Mindestlöhne in Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich

Ein Vergleich


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Definition Mindestlohn
1.1.1 Tariflicher Mindestlohn
1.1.2 Gesetzlicher Mindestlohn
1.2 Verbreitung von Mindestlöhnen

2 Mindestlöhne im Vergleich
2.1 Mindestlohn in Deutschland
2.1.1 Branchenspezifischer Mindestlohn
2.1.2 Entsendegesetz
2.2 Mindestlohn in den USA
2.2.1 Federal Minimum Wage
2.2.2 Anpassungsverfahren
2.2.3 Entwicklung
2.2.4 Verbreitung
2.2.5 Auswirkung auf Beschäftigung
2.3 Mindestlohn in Frankreich
2.3.1 SMIC
2.3.2 Anpassungsverfahren
2.3.3 Entwicklung
2.3.4 Verbreitung
2.3.5 Auswirkungen auf Beschäftigung
2.4 Mindestlöhne in Großbritannien
2.4.1 National Minimum Wage
2.4.2 Anpassungsverfahren
2.4.3 Entwicklung
2.4.4 Verbreitung
2.4.5 Auswirkung auf Beschäftigung

3 Zusammenfassung

Tabellenverzeichnis

Glossar

Literaturverzeichnis

1 Einführung

1.1 Definition Mindestlohn

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Das Wörterbuch der Politik definiert den Mindestlohn als "der gesetzlich oder tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn für lohn- und gehaltsabhängige Arbeit"1. Demzufolge ist der Mindestlohn auf zwei verschiedenen Ebenen zu betrachten.

1.1.1 Tariflicher Mindestlohn

Der tarifliche Mindestlohn wird für eine untere Lohngruppe durch die Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) branchenspezifisch ausgehandelt. Jede Branche kann also einen eigenen Mindestlohn besitzen, deren Höhe abweichen kann. Die Höhe des Lohnes hängt hauptsächlich von der zu verrichtenden Arbeit sowie der Größe und Macht der betreffenden Gewerkschaft ab.

1.1.2 Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er kann allgemeingültig sein, d.h. für alle Branchen gleich oder aber branchenspezifisch differenziert werden.

1.2 Verbreitung von Mindestlöhnen

Im Januar 2007 haben 20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. In den meisten europäischen Staaten wird er als Bruttomonatslohn definiert - in Großbritannien und Irland als Stunden- satz, ebenso wie in den USA. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festge- legten Mindestlohn. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbin- dung bei über 90 Prozent. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächen- deckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53 Prozent.2

2 Mindestlöhne im Vergleich

2.1 Mindestlohn in Deutschland

2.1.1 Branchenspezifischer Mindestlohn

In Deutschland gibt es keinen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindest- lohn, sondern nur verbindliche Mindestlöhne für einzelne Branchen und Berufe.

Am 1. Mai 2009 galten in Deutschland Mindestlöhne in vier Baubranchen (Bau- hauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackierergewerbe, Elektro- handwerk), bei der Gebäudereinigung und für Briefdienstleister. Der Mindest- lohn für das Abbruch- und Abwrackgewerbe war bis 31.08.2008 befristet.3

Branchenspezifische Mindestlöhne zwischen 6,58 Euro und 12,85 Euro pro Stunde

Am 1. Mai 2009 lagen die Mindestlöhne in Deutschland zwischen 6,58 Euro pro Stunde (Gebäudereinigung in den neuen Ländern) und 12,85 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet).

Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk lag deutschlandweit bei 10,40 Euro pro Stunde. Im Elektrohandwerk gelten im früheren Bundesgebiet höhere Min- destlöhne als in den in den neuen Ländern. Im Bauhauptgewerbe, im Abbruch- und Abwrackgewerbe sowie im Maler- und Lackierergewerbe wird zusätzlich noch zwischen Ungelernten und Facharbeitern unterschieden: Ungelernte Ar- beitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten im früheren Bundesge- biet 8,05 Euro pro Stunde, gelernte Arbeiter und Gesellen 11,05 Euro. In den neuen Ländern sind es 7,50 Euro beziehungsweise 9,65 Euro.4

