Der Kaufvertrag über bewegliche Sachen im chinesischen Recht

Einige wesentliche Aspekte


Diplomarbeit, 2008

120 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung
1.1 Die Geschichte der chinesischen Rechtsentwicklung
1.2 Einflüsse, Auswirkungen der ausländischen, insbesondere der deutschen Rechtsordnung
1.3 Wichtige rechtliche Grundlagen des Kaufrechts

2. Das Zustandekommen eines Kaufvertrages
2.1 Willenserklärung
2.1.1 Angebot .
2.1.2 Annahme
2.2 Das Wirksamwerden eines Vertrages ..
2.2.1 Die sonstigen Formvorschriften .
2.2.2 Formbedürftigkeit eines Vertrages, Heilung und die Rechtsfolge des Formmangels
2.3 Dispositiver Vertragsinhalt .
2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.4.1 Voraussetzungen der Einbeziehung
2.4.2 Inhaltskontrolle ..
2.4.3 Auslegungsbestimmungen .
2.5 Exkurs: Culpa in contrahendo (c.i.c.)

3. Kaufrecht
3.1 Das Gefüge dieses Kapitels und die Besonderheiten des chinesischen Kaufrechts
3.2 Die Leistungspflichten der Parteien beim Kauf & Eigentumsübergang ...
3.2.1 Die nicht durch Kaufrecht abgedeckten Bereiche ..
3.2.2 Die Leistungspflichten der Parteien beim Kauf .
3.2.3 Eigentumsübergang
3.3 Erfüllungsort und Gefahrübergang .
3.4 Exkurs: Allgemeine Haftungen bei Vertragsverletzungen
3.4.1 Die Rücktrittsrechte
3.4.2 Schadenersatz
3.4.3 Verjährung .
3.5 Mängelhaftung
3.5.1 Rechtsmangel
3.5.2 Sachmangel
3.6 Untersuchungs-, Rügeobligation des Käufers .
3.7 Sonstige Leistungsstörungen .
3.7.1 Unmöglichkeit
3.7.2 Störung der Geschäftsgrundlage
3.7.3 Verzug
3.7.4 Schutz- und Verhaltenspflicht

4.Schlusswort.

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

TABELLENVERZEICHNIS

Tabellen

Tabelle 1: Zeitabschnitte und jeweilige Ereignisse der neuzeitlichen Geschichte Chinas

Tabelle 2: Rechtsvorschriften des deutschen HGB in chinesischen Gesetzen

Tabelle 3: Die wesentlichen Punkte des Kaufrechts nach dem chinesischen VertragsG

Tabelle 4: Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bei der Vertragsverletzung

1. Einführung

Die schrittweise Öffnung des chinesischen Marktes für ausländische Unternehmen hat dazu geführt, dass China in den letzten Jahren das wichtigste Zielland für Auslandsinvestitionen war. Mit ausländischen Direktinvestitionen von 69.5 Milliarden US-Dollar liegt China weiterhin auf Platz Eins der Investitionsstatistik. Viele ausländische Unternehmen haben Aufträge im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2008 in Peking und der Austragung der Weltausstellung 2010 in Shanghai realisiert. Es gibt mittlerweile auch über 2000 deutsche Unternehmen, die mit Repräsentanzen oder Produktionen vor Ort aktiv sind.

Der Kauf ist im täglichen Leben auch in der kaufmännischen Praxis das am häufigsten getätigte Umsatzgeschäft. Daher ist eine der wichtigsten Fragen für viele Unternehmen, die in China aktiv werden wollen, jene bezüglich des chinesischen Kaufrechtes. In dieser Diplomarbeit wird der Versuch unternommen, einen einheitlichen Leitfaden für das chinesische Kaufrecht abzubilden, so dass der Leser sich einen Überblick über den Umriss dieses Bereich verschaffen kann.

Im ersten Kapitel dieser Diplomarbeit wird die traditionelle Wertvorstellung der Chinesen bezüglich der Rechtswissenschaften, und darüber hinaus die Rahmenbedingungen des chinesischen Kaufrechts dargestellt. In dem zweiten Kapitel werden die für die Errichtung eines Vertrages in Betracht kommenden (wesentlichen) Elemente erklärt. Da das Kapitel auf das Zustandekommen eines Vertrages fokussiert ist, sind das vorvertragliche Schuldverhältnis c.i.c. und die AGB unter diesem Kapitel eingeordnet. Der Kern dieser Arbeit ist das dritte Kapitel, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien beim Kauf, der Gefahrenübergang, die allgemeinen Leistungsstörungen und die möglichen Haftungen bei Vertragsverletzungen behandelt werden.

1.1 Die Geschichte der chinesischen Rechtsentwicklung

China ist eines der Länder der Welt mit der längsten zurückreichenden Geschichte. So verknüpft schon der erste Satz der Präambel der Verfassung der VR China von 1982 das Land mit über 2000 Jahren chinesischen Lebens. Um den heutigen Aufbau der chinesischen Rechtsordnung zu verdeutlichen und die juristischen Aspekte der Chinesen im gesellschaftlichen Verhältnis zu verfolgen ist es unentbehrlich, in der chinesischen Geschichte zu forschen.

