Der Blasphemievorwurf im religionswissenschaftlichen Vergleich


Seminararbeit, 2003

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herkunft und Bedeutung von Blasphemie

3. Vormoderne Blasphemie
3. 1. Der Fall Sokrates
3. 2. Der Fall Jesus von Nazareth

4. Moderne Blasphemie
4. 1. Der Fall George Grosz
4. 2. Skandal um Jesus Christus – eine kleine Chronik
4. 3. Der Fall Salman Rushdie
4. 5. „Die Satanischen Verse“

5. Formaler Vergleich: „Christus mit der Gasmaske“ und „Die Satanischen Verse“
5. 1. Medium
5. 2. Form
5. 3. Inhalt
5. 4. Motivation

6. Voraussetzungen für Blasphemie
6. 1. Objektive Voraussetzungen
6. 2. Subjektive Voraussetzungen

7. Schluss

8. Literatur

9. Anhang
9. 1. George Grosz „Christus mit der Gasmaske“
9. 2. Ayatollah Khomeini, Persischer Originaltext der Fatwa, 23. 2. 1989

1. Einleitung

Im vergangenen Wintersemester fand am Institut für Islamwissenschaft der Universität Bern ein Proseminar über das Werk „Die Satanischen Verse“ des indischen Schriftstellers Salman Rushdie statt. Im Rahmen dieses Poseminars tauchte neben der literaturwissenschaftlichen und sozialpolitischen Analyse des Romans auch der Aspekt „Blasphemie“ auf. Da dieses Thema nicht nur im Islam, sondern auch in anderen Religionen eine Rolle spielt, kam ich auf die Idee, Blasphemie in einem religionswissenschaftlichen Vergleich zu untersuchen.

Der Vorwurf der Blasphemie ist eng mit der europäischen Kulturgeschichte verbunden und weist gleichzeitig eine hohe aktuelle Brisanz auf. Wenn man einmal anfängt, in der Geschichte nach Fällen zu stöbern, in denen dieser Vorwurf erhoben wurde oder gar zu einem gerichtlichen Prozess geführt hat, sieht man sich schnell einer gewaltigen Menge von Material gegenüber. Allein die Blasphemie-Fälle in der mittelalterlichen Geschichte der römisch-katholischen Kirche können schon Bände füllen. Der Historiker Alan Cabantous hat sich dieses enorme Projekt vorgenommen.[1] Dabei könnte man das Augenmerk auf Blasphemie in der frühchristlichen Zeit richten, als die eben entstandene Kirche mit der Kanonisierung beschäftigt war, um eine einheitliche Lehre rang und sich in diesem Kontext mit „abweichenden Meinungen“ konfrontiert sah.[2] Die Entwicklung des Protestantismus und der Religionskriege könnte unter dem Gesichtspunkt der Blasphemie untersucht werden.[3]

Oder man konzentriert sich auf die mystischen Bewegungen im Christentum, Islam oder Judentum und untersucht den Blasphemievorwurf bei grossen spirituellen Lehrmeistern: Diese sprachen aus der unmittelbar eigenen Gottesschau und gingen damit über die Lehren der Bibel und der kirchlichen Dogmen weit hinaus. Dazu zählen zum Beispiel Meister Eckehart, der als Ketzer angeklagt und verfolgt wurde,[4] oder Al-Halladsch aus der islamischen Mystik.[5]

Die Fragestellung dieser Arbeit lässt die oben genannten Aspekte bewusst ausser Acht und geht dahin, welche Elemente von Blasphemie nicht mehr ausschliesslich mit der jeweiligen Religion zusammenhängen, in deren Kontext sie geschieht, d. h. welche „Gemeinsamkeiten“ sich in Blasphemiefällen feststellen lassen.