2.1.2 Entsendegesetz

Grundlage für die oben genannten branchenspezifischen Mindestlöhne bietet das sogenannte „Arbeitnehmer- Entsendegesetz“. In das Arbeitnehmer- Ent- sendegesetz können Branchen auf Wunsch der Arbeitgeber und Gewerkschaf- ten aufgenommen werden. Die Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften einer Branche müssen sich auf einen tariflichen Mindestlohn einigen und ge- meinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die sogenannte „All gemeingültigkeit“ beantragen. Nur wenn mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind und ein öffentliches Interesse besteht, kann der Tarifvertrag als allgemeingültig erklärt werden. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieser Branche.5

Zudem trat am 28. April 2009 das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) in Kraft. Damit sind Mindestlöhne auch in solchen Wirtschaftszweigen möglich, in denen eine Tarifbindung unter 50% besteht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Mindestlöhne in Deutschland6

1 ohne Berlin, 2 Berlin, 3 Brandenburg, 4 Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, 5 Sachsen- Anhalt.

2.2 Mindestlohn in den USA

2.2.1 Federal Minimum Wage

Vorreiter war im Jahr 1912 der Bundesstaat Massachusetts, der einen nicht- verbindlichen Mindestlohn für Frauen und Kinder einführen wollte. In den Folge- jahren gab es in weiteren U.S.-Staaten Mindestlohninitiativen, die jedoch vom damaligen Obersten Verfassungsgericht aufgrund der daraus resultierenden Einschränkung des ungehinderten Lohnverhandlungsrechtes der Arbeitgeber als verfassungswidrig erklärt wurden. Erst 1938 wurde der „Federal Minimum Wage“ vom damaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt landesweit einge- führt.

2.2.2 Anpassungsverfahren

Der nationale Mindestlohn wird vom U.S.-Kongress bewilligt. In den 1990er Jahren bekamen die Bundesstaaten die Kompetenz, eigene Mindestlöhne fest- zulegen, die über dem bundesweiten Mindestlohnsatz liegen. Bis zum Jahres- beginn 2007 hatten 29 amerikanische Bundesstaaten dies getan. In einigen Bundesstaaten gibt es auch Städte oder Stadtkreise, deren Mindestlöhne über dem bundesstaatlichen Mindestlohnsatz liegen. So hat beispielsweise die Stadt Santa Fe im Staat New Mexiko heute mit $9.50 den höchsten Mindestlohn in den Vereinigten Staaten.7

Eine andere Methode von Lohnanhebungen besteht in "living wage ordinances", d.h. Verfügungen, die generell nur auf Unternehmen zutreffen, die mit Kommunalregierungen unter Vertrag stehen. Viele "progressive" Politiker in den USA befürworten eine Anbindung des Mindestlohnes an den Verbraucherpreisindex und damit eine automatische jährliche Anpassung, die zwar nominal kleiner ausfallen würde, dafür aber nicht auf die Verabschiedung von neuen Gesetzen angewiesen wäre. Bisher praktizieren vier U.S.-Bundesstaaten dieses Modell: Ohio, Oregon, Missouri und Washington.8

2.2.3 Entwicklung

Erst 1938 kam es zur Verabschiedung eines nationalen Mindestlohnes im Rahmen des "Fair Labor Standards Act”. Der erste Mindestlohn von $0.25 pro Stunde entsprach umgerechnet in heutige Preise etwa $3.22 für das Jahr 2005. Im Jahr 1968 hatte der Mindestlohn von damals $1.60 die höchste Kaufkraft von umgerechnet $9.12 (bezogen auf das Jahr 2005). Heute beträgt der landesweite Mindestlohn $7.25 (€5,61).

2.2.4 Verbreitung

Das U.S.-Arbeitsministerium schätzt, dass im Jahr 2005 75,6 Millionen ameri- kanischer Arbeitnehmer nach Stundenlohn bezahlt wurden, d.h. knapp über 60 Prozent aller Lohn- und Gehaltsempfänger. Davon verdienten knapp eine halbe Million Arbeitnehmer genau den Mindestlohn und ca. 1,4 Millionen Arbeitneh- mer weniger als den Mindestlohn. Sozioökonomisch und demographisch gese- hen lässt sich die Gruppe der Mindestlohnempfänger wie folgt charakterisieren:9

Sie sind oft jung und unverheiratet (etwa die Hälfte ist unter 25, etwa ein Viertel ist zwischen 16-19 Jahre alt) und arbeiten oft in Teilzeitstellen und im Dienst- leistungssektor (insgesamt 75 Prozent). Die höchste Anzahl der Mindestlohn- verdiener findet sich in der Freizeitindustrie und der Gastronomie (drei Fünftel).

