Normative Ansätze zum Konzept Global Governance


Seminararbeit, 2005

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Was heißt Global Governance?

Aufbau der Global Governance-Struktur – Die „6 Säulen“

Die Kommission für globale Ordnungspolitik

Der Rat für Wirtschaftliche Sicherheit
1. Wachsende wirtschaftliche Dependenzen
2. Armut durch wirtschaftliche Diskriminierung
3. Ökologische Ökonomie

Neugründung des RWS

Aufgaben und Ziele

Struktur und Zusammensetzung

Textkritik

Literatur

Einleitung

Im Zuge der Globalisierung, die nach dem Ende des Kalten Krieges immer stärker an Fahrt aufnahm, muss sich die Weltbevölkerung neuen Herausforderungen und Problemen stellen. Die Mechanismen des Welthandels, des Weltfinanzmarktes, sowie des internationalen Kommunikations- und Informationssektors zeigen unter anderem, dass geografische Entfernungen und Grenzen eine immer geringere Rolle spielen. Handelshemmnisse werden abgebaut und erleichtern den immer komplexer und schneller werdenden internationalen Handel - die Welt rückt näher zusammen. Das Handeln eines Staates wird mehr und mehr mit dem Blick über die Schulter, oder besser, mit dem Blick über die Landesgrenzen hinaus durchgeführt. Eine scheinbar nationale Krise kann sich global auswirken, da inzwischen eine massive Interdependenz der Staaten existiert. Um nur kurz ein Beispiel zu nennen: Der letzte Irakkrieg und der damit verbundene Kampf um die irakischen Ölvorkommen, das schwarze Gold des Nahen Ostens, führte dazu, dass die Ölpreise weltweit anstiegen. Auch der so genannte Treibhauseffekt und die damit verbundenen Umweltkatastrophen sind ein globales Problem, dessen Auswirkungen nur global bekämpft werden können. Die traditionelle Außenpolitik der Nationalstaaten kann das nicht mehr leisten. Seit dem Ende des Kalten Krieges entwickelt sich immer konkreter der Gedanke, die Welt als ein Ganzes zu sehen und nicht als einen Flickenteppich aus vielen kleinen Staaten, die neben ihrer eigenen Politik und der Lösung „hausgemachter“ Probleme nebenbei versuchen, auch weltweit zu agieren. Die Welt wurde als Staatenwelt gesehen, in der Staaten die Hauptakteure darstellten. Andere Akteursgruppen wurden außer Acht gelassen. Dabei sieht es mittlerweile ganz anders aus. Transnationale Unternehmen haben die Weltwirtschaft klar in ihrer Hand, international vernetzte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) besitzen Beobachterstatus bei UN-Organisationen und nehmen an Weltkonferenzen teil. Sie sind global orientiert und könnten als der Beginn einer Welt-Bürgerschaft gesehen werden. Ihre Arbeit wird durch die Unterstützung (oft finanziell) der Bevölkerung und nicht durch die des Staates ermöglicht und legitimiert.

Um die Herausforderungen und Probleme der Zukunft zu bewältigen, ist eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen, sowie privaten Akteuren notwenig. Diese „Zukunftsmusik“ steckt in dem Global Governance-Gedanken, der seit dem Ende des Kalten Krieges, der die Welt grob in zwei Lager teilte, konkretisiert wird.

Was heißt Global Governance?

„Global Governance heißt nicht Global Government.” (Messner/Nuscheler 1996a:3) Von einer Weltregierung soll in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, genauso wenig von der Summe von Aktivitäten aller Nationalstaaten. Vielmehr ist hier eine Richtung erstrebenswert, an deren Ende nicht der Staat allein, sondern dieser in Zusammenarbeit mit den oben genannten Akteuren agiert. Um dies zu erreichen, müssen die einzelnen Nationalstaaten einen Teil ihrer Souveränität[1] abgeben. Soll bedeuten, dass der Staat seine Handlungskompetenzen sowohl nach unten (auf die regionale und lokale Ebene) als auch nach oben (auf die globale Ebene) abgibt, da für die zunehmende Interdependenz der Staaten Instanzen erforderlich sind, die über die momentane Zuständigkeit des Ordnungssystems der Nationalstaaten hinausgehen. Die „geteilte Souveränität ist eine Antwort darauf, dass „es [...] immer weniger Politikfelder [gibt], in denen ein einziges politisches Handlungszentrum in der Lage wäre, im Alleingang Probleme zu lösen.“ (Messner/Nuscheler 1996a:5) Zudem sollen Internationale Regime[2] die internationale Zusammenarbeit verdichten und multilaterale Kooperationen durch ein verbindliches Regelwerk verrechtlichen. „Global Governance meint […] das Bewußtwerden gemeinsamer Überlebensinteressen und steht für eine Außenpolitik, die sich normativ an einem Weltgemeinwohl orientiert.“ (Messner/Nuscheler 1996a:4)

Im Kleinen wird der Global Governance-Gedanke bereits auf EU-Ebene erfolgreich praktiziert: eine wirtschaftliche, soziale, rechtliche Abstimmung der europäischen Nationalstaaten. Die EU ist auf drei Säulen aufgebaut. Auf der Wirtschafts- und Währungsunion, auf der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und auf der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Man arbeitet an gemeinsamen ordnungspolitischen Grundlagen, die länderübergreifend gelten sollen. So gibt es in der Landwirtschaft beispielsweise so genannte EU-Richtlinien, an welche sich sowohl ein deutscher als auch ein französischer und portugiesischer Landwirt halten muss. Der Europäische Gerichtshof sorgt dafür, dass die Rechtsprechung der europäischen Mitgliedstaaten angepasst wird und auf EU-Ebene einheitliches Recht vorliegt.

Unter der Prämisse einer normativen Weltordnungspolitik wird oft über die „Eine Welt“ gesprochen, um zu verdeutlichen, dass die Welt immer näher zusammenrückt und Staatsgrenzen zunehmend an Bedeutung verlieren. Einerseits „verwischen“ Staatsgrenzen, anderseits entstehen neue Grenzen, deren Existenz mehr ordnungspolitisches Geschick erfordert als zuvor: z.B. Armutsgrenzen. Daher handelt es sich bei Global Governance um ein Konzept, das möglicherweise auf europäischer Ebene auch deswegen funktioniert, weil zwischen den Mitgliedstaaten keine derartige Diskrepanz des Wohlstandsniveaus existiert wie sie aber global durchaus zu finden ist.

Aufbau der Global Governance-Struktur – Die „6 Säulen“

In Verbindung mit Global Governance und seiner Weltordnungspolitik, werden immer die so genannten „6 Säulen“ erwähnt. Diese Säulen setzten sich zusammen aus 1. Welthandelsordnung, 2. Weltwettbewerbsordnung, 3. Weltwährungsordnung, 4. Weltsozialordnung, 5. Weltumweltordnung und 6. Weltfriedensordnung. Ergänzend müsste noch die Weltethik hinzugefügt werden.

„Die Welthandelsordnung stellt ein erstes Element einer solchen Weltordnungspolitik dar. Sie muss durch eine internationale Wettbewerbsordnung ergänzt und eine leistungsfähige Weltwährungs- und Finanzordnung erweitert werden, […].“ (Messner/Nuscheler 1996a:10) Gleiche Zölle sollen den internationalen Handel erleichtern, die Weltwährungs- und Finanzordnung soll stabilisierend wirken und Währungsschwankungen minimieren.

Die Weltsozialordnung dient dazu, unter anderem die oben genannten Armutsgrenzen, bzw. das Armutsgefälle zwischen den reichen Industrieländern und den armen Entwicklungsländern durch einen Lastenausgleich in Form von Schuldenerlassen und Erhöhungen der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit zu entschärfen. (Messner/Nuscheler 1996a:11)

Die Weltumweltordnung ist eine unverzichtbare Säule. Gerade heute, in Zeiten der globalen Erwärmung und der immer stärker ausfallenden Umweltkatastrophen, könnte die Weltumweltordnung für die Einhaltung weltweiter Umweltstandards sorgen. Insbesondere Industrieländer wären als Hauptverursacher globaler Umweltprobleme aufgefordert, eine „ökologischen Umbau“ ihrer Wirtschaft vorzunehmen.

Die Weltfriedensordnung ist eine sehr wichtige Säule, denn sie ist die Voraussetzung für das Funktionieren der oben vorgestellten Weltordnungen. Darüber hinaus garantiert sie ein schnelles und effektives Handeln in Krisenfällen oder bei Sicherheitsproblemen. Dazu gehören Schädigungen des Ökosystems und extreme wirtschaftliche Not genauso wie die Verbreitung konventioneller Kernwaffen und grobe Menschenrechtsverletzungen. (Messner/Nuscheler 1996b:33) Allerdings „[ist] die Tragfähigkeit der Global Governance-Architektur [...] nur durch eine Stärkung globaler Rechtsstaatlichkeit möglich.“ (Messner/Nuscheler 1996a:8) Die UNO richtete den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein, allerdings mit einem entscheidenden Fehler, denn die Staaten können, aber müssen sich nicht den Entscheidungen des IGH unterwerfen. Um jedoch weltweite Rechtstaatlichkeit zu gewährleisten, müssten alle Staaten dies verbindlich tun. (Messner/Nuscheler 1996a:8)

Eine Säule, die in den „6 Säulen“ nicht berücksichtigt wird, ist die Weltethik, obgleich ein gemeinsames Fundament von Werten und Handlungsprinzipien die solide Basis für ein Gelingen des Global Governance-Konzeptes ist. Dazu gehören insbesondere die Anerkennung von Menschenrechten und die wechselseitige Anerkennung unterschiedlich entwickelter Kulturen. Die Rede ist von gegenseitiger Akzeptanz und nicht von einer Allerweltskultur. (Messner/Nuscheler 1996b:33)

[...]


[1] Bezieht sich auf die Herrschaft eines Staates, der in seinem Handeln ein unabhängiges, gegenüber anderen Staaten prinzipiell gleiches und freies Subjekt wie auch der wesentliche Akteur im intern. System

[2] Unter diesem Begriff versteht man in der Politikwissenschaft eine Ordnungs- oder Regierungsform, also ein institutionalisiertes Set von Prinzipien, Normen und Regeln, das die Umgangsweise der Akteure in einem gegebenen Handlungszusammenhang grundlegend regelt

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Normative Ansätze zum Konzept Global Governance
Hochschule
Universität Hamburg  (für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Vereinte Nationen und Global Governance
Note
2,0
Autoren
Jahr
2005
Seiten
13
Katalognummer
V142358
ISBN (eBook)
9783640515561
ISBN (Buch)
9783640515318
Dateigröße
393 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
internationale Organisationen, global governance, politik
Arbeit zitieren
Diplom Politologe Gerrit Rohde (Autor:in)Inga Behrendt (Autor:in), 2005, Normative Ansätze zum Konzept Global Governance, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142358

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