiher Entleiher und Arbeitnehmer

3. Zeitarbeit aus Arbeitnehmersicht
3.1. Flexible und auftragsadäquate Beschäftigungspolitik
3.2. Zusätzliche Einarbeitungs- und Einbindungskosten

4. Zeitarbeit aus Kundensicht
4.1. Aussicht auf Festanstellung
4.2. Einordnung als Randbelegschaft

5. Gesamtwürdigung der Zeitarbeit aus unterschiedlichen Perspektiven

6. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

1.1 Dreiecksbeziehung Zeitarbeit

2.1 Anzahl der tätigen Zeitarbeitnehmer

3.1 Anzahl der im Kundenbetrieb bleibenden Zeitarbeitnehmer

4.1 Vorherige Tätigkeiten der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer

1 Einführung

Die Zeitarbeit hat sich als fester Bestandteil des ersten Arbeitsmarktes in Deutschland absolut etabliert und ist gar nicht mehr aus der Berufs- und Arbeitswelt wegzudenken.

Im ersten Kapitel werden die Grundlagen der Zeitarbeit thematisiert. Hierbei wird erläutert wie die Zeitarbeit als Beschäftigungsform überbetrieblicher Kundeneinsätze sowie das Handling der Personaldienstleistung als solche sehr schnell die Mehrzahl der beteiligten Menschen fasziniert. Ebenso wird die Zeitarbeit aus Sicht der Interessenunternehmen beschrieben.

Als nächstes kommen wir zur Zeitarbeit aus Arbeitnehmersicht. Bei den Zeitar- beitunternehmen haben die Arbeitnehmer vielfältige Einarbeitungs- und Qualifi- zierungsmöglichkeiten und sie werden mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden und -techniken vertraut gemacht. Als Berufsanfänger oder Arbeitsuchender hat man in der Zeitarbeit hervorragende Perspektiven, Anschluss an das Berufsle- ben zu finden.

Nun schreiten wir zum nächsten Kapitel über nämlich zur Zeitarbeit aus Kun- densicht. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Kundenunternehmen flexib- ler werden. Dieses trifft ganz besonders auf den Bereich Personal zu. Hierbei geht es darum Mitarbeiter effizienter einzusetzen, Überkapazität zu vermeiden und beispielsweise in Spitzenzeiten vorübergehend zusätzliche Kapazität zu Hand zu haben, während gleichzeitig Ihre Geschäftsprozesse optimal weiterlau- fen.

Folglich kommen wir zum letzten Punkt, wo die Gesamtwürdigung aus unter- schiedlichen Perspektiven erläutert wird. Hier werden verschiedene Sichtwei- sen der Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen vertieft.

2 Grundlagen der Zeitarbeit

2.1 Definition Zeitarbeit

Im Oktober 1960 wurde das erste Zeitarbeitbüro in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.[1] Seitdem ist die Zeitarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft geworden.

Die Zeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung und hilft Betrieben, wenn Personalengpässe vorhanden sind und kurzfristig externe Mitarbeiter benötigt werden, um diese unvorhergesehene Personalengpässe abzufedern. Dabei ist die Zeitarbeit in den vergangenen Jahren gewachsen und ist die heute mit Abstand am meisten nachgefragte Personaldienstleistung. Ihren Mitarbeitern bietet sie regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit unterschiedlichen Einsatzorten und trägt nicht wenig zu deren Qualifizierung bei.[2]

Jedes Zeitarbeitunternehmen in Deutschland benötigt eine amtliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung um Zeitarbeit gewerblich betreiben zu dürfen. Die zuständigen Landesarbeitsämter sind gleichzeitig Erlaubnisaussteller und Aufsichtsbehörde. Alle Mitglieder im Bundesverband Zeitarbeit e. V. sind im Besitz einer Erlaubnis, wie auch die Mitglieder der anderen Verbände.[3]

Die Zeitarbeit spielt sich innerhalb eines Dreiecks von Kunde, Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleiser ab. Der Arbeitseinsatz erfolgt vom Zeitarbeitnehmer spricht Zeitarbeiter an den Kunden bzw. Besteller oder das Kundenunternehmen. Das Zeitarbeiterunternehmen regelt die Rechtsbeziehung zwischen sich und dem Entleiher sowie die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem Verleiher und dem Zeitarbeitnehmer.[4]

Sie schafft Arbeitsbeziehungen zwischen Ihren Kunden und deren Zeitarbeit- nehmern und steht meistens für eine erfolgreiche, langfristige Zusammenarbeit.

Die Dreiecksbeziehung wird in der folgenden Grafik dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.1 Dreiecksbeziehung Zeitarbeit

Quelle: „Eigene Darstellung in Ablehnung an“ Schröder, E. (2009), S. 7

Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, bei diesen Kunden haben die Zeitarbeitnehmer ihre vertrags- gemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt die ge- samte Vertragsverwaltung sowie die Gehaltsabrechnung und Verwaltung der Zeitarbeitskräfte.

