Vergleich der Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik


Hausarbeit, 2003

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Definition des Begriffs Sozialpolitik

2. Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in BRD und DDR
2.1 Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in der BRD
2.2 Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in der DDR
2.3 Vergleich der Grundzüge der Sozialpolitik in der BRD und der DDR

3. Die Sozialversicherung der BRD und der DDR im Vergleich

4 .Die Altersfürsorge der BRD und der DDR im Vergleich

5. Die Kinder- und Jugendfürsorge der BRD und der DDR im Vergleich

6. Abschließender Vergleich und Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach der Teilung Deutschlands als Folge des verlorenen Zweiten Weltkrieges entstanden zwei Staaten, die sich in Gesellschaftsordnung und System grundsätzlich unterschieden.

Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland standen unter den kontroversen Einflüssen der jeweiligen Besatzungsmächte. Diese Einflüsse wirkten auf Komponenten wie Ökonomie, Gesellschaftsbild und Idealvorstellungen ein; der wichtigste Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten jedoch lässt sich in der Politik aufweisen. Während die Deutsche Demokratische Republik unter der Einwirkung der Sowjetunion stand, wurde die westdeutsche Bundesrepublik Deutschland von den Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika geprägt. Diese unterschiedlichen Weltanschauungen und politischen Prägungen lassen sich sehr offensichtlich aufzeigen. Eines der wichtigsten politischen Gebiete war in der Nachkriegszeit ohne Zweifel die Innenpolitik. Zerstörte Gebiete mussten wieder aufgebaut werden, eine verloren gegangene Struktur des Staates durch eine neue ersetzt werden. Resultierend aus der Armut der Nachkriegszeit spielte die Sozialpolitik von den Anfängen der beiden deutschen Staaten an eine sehr wichtige Rolle.

Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Grundzüge und –ideen den unterschiedlichen Sozialpolitiken der DDR und der BRD zu Grunde lagen und was diese letztendlich für die Bevölkerung geleistet haben. Dazu wird zunächst der Begriff der Sozialpolitik definiert, um aufzuzeigen, welche Gebiete zu diesem Zuständigkeitsbereich zählen. Anschließend werden die Grundsätze, auf denen die Sozialpolitiken der beiden Staaten basierten, erläutert, um die differenten politischen Handlungen zu untermauern. Um die Ausführung dieser Grundideen in der Realität zeigen zu können, werden hiernach die sozialpolitischen Bestandteile Sozialversicherung, Altersvorsorge und Kinder- und Jugendfürsorge, wie sie in der DDR und der BRD praktiziert wurden, miteinander verglichen. Hieraus wird sich ein abschließender Verglich zwischen der Sozialpolitik der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

1.1 Definition des Begriffs Sozialpolitik

Sozialpolitik beschäftigt sich mit allen Fragen, die den Sozialstaat betreffen. Der Sozialstaat, oder auch Wohlfahrtsstaat definiert sich über seinen Typus der Staatstätigkeit:

„Er kennzeichnet Länder, in denen der Staat …einen beträchtlichen Teil seiner Ressourcen sozialpolit. Zwecken widmet, die der Forderung nach einer größeren Gleichheit der Lebenschancen in den Dimensionen Einkommenssicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung nachkommen.“[1]

Somit sind die Gebiete Gesundheitspolitik, Bildungspolitik und viele andere Teilgebiete der Sozialpolitik.

Grundsätzlich wird die Sozialpolitik in zwei unterschiedliche Positionen unterteilt. So kann Sozialpolitik als Werkzeug zu einem funktionierendem Kapitalismus gesehen werden, das lediglich eine wirtschaftliche Funktion zu erfüllen hat oder aber als historisch etablierter Möglichkeitsraum, der dem Staat viele Handlungsformen eröffnet.[2]

Die folgenden Teile dieser Arbeit werden auch den Versuch unternehmen, die Frage zu beantworten, welche dieser grundsätzlichen Definitionen den Sozialpolitiken der BRD und der DDR zu Grunde lagen.

Sozialpolitik ist demnach entweder ein funktionaler Aspekt der Politik, der in erster Linie dem Staat und seiner Wirtschaftlichkeit dient oder ein Spielraum, der es der Staatsführung erlaubt, einzelne Komponenten so zu gestalten, dass Ungleichheit in der Bevölkerung reduziert werden können.

2. Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in der BRD und der DDR

Um fundiert aufweisen zu können, wie sich die Sozialpolitik in den beiden deutschen Staaten unterscheidet, ist es unerlässlich, neben konkreten Beispielen für dieses Gebiet der Politik das Fundament dieser darzulegen. Die Sozialpolitik in der DDR und der BRD unterscheiden sich bereits in ihren grundlegenden Ansätzen und den dahinter stehenden Ideologien. Somit ist es eine logische Konsequenz, dass die Ausführung sozialpolitischer Aufgabenstellungen in den beiden Staaten ebenfalls unterschiedlich aussieht.

