Verramscht oder hochqualitativ? Bildbände der Moderne bei Jokers


Seminararbeit, 2009

27 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Grundlagen
1 Definitionen
1.1 Definitionen aus allgemeinen Lexika
1.2 Definitionen aus Fachlexika
2 Möglichkeiten der Verramschung
2.1 Preisreduzierung während Räumungsverkauf
2.2 Preisnachlass bei Schulbüchern
2.3 Ablaufen der festgesetzten Frist für Preisbindung
2.4 Preisreduzierung bei Mängelexemplaren
2.5 Weitere Möglichkeiten
3 Sinn der Aufhebung von Buchpreisbindungen

III Erarbeitung von Kriterien für ein hochwertiges Buch
1 Ausstattung
1.1 Bucheinband
1.2 Bindung
1.3 Papier
1.4 Sonstiges
2 Zustand
3 Aktualität
4 Festlegung eines Maßstabes

IV Analyse einiger Kunstbände von Jokers
1 Untersuchung der Bücher anhand der Kriterien für Verramschung
2 Analyse der Bücher anhand der erarbeiteten Kriterien für Qualität
2.1 Feist, Peter H.: Impressionismus
2.2 Brodskaia, Nathalia: Naive Kunst
2.3 Brodskaia, Nathalia: Symbolismus
2.4 Moeller, Magdalena M.: Expressionismus
2.5 Kowtun, Jevgenij F.: Russische Avantgarde
3 Zusammenfassung der Analyse

V Auswertung der Analyse

VI Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

EINLEITUNG

Während der Vorbereitungen eines Referat über Discounter für das Proseminar „Konzentrationsprozesse im deutschen Bucheinzelhandel“ kristallisierten sich zwei im Widerspruch zueinander stehende Thesen heraus, von denen zunächst keine ohne weitere Recherche abgelehnt werden konnte. Die buchwissenschaftliche Fachliteratur bezeichnet Bücher von Jokers als „Ramsch- und Reste-Angebot“1, wohingegen die Werbeprospekte und Kataloge der Buchhandelskette Joker ihr Angebot als hochqualitativ und extrem hochwertig rühmen.

Nun stellt sich die Frage, welche der beiden Aussagen zutrifft, bzw. ob die beiden Thesen miteinander konkurrieren oder einander gegenseitig standhalten können. Um dies begründet beurteilen zu können, werden im ersten Teil dieser Arbeit Begriffe wie ,Verramschung‘ und ,Qualität‘ definiert. Insbesondere bei Letzterem ist eine eindeutige Definition nicht einfach, da Qualität unterschiedlich empfunden wird. Nach Klärung der grundlegenden Begrifflichkeiten werden einige Exemplare aus dem Angebot der Buchhandelskette Jokers analysiert. Da die Untersuchung einer repräsentativen Anzahl an Büchern den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, beschränkt sich die Analyse auf einen überschaubaren Ausschnitt des Sortiments, und zwar kunstgeschichtliche Bildbände, die einen Überblick über die modernen Strömungen des 19.-20. Jh. liefern.

GRUNDLAGEN

Definitionen aus allgemeinen Lexika

Allgemeine Enzyklopädien wie Brockhaus oder Meyers Enzyklop ä disches Lexikon definieren ,Ramsch‘ als minderwertig und wertlos2 bzw. mit abwertendem Unterton als billig und unter dem Wert verkaufte Ware3. Beide Beispiele zeigen, dass Verramschung im alltäglichen Sprachgebrauch negativ belastet ist.

Definitionen aus Fachlexika

Buchwissenschaftliche Fachlexika wie Reclams Sachlexikon des Buches dagegen erläutern die Bedeutung des Wortes wesentlich genauer und wertungsfreier. Hier bezeichnet man das Verramschen als „Verkauf einer Restauflage durch einen [...] Restebuchhändler, Großantiquariat o.Ä., nachdem der Verleger den Ladenpreis aufgehoben hat.“4 Die Definition aus dem Lexikon des gesam ten Buchw esens lautet: „Verramschen nennt man das Abstoßen eines beim Vlg. unverkäuflich gewordenen Buches zu einem niedrigeren Preis als dem urspr. Ladenpreis an das moderne Antiquariat.“5

