Negative Ästhetik

Eine Interpretation der Kantischen "Analytik des Erhabenen"


Zwischenprüfungsarbeit, 2002

47 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Erhabene in Abgrenzung vom Schönen (§ 23)
1.1. Gemeinsamkeiten von Erhabenem und Schönem
1. 2. Das Erhabene als ,Unform‘
1. 3. Die Bipolarität des Gefühls
1. 4. Die Ambivalenz der formalen Zweckmäßigkeit
1. 5. Subreption, Subjektivität und ontologischer Status

2. Strukturanalyse des Erhabenen
2. 1. Das Mathematisch-Erhabene (§§ 25 - 27)
2. 1. 1. Nominale Definition
2. 1.2. ,Absolute Größe‘ als Grenzfall ästhetischer Größenschätzung
2. 1. 3. ,Unendliche Totalitäť als Denkgegenstand der Vernunft
2. 1.4. Synthese des Heterogenen? — Zum Verhältnis von Sinnlichkeit und Vernunft im Erhabenen
2. 2. Das Dynamisch-Erhabene (§§ 28/29)
2.2. 1. Furcht, Widerstand und Selbsterhaltung
2. 2. 2. Apriorität durch Moralität?

3. Ethisierung des Ästhetischen? - Zur Affinität von erhabenem und moralischem Gefühl
3. 1. Strukturelle Identität?
3. 2. Differenzen
3. 3. Ausblick: Die Relevanz des Erhabenen für die Moralität

Siglen / Literaturverzeichnis

Einleitung

Seit Beginn der neuzeitlichen Ästhetik hat das Erhabene, komplementär zum Schönen, Anspruch auf den Status einer autonomen ästhetischen Kategorie erhoben. Als Bezugspunkt galt es im 18. Jhdt. denen, die eine Subversion normativ-klassizistischer Regelästhetiken anstrebten, während es für die Verteidiger einer monistischen Theorie des Schönen eine kontinuierliche Herausforderung darstellte. Die fortwährende, untergründige Aufmerksamkeit, die der Konzeption des Erhabenen somit über diesem Zeitraum hinweg zuteil wurde, erlaubt es, gerade die Anfänge philosophischer Ästhetik treffend als eine Epoche der doppelten Ästhetik zu bezeichnen.[1]

Hervorgerufen wurde das Interesse am Erhabenen[2] im wesentlichen durch die 1674 von Nicholas Boileau-Despréaux besorgte französische Übertragung des antiken, Pseudo-Lon- ginos (vermuth 1. Jhdt.) zugeschriebenen Traktats Veri Hyps[o]us (Vom Erhabenen), dessen rhetorisch-poetologisch geprägter Ansatz in der zweiten Hälfte des 18. Jhdt’s insbesondere durch Edmund Burkes (1729 - 1797) sensualistisch orientierte Untersuchung A Philosophical inquiry into the Origins of Our Ideas of the Sublime and Beautiful (1757) einen disziplinären Ausgleich erfuhr. Indem Immanuel Kant (1724 - 1804), der die Thematik bereits zuvor in seinen Beobachtungen überdas Gefühl, des Schönen und Erhabenen (1764) behandelt hatte, der Analyse des Erhabenen einen Platz in seiner Kritik, der Urteilskraft (1790, 21793)[3] einräumte, wurde erstmals eine umfassende, philosophische Konzeption des Erhabenen entwickelt, welche methodisch wie inhaltlich über die bisherigen, vereinzelten und heterogenen Versuche hinauswies. Die „Analytik des Erhabenen“ (KU, §§ 23 - 29) markiert somit einen „Kreuzungs­punkt“[4] in der begrifflichen Entwicklungsgeschichte desselben: sowohl bildet sie den Abschluß einer jahrhundertlangen Debatte, als auch die Basis für alle anknüpfenden Reflexionen zum Thema. — Durch eine sorgfältige Interpretation dieses Textes ein detailgenaues Verständnis des Kantischen Erhabenen zu gewährleisten, soll das Ziel der vorliegenden Untersuchung sein.

Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich, dem Textaufbau folgend, zunächst (Abschnitt 1) die Abgrenzung des Erhabenen vom in der vorangegangenen „Analytik“ (§§1 - 22) thematisierten Gefühl des Schönen, welche Kant in § 23 durch Extrapolation ihrer zentralen Differenz­aspekte vornimmt, referieren. Im Anschluß (Abschnitt 2) sollen die soweit hervorgehobenen Charakteristika des Erhabenen durch eine detaillierte Strukturanalyse präzisiert, miteinander verknüpft und in ihrem jeweiligen Problemgehalt näher erläutert werden. Gemäß Kants

„Einteilung“ des Erhabenen (§ 24) ist dieser Abschnitt der Untersuchung in zwei Teile gegliedert, deren Anliegen es ist, das Gefühl des Erhabenen durch eine textnahe Interpretation der §§ 25 - 29 sowohl in seiner mathematischen (2.1.) als auch dynamischen (2.2.) Aus­ prägungsform zu begreifen. Schließlich (Abschnitt 3) möchte ich die im Verlauf dieser Analyse sukzessiv hervortretende Affinität des Erhabenen zum moralischen Gefühl, welche ihrerseits einen fundamentalen ,Risikofaktor‘ für die ästhetische Autonomie des Erhabenen birgt, untersuchen, und durch eine gegenseitige Abgrenzung beider Gefühle die Eigenständigkeit des letzteren als ästhetische Kategorie sicherstellen.

