Die deutsche UMTS-Versteigerung unter spieltheoretischen Gesichtspunkten


Seminararbeit, 2003

38 Seiten, Note: 6,0 (beste Note Schweiz)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einführung

A. Theorie der Lizenzvergabe
I. Arten der Lizenzvergabe unter Effizienzgesichtspunkten
II. Markteintritts-Modell
III. Wettbewerber-Verdrängungs-Modell

B. UMTS-Versteigerung
I. Versteigerung in verschiedenen Ländern
II. Versteigerung in Deutschland
1. Auktionsregeln
2. Ablauf
3. Ergebnis
III. Vergleich

C. Entwicklung nach der UMTS-Versteigerung
I. Entwicklung der Kapitalkosten
II. Technische Probleme
III. Alternativen zu UMTS

Fazit

Literaturverzeichnis

Einführung

In UMTS – Universal Mobile Telecommunications System – sah man im Jahr 2000 vor Beginn der Lizenzvergaben in Europa eine viel versprechende Schlüsseltechnologie für drahtlose, breitbandige Kommunikation mit der Option auf große Gewinnpotentiale.

Dabei sahen die einzelnen Staatsregierungen auf Grund der hohen Datenübertragungsraten enorme Chancen für eine moderne, mobile Informationsgesellschaft. Sie wollten daher einen ausreichenden Wettbewerb sicherstellen, um einerseits akzeptable Preise für diese neue Technologie garantieren zu können und andererseits ein Maximum an neuen Arbeitsplätzen zu schaffen. Ein weiterer, gern gesehener Nebeneffekt war die Möglichkeit die stark verschuldeten Staatskassen zu füllen, ohne die üblichen Proteste, welche bei Steuererhöhungen drohen, befürchten zu müssen.

Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit werden verschiedene Arten der Lizenzvergabe vorgestellt und deren Eignung unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet.

Darauf aufbauend werden die wichtigsten Lizenzvergaben in Europa sowie ihr jeweiliges Ergebnis kurz dargestellt. Eine genauere Betrachtung wird der deutschen Auktion zu Teil. Es werden die Auktionsregeln, der Ablauf und das Ergebnis aufgezeigt, um einen Vergleich mit den anderen vorgestellten Ländern zu ziehen.

Im dritten und letzten Teil, wird als erstes den veränderten Bedingungen, nach Ende der UMTS-Auktion, zur Beschaffung von Fremdkapital auf den internationalen Kapitalmärkten, als zweites den technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der UMTS-Pläne der Telekommunikationskonzerne und abschließend der Konkurrenzsituation durch andere Techniken, Beachtung geschenkt.

A. Theorie der Lizenzvergabe

I. Arten der Lizenzvergabe unter Effizienzgesichtspunkten

Es gibt zahlreiche Methoden und Verfahren eine knappe Ressource zu vergeben. Bei der Lizenzvergabe ist die Lotterie, der Beauty Contest und die Auktion zur Lösung dieses Allokationsproblems am häufigsten zu beobachten. Auf weitere Vergabeverfahren wird daran anschließend noch kurz eingegangen.

Da bei der Lotterie der Zufall über Besitz und Nicht-Besitz einer Lizenz entscheidet, hat jeder Bewerber dieselbe Chance, zu gewinnen oder zu verlieren. Darin kann eine Verfahrensgerechtigkeit gesehen werden. Allerdings kommt es zu keiner allokativ effizienten Zuteilung, da nur die zufällig gezogenen Gewinner besser gestellt werden und nicht diejenigen, die den Lizenzen den höchsten Nutzen beimessen. Um diesen Nachteil zu beheben kann der Staat einen Verkauf der Lizenzen erlauben. In diesem Fall ist jedoch mit einer Verzögerung der Bereitstellung zu rechnen. Als weitere negative Punkte bei der Lotterie müssen zum Einen der Umstand gesehen werden, dass dem Staat die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen fehlt, welche im hohen Grad effizient wären, und zum Anderen die Gefahr nachfolgender Rechtsstreitigkeiten, welche die Einführung der neuen Technologie unnötig verzögern können. Dies ist bei der Auktion anders.1

Als weiteres Verfahren zur Vergabe von Lizenzen sei der Beauty Contest Modus, welcher auch Schönheitswettbewerb genannt wird, erwähnt. Hierbei entscheidet eine Behörde wer den Zuschlag für das zu vergebende, knappe Gut erhält. Diese Entscheidung hängt dabei von mehreren Faktoren wie zum Beispiel Sachkunde, Erfahrung, Technologie, Standort, Finanzkraft, Geschäftsplan und weiteren entscheidungsrelevanten Parametern der einzelnen Bieter ab. Zu bemängeln ist bei diesem Vergabemodus außer dem hohen Zeitaufwand und den immensen Kosten, die Preissetzung durch die Behörde, da hierdurch die Selbstelektion der am besten geeigneten Unternehmen verhindert wird. Experten zufolge besteht die Gefahr der Kungelei zwischen Vergabebehörde und Lizenznehmer.2 Da bei diesem Verfahren die Lizenzen nicht weiterverkauft werden dürfen, wie es bei der Lotterie der Fall ist, ist eine ökonomisch effiziente Lösung nicht per se möglich.

Bei Auktionen unterscheidet man zwischen der Englischen - benannt nach den Kunstauktionen von englischen Auktionshäusern und der Holländischen - benannt nach holländischen Blumenverkäufen. Bei der Ersteren erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat. Der Vorteil für die Bietenden ist der Nachteil des Versteigerers, da hier nicht zwangsweise die Zahlungsbereitschaft der Bieter ausgeschöpft wird. Somit fließt die Gesamtrente der Bieter nicht automatisch dem Auktionator zu. Dies ist bei der holländischen Versteigerung unter theoretischen Gesichtspunkten genau umgekehrt. Hier fließt unter der Annahme, dass die Bieter kein Pokerverhalten an den Tag legen, die komplette Rente dem Auktionator zu. Die Versteigerungsmethode wird auch „Versteigerung von oben nach unten“ (Top-down-Verfahren) genannt, da in diesem Fall der Auktionator mit einem hohen Preis beginnt und ihn solange sukzessive verringert, bis jemand zum vorgeschlagenen Preis kauft. Allerdings kann der Versteigerer in keinem Fall einen Preis oberhalb dieser fixen Obergrenze erreichen und somit kann auch kein „Überraschungspreis“ auftreten.

Als letzter Auktionstyp sei noch die amerikanische Auktion (all-payauction) erwähnt. Bei dieser erhält nicht derjenige den Zuschlag, welcher am höchsten geboten hat, vielmehr ist derjenige Gewinner, der als letzter geboten hat. Dabei wird von jedem einzelnen Teilnehmer nur die Differenz von einem Gebot zum nächsten Gebot entrichtet. Diese Art der Versteigerung findet vornehmlich im Zusammenhang mit Wohltätigkeitsveranstaltungen Anwendung3 und hat im Rahmen einer Lizenzvergabe kaum Bedeutung.

Es werden zwei Formen von Auktionsmechanismen unterschieden. Bei der „first price auction“, auch diskriminierende Auktion genannt, erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag und zahlt den von ihm gebotenen Preis. Der Vorteil hier liegt in der (empirisch ermittelten) dominanten Strategie der Bieter die eigene Zahlungsbereitschaft zu äußern und weniger auf die Strategien der anderen einzugehen.4 Im Gegensatz dazu erhält der Bieter bei der „second price auction“, auch uniforme Auktion genannt, mit dem höchsten Gebot zwar auch den Zuschlag, zahlt aber nur den zweithöchsten Preis, welcher geboten wurde. Allen Auktionsverfahren gemein ist, dass sie bei richtiger Einschätzung des subjektiven Nutzens durch alle Bieter, welche an der Auktion teilnehmen, als höchst allokationseffizient zu betrachten sind.

Des Weiteren ist eine Auktion offen oder geschlossen gestaltet. Im Gegensatz zur offenen Auktion, bei der jeder weiß, welches Gebot die Anderen abgegeben haben, werden bei einer geschlossenen Auktion die Gebote verdeckt abgegeben.

Außerdem gibt es noch die Einund Mehr-Gebots-Auktionen. Wie der Namen schon andeutet kann bei der Einen nur ein Angebot abgegeben werden, während bei der Anderen die Mitbewerber in einer weiteren Runde ein noch höheres Angebot abgeben können.

Als weitere Möglichkeit ist das Windhundverfahren zu sehen. Hier erhält derjenige Bewerber den Zuschlag, der am schnellsten ist – frei nach dem Motto: „first come, first served“. Hier können wie bei der Lotterie schon erwähnt, die Probleme von Rechtsstreitigkeiten und ineffizienter Zuteilung auftreten. In jedem Falle fehlt aber die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch den Staat.

Als letztes sei noch das staatliche Monopol erwähnt. Dieses Verfahren ist aus mehreren ökonomischen Gesichtspunkten heraus als unerwünscht anzusehen. Durch einen Mangel an Konkurrenz fehlt ein preissenkender Wettbewerb, welcher auch zu vermehrten Investitionen und erhöhten Forschungsausgaben führen kann.

II. Markteintritts-Modell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den Teilnehmern an einer UMTS-Auktion gilt es in einem ersten Schritt zwei Gruppen zu unterscheiden. Einerseits gibt es Teilnehmer, die bereits auf dem Mobilfunkmarkt als Anbieter von Leistungen im GSM-Bereich agieren, andererseits gibt es Neueinsteiger, denen bisher noch eine Infrastruktur im Bereich der Netzwerke der zweiten Generation (GSM), sowie ein bereits vorhandener Kundenstamm fehlt und welche den direkten Schritt in die Netzwerke und somit den Mobilfunkmarkt der dritten Generation wagen wollen.

Der Nutzen des Ersteigerns einer Lizenz durch einen GSM-Betreiber

(i) ergibt sich, indem man vom erwarteten Ertrag (E) die Lizenzkosten (pi), die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur sowie die Ausgaben für die Kundenakquisition (ci) subtrahiert. Auf gleiche Weise er-gibt sich der Nutzen eines Neueinsteigers (e) wobei hier dessen Lizenzkosten (pe) sowie die Kosten für den Infrastrukturaufbau und die Kundenakquisition (ce) von denen eines GSM-Betreibers differieren können.

Im Allgemeinen kann man annehmen, dass die Lizenzkosten für beide Gruppen identisch sind, sofern keine besonderen Einschränkungen in den Auktionsregeln vorgesehen werden.

Demgegenüber ist bei den Kosten für Infrastruktur, sowie den Ausgaben für die Kundenakquisition ein Unterschied auszumachen. Während GSM-Betreiber bereits über Standorte für ihr GSM-Netz verfügen, welche gegebenenfalls um Sendeund Empfangsanlagen für ein aufzubauendes UMTS-Netz erweitert werden können, fehlt Neueinsteigern diese Möglichkeit. Des Weiteren stellt sich für diese das Problem eine neue Marke am Markt etablieren zu müssen und bei der Neukundenaquisition nicht auf Kunden eines eigenen Netzes zurückgreifen zu können, welche die neue Technologie nutzen möchten. Der damit verbundene Mehraufwand bedingt zwangsläufig, dass ci < ce.

Geht man davon aus, dass weniger Lizenzen zur Verfügung stehen, als GSM-Betreiber auf dem Markt existieren, so ergibt sich der Lizenzpreis als p = E-ci. Der Nutzen eines Neueinsteigers Ue = E – pe – ce würde somit unter der Annahme, dass ci < ce, negativ.

Bei homogenen Erwartungen aller Marktteilnehmer bezüglich des zu erzielenden Ertrags E wird für Neueinsteiger die Strategie „Ersteigern“ somit von der Strategie „Nicht-Ersteigern“, wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, strikt dominiert. Da der Lizenzpreis, wie zuvor schon erwähnt, bei der Auktion so weit steigen wird, bis die existierenden GSM-Betreiber indifferent sind, in den Markt einzusteigen oder aus der Versteigerung auszusteigen, stellt für sie die Strategie „Eintreten“ eine schwach dominante Strategie dar.

Somit ist die Strategie („Eintreten“, „Nicht-Eintreten“) ein Nash- Gleichgewicht, unter der Einschränkung, dass nur so viele GSM- Betreiber die Strategie „Eintreten“ wählen können, wie auch Lizenzen vorhanden sind.

Damit wurde gezeigt, dass, der vorgestellten Theorie folgend, ohne besondere Einschränkungen des Auktionators oder inhomogener Erwartungen, kein Neueinsteiger in den Markt eintreten kann, sofern die Anzahl der bereits auf dem Markt agierenden Betreiber von Netzen der zweiten Mobilfunkgeneration größer oder gleich der Anzahl der zu versteigernden UMTS-Lizenzen ist.

III. Wettbewerber-Verdrängungs-Modell

Besonders spieltheoretisch interessante Gesichtspunkte ergaben sich bei der deutschen UMTS-Auktion aus der Möglichkeit entweder zwei oder drei Frequenzblöcke in einer ersten Auktionsrunde zu ersteigern, sowie die Möglichkeit für die erfolgreichen Teilnehmer der ersten Runde in der anschließenden zweiten Auktionsrunde den eventuell übrig gebliebenen gepaarten Frequenzblock zu ersteigern. Eine genauere Vorstellung des Designs folgt in B.II.1..

Die erwartete Auszahlung der Bieter x für die ersten beiden Frequenzblöcke sei vx; für den dritten vx3 und den vierten vx4. Die Reihenfolge der Notation legt die Stärke der Bieter fest. v1 ist somit die erwartete Auszahlung des stärksten Bieters für jeden der beiden ersten Frequenzblöcke.

Nimmt man nun an, der stärkste Bieter erwerbe drei Frequenzblöcke und weitere vier Bieter jeweils zwei Blöcke, so würde dem deutschen Auktionsdesign folgend ein Block für die zweite Auktion übrig bleiben. Dessen Versteigerungspreis muss dem höheren Wert aus der erwarteten Auszahlung des stärksten Teilnehmers für einen vierten Frequenzblock v14 und der erwarteten Auszahlung des drittstärksten Teilnehmers für den dritten Frequenzblock v33 entsprechen, sofern die Abnahme des Grenznutzens des stärksten Bieters vom dritten auf den vierten Block größer als die Nutzendifferenz für den dritten Block zwischen dem stärksten und dem dritten Block des zweitstärksten Bieters ist, also der zweite Bieter sicher gewinnt, was als realistisch angesehen werden dürfte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Damit es zu einem solchen Ergebnis kommt, muss ein einseitiges Abweichen vom stärksten Bieter vorliegen. Das bedeutet, dass nur noch er um eine dritte Lizenz geboten hat und damit den sechsten Kandidaten aus der Versteigerung gedrängt hat. Der Nutzen aus der Verdrängung des sechsten Bieters für jeden anderen Bieter x sei Bonus bx. Ein Verdrängungsverhalten des ersten und somit stärksten Bieters ist nur sinnvoll, wenn sein Zusatznutzen die Kosten der Strategie nicht übersteigt, welche aus einer Erhöhung der Gebote von v7, dem Betrag ab welchem der siebte Bieter die Auktion verlassen hat, auf v6 multipliziert mit den zu ersteigernden drei Frequenzblöcken entspricht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses Verhalten hat wiederum positive Auswirkungen auf die Auszahlung der Spieler zwei bis fünf und ist für den stärksten Spieler einerseits sinnvoll, wenn er davon ausgehen kann, dass Spieler 2 nicht die gleiche Strategie – also das Verdrängen des sechsten Spielers – verfolgt, da dessen Nutzen dadurch zu gering wäre:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Andererseits ist bei Spieler zwei davon auszugehen, dass dieser „free riding“, also Trittbrettfahren, betreiben wird, wenn klar ist, welches der stärkere Bieter ist. Dies analog zu „Olson’s Logic of Collective Action“, wonach die stärkeren innerhalb einer Gruppe von den schwächeren ausgenutzt werden.5 Der Nutzen aus „free riding“ (fr) für Spieler zwei beträgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Auszahlungsmatrix in Abbildung 2 zeigt, dass nur wenn beide Bieter unterschiedliche Strategien spielen, ein Nash-Gleichgewicht zustande kommen kann. Dabei erhält Spieler 2 im Falle wenn er keinen dritten Frequenzblock ersteigert und Spieler 1 diesen ersteigert

(E, NE) seinen Bonus (b2) abzüglich der Mehrkosten für die zwei Frequenzblöcke (2.(v6-v7)). Des Weiteren wird er, unseren bisherigen Annahmen folgend, in der zweiten Auktionsrunde einen dritten Frequenzblock ersteigern, was ihm anderenfalls nicht möglich gewesen wäre. Dieser Zusatznutzen ist l2. Für den Fall (NE, E) verhält es sich analog.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Vgl. Lengwiler 2001, S.203.

2 Vgl. Struve 2000.

3 Vgl. Haldemann und Kägi 2002, S.17.

4 Vgl. Riley und Samuelson (1981) S.382ff.

5 Vgl. Shepsle 1997, S.240f..

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Die deutsche UMTS-Versteigerung unter spieltheoretischen Gesichtspunkten
Hochschule
Universität Basel  (Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum)
Note
6,0 (beste Note Schweiz)
Autoren
Jahr
2003
Seiten
38
Katalognummer
V14453
ISBN (eBook)
9783638198516
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
UMTS-Versteigerung, Spieltheorie, UMTS
Arbeit zitieren
Michael Pohl (Autor:in)Oliver Baudendistel (Autor:in), 2003, Die deutsche UMTS-Versteigerung unter spieltheoretischen Gesichtspunkten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14453

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