2.2.5 Auswirkung auf Beschäftigung

Wohlfahrtsverbände und Sozialforschungsinstitute berechnen regelmäßig Min- destlöhne, die notwendig wären, um Armut abzuwenden. Diese schwanken je nach Region und Methodik zwischen acht und 14 Dollar. Ein Vollzeitarbeiter mit einer vierköpfigen Familie, der für den Mindestlohn arbeitet und keinen Urlaub nimmt, würde etwa die Hälfte der Summe verdienen, die in den USA als Ar- mutsgrenze gilt. Laut US Census Bureau liegt dieser bei $22017 im Jahr 2008.10

Die überwiegende Mehrheit amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler ist der Auffassung, dass Mindestlöhne zu höherer Arbeitslosigkeit führen. Über die politischen Konsequenzen sind sich die Volkswirte jedoch nicht einig. Knapp die Hälfte der Ökonomen befürwortet gar eine Abschaffung des Mindestlohns. We- niger als die Hälfte sind indes der Auffassung, der Mindestlohn sollte beibehal- ten und erhöht werden. Im Oktober 2006 befürworteten 650 der führenden ame- rikanischen Ökonomen eine Erhöhung des Mindestlohns mit dem Argument, dass "die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Arbeitnehmer und die Gesamtwirtschaft positiv" wären.11

Befürworter der Mindestlohnanhebung argumentieren, dass davon 13 Millionen amerikanischer Arbeiter profitieren würden, d.h. 9,8 Prozent aller amerikani- scher Arbeitnehmer, darunter 10,4 Millionen erwachsene Lohnempfänger, 6 Millionen Familien mit Kindern, 7,7 Millionen Frauen (59 Prozent der Mindest- lohnempfänger) und 5,2 Millionen "farbige“ Lohnempfänger (40 Prozent der Mindestlohnempfänger). Der Mindestlohnanstieg würde den Jahreslohn der Mindestlohnempfänger von $10.700 auf $15.000 anheben. Ohne diese Erhö- hung würde eine Familie mit drei Angehörigen, die von einem Mindestlohnver- diener unterhalten wird, um ca. $5, 400 unter der bundesweiten Armutsgrenze leben.12

Basierend auf jüngsten Fallstudien, z.B. im Bundesstaat Arizona, widerspre- chen Befürworter des "Minimum wage increase" dem Argument, dass der Min- destlohnanstieg die Inflation stimulieren und die Zunahme der Beschäftigung dämpfen würde. So z.B. habe der Anstieg an Arbeitsplätzen in Kleinbetrieben zwischen 1997 und 2003 in Bundesländern mit höheren Mindestlohnsätzen 9.4 Prozent betragen, verglichen mit lediglich 6,6 Prozent in Bundesstaaten mit dem nationalen Mindestlohnsatz. Schließlich sei der Mindestlohn auch nicht schädlich für Kleinbetriebe. Zwischen 1998 und 2003 sei die Anzahl der Klein- betriebe in Bundesstaaten mit höherem Mindestlohn um 5,5 Prozent angestie- gen, verglichen mit einem Anstieg von lediglich 4,2 Prozent in Bundesstaaten mit dem nationalen Mindestlohn.13

Gegner der Mindestlohnanhebung argumentieren, dass die Erhöhung des Min- destlohns kein effektives Instrument zur Armutsbekämpfung sei. So hätten An- hebungen des Mindestlohns in der Vergangenheit die Armutsrate nicht gesenkt und auch nicht zu höheren Einkommen bei den meisten geringverdienenden Familien geführt.14

Stattdessen würde die Anhebung des Mindestlohnes dazu führen, dass Unter- nehmer weniger Arbeiter einstellten und deren Wochenstundenzahl reduzierten. Somit würden viele Mindestlohnempfänger zu "Verlierern". Bei einer Anhebung des Mindestlohns auf $7.25 würden mindestens 8 Prozent der betroffenen Ar- beiternehmer ihre Arbeitsplätze verlieren. Da weniger als 20 Prozent der Min- destlohnarbeiter arm seien und die meisten armen Amerikaner nicht zum Mindestlohnsatz arbeiteten, stelle die Anhebung des Mindestlohnes keine zielge- richtete Strategie zur Armutsbekämpfung bei wenig verdienenden Familien dar.15

Das eigentliche Problem sei, dass arme Amerikaner überhaupt nicht zu den Lohnempfängern zählten. Über 63 Prozent armer Erwachsener seien während des Jahres überhaupt nicht beschäftigt, und lediglich 11 Prozent von ihnen hätten für die Dauer des Jahres Vollzeitstellen.16

Es gibt über die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung auch hier kein eindeutiges Ergebnis.