1. Die Abgrenzung des Erhabenen vom Schönen (§ 23)

1. 1. Gemeinsamkeiten von Erhabenem und Schönem

Kant beginnt seine Untersuchung des Erhabenen (B 74) mit einer knappen Analyse der Gemeinsamkeiten von Erhabenem und Schönem, bevor er anschließend ausführlich auf ihre Differenzen zu sprechen kommt.

Schönes und Erhabenes gleichen sich zunächst (1), insofern beide „für sich selbst“[5] gefallen, d.h. von Empfindung (empirischem Interesse) und Begriff (rationalem Interesse) unabhängig sind, und somit weder auf einem unmittelbaren Urteil der Sinne, noch auf einem logisch­ bestimmenden Urteil der Vernunft, sondern auf einem Reflexionsurteil basieren. Aus dem beiderseitigen Reflexionscharakter der Urteile über das Schöne bzw. Erhabene resultieren weitere Übereinstimmungen: In beiden Fällen ist das spezifische Wohlgefallen (2) auf unbestimmte Begriffe bezogen und resultiert (3) allein aus der sinnlichen Darstellung bzw. dem

Darstellungsvermögen — der Einbildungskraft —, insofern dieses anläßlich einer gegebenen Vorstellung mit jeweils einem der beiden Begriffsvermögen (Schönes: Verstand; Erhabenes: Vernunft) korrespondiert und dasselbe ,befördert‘. Darüberhinaus bleibt das jeweilige Refle­xionsurteil (4) einzeln (subjektiv), erhebt aber dennoch (5) Anspruch auf subjektiv-allgemeine Notwendigkeit (obgleich es, als ästhetisches Urteil, keinerlei Erkenntnisqualität besitzt).[6] Jenseits der rudimentär-strukturellen Gemeinsamkeiten von Schönem und Erhabenem macht Kant nun einige „namhafte Unterschiede“[7] geltend, die das Erhabene in entscheidender Weise vom Schönen abheben und als komplementäres ästhetisches Gefühl konstituieren.

1. 2. Das Erhabene als ,Unform‘

Der erste Unterschied bezeichnet das Verhältnis von Schönem und Erhabenem zur Formhaftigkeit des ,Gegenstandes‘, durch welchen die jeweilige Uust evoziert wird. Das Schöne zunächst „betrifft die Form des Gegenstandes, die in der Begrenzung besteht“[8]. Was als ,schön‘ beurteilt werden soll, muß demnach als ein abgeformtes Ganzes innerhalb bestimmter Grenzen (die Kant an dieser Stelle noch nicht näher definiert) vorgestellt werden können. Im Gegensatz hierzu wird das Erhabene durch einen „formlosen Gegenstand“[9], ein Vnbegrengtes veranlaßt, setzt allerdings voraus, daß dieses Unbegrenzte als Totalität gedacht werden kann.[10] Aus dieser Trennung von ,Form‘ (Begrenztheit) und ,Unform‘ (Unbegrenztheit) folgert Kant, daß das Schöne durch Qualität, das Erhabene durch Quantität evoziert werde.[11] Im Rahmen dieser Differenz skizziert Kant nun zwei unterschiedliche Bezugsverhältnisse, die bereits zuvor anläßlich der Gemeinsamkeiten angedeutet wurden: Das Schöne fungiert als Darstellung eines unbestimmten Kerstandesbegriffes, das Erhabene indes als diejenige eines unbestimmten Vernunftbegriffes. Hinsichtlich des ersten dieser beiden Verhältnisse hatte bereits die vorangehende „Analytik“ erläutert, daß die Tust im Geschmacksurteil aus dem ästhetischen Bewußtsein eines freien (nicht durch Verstandesbegriffe reglementierten) Spiels von Einbildungskraft und Verstand, die anläßlich einer gegebenen Vorstellung harmonisch zusammenstimmen, resultiert.[12] Kant bestätigt nun, daß auch das Erhabene eine Affinität zu einem der oberen Erkenntnisvermögen besitzt; wir erfahren allerdings noch nicht, wie dieses Verhältnis zwischen Vernunft und Darstellung(svermögen) genauer konzipiert ist.

