Religionsgemeinschaften in Deutschland


Seminararbeit, 2007

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Themeneinführung

2 Religionsgemeinschaften
2.1 Christliche Religionsgemeinschaften
2.2.1 Die römisch-katholische Kirche
2.2.2 Die evangelische Kirche
2.2.3 Sonstige christliche Religionsgemeinschaften
2.3 Das Judentum
2.4 Der Islam
2.5 Sonstige Religionsgemeinschaften

3 Staat und Kirche
3.1 Staatskirchenverträge
3.2 Körperschaftsrecht

4 Religionsfreiheit

5 Kirche und Politik

6 Entwicklung

Literaturverzeichnis

1 Themeneinführung

Religionsgemeinschaften existieren länger als der Staat. Seit der moderne Mensch lebt, war er mit Religion verbunden. So wie der Mensch entwickelten sich unterschiedliche religiöse Gemeinschaften. Fünf Weltreligionen haben sich herauskristallisiert - das Christentum, das Judentum, der Islam, der Hinduismus und der Buddhismus. Diese religiösen Gemeinschaften prägen bis heute die Welt und Deutschland. Die Einen mit kleinerer Anhägerzahl, die Anderen mit größerer. Zudem splittern sich die einzelnen Religionen in unzählige Untergruppen auf, die hier nicht betrachtet werden. Eine Sonderform der Religionsgemeinschaften stellen die Sekten dar, von denen zwei exemplarisch vorgestellt werden. Im Schwerpunkt werden die christlichen Religionsgemeinschaften, der Islam und das Judentum thematisiert und dargestellt, wie diese mit der Politik verknüpft sind. Nach einer kurzen Einführung, in der die wichtigsten Daten und Merkmale der einzelnen Religionsgemeinschaften genannt werden, folgt eine Erklärung der Staatskirchenverträge. Dabei wird der Frage nachgegangen, warum diese nicht für alle Religionsgemeinschaften gelten, und die weltweit einmalige Bedeutung der Kirchen hervorgehoben. Um diesen Abschnitt zu verstehen, muss der Begriff Körperschaft definiert werden, der die Religionsgemeinschaften in zwei Gruppen einteilt, nämlich die mit und die ohne Körperschaftsstatus. Der Sinn der Staatskirchenverträge und die Problematik, die diese heute bieten, werden in mehreren Beispielen erläutert.

Diese Beispiele leiten zugleich über zu der Frage, wie Religionsgemeinschaften mit der Politik verknüpft sind, und ob die strikte Trennung zwischen Staat und Kirche wirklich in Deutschland existiert. Dargestellt wird unter anderem, wie sich die Konfession auf das Wahlverhalten auswirkt, und welchen Einfluss die Kirche auf die Politik hat und die Politik auf die Kirche. Dazu werden besondere ältere und aktuelle Beispiele erläutert, in denen sich die Kirche in die Familienpolitik und der Staat in die Sonderstellung der katholischen Fakultäten einmischen.

Ein erster Anknüpfungspunkt zur Klärung der Verhältnisse zwischen Politik und Kirche ist das Grundgesetz, indem das Verhältnis von Staat und Kirche geklärt, und die Religionsfreiheit definiert ist, die als eines der höchsten Güter der Menschheit gilt und kurz betrachtet werden wird.

Abschließend wird der Frage nachgegangen, welchen Entwicklungstendenzen die Religionsgemeinschaften in Deutschland unterliegen und welche Probleme die Religionsgemeinschaften heute beeinflussen.

2 Religionsgemeinschaften in Deutschland

2.1 Christliche Religionsgemeinschaften

2.1.1 Die Römisch-Katholische Kirche

Die Römisch-Katholische Kirche hat zurzeit 25,9 Millionen Mitglieder mit fallender Tendenz seit 1960, die durch die deutsche Wiedervereinigung 1990 unterbrochen war.[1] Allein im Jahre 2004 sind 101.000 Anhänger ausgetreten.[2] West- und Süddeutschland sind katholisch geprägt wie auch die Parteien CDU und CSU.[3] Eine genauere Analyse folgt im Kapitel Kirche und Politik. In der Weimarer Republik war die Zentrumspartei, die später zum Teil in der CDU aufging, eine rein katholische Partei.[4]

Die katholische Kirche gliedert sich in sieben Erzbistümer, 20 Bistümer und 12.885 Kirchen mit Gemeinden.[5] Durch Bistum- und Gemeindezusammenlegungen werden diese Zahlen in naher Zukunft stark sinken.

