Die Reichsreform zwischen 1495 und 1512

Von Konsolidierungsbestrebungen zur institutionellen Durchdringung


Essay, 2009

14 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Die Reichsreform als „Konsolidierungsvorgang“?

I. Der „Reformreichstag“ von Worms (1495)

II. Vom Frankfurter Reichstag zum Augsburger Reichstag (1496-1511)

III. Der Reichstag in Trier und Köln (1512)

IV. Fazit: Die institutionelle Durchdringung des Reiches

V. Literaturverzeichnis

Einleitung: Die Reichsreform als „Konsolidierungsvorgang“?

Die Forschungsliteratur zur Reichsreform lässt weder bei der Motivationsfrage, noch bei der Frage nach der zeitlichen Einordnung, eine Spur von Homogenität erkennen. Während die Verfasser älterer Arbeiten davon ausgingen, dass die Reichsreform mit dem Ziel der Modernisierung und Verstaatung verbunden war, und sie die Reform somit als gescheitert betrachteten (vgl. Höfler 1850; vgl. Molitor 1921), versucht man in der gegenwärtigen Forschung einen anderen Ansatz zu begründen: Hier wird die Reichsreform als „Konsolidierungsvorgang“ (Angermeier 1984: 23) verstanden. Verbunden wird dieser Prozess mit dem Ziel, einen permanenten Landfrieden herzustellen und das Zusammenleben rechtlich zu regeln. Somit seien staatspolitische Ideen und die damit verbundene politische Sphäre eng mit dem Bedürfnis nach sozialem Frieden und rechtlicher Durchdringung des Zusammenlebens verknüpft (vgl. ebd.: 24). Im Kern ging es also darum, die Differenz zwischen Rechtsbefugnissen und Umsetzung dieser Befugnisse aufgrund der fehlenden Macht zu beheben. Getragen wird diese Annahme von einem Gesandtenbericht Niccolò Machiavellis (1469-1527). Der italienische Philosoph und Geschichtsschreiber war als Staatssekretär der Republik Florenz für die Außenpolitik zuständig und war in diesem Zusammenhang im Reich unterwegs. 1507/08 resümierte er, dass dieses riesige Heilige Römische Reich Deutscher Nation zwar fast unbegrenzte Macht habe, aber niemand sie nutzen könne (vgl. Herbers & Neuhaus 2005: 188). Es mussten also Institutionen geschaffen werden, die jene Macht der obersten Reichsgewalt bzw. der Reichsstände konsolidieren sollten (vgl. Angermeier 1984: 29f.).

In direkter Konkurrenz standen dabei Maximilian I. (1459-1519), seit 1486 König des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, und die Reichsstände unter Führung des Mainzer Erzbischofs und Kurfürsten Berthold von Henneberg (1441-1504). Während Maximilian I. ein monarchisch-zentralistisches Reich favorisierte, strebten die Reichsstände ein Reich mit einem ständisch-föderalen Prinzip an (vgl. Kohler 2006: 39). Überraschen dürfte das Selbstbewusstsein der Reichsstände nicht, konnten sie doch ihre Macht in den eigenen Territorien sichern und ausbauen. Der Anspruch zur Mitregierung war somit eine logische Konsequenz. Getrieben wurden beide Parteien von der Erkenntnis, dass nur eine funktionierende Rechtsordnung einen inneren Frieden gewährleisten könnte.

Zeitlich wird die Dauer der Reichsreform von den Historikern ganz unterschiedlich verortet. Während Angermeier die spätmitteralterlich-frühneuzeitliche Geschichte des Reiches als „Dauerreform“ (Angermeier 1984) begreift, ist Kohlers Eingrenzung auf die Jahre 1485 bis 1495 schlicht falsch. Verwunderlich ist die Eingrenzung ebenfalls, da Kohler selbst die Jahre um 1500 als Konstituierungsphase aller wichtigen Reichsorgane begreift (vgl. Kohler 2006: 39). Ich schlage deswegen vor, die Reichsreform besonders auf die Jahre zwischen 1495 (Reichstag in Worms) und 1512 (Reichstag in Trier und Köln) zu beziehen. Dabei ist jedoch das Jahr 1512 nicht als Endpunkt der Reichsreform zu begreifen. Vielmehr sind die 17 Jahre im Sinne Kohlers als Konstituierungsphase zu verstehen und als solche auch zu charakterisieren.

Ich werde mich zunächst dem Reichstag von Worms widmen (I.), bevor ich dann die Reichstage zwischen 1496 und 1511 kurz darstellen werde (II.). Der Reichstag von 1512 soll dann in den Fokus der Betrachtung rücken (III.), um am Ende die Konstituierungsphase der Reichsreform als Einleitung für „die neuzeitliche Reichs- und Reichsverfassungsgeschichte“ (Neuhaus 2006: 44) charakterisieren zu können.

I. Der „Reformreichstag“ von Worms (1495)

Verstehen wir den Wormser Reichstag als „Reformreichstag“ (Kohler 2006: 39), dann verwundert nicht, warum dieser als Startpunkt der Reichsreform gelten muss.

Einberufen wurde der Reichstag von König Maximilian I. im November 1494. Im Februar 1495 sollten die Reichsstände mit dem König zusammen treffen. Der König wählte Worms aus, um seinen Status als Verhandlungsführer zu demonstrieren. Worms war zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbare Stadt und somit dem König direkt unterstellt. Die Beratungen begannen jedoch nicht schon im Februar, sondern erst am 26. März 1495. Die Reichsstände wählten Berthold von Henneberg zum Vorsitzenden, was dessen Rolle als „Oppositionsführer“ deutlich bekräftigte.

Der Reichstag setzte sich neben dem König aus dem Kurfürstenrat (zu dem auch Berthold von Henneberg gehörte), dem Reichsfürstenrat und dem Reichsstädtekollegium zusammen. Alle drei Gruppierungen berieten getrennt voneinander und stimmten auch getrennt voneinander ab. Deutlich wird hier, dass ein gemeinsames Vorgehen als „Reichsopposition“ erschwert wurde.

Aus welchen Motiven der König den Reichstag einberief, ist in der Forschung umstritten. Holleger geht davon aus, dass Maximilian I. primär an die französische Italienpolitik und den bevorstehenden Türkenkrieg gedacht hatte. Der französische König Karl VIII. hatte die Medici aus Florenz vertrieben und Neapel erobert. So sei Maximilian I. gezwungen gewesen, zu handeln. Dies sei aber nur mit finanzieller Unterstützung der Reichsstände möglich gewesen. Holleger argumentiert, dass der König genau aus diesem Grund eine Beratungsfrist von nur 14 Tagen festgesetzt hatte. Er sei von der Unterwürfigkeit der Reichsstände ausgegangen und wollte die Verhandlungen gar auf den Weg nach Italien führen (vgl. Holleger 2005: 119f.). Anders sieht das Wiesflecker: Maximilian I. habe sehr wohl eingesehen, dass nur eine Reform des Reiches dessen Großmachtstatus sichern könne. Somit habe auch der Reformgedanke im Vordergrund gestanden (vgl. Wiesflecker 1975: 396). Ähnlich sieht das Angermeier, der hier die universal-kaiserlichen Vorstellungen betont. So wollte Maximilian I. die Legitimation der Kaiserwürde künftig durch seine europäische Führungsrolle erreichen. Laut Angermeier sah der König eben genau den Reichstag als Möglichkeit an, seine Vorstellungen durch Reformen zu realisieren (vgl. Angermeier 1984: 181).

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Reichsreform zwischen 1495 und 1512
Untertitel
Von Konsolidierungsbestrebungen zur institutionellen Durchdringung
Autor
Jahr
2009
Seiten
14
Katalognummer
V141777
ISBN (eBook)
9783640514021
ISBN (Buch)
9783640512676
Dateigröße
465 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichsreform, Konsolidierungsbestrebungen, Durchdringung, Reichstag, Worms
Arbeit zitieren
Robert Griebsch (Autor:in), 2009, Die Reichsreform zwischen 1495 und 1512, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141777

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