Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen. Die Regelung des sogenannten Exit

Primär des VC-Gebers, aber auch der Initiatoren (der VC-Interessenten) und der Milestones


Seminararbeit, 2009

32 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhult

Literaturverzeichnis

1. Teil: Einleitung
A. Venture Capital und seine volkswirtschaftliche Bedeutung
B. Der Begriff Venture Capital
C. Meilensteinvereinbarungen
D. Exit-Vereinbarungen

2. Teil: Rechtliche Besonderheiten des Venture Capital Vertrage
A. Der Venture Capital Vertrag
I. Die Satzung
II. Die schuldrechtlichen Nebenabreden zur Satzung
1. Der Beteiligungsvertrag
2. Die Gesellschaftervereinbarung
B. Die vertragliche Ausgestaltung der Meilensteinfinanzierung
I. Die rechtliche Einordnung der Meilensteinfinanzierung nach GmbH-Recht
1. Begründung einer Nachschusspflicht gemäß § 26 GmbHG
2. Kapitalerhöhung
3. Schuldrechtlicher Vertrag
II. Arten von Meilensteinregelungen
III. Schlussfolgerung
C. Die vertragliche Ausgestaltung des Exit
I. Exit-Kanäle
1. Der Trade-Sale
2. Der Börsengang
3. Die Insolvenz
II. Wahl der Exit-Strategie
III. Die rechtliche Ausgestaltung des Exit
1. Mitveräußerungsrechte und -pflichten
2. Vorkaufsrechte
3. Börseneinführungsrechte
4. Liquidationspräferenzen
IV. Schlussfolgerung

3. Teil: Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Bascha, Andreas; Walz, Uwe: Hybride Finanzierungsinstrumente als Anreiz- und Kontrollmechanismen bei Venture Capital, Finanz Betrieb 2000, S. 410.

Baums, Theodor; Möller, Mathias: Venture Capital: U.S.amerikanisches Modell und deutsches Aktienrecht, 2000.

Betsch, Oskar; Groh, Alexander; Schmidt, Kay: Grüdungs- und Wachstumsfinanzierung innovativer Unternehmen, München, Wien, Oldenburg 2000.

Geigenberger, Isabel: Risikokapital für Unternehmensgründer - Der Weg zum Venture Capital, München 1999.

Grunewald, Barbara: Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, ZGR 1995, 68 - 92.

Heitzer, Bernd: Risikomanagement bei Venture CapitalFinanzierungen, Finanz Betrieb 2002, S. 471 - 478.

Hoffmann, Ralf; Hölzle, Achim: Die „liquidation preference“ in VC-Verträgen nach deutschem Recht, Finanz Betrieb 2003, S. 113.

Hoffmann, Ralf; Hölzle, Achim: Meilensteinregelungen in Venture Capital-Verträgen nach deutschem Recht, Finanz Betrieb 3/2004, S. 235.

Hüffer, Uwe: Aktiengesetz, 5. Auflage, München 2002.

Kropff, Bruno; Semler, Johannes: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage, München 2001.

Schmidt, Karsten: Gesellschaftsrecht, 4. Auflage, Köln 2002.

Scholz, Franz: Kommentar zum GmbH-Gesetz mit Anhang Konzernrecht, 9. Auflage, Köln 2002.

Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3. Auflage, München 2007.

V

Winkler, Christoph: Rechtsfragen der Venture CapitalFinanzierung, Berlin 2004.

Wrede, Thomas: Venture Capital, das US-amerikanische Modell und seine Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland, Bergisch Gladbach, Köln 1987.

Ziegert, Nicholas: Der Venture Capital Beteiligungsvertrag, Berlin 2005.

