Der Investiturstreit - Ursachen, Verlauf und Bedeutung


Hausarbeit, 2006

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ursachen des Konflikts

3. Konfliktstau und Konfrontation

4. Von Canossa nach Salerno

5. Kampf um Italien

6. Vom Mainzer Reichshoftag zum Wormser Konkordat

7. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der folgende Text beschäftigt sich mit dem Investiturstreit. In der Einleitung wird der Begriff Investitur näher erläutert. Anschließend wird kurz die Ursache des Konflikts beleuchtet. Es folgen dann Ausführungen zu Konfliktstau und Konfrontation. Im Abschnitt „ Von Canossa nach Solerno“ werden dann die Umstände des berühmten „Gangs nach Canossa“ genannt und der Tod des Papstes im Exil in Solerno geschildert. Im Weiteren wird der Kampf um Italien und das Ende des Investiturstreits mit dem „Wormser Konkordat“ geschildert.

Zuerst einmal ist es wichtig zu erklären, was das Wort Investitur eigentlich bedeutet. Es steht für die „Einsetzung von Bischöfen und Äbten in ihr Amt“.[1] Die Geistlichen wurden durch Weltliche in ihr Amt eingesetzt. Zur Investitur benutzten der Kaiser oder König die geistlichen Symbole Ring und Stab.[2]

Statt von der Epoche der (gregorianischen) Kirchenreform, die im weiteren Verlauf noch genauer erläutert wird, zu sprechen, verwendet man meist auch einen anderen Terminus: Die 46 Jahre zwischen dem 24. Januar 1076, als König Heinrich IV. und eine große Anzahl der deutschen Bischöfe Papst Gregor VII. den Gehorsam aufkündigten, und dem 23. September 1122, als es zwischen Heinrich V. und den Legaten Calixts II. zum Abschluss des Wormser Konkordats kam, werden in der Regel als das „Zeitalter des Investiturstreits“ bezeichnet.[3]

2. Ursachen des Konflikts

Die erste Reformbewegung, die mit der Entstehung des Investiturstreits in engem Zusammenhang stand, war die cluniazensische Bewegung, die von den Klöstern Cluny und Gorze ausging. Sie richtete sich gegen die Verweltlichung des Klosterlebens, welches durch das Entstehen einer geistlichen Fürstengewalt aufkam und gegen die Eingriffe von weltlichen Herrschern in das Kirchenrecht. Forderungen waren: „die Reform der Klosterwirtschaft, Unterstellung der Klöster unter den Schutz des Papstes, strenge Mönchszucht und Gehorsam gegen den Abt.“[4]

Aus dieser religiösen Reform entwickelte sich im 11. Jahrhundert die Forderung nach einer Reform der Gesamtkirche. Man richtete sich gegen die Simonie, d.h. den Handel mit geistlichen Ämtern, und die Priesterehe. Diese Forderung wurde erstmals 1046 in der Synode von Sutri erhoben. Es war Papst Leo IX., der sich für die kirchliche Reform einsetzte und zusammen mit Anhängern der neu gegründeten Reformpartei den Primatus Petri innerhalb der Kirche geltend machen wollte. Im Jahre 1059 erließ Papst Nikolaus II. eine Papstwahlordnung, in der festgelegt wurde, dass der Papst von den Kardinalsbischöfen nominiert werden soll, was ein Verbot der Laieninvestitur darstellte.[5]

3. Konfliktstau und Konfrontation

Unter der Bedingung, dass er gerecht regieren würde, hatten die Fürsten auf Grund des ständigen Drängens Heinrich III., die Wahl seines dreijährigen Sohnes vorgenommen. (1056) Kurze Zeit später starb Heinrich III. Die Regierungszeit seines minderjährigen Sohnes verlief jedoch wenig erfolgreich, weshalb sich die Macht der Krone erheblich verminderte. Als Heinrich IV. dann fünfzehn Jahre alt und damit nach dem fränkischen Recht volljährig war, strebte er nach Selbstständigkeit. Er wollte die verlorene Macht der Krone wiederherstellen. Sein Regierungsprogramm führte jedoch zu einigen Konflikten, da diejenigen, die während seiner Minderjährigkeit wichtige Positionen innehatten, diese jetzt räumen mussten. Hauptsächlich davon betroffen war das sächsisch-thüringische Gebiet. Die „energische Königslandpolitik“[6] Heinrich IV. führte zu jahrelangen Kriegen mit wechselndem Ausgang.