Für einen religionswissenschaftlichen Vergleich galt es dennoch, aus der Fülle dieses historischen Materials auszuwählen. Daher werden vier Figuren aus verschiedenen Religionen genauer vorgestellt.[6]. Alle Fälle waren mit aufsehenserregenden Prozessen verbunden;

sie fallen sowohl durch die persönlichen Schicksale der Blasphemiker, als auch durch die kulturgeschichtlichen Folgen auf, die sie ausgelöst haben . Die ersten beiden - aus der polytheistischen Tradition des antiken Griechenlands[7] und dem Judentum - sollen verschiedene Spielarten von Blasphemie veranschaulichen. Die letzten beiden Fälle stammen aus dem Christentum und dem Islam des 20. Jahrhunderts; diese „moderne“ Blasphemie möchte ich im Hinblick auf Medium, Form, Inhalt und Motivation untersuchen und dabei die Gemeinsamkeiten sowie die spezifisch religionsbezogenen Unterschiede herausarbeiten.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Voraussetzungen für Blasphemie eingehen. Dabei wird zwischen „objektiven“ (betreffend den gesellschaftlichen Kontext, in dem die Blasphemie stattfindet) und den „subjektiven“ (persönliche Hintergründe des Blasphemikers) Voraussetzungen unterschieden. Diese strukturelle Analyse von Blasphemie hat ebenfalls ein religionsvergleichendes Ziel. Ich möchte untersuchen, inwiefern diese Voraussetzungen auf die vorgestellten Beispiele zutreffen und herausfinden, ob es Gemeinsamkeiten gibt, die sich unabhängig sowohl von ihrem historischen als auch ihrem religionsspezifischen Kontext darstellen.

Als wichtige Quelle für diese Seminararbeit diente mir das Buch „Blasphemie - Die Affäre Rushdie in religionswissenschaftlicher Sicht“, das 1998 als Dissertation von Gereon Vogel herausgegeben wurde, sowie die Diskussionsnotizen während des islamwissenschaftlichen Proseminars in Bern. Da die wissenschaftliche Literatur über Blasphemie meist auf spezielle historische Aspekte konzentriert ist, stammt das weitere Quellenmaterial vorwiegend aus verschiedenen Lexika und Zeitungsartikeln, die moderne Auseinandersetzungen um Blasphemie zum Thema haben.

2. Herkunft und Bedeutung von Blasphemie

Der Begriff „Blasphemie“ stammt aus dem Griechischen (blasphemía) und meint in der deutschen Übersetzung „Gotteslästerung“. Sowohl im jüdischen als auch im römischen Recht findet sich der Tatbestand „Blasphemie“, daher ist er heute durch die europäischen Rechtstraditionen und das monotheistische Gottesbild geprägt.[8]

In der ursprünglichen Bedeutung meinte der Begriff wahrscheinlich ganz allgemein eine Schmähung, eine verächtliche Äusserung auf affektive oder emotionale Weise.[9]

Im besonderen bezieht sich dieser Begriff aber auf die Inhalte religiösen Glaubens. Ausgangspunkt für das Delikt „Blasphemie“ gilt das dritte der Zehn Gebote in der Hebräischen Bibel: „Du sollst den Namen deines Herrn nicht missbrauchen! Denn der Herr lässt nichts ungestraft.“[10] Unter Blasphemie verstand man in der Geschichte eine ganze Klasse von Äusserungen – Majestätsbeleidigungen, abweichende Lehrmeinungen oder die Verletzung von religiösen Geboten.[11] Diese Bedeutungswandel zeigen, dass es sich bei Blasphemie um einen schillernden Begriff handelt, der eine klare Definition braucht.

Für diese Seminararbeit greife ich auf die Definition von Gereon Vogel zurück. Er geht weit zurück zu den anfänglichen Bedeutungen von Blasphemie und meint, der Ausdruck solle gleichbedeutend sein mit „Äusserungen und Sprechakten, die dem Selbstverständnis von Gläubigen zufolge die Religion in ihren wesentlichen Elementen gefährden.“[12] Diese zunächst vage erscheinende Definition bietet die Möglichkeit, Blasphemie religionswissenschaftlich zu untersuchen – da man nicht bereits durch die Definition z. B. auf einen bestimmten Gott festgelegt ist.[13] Besonders wichtig für dabei auch das Element einer „Kommunikationsgemeinschaft“ zwischen einem Blasphemiker und den Gläubigen –

denn die Schmähung einer Gottheit, an die niemand glaubt, ist keine Blasphemie.[14] Ebenso gehört eine öffentliche Anschuldigung von Seiten einer Gruppe von Gläubigen dazu, um von Blasphemie sprechen zu können.[15]

3. Vormoderne Blasphemie

Eine erste wichtige Unterscheidung kann bereits bei der chronologischen Position von Blasphemiefällen vorgenommen werden. Es fällt auf, dass die „vorneuzeitlichen Blasphemie“, die sich in der Zeit bis zur Aufklärung abgespielt hat, überwiegend religiöse oder philosophische Erneuerer betreffen. Oft erklingt dabei der Vorwurf, der Blasphemiker habe sich einen „illegitimen Status angemasst“.[16] Dabei spielt die enge Verflechtung von Religion und Politik eine Rolle, denn die empörten Gläubigen konnten auf die Unterstützung der weltlichen Macht hoffen, um gegen einen solchen Frevler vorzugehen. Unter dem Einfluss der Aufklärung änderten sich diese Voraussetzungen. Das „Religionsdelikt“ trat an die Stelle der Gotteslästerung. Mit dem Recht auf Meinungsfreiheit schützte der Staat eine sachlich motivierte Kritik an religiösen Institutionen und weigerte sich, Gotteslästerer zu betrafen und auszugrenzen. Der Rechtsschutz richtet sich mehr auf die religiösen Gefühle des einzelnen, nicht mehr auf die Würde Gottes.[17] Bei den „modernen“ Fällen handelt es sich daher vor allem um Künstler, die diese Gefühle angeblich verletzt haben. Ihnen wird meistens die dargestellte Form ihrer Äusserungen ebenso vorgeworfen wird wie der Inhalt an sich.

3. 1. Der Fall Sokrates

Der erste Fall stammt aus der griechischen Antike. Um 470 v. Chr. wird Sokrates in einer Athener Bildhauerfamilie geboren.[18] Seine Kindheit und Jugend sind massgeblich von einer neuen Bewegung geprägt, einem „stark rational geprägtes Denken“, ebenso wie von den Versuchen, eine neue Staatsform, die „Demokratie“, im Stadtstaat zu etablieren.[19]

Die Vertreter dieses „neuen“ Denkens nennen sich nach dem griechischen Begriff für Weisheit „Sophisten“ und äussern auch religionskritische Theorien. Sokrates nimmt an der Bewegung seiner Zeit teil, aber er bewahrt eine sachliche Distanz. Er konfrontiert alle und jeden mit seinen unbequemen Fragen, aber er äussert sich nicht revolutionär. Als er bereits über 70 ist, wird er gerichtlich angeklagt. Der Vorwurf lautet „die Götter des Staatskults nicht anzuerkennen, neue Gottheiten eingeführt zu haben und die Jugend zu verführen.“[20]

Im Prozess bekennt sich Sokrates zu seiner philosophischen Gesprächstätigkeit, aber er bezeichnet sich als loyaler Bürger Athens und der dort geltenden Gesetze. Vor allem die Anschuldigung der Gottlosigkeit weist er zurück. Er meint, Opfer einer Intrige von Ignoranten zu sein und verteidigt seine Ehre:

„Das ist es auch, dem ich unterliegen werde, wenn ich unterliege, nicht dem Meletos, nicht dem Anytos, sondern dem üblen Ruf und dem Hass der Masse, dem auch schon viele andere treffliche Männer unterliegen mussten und, glaube ich, noch ferner unterliegen werden, und es ist wohl nicht zu besorgen, dass er bei mir sollte stehen bleiben.“[21]

Seine Verteidigung nutzt ihm jedoch nicht, sondern provoziert eher die Richter, die ihn zum Tode verurteilen. Da er nicht bereit ist, sich durch Bestechung freizukaufen, stirbt er

399 v. Chr. durch eigene Hand und wird posthum zum Vorbild für die Märtyrer.

Nirgends ist festzustellen, gegen welche Götter er sich explizit ausgesprochen haben soll. Aber die Anklage seiner Gegner bezieht sich ausdrücklich auf religiöse Inhalte.

Dieser Sachverhalt hat zu vielen Spekulationen geführt, und manche Wissenschaftler sind der Ansicht, dass Blasphemie nicht der Grund war, der letztlich zu einer Klage geführt habe.

