Qualität der IFRS Rechnungslegung

Eine theoretische und empirische Analyse


Diplomarbeit, 2009

131 Seiten, Note: 1,7

Diplom Ökonom Matthias Hilser (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung….
1.1. Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2. Gang der Untersuchung

2. Determinanten der Rechnungslegung
2.1. Zusammenspiel der Determinanten
2.2. IFRS-Einführung in der EU als Untersuchungsszenario
2.3. Ausgewählte Institutionelle Rahmenbedingungen
2.3.1. Rechtssystem
2.3.2. Finanzierungsstruktur
2.3.3. Steuersystem
2.3.4. Wirtschaftsprüfung
2.3.5. Corporate Governance und Anlegerschutz

3. Earnings Quality
3.1. Theoretische Grundlagen
3.2. Rechnungswesenbasierte Maßgrößen
3.2.1. Qualität der Periodenabgrenzung
3.2.2. Volatilität und Glättung
3.2.3. Bilanzpolitik
3.2.4. Beständigkeit und Prognosefähigkeit
3.3. Kapitalmarktorientierte Maßgrößen
3.3.1. Zeitnähe
3.3.2. Bedingte Vorsicht
3.3.3. Wertrelevanz

4. Empirische Untersuchung
4.1. Hypothesenbildung
4.2. Datenbasis
4.3. Deskriptive Analyse
4.4. Auswahl der Regressionsmodelle und Untersuchungsdesign
4.5. Auswertung der Ergebnisse
4.5.1. Vergleich der Tendenzen der Earnings Quality in Deutschland und Großbritannien
4.5.2. Effekt der IFRS-Einführung in Deutschland
4.5.3. Effekt der IFRS-Einführung in Großbritannien
4.5.4. Analyse der freiwilligen IFRS-Anwender in Deutschland
4.6. Robustheit der Ergebnisse

5. Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung A1: Wirkungsumfeld der Earnings Quality

Abbildung A2: Grafische Darstellung der bedingten Vorsicht

Abbildung A3: Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und Großbritannien.

Abbildung A4: Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und den USA

Abbildung A5: Vergleich der Entwicklungen in Großbritannien und den USA

Abbildung A6: Vergleich der freiwilligen und unfreiwilligen IFRS-Anwender in Deutschland

Tabellenverzeichnis

Tabellen im Text:

Tabelle 1: Übersicht der Maßgrößen

Tabelle 2: Signifikanz der Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien

Tabelle 3: Signifikanz der Unterschiede zwischen Deutschland und den USA

Tabelle 4: Signifikanz der Unterschiede zwischen Großbritannien und den USA

Tabelle 5: Signifikanz der Unterschiede zwischen deutschen IFRS-Erstanwendern zum Jahr 2003 bzw

Tabellen im Anhang:

Tabelle A1: Finanzierungsstrukturen der Länder im Vergleich

Tabelle A2: Berechnung der Variablen

Tabelle A3: Bereinigung des Datensets

Tabelle A4: Verteilungsparameter der verwendeten Variablen

Tabelle A5: Korrelationskoeffizienten nach Bravais-Pearson

Tabelle A6: Ergebnisse der Regressionsanalysen

Tabelle A7: Mittelwerttests zum Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien

Tabelle A8: Mediantests zum Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien

Tabelle A9: Mittelwerttests zum Vergleich zwischen Deutschland und den USA

Tabelle A10: Mediantests zum Vergleich zwischen Deutschland und den USA

Tabelle A11: Mittelwerttests zum Vergleich zwischen Großbritannien und den USA

Tabelle A12: Mediantests zum Vergleich zwischen Großbritannien und den USA

Tabelle A13: Mittelwerttests zum Vergleich zwischen deutschen IFRS-Erstanwendern zum Jahr 2003 bzw.

Tabelle A14: Mediantests zum Vergleich zwischen deutschen IFRS-Erstanwendern zum Jahr 2003 bzw.

Tabelle A15: Tests auf Gleichheit der Korrelationen

Tabelle A16: Interagierte Regressionen

Tabelle A17: Signifikanztests der Interagierten Regressionen

Tabelle A18: Robustheitstest durch Winsorizing auf 5%-Niveau

Tabelle A19: Robustheitstest durch logarithmieren der unabhängigen Variablen

Tabelle A20: Robustheitstest durch Verwendung der gepoolten OLS-Methode

Tabelle A21: Robustheitstest durch alternative Deflation

Tabelle A22: Robustheitstest der Wertrelevanz

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Ziel der Arbeit

Die internationale Accounting-Forschung erlebt einen Umbruch. Es ist eine weltweite Konvergenz der Rechnungslegungsstandards zu beobachten, dabei steht das International Accounting Standards Board (IASB) wie keine andere Institution für diese Entwicklung:

„Given the increasingly global markets for capital, the desire for comparable information leads naturally to the mission of the IASB, which is: To develop, in the public interest, a single set of high quality global accounting standards that are accepted worldwide.”1

Die Forschung bzgl. der Unterschiede zwischen nationalen Standards verliert zunehmend an Bedeutung. Durch die Konvergenz der Standards eröffnet sich allerdings die interessante Frage, ob die Bilanzierungspraxis ebenfalls konver- giert.2 Ohne Konvergenz in der Praxis wäre die internationale Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme nicht zielführend,3 somit würde die fortschrei- tende Einführung der International Financial Reporting Standard (IFRS) in großen Teilen der Welt und das „Convergence Project“ der Standardsetter IASB und Financial Accounting Standards Board (FASB) in Frage gestellt.4

Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob die IFRS-Einführung in der Europä- ischen Union (EU) eine Konvergenz der Rechnungslegungspraxis in den Mit- gliedsstaaten bewirkt hat. Hierfür wird der Effekt der IFRS-Einführung in Deutschland und Großbritannien untersucht, wobei die United States of America (USA) als Kontrollgruppe dienen.5 Die Rechnungslegungspraxis wird dabei durch das Konzept der Earnings Quality beschrieben und gemessen.6 Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sowohl das Rechnungslegungssystem als auch länderspezifische und unternehmensspezifische Einflussfaktoren die Rechnungslegungspraxis bestimmen.7 Das Konzept der Earnings Quality beur- teilt die Qualität von Rechnungslegung,8 wobei zwei Kategorien von Gütekrite- rien unterschieden werden. Innerhalb der ersten Kategorie erfolgt die Beurtei- lung ausschließlich mit Hilfe von Rechnungslegungsdaten. Beispiele für diese Kriterien sind Qualität der Periodenabgrenzung, Beständigkeit, Prognosefähig- keit, Bilanzpolitik sowie Volatilität und Glättung. Die zweite Kategorie um- fasst Gütekriterien die einen zusätzlichen Kapitalmarktbezug haben, beispiel- haft seien hier Zeitnähe, bedingte Vorsicht und Wertrelevanz genannt.9

In dieser Arbeit soll keine Antwort auf die Frage gefunden werden, welches das beste Rechnungslegungssystem ist.10 Das Konzept der Earnings Quality misst zwar die Qualität der Rechnungslegung, aber diese Arbeit leitet daraus keine Bewertung der Rechnungslegungssysteme ab. Die Höhe der Ergebnisqualität ist in diesem Zusammenhang dennoch von Interesse, da eine Differenz eine unterschiedliche Bilanzierungspraxis aufzeigt. Dies hätte eine eingeschränkte Transparenz und Vergleichbarkeit zur Folge, wodurch die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte gefährdet sein könnte.11

1.2. Gang der Untersuchung

Im zweiten Kapitel werden zunächst die Determinanten der Rechnungslegung vorgestellt. Weitergehend wird erläutert wie diese unterschiedlichen Einfluss- faktoren die Bilanzierungspraxis bestimmen, daher wird das Zusammenspiel der institutionellen Rahmenbedingungen und der Rechnungslegungsstandards skizziert. Die besondere Eignung des Untersuchungsszenarios der IFRS- Einführung in der EU wird dargestellt. Schließlich werden ausgewählte Cha- rakteristika der institutionellen Rahmenbedingungen beschrieben.

Das dritte Kapitel dient der Erarbeitung des Konzeptes der Earnings Quality als Analysemaßstab. Hierbei wird zunächst ein Überblick über die theoretischen Grundlagen des Konzeptes der Earnings Quality gegeben und die Rolle des Konzeptes in dieser Arbeit definiert sowie anschließend auf Kritik an diesem eingegangen. Weiterhin werden vor diesem Hintergrund die einzelnen hier verwendeten Maßgrößen für die Earnings Quality hergeleitet, wobei die Prob- leme der einzelnen Maßgrößen ebenfalls thematisiert werden.

In Kapitel 4 erfolgt die empirische Analyse des Zusammenhangs zwischen Earnings Quality und IFRS-Einführung. Diese Analyse stützt sich auf unter- schiedliche Stichproben und Evaluationsmethoden.12 Es wird versucht die Fra- gen bzgl. der Konvergenz der Rechnungslegung in den untersuchten Ländern auf verschiedenen Lösungswegen zu beantworten. Dabei wird untersucht, ob die IFRS-Einführung eine Veränderung der Earnings Quality bewirkt hat.

Das abschließende fünfte Kapitel fasst die erzielten Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick.

Die hier verwendeten Evaluationsmethoden umfassen den Querschnittsvergleich, den Vorher-Nachher-Vergleich sowie den Differenz-von-Differenzen-Ansatz, vgl. Bauer/Fertig/Schmidt (2009), S. 156-166.

2. Determinanten der Rechnungslegung

2.1. Zusammenspiel der Determinanten

Die Qualität der Rechnungslegung eines Landes wird bestimmt durch die jeweiligen institutionelle Rahmenbedingungen und Rechnungslegungsstandards.13 Da in dieser Arbeit der Effekt der Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards durch die IFRS untersucht wird, soll hier zunächst diese Determinante näher beleuchtet werden.14

Die EU-Kommission verfolgte mit der IFRS-Einführung das Ziel die Funkti- onsweise des Binnenmarktes zu verbessern, dabei wurden die IFRS als Welt- standards von hoher Qualität angesehen und sollten die Transparenz und Ver- gleichbarkeit verbessern.15 Dies wurde als Voraussetzung dafür gesehen einen effizienten gemeinsamen Kapitalmarkt zu entwickeln.16 Damit berücksichtigt die EU-Kommission, dass eine höhere Qualität der Rechnungslegung zu einer geringeren Informationsasymmetrie zwischen Kapitalgebern und Unterneh- mensführung führt.17 Dieser Umstand verringert die verlangte Risikoprämie und führt somit zu geringeren Kapitalkosten der Unternehmen.18 Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschließlich die Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung untersucht. Auf eine Messung der Informationsasymmetrie und der Kapitalkosten wird verzichtet,19 somit wird die Effizienz der Kapital- märkte nicht direkt betrachtet.20 Das im Folgenden verwendete Maß für Trans- parenz und Vergleichbarkeit ist das Konzept der Earnings Quality,21 wobei die hier gewählte empirische Untersuchung vielmehr auf die Ursachen der Ear- nings Quality und nicht auf deren Konsequenzen zielt. Untersucht wird inwie- weit sich die gemessene Earnings Quality aus den Rechnungslegungsstandards bzw. den institutionellen Rahmenbedingungen ergibt. Die Ziele der EU- Kommission sind dabei durch die IFRS-Einführung alleine nicht zu erreichen, wenn ein Übergewicht des Einflusses der institutionellen Rahmenbedingungen auf die Qualität der Rechnungslegung ermittelt wird.