Zugleich gab es Unruhen im deutschen und oberitalienischen Episkopat. Es wurden seit 1069 immer wieder Anklagen gegen einzelne Bischöfe erhoben und diese dann der Simonie beschuldigt. Vielfach wurden sie bestraft, ohne dass vorher die Vorwürfe überprüft worden waren. Grund dafür war, dass die Führungsschicht der Reichskirche die Zusammenarbeit des Apostolischen Stuhls mit niederen Klerikergruppen als Bedrohung empfand.

Die Situation spitzte sich zu, als es im Jahre 1073 in Rom zu einem Wechsel des Pontifikats kam. Archidiakon Hildebrand wurde in einer spontanen Wahl, die von Tumulten geprägt war, zum Nachfolger Alexander II. gewählt. Fortan nannte er sich Gregor VII. Er war Verfechter der papalistischen Idee mit monarchistisch, zentralistischer Verfassung. Der Sieg dieser Idee wird mit dem „Dictatus Papae“ manifestiert. Es legt fest, dass der Papst als „oberster und unumschränkter Leiter der Universalkirche“[7] nicht nur Bischöfe, sondern auch Könige absetzen darf. Außerdem wird dem Königtum der sakrale Charakter abgesprochen. Es entsteht ein Kampf um die „rechte Ordnung in der Welt“[8] und um die Freiheit der Kirche.

König Heinrich IV. wurde vom Wechsel des Papstes nicht informiert. Grund hierfür war, dass Heinrich IV. fünf Ratgeber in seinen Diensten hatte, die von Alexander II. kurz vor seinem Tod exkommuniziert worden waren. Er hatte ihnen die Schuld an den Wirrungen gegeben, die bei der Neubesetzung des Mailänder Metropolitansitzes entstanden sind. Nachdem Erzbischof Wido seinen Bischofsstab an Heinrich IV. zurückgesandt hatte und damit als Bischof zurückgetreten war, ernannte der König Gottfried, einen Kleriker, der ihm nahe stand, zum Bischof. Das akzeptierte Rom nicht so einfach, denn der Amtsverzicht eines Erzbischofs wurde als „gewichtigere Sache (causa maior)“[9] angesehen, über die allein der Papst zu entscheiden hatte. Alexander II. ging weiterhin davon aus, dass Wido, trotz seines Rücktritts, der Erzbischof sei. Als Wido gestorben war, ernannte der Papst ohne Absprache mit dem Königshof Atto zum neuen Erzbischof. Heinrich IV. jedoch hielt an Gottfried fest, was zur Exkommunikation seiner Ratgeber führte. Das war eine erste ernsthafte Warnung. Ein drohender offener Konflikt wurde jedoch verhindert, indem Heinrich IV. 1073 einen Versöhnungsbrief an den Papst schickte, in welchem er sich dafür entschuldigte, wiederholt simonistisch gehandelt zu haben. Er sicherte zu, in Zukunft nach Gregors Rat zu verfahren.

Ebenso war zu diesem Zeitpunkt der Krieg mit den Sachsen anders verlaufen als Heinrich IV. es gehofft hatte. Er befürchtete, dass es zu einem politischen Bündnis der norddeutschen Staaten mit dem Papst kommen würde. Diese Allianz wurde jedoch durch sein Schreiben verhindert. Dennoch unterschätzte der König den neuen Papst, obwohl dieser ein eindeutiges Signal über die Auffassung seines Amtes gegeben hatte, indem er nach der Erhebung am 22. April zwei Monate bis zur Bischofsweihe gewartet hatte, um sie dann am Sonntag nach dem Peter-und-Paul-Fest (29. Juni) zu feiern. Hiermit unterstrich er, wie er sein Amt erfüllen wolle und wie stark ihm seine Position als „Nachfolger des Apostelfürsten“[10] bewusst war.

Als Byzanz und Griechenland von den islamischen Seldschuken angegriffen wurden, wendete sich Gregor VII. an Heinrich IV. mit der Bitte, während seines Zuges gegen die Heiden auf die Kirche aufzupassen. Er machte ihm jedoch auch Vorwürfe wegen der „Mailänder Angelegenheit“.[11] Er begann daran zu zweifeln, dass die Vorsätze des Königs ernst gemeint waren. Diese Zweifel kamen leider zu spät. Die Situation wurde im Herbst 1075 unerträglich. Heinrich entließ Erzbischof Gottfried, den er eingesetzt hatte, da dieser unfähig war. Er war aber auch nicht bereit, Atto anzuerkennen. Stattdessen erhob er Tedald auf die „Kathedra des hl. Ambrosius“[12], ohne dies mit Rom abzusprechen, was deshalb vom Papst als Affront gesehen wurde und nicht hingenommen werden konnte. Heinrich wurde nun vorgeworfen, dass er in Mailand seine Versprechen nicht einhalte, dass er weiterhin in Verbindung zu den exkommunizierten Räten stehe und dass er eigenmächtig in Fermo und Spoleto neue Bischöfe eingesetzt habe. Dies alles verletzte die Rechte Roms, weshalb Gregor dem König ein Ultimatum schickte, da er auf der Synode im Frühjahr 1075 dem König verboten hatte, Bistümer zu vergeben. Darüber hinaus war es zum Verbot der Laieninvestitur gekommen. Auf Grund des Ultimatums von Gregor drohte Heinrich nun der Kirchenbann. Der König zeigte sich jedoch wenig beeindruckt und wies das Ultimatum zurück, weil er zu dieser Zeit in Hochstimmung war, da er einige Kriege gewonnen hatte. Als Reaktion lud er den deutschen Episkopat zu einer Reichssynode nach Worms am 24. Januar 1076 ein. 26 Bischöfe aus Deutschland nahmen teil, ein Dutzend jedoch blieb fern. Die Teilnehmer waren der Meinung, dass Gregor VII. sein Amt nicht in „kanonischer Weise erlangt habe“[13] und ‚die ganze Kirche mit dem Gestank schweren Ärgernisses‛[14] erfülle, deshalb kündigten sie ihm den Gehorsam auf, dem sich auch der König anschloss. Es gab jedoch eine Bestimmung, dass es kein Gerichtsverfahren gegen den Apostolischen Stuhl geben dürfe, weshalb man nicht vom Absetzen des Papstes sprach. Man ging vielmehr davon aus, dass Hildebrand rechtlich niemals Papst gewesen sei. Diese Aussage war sehr problematisch, da Gregor von allen ohne Widerspruch drei Jahre lang akzeptiert worden war. Außerdem wurde die Absetzung des Papstes in weiter Entfernung erlassen, weshalb zwei Bischöfe das Dekret nach Italien brachten, wo eine Versammlung des lombardischen Episkopats stattfand, welche sich dem Beschluss anschloss und darüber hinaus über den Papst noch die Exkommunikation verhängte. Das Dekret erschien pünktlich zu Beginn der Fastensynode 1076 am Tiber. Die königlichen Boten lasen das Dekret vor und zogen damit den Zorn der Synodalen auf sich, vor dem sie dann der Papst mit „friedengebietende[r] Hand“[15] rettete. Am darauf folgenden Tag verkündete Gregor die Suspendierung der Bischöfe, die beteiligt waren. Sie hatten jedoch die Möglichkeit wieder in ihr Amt eingesetzt zu werden, wenn sie binnen eines Jahres ihren Entschluss bereuten. Weiterhin verkündete er die Amtsenthebung des Erzbischofs, die Exkommunikation und die Absetzung des Königs. Die Treueide, die diesem geleistet wurden, erklärte er als erloschen. Gregors Geduld mit Heinrich war nun endgültig erschöpft. In Deutschland verschlechterte sich die Lage für Heinrich zunehmend. Erneut begann der Kampf in Sachsen und die süddeutschen Fürsten verbündeten sich mit dem Papst und richteten sich gegen den König. Nur in Worms hatte Heinrich IV. jetzt noch Anhänger. In Ulm begannen derzeit schon Gespräche zwischen den Führern der Opposition und den Gesandten Gregors, die die Absetzung des Königs betrafen. Der Kreis der Beteiligten war beschränkt, weshalb man eine Vertagung beschloss. Ein erneutes Treffen fand dann am 16. Oktober in Tribur statt. Man begann die Verhandlungen und es gelang den Legaten sogar, einen großen Teil der Anhänger Heinrichs abzuwerben, weshalb dieser nur die Möglichkeit der Kapitulation hatte. Der König musste die exkommunizierten Ratgeber entlassen, die Rückkehr des Wormser Bischofs zugestehen und versprechen, dass er sich aus allen Regierungsangelegenheiten enthält, bis über sein Königtum entschieden sei. Weiterhin musste er an den Papst einen Entschuldigungsbrief schreiben, mit welchem er „Gehorsamsaufkündigung und Absetzungserklärung“[16] zurücknahm. Darüber hinaus verlangte die Opposition von ihm, seinen Rückzug nach Speyer. In Augsburg sollte dann zu gegebener Zeit von den Fürsten und Gregor VII., der nach Deutschland eingeladen wurde, über ihn entschieden werden. Wenn Heinrich länger als ein Jahr im Kirchenbann bleiben würde, würde er seine Krone verlieren. Weiterhin riet man ihm davon ab, selbst in Rom um Begnadigung zu bitten. Seine Lage war ausweglos, weshalb der König beschloss dem Papst selbst entgegen zu reisen, um die „Absolution zu erlangen und das Zusammenwirken seiner deutschen Gegner mit Gregor in Augsburg zu verhindern.“[17]

