Die Anwendungsbereiche und Voraussetzungen des eGovernments


Hausarbeit, 2003

24 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Überblick
1.2 Entstehung
1.3 Definition

2 Anwendungsbereiche des eGovernment
2.1 Regulierendes und Partizipierendes eGovernment
2.2 Begriffshierarchie eGovernment
2.2.1 eProcurement
2.2.2 eOrganisation
2.2.3 eAssistance
2.2.4 eAdministration
2.2.5 eDemocracy
2.3 Interaktionsgrad

3 Voraussetzungen für den Einsatz
3.1 Rechtliche Voraussetzungen
3.2 Emotionale Voraussetzungen
3.3 Technische Voraussetzungen

4 Architekturbaukasten für eGovernment - Anwendungen

5 Praxisbeispiele in Deutschland
5.1 Was will die Bevölkerung ?
5.2 Grundlegende Ziele
5.3 Aktueller Stand der Umsetzung

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Dimensionen des eGovernment

Abbildung 2 Bereiche des eGovernment

Abbildung 3 eAdministation

Abbildung 4 Hierarchiestruktur eGovernment.

Abbildung 5 eGovernment – Interaktionen im Überblick.

Abbildung 6 Internes und Externes eGovernment

Abbildung 8 Sichten auf eGovernment - Anwendungen nach RM ODP

Abbildung 9 INRA und BAT Umfrage

Abbildung 10 Verfügbare eMail-Angebote

Abbildung 11 Verfügbare Formularangebote

1 Einleitung

1.1 Überblick

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen an Banken, die Übermittlung sensibler Daten, Anträge oder Einsprüche bei Behörden und eine Vielzahl weiterer Kommunikationsbeziehungen, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen mittlerweile auf elektronischem Wege. Dabei konnte bisher die Rechtsverbindlichkeit nicht immer gewährleistet werden.

Auch auf Seiten des Staates werden die Potenziale dieser neuen Techniken im Rahmen der Implementierung von eGovernment und der damit verbundenen Modernisierung der Verwaltungen umgesetzt. Dies hat aufgrund knapper öffentlicher Kassen[1], gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, einen großen Anreiz für die staatliche Verwaltung. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat im September 2000 die eGovernment-Initiative „BundOnline 2005“[2] gestartet und die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre über 350 internetfähigen Dienstleistungen bis zum Jahr 2005 online bereit zu stellen. Seit Ende 2002 werden bereits mehr als 160 Dienstleistungen der Verwaltung online angeboten. Unter Koordination des Bundesministeriums des Innern (BMI)[3] wurden ein Umsetzungsplan erstellt und Basiskomponenten definiert[4].

1.2 Entstehung

Schon mit der Entwicklung der ersten Großcomputer in den 60er Jahren wurde die Hoffnung verbunden, die Verwaltung effizienter und auch bürgerfreundlicher zu machen. 1971 betonte der Innenminister der damaligen sozialliberalen Koalition, Hans-Dietrich Genscher, in der Zeitschrift „Öffentliche Verwaltung und Datenverarbeitung (ÖVD)“ den hohen Stellenwert, den die damals noch so genannte Elektronische Datenverarbeitung „im Rahmen der Bemühungen um die inneren Reformen in unserem Staat und in unserer Gesellschaft“ hat[5].

In jüngerer Zeit ging die Initiative zur Erbringung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen von den Plänen der Clinton/Gore Regierung aus. Während ihrer Amtszeit wurde 1993 ein Ausbau der nationalen Informations-Infrastruktur zusammen mit gleichzeitig veranlassten nationalem Effektivitätsbericht gefordert und den Informations- und Kommunikationstechniken eine entscheidende Rolle im Verwaltungsumbau gegeben[6]. Ziel der Regierung war es, die öffentliche Verwaltung bürgernah zu gestalten. Es wurde die Vision des eGovernment nach dem Vorbild des Electronic Banking entwickelt. Die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung sollte auf eine neue technische Grundlage gestellt werden. Von einer eMail Adresse des Präsidenten bis hin zur Abfrage individueller Rentenansprüche bei der Social Security Agency sollte ein umfangreiches Angebot hergestellt werden.

Auf EU-Ebene wurde dieses Thema 1994 in Form des Bangemann-Berichtes mit dem Titel „Die Informationsgesellschaft – neue Arten des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit“ vorgestellt. Nicht nur positiv für Europas Bürger und Verbraucher durch gesteigerte Lebensqualität und größere Auswahl von Dienstleistungen, sondern auch für Regierungen und Verwaltungen, würde diese Innovation zu geringeren Kosten zur Aufgabenerfüllung und einem effizienteren, transparenteren, reaktionsfähigeren und bürgernahem Arbeiten führen[7].

1.3 Definition

Unter e-Government wird die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden (Bürger, Unternehmen, andere Behörden) in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung verstanden[8]. Die von den Bürgern oder Unternehmen über das Internet übertragen Daten werden in den Rechenzentren der Behörden verarbeitet, gespeichert und archiviert. Aufgrund der elektronischen Datenübertragung und den daraus resultierenden Risiken werden an die Datensicherheit höhere Anforderungen gestellt. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Verwaltungsdiensten im Internet noch im Mittelfeld. Dies liegt insbesondere an den unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene.

Viele Städte in Deutschland nutzen das Internet nur zu Präsentationszwecken oder stellen lediglich Broschüren oder Antragsformulare online zur Verfügung. Nur wenige bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Anträge medienbruchfrei (Medienwechsel zw. Sprache, Papier, EDV) über das Internet abwickeln zu können.

2 Anwendungsbereiche des eGovernment

2.1 Regulierendes und Partizipierendes eGovernment

Der Begriff eGovernment besteht aus zwei Dimensionen: dem regulierenden eGovernment, d.h. der Gestaltung der Rahmenbedingungen (eGovernance, ePolicy), sowie dem partizipierenden eGovernment, bei welchem die öffentliche Hand im Dienste effizienterer Verwaltungs- und Geschäftsprozesse auftritt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Dimensionen des eGovernment[9]

Die schnelle Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien stellt den Staat vor neuen Herausforderungen: Zum einen stellt sich die Frage, wie die staatlichen Stellen die neuen technologischen Möglichkeiten einsetzen wollen. Diese Fragestellung betrifft den Bereich des eGovernment und legt eine gewisse Verwandtschaft zum Konzept des eBusiness aus der Privatwirtschaft nahe. Doch der Staat hat neben der Anwendung elektronischer Medien noch weitergehende Aufgaben: eGovernment benötigt zuverlässige Rahmenbedingungen, damit es sein Potential voll entfalten kann. Der Staat hat durch rechtliche Grundlagen entsprechend einzugreifen. Neben diesen Massnahmen kann er aber auch gewisse Entwicklungen durch Anreize, wie etwa Subventionen, fördern. Die Summe all dieser Maßnahmen bezeichnet man als eGovernance. Oder anders ausgedrückt beinhaltet eGovernance die „Ausgestaltung der Informationsgesellschaft“[10].

Die Beeinflussung von bestimmten Rahmenbedingungen, z. Bsp. der Bereich des Rechts, ist allein die Aufgabe des Staates. Andere Aufgaben können jedoch sowohl von staatlicher, als auch von privatwirtschaftlicher Seite gesteuert werden. Dies trifft etwa auf den Bildungsbereich zu, in welchem sowohl private als auch öffentliche Schulen nebeneinander existieren. Im Bereich der elektronischen Kommunikation wurden wesentliche Gesichtspunkte des eGovernance durch private Institutionen übernommen. Von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wird abhängen, wie sich die Informationsgesellschaft formen wird; je schneller praktikable Rahmenbedingungen vorliegen, desto besser kann sich der Staat in diesem Bereich positionieren und Standortvorteile für seine Wirtschaft und seine Bürger schaffen. Die Entscheidung, welche Bereiche hauptsächlich durch den Staat und welche besser durch die Privatwirtschaft bearbeitet werden, hängt im wesentlichen von der grundsätzlichen politischen Einstellung einer Gesellschaft ab. Jedoch ist ein abgestimmtes Zusammenspiel unabdingbar[11].

Der Staat hat die Pflicht, in denjenigen Bereichen, welche er nicht an die Privatwirtschaft delegieren kann oder will, die Rahmenbedingungen nach seinem politischen Auftrag selbst zu gestalten. Aber auch die durch die Privatwirtschaft beeinflussten Rahmenbedingungen darf er nicht aus den Augen verlieren. Bei Fehlentwicklungen muss er berichtigend eingreifen. Der staatliche Teil des eGovernance wird deshalb auch als ePolicy bezeichnet[12].

Die Möglichkeiten der Beeinflussung von Rahmenbedingungen sind vielfältig. In der Praxis zeigen sich vornehmlich folgende Punkte[13]:

- Infrastruktur
Allen Bürgern soll ein Zugang zu den Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten. Dieser Zugang soll unabhängig von Ort und Zeit und zu erschwinglichen Preisen garantiert sein. Damit will man der Bildung einer Zweiklassen- Gesellschaft entgegenwirken.

- Bildung
Der Umgang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie soll zu einer Grundkompetenz des täglichen Lebens werden. Dazu soll Bildung auf allen Stufen betrieben werden.

- Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung sollen gefördert werden. Besonderes die anwendungsorientierte Forschung, damit „gesellschafts- und sozialpolitisch unerwünschte Auswirkungen“ frühzeitig erkannt werden können.

- Akzeptanz
Die Entwicklung der Informationsgesellschaft setzt ein Vertrauen in die Informations- und Kommunikationstechnologie voraus. Selbstordnung steht vor staatlichen Regelungen. Besondere Bedeutung für die Akzeptanz steht der Sicherheit von Netzen zu.

- Förderung der Nutzung
Schaffung von organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr und den elektronischen Behördenverkehr. Die Nutzung der elektronischen Medien soll dadurch gefördert und zusätzlich der Standort gestärkt werde

2.2 Begriffshierarchie eGovernment

eGovernment umfasst

a. das Beschaffungswesen (eProcurement),
b. die interne Organisation (eOrganization) und
c. die Interaktion mit den Anspruchsgruppen (Bürger, Unternehmen,
Kunden und anderen staatliche Stellen).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Bereiche des eGovernment[14]

2.2.1 eProcurement

Mit eProcurement wird der elektronische Beschaffungsprozess unterstützt. Organisiert wird eProcurement im Rahmen des Supply Chain Managements (SCM), welches die beschaffungsorientierten Maßnahmen im eBusiness-Konzept einer Unternehmung resp. eGovernment-Konzept einer Behörde definiert[15]. Zum eProcurement gehören eine Vielzahl von unterschiedlichen Verfahren; diese reichen von "normalen" über das Internet abgewickelten Handelstransaktionen bis hin zu komplexen Verfahren wie Ausschreibungen mit elektronischer Angebotsabgabe.

2.2.2 eOrganisation

eOrganization konzentriert sich auf die elektronische Unterstützung der internen Kommunikation zwischen den Mitarbeitern einer Behörde. Ziel ist es, Behördendaten in geeigneter Form beim Mitarbeiter verfügbar zu machen, sowie möglichst viel Know-how der Mitarbeiter in den Informationssystemen abzubilden.

[...]


[1] vgl. Die Welt, Nr. 113-20 vom 17.05.2002, Seite 1

[2] siehe http://www.BundOnline2005.de

[3] siehe http://www.bmi.de

[4] vgl. eConomy03

[5] vgl. Brinckmann, Kuhlmann, S. 20f

[6] vgl. Boehme - Neßler, S. 374

[7] siehe Bangemann M.

[8] vgl. Münster1

[9] Gisler, Spahni_1, S. 15

[10] vgl. Spahni1, S. 4

[11] vgl. Gisler, S. 3

[12] vgl. Spahni2, S. 11

[13] vgl. Europäische Kommission, Schweizerischer Bundesrat

[14] Gisler, Spahni_1, S. 20

[15] vgl. Schubert, Wölfle, S. 5

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Anwendungsbereiche und Voraussetzungen des eGovernments
Hochschule
Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel  (FB Informatik und Gesellschaft)
Veranstaltung
Informatik und Gesellschaft
Note
1.7
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V14128
ISBN (eBook)
9783638196130
Dateigröße
812 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Informatik, Gesellschaft
Arbeit zitieren
Aron Koch (Autor:in), 2003, Die Anwendungsbereiche und Voraussetzungen des eGovernments, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14128

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