Fernerhin scheint durch diese Differenzierung die zuvor (vgl. 1.1.) konstatierte gleichartige Affinität zu unbestimmten Begriffen relativiert zu werden. Indes hatte Kant bereits mit der dortigen ,Gleichsetzung‘ (vermutlich, um den gemeinsamen Reflexionscharakter beider Urteile hervorzuheben) über den Umstand hinweggetäuscht, daß es sich bei Schönem und Erhabenem um Unbestimmtheiten jeweils unterschiedlicher Art handelt:[13] Während sich das Schöne auf einen Verstandesbegriff bezieht, der durch seine sinnliche Darstellung potentiell bestimmbar wäre (im begriffslosen Zusammenspiel von Einbildungskraft und Verstand aller­dings unbestimmt bleibt), kann der Vernunftbegriff, auf den sich das Erhabene bezieht, prinzipiell nicht sinnlich bestimmt werden: es herrscht ein „Darstellungsverbot“[14].

Die angedeutete Verknüpfung der Vermögen läßt sich somit dahingehend präzisieren, daß das Erhabene offenbar eine Aktivität der Einbildungskraft zur Darstellung einer undarstellbaren Vernunftidee involviert. Zur weiteren Analyse bedürfen diese Bemerkungen jedoch erst einer inhaltlichen Unterfütterung, welche Kant anläßlich des relationalen Unterschieds zwischen Schönem und Erhabenem (vgl. 1.4.) liefern wird. Zuvor möchte ich mich dem zweiten Differenzaspekt zuwenden.

1. 3. Die Bipolarität des Gefühls

Im Rahmen der zweiten Differenz zwischen Schönem und Erhabenem (B 75 f.) kommt Kant auf den jeweils unterschiedlichen psychologischen[15] Charakter des Wohlgefallens in beiden Urteilen zu sprechen. Die zentrale Divergenz besteht hierbei in der Unipolarität (Schönes) bzw. Bipolarität (Erhabenes) des Gefühls.

Wie Kant erklärt, ist die Lust am Schönen eine direkte „Beförderung des Lebens“[16], kompatibel mit sinnlichem Reiz und einer spielerischen Aktivität der Einbildungskraft, welche sich deshalb als eindeutig „positive Lust“[17] bezeichnen läßt. Das Gefühl des Schönen, so scheint hiermit angedeutet, birgt keinerlei hintergründige Ambivalenz in sich, es ist unmittelbar und ausschließlich positiv. Der Verweis auf die spielerische ,Haltung‘ der Einbildungskraft erinnert an die im Rahmen der „Analytik des Schönen“ (§ 9) ausführlich erläuterte, spielerische Interaktion der beiden Erkenntnisvermögen im Geschmacksurteil. Indem Kant darüberhinaus die mögliche Vereinbarkeit des Schönen mit sinnlichem Reiz (dem ,Angenehmen^ betont, bestätigt er ebenfalls einen Aspekt, den die erste „Analytik“ bereits erörtert hatte.[18] Im Gegensatz zum eindeutigen, unmittelbaren Wohlgefallen am Schönen, so erläutert Kant nun, entsteht das positive Gefühl im Erhabenen indirekt, „vermittelst einer Unlust“[19]. Das Erhabene erscheint somit als ein doppeldeutiges Gefühl, welches sich durch das Zusammen­wirken zweier polar entgegengesetzter Momente — Lust und Unlust — konstituiert. Kant charakterisiert diese beiden Momente, wie zuvor bereits das Lustgefühl im Schönen, als psychologische Symptome des ästhetisch erfahrenden Subjekts:

(1) negatives Moment: „Hemmung der Lebenskräfte“
(2) positives Moment: „Ergießung desselben“[20]

Die Lust im Erhabenen — von Kant hier als „Rührung“[21] bezeichnet — kann sich somit, auf der Grundlage eines initialen, negativen Momentes, erst in einem zweiten, positiven Moment entfalten.[22] Durch diese Ripolarität ist im Erhabenen gerade jene Ambivalenz gegeben, deren Fehlen im Schönen dazu geführt hatte, daß Kant die Lust dort uneingeschränkt ,positiv‘ nennen konnte. Entsprechend wird das erhabene Wohlgefallen an dieser Stelle als „negative L^usr‘[23] bezeichnet.

Als solche resultiert die erhabene ,Rührung‘, wie Kant ausführt, aus ernster Aktivität der Einbildungskraft und schließt den unmittelbar sinnlichen Reiz aus. Wie § 13 der „Analytik des Schönen“ dargelegt hatte, ist zwar das Schöne (neben der möglichen Verbindung mit ,Reiz‘) auch mit ,Rührung‘ kompatibel[24] — indes wird aus dem weiteren Kontext deutlich, daß der

Einfluß sinnlicher Reize unmöglich zum Gefühl des Erhabenen beitragen kann, da dieses, insofern es durch Sinnlichkeit konstituiert wird, ja gerade in einer radikal negativen ästhetischen Erfahrung besteht, die sein spezifisches Wohlgefallen erst ermöglicht.