In ältester Zeit vertraten die Konfuzianer die Auffassung, dass die kosmische und irdische Welt eine Einheit bilden. Der Kaiser sei der Sohn des Himmels, der ein Symbol der absoluten Autorität ist. Ihm zu Gebote stand der Beamtenapparat. Seine Gedanken, sein Verhalten und seine Worte spiegelten den Willen des Himmels wieder. Er wurde als der Schöpfer des allgemeinen Rechtes betrachtet, daher war das chinesische Gesetzesrecht gänzlich menschlichen Ursprungs.

Das Essential der Gedanken der Konfuzianer sind einerseits die drei Beziehungen: Herrscher – Untertan, Vater – Sohn, Gatte – Gattin1. Die Beziehungen stammten nach der Auffassung der Chinesen aus den zwei kosmischen Urkräften Yin (weibliches Prinzip) und Yang (männliches Prinzip). Wie Prof. von Senger lebhaft darstellte: „Der Himmel ist hoch, die Erde ist niedrig [...], die Erde empfing vom Himmel den lebensspendenden Regen, sowie die Gattin vom Ehemann den Samen [...].“2, daher hat der Himmel (Yang) einen höheren Rang als die Erde (Yin). Dem entsprechend steht der Ehegatte in der Hierarchie höher als seine Frau. Andererseits enthält das Wort „Li“ (die Riten), in denen die Verhaltensnormen der Untertanen, beispielsweise Tugendhaftigkeit, Eintracht, Kompromissbereitschaft, Pflichtbewusstsein enthalten sind. Die Konfuzianer behaupteten, dass die Menschen diese Verhaltensnormen einhielten, heilige Männer seien. Vor allem wurden sie wegen ihres ethik-konformen Verhaltens3 durch das örtliche Regime/ die Leitung belohnt. Im Hintergrund stehen die Riten für die Ungleichheit der Menschen als Träger ungleicher sozialer Rollen.

Durch die oben erwähnten drei Beziehungen und Riten besitzt China auf der einen Seite mehr als 2000-jährige hierarchische Traditionen, bildet auf der anderen Seite aber auch die Grundlage der überwiegenden Verwaltungsmaßnahmen, sprich: „die Riten“. Um die ethischen Ordnungsprinzipien durchzusetzen, entstand das kodifizierte Strafrecht schon im Jahre 536 v. Chr.4

Ferner ist zu erwähnen, dass die Konfuzianer den Gleichklang zwischen Kosmos (durch den Kaiser vertreten) und Gesellschaft betonten. Dies verlangte implizit die Harmonie zwischen den Menschen und innerhalb der Gesellschaft. Daraus resultierten die Vorliebe für außergerichtliche Streitschlichtung und die chinesische patriarchalische Einstellung.

So sagte der chinesische Philosoph Lao Zi: „Je mehr Gesetze und Verordnung, desto mehr Diebe und Räuber.“5 Die Aussprüche von Konfuzius (551-479 v. Chr.) gaben an „Der Edle kennt keinen Streit. Wenn es darum geht, Prozesse zu entscheiden, bin ich wie ein gewöhnlicher Mensch. Was mich aber von den anderen Menschen unterscheidet, ist mein Glaube, es sei notwendig, zu bewirken, dass es gar keine Prozesse mehr gibt.“6

Die Konflikte zwischen Menschen wurden eher unter den Personengruppen gelöst, z.B. der Sippe, der Familie. Der Lebensmittelpunkt des Chinesen war die Familie. Dies kann durch eine Sprichwort hergeleitet werden: „When one man finds the way, his chickens and dogs ascend to heaven.“7 (202 v.Chr., Han Dynastie). Die Folge war die Schicksalsgemeinschaft mit solchen Bezugspersonen im Guten (Karrierehilfe u.a.) wie im Schlechten (Kollektivbestrafung). Die Bindung an Personen und nicht an abstrakte Gesetznormen förderte eine gewisse Tendenz zur Gesetzlosigkeit, bzw. zum „kollektiv Egoismus“ (Wahrung der Interessen vor allem der eigenen Clique, der Landsleute aus der eigenen Region, etc.).8 Heutzutage wirkt sich diese Einstellung des Familienbewusstseins der Chinesen noch immer aus. Obwohl La Nina (Großer Schnee) am 23.01.2008 China überfiel, wollten alle Wanderarbeiter nach Hause fahren, um das Frühlingsfest mit ihren Familien gemeinsam zu verbringen.

