Reformierungsbedarf der Dualen Ausbildung und mögliche Schritte zur Modernisierung

Die Ausbildung in Geschäftsprozessen am Beispiel eines Versicherungsunternehmens


Hausarbeit, 2009

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung mit Problemstellung

2. Grundlagen
2.1 Status Quo der Dualen Ausbildung von KVF
2.2 Ein Versicherungsunternehmen als Ausbildende
2.3 Einbindung der Ausbildung in die Geschäftsprozesse

3. Reformbedarf der dualen Ausbildung aus Sicht eines Versicherers

4. Mögliche Schritte zur Modernisierung der Dualen Ausbildung

Literaturverzeichnis

Gesetzes-/Verordnungsverzeichnis

Linkverzeichnis

Anhang

Anhang – Personal- und Sozialbereicht der XXX

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung mit Problemstellung

Die DA befindet sich in einer Krise und ist dringend reformbedürftig. (vgl. beispiels­weise: Zimmer 2009, 9; Bosch 2009, 48; Euler, Dieter 2009, 87; Bobischat/Milolaza/ Stender 2009, 130; Pabst 2009, 165; Dehnbostel 2009, 197; Becker 2005, 174; Stender 2006, 11 ff.; Euler/Severing 2007, 11 ff.) Inwieweit dies auch aus Sicht eines Vericherers als Ausbildende zutrifft, gilt es in dieser Arbeit zu diskutieren. Dafür wer­den aus Rücksicht auf den Umfang dieser Arbeit ausgewählte Aspekte der DA, wie z. B. der Ausbildungszugang, die Ausbildungsdauer usw. heran­gezogen und sich auf das Kernberufsbild KVF der Versicherungswirtschaft fokussiert. Zunächst folgt eine Dar­stellung des bestehenden Zustandes der DA, gefolgt von einem Überblick zu einem Versicherer als Ausbildende. Anschließend wird ausführlich die Einbindung der Ausbildung in die Geschäftsprozesse beleuchtet. Aus diesen Grundlagen her­aus wird dann der Re­formbedarf der DA aus Sicht eines Versicherers abgelei­tet, um letztlich Schritte zu deren Umsetzung bzw. zur Modernisierung der DA aufzu­zeigen.

2. Grundlagen

2.1 Status Quo der Dualen Ausbildung von KVF

Am 1. August 2006 trat die neue Ausbildungsordnung für KVF in Kraft. Hierdurch wurden Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme der bisherigen Ausbildung sowie der Früherkennung des künftigen Qualifikationsbedarfs, die durch die Zukunftswerkstatt Versicherungen des BWV, einer KWB-Studie als auch einer BIBB-Evaluation erhoben wurden, umgesetzt. (vgl. http://www.azubi-welt.de/fileadmin/user_upload/downloads/ 271,2,Anlass der Neuordnung) Strukturell verfügt die neue AO für KVF über eine Spe­zialisierungsmöglichkeit, entwe­der in die Fachrichtung Versicherung oder Finanzen. In der Fachrichtung Versicherung besteht neben einem verpflichtenden Modul weiterhin für den Auszubildenden gemeinsam mit dem Ausbildenden die Möglich­keit aus ver­schiedenen Modulen zwei auszuwäh­len, was eine Anpassung zum einen an das Profil des Unternehmens und zum anderen an die Neigungen des Auszubildenden ermöglicht. (vgl. Becker 2005, 171-173; vgl. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 AO-KVF 2006)

Für die DA, wie es die zum KVF ist, sind rechtlich keine bestimmten Schulabschlüsse vorgeschrieben, wenngleich die Unternehmen für sich bestimmte Einstellungsvoraus­setzungen festlegen (s. Kapitel 2.2). Bestimmte Schulabschlüsse oder berufliche Vor­bildungen berechtigen allerdings gem. § 8 Abs. 1,3 i. V. m. der jeweils gültigen Richtli­nie (vgl. beispielsweise http://www.ihk-koeln.de/upload/01082-Richtlinie_ Ausbil­ dungszeit_1082.pdf) zur Abkürzung der Aus­bildungszeit um bis zu einem Jahr. Darüber hinaus kann ein Auszubildender nach § 45 Abs. 1 BBiG bei entsprechenden Leistungen vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung ablegen. Insgesamt kann ein Auszubildender also bei der gem. § 2 AO-KVF geltenden Ausbildungsdauer von drei Jahren bereits nach 18 Monaten die Abschlussprüfung ablegen (vgl. Nr. D der Richtli­nie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit) und somit gem. § 21 Abs. 2 BBiG die Ausbildung beenden. Außerdem besteht durch § 8 Abs. 2 BBiG i. V. m. der Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit die Möglichkeit, die Ausbildung bei bestimmten Gründen auf An­trag des Auszubildenden über die drei Jahres hinaus zu verlängern. (vgl. Nr. E der Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit) Gem. § 9 AO-KVF findet die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit statt; die grundsätzliche Möglichkeit einer Stufenprüfung nach § 37 Abs. 1 S. 2 BBiG ist also ausgeschlossen. Demzufolge ist nach Maßgaben des § 48 BBiG eine Zwischenprüfung abzulegen. Mit dem Berufsabschluss KVF wird i. d. R. keine Hochschulzugangberechtigung erworben. (vgl. http://www.kmk.org/fileadmin/ pdf/ Wissenschaft/TA_071011_SynopseohneAbi_Ba_Ka.pdf)

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Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Reformierungsbedarf der Dualen Ausbildung und mögliche Schritte zur Modernisierung
Untertitel
Die Ausbildung in Geschäftsprozessen am Beispiel eines Versicherungsunternehmens
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Pädagogik)
Veranstaltung
Ausbildungsmanagement
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V142896
ISBN (eBook)
9783640519545
ISBN (Buch)
9783640521050
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit wurde anonymisiert.
Schlagworte
Ausbildung, Duale Ausbildung, modularisierung Ausbildung, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Reformbederf Ausbildung, Reformierungsbedarf Ausbildung, Modernisierung Ausbildung, Ausbildung in Geschäftsprozessen, prozessorientierte Ausbildung, Lerntheorien in der Ausbildung, Berufsausbildung, Modell der vollständigen Handlung, Handlungskompetenz, Handlungsfähigkeit, Konstruktivismus, Instruktivismus, Durchlässigkeit
Arbeit zitieren
Sascha Fauler (Autor:in), 2009, Reformierungsbedarf der Dualen Ausbildung und mögliche Schritte zur Modernisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142896

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