Von ihren Mitgliedern bezeichnen sich selbst elf Prozent als regelmäßige Kirchgänger und 46 Prozent als gelegentliche Gottesdienstbesucher.[6] Gelegentlich bezeichnet hier den Besuch der Kirche zu hohen Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern und zu besonderen Ereignissen wie Taufe, Beerdigung, Kommunion, Hochzeit und Firmung.

Das kirchliche Oberhaupt für die katholische Welt ist Papst Benedikt XVI. In Deutschland wird die katholische Kirche vertreten von der Deutschen Bischofskonferenz, dessen Leiter Kardinal Dr. Lehmann ist.

Die katholische Kirche vertritt eine Soziallehre als Gesellschaftsvorstellung, die vor allem in Familien-, Sozial- und Bildungsfragen manifestiert ist. Das Interesse an Familienangelegenheiten wird momentan deutlich an den Aussagen des Bischofs von Augsburg Walter Mixa zur Familienpolitik.[7]

Eine deutsche Besonderheit der katholischen Kirche sind ihr Körperschaftsstatus und ihre Kirchenverträge mit den Bundesländern, die Konkordate oder Konventionen genannt werden, die später näher erläutert werden.

2.1.2 Die evangelische Kirche

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) hat knapp eine halbe Million weniger Mitglieder als die katholische Kirche, und im Jahre 2004 40.000 Kirchenaustritte mehr zu verzeichnen.[8] Gegliedert ist die Evangelische Kirche in 24 lutherische, reformierte und unierte Landeskirchen mit 16.300 Gemeinden. Diese Zahlen werden bei der Umsetzung der nächsten Kirchenreform sinken. Von den 25,4 Millionen Mitgliedern finden sich zwei Prozent zum regelmäßigen Gottesdienst ein und 66 Prozent zu besonderen Gelegenheiten.[9] Allerdings haben sich Gemeinden entwickelt, die mit mehr als 140 Kirchenbesuchern im Jahresdurchschnitt Gottesdienst feiern, wie zumBeispiel in Solingen-Rupprath, das in Nordrhein-Westfalen liegt.[10] Der Norden Deutschlands ist evangelisch geprägt. In ostdeutschen Bundesländern hat die Evangelische Kirche mehr Mitglieder als die katholische, allerdings auf einem niedrigeren Gesamtniveau, das aus der Zeit des sozialistischen Regimes der DDR resultiert. 66 Prozent der Bürger der neuen Bundesländer bezeichnen sich als konfessionslos.[11]

Im Gegensatz zur CDU und CSU sammeln sich in der SPD, FDP und den Grünen prozentual mehr evangelische Mitglieder.[12] In der Weimarer Republik waren die konservativen Parteien teilweise auch evangelisch bestimmt.[13]

Die evangelische Kirche Deutschland wird geleitet vom Rat der Evangelischen Kirche Deutschland unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Huber. Beschlüsse werden vorrangig von der Synode der evangelischen Kirche gefasst, der ein siebenköpfiges Präsidium vorsteht, das von der Synode gewählt wird und einmal im Jahr zusammentritt.[14]

Vorrangige Ziele der Evangelischen Kirche sind die Entwicklung der Ökumene, der interreligiöse Dialog und die Umsetzung der neuen Reformen, die hier nicht erläutert werden.

Die evangelische Soziallehre befasst sich, genau wie die katholische, mit Familien-, Bildungs- und Sozialfragen.

Die Evangelische Kirche ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat Verträge mit Bundesländern geschlossen, die Staatskirchenverträge genannt, und später erläutert werden.

