Die Ertragsentwicklung deutscher Banken

Ein Vergleich zwischen Großbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken


Diplomarbeit, 2009

58 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

1 Problemstellung und Ziel der Untersuchung

2 Die Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses deutscher Kreditinstitute
2.1 Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1.1 Bestandteile des Jahresabschlusses
2.1.2 Vorschriften für den Jahresabschluss
2.2 Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung
2.2.1 Gliederung
2.2.2 Darstellungsformen der GuV

3 Entwicklung der Teilbereiche der Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Teilbetriebsergebnisses
3.1.1 Entwicklung des Zinsüberschusses
3.1.1.1 Bedeutung des Zinsüberschusses für Kreditinstitute
3.1.1.2 Betrachtung der Entwicklung im Drei-Säulen-Modell
3.1.2 Entwicklung des Provisionsüberschusses
3.1.2.1 Bedeutung der Provisionserträge für Kreditinstitute
3.1.2.2 Betrachtung der Entwicklung im Drei-Säulen-Modell
3.1.3 Entwicklung der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen
3.1.3.1 Personalaufwand
3.1.3.2 Sonstige Verwaltungsaufwendungen
3.2 Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung
3.2.1 Nettoergebnis aus Finanzgeschäften
3.2.2 Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen
3.3 Entwicklung des Betriebsergebnisses
3.4 Entwicklung des Jahreserfolgs

4 Schlussbetrachtung und Ausblick

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute im HGB

Abbildung 2: Bankspezifische Verrechnungen in der GuV

Abbildung 3: Entwicklung der Einlagefazilität der EZB

Abbildung 4: Finanzierungsmöglichkeiten der Banken

Abbildung 5: Entwicklung der Zinsmarge in Prozent der Bilanzsumme

Abbildung 6: Entwicklung der Provisionsmarge in Prozent der Bilanzsumme

Abbildung 7: Nettoergebnis aus Finanzgeschäften in Prozent der Bilanzsumme

Abbildung 8: Entwicklung der Zinsdifferenz zwischen Anleihen mit dem Rating AAA und BBB

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Entwicklung der Zinsmarge in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 2: Entwicklung der Bilanzsumme in Mrd. Euro

Tabelle 3: Entwicklung des Zinsüberschusses in Mio. Euro

Tabelle 4: Entwicklung des Provisionsüberschusses in Mio. Euro

Tabelle 5: Entwicklung der Beschäftigten in Banken

Tabelle 6: Anzahl der Zweigstellen

Tabelle 7: Verwaltungsaufwand in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 8: Cost-Income-Ratio in Prozent

Tabelle 9: Teilbetriebsergebnis in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 10: Nettoergebnis aus Finanzgeschäften in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 11: Anzahl der Insolvenzen in Deutschland

Tabelle 12: Bewertungsergebnis in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 13: Betriebsergebnis in Prozent der Bilanzsumme

Tabelle 14: Jahresüberschuss in Prozent der Bilanzsumme

1 Problemstellung und Ziel der Untersuchung

Die deutschen Banken befinden sich bereits seit Ende der 90er Jahre - mit kleineren Un- terbrechungen - in einer tiefgreifenden Ertragskrise.[1] Für die schwache Ertragsentwick- lung der Banken werden verschiedene Ursachen angeführt. Zum einen verursachte der zunehmend hohe Wettbewerbsdruck durch neue Konkurrenten[2] und der damit verbunde- ne Preiswettbewerb schrumpfende Zinsüberschüsse. Zum anderen belasten die zum Teil konjunkturell bedingten, größeren Aufwendungen für die Risikovorsorge[3] die Ergebnisse der Banken.

Als eine weitere Ursache des gerade im europäischen Vergleich niedrigen Niveaus des Bankerfolgs wird u.a. die deutsche Drei-Säulen-Struktur, also das Bankensystem in der Bundesrepublik, gesehen.[4] Dieses setzt sich aus privaten, öffentlich-rechtlichen und ge- nossenschaftlichen Banken zusammen.[5] Kritiker bezeichnen Deutschland als over- banked, was sich vor allem auf die relativ geringe Konzentration im deutschen Banken- sektor bezieht.[6] Zudem wird diese These auch mit mangelnden Konzentrationsmöglichkei- ten zwischen den drei Säulen begründet, da Fusionen nur innerhalb der Säulen realisiert werden.[7]

Eine Konsolidierung des deutschen Bankensektors ist bereits angelaufen und wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen.[8] Der Verkauf der Dresdner Bank durch die Allianz an die Commerzbank in 2008 und die aktuelle Übernahme der Privatbank Sal. Oppenheim durch die Deutsche Bank belegen diese These. Auch im Bereich der Landesbanken hat eine zunehmende Konzentration eingesetzt. Nach der Verschmelzung der Landesbanken Rheinland-Pfalz und Sachsen auf die Landesbank Baden-Württemberg in 2008 sind bereits weitere Zusammenschlüsse geplant.

Diese Veränderungen wurden durch die Schieflage der Spitzeninstitute der Sparkassen[9] im Zuge der Verwerfungen an den Finanzmärkten begünstigt.[10] Der Sparkassen- und Genossenschaftsbankensektor kann sich ebenso weiteren Fusionen nicht entziehen.

Deutsche Banken sind auf der Suche, Wege aus dem Ertragsdilemma zu finden, um effizienter zu arbeiten und die Gewinne zu steigern. Dabei werden sie auch in Zukunft mit großen Herausforderungen konfrontiert werden.[11]

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Untersuchung der Ursachen für die Ertragsentwick- lung deutscher Kreditinstitute in den Jahren 1999 bis 2008. Dabei soll vor allem ein Ver- gleich innerhalb des in Deutschland etablierten Bankensystems, dem o.g. Drei-Säulen- System, gezogen werden, wobei im Bereich der privaten Kreditinstitute der Schwerpunkt auf die Großbanken gelegt wird. Die Betrachtung soll sich zudem auf die Universalbanken der drei genannten Säulen beschränken. Weiterhin soll analysiert werden, ob sich die Ertragslage der Banken in den letzten Jahren wirklich verschlechtert hat.

Aufschluss über die Ertragslage von Kreditinstituten gibt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Teil des Jahresabschlusses.[12]

Nach dieser Einleitung wird im zweiten Kapitel der Arbeit die GuV in den Jahresabschluss der Kreditinstitute eingeordnet und bankspezifische Besonderheiten des Jahresabschlusses herausgestellt. Anschließend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des externen Rechnungswesens in Banken definiert und dabei auf die allgemeinen und speziellen Vorschriften für Banken sowie den Aufbau der GuV eingegangen.

Im dritten Teil der Arbeit soll anhand des aus der GuV gewonnenen Zahlenmaterials u.a. durch Ermittlung relevanter Ertragskennzahlen dargelegt werden, wie sich einzelne Teil- bereiche und schließlich auch das Gesamtergebnis der einzelnen Bankengruppen entwi- ckelt haben.

Ausgehend von den analysierten Daten werden die möglichen Ursachen für die Entwicklung, auch unter Berücksichtigung von gesamt- und finanzwirtschaftlichen Veränderungen, aufgezeigt.

Abschließend soll ein Ausblick auf die Ertragsentwicklung und das Bankenumfeld im lau- fenden Geschäftsjahr 2009 gegeben werden, das durch die durchschlagenden Folgen der weltweiten Finanz- und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise[13] stark beeinflusst wor- den ist.

Das Problem dieser Untersuchung besteht darin, dass durch die Deutsche Bundesbank lediglich Gesamtwerte für einzelne Bankengruppen ausgewiesen werden. Die Entwick- lung einzelner Kreditinstitute kann folglich nicht vollständig abgebildet werden. Dies lässt sich vor allem am Beispiel der Großbanken zeigen. Während einzelne Banken regelmäßig gute Ergebnisse erzielen, mussten andere gerade in der jüngeren Vergangenheit durch sog. Staatshilfen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gestützt und vor der Insolvenz bewahrt werden. Der aggregierte Ausweis der Daten einer Bankengrup- pe gibt also keinen Aufschluss über die Ertragslage der einzelnen Institute. Die ausgewer- teten Daten dürfen lediglich als Tendenz innerhalb einer Bankengruppe betrachtet wer- den.

Zu beachten ist auch, dass relative Ergebniskennzahlen aufgrund der Abhängigkeit zum Nenner, z.B. zur Bilanzsumme, verzerrt werden können. Die Aussagekraft einzelner Kennzahlen ist folglich begrenzt. Über einen längeren Betrachtungszeitraum lässt sich jedoch eine Zeitreihe von Kennzahlen deuten und eine generelle Entwicklung ableiten.