Die traditionelle chinesische Kultur erweckte in den Chinesen die Erkenntnisse: Hierarchie „man denke an das Verhältnis zwischen ‚Führung’ und ‚Massen’, an die Betonung sozialer Rollen, die Privilegien und die Vetternwirtschaft“,9 das durch die Riten bestimmte Pflichtbewusstsein und der Kollektiv-Egoismus. Das Streben nach individuellen Rechten konnte sich nicht entfalten. Es gab kein Instrument zum Schutze des Einzelnen, beispielsweise gegen Übergriffe seitens der Obrigkeit, und auch kein Medium zur Reglung zwischenmenschlicher Beziehungen aller Art.10

1.2 Einflüsse, Auswirkungen der ausländischen, insbesondere der deutschen RO

Die neuzeitliche Geschichte Chinas wurde in drei Abschnitte gegliedert.

Republik China (01.01.1912 bis 01.10.1949); VR China Ära Mao Zedongs (10.1949 bis 10.1978) und die VR China Ära Deng Xiaopings (10.1978 bis heute).

Um die Einflüsse der ausländischen Rechtsordnungen zu verdeutlichen, ist es notwendig eine Tabelle zu bilden, indem die Leser sich einen Überblick über die neuzeitliche Geschichte Chinas und ihre jeweiligen Ereignisse verschaffen können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1. Zeitabschnitte und jeweilige Ereignisse der neuzeitlichen Geschichte Chinas

Quelle: Selbsterstellte Tabelle mithilfe des Buches „Die chinesische Geschichte“

Im Jahr 1840 hat England China zuerst erobert, weil alle Völker eine Kampagne gegen den Opiumhandel Englands eingeleitet hatten. Anschliel3end drangen mehr einflussreiche westliche Länder in China ein, daraus resultierte die Existenzangst der Qing-Dynastie (Die letzte Dynastie Chinas von 1644 bis 1912). Seit Januar 1868 hatte Japan selbstbewusst seinen Feudalismus durch die Meiji-Restauration beseitigt und war bestrebt, eine Grol3macht in der Welt zu werden, daher liel3 Japan chinesische Einflüsse hinter sich und übernahm Teile deutschen und französischen Rechtes. Die Qing-Dynastie nahm sich Japan zum Vorbild. Im Januar 1904 erschien das erste chinesische Handelsgesetz. Am 15.05.1905 wurde das „Amt für die Revision der Gesetze“ gebildet. Das Ziel war der Kampf gegen alte Riten, Reformen oder besser gesagt, die Modernisierung des Festlandes China durch Gesetze, welche hauptsächlich durch die Übernahme ausländischen Rechtes, insbesondere japanischen Rechtes, gestaltet wurden. Diese Reform-Aktivität hatte aber im Vergleich zu Japan keinen Erfolg. Dieses war der rudimentäre Gesetzes-Aufbau nach dem westlichen Modell.

In der Ära der Republik China orientierten sich die Chinesen bei der Entwicklung der chinesischen Gesetzgebung einerseits am deutschen Recht, weil Deutschland am 20.05.1921 als erstes Land gegenüber China auf seine Sonderrechte (Konsulargerichtsbarkeit) verzichtete. Andererseits auch am schweizerischen Recht.11 Das im Jahre 1931 erschienene Zivilgesetzbuch, das von der Nanjing-Regierung erlassen wurde, war ein plausibler Beweis dafür, dass chinesisches Recht in dieser Periode überwiegend von deutscher Rechtsordnung beeinflusst wurde.12 Die Sechs Kodices zählen zu den wichtigsten Erfolgen der Gesetzgebung in dieser Periode. Sie sind die typischen Rahmenbedingungen der Gesetzgebung der kontinental-europäischen Rechtsordnungen, welche bestehen aus: Verfassung, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht.13 Die repräsentativen Länder der kontinental-europäischen RO sind Deutschland und Frankreich, bei denen das Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und das Zivilrecht (Zivilgesetzbuch) getrennt zusammengestellt sind. Die Schweiz hat dagegen das Handelsrecht mit dem Zivilrecht verschmolzen (z.B. sind das Aktiengesetzbuch und das GmbHG im schweizerischen Zivilgesetzbuch anschliel3end nach dem Schuldrecht BT geregelt).14 Beim Entwurf der Sechs Kodices hat die Nanjing-Regierung das Modell der Trennung der Handels- und Zivilrechte herangezogen.15 In diesem Sinne hat die deutsche RO die chinesische Gesetzgebung weitergehend beeinflusst.

Weil die Volkspartei ständig versuchte, über das Festland Chinas allein zu verfügen und die kommunistische Partei bei der Verwaltung Chinas auszuschliel3en, waren die Beziehungen der beiden Parteien schlussendlich zerrissen. Nachdem die VR China gegründet worden war, wurden die Inhalte der Sechs Kodices im Ganzen aufgehoben.16 Allerdings wirkt sich die damalige Struktur der Gesetzgebung immer noch weiter aus.

In der Ära Mao Zedongs spielten sowjetrussische Einflüsse des Rechtssystems in China eine entscheidend Rolle. Die kommunistische Partei hatte eingesehen, dass China dem Marxismus-Leninismus gegenüber offensichtlich rezeptionsfähiger war als dem westlichen Ideengut gegenüber. Die damalige Parole war: „Der Kapitalismus sei dem Untergang geweiht; die chinesischen Kommunisten verkörpern letztlich die Interessen der Massen der Menschheit, weil ihre Macht auf einer vergesellschafteten Wirtschaft beruht.“ Im Jahre 1952 hatte die KP die Sechs Kodices in Gänze abgeschafft, wegen ihres „Klassencharakters“ und des Schutzes allein der Interessen von „Grundbesitzern“ und „Kapitalisten“. Die Tätigkeit der Volksjustiz sollte auf neuen Gesetzen beruhen, solange diese noch nicht existierten, galten die politischen Richtlinien der KP. Wie es der Ausspruch von Mao Zedong im Dezember 1970 schon verriet („Ich bin ohne Gesetz und ohne Himmel“),17 gab es in dieser Periode eigentlich kein Zivilrecht. Die Fälle wurden nahezu ausschließlich durch die von der KP eingerichteten Schlichtungsorgane beigelegt. Das Recht wurde zunächst weiterhin vorrangig zur Disziplinierung und Unterdrückung von „Feinden des Volks“ eingesetzt.

Deng Xiaoping verdient die beste Reputation in der neuzeitlichen chinesischen Geschichte. Er hat die Normalisierung des Gesetzgebungsverfahrens vorangetrieben. Auf dem 3. Plenum des XI. Zentralkommitees der KPCh (03.12.1978) 18hatte er gefordert: „Es muss Gesetze geben, an die man sich halten kann und muss, die streng durchzusetzen sind und deren Verletzung zu verfolgen ist“. Nach seiner Auffassung war das Recht ein Instrument der Modernisierung Chinas. Er verwarf den Klassenkampf (Gedanken des Mao Zedong) gründlich, wandte sich zu einer Marktwirtschaft19 hin. Die von ihm entwickelte Theorie des „Aufbau des Sozialismus chinesischer Prägung“ wirkt sich heutzutage weiter aus. Unter seiner Leitung ist die RO Chinas intensiv ausgebaut worden. Das Recht ist nicht nur auf das Strafrecht beschränkt, sondern auch auf die Regelung des Vertragsrechts und des Wirtschaftsverkehrs. Im Bereich des Zivilrechts hat eine umfangreiche Gesetzgebung stattgefunden, z.B. wurde auch das Privateigentum ausdrücklich anerkannt und geschützt, abgesehen von Grundstücken20. Unter seinem Einfluss sind am 12.04.1986 einerseits die „Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts“, und am 04.04.1989 anderseits die „Prozessordnung des Verwaltungsrecht“ verkündet worden. Erstmals konnte sich der Bürger gegen Verwaltungsbehörden wehren, wenn diese seine Rechte verletzten oder ihm Schaden zufügten.

In dieser Periode hat das deutsche Recht die chinesische Gesetzgebung ausschlaggebend geprägt. So schreibt der US-Rechtssinologe William C. Jones über die 1986 verkündeten chinesischen „Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts“, sie seien „Der allgemeine Teil eines Zivilgesetzbuches deutschen Stils“. Ferner stellt William C. Jones fest: „Das chinesische Zivilrecht der Allgemeinen Grundsätze [vom 12.04.1986][. .] ist in der Tat deutsches Zivilrecht[. .]. China hat sich jetzt der Welt westlichen Rechts angeschlossen, insbesondere der Welt deutschen Rechts.“21

Weshalb spielt deutsches Recht eine ausschlaggebende Rolle für die neuzeitliche chinesische Geschichte? Dafür hat Prof. Wang Limin folgende Gründe aufgelistet:22

Erstens zählt Deutschland zu einem der besten repräsentativen Länder der kontinental-europäischen Rechtsordnungen. Das chinesische Recht hat traditionell die Wesensart des Gesetzesrechts. In diesem Sinne ist das chinesische Recht dem kontinental-europäischen Recht angenähert.

Zweitens genossen die klassischen Philosophien Deutschlands immer schon einen guten Ruf in der Welt. Das auf diesen klassischen Philosophien basierende deutsche Recht hat ebenso die Vorteile einer kompakten Struktur, einer ernsthaften wissenschaftlichen Haltung und präziser Begriffsdefinierungen. Deutsches Recht hat im Vergleich zu französischem Recht eine bessere Entwicklungsaussicht.

Zum letzten spielt auch hier der historische Faktor eine bedeutende Rolle. Bevor China das deutsche Recht als Vorbild während der Qing-Dynastie heranzog, hatten andere Länder (sowohl westliche als auch asiatische) es bereits erfolgreich eingeführt. Insbesondere was die Wandlung Japans anbelangt (nach der Zeit der Meiji-Restauration 1868), so nahm sich Japan Deutschland nicht nur im Bereich der Rechtswissenschaft, sondern auch im Bereich der militärischen Haltung zum Vorbild. Nachdem China im ersten japanisch-chinesischen Krieg im Jahr 1894 geschlagen wurde, wollte sich China wieder beleben. Der beste Weg war das Lernen vom Westen, insbesondere von Deutschland.

1.3 Wichtige rechtliche Grundlagen des Kaufrechts

Das Gesetz „Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der VR China“ AGZR23 – einerseits spiegelt es das deutsche „BGB AT“ wider. Anderseits hat der Gesetzgeber ein paar Rechtsvorschriften der Zivilprozessordnung hinzugefügt. Der Aufbau dieses Gesetzes wurde eher vom anglo-amerikanischen Recht beeinflusst, da in KAPITEL 1 Grundprinzipien geregelt sind (ggf. Definitionen sind vorgegeben) und am Ende dieses Gesetzes die Zivile Haftung (besonders was Vertragsverstöße betrifft). Im Anschluss an die oben genannten Regelungen finden sich jedoch einige verwirrende Vorschriften der ZPO und des Kollosionsrechts, die dem „BGB AT“ hinzugefügt worden sind. Dies lässt sich einfach erklären. Als das Gesetz AGZR am 12.04.1986 verkündet wurde, gab es noch keine ZPO in China, da diese erst am 09.04.1991 vom chinesischen Volkskongress24 ausgefertigt und verkündet wurde.

Dieses Gesetz ist sehr umfangreich, wie es sein Name bereits verrät. Es regelt vor allem allgemeine Grundsätze. Auf dieses Gesetz ist immer dann zurückzugreifen, wenn man eine Rechtsvorschrift in spezifischen Gesetzen nicht findet.

Beispielweise findet man „die Geschäftsführung ohne Auftrag“ nicht wie in Deutschland unter Schuldrecht BT, sondern in dem Gesetz AGZR (chinesisches BGB AT).

Das „Vertragsgesetz“25 wurde am 15.3.1999 verabschiedet. Als im Jahr 1978 „die Politik der Öffnung nach Außen“26 als staatliche Wirtschaftspolitik eingeführt wurde, lockten die Chinesen mehr und mehr ausländische Investoren an. Seit jenem Zeitpunkt legten die Gesetzgeber Wert auf den eigenen Schutz Chinas, dementsprechend haben sie ferner auch ein paar besondere Rechtsvorschriften in dem Gesetz geschaffen. Beispielweise Technik-Verträge27, Finanzierungsleasing-Verträge (Atypische Verträge) etc.

Sobald ein Chinese das Wort „Handelsrecht“ hört, fallen ihm gleich spezifische Gesetzbücher, „z.B. AktG, GmbHG“, ein. Nach der chinesischen Auffassung ist das Handelsrecht nicht nach einem Regelwerk, welches die allgemeinen Vorschriften für das Handelsrecht enthält zu verstehen, denn es gibt in China kein einheitliches HGB.

Wie oben bereits erwähnt, sind die chinesischen Rechtsordnungen eher verstreut geregelt. Auf der Seite 12 ist eine Tabelle aufgestellt, in der man sich einen groben Überblick auf dem Gebiet des Handelsrechtes Chinas im Vergleich zum deutschen HGB verschaffen kann.

Am Wichtigsten ist es darauf zu achten, dass bei einem Kaufvorgang nicht genau betrachtet wird, ob das Rechtsgeschäft ein Handelskauf ist. Selbst wenn es sich bei den Parteien nicht um Kaufleute handelt, ist die Untersuchung und Rügepflicht tendenziell eine Obligation seitens des Käufers. Auf gut Deutsch ist die Untersuchungspflicht eher eine Verpflichtung des Käufers gegenüber sich selbst. Ihre Verletzung hat nicht zur Folge, dass die Gegenseite einen Schadenersatz-Anspruch erhält. Vielmehr verschlechtert sich durch eine Obliegenheitsverletzung die rechtliche Stellung der Person, ohne dass die andere Person einen zusätzlichen Anspruch erwirbt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Rechtsvorschriften des28 deutschen HGB in entsprechenden 29chinesischen Gesetzen

Quelle: Selbsterstellte Tabelle

Im Bereich des Verbraucherschutzes haben die Chinesen ein eigenständiges Gesetz „ Das Schutzgesetz des Rechtsinteresses der Verbraucher “ (VerbraucherschutzG) vom 31.10.1993. In diesem ist auch die Rechtsvorschrift „Der Rückgriff des Unternehmens“ 30 (§ 35 VerbraucherschutzG) enthalten. Der Schutzbereich umfasst private Verbraucher sowie gewerbliche Abnehmer der Waren. Das Gesetz spielt heutzutage eine untergeordnete Rolle, weil es einerseits amtlich unter dem öffentlichen Wirtschaftsrecht eingestuft wurde, andererseits ist die Art der Streitbeilegung hauptsächlich auf Schlichtung unter den Parteien, ggf. auch durch eine amtliche Behörde ausgerichtet. Der Rechtsweg vor einem Gericht bleibt das letzte Mittel gemäß § 34 VerbraucherschutzG.

§34 “In case of disputes with business operators over consumer rights and interests, consumers may settle the disputes through the following approaches:

(1) to consult and conciliate with business operators;
(2) to request to consumer associations for mediation;
(3) to appeal to relevant administrative departments;
(4) to apply to arbitral organs for arbitration according to the arbitral agreements with business operators;
(5) to institute legal proceedings in the people's court. ” 31

2. Das Zustandekommen eines Kaufvertrages

Als das chinesische VertragsG am 01.10.1999 in Kraft trat, traten die anderen drei Vertragsgesetze gleichzeitig außer Kraft. Die sind das „Wirtschaftsvertragsgesetz der VR China“, das „Außenwirtschaftsvertragsgesetz“, und das „Technikvertragsgesetz“. Die Doktrin dieser drei VertragsG für das Zustandekommen eines Vertrages ist dieselbe: Ein Vertrag kommt zustand, wenn die Parteien wesentliche Punkte eines Vertrages ausgehandelt und sich geeinigt haben. Die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung dieser Lehre sind nirgendwo erwähnt, somit entstanden viele Rechtsstreite, die durch diese drei Gesetze nicht gelöst werden konnten. Beispielweise, ob die Gerichtsstandsvereinbarung auch einen wesentlichen Punkt eines Vertrages bildet, oder ob trotz der nicht fristgerechten Annahme wegen einer postalischen Verzögerung ein wirksamer Vertrag hervorgerufen werden kann (auch nicht ermittelbar durch die drei Gesetze)32. Ferner übertönten diese drei Gesetze die äußeren Formen. Die schriftliche Form ist die Einzelform eines wirksamen Vertrages. Im Zweifel neigten die Gerichte dazu, die Verträge, deren schriftliche Form nicht erfüllt oder deren wesentlichen Punkte nicht enthalten waren, als unwirksam zu beurteilen.33

Während die Wirtschaft sich in der ganzen Welt immer schneller entwickelte, entstanden verschiedene Formen der Transaktionen/Geschäftsabwickelungen. Die Effizienz und die Sicherheit der Geschäftsabwicklung sind dringend erforderlich. Die CISG und UNIDROIT Grundregeln der internationalen Handelsverträge bieten eine leicht durchschaubare rechtliche Vorlage auf dem Gebiet der stabilen Transaktionen an.34 Das CISG ist inzwischen eher das Modell-Gesetz für den Aufbau des Zivilrechts in den Entwicklungsländern geworden. Die VR China hat die Rechtsvorschriften des CISG beim Aufbau ihres VertragsG im Bereich der Errichtung eines Vertrages überwiegend herangezogen.

In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Bestandsmerkmale für das Zustandekommen eines Kaufvertrages aufgeführt.

2.1 Willenserklärung

In China werden die Tatbestandsmerkmale der Willenserklärung (also der äußere und innere Tatbestand) in juristischen Kreisen nicht mit großem Interesse verfolgt. Überwiegend wird sich ausschließlich auf das Angebot und die Annahme im Bereich der Errichtung eines Vertrages fokussiert.

2.1.1 Angebot

Das Angebot ist rechtlich gemäß § 14 VertragsG definiert als eine WE, die darauf ausgerichtet ist, mit einem anderen einen Vertrag abzuschließen. Es erfordert folgende Tatbestandsmerkmale: Der Inhalt des Angebots muss konkret festgelegt werden, das Angebot bringt den Willen des Anbietenden zum Ausdruck, im Fall der Annahme gebunden zu sein, und das Angebot als eine WE muss wahrhaft sein gemäß §§ 14 VertragsG. i.V.m. 55 AGZR.

Inwieweit der Inhalt eines Angebots konkret festgelegt werden muss, ist in der Praxis bei der Auslegung Artikel 14 Abs.1 S.2 CISG zu berücksichtigen. Also die Ware (Kaufgegenstand), der Preis sowie die Menge.

In §15 VertragsG hat der chinesische Gesetzgeber das Angebot mit der Aufforderung zum Angebot differenziert. Die Aufforderung ist eine unverbindliche Erklärung, welche bezweckt, den Geschäftspartner zu einem Angebot aufzufordern, eine sogenannte „Invitatio ad offerendum“. „Ein Vorteil des chinesischen VertragsG ist die Lesbarkeit auch für Laien, da manche Paragraphen selbst-erklärend/-interpretierend sind. “35 So ist zum Beispiel für eine Aufforderung zum Angebot in § 15 nicht abschließend erwähnt worden: „Übersandte Preislisten, Bekanntmachungen einer Versteigerung oder Ausschreibung, Aktienprospekte und Handelswerbung sind Aufforderungen zu Vertragsangeboten.“ Im Gegensatz zum Angebot liegt der Sinn der Invitatio ad offerendum im Schutz des Verkäufers. Aufgrund der limitierten Warenvorräte wollte der Verkäufer prinzipiell nicht rechtlich daran gebunden sein, jedem potenziellen Interessenten die gewünschten Waren abzuliefern oder zu verkaufen.

Das Wirksamwerden des Angebots setzt den Zugang zum Empfänger voraus gemäß § 16 VertragsG. Obwohl das Gesetz auf das Wort „Zugang“ ausdrücklich hinweist, ist unter Abwesenden in der Tat die Zustellungstheorie36 nach herrschenden Meinungen der chinesischen Rechtsexperten anzuwenden. „Die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Angebots unter normalen Umständen“37 wird nicht wie Deutschland als ein mögliches Tatbestandsmerkmal vom Gesetzgeber verlangt. Beispielweise 38 bestellt ein kleiner Buchladen aus China bei einem australischen Verlag ein Kinderbuch per E-Mail. Um Mitternacht australischer Zeit geht die E-Mail bereits mit der Speicherung dem Server des australischen Verlags zu. Nach dem chinesischen VertragsG ist das Angebot bereits in die Nacht wirksam. Nicht aber erst am Morgen australischer Zeit.

Ein Angebot kann zurückgenommen und widerrufen werden.39

Es kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem anderen Geschäftspartner vor oder gleichzeitig mit dem Angebot zugeht. Die Rechtsfolge ist, dass das Angebot als nicht abgegeben anzusehen ist und somit von Anfang an nicht wirksam im Sinne von § 17 VertragsG geworden ist.

Es kann widerrufen werden, falls der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser eine Annahmeerklärung abgesendet hat. Nach der Rechtsfolge sei das Angebot nach Widerruf dann unwirksam gemäß § 18.

In § 19 sind die Ausnahmefälle geregelt, unter denen ein Angebot nicht widerrufen werden kann. D.h. implizit, dass ein Angebot nach dem chinesischen VertragsG prinzipiell widerrufen (nur in Ausnahmefällen nicht) werden kann. 40 Diese Klausel der Ausnahmefälle bietet den Schutz des Interesses des Empfängers an, um den Missbrauch des Widerrufsrechts des Antragenden zu vermeiden. Es sind zwei Ausnahmefälle geregelt: Erstens, falls ein Angebot mit einer Annahmefrist versehen ist; zweitens, wenn der Empfänger die Vorbereitungen zur Vertragserfüllung bereits getroffen hat.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn der Widerruf des Angebots aus technischen Grunds oder höherer Gewalt41 verzögert zum Empfänger gelangt ist, sodass der Empfänger die Annahmeerklärung bereits auf den Weg gebracht hat. Das VertragsG hat diesen Fall nicht geregelt, nach herrschender Meinung ist der Widerruf wirksam, wenn der Empfänger nicht rechtzeitig dem Anbietenden des Widerrufs mitgeteilt hat, dass er den Widerruf wegen der Verzögerung nicht akzeptiert. Diese Meinung ist dem § 29 VertragsG „verspätet zugegangene Annahme“ vergleichbar.

In § 2042 VertragsG sind die Fälle, in denen das Angebot unwirksam wird, nicht abschließend aufgelistet:

Das Angebot verliert seine Wirksamkeit, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

1. Wenn eine Ablehnung des Angebots dem Anbietenden zugeht
2. Wenn der Anbietende nach dem Recht das Angebot widerruft
3. Wenn die Frist für die Annahme abgelaufen ist und der Empfänger des Angebots nicht die Annahme erklärt hat
4. Wenn der Empfänger des Angebots den Inhalt des Angebots wesentlich43 abändert.

Wie oben bereits erwähnt, ist das chinesische Recht bzw. das VertragsG etwas verstreut geregelt. Es fehlt an einer durchschaubaren Struktur. Ein KAPITEL der WE44 ist im VertragsG nicht zu finden. Stattdessen hat der chinesische Gesetzgeber alle auf die WE zuführenden Doktrinen unter dem KAPITEL 2 „Errichtung des Vertrags“ zusammengeführt. Damit trete unausweichlich die Folge ein, dass allein die Rechtsbestimmungen des Zugangs der WE (Angebot und Annahme) gleichlautend verdoppelt in dem Gesetz zu finden sind.45 Das gleiche gilt auch für die Zurücknahme des Angebots und der Annahme.46

2.1.2 Annahme

Annahme ist in §21 VertragsG definiert als eine WE des Empfängers, bei der mit dem Angebot des Antragenden Einverständnis zum Ausdruck gebracht wird.

Eine Annahme hat an sich folgende vier Tatbestandsmerkmale:

Erstens, die Annahme muss vom Empfänger persönlich an den Antragenden oder seinen rechtlichen Vertreter abgegeben werden.