2.3 Mindestlohn in Frankreich

2.3.1 SMIC

Frankreich hat bereits eine lange Erfahrung mit dem Mindestlohn. 1950 wurde der SMIG (salaire minimum interprofessionel garanti, dt. garantierter berufsgruppenübergreifender Mindestlohn) ins Leben gerufen. Da die Einkommensunterschiede in Frankreich sehr unterschiedlich waren, wurde damals für jede Region die Höhe des Mindestlohns einzeln bestimmt. Erhöhungen des SMIG waren an die Inflationsrate gekoppelt. So stieg bis 1967 das Nominaleinkommen zwar an, das Realeinkommen stagnierte jedoch.

1968 wurde der Mindestlohn nach heftigen Protesten einmalig um 35 Prozent erhöht. Allerdings war abzusehen, dass bei der Lohnentwicklung der Durchschnittseinkommen die Mindestlohnempfänger das Nachsehen haben werden. Deshalb trat 1970 der SMIC (salaire minimum interprofessionel de croissance, dt. wachstumsorientierter berufsgruppenspezifischer Mindestlohn) die Nachfolge des SMIG an. Der am Wirtschaftswachstum orientierte SMIC sollte allen Beschäftigten im Niedriglohnsektor das Existenzminimum und darüber hinaus die Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sichern.

2.3.2 Anpassungsverfahren

Der Mindestlohn wird seitdem automatisch um die Inflationsrate angehoben, sobald diese den Wert von 2 Prozent überschreitet. Unabhängig davon findet jährlich eine Anpassung des Mindestlohns per Regierungserlass statt. Das Ge- setz sieht, vor den Mindestlohn mindestens um 50 Prozent der durchschnittli chen realen Kaufkraftzuwächse im Land anzuheben. Seit 2007 liegt der Mindestlohn bei 8,44 Euro.

2.3.3 Entwicklung

Die Entwicklung des SMIC wird in vier Phasen eingeteilt. Die erste Phase war die Zeit des SMIG bis zum Jahr 1967 in der der Mindestlohn nur entsprechend des Preisindex angehoben wurde.17

In der zweiten Phase (1967 - 1983) fanden eine starke Anhebung des Mindestlohns und ein Aufholprozess gegenüber dem Durchschnittslohns statt.

In der dritten Phase begnügte man sich, auf Grund von steigender Massenarbeitslosigkeit und einem allgemeinen Druck auf die Lohnpolitik, fast nur damit den SMIC entsprechend der Inflation anzuheben.

Ab 1995, mit dem Amtsantritt von Jacques Chirac, beginnt die vierte Phase. Hier kam es wieder vermehrt zu politischen Erhöhungen des SMIC, allerdings wurden parallel die Arbeitskosten für Unternehmen im Niedriglohnbereich durch Lohnsubventionen drastisch gesenkt.

Seit 1993 sind die Erhöhungen des Mindestlohns für die Unternehmen kosten- neutral, denn es werden die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung sub- ventioniert.18 Mittlerweile werden die Sozialbeiträge fast vollständig erlassen. Inzwischen werden knapp ein Prozent des französischen Bruttoinlandsprodukts für Subventionen des Niedriglohnsektors ausgegeben. Frankreich ist mittlerwei- le nach Luxemburg das europäische Land mit dem höchsten Mindestlohn.

2.3.4 Verbreitung

Der SMIC gilt für alle Angestellten über 18 Jahre. Insgesamt erhalten laut einer Studie der DARES rund 15 Prozent aller Beschäftigten (3,3 Millionen) den Min- destlohn.

In der Vergangenheit unterlag der Mindestlohn sehr starken Schwankungen, natürlich auch bedingt durch die unter 2.3.3 erwähnten Phasen und den jeweili- gen Erhöhung des SMIC. Bei der Einführung des SMIG erhielten 16 Prozent den Mindestlohn. Dies änderte sich und so waren, aufgrund der unter 2.3.3 an- gesprochenen geringen Erhöhungen, in der Mitte der 1960er Jahre nur 2 Pro- zent vom Mindestlohn betroffen. Nach den darauf folgenden Anhebungen stieg auch die Zahl der Mindestlohnempfänger wieder an. Die im Moment erreichten 14,8 Prozent bilden den bisherigen Höchststand.