Ein umfassender Bewertungsprozess mit Referenzprüfungen und Tests bildet die Grundlage der Personalauswahl. Die Zeitarbeitnehmer werden als externe Arbeitskräfte in Kundenfirmen (Entleiher) tätig. Die Arbeitsabläufe sowie die Tätigkeiten werden generell von den Kundenfirmen vorgelegt. Vor dem Einsatz in einer Kundenfirma werden den Arbeitnehmern durch die Zeitarbeitsfirmen in aller Regel die jeweiligen Anforderungen der Kundenfirmen vermittelt.

Jeder Zeitarbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, i.d.R. unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung. Darüber hinaus haben sie, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf betriebliche Alterversorgung.

Die Zeitarbeitnehmer erhalten die Vergütung von dem Zeitarbeitunternehmen. Als Kundenunternehmen zahlt man die tatsächlich anfallenden Arbeitsstunden des Zeitarbeitnehmers an das Zeitarbeitsunternehmen. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Kundenunternehmen existieren keine arbeitsvertraglichen Pflichten im engeren Sinne, sondern neben der Weisungsgebundenheit noch Schutz- und Fürsorgepflicht. [5]

2.2 Zeitarbeit aus Sicht der Interessenunternehmen: Verleiher Entleiher und Arbeitnehmer

Der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) muss entsprechend dem Anforderungsprofil des Kunden den passenden Arbeitnehmer heraus wählen. Die erforderlichen beruflichen Qualifikationen sowie die persönliche Eignung des Arbeitnehmers stehen hier im Mittelpunkt.

Wird vom Verleiher ein Arbeitnehmer ohne die vom Kunden gewünschten beruflichen Qualifikation eingesetzt und richtet dieser einen Schaden an, dann kann das Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen eines Auswahlverschuldens (Subsidiärhaftung) haften.

Hierdurch ist somit ein Auswahlfehler zustande gekommen. Für Schlechtleistungen eines fachlich und persönlich geeigneten Arbeitnehmers am zugewiesenen Arbeitspatz haftet das Zeitarbeitsunternehmen jedoch nicht. Das Zeitarbeitsunternehmen ist zur Verfügungsstellung einer Arbeitskraft verpflichtet und nicht für die Erbringung einer Arbeitsleistung. Der Entleiher (Kunde) kann somit seine Ansprüche nur mit dem Arbeitnehmer klären.

Wenn nicht die Bereitstellung eines ganz bestimmten Zeitarbeitnehmers ver- einbart ist, muss das Zeitarbeitunternehmen bei Ausfall des entfallenen Arbeit- nehmers z.B. durch Krankheit Ersatz bereitstellen. Das Risiko trägt der Verlei- her, bei Verzug eines zugesagten Zeitarbeitnehmers und bei Unmöglichkeit, wenn der Zeitarbeitnehmer erkrankt, haftet verschuldensunabhängig das Zeit- arbeitsunternehmen (Beschaffungsrisiko nach § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).[6]

Die Hauptleistungspflicht des Entleihers (Kunden) besteht in der termingerechten Zahlung des im Überlassungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes multipliziert mit der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Für einen eventuellen Zahlungsverzug haftet der Kunde auch ohne Verschulden. Als Arbeitgeber führt das Zeitarbeitsunternehmen in der Regel die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigungsverhältnisse der bei ihm angestellten externen Mitarbeiter ab.

Zum Schutz der Arbeitnehmer hat der Sozialgesetzgeber für den Fall einer Zah- lungsunfähigkeit des Zeitarbeitsunternehmers geregelt, dass der Entleiher (Kunde) für diejenigen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslo- senversicherung die auf die Zeiträume der Überlassungen an den Kunden ent- fallen und vom Zeitarbeitsunternehmen nicht oder nicht vollständig abgeführt werden (können) einzustehen hat. Für die Beiträge zur Unfallversicherung haf- tet der Kunde in gleicher Weise. Es kommt in Einzelfällen durchaus vor, dass Kundenunternehmen von den Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger als Bürgen in Anspruch genommen werden.

[...]


1 Vgl. o.V., http://www.bza.de/218.html

2 Vgl. o.V., http://www.bza.de/218.html

3 Vgl. o.V., http://www.bza.de/218.html

4 Vgl. Schröder, E. (2009), S. 7

5 Vgl. Brömser, H.P. (2009), S. 479

6 Vgl. Schröder, E. (2009), S. 98 f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zeitarbeit - Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen
Hochschule
Leibniz Akademie Hannover - Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hannover
Note
2,00
Autor
Jahr
2009
Seiten
24
Katalognummer
V144804
ISBN (eBook)
9783640529513
ISBN (Buch)
9783640529285
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zeitarbeit, Chancen, Risiken, Zeitarbeitnehmer, Kundenunternehmen
Arbeit zitieren
Sandra Knopp (Autor:in), 2009, Zeitarbeit - Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144804

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