Der Journalist I. F. Stone meint z. B., dass Sokrates unerreichbar hoher Begriff von Tugend und seine mögliche Absicht, die Demokratie abzuschaffen, eher für den Prozess verantwortlich waren.[22] Die Quellen jedoch sprechen von religiösen Gefährdungen – in diesem Fall kann das dauernde und respektlose Infragestellen für die Mehrheit der Gläubigen eine Provokation ihres Glaubens bedeuten.[23]

Für die Einordnung des Falls „Sokrates“ im Kontext der Blasphemie kann man bei ihm am ehesten von Asebie sprechen – ein in der klassischen griechischen Religion üblicher Begriff für „Gottlosigkeit“.[24] Im Gegensatz zum Atheismus, Agnostizismus, zum Unglauben oder zur Säkularität beinhaltet dieser Ausdruck einen Bezug zum religiösen Kult und zu einer gewissen Teilnahme an diesem Kult.[25]

3. 2. Der Fall Jesus von Nazareth

Der zweite Fall hat die europäische Geschichte noch mehr beeinflusst, weil er gleichzeitig Gründungsstein der neuen Religion wurde, die bis heute in Europa vorherrschend ist.

Jesus von Nazareth wird durch eine Stimme vom Himmel bei seiner Taufe zum Sohn Gottes erklärt und beginnt eine Zeit des halböffentlichen Wirkens. Er bewirkt zahlreiche „paranormale“ Jüngerberufungen und Heilungen[26], wobei schon am Anfang dieser Zeit der Blasphemievorwurf in der Luft liegt – weil er einem Gelähmten die Sündenvergebung zugesprochen hat, was nach der verbreiteten jüdischen Auffassung allein Gott zusteht.[27]

Als Jesus in der Hauptstadt Jerusalem öffentlich auftritt, zieht er Aufmerksamkeit durch provokative Zeichenhandlungen, Streitgespräche und apokalyptische Reden auf sich. Während des Pesach-Festes wird er festgenommen und vor dem höchsten Gremium des damaligen Judentums, den Hohen Rat, Zeugen gegenübergestellt. Der Evangelist Markus schildert die Szene folgendermassen:

„Da stand der Hohepriester auf, trat in die Mitte und fragte Jesus und sprach: Antwortest Du nichts auf das, was diese gegen dich bezeugen? Er aber schwieg und antwortete nichts. Da fragte ihn der Hohepriester noch einmal und sprach zu ihm: Bist du der Christus, der Sohn des Hochgelobten? Darauf nun sprach Jesus: Ich bin´s; und ihr werdet den Menschensohn zur Rechten der Kraft sitzen und mit den Wolken des Himmels kommen sehen. Da zerriss der Hohepriester seine Kleider und sprach: Was bedürfen wir weiterer Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört.“[28]

Der Hohe Rat erwirkt, dass Jesus von den römischen Prokurator Pontius Pilatus zum Tod verurteilt wird. Jesus wird am Kreuz hingerichtet.

Auch bei diesem Fall ist es problematisch, Blasphemie als alleinigen Grund für die Anklage Jesu zu bezeichnen, auch wenn die anderen kanonischen Evangelien ebenfalls davon sprechen und die Gotteslästerung als causa mortis angeben. Es ist eben nicht eindeutig, ob allein der Anspruch Jesu, Menschensohn oder der Messias zu sein, als gotteslästerliche Rede interpretiert wurde. Der „tödliche Konflikt“, wie er in der Forschung oft bezeichnet wird, soll eher durch die Kritik Jesu an der Gesetzesfrömmigkeit der pharisäischen Kreise entstanden sein. Mit der Tempelreinigung soll er die wirtschaftliche Grundlage der sadduzäischen Aristokratie in Frage gestellt haben und gleichzeitig deren Ausschliesslichkeitsanspruch bei der Heilsvermittlung. Auch der römischen Besatzungsmacht wird bei dem Prozess eine wichtige Rolle zugewiesen – statt an einer „Gotteslästerung“ seien die Römer mehr an der Unterdrückung messianischer Unruhen während der Pesachzeit interessiert gewesen.

[...]


[1] Cabantous, Geschichte

[2] Religion in Geschichte und Gegenwart, Sp. 1441ff.

[3] ebd., Sp. 1445ff.