Ein Grund für den, im internationalen Vergleich, hohen Anteil der Mindestlohnempfänger liegt zum einen an den, im Vergleich zu den Durchschnittslöhnen, hohen Mindestlöhnen.

Zum anderen liegt es an den schon unter Entwicklung erwähnten, Lohnsubventionen, die die Arbeitgeber von einer Lohnerhöhung abschrecken.19

Von dem SMIC sind vor allem Arbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe, den personenbezogenen Dienstleistungen und im Einzelhandel betroffen. Auch gibt es einen hohen Anteil von Mindestlohnempfängern in Zeitarbeitsfirmen.

2.3.5 Auswirkungen auf Beschäftigung

Dolado et. al. untersuchten in einer Studie die relativen Beschäftigungsverände- rungen in verschiedenen Regionen Frankreichs. Ebenso wie bei der schon be- schriebenen Studie von Machin et. al. handelt es sich hier um eine Schätzung mit Paneldaten. Da der Mindestlohn ja in allen Regionen gleich hoch ist, es aber starke Schwankungen in Bezug auf den Durchschnittslohn gibt, wollen sie so den Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Beschäftigung herausfin- den.20 Ihre Untersuchungen decken den Zeitraum von 1967 bis 1992 ab. Die- sen Zeitraum teilten sie in zwei Phasen ein. Einmal von 1967 bis 1985 in der, wie schon unter Entwicklung erwähnt, der Mindestlohn rapide anstieg.

Als zweite Phase entschieden sie sich für die Jahre 1985 - 1992 in denen der SMIC stark gegenüber dem Durchschnittslohn zurückging. In der ersten Phase sollte die Mindestlohnerhöhung vor allem in den Niedriglohn Regionen stärkere negative Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Die Autoren fanden eine positive Beziehung zwischen den Mindestlohnerhöhungen und den Regionalen Lohnwachstum heraus. Überraschend allerdings ist, dass sie in den stark von den Mindestlöhnen betroffenen Regionen (die Niedriglohnregionen) ein höheres Beschäftigungswachstum feststellten. In der zweiten Phase konnten sie keine signifikante Beziehung zwischen den besonders betroffenen Regionen und ei- ner Beschäftigungsänderung feststellen. Aus diesen Gründen kommen Dolado et. al. zu dem Ergebnis, dass die hohen Mindestlohnerhöhungen keinen negati- ven Einfluss auf die Beschäftigung hatten. Ein Punkt der gegen die Aussage- kraft dieser Studie spricht ist, dass die anfänglichen Unterschiede der wirt- schaftlichen Voraussetzungen dieser Regionen nicht beachtet werden. So ist davon auszugehen, dass die Löhne aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Voraussetzungen niedrig waren und aus diesem Grund haben diese Regionen auch eine niedrige Beschäftigungsrate.

[...]


1 (Schmidt, 2004)

2 (Hans-Böckler-Stiftung, 2006)

3 (Statistisches Bundesamt, 2009)

4 (Statistisches Bundesamt, 2009)

5 (Statistisches Bundesamt, 2009)

6 (Statistisches Bundesamt, 2009)

7 (Konrad-Adenauer-Stiftung, 2007)

8 (Konrad-Adenauer-Stiftung, 2007)

9 (US Department of Labor, 2005)

10 (US Census Bureau, 2008)

11 (Konrad-Adenauer-Stiftung, 2007)

12 (Center for American Progress, 2007)

13 (Arizona State Legislature, 2006)

14 (The American Heritage foundation, 2001)

15 (The American Heritage foundation, 2001)

16 (The American Heritage foundation, 2001)

17 (Schmid & Schulten, 2006)

18 (Schmid & Schulten, 2006)

19 (Schmid & Schulten, 2006)

20 (Patzschke, 2001)

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Mindestlöhne in Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich
Untertitel
Ein Vergleich
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Veranstaltung
Neue Tendenzen der Or-ganisation und des Personalmanagements
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V141085
ISBN (eBook)
9783640489138
ISBN (Buch)
9783640488940
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Betriebswirtschaftslehre, Mindestlöhne, Frankreich, USA, Großbritannien, Deutschland
Arbeit zitieren
Sven Schmitt (Autor:in), 2009, Mindestlöhne in Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141085

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Mindestlöhne in Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden