Die Funktion und Bedeutung des englischen Parlaments bei Thronwechseln in den Rosenkriegen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das englische Parlament
1.1. Zusammensetzung und Wahl
a) Der Kiönig
b) Die lords
c) Die commons
d) Der speaker der commons
1.2. Rechte und Kompetenzen
a) Gerichtsbarkeit
b) Gesetzgebung
1.3. Die Autorität des Parlaments

2. Das Parlament und die Thronwechsel der Rosenkriege
2.1. Das erste Parlament Edwards IV. im Jahr 1461
2.2. Das Parlament der readeption im Jahr 1470
2.3. Das erste Parlament Richards III. im Jahr 1484

3. Die Funktion und Bedeutung des Parlaments
3.1. Strukturelle Einschränkungen des Parlaments bei den Thronwechseln
3.2. Der Stellenwert der Parlamentsbestätigung

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Schon der Name „Rosenkriege" lenkt das Auge des Betrachters auf die Bluttaten dieser Perio-de der englischen Geschichte, dessen Geschehnisse von dem Glacis der shakespeareschen Dramen iiberzogen sind. Bei der Frage aber, welche Strukturen des politischen Systems die Handlungen der Beteiligten beeinflussten, steht das Parlament an prominenter Stelle, eine Wahrnehmung, die wahrscheinlich auch durch seine heutige Bedeutung ausgelöst wird. Des-wegen soll in dieser Arbeit die Funktion und Bedeutung des Parlaments bei den Thronwech-seln, den Kristallisationspunkten der politischen Macht, in den Rosenkriegen untersucht wer-den. Zuerst betrachten wir die Zusammensetzung, die Kompetenzen und die Autorität des Parlaments.1 Ebenfalls sollen hier allgemeine Einschränkungen des Parlaments zur Sprache kommen. Im zweiten Kapitel sollen neben den Parlamentsbeschliissen und ihrer Bedeutung nach den drei Thronwechseln in den Rosenkriegen untersucht werden, welche Instrumente benutzt wurden, um das Parlament zu kontrollieren. Abschließend soll die Rolle des Parla-ments bei den Herrschaftswechseln bewertet und die Frage beantwortet werden, worin die Griinde dafiir lagen, dass Edward IV., Heinrich VI. und Richard III. die Bestätigung des Par-laments suchten.

Zur Beantwortung der Fragen sollen vor allem die Petitionen herangezogen werden, in denen sich Edward IV. und Richard III. vom Parlament bestätigen ließen sowie zeitgenössische Chroniken, die das Parlament erwähnen. Da die Bestätigungen des Parlaments von der Propa­ganda des jeweiligen Machthabers geprägt sind, enthalten sie Hinweise darauf, wie man seine Stellung am besten zu rechtfertigen glaubte. Diese Uberlegungen fallen bei den benutzten Chroniken beziiglich des Parlaments weniger ins Gewicht.

Zum Parlament im Allgemeinen haben Chrimes mit seinen „English Constitutional Ideas" und Maitland wegweisende Arbeiten vorgelegt. Brown bietet einen konzisen Uberblick iiber Zusammensetzung und Arbeitsweise des Parlaments. So viel iiber das englische Parlament geschrieben wurde, so selten analysierte man ausfiihrlich dessen Funktion in den Rosenkrie-gen. Butt machte in seiner Arbeit klar, in welchem Spannungsfeld die Parlamente bei ihren Beschliissen nach den Thronwechseln standen. Die beiden Aufsätze von Dunham und Wood sowie McKenna als Vertreter eines konstitutionalistischen sowie eines legitimistischen Ansat-zes regen zu einer Diskussion iiber die Bedeutung der Parlamente in den Jahren 1461, 1470/1471 und 1484 an. Daneben beschäftigten sich Autoren wie Ross, Gairdner oder A. J. Pollard im Rahmen ihrer Arbeiten iiber Edward IV. und Richard III. auch auf kleinem Raum mit der Rolle des Parlaments bei deren Herrschaftsiibernahmen.

1. Das englische Parlament

1.1. Zusammensetzung und Wahl

a) Der König

Fiir das Parlament stellte der König das wichtigste Element dar. Er berief das Parlament ein, vertagte es, löste es auf und legte die Tagesordnung fest, auf der die königlichen Angelegen-heiten an erster Stelle standen. Starb der König während des Parlaments, hatte dies das Ende des Parlaments zur Folge. Das Königtum war so eng mit dem Parlament verbunden, dass bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts keine Darstellungen des Parlaments ohne den König in dessen Mitte zu finden sind. So stellte auch jedes im Parlament beschlossene Gesetz im Prinzip einen Akt des Königs in seinem Parlament dar.2

Der König konnte nicht unabhängig vom Parlament agieren. Er war an Tradition, Recht und Gesetz gebunden, konnte aber nicht angeklagt werden. Zudem schränkte das Recht des Par-laments, Steuern zu gewähren, die Handlungsfreiheit des Königs ein und in Politikbereichen wie Kriegs- und Außenpolitik hatte er gemeinsam mit seinen Lords im Parlament zu beraten. Zudem legte ihm der Krönungseid auf, zum Wohle des Volkes zu handeln und fiir Gerechtig-keit einzutreten.3 Trotzdem iiberwog die Macht des Königs gegeniiber dem Parlament. Er kontrollierte es durch die Einberufung und Auflösung. Wie oft ein König das Parlament ein-berief, hing allerdings auch von seiner finanziellen Situation ab. Zudem konnte der König die Zusammensetzung des Parlaments beeinflussen, da er neue peers erheben konnte und bei Bi-schofswahlen die Kandidaten nominierte. Er hatte das Recht neue boroughs einzurichten und konnte Wahlen manipulieren bzw. manipulieren lassen, um seine Anhänger in den commons zu platzieren, die dort die Diskussion zugunsten des Königs beeinflussten. Die Gesetzgebung unterlag ebenfalls der Kontrolle des Königs, da er gegen Petitionen ein Veto besaB und da er selbst Petitionen als Gesetze im Parlament vorlegen konnte.4

b) Die Lords

Das Oberhaus des Parlaments bestand aus den weltlichen und geistlichen Fiirsten Englands sowie aus Richtern, Beamten und Beratern, von denen im 15. Jahrhundert nur noch die Rich­ter und ser'eants iibrig blieben, die die Lords bei rechtlichen Fragen konsultierten. Sie alle er- hielten persönliche Ladungen des Königs zum Parlament.5 Die Zahl der peers schwankte unter der Herrschaft Heinrichs VI. zwischen 23 und 55 und betrug unter Edward IV. bis zu 50 Per-sonen.6 Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts nahmen die lords die Teilnahme am Parlament zunehmend als ein Privileg wahr, was sich in der Unterscheidung der lords nach Rängen mithil-fe von Uniformen ausdriickte und darin, dass sie versuchten herauszufinden, wann ihre Vor-fahren zum ersten Mal zum Parlament geladen worden waren, um ihr Anrecht auf einen Par-lamentssitz abzusichern. Die daraus resultierende Exklusivität fiihrte dazu, dass die lords noch mehr auf ihrer Rolle als natiirliche Berater des Königs bestanden und dass der König versuch-te, sein Recht durchzusetzen neue peers zum Parlament zu laden.7

Neben den weltlichen Fiirsten lud der König seit 1305 alle 21 Erzbischöfe und Bischöfe Eng-lands und Wales' und seit etwa 1360 25 Abte und zwei Priore. Von ihnen waren meistens nur drei oder vier persönlich anwesend. Die Abwesenheit der anderen verstand man als still-schweigendes Einverständnis in die Beschliisse des Parlaments, und da die Abte und Priore keine wichtigen Personen waren, störte sich keiner an ihrer Abwesenheit.8

Die lords besaBen einen gröBeren Einfluss als die commons im Unterhaus. Wegen ihrer Rolle als natiirliche Berater des Königs diskutierten sie mit ihm iiber Kriegsziige und AuBenbeziehun-gen, entschieden in Prozessen, die die Wahlen zu den commons betrafen und iiberwachten die Immunität der Mitglieder des unteren Hauses, die sie auf dem Weg zum Parlament besaBen. Weiterhin berieten sie iiber Petitionen der commons und Steuerbewilligungen.9 AuBer in Zeiten groBer Schwäche des Königs und wenn er auf grobe Weise gegen ihre Interessen handelte, neigten die lords dazu, den König zu stiitzen. Opposition wurde dadurch erschwert, dass die lords im Parlament individuell nach ihrer Meinung gefragt wurden.10

c) Diecommons

Seit 1325 lud der König zu jedem Parlament Vertreter der commons. Sie setzten sich aus Vertre-tern der Grafschaften, den Rittern (knights), und aus Vertretern der boroughs, den Stadtbiirgern (citizens und burgesses) zusammen. Jede der 37 Grafschaften und jedes borough konnten zwei Vertreter wählen, die sie ins Parlament schickten.11 Die Anzahl der Biirger im Parlament war nicht festgelegt, da der Ki5nig neue boroughs einrichten konnte. Bis zur zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war die Zahl der im Parlament vertretenen Städte auf 99 gefallen. Nach 1445 richteten Heinrich VI. acht und Edward IV. fiinf neue boroughs ein.12

