Arbeitsmigration - Türkei


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entstehung der türkische Migration
2.1 Anwerbeabkommen
2.1.1 Die Organisation / Durchführung des Anwerbeverfahrens
2.1.2 Die neue Fassung von 1964
2.2 Das Anwerbestop von 1973 – Ursachen und Reaktionen

3 Persönliche Pro und contra der Emigration
3.1 Arbeiten in Deutschland
3.2 Kulturellen Grenzen

4 Schlussfolgerung

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Mein Uhrgroßvater wanderte im Jahr 1918 von Deutschland nach Brasilien aus. Er hat in Brasilien als Landwirt gelebt uns ist nie wieder in seine Heimat Deutschland zurückgekehrt. Seine Erzählungen über Deutschland haben mich und die gesamte Familie in Brasilien immer sehr beschäftigt, auch wenn ich sie selbst nicht von ihm hören konnte. Die Erzählungen wurden von Generation zu Generationen weitergegeben. Uns haben seine Geschichten über das weitentfernte Deutschland so sehr interessiert, dass wir angefangen haben über seine Beweggründe für die Auswanderung zu recherchieren. Mein Bruder kam nach Deutschland und konnte vieles in Erfahrung bringen. Mich hat das damals so beeindruckt, dass ich als 20. Jährige mehr über dieses Land erfahren wollte. Und somit habe mich auf den langen Weg nach Deutschland gemacht. Es sollte nur für ein Jahr sein, ein Jahr um Land und Leute meines Vorfahrens kennen zu lernen. Nach einem Jahr war ich so begeistert von der Mentalität und von den berufliche Möglichkeiten in Deutschland, dass ich nicht mehr zurück in meine Heimat wollte. Ich entschied mich für ein Leben in Europa auch wenn dies eine große räumliche Trennung zu meiner Familie mit sich brachte. Meine Vorgeschichte veranlasste mich diese Arbeit über die türkische Migration zu schreiben. Sowie es mich immer sehr interessiert hat wieso mein Uhrgroßvater von Deutschland weg wollte, möchte ich anhand dieser Arbeit erfahren was die Türken damals dazu bewegt hat ihre Heimat zu verlassen um nach Deutschland zu kommen. Was fühlten sie, warum sind viele nicht mehr in ihre Heimat zurückgekehrt und welche Schwierigkeiten haben sie hier vorgefunden.

2 Entstehung der türkische Migration

Ost- und Südtürkei sind und waren sehr unterentwickelte Regionen. Es bestand keine große Entwicklungsperspektive für die Menschen die in diese Region lebten. Die genannten Regionen waren überwiegend für Großgrundbesitzern von Interesse. Die Großgrundbesitzern dominierten das gesamte Umfeld in dem sie sich niedergelassen hatten. Sie beeinflussten auch das Leben aller dort ansässigen Bewohner in der Umgebung.[1] Mehr und mehr wurden die Regionen verlassen. Anlaufstelle war z. B. die Millionstadt Istanbul. Sie hofften alle auf ein besseres Leben in der Großstadt.[2] Die Metropole füllte sich unweigerlich mit wenig und unqualifizierten Menschen auf der Suche nach Arbeit die es nicht gab. Des weiteren häuften sich auch die Unterkunftsprobleme. Die Anwohnerzahl in Istanbul stieg gewaltig. Die schlechte wirtschaftliche Lage in der Metropole brachte die Menschen dazu sich Arbeit im Ausland zu suchen.

Kombiniert mit wurde die Situation in Istanbul mit dem Angebot aus den Westeuropäischen Länder. Die hatten einen großen Bedarf an billigen und schnell verfügbaren Arbeitskräften. Es gab auch viele Arbeitsemigraten mit guten Schulabschlüssen die das Ziel verfolgten im Ausland leben zu wollen.[3]

Die Türkei war in ihrem Gesamtbild durch eine ausgeprägte Unterbeschäftigung sehr belastet. Verschiedene Faktoren veränderten sehr schnell die soziale Struktur der Türkei und brachte sogar einen Regierungswechseln mit sich. Die neue Regierung hatte als zentrales Anliegen auf dem Plan die Wirtschaft in den Grifft zu bekommen. Per Gesetz wurde eine neue staatliche Planungsorganisation verabschiedet. Die sah im großen und ganzen die Bekämpfung der Unterbeschäftigung mit Auslandsentsandte vor. Als wichtiger Handelspartner der Türkei wurde die Bundesrepublik Deutschland als Hauptziel betrachtet. Ein wichtiges Kriterium waren die schon ende der fünfziger Jahre gemachten Erfahrungen mit dem Entsenden von türkischen Arbeiter in die Bundesrepublik Deutschland.

2.1 Anwerbeabkommen

Nachdem Deutschland schon zuvor ein Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) hatte, schloss die Bundesrepublik Deutschland 1961 das Abkommen mit der Türkei. Unterzeichnet wurde das Abkommen mit der Türkische Republik am 31. Oktober 1961 in Bonn – Bad Godesberg. Weitere Abkommen folgten, mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien, auf die hier nicht weiter eingegangen werden.[4]

Deutschland schloss das Abkommen mit dem Ziel das Land wirtschaftlich wieder aufzubauen. Das Abkommen sollte kein Daueraufenthalt rechtfertigen. Es war lediglich als Rotationsprinzip geplant. In folge der Rotation sollten nur junge, gesunde und ledige Männer kommen, die nach zwei Jahren ausgetauscht werden sollten. Ursprünglich war eine kurzfristige Beschäftigung der Männer geplant u.a. zur Vermeidung eines zu hohen Bevölkerungszuwachses. Das Anwerberabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei sah daher eine Befristung vor. Da der Bedarf an Arbeitskräfte länger bestand als am Anfang vermutet und die Industrie keinen Interesse hatte die Arbeitskräfte nach so kurze Dauer wieder auszutauchen, wurden die Arbeitsgenehmigung verlängert. Es ersparte den Arbeitgebern die Einarbeitungsphasen. Dazu später mehr in dem Beitrag zu der neue Fassung von 1964. Nach den Jahren in Deutschland hatten viele der Gastarbeiter keine Motivation mehr in Ihre Heimatländer zurück zu kehren. Vielmehr haben sie nach und nach ihre Familien nach Deutschland geholt.

“Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen." War die damalige Aussage von Max Frisch.

2.1.1 Die Organisation / Durchführung des Anwerbeverfahrens

Die Bundesanstalt für Arbeit entsandte vier Mitarbeiter in Juli 1961 nach Istanbul um die sogenannte Deutsche Verbindungsstelle einzurichten. Die Verbindungsstelle hatte überwiegend die Aufgabe der Vermarktung von Deutschland als Arbeitsort, das inserieren von Anzeigen in heimischen Zeitungen und die Rekrutierung von Arbeitskräfte in Zusammenarbeit mit den zuständigen inländischen Behörden.[5]

Die Bewerber mussten sich bei den dortigen Behörden melden und nach der gesundheitlichen Untersuchung wurden sie dann mit Einreise- und Arbeitserlaubnisse ausgestattet. Das Anwerben ausländischer Arbeitnehmer erfolgte in 3 Schritte. Die deutschen Arbeitgeber meldeten ihre vakanten Arbeitsstellen an die Bundesanstalt für Arbeit in Deutschland. Die wurden an die Verbindungsstelle in der Türkei weitergeleitet. Anonym. In der Türkei wurden die freien Stellen der heimischen Behörde gemeldet. Die dortigen Bewerber hatten keine Einsicht auf den eventuellen zukünftigen Arbeitgeber oder wo dieser sich in Deutschland befand.

2.1.2 Die neue Fassung von 1964

Deutschland machte kein Geheimnis aus seiner Abneigung gegenüber türkischen Staatsbürger. Das Abkommen mit der Türkei enthielt Klauseln die in den Abkommen mit Spanien, Portugal und Griechenland nicht zu finden waren. So zum Beispiel die Befristung von einen Aufenthalt auf maximal zwei Jahre. Zumal die Türkei aus deutscher Sicht anfangs mehr oder weniger als „Ersatzland“ diente. Geplant war nur die Arbeitskräfte abzuwerben die in den anderen Länder nicht zur Verfügung standen. Die Verbindungsstelle in Istanbul erhielte fast nur Aufträge für Facharbeiter. Überwiegend im Bereich Stahl, Bergbau und Textil. Auch die türkische Regierung hatte ein Interesse an der Befristung des Aufenthaltes ihrer Landesleute in Deutschland. Die türkische Regierung hatte großes Interesse an die Entsendung von Arbeitnehmern, befürchtete aber, dass sie selbst ohne qualifiziertes Personal für ihre eigene wirtschaftliche Entwicklung da stehen würden. Sie wollten mit der Befristung erreichen, dass die nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland weiterqualifizierten Arbeitnehmer zur ihrer eigenen Industrie zurückgehren. Eine hohe Anzahl von Anträgen auf Aufhebung der Befristung der Arbeitserlaubnisse sind seitens der deutschen Arbeitgeber und türkischen Arbeitnehmer bei der Bundesanstalt für Arbeit eingegangen. Nach der Berichterstattung deutscher Behörden haben sich die Türken erstaunlich schnell in die deutsche Arbeitsmentalität eingefunden. Die Deutschen hatten weiterhin einen großen Bedarf an Arbeitskräften um ihr Wirtschaftswunder aufrecht zu halten und die türkische Regierung wollte die Vermittlung nicht gefährden. Hinzu kam der hohe Druck auf die türkische Regierung in Bezug auf den hohen Bevölkerungswachstum und die steigende Arbeitslosigkeit. Zumal es sowieso nicht zu verhindern war, stimmte schließlich auch die türkische Regierung der Aufhebung der Befristung zu. Die große Nachfrage an Arbeitskräften brachte auch die Behörden in Deutschland dazu schnell und Reibungslos die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Freunde und Familienangehörigen von bereits in Deutschland lebende Türken zu erteilen. Viele kamen bereits auf diesem zweiten Weg nach Deutschland und waren an den Bedingungen des Anwerbeabkommen nicht gebunden.

Eine weitere Veränderung der am 30. September in Kraft tretenden Fassung war die Möglichkeit für türkische Gastarbeiter ihre Familien nachzuholen. Zumindest durften sie in der neue Fassung nicht ausgeschlossen werden.[6] Diese Regelung spielte in der Praxis keine Rolle mehr und man befürchtete seitens der deutschen Politik sie könne als diskriminierend und sozial unschön gesehen werden. Des weiteren wurde befürchtet, dass die ungleiche Behandlung gegenüber den Spaniern und Griechen laute Kritik mit sich bringen könnte. Somit war es zumindest nicht mehr möglich den Familienangehöreigen die Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern. Eine weitere Klausel, die im Vergleich zu den Westeuropäischen Länder wie Italien, Spanien und Portugal zum türkischen Abkommen weg blieb, war die eingeräumte Möglichkeit der entsandten Länder ihre eigene Vertretrungen für die Betreuung der Landsleute innerhalb der Bundesrepublik zu stellen. Das änderte sich in der neuen Fassung von 1964. Darin bekam auch die Türkei diese Möglichkeit.

Sehr schnell wurde die Türkei die größte Arbeitskräftequelle für deutsche Arbeitgeber. Eine weitere Verbindungsstelle wurde in Ankara eröffnet. Automatisch trug diese Entwicklung weitere Veränderungen an der Fassung des Abkommens mit sich. Mit der neuen Fassung wurde ein Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei beschlossen. Unter anderen wurden in der Türkei lebende Kinder von türkischen Gastarbeiter Kindergeld gewährt.

[...]


[1] Vlg. Bethlehem, Heimatvertreibung, S. 180 f.

[2] Vgl. Sonneberger, Gastarbeit oder Einwanderung? S. 82f.

[3] Vgl. Mattes, Hindernisse und Strategien der staatlichen Anwerbung von „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepublick, S. 105 f.

[4] Vgl Karin Hunn, „Nächstes Jahr kehren wir zurück...“, 2005, S. 29

[5] Vgl. Schönwälder, Einwanderung, S. 168

[6] Karin Hunn, „Nächstes Jahr kehren wir zurück...“ , 2005

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Arbeitsmigration - Türkei
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Personalmanagement
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V143844
ISBN (eBook)
9783640531660
ISBN (Buch)
9783640531974
Dateigröße
426 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsmigration, Türkei
Arbeit zitieren
Rutt Schubert (Autor:in), 2009, Arbeitsmigration - Türkei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143844

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