Korporatismus im deutschen Gesundheitswesen

Führt eine Erosion des korporativen Ordnungsmodells zur Staatsmedizin?


Hausarbeit, 2009

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 KORPORATISMUS IM GESUNDHEITSWESEN
2.1 Begriff des Korporatismus
2.2 Koporatistische Steuerung des Gesundheitswesens in Deutschland

3 INTERESSENSVERBÄNDE IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG
3.1 GKV-Spitzenverband
3.2 Kassenärztliche Bundesvereinigung

4 KORPORATISMUS UND GESUNDHEITSREFORM
4.1 Liberalisierung des Vertragsrechts
4.2 Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse
4.3 Konsequenzen für die Patienten
4.4 Patienten-Interessensvertretung

5 ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Rolle und Aufgabe der Interessensverbände im Korporatismus

Abbildung 2: System der ambulanten Versorgung im Bereich der GKV (ohne Heil- und Arzneimittelversorgung)

1 EINLEITUNG

„Sind wir auf dem Weg von der korporatistischen Selbstverwaltung zur Staatsmedizin?“[1]

Das deutsche Gesundheitswesen ist seit der im Jahr 1883 durch Bismarck erfolgten Einführung des Krankenversicherungssystems geprägt von der Einflussnahme zahl-reicher Interessenverbände, welche an der Formulierung und Durchführung der staatlichen Gesundheitspolitik maßgebend beteiligt sind.

Seit Mitte der 1970er Jahre unterliegt das deutsche Gesundheitswesen zahlreichen Reformversuchen, die vor allem eine wettbewerbsorientierte Gesundheitsversorgung in Zukunft gewährleisten sollen. Im Mittelpunkt politischer Diskurse und Reformbemühungen steht dabei neben der stationären Gesundheitsversorgung sehr oft auch die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Auf dem Weg zur zielorientierten Gesundheitsversorgung haben die traditionellen korporatistischen Strukturen auf der Mesoebene des deutschen Gesundheitswesens die zahlreichen Reformen erheblich erschwert oder sogar verhindert.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform, in Form des 2007 verabschiedeten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, hat die Gesundheitspolitik nachhaltig begonnen in das komplexe Ordnungs- und Steuerungssystem des ambulanten Sektor des Gesundheitswesens einzugreifen, was zu nachhaltigen Veränderungen in der Steuerung und Finanzierung des Sektors geführt hat beziehungsweise führen wird.

In Folge dessen befürchten die zahlreichen Interessensverbände, im komplexen Ordnungs- und Steuerungssystem der ambulanten Krankenversorgung, welches von den Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen dominiert wird, einen deutlichen Verlust der traditionellen Einflussnahme auf gesundheitspolitische Entscheidungen erleiden zu müssen. Dies wird vor allem mit der Verschiebung von korporatistischen Steuerungskompetenzen hin zu wettbewerblichen Steuerungsinstrumentarien begründet. In diesem Zusammenhang sprechen ausgewiesene Kenner der deutschen Gesundheitspolitik daher oft von einer Erosion des korporativen Ordnungs- und Steuerungsmodells in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Andere befürchten sogar die Etablierung einer Staatsmedizin in Deutschland.

Bei der Klärung der Frage, ob es eine Dekorporatisierung der Akteursbeziehungen im ambulanten Sektors des Gesundheitswesens gibt, werden nachfolgend zunächst der Begriff des Korporatismus erläutert und die beiden wichtigsten beteiligten Akteure vorgestellt. Anschließend wird an ausgewählten Beispielen aufgezeigt, inwieweit das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz tatsächlich zur Erosion der korporatistische Steuerung im ambulanten Sektor geführt hat.

2 KORPORATISMUS IM GESUNDHEITSWESEN

Das Gesundheitswesen und die Gesundheitspolitik sind in Deutschland auf der Mesoebene sehr stark von der Einflussnahme einer Vielzahl an Interessensverbänden durchzogen. Einige von ihnen sind an der Willensbildung und Entscheidungsfindung staatlicher Gesundheitspolitik beteiligt und übernehmen, beruhend auf Vorschriften im Sozialgesetzbuch, staatliche Aufgaben (Korporatismus). Daneben existiert eine Vielzahl von Interessensverbänden, die ausschließlich Forderungen von außen an den Staat heran tragen, ohne bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung de facto beteiligt zu sein (Pluralismus).

2.1 Begriff des Korporatismus

Der Begriff "Korporatismus" in seinem heutigen Verständnis entstand in den 1970er Jahren, als die politische Einflussnahme einzelner Interessensverbände (so genannter Spitzenverbände) so bedeutend war, dass dies mit der These des Pluralismus nicht erklärt werden konnte. Es waren maßgebend Philippe Schmitter und Gerhard Lehmbruch, die mit ihren Forschungen zu Verbänden und ihren Wechselbeziehungen zu den staatlichen Entscheidungsstrukturen damals ein neues Korporatismus-Verständnis geprägt hatten, das heute als Ergänzung zur These des Pluralismus angesehen wird.[2]

Beim Korporatismus stehen im Zentrum der Verhandlungsführung der Staat auf der einen Seite und monopolistische Interessensverbände mit staatlicher Anerkennung auf der anderen Seite, was ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis begründet. Die Bündelung und Organisation von Einzelinteressen in Interessensverbänden führt dazu, dass das Machtungleichgewicht zwischen den Mitgliedern mit ihren vielen Einzelinteressen auf der einen Seite und dem Staat als oberste politische Institution auf der anderen Seite ausgeglichen wird. Im Gegensatz zum Pluralismus werden beim Korporatismus die Interessensverbände gezielt in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess eingebunden sowie staatliche Aufgaben auf diese Interessensverbände übertragen. Weiteres Merkmal des Korporatismus ist die Zwangsmitgliedschaft in den Interessensverbänden, die in ihrer Anzahl begrenzt sind und sich unter anderem nach Struktur und Funktion von einander unterscheiden, so dass zwischen diesen Interessensverbänden im Regelfall kein Wettbewerb besteht.[3]

Für den Staat bedeutet die Einbindung der Interessensverbände in die Politik sowie die Übertragung staatlicher Aufgaben auf diese Interessenverbände vor allem Arbeitsentlastung und eine bessere Implementierung der politischen Entscheidungen. Im Umkehrschluss besteht der entscheidende Nachteil für den Staat in der zunehmenden Machtstärkung der beteiligten Interessensverbänden und der damit verbundenen Konfliktgefahr bei Entscheidungsprozessen, in Folge dessen der Staat die Fähigkeit verliert, eigenverantwortlich Politik zu betreiben und seine Interessen durchzusetzen.

In der folgenden Abbildung werden die Rolle und Aufgaben von Interessensverbänden im Korporatismus zusammenfassend dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Mit dieser Frage eröffnete KBV-Chef Köhler eine Podiumsdiskussion zur Frage „Ambulante Versorgung 2020: verplant, verkauft, verstaatlicht?“, erschienen in KLARTEXT, Ausgabe Juli 2009, Seite 4

[2] Vgl. Sebaldt, M. (2006). Seite 292 ff.

[3] Vgl. Sebaldt, M., Straßner, A. (2004). Seite 41 f.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Korporatismus im deutschen Gesundheitswesen
Untertitel
Führt eine Erosion des korporativen Ordnungsmodells zur Staatsmedizin?
Hochschule
SRH Hochschule Riedlingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
17
Katalognummer
V143943
ISBN (eBook)
9783640547524
ISBN (Buch)
9783640552290
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korporatismus, Gesundheitswesen, Führt, Erosion, Ordnungsmodells, Staatsmedizin
Arbeit zitieren
Peter Janakiew (Autor:in), 2009, Korporatismus im deutschen Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143943

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