[...]


[1] „Investitur“ , Bertelsmann Volkslexikon, 38. Auflage: Sp.833.

[2] Heimerl, Hans: Investitur: In: Lexikon für Theologie und Kirche Band 11, Freiburg – Basel – Rom – Wien
20013, Sp. 569.

[3] Laudage, Johannes: Gregorianische Reform und Investiturstreit, Darmstadt 1993, 1.

[4] Kinder/Hilgemann, dtv-Atlas Weltgeschichte, München 200235, 147)

[5] Ebd.

[6] Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit 910 – 1122, Stuttgart – Berlin – Köln 2000,119.

[7] Kinder/Hilgemann, a.a.O.

[8] Ebd.

[9] Goez, Werner, a.a.O., 121.

[10] Ebd.

[11] Ebd., 123.

[12] Ebd.

[13] Ebd., 125.

[14] Die Briefe Heinrichs IV, Anhang A, MGH Dt. MA 1, S. 68. In: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit 910 – 1122, Stuttgart – Berlin – Köln 2000,125.

[15] Goez, Werner, a.a.O, 125.

[16] Ebd., 130.

[17] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Investiturstreit - Ursachen, Verlauf und Bedeutung
Hochschule
Universität Koblenz-Landau
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
15
Katalognummer
V142559
ISBN (eBook)
9783640536573
ISBN (Buch)
9783640536436
Dateigröße
483 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Investiturstreit, Ursachen, Verlauf, Bedeutung
Arbeit zitieren
Christine Sitter (Autor:in), 2006, Der Investiturstreit - Ursachen, Verlauf und Bedeutung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142559

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