Während des gesamten 15. Jahrhunderts stieg das Interesse an den Wahlen in den Grafschaf-ten und an einem Sitz im Parlament. Dies lässt sich an der gestiegenen Anzahl der Kandidaten ablesen, die gar nicht in der Grafschaft oder im borough wohnten, und daran, dass Wahlen nun häufiger umstritten waren. Gleichzeitig weist dies auf das gestiegene Ansehen der commons hin.13 Die lords fanden es nun lohnender Gefolgsleute in den commons vorzufinden. Auf der einen Seite versuchten Kandidaten sich das Wohlwollen eines Magnaten zu sichern, um ins Parlament zu gelangen, während die Magnaten Kandidaten unterstiitzten, deren Loyalität sie sich sicher sein konnten. Dadurch versuchten die lords Unterstiitzung im Parlament zu gewin-nen und ihren Status durch eine groBe Anhängerschaft herauszukehren.14 Jedoch wäre es ein Fehler das AusmaB der Einflussnahme durch die Aristokratie oder den Kiönig zu iiberschät-zen. Jalland untersuchte den Einfluss der Aristokratie bei Wahlen im Norden Englands und weist darauf hin, dass Magnaten enorme Einflussmiöglichkeiten bei Wahlen hatten. Sie hätten Wahlen jedoch nicht generell beeinflusst, sondern nur in politischen Krisen oder wenn dies fiir sie von Nutzen gewesen sei. Dann seien sie meistens erfolgreich gewesen, wie sie am Bei-spiel der Nevilles zeigte, die bei den zwischen 1450 und 1470 iiberlieferten Wahlen in vier ni5rdlichen Grafschaften 28 von 37 Parlamentsmitgliedern entsenden konnten.15

Die Städte und boroughs entwickelten eigene Wahlmethoden. Der sheri - musste die bouroughs von einer bevorstehenden Wahl informieren, worauf die städtischen Beamten die Wahl i5f-fentlich ausriefen. Nach der Wahl schlossen städtische Vertreter und sheri - einen Vertrag dar-iiber, wer ins Parlament entsandt wurde. Der Vertrag bildete oft nur eine leere Form. Die Londoner fiihrten zwischen 1460 und 1485 keine der 13 Wahlen streng gesetzlich durch, ob-wohl der Vertrag die Form wahrte.16 Die Regelung, dass hier seit 1413 nur Einwohner wahlbe-rechtigt waren, unterlief man auch in den Städten. Unter Edward IV. waren nur 30 bis 40%

der Abgeordneten der Städte nach dem Statut von 1413 gewählt.17 Um wenigstens den An-schein der Legalität zu waren, gingen einige Städte zu der Praxis iiber, voraussichtlichen Kan-didaten, die nicht aus der Stadt oder dem borough kamen, kurz vor der Wahl noch das Biirger-recht zu verleihen. In einigen boroughs, die einem mächtigen lord oder dem König unterstanden, hielt man einen der zwei Sitze fiir einen Beamten des lord oder des Königs frei. Dessen Namen trug man in einen frei gelassenen Platz im Bericht des sher - ein, den dieser nach der Wahl an die königliche Kanzlei zuriickschickte. Ein extremes Beispiel solcher Manipulation ereignete sich 1478, als kein einziger Vertreter der boroughs in Cornwall aus Cornwall selbst kam.18

Das AusmaB an Einfluss, das der König ausiiben konnte, wird daran deutlich, dass im Parla-ment von 1478 von 291 Mitgliedern 57, also etwa 2°%, enge Kontakte zur Regierung hatten. 43 waren aktive Mitglieder des königlichen Haushalts. 24 von diesen wiederum waren unter den 74 Vertretern der Grafschaften, was einem Anteil von etwa 32% entspricht. Hinzu kamen Abgeordnete, die eher auf lokaler Ebene als Beamte mit dem König verbunden waren. Wenn die Magnaten nun eine ähnliche hohe Zahl von Anhängern unter den commons besaBen, könnte dies dazu gereicht haben, das Unterhaus zu lenken und die Politik der Regierung leichter in die Tat umzusetzen.19

d) Der speaker der commons

Die commons wählten ihren speaker zu Anfang des Parlaments, kontrollierten ihn dadurch und konnten ihn wieder absetzen.20 Die offizielle Anerkennung des Königs gab dem speaker als einzigem Mitglied der commons das Recht, vor den Lords und dem König zu sprechen.21 So fungierte der speaker als Sprachrohr der commons, wenn er iiber ihre Diskussionen berichtete und miindliche Petitionen oder Beschwerden vorbrachte. Zudem konnte er selbständig das Wort ergreifen, wenn er einen Beschluss der commons falsch dargestellt hatte und dies richtig stellen wollte. Er konnte den Kanzler auffordern, nochmals die anstehenden Aufgaben des Parlaments zu erläutern oder die Einzelheiten von Steuerforderungen darzustellen, damit er sie den commons detailliert erläutern konnte. Dies deutet nach Roskells Ansicht darauf hin, dass der speaker schon seit dem Ende des 14. Jahrhunderts fiir die Einhaltung der Tagesordnung im Unterhaus verantwortlich war und ihre Diskussionen leitete. Dafiir spreche auch, dass 1384 die Aufforderung zur Wahl des speaker damit begriindet war, dass ansonsten das Parlament in seiner Arbeit aufgehalten werden wiirde. Spätestens 1483 hatte der speaker wohl die Funktion eines Vorsitzenden im Unterhaus inne, wie dies aus dem Redeentwurf Bischof Russells fiir das abgesagte Parlament Edwards V. hervorgeht.22

Im Laufe des 15. Jahrhunderts spielte der speaker eine zunehmend wichtigere Rolle bei der Behandlung von privaten Petitionen. In einigen wurde er explizit um Unterstiitzung gebeten. Immerhin schien es den Zeitgenossen denkbar, dass er sein Amt zur Förderung von Petitio-nen ausnutzen konnte. Und tatsächlich weist die Verabschiedung einiger privater Petitionen darauf hin, dass der speaker seine Position zu seinem und seiner Freunde Vorteil nutzte. Die Parlamentsmitglieder fiir London empfingen 1472 sogar L5, um sich das Wohlwollen des speaker sichern zu können. Wie genau der speaker Petitionen bevorteilte und in welchem Aus-maB er dies tat, kann man nicht genau rekonstruieren. Festzustellen ist trotzdem, dass er in seinem Amt Einfluss iiber die commons ausiibte, den sich schlieBlich die Krone zunutze mach-te.23 Der speaker wandelte sich zu einem Vertreter des Königs im Parlament, der die commons in dessen Interesse lenkte und leitete, so dass er unter Edward IV. fast automatisch ein Ange-stellter der Krone war. Dazu erhielt er fiir seine Tätigkeit unter Edward IV. zum ersten Mal Geld vom König.24

1.2. Rechte und Kompeten zen

a) Gerichtsbarkeit

Bezeichneten die Zeitgenossen im 15. Jahrhundert das Parlament auch als High Court of Parlia­ment, so war von seinen urspriinglichen Aufgaben, die es als Gerichtshof während der Regie-rung Edwards I. gehabt hatte, nur noch wenig iibrig geblieben.25 Die im Zusammenhang die-ser Arbeit wichtigste Gerichtskompetenz zur Zeit der Rosenkriege bestand darin, dass lords sowohl iiber Landstreitigkeiten26 als auch iiber Fälle entschieden, in denen peers wegen Felonie oder Hochverrats angeklagt waren, wenn das Parlament gerade tagte.27 Solche Acts of Attainder konnte nur das Parlament wieder vollständig aufheben. Durch sie enterbte das Parlament alle Erben des Verurteilten, er verlor sein Erblehen und jeden anderen Besitz auBer des Besitzes seiner Frau, den sie an nicht verurteilte Verwandte vererben konnte.28

[...]


1 Auf das Steuerbewilligungsrecht des Parlaments werde ich nicht eingehen, da es in unserem Zusammenhang von untergeordnetem Interesse ist.

2 Myers, A. R., Parliament, 1422-1509, in : Davies, R. G., Denton, J. H. (Hrsgg. " , The English Parliament in the Midd­le Ages, Manchester 1981, S. 141-184, S. 141, Pollard, A. F., The Evolution of Parliament, 2. iiberarb. Auflage 1964, S. 21 und S. 261f.

3 Brown, A. ' ., The Governance of Late Medieval England 1272-1461, (The Governance of England; 3) London 1989, S. 5, 12f. und S. 165, Maitland, F. W., Constitutional History of England, Cambridge 1905 (=ND 1974), S. 195.

