Arbeitsschutz in betrieblichen Organisationen – Gesetzliche Grundlagen und ausgewählte Belastungsfaktoren


Seminararbeit, 2008

27 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort:

2. Begriffsdefinitionen:
2.1 Arbeitsschutz:
2.2 Arbeitssicherheit:
2.3 Arbeitsbedingte Belastungen:

3. Allgemeine Begründung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:
3.1 Humane Perspektive:
3.2 Wirtschaftliche Perspektive:
3.3 Volkswirtschaftliche Perspektive:

4. Diverse Vorschriften im Kontext des Arbeitsschutzes:
4.1 Gesetze zur Sicherheit und Gesundheit - Beispiele:
4.2 Verordnungen zur Sicherheit und Gesundheit - Beispiele:
4.3 Technische Regeln zur Sicherheit und Gesundheit - Beispiele:
4.4 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit - Beispiele:

5. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen unter präventiven Gesichtspunkten:

6. Ausgewählte Belastungsfaktoren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in betrieblichen Organisationen:
6.1 Stress:
6.2 Körperliche Belastungen:
6.3 Sucht:

7. Die Funktion von Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsgesprächen:

8. Nachwort / Resümee:

Literaturverzeichnis:

1. Vorwort:

„Schon in der Bibel werden Sicherheitsaspekte im 5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8 erwähnt. Dort wird eine Vorschrift zum Hausbau dokumentiert: "Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt". In der Zeit vor Christus thematisiert systematisch wohl erstmals Hippokrates mögliche negative Folgen der Arbeit. Er erwähnte Haltungsschäden bei Schneidern, Blei- und Quecksilbervergiftungen bei Bergarbeitern sowie Augenentzündungen bei Schmieden. Auch im Römischen Recht wurden in der Zeitrechnung nach Christus schon Luftverunreinigungen verboten.“[1]

Innerhalb dieser Ausarbeitung möchten wir uns mit den komplexen Mechanismen des Arbeitsschutzes innerhalb betrieblicher Organisationen beschäftigen.

Dem vorangestellten Beispiel eines „geschichtlichen Rückblicks“ mag so mancher vielleicht eher mit einem gewissen Maß an Hohn entgegentreten. Doch es zeigt uns klar, dass einzelne Aspekte des Arbeitsschutzes sehr weit innerhalb der Geschichte verwurzelt sind und auch schon vor tausenden Jahren ein wichtiges Thema für die Menschen darstellte.

Mit dieser Arbeit möchten wir dem Leser neben einer Begründung des Arbeitsschutzes und einem Überblick über Gesetzestexte auch einige praxisnahe Beispiele der Umsetzung bieten.

Neben präventiven Gesichtspunkten sprechen wir auch einige Belastungsfaktoren an, denen eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesetzt sind.

Zur besseren Veranschaulichung bieten wir dem Leser einige Beispiele an Checklisten, mit denen beispielsweise Sicherheitsbeauftragte eines Unternehmens arbeiten können.

Insbesondere für uns, als angehende Haupt- und Realschullehrer ist es sehr interessant, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Eine Vielzahl unserer späteren Schülerinnen und Schüler werden einen Ausbildungsberuf ergreifen, und sich in eben jenen Strukturen wieder finden, die wir an dieser Stelle unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes etwas näher beleuchten wollen.

2. Begriffsdefinitionen:

Um einer Auseinandersetzung mit dem Thema des Arbeitsschutzes auf einer gewissen Grundlage führen zu können, ist es uns wichtig, einige Basisbegriffe anfänglich zu definieren. In der Literatur werden nachfolgende Begriffe keineswegs synonym verwendet. Umso wichtiger halten wir es, dem Leser die im Verlaufe dieser Arbeit immer wieder erwähnten Begriffe darzustellen und deren wesentliche Merkmale zu bestimmen:

2.1 Arbeitsschutz:

Unter dem Begriff Arbeitsschutz verstehen wir jene Methoden, Mittel und Maßnahmen, die darauf zielen, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten innerhalb einer betrieblichen Organisation zu schützen, sowie vor Beeinträchtigungen jeglicher Art zu bewahren. Außerdem ist es ebenso als primäres Ziel des Arbeitsschutzes zu bezeichnen, dass die Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen zu fördern ist.

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sind als Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) zu betrachten.

Das ArbSchG bietet die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit.

2.2 Arbeitssicherheit:

Unter dem Begriff der Arbeitssicherheit verstehen wir jenen Zustand der individuellen Arbeitsbedingungen, bei dem keine oder noch zu vertretende arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Belastungen auftreten.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung, sowie die Aufgaben der „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der „Betriebsärzte“ geregelt.

Durch die staatlichen „Gewerbeaufsichtsämter“, durch „Ämter für Arbeitsschutz“ sowie durch die „Berufsgenossenschaften“ wird die Einhaltung arbeitssichernder Maßnahmen überwacht. Zudem geben die Berufsgenossenschaften als der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften heraus (UVV), deren Einhaltung als verbindlich gilt.

2.3 Arbeitsbedingte Belastungen:

Unter arbeitsbedingte Belastungen fallen jegliche Anforderungen und Einwirkungen um eine individuelle Arbeitstätigkeit und deren diversen Auswirkungsbedingungen.

In diesem Kontext sprechen wir von arbeitsbedingten Anforderungen und Einwirkungen, welche auf die Beschäftigten einer betrieblichen Organisation einwirken und als Arbeitserschwernis zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.[2]

3. Allgemeine Begründung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:

Wie die vorangestellte Definition bereits anklingen ließ, verstehen wir unter Arbeitssicherheit jenen Zustand innerhalb eines Arbeitsprozesses in betrieblichen Organisationen, bei dem der Arbeitnehmer keinen oder nur vertretbaren Gefährdungen, Belastungen und Risiken ausgesetzt ist.

Folgenden Faktoren können als primäres Ziel der Arbeitssicherheit angesehen werden:

- Der Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen (Unfällen)
- Der Schutz der Beschäftigten vor Erkrankungen (Berufskrankheiten)
- Der Schutz der Beschäftigten vor Arbeitserschwernissen (negativen Belastungen).

In anderen Worten: Die Erhaltung sowie die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten, stehen im Kontext der Arbeitssicherheit unmittelbar im Fokus.

Selbstverständlich lässt sich mit „bloßem Verstand“ durchaus ableiten, dass das Interesse der Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schäden in der Natur des einzelnen liegt. Schließlich hängt das individuelle Wohlbefinden, sowie die persönliche ökonomische Existenz des in einem Betrieb beschäftigten Individuums davon ab.

Doch möchten wir im Folgenden neben dieser individuellen Sphäre der reinen Selbsterhaltung noch auf weitere allgemein humane, wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Begründungen der Arbeitssicherheit hinweisen:

3.1 Humane Perspektive:

In diesem Abschnitt einer humanen Begründung der Arbeitssicherheit betonen wir an erster Stelle natürlich die Achtung der Menschenwürde. In diesem Kontext ist die Vermeidung arbeitsbedingter Personenschäden als eine selbstverständliche Aufgabe aller Beteiligten anzusehen.

Diese gegenseitige humane Verpflichtung sowie die Verantwortung füreinander hat die Bundesrepublik unmissverständlich im Grundgesetz verankert:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art.1 Z.1)

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“[3]

„Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben als die an der Arbeitssicherheit unmittelbar Beteiligten in gleicher Weise die Pflicht, für sichere Arbeitsplätze zu sorgen. Für den Arbeitgeber ist ein wirtschaftlicher Einfluss nicht nur ein Vorrecht, es verpflichtet auch sozial zur Gewährung der Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Auch dem Arbeitnehmer erwächst aus seinem Beschäftigungsverhältnis die Verpflichtung, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Arbeitssicherheit beizutragen. Letztenendes entspricht diese Verpflichtung der Verantwortung für den Mitmenschen.“[4]

3.2 Wirtschaftliche Perspektive:

Der wirtschaftlichen Begründung der Arbeitssicherheit ist nicht nur aus Sicht der Arbeitgeber große Bedeutung zuzuweisen. Auch der Arbeitnehmer hat Interesse am ökonomischen Erfolg des jeweiligen Unternehmens, und sei es nur bezüglich einer Manifestation des eigenen Arbeitsplatzes.

Die betrieblichen Produktionsfaktoren Organisation, Arbeit und Kapital werden durch Störfälle jeglicher Art, sowie den oftmals damit verbundenen Personen oder Sachschäden stark beeinflusst.

Gelingt es in diesem Kontext diese „Störfälle“ zu vermindern, und somit zur Erhöhung der Arbeitssicherheit beizutragen, so wird der ökonomische Erfolg einer betrieblichen Organisation unmittelbar gesteigert.[5]

„Hier liegt eine wesentliche Triebfeder für die Intensivierung der betrieblichen Störungsvermeidung und damit der Unfallverhütung durch den Unternehmer.“[6]

3.3 Volkswirtschaftliche Perspektive:

„Kosten für arbeitsbedingte Personenschäden (Unfälle, Berufskrankheiten) und für damit zusammenhängende Sachschäden sind im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Erfolgsrechnung eine Verschleuderung von Werten. Jede Verhütung von Personen- und Sachschäden – und hier setzt das besondere Interesse des Staates ein – hat eine Verbesserung der Wertschöpfung und damit des Nettosozialproduktes und letztlich des Volkseinkommens zur Folge.“[7]

4. Diverse Vorschriften im Kontext des Arbeitsschutzes:

Zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betrieblichen Organisationen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine umfassende Gesetzgebung. „Die Gesetzte werden durch Verordnungen, Technische Regeln und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln umgesetzt. Die deutsche Gesetzgebung ist mit den Europäischen Richtlinien abgestimmt.“[8]

Das Ziel eines ausgeprägten Arbeitsschutzes und einer damit verbundenen Arbeitssicherheit ist nur durch diverse Gesetzgebungen, Verordnungen und Maßnahmen realisierbar.

Die Gesamtheit aller technischen, medizinischen, ergonomischen, organisatorischen, psychologischen und sozialen Maßnahmen bilden den Arbeitsschutz. Er beschränkt sich nicht nur auf ein Maßnahmenregister, sondern regelt die Organisation und die Aufgabenverteilung auf die Pflichtenträger.[9]

Der Unternehmer wird in diesem Kontext in die Verantwortung genommen, die Gesamtheit arbeitsschützender Maßnahmen innerhalb seines Betriebes zu beachten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Unternehmer ist jedoch nicht dazu verpflichtet, genannte Maßnahmen selbst auszuführen, er hat das Recht, seine Verantwortung an Dritte zu delegieren.

Die Beschäftigten einer betrieblichen Organisation werden in diesem Kontext ebenfalls in die Verantwortung genommen. Sie sind dazu verpflichtet, die Gesamtheit des Arbeitsschutzrechtes sowie Anweisungen des Unternehmens zum Arbeitsschutz, einzuhalten.

Der Unternehmer hat wiederum die Pflicht, stetige Analysen bezüglich Gefährdungen und Belastungen, die bei einem Arbeitsprozess auftauchen können, durchzuführen. Des weiteren ist der Unternehmer dazu verpflichtet, bereits festgelegte Maßnahmen regelmäßig zu kontrollieren und zu überprüfen.[10]

Im Folgenden möchten wir einen kleinen Auszug des umfangreichen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes zur Sicherheit, sowie zur Gesundheit bei der Arbeit auflisten.

Dies soll zum Einen die Vielzahl des Regelwerkes bezüglich des Arbeitsschutzes verdeutlichen, und zum Anderen dem Leser einen schematischen Überblick ermöglichen.

Viele Gesetzte bzw. Regelwerke wurden oder werden im Verlauf dieser Arbeit angesprochen und näher erläutert. Andere erklären sich grob durch ihren Titel selbst. Auf eine Kommentierung des einzelnen möchten wir aus genannten Gründen an dieser Stelle verzichten.

[...]


[1] Online: http://www.umwelt.dlr.de/main/neues_geschichte_AS.html [Eingesehen am 27.01.2008]

[2] Vgl. Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 25ff

[3] Vgl. Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 19ff

[4] Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 20

[5] Vgl. Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 19ff

[6] Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 20

[7] Lehder, Günter; Skiba, Reinald: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 11. überarb. Aufl. Erich Schmidt Verlag. Berlin: 2005. S. 21

[8] Cernavin, Oleg; Georg, Arno: Praxishandbuch Arbeitschutz. Instrumente für Unternehmer und Fachkräfte. Universum Verlag. Wiesbaden: 2004. S. 231

[9] Online: http://groups.uni-paderborn.de/medama/Zusammenfassungen/Article_zusammenfassung_arbeitsschutzrecht.pdf [Eingesehen am 27.02.2008]

[10] Vgl. Cernavin, Oleg; Georg, Arno: Praxishandbuch Arbeitschutz. Instrumente für Unternehmer und Fachkräfte. Universum Verlag. Wiesbaden: 2004. S. 231ff

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Arbeitsschutz in betrieblichen Organisationen – Gesetzliche Grundlagen und ausgewählte Belastungsfaktoren
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Arbeitswissenschaft und Prozessmanagement)
Veranstaltung
Grundlagen der Arbeitslehre: Veranstaltung: Arbeitswissenschaft 1
Autor
Jahr
2008
Seiten
27
Katalognummer
V140446
ISBN (eBook)
9783640507337
ISBN (Buch)
9783640507658
Dateigröße
637 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsschutz, Organisationen, Gesetzliche, Grundlagen, Belastungsfaktoren
Arbeit zitieren
Jacob Stuke (Autor:in), 2008, Arbeitsschutz in betrieblichen Organisationen – Gesetzliche Grundlagen und ausgewählte Belastungsfaktoren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140446

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