Staatliche Hilfen für angeschlagene Unternehmen. Sinn oder Unsinn?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit

2. Begriffserklärungen
2.1 Angeschlagene Unternehmen
2.2 Abgrenzung von real- und finanzwirtschaftlichen Unternehmen

3. Formen von staatlichen Hilfen
3.1 Begriffliche Definitionen
3.2 Staatliche Hilfen in der Finanzkrise (Konjunkturpaket I und II)
3.2.1 Kurzarbeit
3.2.2 Kreditprogramm (Wirtschaftsfonds Deutschland)
3.2.3 Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutschland)

4. Staatliche Hilfen für angeschlagene Unternehmen
4.1 Voraussetzungen für einen Antrag auf Staatshilfen
4.2 Finanzierungen, welche mittels Staatshilfen realisiert werden können
4.3 Entscheidungsabläufe über staatliche Hilfen
4.3.1 In kleineren Fällen
4.3.2 In größeren und grundsätzlichen Fällen

5. Pros und Contras staatlicher Hilfen für angeschlagene Unternehmen
5.1 Mikroökonomische Betrachtungsweise
5.2 Makroökonomische Betrachtungsweise
5.3 Politische und gesellschaftliche Betrachtungsweise

6. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Anhang

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1

Arbeitslosenquote 2009 in Prozent

Abbildung 2

Ablaufschema für einen KfW-Kreditantrag

Tabelle 3

Kriterien des Bundes für die Bewilligung von Staatshilfen

Vorbemerkung:

Alle geschlechtsbezogen erscheinenden Formulierungen im Folgenden gelten ohne jegliche Einschränkung für beide Geschlechter gleichwertig

1. Einleitung

Bereits im Jahr 1999 verkündete Altkanzler Gerhard Schröder die Rettung einer der größten deutschen Baukonzerne – die Holzmann AG. Rund zwei Jahre später war das Unternehmen endgültig pleite.[1] Ein unrühmliches Ende für einen Konzern mit einer über 150-jährigen Unternehmensgeschichte.

Nicht zuletzt aufgrund der globalen Weltwirtschaftskrise werden die Hilfeschreie großer Unternehmen nach Staatshilfen aktuell immer lauter, da Bankkredite seit der Lehmann Pleite im September 2008 äußerst restriktiv vergeben werden, was auch auf den weltweiten Vertrauensverlust im Interbankenhandel zurückzuführen ist.

Während angeschlagene Großkonzerne wie Opel, Schaeffler und Arcandor durch das hohe mediale Interesse der Öffentlichkeit in aller Munde sind und in den Reihen der Politik diskutiert werden, stellt sich die Frage, wer sich denn um die strauchelnde Mittelständler und kleineren Unternehmungen kümmert, stellen diese doch gemeinsam 70,5% der deutschen Arbeitsplätze zur Verfügung (siehe Abbildung a im Anhang).

1.1 Problemstellung

So lange die Unternehmen Gewinne erzielen wird die staatliche Deregulierung durch die Lobbyisten forciert – die Karten werden allesamt auf „freien Markt“ gesetzt, was vor allem in der Finanzwirtschaft zu beobachten ist.

Werden im Abschwung Verluste gemeldet, die oftmals primär durch fatale Managementfehler verursacht wurden, so ist sich kaum ein angeschlagenes Unternehmen zu schade beim Staat als Bittsteller vorstellig zu werden.

Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren kann keine akzeptable Lösung sein. Die Lehmann Pleite im Herbst 2008 war zwar ein warnendes Beispiel, dass man keine einzige bekannte Bank zugrunde gehen lassen kann, ohne eine neue Schockwelle durch die Weltwirtschaft zu jagen, jedoch ist diese Systemrelevanz bei realwirtschaftlichen Unternehmen keinesfalls gegeben.[2]

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Neben dem Anspruch einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Formen von staatlichen Hilfen zu verschaffen, sollen die hierfür notwendigen Voraussetzungen und Entscheidungsabläufe dargestellt werden.
Nicht zuletzt setzt sich das vorliegende Werk mit den Pros und Contras der staatlichen Hilfen für angeschlagene Unternehmen aus verschiedenen Betrachtungsweisen auseinander.