Die Begriffe Bank und Kreditinstitut[14] werden im Folgenden synonym verwendet. Ebenso die Begriffe Genossenschaftsbanken und Kreditgenossenschaften.

Die vorliegende Arbeit hat nicht das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Ertragslage der Kreditinstitute auszusprechen. Sie befasst sich mit der Auswertung der von der Bundesbank veröffentlichten Zahlen für die Geschäftsjahre 1999 bis 2008. Aus den vorliegenden Zahlen sollen Ursachen für die Ertragsentwicklung und mögliche Tendenzen erschlossen werden.

2 Die Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses deutscher Kreditinstitute

Das Rechnungswesen der Banken richtet sich vorwiegend an Bankfremde, also externe Empfänger. Hierzu zählen u.a. Gläubiger, Aktionäre, die Öffentlichkeit und der Staat im Sinne eines Aufsichtsorgans. Dabei dient der Jahresabschluss durch seine Funktion als Informationsmedium[15] den externen Adressaten, einen Überblick über das Vermögen, die Verbindlichkeiten, die Liquidität und die Ertragslage des Unternehmens zu erhalten. Ne- ben der Informationsfunktion erfüllt der Jahresabschluss noch weitere wichtige Funktio- nen,[16] die sich häufig im Konflikt mit anderen Funktionen befinden. Dieser Konflikt resul- tiert aus den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Adressaten.[17]

Im Folgenden werden die Bestandteile des Jahresabschlusses der Kreditinstitute, die Vorschriften für die Erstellung des Jahresabschlusses, sowie der Aufbau der GuV erläu- tert. Es wird bei der Betrachtung der Einzelabschluss eines Kreditinstitutes im Handels- recht zu Grunde gelegt. Kapitel 2 soll nur kurz auf die wichtigsten Rahmenbedingungen des Jahresabschlusses eingehen, da der Schwerpunkt der Arbeit auf der Analyse der vorliegenden Daten liegt.

2.1 Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Unternehmen zur Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses.[18] Für Banken gelten darüber hinaus weitergehende Sondervorschriften. Die größere Zahl an Vorschriften für Kreditinstitute ist dem gesteigerten Interesse von Öffentlichkeit und Staat an der Entwicklung der Banken und der besonderen Bedeutung von Banken in einer Volkswirtschaft geschuldet.[19] Die gesetzlichen Vorschriften sollen durch vereinheitlichte Vorgaben die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen der Kreditinstitute ermöglichen.

2.1.1 Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss muss - gem. § 242 Abs. 3 HGB - aus einer Bilanz und einer Ge- winn- und Verlustrechnung bestehen. Durch den § 264 Abs. 1 HGB werden Kapitalgesell- schaften darüber hinaus zur Erstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts verpflich- tet, der die geschäftliche Entwicklung des Kreditinstituts im Berichtszeitraum detailliert erläutern soll. Für Banken werden - im Gegensatz zu anderen Unternehmen - gem. § 340 HGB keine Unterteilungen in Größenklassen vorgenommen, um den Umfang des Jahresabschlusses zu bestimmen. Es gelten die Aufstellungspflichten für große Kapital- gesellschaften.[20]

Kreditinstitute, die börsennotierte Kapitalgesellschaften sind, werden zu weiteren Aufstellungen verpflichtet. Ergänzend zu den vorgenannten Bestandteilen muss eine Kapitalflussrechnung, ein Eigenkapitalspiegel und - auf freiwilliger Basis - eine Segmentberichterstattung erstellt werden.[21]

Die Bilanz stellt im Rahmen des Jahresabschlusses eine stichtagsbezogene Momentaufnahme der Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Schulden eines Kreditinstituts dar. Die Vermögenswerte werden als Aktiva, die Schulden als Passiva bezeichnet. In der Bilanz zeigen die Aktiva die Mittelverwendung, die Passiva die Mittelherkunft eines Unternehmens.[22] Die Bilanz ist in Kontenform aufzustellen.[23]

Die Gliederung der Bankbilanzen erfolgt - im Gegensatz zu den Bilanzen anderer Unternehmen[24] - auf der Aktivseite nach dem Prinzip der abnehmenden Liquidität. Vermögensgegenstände, die sehr liquide sind, wie z.B. Kassenbestände, stehen in der Bilanz über den Positionen, welche nur schwer bzw. nicht kurzfristig liquidierbar sind, dies sind z.B. Gebäude als Teil des Sachanlagevermögens.

Auf der Passivseite folgt die Gliederung dem Prinzip der aufsteigenden Fälligkeiten. Ver- bindlichkeiten, die die kürzeste Fälligkeit haben, werden ganz oben in der Bilanz geführt. Hierzu zählen hauptsächlich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Ver- bindlichkeiten gegenüber Kunden. Verbindlichkeiten mit der längsten Laufzeit stehen da- gegen ganz unten, wie z.B. das Eigenkapital der Banken, dem eine unbegrenzte Laufzeit unterstellt wird.[25] Zudem werden unter dem Bilanzstrich die von der Bank eingegangenen Eventualverbindlichkeiten, wie Wechsel und Avale, aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung als weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses ermög- licht dem Leser einen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens. Im Gegensatz zur Bilanz ist die GuV eine Abbildung eines bestimmten Zeitraumes, z.B. eines Geschäftsjah- res.[26] Die GuV erfasst die Aufwendungen und Erträge einer vergangenen Periode.[27] Als Aufwand wird der bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen definiert, der einer bestimmten Periode zuzuordnen ist. Erträge sind demzufolge die bewertete Erstel- lung von Gütern und Dienstleistungen, die für das Unternehmen einen Wertzuwachs kreieren.[28]

Die GuV weist als Erfolgsrechnung die Höhe des Erfolgs einer Bank gem. Handelsrecht aus. Es werden angefallene Aufwendungen und entstandene Erträge gegenübergestellt. Der Erfolg kann dabei positiv, also ein Gewinn, oder negativ, also ein Verlust, sein.[29] Glie- derung, Strukturierung und Aufbau der GuV sind Gegenstand der Betrachtung in Kapitel 2.2.

Der Anhang erfüllt u.a. die Funktion, die Posten der Bilanz und GuV detaillierter darzule- gen. Er unterstützt somit die Wahrung der Interessen der Adressaten des Jahresab- schlusses und verringert das Problem der Fehlinterpretation der vorliegenden Daten.[30] Banken sind bspw. verpflichtet, die Laufzeiten bestimmter Forderungen und Verbindlich- keiten im Anhang genauer aufzugliedern.[31] Aufgrund der Fülle von weiteren Aufgaben wird auf die §§ 284-288 HGB verwiesen, die zusätzliche Aufgaben und Inhalte des An- hangs regeln.

Für den Anhang gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Erstellung der Bilanz und der GuV, da er ein Teil des Jahresabschlusses ist.[32] Bilanz, GuV sowie An- hang bilden eine Einheit. Eine Formvorschrift für den Aufbau des Anhangs besteht dage- gen nicht.

Der Lagebericht ist verpflichtend zu erstellen gem. § 264 Abs. 1 HGB. Sein Inhalt ist im § 289 HGB geregelt. Der Lagebericht gibt als Mindestanforderung Auskunft über den Ge- schäftsverlauf und die aktuelle Lage des Kreditinstitutes.[33] So sollen dem Leser weitere wichtige Informationen zugänglich gemacht werden, um sich ein klares Bild über die wirt- schaftliche Situation der Bank machen zu können. Der Lagebericht macht Angaben über die bedeutungsvollsten Tatsachen des abgelaufenen Geschäftsjahres, wie bspw. Ge- schäftsentwicklung, Entwicklung des Eigenkapitals oder Ertragslage.[34] Überdies sollen im Lagebericht auch Informationen über wichtige Ereignisse, die nach dem Stichtag des Jah- resabschlusses entstanden sind, dargestellt werden. Die Ausführungen beziehen sich damit auf das aktuelle Geschäftsjahr, wie z. B. die Prognose über die diesjährige Ge- schäftsentwicklung.

Seit dem 01.01.2008 ist zusätzlich ein Offenlegungsbericht zu erstellen.[35] Dieser Bericht beruht auf der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und ist für alle Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen.[36] Die SolvV beinhaltet die Angemes- senheit der Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute und setzt EU-Vorgaben sowie Ba- sel II in deutsches Recht um. Dadurch wird der bisher angewandte Grundsatz I ersetzt.[37] Der Offenlegungsbericht enthält Angaben zur Risikosteuerung der Kreditinstitute und Un- terlegung der quantifizierten Risiken mit Eigenmitteln. Zu den Risiken des Bankgeschäfts gehören Adressrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken.[38] Ziel der SolvV ist eine risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung dieser Risiken.

Auf die weiteren Verpflichtungen für kapitalmarktorientierte Kreditinstitute soll hier nicht eingegangen werden.

2.1.2 Vorschriften für den Jahresabschluss

Im Gegensatz zu Unternehmen anderer Wirtschaftszweige ist bei der Erstellung des Jah- resabschlusses für Kreditinstitute eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Neben den allgemeinen Vorschriften des HGB gelten für Banken noch weitere Sondervorschriften, wie z.B. die RechKredV oder der Sonderteil mit den ergänzenden Vorschriften für Kredit- institute im § 340 HGB.

Generell sind bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des HGB zu berücksichtigen. Den allgemeinen Vorschriften des HGB gehen die speziellen Vorschriften des § 340 HGB sowie die RechKredV vor, da diese die besonderen Pflichten für Banken beinhalten. Einen Überblick über die Regelungen des § 340 HGB, die für alle Banken gelten, gibt die nachfolgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute im HGB (Quelle: Büschgen, 1998, S. 782)[39]

Durch das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben sowohl das HGB als auch die RechKredV umfassende Änderungen erfahren. Die Anwendung der neuen Vorgaben erfolgt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Ziel der Modernisierung war die Schaffung einer alternativen Möglichkeit zur Rechnungslegung im Vergleich zu den IFRS[40], aufgrund der zunehmenden Internationali- sierung der Rechnungslegung. Damit verbunden war die Angleichung des HGB an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Der Schwerpunkt der Änderungen durch das BilMoG wurde im HGB auf die Überarbeitung der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis- vorschriften gelegt.[41] Zudem sollte eine Deregulierung und Kostensenkung für kleine und mittlere Unternehmen sowie eine Erhöhung des Informationsgehaltes des Jahresabschlusses erreicht werden. Auf eine detaillierte Ausführung der umfangreichen Veränderungen in den betroffenen Gesetzestexten wird hier - aufgrund der Relevanz für zukünftige Jahresabschlüsse - verzichtet.

2.2 Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Aufbau der GuV der Kreditinstitute kann grundsätzlich in Konto- oder Staffelform dargestellt werden.[42] Dabei unterscheiden sich beide Formen nur unwesentlich voneinander und weisen inhaltlich das gleiche Ergebnis aus. Die Gliederung der GuV hat bei der Ermittlung des Erfolgs zwei Grundsätze zu berücksichtigen, nämlich die Gliederung nach Verursachungsquellen[43] und die Beachtung des Bruttoprinzips.[44]

2.2.1 Gliederung

Das Prinzip der Gliederung nach Verursachungsquellen besagt, dass Erträge und Aufwendungen zuerst nach Erfolgsarten und dann nach Geschäftsbereichen zu gliedern sind.[45] Zu den Erfolgsarten zählen z.B. Zinserträge, Zinsaufwendungen, Provisionserträge oder Personalaufwand. Zu den Geschäftsbereichen werden bspw. das Kreditgeschäft, der Eigenhandel oder die Verwaltung gerechnet.

Das Bruttoprinzip schreibt Banken vor, Aufwendungen und Erträge prinzipiell nicht gege- neinander aufzurechnen, sondern unsaldiert auszuweisen, um einen höheren Informati- onsgehalt für den Leser zu gewährleisten.[46] Durch den unsaldierten Ausweis ist ein detail- lierter Einblick in die Ertragslage eines Kreditinstitutes möglich. Das herrschende Bruttoprinzip kann respektive muss in gewissen Situationen durchbrochen werden.[47] Die folgende Übersicht soll einen Überblick über Pflicht und Wahlrecht zur Saldierung geben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bankspezifische Verrechnungen in der GuV (Quelle: Becker / Peppmeier, 2008, S.467)

2.2.2 Darstellungsformen der GuV

Wie in Punkt 2.2 bereits aufgezeigt wurde, kann die GuV in Konto- oder Staffelform ers- tellt werden.[48] Die Staffelform entspricht einer vertikalen, die Kontoform einer horizontalen Gliederung der Aufwendungen und Erträge. Diese werden bei der Gliederung in Staffel- form untereinander saldiert und dabei Zwischensummen, wie z.B. das Zinsergebnis, ge- bildet. Die Saldierung führt letztlich zum Jahresergebnis. Die Bildung von Zwischensum- men ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit von Teilergebnissen verschiedener Banken. Bei der Kontoform werden solche Zwischenergebnisse nicht ausgewiesen, diese müssen durch den Leser selbst berechnet werden.[49] Die Jahresergebnisse sind - unabhängig von der Gliederungsform - materiell identisch.

3 Entwicklung der Teilbereiche der Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV gibt Aufschluss über die Ertragslage eines Kreditinstitutes. Dabei können, abge- sehen vom Jahreserfolg, auch Zwischenergebnisse in Euro ermittelt werden. Setzt man diese absoluten Werte ins Verhältnis zur jeweiligen, durchschnittlichen Bilanzsumme,[50] so erhält man „relative Kennzahlen, die als Quoten, Margen oder Spannen bezeichnet wer- den.“[51] Die Berechnung der Kennzahlen ermöglicht grundsätzlich eine Vergleichbarkeit mehrerer Banken untereinander. Es ist zu beachten, dass den Kreditinstituten, gerade auch durch das BilMoG, eine Vielzahl von Ansatz- und Bewertungsspielräumen zur Ver- fügung stehen, so dass die Aussagekraft einer Kennzahl begrenzt ist.[52]

Nach Definition der relevanten Posten der GuV ist die Entwicklung der absoluten und rela- tiven Teilergebnisse Gegenstand der Untersuchung in diesem Kapitel. Daneben soll auf die Bedeutung einzelner Ergebniskomponenten eingegangen werden. Der Betrachtungs- zeitraum umfasst die Geschäftsjahre 1999 bis 2008; es werden für die jeweiligen GuV- Bestandteile einzelne Jahre aus dem Betrachtungszeitraum zur Analyse aufgegriffen. Für die Beurteilung der Entwicklung der GuV werden die von der Bundesbank veröffentlichten Zahlen zu Grunde gelegt, die auf den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der Kreditin- stitute basieren. Der Aufbau dieses Kapitels folgt dem Aufbau der Gewinn- und Verlust- rechnung der Banken.

3.1 Entwicklung des Teilbetriebsergebnisses

Das Teilbetriebsergebnis stellt den Erfolg eines Kreditinstitutes aus der laufenden Ge- schäftstätigkeit dar und wird auch als das Ergebnis des traditionellen Bankgeschäfts be- zeichnet. Es berechnet sich aus der Addition des Zins- und Provisionsüberschusses redu- ziert um die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen.[53] In den folgenden Unterkapiteln werden die einzelnen Bestandteile des Teilbetriebsergebnisses und deren Entwicklung näher betrachtet.

[...]


[1] Vgl. Seeger / Stürtz, 2003, S. 19

[2] Vgl. Baumgarten/Krauß, 2008, S. 52 und den dort beschriebenen Markteintritt sog. Non- und Near-Banks

[3] Vgl. KfW-Research, 2005, S. 4

[4] Vgl. Walter / Lahusen, 2004, S. 4

[5] Die Einteilung der Banken erfolgt anhand der Definition durch die Deutsche Bundesbank

[6] Vgl. Strobel / Weingarz, 2006, S.177

[7] Einige wenige Übernahmen wurden auch säulenübergreifend realisiert, bspw. der Verkauf der Norisbank und der HypoVereinsbank an die DZ Bank 2003 und der Weiterverkauf an die Deutsche Bank 2006

[8] Vgl. Syre, 2006, o.S.