Indem Kant weiterhin betont, daß die erhabene Lust vielmehr „Bewunderung oder Ach­tung“[25] enthalte, ist bereits die problematische Affinität zwischen erhabenem und moralischem Gefühl angedeutet, die sich im Verlauf der Analyse zu einer fundamentalen Bedrohung für die Eigenständigkeit des Erhabenen als ästhetisches Gefühl auswachsen wird.[26] Die abschließende Bestimmung, das Subjekt fühle, während es sich im Schönen in „ruhiger Kontemplation“[27] befindet, im Erhabenen ein kontinuierliches, reziprokes Angezogen- und Abgestoßensein von der Unform, antizipiert bereits die ausführliche Darstellung dieses Sachverhalts in § 27 (B 98 f.), liefert indes noch keinen Hinweis darauf, inwiefern die Phasen dieser konstanten ,Bewegung‘[28] mit dem zuvor beschriebenen Wechselverhältnis von negativem und positivem Gefühlsmoment kongruent sein könnten.

1. 4. Die Ambivalenz der formalen Zweckmäßigkeit

Die dritte, relationale Differenz ist der „wichtigste und innere Unterschied“[29] zwischen Erhabenem und Schönem. Sie vertieft einerseits das zu Beginn (vgl. 1.2.) vorgestellte Bezugsverhältnis zwischen Einbildungskraft und Vernunft, konkretisiert andererseits jedoch den im vorherigen Abschnitt erörterten Aspekt der Bipolarität des Erhabenen.

In der betreffenden Passage (B 76 - 78) vergleicht Kant Schönes und Erhabenes in Hinblick auf ihre jeweiligen Zweckmäßigkeitsverhältnisse.[30] Der Begriff der ,Zweckmäßigkeit‘ wurde im Rahme der KU erstmals in den Einleitungen (vgl. insbes. „Zweite Einleitung“, IV - V) thematisiert, wo Kant den „transzendentale[n] Begriff einer Zweckmäßigkeit der Natur“ als „subjektives [...] Prinzip der Urteilskraft“[31] eingeführt hatte: Wenn ein System der Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen möglich sein soll, so wurde dort erklärt, muß die Vielheit der empirischen Formen und Gesetze als nach einem einheitlichen, allgemeinen Begriff geordnet bzw. strukturiert betrachtet werden können. Dieses „nichtgegebene Allgemeine“[32] findet sich im Prinzip der Zweckmäßigkeit der Form, durch welche das Naturgesetz vorgestellt wird, „als ob ein Verstand den Grund des Mannigfaltigen ihrer empirischen Gesetze enthalte“[33]. Indes entstammt der Begriff der formalen Zweckmäßigkeit, der die Natur als „zweckmäßige Ganz­heit“[34] vorstellt, nur einer spontanen Setzung der reflektierenden Urteilskraft; er bezeichnet ein subjektives Pringip a priori. Der Natur selbst wird hierdurch nicht illegitimerweise eine objektiv­materiale Zweckmäßigkeit unterstellt.

Darüberhinaus hatte Kant bereits in den Einleitungen (vgl. insbes. „Zweite Einleitung“, VI - VII) jene ideale Zweckmäßigkeit der Form der Natur mit dem Gefühl der Lust in Verbindung gebracht: Dieses entsteht, wenn der Gegenstand für die reflektierende Urteilskraft ästhetisch (subjektiv-formal) zweckmäßig ist, d.h. wenn er dem subjektiven Bestreben, eine Zweck­mäßigkeit der Form an ihm festzustellen, entspricht. Das Wohlgefallen am Gegenstand ist somit Resultat einer „Angemessenheit“[35] der Form des Gegenstandes zu den im Reflexionsurteil involvierten Erkenntnisvermögen (Einbildungskraft und Verstand). Einen Gegenstand, der aufgrund solcher Beschaffenheit Lust bewirkt, definiert Kant als schön. Wie die „Analytik des Schönen“ (B 28) präzisiert, bezieht sich diese Angemessenheit insbesondere auf die Einbildungskraft, welche angesichts einer schönen Form mit dem Verstand freispielend in harmonischer Proportion zusammenstimmt.

Wie Kant in § 23 (B 76) ausführt, ist das Erhabene — im Gegensatz hierzu — formal zweckwidrig für das subjektive Reflexionsurteil, und zwar aufgrund seiner Unbegrenztheit (vgl. 1.2.), welche für die Einbildungskraft gerade nicht angemessen ist, sondern, im Gegenteil, „gewalt­tätig“[36] auf dieselbe wirkt. Indem sich die erhabene Unform dem Bestreben der Einbildungs­kraft, sie als abgeformtes Ganzes darzustellen, widersetzt, verhindert sie das harmonische Zusammenspiel von Einbildungskraft und Verstand, welches im Schönen als Basis des Wohl­gefallens fungiert hatte. Das Erhabene ist somit aufgrund seines ,formalen Aspekts‘ — der gerade im Fehlen jeglicher Form bzw. Begrenzung besteht — zweckwidrig für die reflektierende Urteilskraft. Deshalb ist die ästhetische Erfahrung des Erhabenen, insofern sie von sinnlicher Seite, durch das Darstellungsvermögen, konstituiert wird, radikal negativ — d.h.: ein Grund zur Unlust.[37]