Während sich die Ökonomen zwischen den neoklassischen Lägern und dem Keynesianismus aufspalten, versucht der Autor eine weitestgehend neutrale Position einzunehmen, um die Vor- und Nachteile staatlicher Hilfen möglichst objektiv zu beleuchten.

2. Begriffserklärungen „Definieren heißt ausschließen und negieren.”

( José Ortega y Gasset (1883-1955), span. Philosoph, Soziologe u. Schriftsteller)

Zunächst werden die nachfolgenden Begrifflichkeiten definiert und voneinander abgegrenzt:

2.1 Angeschlagene Unternehmen

Ein angeschlagenes Unternehmen wird als solches deklariert, sobald erkennbar wird, dass die betriebsnotwendige Liquidität mittelfristig gefährdet ist.

Dies ist der Fall, wenn z.B. Anschlusskredite bei relativ niedrigem Eigenkapitalanteil nicht mehr ohne Weiteres verlängert werden können, oder wenn zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit essentielle Investitionen nicht finanziert werden können.

Davon abzugrenzen ist eine bereits drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Illiquidität, da in diesem Fall gem. § 18 der neuen Insolvenzordnung seit dem 01.01.1999 zwingend Insolvenz beim Amtsgericht beantragt werden muss.

2.2 Abgrenzung von real- und finanzwirtschaftlichen Unternehmen

Während bei Banken als Teil der finanzwirtschaftlichen Unternehmen eine Insolvenz ausgeschlossen werden muss, um eine systemische Kettenreaktion,

welche sich auf die Realwirtschaft überträgt per se zu vermeiden, ist eine geregelte Insolvenz eines Unternehmens aus der Realwirtschaft – gerade in Deutschland eine Option.[3]

Das deutsche Insolvenzverfahren ist nämlich nicht auf Zerstörung und Zerschlagung eines Industriestandortes aus, sondert bietet dem jeweiligen Unternehmen eine reale Sanierungschance.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das vorliegende Werk ausschließlich mit staatlichen Hilfen für realwirtschaftliche Unternehmungen, da aus vorgenanntem Grund ohnehin nur diese zur Disposition stehen dürfen.

3. Formen von staatlichen Hilfen

„Um die Kreditversorgung der Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten

zu sichern, haben wir (…) den Wirtschaftfonds Deutschland beschlossen (…)”

( Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie)

3.1 Begriffliche Definitionen

Unter staatlichen Hilfen werden jegliche Maßnahmen verstanden, die den Unternehmungen unterstützend dienen, um die laufende Geschäftstätigkeit finanzieren zu können. Dies kann sowohl durch temporäre Kostensenkungsmaßnahmen erfolgen, welche auch sofort wirken, so wie es beispielsweise bei der Kurzarbeit der Fall ist. Auf der anderen Seite stehen umfassende Kredit- und Bürgschaftsprogramme des Bundes zur Disposition, die im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II von der Regierung beschlossen wurden und hinter dem Begriff „Wirtschaftsfonds Deutschland“ stehen.

Während der Wirtschaftsfonds Deutschland den Unternehmen Fremdkapital verschafft, stellt die Verstaatlichung bzw. Teilverstaatlichung eine Sonderform der staatlichen Hilfsmaßnahmen dar. Um ein Unternehmen von der Insolvenz zu retten, verschafft der Staat dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital, indem er Unternehmensanteile erwirbt.

[...]


[1] Vgl. Lange,K. 2004 online: Risiken nicht korrekt beschrieben. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,330349,00.html, 12.09.2009

[2] Vgl. Sinn, H.-W.: Kasino Kapitalismus, 2.Aufl., Berlin 2009, S. 238

[3] Vgl. Bofinger, P.: Ist der Markt noch zu retten?, 1. Aufl., Berlin 2009, S. 44ff.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Staatliche Hilfen für angeschlagene Unternehmen. Sinn oder Unsinn?
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V139035
ISBN (eBook)
9783640477340
ISBN (Buch)
9783640477036
Dateigröße
1029 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatshilfen, Deutschlandfonds, Deutschland, Hilfe, Unternehmen, Unternehmensfinanzierung, Finanzierung, Wirtschaftsfonds
Arbeit zitieren
Markus Fost (Autor:in), 2009, Staatliche Hilfen für angeschlagene Unternehmen. Sinn oder Unsinn?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139035

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