Untersuchungen zur Vornamenwahl in der BRD in der 2. Hälfte 2008

Materialbasis: Babygalerie des Klinikums Duisburg


Hausarbeit, 2009

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärungen und rechtliche Grundlagen der Vornamensvergabe

3. Die historische Entwicklung von Vornamen

4. Analyse der im Klinikum Duisburg vergebenen Vornamen von Juli bis Dezember
4.1 Allgemeine statistische Erfassung und Auswertung
4.2 Herkunfts- und Bedeutungsklärung verschiedener Vornamen
4.3 Untersuchung der Silben- und Lautstruktur
4.4 Einige auffällige Namen

5. Auswertung

Literaturverzeichnis

Namenslisten

1. Einleitung

Jeder Deutsche hat mindestens einen Vornamen und einen Familiennamen. Durch dieses zweigliedrige Namensystem kann er als Individuum in der Gesellschaft identifiziert werden. Der Familienname ermöglicht eine Zuordnung zu einem bestimmten Familienstamm, wohingegen der Vorname als zusätzliche Information die Identität und Wiedererkennung der jeweiligen Person noch näher spezifiziert. (vgl. [6])

Doch welche Aufgaben und Eigenschaften haben Vornamen außerdem?

Seit wann benennen sich die Menschen gegenseitig mit Namen?

Wieso haben manche Personen mehrere Vornamen, was ist der Unterschied zwischen Vor- und Rufname und was sind Doppelnamen?

Welche Trends gab und gibt es in der Vornamenvergabe und warum?

Dies sind einige der Fragen, die ich in dieser Arbeit versuchen möchte zu beantworten.

Dazu werde ich zunächst auf die historische Entwicklung von Vornamen eingehen und untersuchen, wie sie entstanden, sich mit der Zeit weiterentwickelten und welche Vorschriften es heute in Deutschland für die Vornamenvergabe gibt.

Anschließend werde ich anhand der Babygalerie des Krankenhauses in Duisburg (vgl. [4]) und der dort in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 vergebenen Vornamen ermitteln, welche Trends man derzeit in der Entwicklung der Vornamen erkennen kann. Außerdem werde ich bei einigen der Mädchen- und Jungennamen den geschichtlichen und sprachlichen Ursprung analysieren und versuchen ihre Bedeutung zu klären.

Abschließend wird ein Versuch folgen, die erkannten Trends zu erklären und zu verallgemeinern und einen Ausblick in die zukünftige Vergabe von Vornamen zu geben.

2. Begriffsklärungen und rechtliche Grundlagen der Vornamensvergabe

Der Vorname wird einer Person von Anderen, üblicherweise von den Eltern nach der Geburt, gegeben. Er ist „eng mit der Einzelperson verbunden“ und kann nur schwer auf dem juristischen Weg geändert werden. Auch eine Änderung in der Schreibung muss behördlich genehmigt werden. (vgl [3],Seite 9)

Die Vornamensgebung in Deutschland ist durch ein „reines Gewohnheits- und Richterrecht“(vgl. [5]) geregelt, d.h. es gibt kein festgeschriebenes Gesetz, sondern nur Richtlinien. Ein Vorname darf demnach „ die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen“ und sollte immer „zum Wohl des Kindes“ vergeben werden. (vgl. [1], Seite 175) Es dürfen keine anstößigen Begriffe, Markennamen, Ortsnamen und eindeutige Familiennamen als Vornamen gegeben werden.

Ein Kind darf bis zu 5 Vornamen bekommen (vgl. [7]):

- Entweder als Doppelname, also zwei Namen mit Bindestrich verbunden: beide Namen zusammen sind dann der vollständige Rufname und müssen bei jeder Unterschrift vollständig angegeben werden.
- Oder als Hintereinanderreihung mit Leerzeichen: hier muss ein Name als Rufname gekennzeichnet werden, die anderen sind Zweitnamen, mit denen nicht unterschrieben werden muss.

