Krankenversicherung auf dem Weg in eine neue Zukunft?

Was bringen Bürgerversicherung oder Kopfpauschale? - Ein Vergleich


Seminararbeit, 2006

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems
2.1. Bismarcksche Sozialgesetzgebung
2.2. Die Reichsversicherungsordnung von 1911
2.3. Die gesetzliche Krankenversicherung 1933 - 1969
2.4. Im Zeichen der Reform: 1970 - 2000
2.5. Gesundheitsreform 2000 bis heute

3. Die Krankenversicherungen
3.1. Die Finanzierung und der Risikostrukturausgleich
3.2. Die Bürgerversicherung
3.3. Vor und Nachteile der Bürgerversicherung
3.4. Die Kopfpauschale
3.5. Vor und Nachteile der Kopfpauschale

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das deutsche Gesundheitssystem wurde schon seit den letzten Jahren umfänglichen Reformen ausgesetzt. Das Ziel bestand überwiegend darin, die Ausgaben zu senken sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Versorgungsgeschehens zu erhöhen. Zugleich aber ist mit den Reformen auch beabsichtigt, das Gesundheitssystem an neue gesellschaftliche Anforderungen wie eine immer älter werdende Bevölkerung oder die differenzierenden Krankheitsbilder anzupassen. Um diesem Vorgang schlüssig folgen zu können erscheint es mir Zweckmäßig mit der Historie der Krankenversicherung zu Beginnen und die verschiedenen Veränderungen und Reformen und ihrer Wirksamkeit zu betrachten. Hiernach werde ich kurz auf das System der Krankenversicherung eingehen und die wichtigsten Unterschiede der gesetzlichen Krankenkasse und Private Krankenkasse herausarbeiten. Anbei werde ich auch auf die Finanzierung selbst und den Risikostrukturausgleich als „Finanzumverteiler“ eingehen um auch die verschiedenen Probleme die diese Form mit sich bringt aufzuzeigen. Da aber weit reichend die Finanzierung des Gesundheitssystems nicht gewährleistet scheint, werde ich mir als Abschluss ansehen was uns die neuen Reformvorschläge „Bürgerversicherung“ und „Kopfpauschale“ als mögliche Lösungswege aufzeigen.

2. Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems

Um einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Krankenversicherung und den Aufbau des heutigen Krankenversicherungssystems zu gewinnen, sollte man auf weiter zurückliegende Vorgänge zurückgreifen, denn die Betrachtung aller Entwicklungsstufen zeigt, dass schon sehr früh Grundprinzipien des heutigen Krankenversicherungssystems entwickelt wurden.

Erste Anzeichen lassen sich in der Antike finden. So wird in der Literatur insbesondere über Einrichtungen der sozialen Sicherung in der griechischen und römischen Antike als auch in Palästina berichtet. Diese waren die „Sicherung des Einkommensausfalls bei Krankheit sowie solidarische Krankenhilfsvereine auf Gegenseitigkeit der freien Bürger“ (Tauchnitz 2004, S.64). Bei diesem System wurde den erkrankten Mitgliedern im Zuge eines Umlagerungsprinzips „neben Naturaleistungen in Form von Lebensmitteln oder ärztlicher Behandlung durch einen angestellten Vereinsarzt vor allem Geldleistungen (Darlehen)“ (a.a.O.) gewährleistet. Diese sollten für die Bezahlung der medizinischen Leistungen sowie zur Überbrückung des Einkommensausfall aufgewendet werden.

Die wesentlichen Anfänge des deutschen Gesundheitssystems lassen sich allerdings bis ins Mittelalter zurückverfolgen, denn „mehrere der für das deutsche System auch heute noch typischen Merkmale waren bereits in der mittelalterlichen Gesellschaft angelegt“ (Simon 2005, S.14). Soziale Sicherung zum Beispiel ist nicht neu, sie begründet sich allerdings nicht in dem Versicherungsgedanken, sondern in dem Fürsorgegedanken. Der Gedanke der Mildtätigkeit und Barmherzigkeit war Grundlage der mittelalterlichen Kranken-Fürsorge und rührt von der „Verwurzelung grundlegender Überzeugung in der christlichen Religion, die soziale Solidarität mit Kranken und Bedürftigen als Gebot den Gläubigen vorgab“ (a.a.O.).