2.1 Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in der BRD

Die Grundlage für das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits von Otto Fürst von Bismarck geschaffen. Dieser führte die Sozialversicherung im Deutschen Reich ein, die Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung einschloss. 1927 wurde in der Weimarer Republik zusätzlich die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Unter den Nationalsozialisten wurde das existierende Sozialsystem geändert, so dass nach Ende des Krieges ein neues geschaffen werden musste. Hierbei standen die Politiker der ersten demokratischen Regierung nach dem NS-Regime zusätzlich vor den Problemen der Nachkriegsarmut. Das zu schaffende Sozialsystem hatte nicht nur die deutsche Bevölkerung einzuschließen, sondern auch eine Lösung für Kriegsopfer, Vertriebene und Opfer der Nationalsozialisten zu finden.

Nach dem Krieg waren zunächst die Gemeinden die alleinigen Träger der Fürsorge; um diese Aufgabe auf den Staat zu übertragen, waren grundsätzliche Änderungen vorzunehmen. Durch den fortschreitenden Verwaltungsaufbau in der jungen Republik wurde diese Aufgabe erleichtert. Dennoch wurden hier sehr viel mehr konzeptionelle Diskussionen geführt als in der ostdeutschen Republik.[3] Das Resultat dieser Kontroversen blieb jedoch zunächst, dass den Kommunen weiterhin ein Fürsorgemonopol gegeben wurde, was daran lag, dass die Traditionalisten sich zunächst gegen die Reformer durchsetzten und somit das Prinzip der Staatsbürgerversorgung nicht durchgesetzt werden konnte.

Die Politiker der westdeutschen Republik konnten sich bei der Aufgabe der Fürsorge auf die Unterstützung der Träger kirchlicher und privater Wohlfahrtspflege und den Deutschen Gemeindetag verlassen, da diese –im Gegensatz zu der DDR- hier weiterhin existierten und aktiv waren.

Die Tatsache, dass die ersten sozialpolitischen Gesetze, die dem Staat Pflichten zuschrieb, erst drei Jahre nach der ersten Bundestagswahl, nämlich im Jahr 1952 mit dem Bundesversorgungsgesetz, erlassen wurden, spricht dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland keine für den Staat hilfreiche Funktion in der Sozialpolitik erkennen konnte. Es lag im Ermessungsspielraum der regierenden Politiker, in wie weit und mit welchen Maßnahmen Bedürftige gefördert wurden; ein wirtschaftlicher Nutzen oder ein Zusammenhang zu einem funktionierenden Kapitalismus sind hier nicht zu erkennen.

Dies zeigt sich auch daran, dass die westdeutschen Debatten zur Sozialpolitik sich in erster Linie auf die Frage der Bedürftigkeit konzentrierten.[4] Hier wird also nicht hinterfragt, inwiefern die Verbesserung der sozialen Situation der Bevölkerung zu einer Verbesserung der Situation des Staates beitragen kann.

2.2 Grundzüge und Grundsätze der Sozialpolitik in der DDR

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde Sozialpolitik nach der Gründung des Staates 1949 als Reihe von

„…Maßnahmen, die Schutz gegen Not und Sicherung gegen schwerwiegende

Risiken…gewährleisten…sollten“[5]

[...]


[1] Alber, Jens und Behrendt, Christina: Wohlfahrtsstaat/ Sozialstaat, in: Nohlen, Dieter (Hg.): Kleines Lexikon der Politik. München 2001. S.580

[2] vgl. Evers, Adalbert: Sozialpolitik, in: Nohlen, Dieter: Lexikon der Politik, S.470

[3] vgl. Boldorf, Marcel: Sozialfürsorge in der SBZ/ DDR 1945-1953. Ursachen, Ausmaß und Bewältigung der Nachkriegsarmut, Stuttgart, 1998, S.225

[4] vgl. Boldorf, Marcel: Sozialfürsorge in der SBZ, S.226

[5] Schmidt, Manfred G.: Grundzüge der Sozialpolitik in der DDR, Bremen, 1999, S.6

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Vergleich der Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Sozialwissenschaftliches Propädeutikum Wohlfahrststaat
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
16
Katalognummer
V14322
ISBN (eBook)
9783638197557
ISBN (Buch)
9783640681280
Dateigröße
406 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Sozialpolitik, Bundesrepublik, Deutschland, Deutschen, Demokratischen, Republik, Sozialwissenschaftliches, Propädeutikum, Wohlfahrststaat
Arbeit zitieren
Eva Thiel (Autor:in), 2003, Vergleich der Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14322

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