Ein Zweitname wurde bisher dann gesetzlich notwendig, wenn der Rufname nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen ist, wie z.B. Sascha, Maria und Michele. In diesem Fall musste ein eindeutiger Mädchen- bzw. Jungenname als Zweitname hinzugefügt werden (vgl. [1], Seite 175). Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht am 05.08.2008, dass „diese Anweisung nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter ist“(vgl. [14]). Das Geschlecht des Kindes muss nur im Geburtsregister angegeben werden. Somit kann nun auch ein Vorname allein gegeben werden, obwohl er nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen ist. Ist ein Vorname allerdings z.B. in einem anderen Land eindeutig männlich oder weiblich und soll in Deutschland dem gegenteiligen Geschlecht gegeben werden, sind die Eltern tatsächlich verpflichtet, einen geschlechtseindeutigen Zweitnamen zu geben.

(vgl. [14])

Im Normalfall ist es den Eltern selbst überlassen, warum sie welchen Ruf- oder Zweitnamen wählen. Dennoch ist „der Staat [...] berechtigt und verpflichtet, das Kind als

Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen“ .

(vgl. [8])

Ein Streitpunkt im deutschen Namensrecht ist allerdings immer mehr die Vergabe von Ortsnamen als Vornamen. Grund dafür sind die zunehmenden Ausnahmeregelungen, die Namen wie z.B. Dakota (Staat in den Vereinigten Staaten) oder Maui (Insel des Archipels Hawaii) in Deutschland als Vornamen ermöglichen. Allerdings darf man sein Kind nicht Berlin und London nennen, obwohl beide Namen z.B. in den USA gebräuchlich sind. (vgl. [12]) So stellt sich nun die Frage, wo die Grenze des Zulässigkeit liegt. Wieso werden einige Ortsnamen erlaubt und andere nicht? Haben Ausnahmeregelungen überhaupt einen Sinn, wenn man doch eigentlich zum Wohl des Kindes Ortsnamen untersagt? Diese Diskussion wird noch lange für Gesprächsstoff sorgen und man kann gespannt sein, wie sich das Namensrecht in Deutschland in Zukunft entwickelt. Vielleicht wird es anstatt immer mehr Ausnahmeregelungen eine Lockerung einiger Regelungen geben? Werden wir vielleicht eines Tages eine ähnliche Namensregelung wie die Vereinigten Staaten haben, wo die Namensvergabe beinahe unbeschränkt ist und man seinen Namen auch ohne größere Umstände mehrmals ändern kann? Aber ist es denn nicht sinnvoll, gewisse Beschränkungen beizubehalten, um zu verhindern, dass Eltern ihre Kinder beispielsweise Stuhl oder Dickerchen nennen können?

3. Die historische Entwicklung von Vornamen

Bei der Untersuchung der Herkunft und Entwicklung unserer Vornamen, kann man drei hauptsächliche Ursprungsquellen benennen, aus denen wir noch heute unsere Namenvielfalt schöpfen:

- Germanische (altdeutsche) Vornamen
- Hebräische Vornamen inklusive biblische Vornamen und
- Griechisch-lateinisch-römische Vornamen.

Angehörige germanischer Stämme trugen meist nur einen Namen, der aber eine zweigliedrige Struktur aufwies. Beide selbstständigen Teile zusammen ergaben eine „Sinneinheit“(vgl. [2], Seite 16), die den Träger des Namens beschreiben oder ehren sollte (z.B.: Sieghard: sigu =‚ Sieg’, harti =‚ stark’, ‚kräftig’). Bei Männern wurden überwiegend Worte als Glied verwendet, die mit ‚Kampf’ (brant =‚Schwert’), ‚Krieg’ (heri =‚Heer’, fried = ‚Frieden’) oder ‚Herrschaft’ (vor allem durch starke Tiere: wolf, bero = ‚Bär’ ) in Verbindung standen. Auch bei Frauen findet man viele Silben, die ‚Kampf’ bedeuten: hild, gund, wig. Aber auch positiv konnotierte Silben gab es: lind =‚sanft’‚ traud/trut = ‚ vertraut’. Germanische Rufnamen werden heute eher selten vergeben. Meist trifft man auf Kurzformen von ehemaligen germanischen zweigliedrigen Namen. Hier sind als Beispiele Kurt von Konrad ( ‚Der kühne Ratgeber“, vgl. [9]) oder Emma von Irmgard (‚große Schützerin’, vgl. [9]) zu nennen.