Buchwissenschaftliche Definitionen unterscheiden sich von Allgemeinen dadurch, dass sie den Prozess des Verramschens sachlicher betrachten, also nicht so stark wertend und negativ behaftet sind, wie es beim allgemeinen Sprachgebrauch der Fall ist. Dies lässt sich daran erkennen, dass allgemeine Lexika Verramschung an dem Kriterium festmachen, dass etwas unter seinem Wert verkauft wird6. Fachlexika dagegen setzen lediglich die Aufhebung des gebundenen Ladenpreises voraus7. Der springende Punkt ist hier, dass der Verkauf unter dem Ladenpreis nicht automatisch den Verkauf unter dem Wert des Verkaufsgegenstandes beinhaltet. Man könnte sogar so weit gehen zu behaupten, dass dies auch bedeuten kann, dass der Ladenpreis zu hoch angesetzt war, die Bücher den angesetzten Preis nicht wert waren und durch die Aufhebung des gebundenen Ladenpreises zu ihrem eigentlichen Wert verkauft werden, und nicht unter ihrem Wert. Das Lexikon des gesamten Buchwesens erwähnt zwar negative Aspekte, wie die Möglichkeit, dass die Verramschung eines Buches Honorarminderungen oder eine Verletzung der Würde des Autors zur Folge haben kann, da so der mangelnde Erfolg des Buches öffentlich bekannt wird8. Allerdings muss dieser Fall nicht zwangsläufig eintreten. Falls Verramschung aus buchwissenschaftlicher Sicht negativ bewertet wird, geschieht dies im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch also sachlich begründet. In dieser Arbeit wird von der buchwissenschaftlichen Definition des Verramschens ausgegangen.

Möglichkeiten der Verramschung

Verramschen bedeutet hier also, Bücher unter dem vom Verleger ursprünglich festgesetzten Ladenpreis zu verkaufen - allerdings darf hierbei nicht aus einem Verkauf unter dem Ladenpreis automatisch auf Verramschung geschlossen werden. Da es jedoch für Bücher in Deutschland ein Preisbindungsgesetz gibt, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Um Bücher unter dem vom Verleger vorgeschriebenen Ladenpreis zu verkaufen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Preisreduzierung während Räumungsverkauf

Eine Möglichkeit dazu besteht bei Räumungsverkäufen, die aufgrund der endgültigen Schließung eines Ladengeschäfts stattfinden. Allerdings darf dieser Schlussverkauf nicht länger als 30 Tage dauern. Die reduzierten Bücher müssen außerdem aus dem gewöhnlichen Bestand des Ladens stammen und den liefernden Unternehmen vor dem Schlussverkauf mit angemessener Frist zur Rücknahme angeboten werden.9

Diese Option ist allerdings denkbar ungeeignet, da sie nur bei Schließungen anwendbar ist, wodurch neben dem erheblichem Aufwand und Gewinnverlust ein Entgegenwirken der Expansion einhergehen würde.

Preisnachlass bei Schulbüchern

Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf bei „Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden“10. Bei einem Auftrag mit einem Gesamtwert bis 25.000 Euro können höchstens 13 Prozent, bei einem Gesamtwert bis 38.000 Euro 14 Prozent und bei einem Gesamtwert bis 50.000 Euro 15 Prozent Nachlass gewährt werden11.

Da das Sortiment von Jokers nicht auf Schulbücher bzw. für den Unterricht geeignete Bücher ausgelegt ist, kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht.

Ablaufen der festgesetzten Frist für Preisbindung

Eine von Jokers häufig genutzte Möglichkeit ist das Verkaufen von Büchern, deren Preisbindung aufgehoben wurde. „Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt.“12 Der Discounter kauft also Restauflagen, deren Preisbindung abgelaufen ist oder aus anderen Gründen aufgehoben wurde. Der Endpreis wird nun vom Buchhändler selber frei kalkuliert.13 Besonders wichtig ist hier die Formulierung ,Buchausgaben‘. „Anders als die Begriffe ,Nachdrucke‘ und ,Neuauflagen‘ beinhaltet der Begriff ,Buchausgaben' in jedem Fall unterschiedliche äußere Anmutungen, und zwar unabhängig davon, ob die verschiedenen Ausgaben inhaltsgleich sind (z.B, als unveränderter Nachdruck) oder nicht (z.B. als veränderte Neuauflage.)“14 Stünde der Ausdruck ,Buch‘ anstelle von ,Buchausgaben‘, könnten zwei bezüglich Inhalt und Ausstattung identische Bücher zu verschiedenen Preisen gleichzeitig angeboten werden. Der Begriff ,Buchausgaben‘ fasst eine Auflage, deren unveränderte Nachdrucke sowie deren Neuauflagen zusammen, was bei dem Ausdruck ,Buch‘ nicht der Fall ist. Somit könnte eine neue Auflage zum festgesetzten Ladenpreis verkauft werden, die ältere allerdings aufgrund Ablauf der Frist von 18 Monaten zu einem günstigeren Preis angeboten werden15.