[9] Vgl. Deutsche Bundesbank, 2009a, S. 37

[10] Die Bundesländer mit Landesbanken haben sich grundsätzlich auf eine Konsolidierung der Spitzeninstitute bis Ende 2010 geeinigt. Vgl. Bundesregierung, 2009a und deren Regierungspressekonferenz vom 10.06.2009

[11] Vgl. Moormann / Hillesheimer / Metzler / Zahn, 2006, S. 59

[12] Vgl. Wöhe, 2008, S. 796

[13] Eine Ausnahme bildet bspw. China, das weiterhin hohe Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts ausweist. China wird aber häufig mit Vorwürfen der Fälschung von Statistiken konfrontiert

[14] Definition von Kreditinstituten vgl. § 1 KWG

[15] Vgl. Wöhe, 2008, S. 713 sowie Meckel / Schmid, 2009, S. 23, welche die Wichtigkeit des Geschäftsberichtes als Kommu- nikationsmittel zwischen Bank und Adressaten unterstreichen

[16] Z.B. Bemessungsfunktion für Ausschüttungen an Anteilseigner, Rechenschaftsfunktion oder Gläubigerschutzfunktion; vgl. Büschgen, 1998, S. 777 ff.

[17] Vgl. Bieg / Kußmaul, 2006, S. 17 f.

[18] Vgl. §238 f., HGB

[19] Vgl. Büschgen, 1998, S. 775

[20] Vgl. Büschgen, 1998, S. 781

[21] Vgl. § 264 Abs. 1 HGB

[22] Vgl. Wöhe, 2008, S. 704

[23] Vgl. § 266 Abs. 1 HGB

[24] Vgl. § 266 Abs. 2 HGB

[25] Vgl. Fischer, 2008, S. 94

[26] Vgl. Wöhe, 2008, S. 794

[27] Vgl. Peemöller, 2003, S.31

[28] Vgl. Steger, 2006, S. 14 ff.

[29] Vgl. Becker / Peppmeier, 2008, S. 466

[30] Vgl. Becker / Peppmeier, 2008, S. 477, vgl. auch Wöhe, 2008, S. 711

[31] Vgl. § 9, Abs. 1 und 2 RechKredV; i.V.m. § 340d HGB

[32] Vgl. Bieg / Kußmaul, 2006, S.177

[33] Vgl. Koeder / Schmorleiz, 2004, S. 159 ff.

[34] Vgl. Becker / Peppmeier, 2008, S. 478 f.

[35] Vgl. § 319 ff. SolvV

[36] Die Verordnung trat zum 01.01.2007 in Kraft, es gab eine Übergangsfrist bis 01.01.2008

[37] Vgl. Bilgili / Schade, 2009, S. 257

[38] Vgl. Becker / Peppmeier, 2008, S. 49 ff.

[39] Es handelt sich hier um die HGB-Fassung vor BilMoG, da das BilMoG für diese Arbeit keine Relevanz besitzt

[40] Vgl. Gesetzesbegründung in Bundesrat - Drucksache 344/08, S. 65

[41] Vgl. Göllert, 2009, S. 73 f.

[42] Vgl. § 275 HGB, für Nichtbanken in Form einer Kapitalgesellschaft darf die GuV nur in Staffelform erstellt werden

[43] Vgl. Bieg, 1999, S. 317

[44] Vgl. Bäsch, 1992, S. 86

[45] Vgl. Becker / Peppmeier, 2008, S. 466

[46] Vgl. Hahn / Wilkens, 2000, S. 138

[47] Vgl. § 340c ff. HGB

[48] Vgl. hierzu die Formblätter der RechKredV

[49] Vgl. Bieg, 1999, S. 316

[50] Die durchschnittliche Bilanzsumme ist der Mittelwert aus der Bilanzsumme des betrachteten Jahres und der des Vorjah- res

[51] Becker / Peppmeier, 2008, S. 476

[52] Vgl. Lummert / Schumacher, 2009, S. 76 f. sowie Bäsch, 1992, S. 142 ff. sowie die dort angegebene Literatur zu den Grenzen der Kennzahlenanalyse

[53] Vgl. Varmaz, 2006, S. 306

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Details

Titel
Die Ertragsentwicklung deutscher Banken
Untertitel
Ein Vergleich zwischen Großbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Hochschule
Hochschule Mainz
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
58
Katalognummer
V141625
ISBN (eBook)
9783640513871
ISBN (Buch)
9783640511440
Dateigröße
902 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bank, Ertragsentwicklung, Performance, Großbanken, Sparkassen, Zinsüberschuss, Risikovorsorge, Fusion, Entwicklung
Arbeit zitieren
Daniel Pinke (Autor:in), 2009, Die Ertragsentwicklung deutscher Banken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141625

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