Hebräisch-biblische Vornamen bezogen sich zumeist auf Heilige und Geistliche des Alten sowie Neuen Testaments. Vor allem „Namen aus dem Umfeld der Familie Jesu“ wurden verwendet, aber selten direkt Jesu oder Chris. (vgl. [2], Seite 21) Die bekannten Vornamen werden in verschiedensten Formen verwendet: als Beispiele sind vor allem Johannes mit Formen wie z.B . Hannes und Anna, sowie Elisabeth mit z.B. Elisa oder Lisbeth zu nennen. Das Namensrecht in Deutschland verbietet Eltern heute, ihren Kindern biblische Namen zu geben, die negativ geprägt sind, wie Judas oder Kain. Jesus ist seit 1998 als Vorname zugelassen . (vgl. [12])

Biblische Vornamen sind in der heutigen Zeit wieder beliebt und bekannt.

Auch uns noch heute geläufige griechisch-lateinische Vornamen wie Alexander, Martin oder Katharina stammen oft von Heiligennamen ab. Die griechischen Namen setzen sich ähnlich wie die germanischen Namen häufig aus zwei Gliedern zusammen: Nikolaus besteht aus nike= ‚Sieg’ und lao = ‚Volk’. Aus dem ursprünglichen römischen Drei-Namen-System, setzte sich später meistens der Beiname oder als Rufname durch. Diese dienten vorher jedoch lediglich zur näheren Bestimmung einer Person, wodurch es so zu Namen wie ‚Der Fünfte’ (Quintus) oder ‚klein’ (Paulus) kam. Einige heidnische römische Namen wie Felix (‚der Beglückte’) wurden „später im christlichen Sinne umgedeutet“. (vgl. [2],S.24).

Aber auch einige römische Geschlechternamen, so genannte Nomen Gentile, konnten sich neben den Beinamen durchsetzen: So ist Julia z.B. abgeleitet von dem Geschlechternamen Julius.

(gesamtes Kapitel angelehnt an [2], Seiten 16-25)

4. Analyse der im Klinikum Duisburg vergebenen Vornamen von Juli bis Dezember 2008

In diesem Teil der Arbeit werde ich nun die Vornamenstatistik der Babygalerie des Klinikums Duisburg in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 untersuchen. Zunächst werde ich meine Namenserfassung im Allgemeinen auswerten. Anschließend werde ich die meistvergebenen Namen nach ihrer Herkunft und Bedeutung analysieren und einige der Vornamen nach der Laut- und Silbenstrukturen untersuchen, um eventuelle Ähnlichkeiten und Unterschiede feststellen zu können. Dazu werde ich die Theorien Damaris Nüblings, Professorin für Historische Sprachwissenschaft des Deutschen an der Universität Mainz, über die derzeitige Entwicklung der Vornamen einbeziehen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Untersuchungen zur Vornamenwahl in der BRD in der 2. Hälfte 2008
Untertitel
Materialbasis: Babygalerie des Klinikums Duisburg
Hochschule
Universität Erfurt  (Sprachwissenschaft)
Veranstaltung
Eigennamen
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
22
Katalognummer
V139448
ISBN (eBook)
9783640489527
ISBN (Buch)
9783640489381
Dateigröße
469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Name, Vorname, Baby, Babynamen, Namensvergabe, Duisburg
Arbeit zitieren
Victoria Tutschka (Autor:in), 2009, Untersuchungen zur Vornamenwahl in der BRD in der 2. Hälfte 2008, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139448

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Untersuchungen zur Vornamenwahl in der BRD in der 2. Hälfte 2008



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden