Prinzipien und Maßnahmen der US-amerikanischen Außenwirtschaftspolitik


Seminararbeit, 2002

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Phasen in der US-amerikanischen Außenwirtschafts- und Zollpolitik ab 1900 und deren außenwirtschaftspolitischen Prinzipien
1.1 1900—1934: Das Zeitalter hoher Protektion
1.2 Die liberale Wende: Von 1934 bis zum Ende der 60er Jahre
1.3 Das Einsetzen neoprotektionistischer Tendenzen Anfang der 70er Jahre
1.4 Pluralisierung der Ansätze und fair trade seit den späten 80er Jahren

2. Das handelspolitische Maßnahmen-instrumentarium der USA
2.1 Kompetenzen und Einflüsse von Kongress, Exekutive und Interessengruppen in den USA bei der Außenhandelsgesetzgebung
2.1.1 Der Kongress in der Außenwirtschaftspolitik
2.1.2 Der Präsident und die Exekutive in der Außenwirtschaftspolitik
2.1.3 Der Einfluss der Privatwirtschaft und der Interessengruppen auf die Außenwirtschaftspolitik
2.1.4 Die fast-track -Verhandlungsvollmacht des Präsidenten
2.2 Das Maßnahmeninstrumentarium der amerikanischen Handelsgesetze
2.2.1 Zollsystem und Zölle
2.2.2 Schutzmaßnahmen gegen „unfaire“ Handelspraktiken des Auslandes beim Export in die USA
2.2.3 Importgesetze zur Unterstützung und Regelung des Exports sowie zur Durchsetzung von Handelsabkommen
2.2.4 Exportkontrollen, -förderung und -finanzierung
2.2.5 Freiwillige Exportbeschränkungen des Auslandes gegenüber der USA
2.2.6 Nichttarifäre Handelshemmnisse und Marktzugangsbeschränkungen in den Außenwirtschaftsgesetzen zur Regelung des Importes
2.2.7 Schutzmaßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit sowie der Zahlungsbilanzlage

3. Aktuelle Fallstudien zur amerikanischen Außenhandelspolitik
3.1 Einleitung
3.2 Das NAFTA
3.3 The Softwood Lumber Dispute - Der Holzkonflikt zwischen Kanada und den USA
3.3.1 Die Entwicklung des Softwood Lumber Dispute von 1982 bis 2001
3.3..2 Ursache und Verlauf des aktuellen Softwood Lumber Dispute von 2001
3.4 The truck dispute — Der LKW-Konflikt zwischen Mexiko und den USA
3.4.1 Die Entwicklung des Truck Dispute von der NAFTA-Gründung bis 2001
3.4.2 Die neuen Entwicklungen im Truck Dispute ab 2001

Ergänzende Anmerkungen

Literaturverzeichnis

1. Die Phasen in der US-amerikanischen Außenwirtschafts- und Zollpolitik ab 1900 und deren außenwirtschaftspolitischen Prinzipien

1.1 1900 - 1934: Das Zeitalter hoher Protektion

Bereits vor dem Amerikanischen Bürgerkrieg von 1861 bis 1865 gingen die Zölle der USA im Zu- ge des auch in Europa verbreiteten liberalen Geistes zurück. Nach dem Sieg der Nordstaaten im Bür- gerkrieg jedoch erfuhr die USA eine Erhöhung der Zölle und damit ein Zeitalter hoher Protektion.

Die fiskalpolitischen Gründe zur Erhöhung der Zölle lagen in der Tatsache, dass diese im 19. Jahr- hundert die Haupteinnahmequelle des Bundesstaates darstellten, und auch zur Finanzierung des 1. Weltkrieges benötigt wurden. (vgl. ETHIER 1994: S.305) Weiterhin führten neben dem sog. Erzie- hungszollargument von Hamilton, welches den Schutz von noch jungen, sich in der Entwicklung be- findlichen heimischen Industriebranchen vor ausländischer Konkurrenz fordert, bis diese dem inter- nationalen Wettbewerb ebenbürtig entgegentreten können, v.a. die Republikaner das Argument ins Feld, dass hohe Zölle angesichts der Produktionskostenunterschiede zum Ausland ein höheres Lohn- niveau und auch das Wohlergehen der amerikanischen Wirtschaft gewährleisten würde. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.361) Außerdem muss das Argument der importbedingten Arbeitslosigkeit an- geführt werden, da man langläufig die Meinung vertrat, dass zunehmende Importe die Zahl der Ar- beitsplätze im Inland verringern. (vgl. hierzu auch: BROLL 1993: S.78)

