Der Beitritt Chinas in die WTO

Folgen für China und die Weltwirtschaft


Hausarbeit, 2006

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO

3. Die Beitrittsregeln der WTO

4. Chinas Beitritt zur WTO
4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen
4.2. Probleme auf dem Weg Chinas zur WTO-Mitgliedschaft
4.2.1. Forderungen der Volksrepublik China an die WTO
4.2.2. Forderungen der WTO an die Volksrepublik China
4.2.2.1. Der Finanz- bzw. Bankensektor
4.2.2.2. Wirtschaftspolitische Aspekte

5. Auswirkungen des WTO-Beitritts für China und den Welthandel
5.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
5.2. Politische Auswirkungen

6. Schlussbetrachtungen

Quellenangaben

1. Einleitung

Die Welthandelsorganisation (WTO) ist seit dem 1. Januar 1995 die einzige international anerkannte Vertragsinstitution, die Regeln im Welthandel festlegt. Als Nachfolgeorganisation der GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) wurde sie am 16. April 1994 in Marrakesch, Marokko gegründet und nahm mit Jahresbeginn 1995 ihre Arbeit auf. Heute ist die WTO neben den Weltwährungsfonds und der Weltbank die dritte große internationale Wirtschaftsorganisation. Aktuell gehören ihr 149 Mitglieder an. China bemühte sich 15 Jahre lang um seine Aufnahme in die WTO, bis es schließlich am 11.12.2001 der Welthandelsorganisation beitrat. Dieser Schritt markiert den Abschluss eines Strategiewechsels, der im Jahre 1978 in die Wege geleitet wurde und China, aus einer fast vollständigen Abschottung von der internationalen Arbeitsteilung, zurück in das weltwirtschaftliche Geschehen geführt hat. Chinas WTO- Beitritt wird für das Land sowie das gesamte globale ökonomische und politische Gefüge gewichtige Veränderungen mit sich bringen.

In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche Probleme dazu führten, dass die Verhandlungen mit China erst 2001 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zunächst folgen einige Bemerkungen zu den Zielen und Aufgaben der WTO. Anschließend wird das WTO-Beitrittsverfahren kurz erläutert. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen sowie die Probleme Chinas auf diesem Weg werden im Punkt 4 dargelegt. Des Weiteren werden die möglichen Folgen des Beitrittes für China und den Welthandel veranschaulicht. Abschließend gibt Punkt 6, neben einer kurzen Zusammenfassung der Arbeit, einen Ausblick auf die Zukunft Chinas in Hinsicht seines WTO-Beitritts.

2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO

Die Aufgaben und Prinzipien der WTO resultieren noch aus den Verträgen der GATT, GATTS (General Agreement on Trade in Services) und TRIPS (Agreement on TradeRelated Aspects of Intellectual Property Rights).

Zu den Aufgaben der WTO gehören die Umsetzung, Verwaltung und das Funktionieren der geschlossenen Abkommen sowie die Verwirklichung ihrer Ziele. Dabei dient die WTO generell als globales Forum (öffentliche, weltweite Aussprache) für multilaterale Verhandlungen im Bereich des internationalen Handels. Sie verwaltet auch die Vereinbarungen über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung, auch Streitbeilegungvereinbarung genannt. Darüber hinaus überwacht sie die Mechanismen zur Überprüfung der Handelspolitik.

Im Interesse der Gestaltung der Weltwirtschaftspolitik arbeitet sie mit dem Internationalen Währungsfonds, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie deren Zweiganstalten zusammen.

Alle WTO-Mitglieder haben sich zur Einhaltung drei wesentlicher Prinzipien, bei der Ausgestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen, verpflichtet:

- Meistbegünstigungsprinzip
- Inländerbehandlungsprinzip
Transparenzprinzip

Eine weitere wichtige Grundregel untersagt den Mitgliedern, mengenmäßige Beschränkungen für den Import vorzunehmen. Heimische Produzenten dürfen hierbei nicht durch Zölle und Importquoten oder dem völligen Ausschluss von Importen geschützt werden.

Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. Damit ist es unmöglich, Handelsvergünstigungen nur einzelnen oder wenigen Staaten zu gewähren. Ausnahmen von Meistbegünstigungen gibt es für regionale Integrationsabkommen oder im Umgang mit so genannten Entwicklungsländern.

Dem Prinzip der Inländerbehandlung folgend, müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden. Es ist in allen Handelsabkommen der WTO festgeschrieben, für den Warenhandel (Art. III GATT), dem Handel mit Dienstleistungen (Art. XVII GATS) und für geistiges Eigentum (Art. III TRIPS).

Das P]rinzip der Transparenz besagt, dass alle nationalen Gesetze und Verordnungen, die Handelsbeschränkende Wirkung entfalten, offen gelegt werden müssen. Die jeweiligen Regierungen sind verpflichtet, ihre Gesetze den Vorschriften der WTO anzupassen.