Ein weiteres Problem der IFRS-Einführung in der EU ist, dass selbst die Stan- dards nicht vollständig harmonisiert sind. Die IFRS sind in den Mitgliedsstaa- ten der EU in ihrer jeweiligen Landessprache verpflichtend und die Überset- zung vom Englischen in die jeweilige Landessprache kann die Bedeutung eines Standards verändern. Des Weiteren lassen Regelungslücken innerhalb der IFRS dem Bilanzierenden einen gewissen Spielraum, sodass landesspezifische Traditionen fortbestehen könnten. Das gleiche Problem könnte bei den explizi- ten und den impliziten Wahlrechten der IFRS auftreten, insbesondere bei denen die im Rahmen der Einführung neuer Standards bestehen.22 Die IFRS verzich- ten weitgehend auf detaillierte Beschreibungen, da das IASB einen prinzipien- basierten Ansatz der Normierung verfolgt.23 Folglich sind Fälle problematisch für die keine Interpretationen (IFRIC) vorliegen.24 Das IASB geht davon aus, dass Schätzungen ein notwendiger Bestandteil von Abschlüssen sind und die Verlässlichkeit der Abschlüsse dadurch nicht beeinträchtigt ist.25 Derartige Schätzungen bieten wiederum die Möglichkeit, dass institutionelle Unterschie- de zwischen den Ländern Eingang in die Rechnungslegung finden.26 Darüber hinaus könnten die in Großbritannien häufig vom 31. Dezember abweichenden Bilanzstichtage dazu führen, dass eine ältere Version der IFRS verwendet wird als in Deutschland.27 Problematisch ist auch, dass sich einzelne Regelungen der IFRS und der EU-endorsed IFRS unterscheiden.28 Ein solcher Unterschied wä- re bei einem Vergleich der IFRS-Geschäftsberichte von EU- und nicht-EU- Ländern problematisch.29

2.2. IFRS-Einführung in der EU als Untersuchungsszenario

Mit der Einführung der IFRS für die konsolidierten Abschlüsse kapitalmarkt- orientierter Mutterunternehmen wurde im Jahr 2005 der vorläufige Höhepunkt der Internationalisierung der Rechnungslegung in der EU erreicht.30 Somit ist fortan ein stark angelsächsisch geprägtes Rechnungslegungssystem in der ge- samten EU verpflichtend anzuwenden und weicht in einigen Ländern von der bisherigen Rechnungslegungstradition ab.31 Deutschland wurde hier als eines der zu untersuchenden Länder ausgewählt, da sich die deutsche Rechnungsle- gungstradition fundamental von der angelsächsischen unterscheidet.32 Wobei schon vor 2005 eine Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung zu beobachten war.33 So hatten bis Mitte des Jahres 2005 von 691 kapitalmarkt- orientierten deutschen Konzernen schon 322 freiwillig auf IFRS umgestellt.34

Diese freiwilligen Anwender boten auch schon eine Möglichkeit den Effekt der IFRS-Rechnungslegung auf die Ergebnisqualität zu untersuchen.35 Hierbei sind diese allerdings, im Gegensatz zu den übrigen Unternehmen, nicht überwie- gend den deutschen institutionellen Rahmenbedingungen ausgesetzt.36 Diese Arbeit untersucht, sowohl Unternehmen die erst 2005 auf IFRS umgestellt ha- ben als auch Unternehmen welche freiwillig schon früher die IFRS für ihren Konzernabschluss gewählt haben. Für den Ländervergleich werden Unterneh- men betrachtet die vorwiegend von den institutionellen Rahmenbedingungen in Deutschland geprägt sind.

Die nationale Rechnungslegung und auch die institutionellen Rahmenbedin- gungen in Großbritannien sind typisch für ein angelsächsisches Land, was i.d.R. mit einer höheren Ergebnisqualität in Verbindung gebracht wird.37 Somit sind die freiwilligen IFRS-Anwender in Großbritannien keinen günstigeren internationalen Rahmenbedingungen ausgesetzt als die übrigen britischen Un- ternehmen. Aus diesem Grund wird für Großbritannien auf eine zusätzliche Betrachtung der freiwilligen IFRS-Anwender verzichtet. Das dritte untersuchte Land sind die USA. Die institutionellen Rahmenbedingungen und die United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sind ebenfalls klassisch für ein angelsächsisches Land.38 Dabei ist eine Vielzahl ausländischer Unternehmen in den USA notiert, diese werden jedoch nicht untersucht, da sie anderen institutionellen Rahmenbedingungen ausgesetzt sind und nach ver- schiedenen Rechnungslegungsstandards bilanzieren.39

Die IFRS-Einführung in der EU bietet also eine Gelegenheit die Wirkung der Rechnungslegungsstandards und der institutionellen Rahmenbedingungen zu betrachten. Bestehen vor der IFRS-Einführung, wie erwartet, Unterschiede in der Earnings Quality zwischen Großbritannien und Deutschland, dann stellt sich die Frage, ob diese mit der IFRS-Einführung überwunden wurden.40 Sind auch nach der IFRS-Einführung, d.h. Angleichung der jeweiligen Rechnungs- legungssysteme, Unterschiede in der Earnings Quality zu beobachten, wäre die Wirkung der Institutionellen Rahmenbedingungen auf die Earnings Quality nachgewiesen. Die Vorstellung, dass die Rechnungslegungspraxis durch das Zusammenspiel der Rechnungslegungsstandards und der institutionellen Rah- menbedingungen bestimmt wird, würde bestätigt.41

2.3. Ausgewählte Institutionelle Rahmenbedingungen

Im folgenden Kapitel werden nicht alle Teilaspekte der institutionellen Rah- menbedingungen im Detail betrachtet.42 Die Literatur unterscheidet zwischen zwei großen Ländergruppen den Code-Law- und Common-Law-Staaten.43 Das Rechtssystem steht bei dieser Einteilung stellvertretend für alle Faktoren der institutionellen Rahmenbedingungen, da diese innerhalb der beiden Länder- gruppen relativ homogen sind,44 wobei in der Literatur auch detaillierter unter- schieden wird.45

Francis/Olsson/Schipper unterteilen die Bestimmungsfaktoren der Earnings Quality nicht wie diese Arbeit in Rechnungslegungsstandards und institutionel- le Rahmenbedingungen, sondern sie unterscheiden zwischen dem Geschäfts- prozess immanenten Faktoren und Faktoren, die sich aus der Finanzbericht- erstattung ergeben. Die immanenten Faktoren werden in dieser Arbeit unter dem Begriff „Institutionelle Rahmenbedingungen“ zusammengefasst.46 Dies impliziert die Problematik, dass unterschiedliche Geschäftsmodelle nicht be- rücksichtigt werden können, was insbesondere problematisch ist, wenn inner- halb der Länder verschieden Branchen unterschiedlich stark vertreten sind.47 Francis/Olsson/Schipper umfassen mit der zweiten Kategorie Faktoren wie Managemententscheidungen, Informationssysteme, Wirtschaftsprüfung, Cor- porate Governance Strukturen oder Regulierungen und Standards. Im Folgen- den werden alle diese Faktoren außer den Rechnungslegungsstandards eben- falls unter dem Begriff „Institutionelle Rahmenbedingungen“ zusammenge- fasst.48

Barth/Landsman/Lang unterteilen, im Gegensatz hierzu, die Bestimmungsfak- toren der Earnings Quality in Rechnungslegungsstandards, institutionelle Rah- menbedingungen und wirtschaftliches Umfeld.49 In dieser Arbeit werden diese drei Faktoren ebenfalls separat betrachtet. Im Rahmen der hier durchgeführten Analyse ist diese Unterteilung auch von Bedeutung, um für Effekte der kon- junkturellen Schwankungen auf die Earnings Quality zu kontrollieren.50 D´Arcy kritisiert beispielsweise, dass bei der Forschung bzgl. der Klassifizie- rung von Rechnungslegungssystemen die Effekte der institutionellen Rahmen- bedingungen und der konjunkturellen Schwankungen vernachlässigt worden seien.51 Hier wird diese Kritik aufgegriffen, da im Rahmen der empirischen Analyse diese Effekte berücksichtigt werden.

Die von D´Arcy kritisierte Forschung hat nicht nur eine Klassifizierung der Rechnungslegungssysteme entwickelt, sondern auch die Klassifizierung der Länder bezüglich ihrer institutionellen Rahmenbedingungen. Die Klassifizie- rung bezüglich der institutionellen Rahmenbedingungen ist für die aktuelle Rechnungslegungsforschung die diskussionswürdigere Thematik, da durch die Konvergenz der weltweiten Rechnungslegungssysteme die Forschung bezüg- lich der Unterschiede der nationalen Rechnungslegungssysteme zunehmend an Bedeutung verliert.52 Die Unterteilung der Länder anhand ihrer institutionellen Rahmenbedingungen in die Gruppen der angelsächsischen Staaten und der kontinentaleuropäischen Staaten wurde in der Literatur kontrovers diskutiert.53 Diese Klassifizierung ist allerdings inzwischen in der Literatur sehr verbrei- tet,54 auch Lehrbücher greifen auf diese zurück.55 Hierbei sind Großbritannien und die USA klassische Beispiele für die Gruppe der Common Law Staaten, während Deutschland zu den Staaten der Code-Law Gruppe gehört.56

2.3.1. Rechtssystem

Die Rechtssysteme in Großbritannien und den USA sind sich relativ ähnlich, während sich das deutsche von diesen grundlegend unterscheidet. In Großbri- tannien und den USA dominiert die individuelle Vertragsgestaltung, während in Deutschland vom Gesetzgeber standardisierte Verträge voherrschen. Diese unterschiedlichen Rechtssysteme werden als Common Law bzw. Code Law bezeichnet. Die jeweilige Rechnungslegung ist von der unterschiedlichen Ver- tragsgestaltung in den verschieden Rechtssystemen stark geprägt. Die Rech- nungslegung in den Code Law Staaten versucht die Interessen möglichst vieler Unternehmensbeteiligter abzudecken. Sie dient nicht nur als Informations- und Kontrollinstrument, sondern es werden auch gesetzliche Verpflichtungen aus dieser abgeleitet.57 Die Konsequenz hieraus ist eine gesetzlich regulierte und vom Vorsichtsprinzip geprägte Rechnungslegung.58 In den Common Law Staa- ten ist die Art der Vertragsgestaltung zur Überwindung von Informations- asymmetrie zwischen den Unternehmensbeteiligten diesen selbst überlassen.59 Insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen sind detaillierte Rech- nungslegungsvorschriften vorzufinden, die als Signal dienen um den Moral Hazard und den daraus möglicherweise folgenden Marktzusammenbruch zu verhindern.60 Gesetze sind allerdings nur am Rande beteiligt, da die Rechnung- slegungsstandards von privaten Gremien wie dem US-amerikanischen FASB entwickelt werden.61 Die IFRS und die US-GAAP werden im Rahmen der Common Law Tradition entwickelt,62 somit müssten die Abschlüsse dieser Rechnungslegungssysteme aufgrund der stärkeren Ausrichtung auf das Ziel der Informationsvermittlung eine höhere Ergebnisqualität aufweisen als Abschlüs- se nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die parallele HGB- Rechnungslegung für die Einzelabschlüsse in Deutschland könnte dabei einen negativen Effekt auf die Ergebnisqualität der IFRS-Konzernabschlüsse ha- ben.63

2.3.2. Finanzierungsstruktur

Die starke Orientierung der Rechnungslegung an der Informationsvermitt- lungsfunktion in den Common Law Staaten ist auch durch die größere Bedeu- tung von öffentlich organisierten Kapitalmärkten in diesen Ländern bedingt.64 In Code Law Staaten kommen Unternehmen und Kapitalanbieter dagegen häu- fig direkt zusammen, da hier traditionell Unternehmen mit wenigen einflussrei- chen Gesellschaftern und institutionellen Fremdkapitalgebern dominieren.65 Durch die größere Nähe der Kapitalgeber in Code Law Staaten zum Unter- nehmen, tritt die Informationsvermittlungsfunktion der Rechnungslegung zu Gunsten der verbindlichen Anspruchsbemessung in den Hintergrund.66

Die Rechnungslegung der Common Law Staaten ist also auch durch die indi- rektere Finanzierungsstruktur der Unternehmen in diesen Ländern geprägt. Dieser Unterschied kann anhand verschiedener Kennzahlen verdeutlicht wer- den.67 Die in dieser Arbeit untersuchten deutschen Unternehmen weisen bspw. einen höheren Anteil der dem Unternehmen nahestehenden Kapitalgeber auf als die britischen und US-amerikanischen Unternehmen.68 Bei Betrachtung der freiwilligen IFRS-Anwender in Deutschland ist diese Differenz allerdings ge- ringer, was als Indiz für den Einfluss internationaler Rahmenbedingungen auf diese Unternehmen interpretiert werden könnte.69 Die Unterschiede in der Fi- nanzierungsstruktur und die dadurch geringere Nachfrage nach informations- orientierter Rechnungslegung in Code Law Staaten könnten eine geringere Earnings Quality zur Folge haben.70

2.3.3. Steuersystem

Die Knüpfung der Rechtsfolgen an den HGB-Einzelabschluss in Deutschland betrifft auch die Steuerbemessung. Die handelsrechtliche und die steuerrechtli- che Gewinnermittlung sind grundsätzlich nicht separat zu betrachten. Das Ein- kommenssteuerrecht in Deutschland regelt gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1

Satz 1 EStG, dass das Handelsrecht die Grundlage der steuerlichen Gewinner- mittlung bildet. Die umgekehrte Maßgeblichkeit besagte gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG darüber hinaus, dass die Nutzung bestimmter steuerlicher Bilanzie- rungswahlrechte einen äquivalenten Ansatz in der Handelsbilanz voraussetzt.71 Die umgekehrte Maßgeblichkeit wurde zwar mit dem Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetz (BilMoG) aufgehoben und ist damit für Abschlüsse mit Geschäfts- jahresbeginn nach dem 31.12.2009 nicht mehr relevant, aber für den hier be- trachteten Zeitraum von 2001 bis 2007 ist sie Bestandteil der deutschen Rech- nungslegung. Die HGB-Einzelabschlüsse sind folglich eng mit der Steuerbi- lanz verbunden, sodass diese starke Verknüpfung von handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung sich bis in den IFRS-Konzernabschluss fortpflanzen könnte. Diese Gefahr besteht auch in anderen Code Law Staaten, da diese meist eine starke Verbindung der steuerlichen und der handelsrechtli- chen Bilanzierung aufweisen.72 In den USA und Großbritannien ist die Steuer- bemessung, wie in anderen Common Law Staaten, unabhängig von der infor- mationsorientierten Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unterneh- men. Das Steuersystem hat in diesen Ländern einen geringen Einfluss auf die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen, weshalb die Thema- tik der latenten Steuern in diesen Ländern größere Aufmerksamkeit genießt.73 Die Rechnungslegung in Common Law Staaten ist folglich deutlich weniger von steuerlichen Effekten beeinflusst und könnte deswegen eine höhere Ear- nings Quality erreichen.74

2.3.4. Wirtschaftsprüfung

Die indirektere Finanzierungsstruktur in den Common Law Staaten könnte neben der größeren Nachfrage nach informationsorientierter Rechnungslegung auch zu einer größeren Nachfrage nach Wirtschaftsprüfern führen.75 Alexan- der/Nobes weisen darauf hin, dass in den USA 328 tausend und in Großbritan- nien 234 tausend Wirtschaftsprüfer registriert sind dagegen in Deutschland nur elf tausend. Der besonders auffällige Unterschied zwischen Deutschland und Großbritannien lässt sich teilweise dadurch erklären, dass die Abgrenzung des Begriffes Wirtschaftsprüfer in den beiden Ländern nicht völlig identisch ist und in Großbritannien mehr Unternehmen prüfungspflichtig sind.76

Darüber hinaus fehlte in Deutschland bis zum Jahr 2005 eine vergleichbare Institution zur US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) oder zum Financial Reporting Review Panel (FRRP) in Großbritannien. Daher sehen Nobes/Parker die Möglichkeit, dass Wirtschaftsprüfer in Deutsch- land die Entsprechung mit internationalen Standards im Bestätigungsvermerk positiv beurteilten, auch wenn der Jahresabschluss des Unternehmens diesen nicht entsprach.77 Die deutsche Enforcement-Struktur wurde im Jahr 2005 re- formiert, wobei u.a. die Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungsle- gung (DPR) in § 342b HGB konkretisiert wurden.78 Ernstberger/Stich/Vogler können allerdings keine signifikante Verbesserung der Earnings Quality durch die Reformen der deutschen Enforcement-Struktur feststellen, wobei sie aller- dings davon ausgehen, dass in Deutschland schon vor den Reformen ein relativ hohes Level des Enforcement erreicht wurde.79

Ebenfalls wäre ein positiver Effekt der Prüfung durch eine Big 4 Gesellschaft auf die Earnings Quality denkbar.80 Für Mandanten von Big 4 Prüfungsgesell- schaften wurde in der Vergangenheit eine höhere Wertrelevanz gemessen.81 Auch eine größere Nähe der Rechnungslegung zum operativen Cashflow wur- de beobachtet,82 was in dieser Arbeit als wenig ausgeprägte Bilanzpolitik und folglich als hohe Ergebnisqualität interpretiert wird. Andere Untersuchungen der Bilanzpolitik kamen zu einem vergleichbaren Ergebnis.83 Auch schränken Big 4 Gesellschaften ihren Bestätigungsvermerk bei Problemen eher ein.84 Mögliche Erklärungen sind die durch die Größe der Big 4 bedingte geringere wirtschaftliche Abhängigkeit von einzelnen Mandanten, die größere Speziali- sierung der Prüfer und die besondere Rücksicht der Big 4 Gesellschaften auf ihr Firmenimage.85 Diese Studien untersuchten ausschließlich US- Unternehmen, ähnliche Effekte wurden allerdings auch schon international bestätigt, wobei in Common Law Staaten ein stärker positiver Effekt gemessen wurde.86 Auch der größere Marktanteil der Big 4 in Großbritannien und beson- ders in den USA im Vergleich zu Deutschland könnte zu einer höheren Ergeb- nisqualität in diesen Ländern führen.87

2.3.5. Corporate Governance und Anlegerschutz

In Common Law und Code Law Staaten sind auch unterschiedliche Ansätze der Corporate Governance vorherrschend. Während in Common Law Staaten traditionell der Ansatz des Shareholder Value dominiert, ist in Code Law Staa- ten der Ansatz des Stakeholder Value weiter verbreitet.88 Im Shareholder- Ansatz dient die Corporate Governance dem Ziel der Investoren, eine Rendite aus ihrer Anlage zu erhalten.89 Im Stakeholder Ansatz hingegen ist das Ziel der Corporate Governance das Management zu zwingen die Wohlfahrt aller Unter- nehmensbeteiligten zu berücksichtigen.90 Choi/Meek sehen die stärkere Orien- tierung an den Interessen der Anleger in Common Law Staaten als Ursache für die Entwicklung der größeren Kapitalmärkte in diesen Ländern.91 Ball sieht bei den Corporate Governance Modellen eine Harmonisierungstendenz, die wie die Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Globalisierung der Pro- dukt- und Kapitalmärkte bedingt ist.92 Dennoch könnte die grundsätzlich stär- kere Orientierung an den Interessen der Anleger nach dem Shareholder Value Modell zu einer höheren Earnings Quality in Common Law Staaten führen.

Die stärkere Gewichtung der Interessen von Anlegern in Common Law Staaten hat auch einen besseren Anlegerschutz zur Folge.93 Dies äußert sich darin, dass den Kleinanlegern in Common Law Staaten häufig mehr Mitspracherechte eingeräumt werden.94 Ein einfaches Beispiel hierfür ist, dass in Common Law Staaten, im Gegensatz zu Code Law Staaten, häufig die Stimmabgabe für die Hauptversammlung auch auf dem Postweg möglich ist.95 Auch sind Klagen von Kleinanlegern in Deutschland, besonders im Gegensatz zu den USA, eher unüblich.96 Aus einer historischen Perspektive lässt sich vereinfachend fest- halten, dass in Großbritannien seit dem 17. Jahrhundert die Gerichte von den Interessen der privaten Geldgeber dominiert wurden, während in Kontinental- europa seit dem 19. Jahrhundert das Handelsrecht den Einfluss des Staates si- chert.97 Der Effekt des Anlegerschutzes auf die Earnings Quality ist allerdings umstritten.98

3. Earnings Quality

3.1. Theoretische Grundlagen

Eine Untersuchung der Konvergenz in der Bilanzierungspraxis der betrachteten Länder erfordert ein Maß für die Bilanzierungspraxis. Da sich die Eigenschaf- ten der Rechnungslegung aus der Bilanzierungspraxis ergeben, ist ein Maß für die Eigenschaften der Rechnungslegung auch ein Maß für die Bilanzierungs- praxis. Eine Eigenschaft von Rechnungslegung ist ihre Qualität. Diese Eigen- schaft als Ergebnis der Bilanzierungspraxis soll hier mit dem Konzept der Ear- nings Quality gemessen werden. Eine weitere Eigenschaft von Rechnungsle- gung ist die Vergleichbarkeit. Eine Untersuchung der Qualität von Rechnungs- legung erlaubt auch Rückschlüsse auf die Vergleichbarkeit. Eine Annäherung der Earnings Quality in zwei Ländern wäre ein Indiz für Konvergenz in der Bilanzierungspraxis und für eine positive Entwicklung der Vergleichbarkeit.99

Die Earnings Quality bezieht sich zwar vorrangig auf die Qualität des Ergeb- nisses, aber die korrekte Darstellung der Leistung eines Unternehmens ist in hohem Maße von der Qualität des Ergebnisses abhängig.100 Nach Hicks ist das Ergebnis gleich dem Betrag der konsumiert werden kann ohne an Vermögen einzubüßen.101 Diese Definition des Ergebnisses bezieht sich auf Vermögens- änderungen, die nicht auf Transaktionen mit den Anteilseignern zurück zu füh- ren sind, sodass die Leistung des Unternehmens im Sinne der Einkommenser- zielung wiedergegeben wird. Die Earnings Quality ist grundsätzlich umso hö- her je mehr das berichtete Ergebnis dem Ergebnis nach Hicks entspricht.102 Nach dieser Definition ist folglich eine geringe Korrespondenz des beobacht- baren Ergebnisses der Rechnungslegung mit dem unbeobachtbaren ökonomi- schen Ergebnis gleichbedeutend mit einer geringen Earnings Quality.103 Unter der Annahme, dass die gesamte Rechnungslegung ausschließlich das Ziel ver- folgt das ökonomische Ergebnis nach Hicks darzustellen, ist die Earnings Qua- lity eine gute Proxy für die Qualität der Rechnungslegung.104 Durch diese An- nahme wird mit der Earnings Quality auch die Qualität der Rechnungslegung und letztlich die Bilanzierungspraxis vergleichbar. Das Konzept der Earnings Quality ermöglicht somit einen qualitativen Ländervergleich der Rechnungsle- gung und der Bilanzierungspraxis.105 Ein solches Urteil über die Qualität setzt allerdings eine subjektive Interpretation und Gewichtung der Maßgrößen vor- aus.106 Diese Problematik wird hier berücksichtigt, da auf eine aggregierte Be- urteilung der Qualität der Rechnungslegung in den betrachteten Ländern wei- testgehend verzichtet wird.107 Darüber hinaus wird das Konzept der Earnings Quality in dieser Arbeit nicht vorrangig verwendet, um eine qualitative Beur- teilung der landesspezifischen Rechnungslegung vorzunehmen, sondern um Unterschiede in der Bilanzierungspraxis zu erkennen.108

Die Maßgrößen der Earnings Quality lassen sich zwei Kategorien zuordnen, diese sind entweder rechnungslegungs- oder marktbasiert. Die rechnungsle- gungsbasierten Maßgrößen greifen ausschließlich auf Rechnungslegungsdaten zurück. Diese Maßgrößen sind u.a. Qualität der Periodenabgrenzung, Bestän- digkeit, Prognosefähigkeit, Bilanzpolitik sowie Volatilität und Glättung. Die marktbasierten Maßgrößen werden durch eine Verbindung von Rechnungsle- gungs- und Kapitalmarktdaten konstruiert. Diese Kategorie umfasst u.a. die Maßgrößen Zeitnähe, bedingte Vorsicht und Wertrelevanz.109

Diese Arbeit befasst sich mit den zuvor erwähnten ausgewählten empirischen Maßgrößen der Earnings Quality. In der Literatur werden allerdings noch wei- tere Maßgrößen diskutiert. Goncharov nennt bspw. noch rechnungslegungs- basierte Maßgrößen die auf Verlustvermeidung bzw. Gleichförmigkeit von Finanzberichterstattung und Steuerbilanzierung zielen.110 Verlustvermeidung bezieht sich darauf, den Ergebnisausweis so zu beeinflussen, dass zumindest ein Null Gewinn erreicht wird, da dies ein Grenzwert zur Urteilsbildung vieler Unternehmensbeteiligter ist. Eine Häufung von gering positiven Ergebnissen könnte folglich als Zeichen geringer Ergebnisqualität interpretiert werden.111 Dagegen wird eine hohe Übereinstimmung von Finanzberichterstattung und Steuerbilanzierung als Zeichen hoher Ergebnisqualität interpretiert, da die Steuerbilanzierung als weniger manipulationsanfällig gilt.112 Dabei wird davon ausgegangen, dass ein starker Kapitalmarkt Anreize setzt überhöhte Gewinne auszuweisen. Für Länder mit schwächeren Kapitalmärkten wie Deutschland ist diese Maßgröße somit nur bedingt geeignet, aber insbesondere bei einer star- ken Verknüpfung von handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung ist diese Maßgröße nicht hilfreich. Das Maßgeblichkeitsprinzip in Deutschland könnte Anreize schaffen niedrige Ergebnisse auszuweisen, somit würde ein durch steuerliche Einflüsse verzerrtes Ergebnis als qualitativ besonders hochwertig beurteilt.113

3.2. Rechnungswesenbasierte Maßgrößen

3.2.1. Qualität der Periodenabgrenzung

Periodenabgrenzungen sind alle Posten der Rechnungslegung, mit denen der Cashflow für Zwecke der Finanzberichterstattung angepasst wird, um die Leis- tung eines Unternehmens in einer Periode aggregiert darzustellen.114 Dabei sind Periodenabgrenzungen ein unverzichtbarer Teil jedes Rechnungslegungs- systems.115 Beispiele für Periodenabgrenzungen sind Forderungen, Verbind- lichkeiten, Abschreibungen oder Rückstellungen.116 Die hier verwendete Maß- größe beruht auf der Idee, dass Periodenabgrenzungen den Zweck erfüllen zeit- liche Differenzen zwischen ökonomischen Erfolgen bzw. Verlusten und den entsprechenden Cashflows auszugleichen.117 Die Qualität der Periodenabgren- zung wird hier daran gemessen, wie gut die Periodenabgrenzungen diese Zu- fallsschwankungen der Cashflows eliminieren.118 Für die Untersuchung wird das Working Capital betrachtet, da sich die Periodenabgrenzungen im Rahmen des Working Capital innerhalb eines Jahres umkehren.119 Hierbei handelt es sich somit nur um operative Periodenabgrenzungen wie Forderungen, Vorräte, kurzfristige Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungs- posten.120 Die Veränderung dieser Bilanzposten, also im Wesentlichen die Veränderung des Working Capital, werden als Variable verwendet.121 Diese Working Capital Accruals sind der Regressand in Gleichung (1), während der operative Cashflow des Vorjahres, des aktuellen Jahres bzw. des Folgejahres die Regressoren sind.122 Der operative Cashflow wird hier indirekt angenähert durch den Jahresüberschuss vor Sondereinflüssen123 abzüglich der Verände- rung der Periodenabgrenzungen innerhalb des Working Capital sowie zuzüg- lich Abschreibungen, Amortisationen und Wertminderungen.124 Die Berech- nung der Variablen kann auch Tab. A2 (im Anhang) entnommen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Güte der Regression und damit die Qualität der Periodenabgrenzung wird hier nicht anhand des Bestimmtheitsmaßes (R²) beurteilt, da ein Vergleich der R² über Stichproben irreführend ist.125 Anstelle des R² wird hier ein alternatives Maß für den Erklärungsgehalt der Regressionen verwendet.126 Je kleiner der Mittelwert und der Median des betragsmäßigen Verhältnisses vom Fehlerterm zu den aktuellen Working Capital Periodenabgrenzungen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) ist, desto besser ist die Qualität der Periodenabgrenzung.127 Die Dummy Variable YEARg,r eliminiert die periodenspezifischen fixen Effekte, wobei der Term[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]YEARg,r sich als arithmetisches Mittel der periodenspezifischen fi- xen Effekte über die Beobachtungseinheiten ergibt.128

3.2.2. Volatilität und Glättung

Die Maßgröße der Volatilität und Glättung beruht auf der gleichen Annahme wie die Maßgröße der Qualität der Periodenabgrenzung. Die Aufgabe der Rechnungslegung wird darin gesehen ein Ergebnis auszuweisen, dass, im Ge- gensatz zu den Cashflows, keine Zufallsschwankungen aufweist und somit die Erfolge und Verluste korrekt periodisiert.129 Die Korrelation zwischen den ge- samten Periodenabgrenzungen und dem operativen Cashflow einer Periode müsste folglich negativ sein. Die Maßgröße ermittelt die Korrelation zwischen der Änderung der mit den Gesamtvermögenswerten gewichteten Periodenab- grenzungen und der Änderung des mit den Gesamtvermögenswerten gewichte- ten operativen Cashflows.130 Die Korrelation wird hier durch den Korrelations- koeffizienten nach Bravais-Pearson ermittelt.131 Je kleiner die Maßgröße ist, also je ausgeprägter die negative Korrelation ist, desto besser ist die Ergebnis- qualität.132

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Problematisch ist, dass die Maßgröße bei einer besonders hohen negativen Korrelation auch als Maß für Bilanzpolitik interpretiert werden kann. Ein sehr kleiner Wert der Maßgröße würde als Zeichen ausgeprägter Bilanzpolitik und folglich als niedrige Ergebnisqualität interpretiert.133

3.2.3. Bilanzpolitik

Bilanzpolitik ist die gezielte Gestaltung des Jahresabschlusses im rechtlich zulässigen Rahmen.134 Für den Fall, dass diese Bilanzpolitik das ökonomische Ergebnis verfälscht, also das Ergebnis undurchsichtiger macht, geht eine stär- ker ausgeprägte Bilanzpolitik mit einer geringeren Ergebnisqualität einher.135 Alternative Definitionen der Bilanzpolitik sehen diese grundsätzlich gegen den neutralen Berichtprozess gerichtet.136 Möglich ist aber auch, dass die Ab- schlussersteller ihren Spielraum nutzen, um das ausgewiesene Ergebnis dem ökonomischen Ergebnis weiter anzunähern.137 Durch den Ermessensspielraum im Rahmen der Erstellung des Abschlusses bieten sich zahlreiche Möglichkei- ten für Bilanzpolitik.138 Die Periodenabgrenzungen sind folglich anfälliger für Bilanzpolitik als der Cashflow.139 Aus dieser Überlegung ergeben sich die Maßgrößen der Bilanzpolitik, die auf die Nähe des Ergebnisses zum Cashflow zielen.140 Friedlob/Schleifer sehen auch ohne Berücksichtigung der Bilanzpoli- tik in der Cashflow-Nähe eine positive Eigenschaft des Ergebnisses.141 Damit stellt sich die Frage, ob so Bilanzpolitik oder die Ergebnisqualität direkt ge- messen wird. Da in dieser Arbeit die Bilanzpolitik allerdings nur als Indikator für die Ergebnisqualität interpretiert wird, kann diese Abgrenzungsproblematik hier vernachlässigt werden.142

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der absolute Betrag der mit den Gesamtvermögenswerten gewichteten Perio- denabgrenzungen wird ins Verhältnis gesetzt zum absoluten Betrag des mit den Gesamtvermögenswerten gewichteten operativen Cashflows. Ein hoher Wert steht für ausgeprägte Bilanzpolitik und somit für niedrige Ergebnisqualität.143 Hier werden das arithmetische Mittel und der Median der Maßgröße über die einzelnen Stichproben betrachtet, um so einen Vergleich der Stichproben zu ermöglichen.

3.2.4. Beständigkeit und Prognosefähigkeit

Ein beständiges oder persistentes Ergebnis wirkt stark weiter in die Zukunft, während ein prognosefähiges Ergebnis die Fähigkeit besitzt, zukünftige Ergeb- nisse oder Cashflows vorherzusagen.144 Unter den Annahmen des Random- Walk-Modells wäre der Koeffizient der Gleichung (4) gleich eins, wenn es sich um ein völlig persistentes Ergebnis handelt.145 Das Random-Walk-Modell beruht auf der Annahme, dass der zukünftige Wert einer Kennzahl von der aktuellen Kennzahl und einer stochastisch unabhängigen normalverteilten Zufallsvariablen abhängt, wodurch das aktuelle Ergebnis immer der beste Schätzer für das darauf folgende Ergebnis wäre.146

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das aktuelle Ergebnis vor Sondereinflüssen dividiert durch die Gesamtvermö- genswerte (NIBE_TAr) wird erklärt durch das Ergebnis vor Sondereinflüssen des Vorjahres dividiert durch die Gesamtvermögenswerte des Vorjahres (NIBE_TAr?5). Je näher der Koeffizient (/5) an eins ist, desto beständiger ist das Ergebnis. Je kleiner der Mittelwert und der Median des betragsmäßigen Verhältnisses vom Fehlerterm zum aktuellen Ergebnis (|¡r/NIBE_TAr|) ist, des- to besser ist die Prognosefähigkeit des Ergebnisses. Diese Messung der Prog- nosefähigkeit ist sowohl wegen den Problemen des R² günstig, als auch des- halb weil ein prognosefähiges Ergebnis persistent ist und geringe Schocks auf- weist, die im Fehlerterm erfasst werden.147

3.3. Kapitalmarktorientierte Maßgrößen

3.3.1. Zeitnähe

Ein Ergebnis, welches die ökonomische Performance zeitnah erfasst, ist bei entsprechender Verlässlichkeit nützlich für Investoren, Gläubiger, Manager und alle anderen Vertragspartner des Unternehmens.148 Hier wird die Markt- rendite als Proxy für das ökonomische Ergebnis verwendet.149 Gleichung (5) ist eine Regression des gewichteten ausgewiesenen Ergebnisses auf die Marktren- dite des jeweiligen Geschäftsjahres.150 Aufgrund der Verwendung von Aktien- renditen muss das Ergebnis mit der Marktkapitalisierung des Eigenkapitals und nicht mit dem Buchwert der Gesamtvermögenswerte gewichtet werden.151 Die Verwendung von Renditen als Proxy für den ökonomischen Gewinn ist aller- dings problematisch, da der Kapitalmarkt zumindest halbstrenge Informations- effizienz aufweisen muss.152 Dies ist der Fall, wenn alle vergangenheits- und zukunftsbezogenen öffentlich zugänglichen Informationen bei der Preisfindung am Kapitalmarkt berücksichtigt werden. Ein weiteres Problem der Aktienrendi- ten ist, dass sie vom Informationsumfeld abhängig sind.153 Sollte das veröffent- lichende Unternehmen einen gewissen Spielraum in der Bestimmung des Zeit- punktes der Informationsoffenlegung haben, so ist ein Vergleich über Stich- proben schwierig. Dies ist besonders problematisch, wenn dieser Spielraum in verschiedenen Perioden oder Ländern unterschiedlich genutzt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erklärte Variable (NIBE_MVEr) ist der mit dem Marktwert des Eigenkapi- tals zu Periodenbeginn gewichtete aktuelle um Sondereinflüsse bereinigte Jah- resüberschuss. Die erklärende Variable (RETr) ist die Veränderung des Return Index (RI) in der aktuellen Periode gewichtet mit dem RI zu Periodenbeginn.154 Je kleiner der Mittelwert und der Median des betragsmäßigen Verhältnisses vom Fehlerterm zur erklärten Variable (|Br/NIBE_MVEr|) ist, desto besser ist die Zeitnähe. Eine bessere Zeitnähe bedeutet eine höhere Earnings Quality.155

3.3.2. Bedingte Vorsicht

Im Rahmen des Phänomens der vorsichtigen Rechnungslegung muss zwischen bedingter und unbedingter Vorsicht unterschieden werden. Erstere bezieht sich auf die asymmetrische zeitliche Erfassung guter und schlechter Nachrichten, während Letztere eine ereignisunabhängige Unterbewertung des Nettovermö- gens beschreibt.156 Wegen der starken Nachfrage nach einer möglichst frühzei- tigen Erfassung negativer Nachrichten wird hier die bedingte Vorsicht als posi- tive Eigenschaft von Rechnungslegung betrachtet.157 Das hier verwendete Maß für die bedingte Vorsicht wurde von Basu entwickelt.158 Basu verwendet die Marktrendite als Proxy für gute bzw. schlechte Nachrichten über die ökonomi- sche Entwicklung.159 Die Marktrendite wird folglich wie im Rahmen der Un- tersuchung der Zeitnähe als Proxy für den ökonomischen Gewinn verwendet, wobei allerdings zwischen positiven und negativen Renditen differenziert wird. In diesem Zusammenhang ist der Effekt von Gewinnglättungsverhalten auf die bedingte Vorsicht und die Überlagerung dieser durch unbedingte Vorsicht problematisch.160 Trotz der Abgrenzungsproblematik und den Problemen, die mit der Verwendung von Kapitalmarktdaten einhergehen, wird hier das Basu- Maß verwendet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erklärte Variable ist, wie in der Regression zur Zeitnähe, NIBE_MVEr.161 Diese wird erklärt durch die Marktrendite des jeweiligen Geschäftsjahres (RETr),162 die Dummy-Variable NEGr (diese ist gleich eins bei einer Ver- schlechterung des Aktienkurses) und die Interaktionsvariable (NEGr Û RETr). Hier werden zu jedem Zeitpunkt zwei Gruppen beobachtet. Die erste Gruppe umfasst die Unternehmen, deren Aktienkurs sich positiv entwickelt hat, und die zweite Gruppe umfasst die Unternehmen, deren Aktienkurs sich negativ entwi- ckelt hat. Der Koeffizient der Interaktionsvariablen (7) misst nach Basu die Differenz der Renditen, die die beiden Gruppen jeweils aus einer zusätzlichen Einheit der erklärenden Variable (hier: RETç) beziehen.163 Nach Basu wäre folglich die bedingte Vorsicht umso ausgeprägter, je größer der Wert für ist.164 Gassen/Fülbier/Sellhorn zeigen allerdings, dass dieses Vorgehen nicht zielführend ist, um die relative Höhe der Vorsicht über mehrere Unternehmen oder über mehrere Stichproben vergleichbar zu machen.165 Die von Gassen/Fülbier/Sellhorn beschriebene Alternative kann anhand eines trigonometrischen Modells dargestellt werden.166

Das in dieser Arbeit verwendete Maß für die bedingte Vorsicht ist (7 F 6).167

Die Interpretation, ob ein Unternehmen oder eine Stichprobe mit höheren Wer- ten für 6 und 7 einestärkerausgeprägtebedingteVorsichtaufweist,istso möglich, da berücksichtigt wird, dass das Ergebnis sowohl auf positive als auch auf negative Nachrichten stärker reagiert als bei einem Vergleichsunter- nehmen mit niedrigeren Werten für 6 und 7.

Eine weitere Alternative zur Lösung dieses Problems bieten Francis et al., indem sie zur Interpretation k 6 + 7o/ 6 verwenden.168 DiesesVorgehenscheintallerdingswenigge- eignet, da die Werte für 6 häufignaheundunterNullliegen.169

[...]


1 Barth (2006), S. 61.

2 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 384; Nobes (2006), S. 233; Sellhorn/Gornik-Tomaszewski (2006), S. 189 und S. 205 f.

3 Doupnik/Perera sehen in der Harmonisierung der Rechnungslegungspraxis das zentrale Ziel der internationalen Harmonisierungsbestrebungen, vgl. Doupnik/Perera (2007), S. 75.

4 Zur fortschreitenden Einführung der IFRS und zum Convergence Project vgl. Kotha- ri/Barone (2006), S. 347 f.; Hayn/Waldersee (2008), S. 3-6; Ruhnke (2008), S. 20 f.; Busch- hüter/Striegel (2009), S. 29-33. Zum Convergence Project vgl. „Norwalk Agreement“ und „Memorandum of Understanding“ von IASB und FASB abrufbar unter http://www.fasb.org/news/memorandum.pdf bzw. http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/874B63FB-56DB-4B78-B7AF- 49BBA18C98D9/0/MoU.pdf (Stand: 14.5.2009).

5 Detert konnte bspw. zeigen, dass sich bei einem Großteil der deutschen Unternehmen mit der IFRS-Einführung das Eigenkapital und das Periodenergebnis erhöht haben, während der Verschuldungsgrad zurück gegangen ist, vgl. Detert (2008), S. 169-174.

6 Detailliert zum Konzept der Earnings Quality vgl. Dechow/Schrand (2004), S. 1-125; Fran- cis/Olsson/Schipper (2008), S. 1-73.

7 Vgl. hierzu Abb. A1 (im Anhang). Beispiele für diese Einflussfaktoren sind Finanzierungs- struktur und Geschäftsumfeld der Unternehmen, Anreizsysteme für das Management, Wirt- schaftsprüfung, Corporate Governance, Enforcement, Stärke des Anlegerschutzes oder Rechtsordnung und Steuersystem des Staates, vgl. Nobes/Parker (1988), S. 29-42; Rost (1991), S. 79-110; Walton/Haller/Raffournier (1998), S. 1-11; Flower (2002), S. 28-44; Hol- thausen (2003), S. 272 und S. 275-277; Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 506; Schip- per/Vincent (2003), S. 100; Schipper/Vincent (2005), S. 330 f.; Burgstahler/Hail/Leuz (2006), S. 985; Bushman/Piotroski (2006), S. 108; Gassen/Sellhorn (2006), S. 384; No- bes/Parker (2008), S. 24-38; Wagenhofer (2009), S. 31-38.

8 Vgl. Francis/Olsson/Schipper (2008), S. 10-15.

9 Vgl. Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 506 und S. 509-511; Schipper/Vincent (2003), S. 99 ff; Francis/LaFond/Olsson/Schipper (2004), S. 968 ff.; Goncharov (2005), S. 5-20; Gas- sen/Sellhorn (2006), S. 368 f.; Dücker/Wagenhofer (2007), S. 345-348; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 266 f. und S. 271-280.

10 Für Überlegungen zur möglicherweise höheren Qualität der IFRS im Vergleich zu nationa- len nicht-US Standards vgl. Barth (2007), S. 65-69. Zur Problematik einer solchen Beurtei- lung im Rahmen des Konzeptes der Earnings Quality vgl. Holthausen (2003), S. 280-283;

11 Wagenhofer/Dücker (2007), S. 264-266.

12 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 384; Schipper/Vincent (2003), S. 98 f.

13 Vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 63 f.; Ball/Robin/Wu (2003), S. 258 f.; Holthausen (2003), S. 272 und S. 280 f.; Schipper (2005), S. 107-112; Gassen/Sellhorn (2006), S. 366 f. und S. 384; Nobes (2006), S. 234 f. und S. 243; Sellhorn/Gornik-Tomaszewski (2006), S. 189 und S. 202-209.

14 Für eine Darstellung der konzeptionellen Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung vgl. Kirsch (2009), S. 11-40; Janssen (2009), S. 16-22.

15 Das IASB verfolgt das Ziel ein weltweit akzeptiertes Rechnungslegungssystem zu schaffen, vgl. Barth (2006), S. 1 und S. 61 f.

16 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Amts- blatt der EG L 243/1, Begründung der Verordnung Abs. 1-6. Bedingung für einen solchen effizienten Markt sind Transparenz und Vergleichbarkeit, da ein Markt nur effizient ist, wenn alle Ressourcen dort eingesetzt werden wo sie die größte Leistung erwirtschaften, vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2007), S. 15. Zu qualitativ hochwertigen Ergebnissen als Signal im Rahmen der Ressourcenallokation siehe Schipper/Vincent (2003), S. 98 f.

17 Die Problematik, dass die Finanzinformationen des Jahresabschlusses vor allem vergangen- heitsbezogen sind und nicht notwendigerweise eine zukünftige Entwicklung aufzeigen, wird hierbei vom IASB erkannt, vgl. IASB, Framework Tz. 13. Finger konnte allerdings für den Zeitraum 1935 bis 1987 eine auch längerfristige Prognosefähigkeit der Ergebnisse US- amerikanischer Unternehmen nachweisen, vgl. Finger (1994), S. 210-220

18 Vgl. schematisch den Wirkungszusammenhang der Determinanten auf die Qualität der Rechnungslegung und damit auf die Höhe der Kapitalkosten anhand Abb. A1 (im Anhang). Für eine vollständige Untersuchungen dieses Wirkungszusammenhanges im Rahmen der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 365-384; Ernstberger/Vogler (2008), S. 339-386. Zu den allgemeinen Folgen von Informa- tionsasymmetrie vgl. Meinhövel (2005), S. 68 f.; Fritsch/Wein/Ewers (2007), S. 284-290.

19 Für Untersuchungen bzgl. des Zusammenhangs von Earnings Quality und Kapitalkosten vgl. Francis/LaFond/Olsson/Schipper (2004), S. 967-1007; Francis/Nanda/Olsson (2008), S. 53-96.

20 Zur Kapitalmarkteffizienz vgl. z.B. Ball (2003), S. 10-24.

21 Vgl. das Konzept der Earnings Quality näher beschreibend Kapitel 3.

22 Vgl. zu diesen aufgeführten Aspekten Nobes (2006), S. 235-243.

23 Vgl. Doupnik/Perera (2007), S. 88 f.; Ruhnke (2008), S. 53-56. Kritisch zu der Auffassung die IFRS seien prinzipienbasiert vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 980f.

24 Hierbei werden die IFRIC-Interpretationen vom International Financial Reporting Interpretations Committee erarbeitet, vgl. Buchholz, Rainer (2008), S. 9 f.; Pel- lens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 90 f.

25 Vgl. IASB, IAS 8.33.

26 Vgl. Nobes (2006), S. 235-243. Zu den länderspezifischen Traditionen vgl. Kapitel 2.3.

27 Neue Standards sind meist für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar eines bestimmten Jahres beginnen, gültig, vgl. Nobes (2006), S. 236.

28 In der EU sind nur die IFRS gültiges Recht, die ein Anerkennungsverfahren, den Endorse- ment Mechanism, erfolgreich durchlaufen haben, vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung interna- tionaler Rechnungslegungsstandards, Amtsblatt der EG L 243/1, Begründung der Verord- nung Abs. 7-11; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 96-100; Wojcik (2008), S. 44- 53. Die EU hat allerdings fast alle IAS/IFRS endorsed. Vgl. Siebler (2008), S. 35 f.

29 Vgl. Nobes (2006), S. 235-243.

30 Vgl. Wojcik (2008), S. 33 f.; Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungsle- gungsstandards, Amtsblatt der EG L 243/1. Für an US-amerikanischen Börsen gelistete Un- ternehmen besteht eine Ausnahmeregelung, diese sind erst seit dem 1.1.2007 zur Aufstel- lung nach IFRS verpflichtet.

31 Vgl. Grünberger (2008), S. 9-11.

32 Vgl. Ernstberger/Vogler (2008), S. 386.

33 Der Gesetzgeber erlaubte schon 1998 zunächst allen börsennotierten Unternehmen alterna- tiv zu einem HGB-Konzernabschluss einen IFRS- oder US-GAAP Konzernabschluss zu veröffentlichen, später wurde dieses Wahlrecht allen kapitalmarktorientierten Mutterunter- nehmen eingeräumt, vgl. Buchholz (2008), S. 1; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 47 f.; Buschhüter/Striegel (2009), S. 29 f.

34 Vgl. Detert (2008), S. 1-5. Zum Konzernbegriff vgl. Meyer (2008), S. 169-175; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 144 f. und S. 154-158.

35 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 365-384; Ernstberger/Krotter/Stadler (2008), S. 26-49.

36 Vgl. Nobes (2006), S. 234 f. Gassen/Sellhorn konnten zeigen, dass Unternehmen die sich freiwillig für eine frühere IFRS-Einführung entschieden haben selten Industrieunternehmen sind, eine hohe Marktkapitalisierung, einen hohen Anteil ausländischer Umsätze sowie ei- nen geringen Anteil von dem Unternehmen nahestehenden Anteilseignern aufweisen. Au- ßerdem sind sie an einer hohen Anzahl von Börsen notiert, sind mit einer höheren Wahr- scheinlichkeit in den USA gelistet und hatten ihr IPO häufiger im Jahr 1995 oder später, vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 371-376.

37 Vgl. Ball/Kothari/Robin (2000), S. 2-5 und S. 46-49; Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 506 f. und S. 523-526; Burgstahler/Hail/Leuz (2006), S. 984-989 und S. 1012-1013; Barth/Landsman/Lang (2007), S. 468-471 und S. 496 f.

38 Vgl. Doupnik/Perera (2007), S. 37 f. Hierbei wurden in den USA die US-GAAP sowohl im betrachteten Zeitraum vor der IFRS-Einführung in der EU als auch da- nach angewendet, vgl. Küting/Weber (2008), S. 11.

39 Diese Unternehmen müssen für ihren Konzernabschluss eine Überleitungsrechnung nach US-GAAP erstellen, nach IFRS (in der Originalversion) bilanzierende Unternehmen sind hiervon seit 2008 befreit, vgl. Barth (2008), S. 1159 f.; Ernstberger/Stich/Vogler (2008), S. 1; Hayn/Waldersee (2008), S. 3-5; Ruhnke (2008), S. 20 f.; Buschhüter/Striegel (2009), S. 30 f.; Kirsch (2009), S. 6 f.

40 Vgl. Nobes (2006), S. 233 f.; Sellhorn/Gornik-Tomaszewski (2006), S. 205-207.

41 Vgl. Sellhorn/Gornik-Tomaszewski (2006), S. 189 und S. 202-209.

42 Der Einfluss der institutionellen Rahmenbedingungen auf die Bilanzierungspraxis sollte allerdings nicht unterschätzt werden, vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 63 f.; Ball/Robin/Wu (2003), S. 258 f.; Holthausen (2003), S. 280 f.; Barth/Landsman/Lang (2008), S. 468-475; Schipper (2005), S. 107-112 und S. 121 f.; Gassen/Sellhorn (2006), S. 366 f .; Sell- horn/Gornik-Tomaszewski (2006), S. 189 und S. 206-208.

43 Vgl. Hayn (1997), S. 47-83; Nobes (2006), S. 234; Alexander/Nobes (2007), S. 48-50; Choi/Meek (2008), S. 35-54; Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 1318 und S. 1335 f.; No- bes/Parker (2008), S. 63-70; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 39 f.; Wagenhofer (2009), S. 31-38. Die Gruppen werden auch als angelsächsische oder angloamerikanische bzw. als kontinentaleuropäische Gruppe bezeichnet, vgl. Flower/Ebbers (2002), S. 56-64; Heintges (2005), S. 33-37; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 37.

44 Vgl. Nobes (1998b), S. 166-174 und S. 183 f.; Ball/Kothari/Robin (2000), S. 2-5 und S. 49; Boonlert-U-Thai/Meek/Nabar (2006), S. 339-348; Choi/Meek (2008), S. 43 f.; Ball/Robin/Sadka (2008), S. 171; Kritisch hierzu vgl. Ball/Robin/Wu (2003), S. 258-261; Holthausen (2003), S. 275 f.

45 Vgl. Flower/Ebbers (2002), S. 56-64; Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 506-509 und S. 523- 526; Alexander/Nobes (2007), S. 63-70; Francis/Olsson/Schipper (2008), S. 17-24; Nobes/Parker (2008), S. 60-70.

46 Solche immanenten Faktoren sind bspw. das Geschäftsmodell, Geschäftsrisiko oder das Geschäftsumfeld, vgl. Francis/Olsson/Schipper (2008), S. 17-24.

47 Hierfür könnte im Rahmen einer branchenspezifischen Betrachtung kontrolliert werden, welche in dieser Arbeit allerdings aufgrund der geringen Größe der Stichproben nicht durchgeführt wird, vgl. Dechow/Dichev (2002), S. 43-45; Gassen/Sellhorn (2006), S. 377; Niemann/Schmidt/Neukirchen (2008), S. 437 f.

48 Vgl. Francis/Olsson/Schipper (2008), S. 17-24.

49 Vgl. Barth/Landsman/Lang (2008), S. 468-475.

50 Vgl. Barth/Landsman/Lang (2008), S. 469 f.

51 Vgl. D´Arcy (1999), S. 228 f.

52 Vgl. dahingehend Nobes (2006), S.233 f.

53 Vgl. Nobes (1983), S. 6-14; Flower (1997), S. 294-298; Cairns (1997), S. 315-318; Nobes (1998a), S. 325-327; D´Arcy (1999), S. 217-223 und S. 227-232; Alexander/Archer (2000), S. 550-555; D´Arcy (2001), S. 336-345; Nobes (2008), S. 192; Nobes/Parker (2008), S. 69.

54 Vgl. Ali/Hwang (2000), S. 3-9; Ball/Kothari/Robin (2000), S. 2-5 und S. 46-49; Guen- ther/Young (2000), S. 54-61; La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer/Vishny (2000), S. 8 f.; Hung (2001), S. 406-409; Nobes (2003), S. 102-103; Heintges (2005), S. 32-41; Nobes (2006), S. 234; Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 1335 f.; Nobes (2008), S. 192. Für eine ausführliche Diskussion dieses Themas vgl. Hayn (1997), S. 47-83.

55 Vgl. Flower/Ebbers (2002), S. 56-64; Alexander/Nobes (2007), S. 48-50 und S. 63-70; Doupnik/Perera (2007), S. 26-65; Choi/Meek (2008), S. 35-54; Pel- lens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 39 f.; Wagenhofer (2009), S. 31-38.

56 Vgl. Flower/Ebbers (2002), S. 56-64; Alexander/Nobes (2007), S. 48-50 und S. 63-70; Doupnik/Perera (2007), S. 32-40; Choi/Meek (2008), S. 44 f.; Nobes/Parker (2008), S. 63- 69; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 36 und S. 39 f.; Wagenhofer (2009), S. 34 f. Kritisch hierzu vgl. Cairns (1997), S. 315-318; D´Arcy (1999), S. 217-223 und S. 227-232; Alexander/Archer (2000), S. 550-555; D´Arcy (2001), S. 336-345.

57 Hierbei handelt es sich bspw. um Gewinnausschüttungen, Steuerzahlungen, Management- tantiemen und Insolvenzverfahren, vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 37.

58 Das Vorsichtsprinzip impliziert eine stärkere Gewichtung der Gläubigerinteressen vor den Mindestausschüttungsinteressen der Gesellschafter, vgl. Bieker (2006), S. 61 f.

59 Zur Informationsasymmetrie vgl. Meinhövel (2005), S. 68 f.; Fritsch/Wein/Ewers (2007), S. 284-290. Zur Rechnungslegung als Instrument um diese Problematik zu überwinden vgl. Bieker (2006), S. 35-46.

60 Der Moral Hazard ist das moralische Risiko der besser informierten Partei Handlungsspiel- räume wahrzunehmen. Die Anleger könnten z.B. durch ein Fehlverhalten des Managements geschädigt werden. Diese Unsicherheit könnte in letzter Konsequenz zum Marktzusammen- bruch führen. Vgl. Horsch (2005), S. 85-88.

61 Vgl. zusammenfassend zu den unterschiedlichen Rechtssystemen Flower/Ebbers (2002), S. 33; Heintges (2005), S. 33-41; Choi/Meek (2008), S. 36 f.; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 35-40.

62 Vgl. Grünberger (2008), S. 9-11.

63 Vgl. Wagenhofer (2009), S. 115-119. In Deutschland muss jede Gesellschaft eines Kon- zerns, der einen IFRS-Konzernabschluss aufstellt, weiterhin einen HGB-Einzelabschluss erstellen, vgl. Bonse (2004), S. 13-17; Ernstberger/Stich/Vogler (2008), S. 3 f.; Her- zig/Briesemeister (2009a), S. 927. An diese Einzelabschlüsse sind auch die angesprochenen Rechtsfolgen gebunden, während der Konzernabschluss ausschließlich der Informations- funktion dient, vgl. Fülbier (2006), S. 144-149; Herzig/Briesemeister (2009a), S. 927.

64 Der Kapitalmarkt eines Landes hat einen starken Einfluss auf die Rechnungslegung, vgl. Burgstahler/Hail/Leuz (2006), S. 1012 f.; Doupnik/Perera (2007), S. 33 f.

65 Vgl. Ali/Hwang (2000), S. 3-9.

66 Vgl. Alexander/Nobes (2007), S. 70-74; Nobes/Parker (2008), S. 29-35; Pel- lens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 37 f. Eine Ausnahme unter den Code Law Staaten bildet Japan, der japanische Kapitalmarkt ist relativ ausgeprägt, vgl. Flower (2002), S. 61.

67 Hierzu bietet Tab. A1 (im Anhang) eine Übersicht, vgl. Heintges (2005), S. 67-70; No- bes/Parker (2008), S. 29 f.

68 In Tab. A1 (im Anhang) ist das arithmetische Mittel über den Zeitraum 2001 bis 2007 ange- geben, es wird das Worldscope Item WC08021 betrachtet.

69 Zur stärker ausgeprägten Internationalität der freiwilligen IFRS-Anwender vgl. Kapitel 2.2.

70 Bspw. zeigen Burgstahler/Hail/Leuz, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in Ländern mit stark ausgebildeten Kapitalmärkten weniger Bilanzpolitik betreiben, als solche in Län- dern mit weniger starken Kapitalmärkten, vgl. Burgstahler/Hail/Leuz (2006), S. 1012 f.

71 Vergleichbare Regelungen sind in einer Vielzahl kontinentaleuropäischer Länder vorzufin- den, vgl. Nobach (2006), S. 14 f.

72 Vgl. Alexander/Nobes (2007), S. 74-76; Lenz (2008), S. 41-44; Nobes/Parker (2008), S. 33- 35; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 38 f.; Herzig/Briesemeister (2009a), S. 926- 931; Herzig/Briesemeister (2009b), S. 976-977; Küting/Seel (2009), S. 922.

73 Latente Steuern sind grundsätzlich immer dann zu bilden, wenn ein Sachverhalt im Einzel- bzw. Konzernabschluss anders abgebildet wird als in der Steuerbilanz, vgl. Küting/Weber (2008), S. 165 f.; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 216-220; Küting/Seel (2009), S. 922 f.; Wagenhofer (2009), S. 330-334.

74 Vgl. Doupnik/Perera (2007), S. 33; Ball/Robin/Sadka (2008), S. 193-195; Nobes/Parker (2008), S. 33-35; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 38 f.; Wagenhofer (2009), S. 330-334.

75 Zur Finanzierungsstruktur, vgl. Kapitel 2.3.2.

76 Vgl. Alexander/Nobes (2007), S. 76-79; Nobes/Parker (2008), S. 36 f. In Deutschland wird strenger nach Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterschieden, vereidigte Buchprüfer zählen nicht zu den Wirtschaftsprüfern und registriert sind ausschließlich praktizierende Wirtschaftsprüfer, deren Laufbahn in der Regel einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als in Großbritannien. Die seit 2005 auslaufende Berufsgruppe der vereidigten Buchprüfer darf keine Abschlüsse großer Unternehmen i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB testieren. Dies ist gem. § 319 Abs. 1 HGB den Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Die Harmonisierung innerhalb der EU führt hierbei zu einer Annäherung der Anzahl von prüfungspflichtigen Unternehmen.

77 Vgl. Nobes/Parker (2008), S. 191 f.

78 Zum deutschen Enforcementsystem vgl. z.B. Oser/Harzheim (2008), S. 67-100; Sanio (2008), S. 515-528.

79 Vgl. Ernstberger/Stich/Vogler (2008), S. 30 f. Dagegen ermittelte Hope für Common Law Staaten bessere Werte bzgl. Ausgaben für Prüfung, Effektivität und Stärke des Rechtssystems, Anlegerschutz und Gesetzen gegen Insiderhandel als für Code Law Staaten, vgl. Hope (2003), S. 251-254. La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis, vgl. La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer (2006), S. 11-16.

80 Die Big 4 sind die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte&Touche, Ernst&Young, KPMG und PriceWaterhouseCoopers, diese stammen aus dem anglo- amerikanischen Raum, sind inzwischen aber weltweit vertreten, vgl. Francis (2004), S. 346.

81 Vgl. Teoh/Wong (1993), S. 360-365. Zur Wertrelevanz vgl. Kapitel 3.3.3.

82 Vgl. Francis/Krishnan (1999), S. 139 f.

83 Vgl. Becker/DeFond/Jiambalvo/Subramanyam (1998), S. 5-7; Krishnan (2003), S. 1 f. und S. 15.; Francis/Wang (2004), S. 1-22.

84 Vgl. wiederum Francis/Krishnan (1999), S. 139 f.

85 Vgl. Francis/Krishnan (1999), S. 139 f.; Reynolds/Francis (2001), S. 376 f.; Krishnan (2003), S. 1 f.

86 Vgl. Francis/Wang (2004), S. 21-22; Francis/Wang (2008), S. 1-31.

87 Francis/Wang ermitteln für die USA einen Marktanteil der Big 4 an den kapitalmarktorien- tierten Unternehmen von 93%, für Großbritannien 82 % und für Deutschland 48%, vgl. Francis/Wang (2008), S. 36 f.

88 Vgl. Choi/Meek (2008), S. 43 f.

89 Vgl. Vishny/Shleifer (1997), S. 737.

90 Vgl. Tirole (2001), S. 3 f. Zu den Unternehmensbeteiligten vgl. Kothari/Barone (2006), S. 13-15 und S. 268.

91 Vgl. Choi/Meek (2008), S. 43 f.

92 Vgl. Ball (2004), S. 103-107.

93 Vgl. Choi/Meek (2008), S. 43 f.; La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer (2006), S. 13-16.

94 Vgl. La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer/Vishny (1998), S. 1151 f.; La Porta/Lopez-de- Silanes/Shleifer/Vishny (2000), S. 6-12; Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 507 f.; Boonlert- U-Thai/Meek/Nabar (2006), S. 333-345.

95 Vgl. La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer/Vishny (2000), S. 6 - 12.

96 Vgl. Gordon/Roe (2004), S. 53 f.; Der Nutzen dieser Klagen für die Anleger ist allerdings umstritten, vgl. Bak (2003), S. 197-204; Bottomley (2004), S. 159-166.

97 Vgl. La Porta/Lopez-de-Silanes/Shleifer/Vishny (1999), S. 231-233.

98 Vgl. Boonlert-U-Thai/Meek/Nabar (2006), S. 353 f.; Ball/Robin/Sadka (2008), S. 187 und S. 193.

99 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 366 f. und S. 384.

100 Vgl. Goncharov (2005), S. 5.

101 Vgl. Hicks (1946), S. 176.

102 Vgl. Schipper/Vincent (2003), S. 97 f. Alternative Definitionen der Earnings Quality zielen mehr auf die Prognosefähigkeit des Ergebnisses, vgl. Penman/Zhang (2002), S. 237; Ri- chardson (2003), S. 49.

103 Vgl. Bhattacharya/Daouk/Welker (2003), S. 642.

104 Bissessur sieht z.B. im Ausweis des Ergebnisses als Maß für die Leistung des Unterneh- mens die primäre Aufgabe der Rechnungslegung, vgl. Bissessur (2008), S. 9. Eine Proxy Variable ist mit der Variablen korreliert für die man im Regressionsmodell kontrollieren möchte, die jedoch nicht beobachtbar ist, vgl. Bauer/Fertig/Schmidt (2009), S. 316.

105 Für einen Vergleich der Earnings Quality in verschiedenen Ländern, vgl. Biddle/Hilary (2006), S. 963-982.

106 Biddle/Hilary nehmen bspw. eine Gleichgewichtung ihrer Maßgrößen der Earnings Quality vor, vgl. Biddle/Hilary (2006), S. 969 f. Kritisch zu solchen subjektiven Vorgehensweisen vgl. Holthausen (2003), S. 280 f.; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 264-266.

107 Die Maßgrößen werden hier einzeln interpretiert, es wird kein aggregierter Index gebildet.

108 Vgl. Kapitel 1.1.

109 Vgl. Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 506 und S. 509-511; Schipper/Vincent (2003), S. 99 ff; Francis/LaFond/Olsson/Schipper (2004), S. 968 ff.; Goncharov (2005), S. 5-20; Gassen/Sellhorn (2006), S. 368 f.; Dücker/Wagenhofer (2007), S. 345-348; Wagenho- fer/Dücker (2007), S. 266 f. und S. 271-280.

110 Vgl. Goncharov (2005), S. 12-14. Leuz/Nanda/Wysocki nutzen die Vermeidung von klei- nen Verlusten z.B. als Indikator für Bilanzpolitik, vgl. Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 511.

111 Vgl. Hayn (1995), S. 132; Beaver/McNichols/Nelson zeigen allerdings, dass die asymmet- rische Verteilung um Null, also die Vielzahl der gering positiven Ergebnisse im Verhältnis zu den gering negativen, nicht durch Bilanzpolitik verursacht sein muss, da bei einem Vor- steuerverlust auch spezielle steuerliche und bilanzielle Effekte auftreten, vgl. Bea- ver/McNichols/Nelson (2007), S. 525-527.

112 Vgl. Goncharov (2005), S. 14.

113 Hierbei ist zu beachten, dass Rechtsfolgen wie die Besteuerung an den Einzelabschluss geknüpft sind, sich aber dennoch bis in den Konzernabschluss fortpflanzen könnten, vgl. Kapitel 2.3.1. und Kapitel 2.3.3. Zum Maßgeblichkeitsprinzip vgl. Kapitel 2.3.3.

114 Vgl. Goncharov (2005), S. 9; Bissessur (2008), S. 9.

115 Vgl. wiederum Goncharov (2005), S. 9.

116 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 274 f.; Wagenhofer (2008), S. 77.

117 Vgl. Dechow/Dichev (2002), S. 36.

118 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 274.

119 Das Working Capital ergibt sich als Differenz aus kurzfristigen Vermögenswerten und kurzfristigen Schulden, vgl. Perridon/Steiner (2007), S. 133 f. und S. 546-549; Wagenhofer (2008), S. 230. Bereinigt man das Working Capital noch um die liquiden Mittel und die fi- nanziellen Verbindlichkeiten, verbleiben nur die kurzfristigen Periodenabgrenzungen, vgl. Dechow/Dichev (2002), S. 36; Gassen/Sellhorn (2006), S. 379.

120 Vgl. wiederum Wagenhofer/Dücker (2007), S. 274. Hierbei ist zu beachten, dass die IFRS und die US-GAAP, im Gegensatz zum HGB, den Bilanzposten „Rechnungsabgrenzungs- posten“ nicht kennen. Auch nach diesen Standards werden allerdings vergleichbare Perio- denabgrenzungen vorgenommen, sobald die Definition eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld erfüllt ist, vgl. Küting/Weber (2008), S. 445 f.

121 Vgl. Dechow/Dichev (2002), S. 36 f.; Gassen/Sellhorn (2006), S. 379; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 274 f.

122 Für eine allgemeine Abgrenzung des operativen Cashflow vgl. Pel- lens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 188-192. Die Variablen werden jeweils durch die Gesamtvermögenswerte dividiert um u.a. die unterschiedlichen Währungen und Größen der Unternehmen zu berücksichtigen, vgl. dahingehend Horton (2007), S. 183.

123 Die Verwendung dieser „pro forma“ Gewinne im Rahmen empirischer Untersuchungen ist vorteilhaft, da sie, im Gegensatz zu den GAAP-Gewinnen, nicht durch einmalige Abschrei- bungen verzerrt sind; der verzerrende Effekt dieser einmaligen Abschreibungen wird durch den großen Ermessensspielraum in ihrer Anwendung noch verstärkt, vgl. Sellhorn (2004), S. 91 f. In diesem Zusammenhang dürfte besonders das „Big-bath“-Verhalten problema- tisch sein, dies bezeichnet ein extrem ergebnisminderndes Bilanzierungsverhalten in be- stimmten Situationen, vgl. Detert (2008), S. 98-100.

124 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 376-379.

125 Vgl. Gu (2005), S. 71-73 und S. 86 f.; Gu (2007), S. 1073-1079 und S. 1096. Das Bestimm- theitsmaß gibt den durch das Modell erklärten Anteil der Variation in der abhängigen Va- riable an, so wird die Güte der Regression messbar, vgl. Bauer/Fertig/Schmidt (2009), S. 210-215.

126 Für eine Übersicht von Alternativen zum Bestimmtheitsmaß vgl. Gu (2007), S. 1079-1081.

127 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 376-380. In dieser Arbeit werden die Begriffe „Mittelwert“ und „Arithmetisches Mittel“ synonym verwendet, für das arithmetische Mittel und den Me- dian zur Mittelwertbestimmung vgl. Lehn/Müller-Gronbach/Rettig (2000), S. 27-39; Ben- ninghaus (2007), S. 36-50; Spiegel/Stephens (2007), S. 83-89; Bankhofer/Vogel (2008), S. 27-32; Pinnekamp/Siegmann (2008), S. 63-79.

128 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 378 f.

129 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 273 f.

130 Korrelation ist die Straffheit des Zusammenhangs zweier kardinaler Merkmale, vgl. Pinne- kamp/Siegmann (2008), S.122 ff.

131 Vgl. Schlittgen (2008), S. 95-97.

132 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 273 f.

133 Vgl. Bhattacharya/Daouk/Welker (2003), S. 648 f.; Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 509- 511; Goncharov (2005), S. 25 f.; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 274.

134 Vgl. Veit (2002), S. 3-8; Krog (1998), S. 43-45; Pfleger (2001), S. 9-11; Storck (2004), S. 66-68; Detert (2008), S. 46 f.

135 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 275.

136 Vgl. Schipper (1989), S. 92; Healy/Wahlen (1999), S. 368; Wellejus (2008), S. 57-66.

137 Vgl. Sellhorn (2004), S. 86 f. Für eine Unterscheidung von vorteilhaften, opportunistischen und illegalen Methoden der Bilanzpolitik vgl. Ronen/Yaari (2008), S. 25-31. Zur bilanzpo- litischen Zielsetzung vgl. Peemöller (2003), S. 171-179; Goncharov (2005), S. 73-86.

138 Für mögliche Problemfelder eines HGB-Abschlusses vgl. Peemöller (2003), S. 179-202, eines UK-GAAP-Abschlusses vgl. Küting/Weber (1994), S. 94-124, eines HGB- sowie IFRS-Abschlusses vgl. Ruhnke (2008), S. 356-375 und eines US-GAAP-Abschlusses vgl. Ronen/Yaari (2008), S. 31-34.

139 Sie enthalten allerdings auch zusätzliche Informationen, vgl. Kapitel 3.2.1.

140 Vgl. Leuz/Nanda/Wysocki (2003), S. 509-511; Schipper/Vincent (2003), S. 101-103.

141 Vgl. Friedlob/Schleifer (2003), S. 146.

142 Für eine Erläuterung und Systematisierung weitere empirischer Methoden zu Messung von Bilanzpolitik vgl. Goncharov (2005), S. 37-71.

143 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 275-277.

144 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 271-273.

145 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 379.

146 Vgl. Perridon/Steiner (2007), S. 200-202; Wagenhofer (2008), S. 249-251. Zu stochasti- schen Vorgängen bzw. zur Normalverteilung vgl. Bamberg/Baur/Krapp (2008), S. 77 f. bzw. S. 108-111.

147 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 378 f.

148 Vgl. Ball/Shivakumar (2005), S. 84 f.; Goncharov (2005), S. 14 f.; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 277 f.

149 Vgl. Ball/Kaothari/Robin (2000), S. 2.

150 Die Marktrendite wird hier über keinen längeren Zeitraum als das Geschäftsjahr betrachtet, da das Ergebnis nur die Performance des Geschäftsjahres abbilden soll, vgl. Wagenho- fer/Dücker (2007), S. 278.

151 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 277.

152 Vgl. Fülbier/Gassen/Sellhorn (2007), S. 1328 f. Zu den verschiedenen Stufen der Kapital- markteffizienz vgl. Fama (1970), S. 383.

153 Vgl. Givoly/Hayn/Natarajan (2007), S. 65-67; Fülbier/Gassen/Sellhorn (2007), S. 1329.

154 Der Return Index zeigt die um Dividendenausschüttungen bereinigte Wertsteigerung einer Aktie unter der Annahme, dass die Dividenden in weitere Anteile des Unternehmens rein- vestiert werden. Der Return Index jeder Aktie wird bei Emission auf 100 standardisiert.

155 Vgl. Goncharov (2005), S. 15; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 277.

156 Vgl. Fülbier/Gassen/Sellhorn (2007), S. 1318 f.; Pellens/Sellhorn/Strzyz (2008), S. 169- 171. Vorsicht umfasst allerdings keine willkürliche Legung stiller Reserven, vgl. Bieker (2006), S. 61 f.

157 Vgl. Ball/Shivakumar (2005), S. 87 f.; Goncharov (2005), S. 15.

158 Vgl. Basu (1997), S. 11-15.

159 Vgl. Basu (1997), S. 4-7.

160 Gassen/Fülbier/Sellhorn verwenden unterschiedliche Proxy-Variablen für unbedingte Vor- sicht und erhalten je nach Variable eine positive Korrelation bzw. eine Überlagerung von bedingter und unbedingter Vorsicht, außerdem erhalten sie für Unternehmen mit weniger volatilen Ergebnissen einen geringere Ausprägung der bedingten Vorsicht. Unterschiede zwischen Ländern in der bedingten Vorsicht können sie durch die gemessene Glättung er- klären. Vgl. Gassen/Fülbier/Sellhorn (2006), S. 528-530.

161 Vgl. Kapitel 3.3.1.

162 Vgl. Kapitel 3.3.1.

163 Dies ist auch die allgemein übliche Interpretation von Interaktionsvariablen vgl. Bauer/Fertig/Schmidt (2009), S. 253-255.

164 Vgl. Basu (1997), S. 11 -15; Gassen/Fülbier/Sellhorn (2006), S. 535 - 538.

165 Gassen/Fülbier/Sellhorn zeigen, dass die bedingte Vorsicht für eine solche Untersuchung bspw. durch arctan(6+7)-arctan(6) besser dargestellt werden kann, vgl. Gas- sen/Fülbier/Sellhorn (2006), S. 535 f.

166 Vgl. Abb. A2 (im Anhang).

167 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 378-380.

168 Vgl. Francis/LaFond/Olsson/Schipper (2004), S. 981.

169 Unternehmen mit einer schwachen oder negativen Korrelation zwischen einer positiven Aktienrendite und dem deflationierten Ergebnis würden die Untersuchung verzerren.

Ende der Leseprobe aus 131 Seiten

Details

Titel
Qualität der IFRS Rechnungslegung
Untertitel
Eine theoretische und empirische Analyse
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung)
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
131
Katalognummer
V142058
ISBN (eBook)
9783640657155
ISBN (Buch)
9783640657896
Dateigröße
1925 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Qualität, IFRS, Rechnungslegung, Eine, Analyse
Arbeit zitieren
Diplom Ökonom Matthias Hilser (Autor:in), 2009, Qualität der IFRS Rechnungslegung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142058

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