Kant insistiert jedoch darauf, daß das Erhabene ein ästhetisches Wohlgefallen bleibt und trotz seiner subjektiv-formalen Zweckwidrigkeit für das Darstellungsvermögen „nur um desto erhabener [...] geurteilt“[38] wird. Um dies zu verstehen, gilt es, sich neu zu vergegenwärtigen, daß Kant das Erhabene zuvor (vgl. 1.3.) als ein ambivalentes, bipolares Gefühl charakterisiert hatte, dessen spezifisches Wohlgefallen sich nur ,vermittelst einer Unlusť zu realisieren vermag. Unter diesem Gesichtspunkt läßt sich die subjektiv-formale Zweckwidrigkeit der erhabenen Unform als das initial-negative Moment der ,Hemmung‘ begreifen, welches die Bedingung für das darauffolgende, positive Moment der ,Rührung‘ ist. Das positive Moment, auf welches Kant im Rahmen seiner Diskussion der Bipolarität bereits verwiesen hatte, markiert somit die Möglichkeit einer gänzlich anderen Interpretation des aus der Perspektive der Einbildungskraft vollständig negativen ,Sachverhalts‘: Es deutet an, daß sich innerhalb der Gefühlsstruktur des Erhabenen über die Zweckwidrigkeit der Unform für das Darstellungs­vermögen hinaus auch eine positive Zweckmäßigkeitsrelation feststellen lassen muß. Wir haben es also scheinbar mit einer ambivalenten, doppeldeutigen Zweckmäßigkeit der erhabenen Unform zu tun, wodurch sich ebenso die Chance zu einem ästhetisch positiven Urteil, einem Wohlgefallen am Erhabenen eröffnet.

Das bis hierhin vorgestellte Paradox einer ,zweckwidrigen Zweckmäßigkeit[39] wird im verbleibenden Teil des § 23 (B 76 - 78) aufgelöst, wo Kant tatsächlich auf die positive Zweck­mäßigkeitsrelation der erhabenen Unform zu sprechen kommt:

„Wir können nicht mehr sagen, als daß der Gegenstand zur Darstellung einer Erhabenheit tauglich sei, die im Gemüte angetroffen werden kann; denn das eigentliche Erhabene kann in keiner sinnlichen Form enthalten sein, sondern trifft nur Ideen der Vernunft: welche, obgleich keine ihnen angemessene Darstellung möglich ist, eben durch diese Unangemessenheit, welche sich sinnlich darstellen läßt, rege gemacht und ins Gemüt gerufen werden.“[40]

Die Unform, welche für das unmittelbare Bestreben der Einbildungskraft im Reflexionsurteil zweckwidrig ist, erweist sich demnach als mittelbar zweckmäßig. Dabei ist es die Einbildungs­kraft selbst, die von der Unform einen alternativen, ,,zweckmäßige[n] Gebrauch“[41] zu machen weiß: Durch einen Wechsel' des Vermögenspartners (vom Verstand zur Vernunft) gelingt es ihr, ihr eigenes Scheitern im Versuch der Darstellung nicht länger als zweckwidrig für das ästhetische Reflexionsurteil (d.h. für das freie Spiel mit dem Verstand), sondern als zweck­ mäßig in bezug auf Vemunftideen zu beurteilen, auf welche einzig durch eine unangemessene Darstellung adäquat ,verwiesen' werden kann, insofern nur eine solche die prinzipielle Undarstellbarkeit der Vernunft angemessen aufzeigt.[42] Die Einbildungskraft versteht ihre unangemessene Darstellung somit nun als negative Darstellung[43] der Vernunft: als adäquate Darstellung ihrer Dnangemessenheit, dieselbe dargustellen. Durch ihren negativen Darstellungsmodus ,illustrierť die Unform das „Darstellungsverbot“[44] und ,taugť[45] dazu, dem Subjekt im Gefühl des Erhabenen seine Vernunft ästhetisch bewußt zu machen. In diesem Gefühl für Ideen der Vernunft besteht das spezifisch erhabene Wohlgefallen, das Kant später (§ 27) ,Achtung' nennen wird.[46]

Wie somit deutlich wird, läßt die Gefühlsstruktur des Erhabenen auch ein positives (lustvolles) Zweckmäßigkeitsverhältnis erkennen, dessen Möglichkeit das initial-negative (unlustvolle) Zweckmäßigkeitsverhältnis voraussetzt. Wurde das negative Moment im Erhabenen durch die Einbildungskraft (bzw. Sinnlichkeit) konstituiert, so steuert die Vernunft nun das korrelative, positive Moment bei. Die Affinität des Erhabenen zur Vernunft, die anläßlich der ersten Differenz skizziert wurde, zeigt sich hier somit explizit.