3. Die Beitrittsregeln der WTO

Gründungsmitglieder der WTO wurden die Vertragsparteien des GATT von 1947. Sie benötigten nur noch die Ratifizierung des WTO-Übereinkommens, wie auch die Beifügung ihrer Zugeständnisse und Verpflichtungen im Bereich der Tarife und Dienstleistungen.1

Um Mitglied zu werden, müssen alle anderen Länder die Zustimmung von mindestens 2/3 aller WTO-Mitglieder erreichen. Die Bedingungen werden in bilateralen Verhandlungen mit einer Arbeitsgruppe aus interessierten Ländern ausgehandelt. Die Verhandlungen im Falle Chinas mit 37 interessierten Ländern zogen sich über 8 Jahre hin. Am wichtigsten waren dabei die Verträge mit den USA und der Europäischen Union.2

Als erstes müssen jedoch einige Verhandlungen zur Festlegung von Beitrittsbedingungen, welche sich auf die Prinzipien der WTO stützen, vollzogen werden. So ist der Kandidierende Staat verpflichtet, alle Übereinkommen der WTO vollständig zu übernehmen und umzusetzen, um von der Liberalisierung des Handels durch die WTO profitieren zu können.

Nach dem Beitrittsantrag werden das Außenhandelssystem und die Außenhandelsbeziehungen des betreffenden Staates überprüft. Anschließend werden multilaterale Verhandlungen mit einer speziell gebildeten Arbeitsgruppe geführt, denen bilaterale Verhandlungen mit den einzelnen Ländern des Arbeitsausschusses folgen. Nach Festsetzung der Konditionen werden von der Arbeitsgruppe ein Bericht und ein Beitrittsprotokoll erstellt. Letzteres muss von allen Mitgliedsstaaten überprüft werden, bis es anschließend vom Allgemeinen Rat verabschiedet werden kann.

4. Chinas Beitritt zur WTO

4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen

China gehörte schon 1947 zu den 23 Nationen, die mit der GATT ein weltumspannendes Handelsabkommen schlossen. Im kalten Krieg gegen die Kommunisten zog sich die Nationalregierung Chinas schon zwei Jahre später nach Taiwan zurück und kündigte 1950 das GATT-Abkommen.

Damit hatte die chinesische Regierung die Gelegenheit vertan, der WTO als Gründungsmitglied der GATT beizutreten.

Im Zuge der „sozialistischen Modernisierung“ 1979, nahm China diplomatische Beziehungen mit den USA auf. Die zaghaften Liberalisierungstendenzen führten dazu, dass China als Volksrepublik 1984 Beobachtungsstatus bei der GATT erhielt. Schon zwei Jahre später stellte die VR China den entscheidenden Antrag auf Wiederbeitritt mit dem Status eines Entwicklungslandes. Daraufhin setzte die GATT 1987 auf multilateraler Ebene, eine „Working Party“ zur Verhandlung über einen Beitritt Chinas ein. Die Verhandlungen kamen trotz Schwierigkeiten voran, bis im Juni 1989 die Ereignisse um das Massaker auf dem Platz des himmlischen Friedens zu einer vorübergehenden Suspendierung der Verhandlungen.

Nach einer langen Phase der Inaktivität wurden die Verhandlungen 1992 wieder aufgenommen. Zwei Jahre später unterzeichnete China in der Uruguay-Runde das Schlussdokument, wie auch das WTO-Abkommen. Dennoch schaffte die VR China nicht, die Beitrittsverhandlungen bis zur Deadline Ende Dezember 1994 abzuschließen, und verpasste dadurch ein zweites Mal die Chance, der WTO als Gründungsmitglied beizutreten.

Während sich in China im Verlauf der neunziger Jahre eine weitere Phase der Öffnung vollzog, zeichnete sich immer mehr ab, dass sich vor allem die bilateralen Beitrittsverhandlungen nicht auf die Schnelle abschließen ließen. Viele WTO Mitglieder verlangten von China spezifische Konzessionen und wollten sicherstellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen in Zukunft nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können.

Die spezielle Situation Chinas, eine Mischung aus Plan und Markt, verlangte substanzielle Änderungen im System selbst, was für China zweifelsohne eine große Herausforderung darstellte.

Letztlich konnten im Verlauf der Jahre die verschiedenen bilateralen Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht werden, wobei der Abschluss der Verhandlungen mit den USA besonders kompliziert war. Diese waren politisch brisant. In den USA gab es ein spezielles Gesetz für Staaten, zu denen auch China gehörte, welches die jährliche Vergabe des „Permanent Normal Trade Relations-Status (PTNR) verlangte. Dieser war mit der von der WTO vorgeschriebenen Gleichbehandlung aller Mitgliedsstaaten inkompatibel. So kam es in den USA zu teilweise grotesken, politischen Vorstößen, wie z.B. einer „House-Bill“, welche die USA gezwungen hätte, bei einem Beitritt Chinas die WTO zu verlassen.

Trotzdem schaffte China, nach mehr als fünfzehn Jahren zäher Verhandlungen, am 11. Dezember 2001 der WTO als Mitglied beizutreten.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Chronologische Darstellung der Beitrittsbemühungen Chinas bis Januar 20004

4.2. Probleme auf dem Weg Chinas zur WTO-Mitgliedschaft

Es gibt vielfältige Argumente, um die Schwierigkeiten der Beitrittsverhandlungen zu erklären. Diese sind auf der Seite Chinas, wie auch der WTO und ihren Mitgliedsstaaten zu suchen.

Zu Zeiten der Uruguay-Runde war die militärische Niederschlagung der Protestbewegung in Peking 1989 bestimmt ein Argument für Verzögerungen der Verhandlungen. Man war verunsichert, ob China seinen Reformkurs ernsthaft weiterführen würde.

Von Beginn an sah China seine Beitrittsbemühungen eher als grundlegende Wiederherstellung seines Status als Gründungsmitglied der GATT und nicht als neues Mitglied. Erschwerend kam die Tatsache hinzu, dass China, als Land mit einer „sozialistischen Marktwirtschaft eigener Prägung“, nicht vergleichbar mit anderen Mitgliedsstaaten ist. Demnach mussten die Verhandlungen andersartig, nicht nach bekannten Mustern, verlaufen. Ein Hauptstreitpunkt war Chinas Forderung, als Entwicklungsland anerkannt sowie als solches aufgenommen zu werden, um so in den Genuss einer Reihe von Vorzügen zu kommen. Statistische Indikatoren halfen bei der Lösung dieses Problems kaum weiter, da China zwar aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eher zu den entwickelten Ländern zählt, das Pro-Kopf-Einkommen jedoch beispielsweise sehr niedrig ist und eher dem eines Entwicklungslandes entspricht.

All diese „chinesischen Besonderheiten“ warfen nicht nur rechtstechnische Fragen auf, sie hatten auch psychologisch abschreckende Wirkungen auf die jeweiligen Verhandlungsparteien.

Hinderlich für den Vorantrieb der Beitrittsverhandlungen waren auch die eintransparenten Strukturen innerhalb Chinas, wie sie vor allem bei der Befugnisverteilung in den Institutionen zu finden sind. Gleichzeitig wirkte die große Anzahl an bürokratischen Hindernissen hemmend. Zudem war man sich innerhalb der chinesischen Regierungspartei KPCh über die Entwicklung des Landes und damit auch über den WTO-Beitritt nicht einig. Folglich führte das zu außen- und innenpolitischen Kursschwankungen.

„Nachdem die Erwartungen Chinas, als Gründungsmitglied in die WTO einzugehen, nicht erfüllt wurden, nahm die Bereitschaft Chinas zu erneuten Anstrengungen in diese Richtung, aufgrund der erfahrenen Enttäuschung, vorerst ab. Zu groß war die Befürchtung das Gesicht zu verlieren, was im chinesischen Kulturkreis eine große Rolle spielt. Mit dem Jahr 1999 intensivierte die chinesische Zentralregierung schließlich wieder ihre Bemühungen und beschleunigte somit den Beitrittsprozess. Dieser wurde zwar 1999, durch die Bombardierung der chinesischen Botschaft in Belgrad, seitens der NATO wiederum verzögert, führte jedoch nicht zum Abbruch der Verhandlungen„5

[...]


1 Vgl. Reuter, Eva (2003), S.10

2 Vgl. Chinas Beitritt in die WTO, Online im Internet: URL:<http://www.chinaseite.de/WTO_und_China.16.0.html

3 Vgl. Lewin, Manuel (2004), Online im Internet: http://www.wwz.unibas.ch/witheo/yvan/teaching/ss04/BAseminar/Manuel.Lewin.pdf

4 Vgl. BDI, Abteilung Außenwirtschaftspolitik, Online im Internet: http://www.china.ahk.de/gic/biznews/wto/china-beitritt-wto1.htm

5 Vgl. Reuter, Eva (2003), S.15

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Der Beitritt Chinas in die WTO
Untertitel
Folgen für China und die Weltwirtschaft
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V139251
ISBN (eBook)
9783640491155
ISBN (Buch)
9783640491384
Dateigröße
740 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschaftspolitik, WTO, GATT, BWL, VR China, Globalisierung, Weltwirtschaft, Internationale Verhandlungen, asien, verhandlung, verhandlungen, global, vwl, geldpolitik, menschenrechte, beitrittsverhandlungen, China, Taiwan, Weltpolitik
Arbeit zitieren
Mehmet Yay (Autor:in), 2006, Der Beitritt Chinas in die WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139251

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