1. Teil: Einleitung

A. Venture Capital und seine volkswirtschaftliche Bedeutung

Venture Capital als eine Form der Beteiligungsfinanzierung findet insbesondere bei der Unterstützung und der Verwirklichung junger und innovativer Geschäftsideen Anwendung. Seine Boom-Phase erreichte der Venture Capital Markt im Jahre 2000, als viele durch diese Form der Frühphasenfinanzierung unterstützte Unternehmen vorwiegend aus dem IT-Bereich bis zur Kapitalmarktreife geführt wurden. Getrieben von einer unbefangenen Euphorie erreichten viele dieser Jung-Unternehmen eine durch ihre Börsenkurse verwirklichte Marktkapitalisierung, die zu diesem Zeitpunkt regelmäßig nicht mehr dem fairen Wert des dahinter stehenden Unternehmens entsprach. Diese Übertreibung in den Börsenkursen mündete schließlich in eine heftige Marktbereinigung, durch die zahlreiche ursprünglich durch Beteiligungskapital finanzierte Unternehmen vom Markt verschwanden. Während in diesem Zusammenhang im Jahre 1996 die Gesamtbruttoinvestitionen deutscher Beteiligungsunternehmen noch bei etwa € 0,7 Milliarden lag, vervielfachte sich dieser Wert in der Boom-Phase des Beteiligungskapitalmarktes im Jahre 2000 auf circa € 4,3 Milliarden.1 Zu diesem Zeitpunkt stellte die Finanzierung der Unternehmen über Venture Capital mit einem Anteil von 35,9% die bedeutendste Frühhasenfinanzierungsform dar.2 Der Zusammenbruch der Börsenkurse insbesondere der Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie führte zu einer weltweiten Depression und wirkte sich auch wesentlich auf den Beteiligungskapitalmarkt aus. In den folgenden Jahren mündete die Phase dieser Marktbereinigung in eine Konsolidierung derjenigen Unternehmen, die nicht durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe von dem Markt verschwunden sind. Im Zuge der Stabilisierung des wirtschaftlichen Umfeldes haben im Jahre 2007 die in Deutschland aktiven Beteiligungsgesellschaften mit € 4,1 Milliarden wieder fast so viel investiert, wie im Jahre 2000.3 Hierbei ist nach € 1.271,7 Millionen im Jahr 2005 und € 1037,7 Millionen im Vorjahr 2007 der Wert der Venture Capital Investitionen auf € 839,7 Millionen zurück gegangen, was einem Minus von 19,1 % entspricht. Allerdings stieg die Zahl der durch Venture Capital finanzierten Unternehmen auf 978 - ein deutlicher Zuwachs gegenüber den beiden Vorjahren (2006: 878 ; 2005: 901).4 Auch trotz des Rückgangs in dem durch Beteiligungsgesellschaften realisierten Finanzierungsvolumens ist die wirtschaftliche Bedeutung des Venture Capitals für den Standort Deutschland nicht mehr wegzudenken. Insbesondere durch eine funktionierende Frühphasenfinanzierung in Form des Venture Capitals, wird durch die gezielte Unterstützung von Jungunternehmen die Innovationskraft und hierdurch auch die nachhaltige Konkurrenzfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes garantiert. Deutlich wird dies dadurch, dass Venture Capital auf der Basis der Innovation hochwertige Arbeitsplätze schafft und zum Entstehen völlig neuer Wirtschaftszweige, wie etwa im Bereich des Internets, der Biotechnologie und der erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag leistet.5

B. Der Begriff Venture Capital

Neben der Herausarbeitung der wirtschaftlichen Bedeutung bedarf es vor allem der Klärung, was im Detail die Venture Capital

Finanzierung von anderen Beteiligungsfinanzierugsarten unterscheidet. Verwendung findet Venture Capital (VC) insbesondere im Sinne einer Anschubfinanzierung6, durch die die Eigenkapitalausstattung junger und wachstumsträchtiger Unternehmen verbessert wird, in dem der VC-Investor langfristig haftendes Eigenkapital dem Unternehmen zur Verfügung stellt, ohne hierfür wie beispielsweise Banken die Stellung von Sicherheiten oder Kreditzinszahlungen zu verlangen. Gleichgesetzt werden kann der Begriff des Venture Capitals im Deutschen daher mit Wagnis-oder Risikokapital, das einem unternehmerischen Vorhaben (Venture) bereitgestellt wird.

"Venture Capital ist [...] haftendes Eigenkapital, das von Investoren zur Entwicklung und Vermarktung von innovativen Produkten, Produktionsmethoden und Dienstleistungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, zur Verfügung gestellt wird. Bei den Beteiligungsobjekten handelt es sich entweder um kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU), die zum Zweck der wirtschaftlichen Auswertung der Idee gegründet wurden, oder um etablierte Firmen, für die das Innovationsvorhaben gravierende Auswirkungen auf die Struktur der Gesamtunternehmung hat. In beiden Fällen ergibt sich die Notwendigkeit einer zusätzlichen aktiven Managementunterstützung durch den Investor. Die Realisierung der Rendite erfolgt über die Veräußerung der Beteiligung nach erfolgreicher Markteinführung und nicht über eine regelmäßige Verzinsung des eingesetzten Kapitals."7

Gegenstand der Arbeit ist die vertragliche Ausgestaltung bei einer Frühphasenfinanzierung durch Venture Capital bei einem Software entwickelnden Jungunternehmen in der Gründungsphase. Außer

Betracht bleiben in diesem Zusammenhang andere Beteiligungsfinanzierungsarten wie beispielsweise durch Private Equity.

C. Meilensteinvereinbarungen

Die Gewährung von privatem Eigenkapital für Jungunternehmen, deren Geschäftsidee meist den Status der Marktreife noch nicht erreicht hat, stellt somit für den VC-Investor neben Ertragschancen auch ein erhebliches Risiko dar. Zu dem Zeitpunkt seines Investments besteht für den Investor keine Sicherheit darüber, ob das Jungunternehmen jemals einen realisierbaren Wertzuwachs aus seiner Tätigkeit heraus wird generieren können. Begründet in dieser Risikoaversion der VC-Geber hat sich in der Vergabepraxis das Konzept der Milestone-Finanzierung herausgebildet. Hierbei wird die Kapitalgewährung durch den Investor in mehrere Finanzierungstranchen unterteilt und an eine vorher mit dem Unternehmen abgestimmte Zielerreichung gebunden. Neben der juristischen Ausgestaltung einer Meilensteinfinanzierung sind vor allem auch Regelungen betreffend des Ausstiegs der Investoren aus einem VC-finanzierten Unternehmen von erheblicher Bedeutung.

D. Exit-Vereinbarungen

Sowohl auf der Seite der VC-Geber, also der Eigenkapitalinvestoren, als auch auf der Seite der VC-Nehmer, die in der Regel identisch mit den Gründern des Jungunternehmens sind, steht die Maximierung des Unternehmenserfolgs im Vordergrund. Beide Interessengruppen verwirklichen durch die Förderung des Projekts in Form von Eigenkapital bzw. eigener unternehmerischer Betätigung das Ziel, den größtmöglichen individuellen Ertrag aus ihren Investitionen zu ziehen. Die sich hieraus ergebende Relation ist also im Gegensatz zu anderen Beteiligungsakquisitionen als eine Partnerschaft auf Zeit zu qualifizieren, die mit dem Ziel eingegangen wird, durch den Exit einen größtmöglichen Return on Investment zu erzielen.8 Entscheidend in diesem Zusammenhang ist also die Art und Weise der vertraglichen Ausgestaltung zwischen den Beteiligten, durch die eine Realisierung des sukzessiv im Unternehmen generierten Wertzuwachses ermöglicht wird. Den oben beschriebenen und dem Interesse der Beteiligten entsprechenden Vorgang der Realisierung des durch die Frühphasenfinanzierung ermöglichten Wertzuwachses nennt man Exit. Hierbei lassen sich mehrere

[...]


1 BVK-Jahrbuch 2001, S. 62.

2 BVK-Jahrbuch 2001, S. 14.

3 BVK-Jahrbuch 2007, S. 7.

4 BVK-Jahrbuch 2007, S. 7.

5 Weitnauer, S. 2, RZ. 1 ff.

6 Weitnauer, S. 2, RZ. 1 ff.

7 Wrede, S.32 f.

8 Geigenberger, S. 143; Betsch, Groh, Schmidt, S. 135.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen. Die Regelung des sogenannten Exit
Untertitel
Primär des VC-Gebers, aber auch der Initiatoren (der VC-Interessenten) und der Milestones
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
32
Katalognummer
V139102
ISBN (eBook)
9783668329706
ISBN (Buch)
9783668329713
Dateigröße
936 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit behandelt intensiv das Thema der Vertragsgestaltung von Venture-Capital-Verträgen, wobei eine starke Fokussierung auf die Regelungen des sogenannten Exits der Kapitalgeber, aber auch der Kapitalnehmer und der Meilensteine vorgenommen wird. Veranschaulicht werden die einzelnen vertraglichen Gestaltungsalternativen anhand eines Start-up-Unternehmens in der Softwarebranche.
Schlagworte
Vertragsgestaltung, Venture, Capital, Verträgen, Seminar, Zivilrecht, Meilensteinfinanzierung, Exit, Exit-Strategie, Milestones, Börsengang, IPO, Share Deal, Asset Deal
Arbeit zitieren
Julius Dücker (Autor:in), 2009, Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen. Die Regelung des sogenannten Exit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139102

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