4 Maitland, S. 172 und S.195, Myers, Parliament, S. 181, McKenna, S. 505f. Zur Manipulation von Wahlen s. Kapitel 1.1.c), S. 6f.

5 Brown, Governance, S. 177 und S. 184f. Zur Benutzung der Begriffe „House of Commons" und „House of Lords" s. Chrimes, S. B., "House of Lords" and "House of Commons" in the Fifteenth Century, EHR 49 (1934), S. 494-497, Brown, Governance, S. 182 und Chrimes, S. B., English Constitutional Ideas in the Fifteenth Century, Cambridge 1936, S. 126-130. Die Begriffe House of Commons und House of Lords waren im 15. Jahrhundert noch nicht geläufig. Sie hieBen Lower House oder Common House bzw. Upper House. Es finden sich aber noch weitere Formulierungen. Wie Chrimes anmerkt, waren sie in der Mitte des 15. Jahrhunderts aber schon im institutionel-len Sinn abgegrenzt.

6 Maitland, S. 167 und S. 169.

7 Myers, Parliament, S. 155-160.

8 Brown, Governance, S. 182-184.

9 Myers, Parliament, S. 161f., Brown, Governance, S. 212. Uber Steuerbewilligungen stimmten sie sich mit den commons ab, vgl. Maitland, S. 182. Auf die Einflussmöglichkeiten der lords bei Wahlen, ihre gerichtlichen Kompe-tenzen und ihre Rolle bei der Gesetzgebung gehe ich weiter unten in den Kapitel 1.1.c) sowie in 1.2.a) und b) ein.

10 Myers, Parliament, S. 161.

11 Die Vorschriften fiir Wahlen erläutern, Maitland, S. 172-174, Brown, Governance, S. 186-193, Richardson, H. G., The Commons and Medieval Politics, TRHS 28 (1945), S. 21-48, S. 41, Jacob, E. F., The Fifteenth Century 1399­1485, (The Oxford History of England; 6), London 1961, S. 407.

12 Brown, Governance, S. 201f., Maitland, S. 174 und S. 195, Myers, Parliament, S 165. Myers gibt an, dass Heinrich VI. fiinf und Edward IV. drei neue boroughs einrichteten.

13 Brown, Governance, S. 198, Myers, Parliament, S. 162f. und S. 165.

14 Myers, Parliament, S. 166, Brown, Governance, S.195-198.

15 Jalland, Patricia, The Influence of the Aristocracy on Shire Elections in the North of England, 1450-1470, Spe­culum 70 (1972), S. 483-507, S. 485f., S. 502f. und S. 506.

16 oughton, ) . N., Theory and Practice in Borough Elections to Parliament during the Later Fifteenth Century, BIHR 39 (1966), S. 130-140, S. 130-133.

17 Roskell, J. S., The Commons in the Parliament of 1422. English Society and Parliamentary Representation un­der the Lancastrians, Manchester 1954, S. 133.

18 Houghton, S. 135-138.

19 Ross, C., Edward IV, London 1974, S. 343f.

20 Jacob, S. 413, Roskell, J. S., The Commons and their Speakers in English Parliaments 1376-1523, Manchester 1965, S. 76f.

21 Roskell, Speakers, S. 76, Pollard, Evolution, S. 121.

22 Chrimes, Ideas, S. 174.

23 Roskell, Speakers, S. 88-96.

24 Roskell, Speakers, S. 98-103.

25 Brown, Governance, S. 164.

26 Jacob, S. 407.

27 Brown, Governance, S. 231.

28 Lander, J. R., Attainder and Forfeiture, 1453-1509, in : Frde, E. B., Miller, E. (Hrsgg. " , Historical Studies of the English Parliament, 2 Bde, Cambridge 1970, S. 92-123, S. 92f. und S. 96f., Maitland, S. 170. Wenn das Parlament nicht tagte, saB der Lord High Steward iiber den Angeklagten zu Gericht.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Funktion und Bedeutung des englischen Parlaments bei Thronwechseln in den Rosenkriegen
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
England im 15. Jahrhundert – Die Rosenkriege
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V137833
ISBN (eBook)
9783640464296
ISBN (Buch)
9783640461462
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Funktion, Bedeutung, Parlaments, Thronwechseln, Rosenkriegen
Arbeit zitieren
Sebastian Seng (Autor:in), 2004, Die Funktion und Bedeutung des englischen Parlaments bei Thronwechseln in den Rosenkriegen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137833

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