Im Folgenden möchte ich nun einige Implikationen erläutern, die sich aus Kants Darlegungen anläßlich der relationalen Differenz für die Konzeption des Erhabenen ergeben. Hierbei soll deutlich werden, daß sich Schönes und Erhabenes hinsichtlich ihrer jeweiligen Verortung wesentlich unterscheiden, wodurch eine grundlegende, ,ontologische Divergenz‘[47] zwischen den beiden ästhetischen Gefühlen markiert ist.

1. 5. Subreption, Subjektivität und ontologischer Status

Im Zusammenhang mit der Analyse der unterschiedlichen Zweckmäßigkeitsverhältnisse im Erhabenen und Schönen bemerkt Kant, „daß wir uns überhaupt unrichtig ausdrücken, wenn wir irgendeinen Gegenstand der Natur erhaben nennen, ob wir zwar ganz richtig sehr viele derselben schön nennen können“[48]. Ein vergleichbarer Gedanke wird gegen Ende des § 23 pointiert: „Zum Schönen müssen wir einen Grund außer uns suchen, zum Erhabenen aber bloß in uns und der Denkungsart, die in die Vorstellung des ersteren Erhabenheit hinein­ bringt“[49]. Diese Bemerkungen antizipieren bereits den Beginn des § 27, wo die im Falle des Erhabenen nur allzu leicht mögliche, jedoch unzulässige „Verwechslung einer Achtung für das Objekt [die Unform als ,Quasi-Gegenstand‘] statt für die Idee der Menschheit in unserm Subjekte“ als „Subreption“[50] definiert wird.

Es scheint sich somit eine weitere Divergenz zwischen den beiden ästhetischen Gefühlen abzuzeichnen, welche den bis hierher herausgearbeiteten Trennungsmerkmalen unterliegt, aber nicht explizit benannt wird. Sie betrifft den jeweiligen Grad der Subjektivität von Schönem und Erhabenem:[51] Hierbei hat es zunächst den Anschein, als wollte Kant — an dieser wie an anderen Stellen der „Analytik des Erhabenen“ — Schönheit als objektive Qualität sinnlicher Gegenstände verstanden wissen (die folglich einer objektiv-materialen Zweckmäßigkeit entspringen müßte) und allein das Erhabene als subjektiv akzeptieren.[52] Eine derart radikale Polarisierung stände allerdings in schroffem Widerspruch zu verschiedenen Passagen der KU, wo Kant in unmißverständlicher Weise betont hatte, daß auch das Schöne, als ästhetisch­ reflektierendes Urteil, subjektiv ist (vgl 1.4.).[53]

Die Divergenz scheint dementsprechend subtiler. Sie wird deutlich, wenn man versucht, den eigentlichen ,Bezugsgegenstand‘ von schönem bzw. erhabenem Wohlgefallen zu bestimmen: Im Schönen ist es der Gegenstand selbst, der aufgrund seiner subjektiv-formalen Zweck­mäßigkeit für das freie Spiel von Einbildungskraft und Verstand im ästhetischen Reflexions­urteil Lust erweckt. Im Erhabenen dagegen wird, wie bereits erläutert, der ,Quasi-Gegenstand‘ von der Einbildungskraft nur in zweckmäßiger Weise ,benutzt‘, um ein Wohlgefallen an der ästhetischen Präsenz subjektiver Vernunftideen zu evozieren. Die Unform selbst, die durch ihre negative Darstellung die Vernunft im Subjekt ästhetisch präsent werden läßt, gefällt aufgrund ihrer subjektiv-formalen Zweckwidrigkeit ja gerade nicht, sondern erweckt Unlust. Die initial-negative ästhetische Erfahrung darf somit nicht als ,Sitz‘ des eigentlich erhabenen Gefühls, des Wohlgefallens, mißverstanden werden: Die erhabene Achtung ist ein Wohl­gefallen an den Vernunftideen trot.. der unlustvollen ästhetischen Erfahrung, welche sie zur Voraussetzung hat.

Auf der gemeinsamen Basis der Subjektivität, die durch den ästhetisch-reflektierenden Charakter beider Urteile bedingt ist, erweist sich das Erhabene somit als ,noch subjektiver^ insofern das positive Moment hier, im Gegensatz zum Schönen, „keine Entsprechung im Objekt findet, sondern allein vom Subjekt ,beigesteuerť wird“[54]. Diese radikal subjektive Verortung des erhabenen Wohlgefallens markiert den ontologischen Unterschied zwischen Schönem und Erhabenem, der vermutlich u.a. dafür verantwortlich ist, daß Kant die Analyse des Erhabenen aus der Untersuchung der subjektiv-formalen Zweckmäßigkeit der Natur für die ästhetische Urteilskraft vollständig ausklammert und zu einem „bloßen Anhang“[55] derselben degradiert.

[...]


[1] Vgl. Zelle, Carsten: Die Doppelte Ästhetik der Moderne. Revisionen des Schönen von Boileau bis Nietzsche (Stuttgart/ Weimar 1995), S. 43 ff.

[2] Zur folgenden, kurzen Darstellung der Historie des Erhabenen vgl. Allison, Henry E.: Kant’s Theory of Taste. A Reading of the Critique of Aesthetic judgment (Cambridge 2001), S. 302 f.; Lyotard, Jean-François: Leçons sur l‘Analytique du sublime. Kant, Critique de la faculté de juger, §§ 23 - 29 (Paris 1991), dt. Ausgabe: Die Analytik des Erhabenen. Kant- Eektionen (München 1994), S. 63 ff. sowie Pries, Christiane: Übergänge ohne Brücken. Kants Erhabenes ywischen Kritik undMetaphysik (Berlin 1995), S. 11 f.

[3] Im Rahmen der vorliegenden Arbeit zitiere ich die Schriften Kants nach folgender Ausgabe: Immanuel Kant: Werke in sechs Bänden, hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Darmstadt 1998. Zu den verwendeten Abkürzungen vgl. das Siglenverzeichnis am Ende des Textes.

[4] Pries, a.a.O.,S. 11

[5] KU, B 74

[6] Vgl. KU, B 79 (§ 24), wo Kant ergänzt, daß Schönes und Erhabenes aufgrund ihres gemeinsamen, ästhetisch­ reflektierenden Charakters gleichermaßen allgemeingültige, interesselose, subjektiv zweckmäßige und notwendige Urteile sind.

[7] KU, B 75

[8] KU, B 75

[9] KU, B 75

[10] Kants Formulierung, das Erhabene könne „auch“ (B 75) durch formlose Gegenstände evoziert werden (vgl. ähnlich B 83), ist irritierend, insofern ,Formlosigkeiť den späteren Ausführungen der „Analytik des Erhabenen“ zufolge als notwendige Bedingung zumindest des Mathematisch-Erhabenen betrachtet werden muß. — Darüber­hinaus scheint der hier angedeutete Verweis auf die Idee der Totalität (als Idee der theoretischen Vernunft) das Dynamisch-Erhabene vollkommen auszuklammern.

[11] Weswegen die Analyse des Erhabenen, wie Kant B 79 erklärt, mit dem Moment der Quantität beginnt und erst danach auf die Qualität zu sprechen kommt. Beim Schönen war die Untersuchung andersherum verlaufen.

[12] Vgl. KU, B 28 (§ 9)

[13] Vgl. Lyotard, a.a.O., S. 71 f. sowie Allison, a.a.O., S. 308. Zum folgenden vgl. KU, §§ 56/57.

[14] Lyotard, a.a.O., S. 72

[15] Vgl. Allison, a.a.O., S. 308

[16] KU, B 75. Lyotard (a.a.O., S. 74 ff.) deutet das Motiv der Belebung im Kantischen Text als Relikt einer ,dyna- mistisch-vitalistischen' Tradition des 18. Jhdt.’s, der auch Burkes sensualistische Ästhetik nahesteht.

[17] KU, B 75 f. (Hervorh. v. Verf.)

[18] Vgl. insbes. KU, В 43 f. — Indes warnt Kant im selben Zusammenhang ausdrücklich vor einer übermäßigen „Beimischung“ (B 38) von (materialen) Reizen zur (formalen) Schönheit, wie auch davor, das Wohlgefallen an ersteren zum Grund eines Geschmacksurteils anzunehmen. Dementsprechend ergibt die Synthese von reiner (formaler) Schönheit und (materialer) Empfindung auch nur ein unreines Geschmacksurteil (vgl. ibd.).

[19] KU, В 102

[20] KU, В 75

[21] KU, B 75. Es bleibt m. E. unklar, inwiefern die ,Rührung‘ mit der späteren ,Achtung‘ (§ 27) kongruent ist.

[22] Ich stimme mit Pries (a.a.O., S. 51) überein, daß der Anschein eines zeitlichen Sukzessionsverhältnisses, den die Darstellung an dieser Stelle noch erwecken mag, „wohl eher Kants Bestreben zuzuschreiben [ist], das Gefühl des Erhabenen zu analysieren, also seine einzelnen Bestandteile zu trennen.“ Vgl. hierzu ausführlich 2.1.4.

[23] KU, В 76 (Hervorh. v. Verf.)

[24] Wenngleich dies zu vermeiden ist: Vgl. В 38, wo Kant ausführt, daß nur dasjenige Geschmacksurteil rein ist, „auf welches Reiz und Rührung keinen Einfluß haben (ob sie sich gleich mit dem Wohlgefallen am schönen ver­binden lassen)“. Indes liefert Kant keine Beispiele für diese — seltsame! — Art der Verbindung.