Das eigene Exportwachstum betrachtete man vom merkantilen und vom fair-trade Standpunkt. Die USA öffnete die eigenen Märkte kaum weiter für ausländische Produkte, sondern drohte sogar mit einer weiteren Abschottung, sollte man durch andere Länder unfair behandelt werden. Nicht die Maximierung der Effizienz der eigenen Wirtschaft stand im Mittelpunkt der Sorge der Entscheidungsträger, sondern die Angst vor Exportsubventionen und Dumping v.a. durch die europäischen Industrieländer auf dem amerikanischen Markt. (vgl. GOLDSTEIN 1993: S.131f) Die Hochzollbestrebungen manifestierten sich im Emergency Tariff Act und im Fordney-McCumber Act von 1921/22 sowie in Smoot-Hawley Act von 1930. 1934 lag die Durchschnittshöhe der US-Zölle auf zollpflichtigen Waren bei rund 50% des Importwertes. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.362)

Doch das Resultat sollte katastrophal ausfallen, da ihrerseits die europäischen Handelspartner ihre Zölle erhöhten und dadurch die Abwärtsbewegung der kriselnden Weltwirtschaft seit 1929 noch beschleunigten, da Importzölle für Volkswirtschaften gesamtwirtschaftlich ineffizient sind und durch die Abnahme von Importen und Exporten zum Rückgang des Handelsvolumens führten. (vgl. BROLL 1993: S.80f) Insgesamt reduzierten sich die Export- und Importvolumen von 1929 bis 1932 auf weniger als ein Drittel. (vgl. EROLL S.306)

1.2 Die liberale Wende: von 1934 bis zum Ende der 60er Jahre

Aufgrund dieser Vorgänge entschied sich die demokratische Roosevelt-Administration zu Schritten zur Belebung des Welthandels, nicht zuletzt, um die amerikanische Wirtschaft durch Exporte anzu- kurbeln. Das Reciprocal Trade Agreements Act of 1934 markierte einen Meilenstein in der Handels- geschichte, da die Politik der Protektion die der Handelsliberalisierung weichen musste. Das Gesetz hatte den Präsidenten ermächtigt, bilaterale Verträge auszuhandeln, die die Reduzierung der amerika- nischen Zölle um bis zu 50% bei gleichzeitig gewährter reziproker Konzessionen durch das Auslan- des vorsahen. Bis zum 2. Weltkrieg kamen so 21 Verträge zustande und führten zu einer ersten Redu- zierung der Smoot-Hawley -Zollniveaus. (vgl. ETHIER 1994: S. 307) Durch die Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahr 1948 verfolgten die amerikanischen Präsidenten, sowohl Demokraten als auch Republikaner, in ihrer Handelspolitik v.a. durch die Verhandlungsrun- den des GATT in den 1950er bis 1970er Jahren in multilateralen Zollsenkungsrunden sowie im Ab- bau nichttarifärer Handelshemmnisse, das Ziel der weiteren Handelsliberalisierung zu erreichen. Ein Ausdruck dieses Erfolges stellte die Senkung der Zölle auf 5,0 Prozent für Industrieprodukte (im Jahr 1988). Die mit der Handelsliberalisierung verbundene Allianzpolitik zur Abwehr des Kommunismus unter amerikanischer Führung, die große wirtschaftliche Überlegenheit der USA sowie der wachsen- de Wohlstand durch den wirtschaftlichen Aufschwung bestätigten den liberalen Kurs der jeweiligen Präsidenten und besänftigten damit einen traditionell eher protektionistisch eingestellten Kongress. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.362f)

1.3 Das Einsetzen neoprotektionistischer Tendenzen Anfang der 70er Jahre

Die freihandelsorientierte Außenhandelspolitik geriet Anfang der 70er Jahre zunehmend unter den Druck neoprotektionistischer Tendenzen. DESTLER (1986: S.6f) nennt in seinem Buch u.a. folgende Gründe hierfür:

Neben den zunehmend als unfair empfundenen Außenhandelspraktiken ausländischer Regierungen schmolz der US-Vorsprung an Produktionskraft und Wettbewerbfähigkeit v.a. gegenüber Japan und den vier Tigerstaaten (Taiwan, Südkorea, Singapur, Hongkong) dahin, da diese eine Politik der Im- portabwehr und Exportförderung betrieben. Darüber hinaus erhielten im Ausland bedrohte oder be- sonders zukunftsträchtige Industrien durch ihre nationalen Regierungen Subventionen, welche ameri- kanische Geschäftsleute zunehmend dazu veranlasste, Schutzmaßnahmen von der Regierung zu for- dern, da die heimische Wirtschaft Wettbewerbsnachteile auf den eigenen und ausländischen Märkten erfahren könnte. Außerdem nahm Anfang der 80er Jahre der protektionistische Druck aufgrund von schweren makro-ökonomischen Verwerfungen zu, die zu einer Überbewertung des amerikanischen Dollars und zu hohen Defiziten in der amerikanischen Handelsbilanz führten. (vgl. neben DESTLER hierzu auch: FALKE 1993: S.321)

Die protektionistischen Strömungen veranlassten den Präsidenten (v.a. Reagan) zur Aushandlung zahlreicher freiwilliger Exportbeschränkungen amerikanischer Handelspartner. Eine Antragsflut protektionistischer Gesetzentwürfe im Kongress schlug sich in den Bestimmungen der Handelsgesetze von 1984 und 1988 nieder. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S. 364)

1.4 Pluralisierung der Ansätze und fair trade seit den späten 80er Jah- ren

Mit der Zunahme der Leistungsbilanzdefizite der USA gewann eine Tendenz an Boden, die nicht mehr nur dem Multilateralismus außenhandelspolitische Priorität einräumte und an Stelle des Free Trade zunehmend den Aspekt des Fair Trade in den Vordergrund treten ließ. Die USA verlangten nun von jenen protektionistischen Ländern die Öffnung ihrer Märkte und die Einstellung von Sub- ventionen oder nichttarifären Handelshemmnissen, welche bereits einseitig von der Marktliberalisie- rung der USA profitiert hatten. Die US-Regierung begann in den späten 80er Jahren mit der Plurali- sierung ihrer außenhandelspolitischen Ansätze. Unter der Hinwendung zur Fairness-Doktrin standen nun verstärkt die eigenen Handelsinteressen im Vordergrund und nicht primär die Aufrechterhaltung des Welthandelssystems, zumal die westliche Welt nach dem Ende des Ost-West Konfliktes als Sie- ger hervorging, eine weltweite Phase der Entspannung und Annäherung zwischen den Großmächten einsetzte und daher die USA nun neue Zielsetzungen, v.a. im wirtschaftspolitischen Bereich, verfol- gen konnte. Zum Instrumentarium des fair trade zählten hierbei die Reziprozitätsklauseln und die Androhung von harten Retorsionsmaßnahmen, die z.B. durch den Super 301 des Omnibus Trade and Competitiveness Act of 1988 gesetzgeberisch legitimiert wurden. (vgl. DÖHRN/HERWEGH 1998: S.599, FALKE 1993: S.320)

Der Unilateralismus sowie der Regionalismus traten in der Pluralisierung der außenhandelspoliti- schen Ansätze als neue Bewegungsspielräume und Instrumentarien zum Multilateralismus hinzu. Dies zeigte sich z.B. in der Clinton-Administration, die unilaterale Druckmittel verwendete (Drohung mit der Section 301, vgl. Kap.2), um die mulilateralen Verhandlungen der Uruguy-Runde des GATT 1993 zum Abschluss zu bringen und damit auch die WTO ins Leben zu rufen. Gleichzeitig vollzog Präsident Clinton 1994 die Gründung des NAFTA-Raumes mit Kanada und Mexiko als Regionalin- tegration zur Förderung des Freihandels und brachte Verhandlungen einer kontinentalen amerikani- schen Freihandelszone, der Free Trade Area of the Americans (FTAA) auf den Weg. Auch die unila- terale Normalisierung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und der VR China im Jahr 2000, noch vor Chinas Aufnahme in die WTO Ende 2001, zeigt die Zunahme der Bewegungsfähigkeit. (vgl. FALKE 1993: S.320, SCHERRER 2001: S.71)

In der Zielformulierung der Handels- und Zollpolitik der Bush jr.-Administration kommt die Pluralisierung der Ansätze ebenfalls deutlich zum Ausdruck. Der US-Handelsrepräsentant Robert B. Zoellick vermerkte am 15. Mai 2001 in einer Rede vor der Kangaroo Group in Strasburg hierzu:

„ First, President Bush will advance free trade by pursuing global, regional, and bilateral trade agreements. We will help launch a new round of global trade negotiations in the World Trade Organisation later this year. At the same time, we will pursue regional agreements such as the Free Trade Area of the Americnas and bilateral agreements with countries such as Chile and Singapore. These initiatives are complementary. By moving on multiple fronts, we can create a competition in liberalization that will promote open markts around the world. [...] Our most important aim in these negotiations is to cut taxes on trade and reduce ther barriers to competition - whether for services, industrial goods, or agriculture. “ (ZOELLICK 2001)

Gleichzeitig entbrannten aber bis heute immer wieder Handelskonflikte aufgrund von protektionis- tischen Maßnahmen von Seiten der USA oder anderer Handelspartner. Zwei ausgewählte Konflikte zwischen den USA und seinen NAFTA-Nachbarstaaten sind in Kapitel 3 Gegenstand der Untersu- chungen.

2. Das handelspolitische Maßnahmeninstrumentarium der USA

2.1 Kompetenzen und Einflüsse von Kongress, Exekutive und Interessengruppen in den USA bei der Außenhandelsgesetzgebung

Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika spricht der Legislative, also dem Kongress, die alleinige Befugnis zu, den Außenhandel zu regeln sowie Zölle zu erheben. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31ff, STEFFANI 1995: S.116f, FILZMAIER/PLASSER 1997: S.41) Dem Präsidenten werden von der Verfassung dagegen seine Rolle als Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie weitere Aufgaben in der allgemeinen Außenpolitik, die jedoch unter erheblicher Mitwirkung des Kongresses stehen, zugeschrieben. (vgl. HÜBNER 2002: S.128f)

Da sich die Entscheidungen zur Erhöhung oder Senkung von Zöllen, zur Einführung von Import- quoten oder weiteren handelspolitischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit nationalen und inter- nationalen Interessen laufend komplexer gestalteten, überwies der Kongress einen Teil der Verant- wortlichkeit für diesen Bereich durch eine Serie von Gesetzen, v.a. nach den verheerenden Folgen des Smoot-Hawley-Act of 1930 für die Wirtschaft. an die Exekutive. Die Exekutive arbeitet hierfür eng mit Interessengruppen des privatwirtschaftlichen Sektors sowie mit den Schlüsselausschüssen des Kongresses zusammen. Die Gesetzgebungskompetenz verbleibt aber beim Kongress, die Exeku- tive kann jedoch indirekt über ihr nahestehende Abgeordnete, Regierungserklärungen, going-public- Kampagnen, dem Liason-Staff des Präsidenten etc. teilweise in erheblichem Maß Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen. Der Präsident besitzt als Ultimoratio das Vetorecht gegenüber einem Gesetz. Der Prozess des Zustandekommens eines Konsenses zwischen den Interessen der Mehrheit des Kongresses und der präsidialen Exekutive wird als inter-branch bargaining process bezeichnet. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31, HELMS 1999: S. 847, zur Machtverteilung und Einfluss des Kon- gresses auf die Wirtschaftspolitik vgl. auch FALKE 1996: S.332f)

2.1.1 Der Kongress in der Außenwirtschaftspolitik

Die Rolle des Kongresses in der Außenwirtschaftspolitik besteht in der Verabschiedung und Über- wachung von Handelsgesetzen. Er erwartet von der Regierung regelmäßige Konsultationen, um gera- de im Vorfeld einer Gesetzesberatung umfassend informiert zu sein. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33)

An dem Gesetzgebungsprozess in Außenwirtschaftsfragen beteiligen sich eine ganze Reihe von Ausschüssen und Unterausschüssen des Senates und des Repräsentantenhauses sowie wie oben beschrieben auch indirekt die Exekutive. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.374)

Die US-Regierung ist verpflichtet, bei der Aushandlung von Handelsvereinbarungen mit anderen Regierungen jeweils fünf Mitglieder des Senats und des Repräsentantenhauses in die Verhandlungsdelegation zu integrieren. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33, HOLTFRERICH 2001: S.374)

Darüber hinaus erwartet der Kongress eine Reihe von jährlichen Berichten von der Exekutive über Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Bestimmungen und Ausführungen von Handelsgesetzen ste- hen. Dazu gehört z.B. der National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers. (vgl. ODDES- SEY et al. 1996: S.33)

Außerdem kann der Kongress durch sein Budgetrecht gegenüber den wichtigsten Regierungsstellen, die für den Handel verantwortlich sind, seinen außenwirtschaftlichen Interessen Nachdruck verleihen. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33)

Die einzelnen Mitglieder des Kongresses unterliegen in ihren Entscheidungen starken Einflüssen aus den einflussreichen amerikanischen Interessenverbändern oder den Wählerinteressen im eigenen Wahlkreis, sei es durch Wahlkampfspenden, Lobbyarbeit, Informationen oder das Druckmittel der Wiederwahl. Dies bedeutet, dass u.U. handelspolitische Entscheidungen nicht selten aufgrund der Interessenslage großer Lobbygruppen oder aufgrund den Interessen der Wählerschaft im eigenen Wahlkreis fallen. (vgl. Hübner 2002: S.122ff, FILZMAIER/PLASSER 1997: S. 57f, STEFFANI 1995: S.130)

2.1.2 Der Präsident und die Exekutive in der Außenwirtschaftspolitik

Die Entwicklung und Abstimmung der Grundpositionen der US-Regierung in der internationalen Handels- und Investitionspolitik geschieht in mehreren Regierungsstellen. Das Trade Policy Commit- tee (TPC) übernimmt die Koordination zwischen der Trade Policy Review Group (TPRG) und dem Trade Policy Staff Committee (TPSC) und spricht gegenüber den Präsidenten eine ganze Reihe von Empfehlungen zur Nutzung der handelspolitischen Werkzeuge und deren Weiterentwicklung aus.´ (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33)

Das National Economic Council (NEC) auf Kabinettsebene berät zusammen mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten und trägt die Verantwortung, den Präsidenten hinsichtlich der Vielzahl von nationalen und internationalen Gesichtspunkten der Wirtschaftspolitik zu informieren und in seinen Entscheidungen zu beraten. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33f)

Der US Trade Representative (USTR) fungiert in Wirtschaftsfragen als Chefberater des Präsidenten sowie als sein wirtschaftspolitischer Sprecher und zählt daher zu seinem engsten Beraterstab. Der USTR zählt bei jedem Wirtschaftsgipfel zum Verhandlungsstab und führt die Verhandlungen bei allen Sachfragen, die die WTO betreffen. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.34) Das Office of the Special Trade Representative (STR) ist ihm zugeordnet. (vgl. LOW 1993; S.55)

Weitere in der US-Außenhandelspolitik mitwirkende Exekutivorgane sind das Department of Com- merce, bei dem die außenwirtschaftspolitischen Aktivitäten zum größten Teil in der International Trade Adminitration (ITA) und seiner verschiedenen Abteilungen zusammengefasst sind, sowie das Department of Agricukture und das Department of the Treasury. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.373)

Eine unabhängige, gerichtsähnliche Instanz stellt die U.S. International Trade Commission (ITC) dar. Neben der Beratung des Präsidenten und des Kongresses ist sie für die Ermittlungen verantwortlich, die über die Anwendung der Countervailing Duty Laws sowie der Anti-Dumping Laws entscheiden. Das Urteil des ITC kann bei Handelskonflikten von entscheidender Bedeutung sein. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.34)

2.1.3 Der Einfluss der Privatwirtschaft und der Interessengruppen auf die Außenwirtschaftspolitik

Der Einfluss des Privatsektors der Wirtschaft und seiner Interessengruppen wird allein dadurch deutlich, dass er eng in die Beratungen bzgl. der amerikanischen Handelspolitik einbezogen ist. Das 1974 durch den Kongress eingeführte private sector advisory committees system umfasst heute etwa drei Dutzend Beratungskommittees mit insgesamt rund 1000 Beratungsmitgliedern, zu denen hoch- rangige Vertreter aus der Industrie, der Landwirtschaft, den kleinen und mittelständischen Unterneh- men, der Dienstleistungsbranche, den Verbraucherinteressensverbänden, der Arbeitnehmer sowie Vertreter der Regierung zählen. Deren Beratungen und Empfehlungen zu verschiedenen Wirtschafts- feldern finden in jedes US-Wirtschaftsgesetz Eingang. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.34f, LOW 1993: S.59, HOLTFRERICH 2001: S.376, zur Rolle der amerikanischen Interessensverbände siehe auch HÜBNER 2002: S.54ff.)

2.1.4 Die fast-track-Verhandlungsvollmacht des Präsidenten

Grundsätzlich muss laut der amerikanischen Verfassung jeder völkerrechtlich bindende Vertrag o- der jedes Regierungsabkommen, welches der Präsident oder ein Vertreter aushandelt, vom Kongress ratifiziert werden. Der Kongress kann durch das Vornehmen von Änderungen bzw. durch schlichte Nichtratifizierung die Vertragsverhangen stark verkomplizieren oder oft auch den Vertrag zu Fall bringen. Um Verhandlungen für Handelsverträge effektiver und sicherer zu gestalten, besitzt der Kongress die Möglichkeit, den Präsidenten mit einer einmaligen fast-track- Verhandlungsvollmacht auszustatten, die es ihm ermöglicht, internationale Verträge zu unterzeichnen und diese dann nur noch als ganzes dem Kongress zur Abstimmung vorzulegen. Dies macht eine Zustimmung des Kongresses sehr wahrscheinlich. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31)

In der Vergangenheit übertrug der Kongress dem Präsidenten nur wenige Male, so aber z.B. zu jeder GATT-Verhandlungsrunde oder bei der Aushandlung des NAFTA-Vertrages, diese Vollmacht. Der Kongress muss aber nach Erteilung der Vollmacht im Gegenzug eng in die laufenden Verhandlungen mit einbezogen werden. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31)

2.2 Das Maßnahmeninstrumentarium der amerikanischen Handelsgesetze

2.2.1 Zollsystem und Zölle

Das amerikanische Zolltarifsystem wird als Harmonized Tariff Schedule bezeichnet und basiert auf dem Harmonized Commodity Description and Coding System des Customs Cooperation Council, ei- ner zwischenstaatlichen Organisation mit Sitz in Brüssel. Das sog. Harmonised System etablierte sich anfang der 80er Jahre und wird von allen wichtigen Handelsnationen verwendet und dient zur inter- nationalen Standardisierung der Zollverzeichnisse. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.19, HOLTFREIRICH 2001: S.379)

Im amerikanischen Zollsystem werden v.a. folgende Arten von Zöllen als tarifäre Handelshemmnisse verwendet:

1. Wertzölle: Die meisten US-Zölle richten sich nach dem Wert des importierten Gutes. Sie werden daher als ad valorem bezeichnet. Die Spannweite der Zölle reicht von unter einem Prozent des Wer- tes bis hin zu 40%. Der Durchschnitt liegt bei rund 4%, Stand 1996. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.19, MILDNER 2001)

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Prinzipien und Maßnahmen der US-amerikanischen Außenwirtschaftspolitik
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V142430
ISBN (eBook)
9783640516124
ISBN (Buch)
9783640516032
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
USA, Außenwirtschaftspolitik, Außenwirtschaft, Internationale Wirtschaft
Arbeit zitieren
Alois Maichel (Autor:in), 2002, Prinzipien und Maßnahmen der US-amerikanischen Außenwirtschaftspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142430

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