Dieses durch die katholische Soziallehre geprägte Subsidiaritätsprinzip, setzt sich bis heute in der deutschen Sozialpolitik fort. Es bedeutet konkret, dass im Sozialbereich der familiären Selbsthilfe und der sozialen Selbstorganisation ein bedingter Vorrang gewährt wird. Schon vor der Einführungen der Sozialversicherung im Deutschen Reich 1883 gab es daher in Deutschland zahlreiche Fürsorge- und Versicherungseinrichtungen auf genossenschaftlicher, kommunaler, betrieblicher und kirchlicher Grundlage. So existierten zum Beispiel genossenschaftliche Versorgungseinrichtungen der Bergleute und Zünfte, sowie die Armenfürsorge der Gemeinden, der Pfarrereien und Klöster (Schmidt 1998, S.23). Dieses Absicherungssystem war jedoch keineswegs flächendeckend, und staatliche Sozialpolitik beschränkte sich nur auf wenige Personenkreise so z.B. auf Staatsbeamte, Militärs und deren Hinterbliebenen.

2.1. Bismarcksche Sozialgesetzgebung

Im Juni 1883 wurde das Gesetz zur Krankenversicherung durch den Reichstag in Berlin verabschiedet (Beske et al., S.22). Dieses Ereignis zählt als Grundstein der Geschichte der sozialen Sicherung in Deutschland und ist eine der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung die auf Bismarck zurück zu führen sind. Anfänglich sollten diese sozialpolitischen Maßnahmen dazu dienen, die Arbeiter durch soziale Erleichterungen zu besänftigen und den Einfluss der Sozialdemokraten zu schwächen, und um „der Umsturzgefahr zu begegnen“ (Simon 2005, S.20). Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit (a.a.O.). 1884 wurde dann „das Unfallversicherungsgesetzt“ und 1889 das „Gesetzt betr. die Invaliditäts- und Altersicherung“ (a.a.O.) eingeführt.

2.2. Die Reichsversicherungsordnung von 1911

Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst (Beske et al., S.24). Das Krankenversicherungsrecht der Reichsversicherungsordnung trat 1914 in Kraft und dehnte die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus. Weiterhin wurde eine „Mindestkassengröße“ eingeführt, wodurch ein „Prozess der Vereinheitlichung und Zentralisierung und die damit verbundene Mitglieder- und Ressourcenkonzentration in wenigen großen […] Krankenkassen“ (Tauchnitz, S.129).

2.3. Die gesetzliche Krankenversicherung 1933 - 1969

Während des Nationalsozialismus wurde der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. So wurde die Selbstverwaltung abgeschafft (Simon 2005, S.25) und den Trägern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Eine der wenigen wesentlichen Neuerungen war 1941 die Einführung der „ Krankenversicherung der Rentner “ (a.a.O., S.26). Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde „durch das Selbstverwaltungsgesetzt 1951 zunächst die Strukturen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung wieder hergestellt“ (a.a.O.). Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Werner et al. 1994, S.123).

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Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Krankenversicherung auf dem Weg in eine neue Zukunft?
Untertitel
Was bringen Bürgerversicherung oder Kopfpauschale? - Ein Vergleich
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V144555
ISBN (eBook)
9783640555734
ISBN (Buch)
9783640555574
Dateigröße
489 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krankenversicherung, Zukunft, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Vergleich
Arbeit zitieren
Brigitte Krumfuß (Autor:in), 2006, Krankenversicherung auf dem Weg in eine neue Zukunft?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144555

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