[4] Meister Eckehards Satz „Wer Gott selbst lästert, lobt Gott“ wurde mit einem Bannfluch belegt, vgl. www.regina-berlinghof.de/mystik.htm: Die Antworten der Mystiker auf Gotteslästerung. Nachträge zur Diskussion um Salman Rushdie und Annemarie Schimmel

[5] Al-Halladsch schockierte öffentlich mit seinem Ausspruch „Ana l-haqq – Ich bin die göttliche Wahrheit“[5] und wurde schließlich hingerichtet, vgl. Vogel, Blasphemie, S. 20

[6] Allerdings erschien es sinnvoll, zur Einordnung der gewählten Figuren noch weitere Blasphemie-Fälle zu erwähnen, die allerdings nur einer kurzen Veranschaulichung dienen.

[7] Die Bedeutung des Blasphemievorwurfs in den polytheistischen Religion wird allerdings in dieser Arbeit nicht weiter berücksichtigt.

[8] Jödicke, Blasphemie, S. 167

[9] In der griechischen Literatur finden sich nur wenige Hinweise auf Blasphemie, in Gesetzestexten überhaupt keine. Die meisten Anspielungen finden sich bei Platon

[10] Exodus, 22, 27

[11] Jödicke, Blasphemie, S. 167

[12] Vogel, Blasphemie, S. 39-41

[13] Wie ich im Verlauf dieser Arbeit zeigen möchte, ist gerade die deutsche Übersetzung „Gotteslästerung“ sehr unzutreffend, da sich Blasphemievorwürfe in der heutigen Zeit keineswegs auf „Gott“ beziehen müssen.

[14] Vogel, Blasphemie, S. 272

[15] Jödicke, Blasphemie, S. 167

[16] Vogel, Blasphemie, S. 35. Vogel trifft diese Unterscheidung zwischen „vormodernen“ und „modernen“ Blasphemiefällen, allerdings lassen sich nicht alle von ihm gewählten Beispiele in die Unterscheidung „religiöse, philosophische Erneuerer“ und „Künstler“ einordnen.

[17] Jödicke, Blasphemie, S. 167

[18] vgl. Patzer, Sokrates

[19] Dabei handelte es sich nicht um eine Demokratie im heutigen Sinne, da Sklaven und Frauen ausgeschlossen waren

[20] Platon, Verteidigung, 24 b-c/S. 15

[21] Platon, Verteidigung, 28 a-b/S. 18f.

[22] www.inkultura-online.de/sokra.htm: Buchkritik I. F. Stone, Der Prozess gegen Sokrates

[23] Levy, Blasphemy, S. 568ff. Auch andere Fälle von Religionsvergehen, die z. B. als Asebie, Häresie und Apostasie bezeichnet werden, können unter dem Begriff der Blasphemie subsummiert werden

[24] In der Literatur wird der Prozess des Sokrates als Asebieprozess bezeichnet, der Ausdruck ASEBEIA fällt jedoch in Platons Apologie nicht.

[25] Im alten Griechenland war zumeist nicht der kognitive Atheismus ein Problem, es ging vielmehr um die Beteiligung an den der Vorstellung nach „gemeinschaftserhaltender Pietätspflichten“, Merkel, Gotteslästerung , Sp 1188

[26] Schilderung nach Vogel, Blasphemie, S. 17

[27] Die Bibel, Einheitsübersetzung, Evangelium nach Markus

[28] Mk 14, 60ff. Zerreissen der Kleider bei Blasphemie ist in Israel ein alter Brauch, der insbesondere Trauer bekundet, er ist z. B. in 2Kön 18,37 bezeugt, wo auch ein sehr weiter Begriff von Blasphemie vorkommt.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Der Blasphemievorwurf im religionswissenschaftlichen Vergleich
Hochschule
Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz)  (Vergleichende Religionswissenschaft - sozialwissenschaftliche Optiob)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
27
Katalognummer
V13861
ISBN (eBook)
9783638193986
Dateigröße
694 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Blasphemievorwurf, Vergleich
Arbeit zitieren
Ann-Katrin Gässlein (Autor:in), 2003, Der Blasphemievorwurf im religionswissenschaftlichen Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13861

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