Andere Gründe für eine Aufhebung der Buchpreisbindung sind bei in einem Abstand von weniger als 18 Monaten wiederkehrend erscheinenden Büchern gegeben oder bei Werken, deren Inhalt bei Erreichen eines bestimmten Datums bzw. Ereignisses entscheidend an Wert verlieren16. Die Aufhebung der Buchpreisbindung durch den Verleger sollte hierbei nicht willkürlich, sondern erst nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums seit Erscheinen erfolgen.17

Preisreduzierung bei Mängelexemplaren

Die andere von Jokers oft genutzte Möglichkeit ist der Verkauf von Büchern, die aufgrund einer Beschädigung oder eines Produktinsfehlers als Mängelexemplare ausgezeichnet sind18.

„Mängelexemplare sind Bücher, die äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Preis verkauft werden können. So heißt es auch in der Gesetzesbegründung, dass ein Buch [...] nur dann als mangelhaft im Sinne der Vorschrift anzusehen sei, wenn es eine Beeinträchtigung aufweist, die geeignet ist, Letztabnehmer von einem Kauf zum festgesetzten Endpreis abzuhalten.“19

Das bedeutet, dass für eine Preisminderung sowohl Fehlerhaftigkeit als auch eine eindeutige Kennzeichnung als Mängelexemplar vorhanden sein müssen. Durch die Verbindung dieser beiden Voraussetzungen soll verhindert werden, dass fehlerfreie Bücher missbräuchlich als Mängelexemplare gekennzeichnet und fälschlicherweise unter dem festgesetzten Ladenpreis verkauft werden. Mängelexemplare müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein, meistens durch den Stempelaufdruck ,Mängelexemplar‘ oder ,preisreduziertes Mängelexemplar‘. Allerdings begründet die Kennzeichnung alleine noch nicht die Fehlerhaftigkeit eines Buches, insbesondere bei eingeschweißten Exemplaren. Der Verkauf von entsprechend gekennzeichneter, aber fehlerfreier und verlagsneuer Ware unter dem festgesetzten Ladenpreis, also gemängelter Exemplare, verstößt gegen die Buchpreisbindung, das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins.20

Fehler im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes sind „äußerlich erkennbare Mängel, die entweder bereits ab der Produktion eines Buches vorliegen (fehlende oder verheftete Bögen, verdruckte oder versehentlich unbedruckt gebliebene Seiten u.ä.) oder die später am Lager oder beim Transport zum Händler oder zum Endkunden in Form einer Verschmutzung oder als Beschädigung auftreten oder hinzukommen.“21 Der Sinn dieser Regelung liegt also nicht darin, einen Weg zu finden, Bücher unter dem gebundenen Ladenpreis zu verkaufen. Er liegt vielmehr darin, dass Bücher trotz Fehler verkauft werden können, damit Verlage und Buchhändler aufgrund der Buchpreisbindung nicht auf ihrer Ware sitzen bleiben müssen - denn das wiederum ist nicht der Sinn der Buchpreisbindung.

Weitere Möglichkeiten

Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, Bücher unter ihrem Ladenpreis zu verkaufen, die kaum ins Gewicht fallen und deswegen für Fillialunternehmen nicht in Frage kommen. Der Vollständigkeit halber sollen diese dennoch am Rande erwähnt werden.

Bücher dürfen unter dem gebundenen Ladenpreis zum Eigenbedarf an Verleger oder Importeure von Büchern, Buchhändler, deren Angestellte, feste Mitarbeiter, Autoren selbständiger Publikationen eines Verlages oder an Lehrer zum Test der Eignung für Lehrzwecke verkauft werden22.

Außerdem darf wissenschaftlichen Bibliotheken, die für wissenschaftlich Arbeitende zugänglich sind, ein Rabatt von bis zu 5 Prozent gewährt werden. Allgemein zugängliche kommunale Büchereien, Landesbüchereien, Schülerbüchereien, konfessionelle Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei erhalten einen Nachlass von bis zu 10 Prozent23.

Sinn der Aufhebung von Buchpreisbindungen

An der Art der gewählten Formulierungen (z.B. „in geeigneter Weise die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben“24 ) und auch an der Intention der Regeln, nämlich einem Zugutekommen für die Allgemeinheit aufgrund einer Preisminderung (Rabatte für öffentliche Bibliotheken), ist erkennbar, dass die Regeln zum Verkauf von Büchern unter dem gebundenen Ladenpreis nicht dazu da sind, um die Buchpreisbindung zu umgehen, wie dies bei Jokers der Fall ist. Vielmehr soll das Buch als Kulturgut gefördert werden und die Aufhebung der Preisbindung zugunsten von Bildung und Allgemeinheit genutzt werden.

ERARBEITUNG DER KRITERIEN FÜR EIN HOCHWERTIGES BUCH

Nachdem nun geklärt ist, was genau Verramschen bedeutet und was für Möglichkeiten es dazu gibt, muss noch der Begriff ,Qualität‘ geklärt werden. Eine eindeutige Definition ist nicht möglich, da Qualität sehr unterschiedlich empfunden wird und die Meinungen hier sehr weit auseinander gehen. Eine Bewertung hinsichtlich Qualität kann außerdem aus verschiedenen Blickwinkeln erfolgen und hängt auch von dem Zweck der Bewertung und dem bewerteten Objekt ab. Deswegen sollen im Rahmen dieser Arbeit Maßstäbe gesetzt und Kriterien erarbeitet werden, die für die Analyse der Kunstbände von Jokers gültig sein sollen, jedoch keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. Bei der Erarbeitung der M aßsstäbe und Kriterien wird Bezug auf allgemeine Fachlektüre genommen. Das Buch wird hierbei ausschließlich als Wirtschaftsgut, und nicht als Kulturgut betrachtet. Da die im späteren Teil der Arbeit stattfindende Untersuchung nur anhand der Artikelinformationen auf der Homepage von Jokers vorgenommen wird, können einige Kriterien wie Druck, Satz und Layout nicht mit einbezogen werden. Deshalb werden im Folgenden auch nur Kriterien eingeführt, die bei der anschließenden Analyse auch berücksichtigt werden können.

[...]


1 Emrich 2007, S.59.

2 Vgl. Zwahr 2006, S. 490.

3 Vgl. Drodowski 1981, S. 2766.

4 Rautenberg 2003, S. 525, 526.

5 Füssel 2003, S. 197.

6 Vgl. Drodowski 1981, S. 2766.

7 Vgl. Rautenberg 2003, S. 525.

8 Vgl. Füssel 2003, S. 197.

9 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

10 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

11 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

12 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

13 Vgl. http://www.boersenverein.de/de/bayern/Dauer_der_Preisbindung.

14 http://www.boersenverein.de/de/bayern/Dauer_der_Preisbindung.

15 Vgl. http://www.boersenverein.de/de/bayern/Dauer_der_Preisbindung.

16 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

17 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

18 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 2.

19 http://www.boersenverein.de/de/bayern/Mängelexemplare.

20 Vgl. http://www.boersenverein.de/de/bayern/Mängelexemplare.

21 http://www.boersenverein.de/de/bayern/Mängelexemplare.

22 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 2.

23 Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

24 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesamt.pdf, S. 3.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Verramscht oder hochqualitativ? Bildbände der Moderne bei Jokers
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Buchwissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar "Konzentrationsprozesse im Bucheinzelhandel"
Note
3
Autor
Jahr
2009
Seiten
27
Katalognummer
V143813
ISBN (eBook)
9783640553778
ISBN (Buch)
9783640553440
Dateigröße
1928 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jokers, Verramschung, Discounter, Buchpreisbindung, Buchhandel, Konzentrationsprozesse, Bucheinzelhandel, Discount, Kunstband, Bildband, Buchdruck, Typografie, Layout
Arbeit zitieren
Alexandra Jäger (Autor:in), 2009, Verramscht oder hochqualitativ? Bildbände der Moderne bei Jokers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143813

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