2.1.3 Sonstige christliche Religionsgemeinschaften

Die Evangelische und die Katholische Kirche sind nicht die einzigen christlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Unter dem Obergriff Freikirchen oder christliche Sondergemeinschaften sammeln sich zum Beispiel die orthodoxe und die neuapostolische Kirche als die beiden größten Freikirchen.[15] Die orthodoxe (byzantinischen) Kirche stellt einen Sonderstatus dar, da sie aus der Trennung der oströmischen Kirchen von der römischen Kirche ab 1054 hervorgegangen ist und in Osteuropa ihre größte Verbreitung hat. In Deutschland ist die orthodoxe Kirche durch russische und griechische Einwanderer geprägt und versucht den Dialog mit den beiden Staatskirchen.

Die Neuapostolische Kirche ist eine klassische Freikirche, die aus Mitgliedern besteht, die eine exklusivere, urchristlichere und konservativere Kirche bevorzugen.

Freikirchen sind in der Regel keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestehen auf eine strikte Trennung von Staat und Kirche. Überraschend ist, dass die Mitgliederzahlen der Freikirchen steigen oder konstant bleiben. Gründe dafür sind die freie Zugehörigkeit, die fehlende hierarchische Gliederung und die Trennung von Staat und Politik. Im Mittelpunkt steht die christliche Gemeinschaft der Gläubigen.[16]

2.2 Das Judentum

Das Judentum hat einen besonderen Status in Deutschland, der aus der Geschichte des Nationalsozialismus resultiert. Deutschland ist dem israelischen Staat verpflichtet. 1933 lebten mehr als eine halbe Million Juden in Deutschland - nach dem Zweiten Weltkrieg 14.500.[17] Heute leben in den Bundesländern wieder 108.000 Juden in 103 Gemeinden mit steigender Tendenz seit 1990, die an den Synagogen- und Schuleinweihungen deutlich wird.[18] Jüdische Schulen nehmen auch christliche Kinder aufnehmen und erfreuen sich in christlichen Familien immer größerer Beliebtheit, obwohl die Kinder dort jüdisch erzogen werden.[19] Mehr als die Hälfte der Mitglieder der jüdischen Gemeinden kommen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die als Kontingentflüchtlinge anerkannt und auf der Rechtsgrundlage der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen werden. Allerdings birgt das enorme Wachstum erhebliches Konfliktpotenzial in den jüdischen Gemeinden, da sich die alteingesessenen jüdischen Familien verdrängt fühlen. Die meisten jüdischen Einwanderer haben einen hohen Bildungsstand und eine sehr große Integrationsbereitschaft. Die größten Gemeinden sind in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinden haben nicht nur einen religiösen Schwerpunkt, sondern nehmen auch eine politische Interessenvertretung wahr.[20]

[...]


[1] Rudzio 2006, S. 64.

[2] Statistisches Jahrbuch 2006, S. 63.

[3] Rudzio 2006, S. 171.

[4] Ebd., S. 110.

[5] Statistisches Jahrbuch 2006, S. 63.

[6] Rudzio 2006, S. 64.

[7] Tagesschau, 26.02.2007.

[8] Statistisches Jahrbuch 2006, S. 63.

[9] vgl. Kapitel 1.1.1.

[10] Chrismon 2007 Nr.2.

[11] Rudzio 2006, S. 306.

[12] Ebd., S. 171.

[13] Ebd., S. 110.

[14] http://www.ekd.de/ekd_kirchen/synode.html.

[15] Atlas der Kirchen, S. 211.

[16] Religionen in Deutschland, S. 36f., 84-87, 11-15.

[17] Atlas der Kirchen, S. 240.

[18] Statistisches Jahrbuch 2006, S. 65.

[19] Die Zeit 2007 Nr.8, S. 22.

[20] Atlas der Kirchen, S. 242.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Religionsgemeinschaften in Deutschland
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Einführung in das politische System Deutschlands
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V141619
ISBN (eBook)
9783640505265
ISBN (Buch)
9783640505067
Dateigröße
402 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Religionsgemeinschaften, Deutschland
Arbeit zitieren
Andreas Bönner (Autor:in), 2007, Religionsgemeinschaften in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141619

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