[25] KU, B 76

[26] Vgl. hierzu den dritten Hauptteil der vorliegenden Arbeit.

[27] KU, B 75

[28] Vgl. KU, B 98

[29] KU, B 76

[30] Es ist mir an dieser Stelle nicht möglich, den komplexen Begriff der ,Zweckmäßigkeit‘, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem systematischen ,Vereinigungsprojekť der KU steht und in seinen verschiedenen Aus­prägungen der gesamten Struktur des Werkes unterliegt, auch nur annähernd adäquat zu erfassen. Der folgende Exkurs ist deshalb als — unangemessen knappe — Erläuterung zu verstehen, die primär daran bestrebt ist, eine Basis für die anschließende Darstellung der abweichenden Zweckmäßigkeitsverhältnisse im Erhabenen zu leisten.

[31] KU, B XXXIV

[32] Höffe, Otfried: Immanuel Kant (München 2000), S. 262

[33] KU,B XXVIII

[34] Höffe, a.a.O., S. 262

[35] KU,B XXXVII

[36] KU, B 76

[37] Vgl. KU, B 76 f.

[38] KU, B 76

[39] Vgl. Allison, a.a.O., S. 310 („counterpurposive purposiveness“)

[40] KU, B 76 f.

[41] KU, B 78. Im Gegensatz zu Interpretationen, die im ästhetischen Präsentwerden der Vernunft eine Ver­ gewaltigung' der Sinnlichkeit durch dieselbe erkennen wollen, gilt es, bereits an dieser Stelle — in Hinblick auf meine spätere Verteidigung der Ästhetizität des Erhabenen (vgl. 3.2.) — die dominante Rolle der Einbildungskraft innerhalb der Gefühlsstruktur zu betonen

[42] Vgl. KU, В 124: „Die Bestrebung, und das Gefühl der Unerreichbarkeit der Idee durch die Einbildungskraft, ist selbst eine Darstellung der subjektiven Zweckmäßigkeit unseres Gemüts im Gebrauche der Einbildungskraft für unsere übersinnliche Bestimmung, und nötigt uns, subjektiv die Natur selbst in ihrer Totalität, als Darstellung von etwas Übersinnlichem, zu denken, ohne diese Darstellung objektiv zu Stande bringen zu können.“

[43] Zum Begriff der ,negativen Darstellung' vgl. KU, B 124 f. Zur Begriffsproblematik vgl. Lyotard, a.a.O., S. 170 ff.: „[Die negative Darstellung] ist weder Darstellungslosigkeit noch Darstellung des Nichts. Sie ist negativ in Hinblick auf das Sinnliche, aber doch zugleich ein Darstellungsmodus“ (S. 172).

[44] Lyotard, a.a.O., S. 72 (vgl. 1.2.)

[45] Vgl. KU, B 76

[46] Zu beachten ist, daß die Vernunftideen im Erhabenen, insofern es sich um ein ästhetisch-reflektierendes Urteil handelt, dem Subjekt nicht tatsächlich als Denkgegenstände bewußt, sondern nur ästhetisch präsent werden, d.h. nur in dem Maße ,vorhanden' sind, wie sie im Gefühl einer „höhere[n] Zweckmäßigkeit“ (B 77) empfunden werden (vgl. Lyotard, a.a.O., S. 86).

[47] Vgl. Allison, a.a.O., S. 310

[48] KU, B 76

[49] KU, B 78

[50] KU, B 97 (Hervorh. v. Verf.)

[51] Vgl. Allison, a.a.O., S. 310 f.; Lyotard, a.a.O., S. 83 f.; Pries, a.a.O., S. 45 f.

[52] Pries zufolge (a.a.O., S. 45, Anm. 10) sind Kants Formulierungen in § 23 als Beleg für eine im Verlauf der zweiten „Analytik“ zunehmende „Objektivierung des Schönen“ (ibd.) zu verstehen.

[53] Vgl. u.a. die gesamte Qualitätsdiskussion der „Analytik des Schönen“ (§§ 6-9; insbes. B 17 f., 20), die bereits angesprochene „Zweite Einleitung“ (insbes. B XXXVII) sowie vor allem § 58 (insbes. B 246 f., 252 - 254), der sogar im Titel „[v]om Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur“ (B 246) handelt.

[54] Pries, a.a.O., S. 84 f.

[55] KU, B 78

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Negative Ästhetik
Untertitel
Eine Interpretation der Kantischen "Analytik des Erhabenen"
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
47
Katalognummer
V142914
ISBN (eBook)
9783640519583
ISBN (Buch)
9783640521104
Dateigröße
772 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant, Kritik der Urteilskraft, Analytik des Erhabenen, Ästhetik, Erkenntnistheorie, Philosophie, Aufklärung, 18. Jahrhundert, Lyotard
Arbeit zitieren
M.A. Björn David Herzig (Autor:in), 2002, Negative Ästhetik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142914

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