Zweitens muss die Annahme in Gestalt einer Mitteilung ausgedrückt werden gemäß § 22. Die Mitteilung kann sowohl inmündlicherals auchschriftlicherForm vorgenommen werden. Sie ist eher von der Aufforderung des Angebots abhängig. Falls das Angebot eine schriftliche Rückmeldung (Schriftform47) verlangt, kann die Annahme im Fax-Format durchgeführt werden. In diesem Falle würde eine eventuelle mündliche Mitteilung der Zustimmung ungültig. Ferner kann die Annahme auch durch einkonkludentes Verhaltenodereine Handlungangenommen werden, solang dies der Verkehrssitte entspricht, nach § 22 Alt.2. Ob die Verkehrssitte eine speziell im Verkehr zwischen Parteien herausgebildete Gepflogenheit48 oder innerhalb allgemeiner brachenüblicher Gebräuche gemeint ist, bleibt bisher unklar.49 DasSchweigen und die Unterlassungist grundsätzlich keine WE nach der „Ansichten des Obersten Volksgerichts vom 02.04.1988 zu einigen Fragen der Anwendung des AGZR der VR China (abgekürzt- Interpretation), Ziffer 66“50

(66) Where one party claims for civil rights against any other party, and the other party does not express his opinions clearly in oral or written language, but his act shows that he has accepted the request, it shall be determined as having tacitly accepted. The implication of nonfeasance may not be regarded as declaration of will until there are provisions of laws or stipulations of both parties.

Zum Dritten soll der Inhalt der Annahme nicht wesentlich vom Inhalt des Angebots abweichen. Wenn der Empfänger beim Inhalt des Angebots wesentliche Änderungen vorgenommen hat, gilt dies als neues Angebot gemäß § 30 VertragsG. Änderungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand, die Menge, den Preis, die Qualität, oder das Entgelt, bei Frist, Ort oder Art und Weise der Erfüllung, bei der Haftung für Vertragsverletzungen oder die Art und Weise der Beilegung von Streitigkeiten sind wesentliche Änderungen im Sinne dieser Klausel.51

Viertens soll die Annahme in der Annahmefrist § 23 VertragsG abgegeben werden. Hier hat der Gesetzgeber zwei Fälle formuliert: A. Ist eine Frist im Angebot bestimmt, muss die Annahme in dieser Frist vollzogen werden. B. Ist eine Frist nicht im Angebot bestimmt, muss die Annahme innerhalb einer angemessenen Frist abgegeben werden. Der Beginn der Annahmefrist ist in § 2452geregelt. Über die Berechnung der Fristen findet man nur zwei ungenaue bzw. grobe Rechtsvorschriften in §§ 154, 155 AGZR.53

Das Wirksamwerden der Annahme setzt den Zugang nach § 26 VertragsG zu dem Antragenden voraus.54 Falls die Annahme durch eine Handlung vollzogen wird, wird die Annahme zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem die Handlung vorgenommen wird.

Die Annahme kann nach § 27 VertragsG55 nur zurückgenommen werden. Ein Widerruf der Annahme ist nach dem Gesetz nicht möglich.56

Die Doktrin der verspäteten Annahme gemäß §§ 28, 29 ist grundsätzlich mit dem Artikel 21 CISG vergleichbar. Allerdings sagt der chinesische Gesetzgeber im Vergleich zu CISG ausdrücklich, dass eine verspätete Annahme grundsätzlich als neues Angebot betrachtet wird57, soweit nicht der Antragende dem Empfänger des Angebots rechtzeitig mitteilt, dass die Annahme wirksam ist.

Allgemein kommt ein Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, indem eine Annahme wirksam wird,58 so schreibt es § 25 VertragsG vor: „Mit der Wirksamkeit der Annahme ist der Vertrag errichtet“.59

2.2 Das Wirksamwerden eines Vertrages

Das Zustandekommen eines Vertrages bedeutet aber nicht, dass der Vertrag eben auch wirksam ist. 60 Ein wirksamer Vertrag bedeutet, dass der Vertrag die wirksamen Tatbestandsmerkmale nach den gesetzlichen Vorschriften erfüllt hat, womit der von den beiden Vertragsparteien gewünschte Erfolg zukünftig eintreten kann. Ein wirksamer Vertrag setzt folgende Bedingungen voraus,61 dass der Vertrag:

1. weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen allgemeines gesellschaftliches Interesse verstößt und
2. kein sittenwidriges Rechtsgeschäft bezweckt,
3. die gesetzliche Formbedürftigkeit erfüllt,
4. weiteren gesetzlichen Vorschriften entspricht. Insbesondere was die Geschäftsfähigkeit der Parteien betrifft. Beispielweise ist ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag stets schwebend unwirksam. Die Wirksamkeit dieses Vertrags hängt von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 47 Abs. 1 ab. In diesem Kapitel 2.2 wird hauptsächlich die Formbedürftigkeit eines Vertrages behandelt.

2.2.1 Die sonstigen Formvorschriften

Um eine Streitigkeit aus Rechtsverhältnissen, die nicht in schriftlicher Form dokumentiert wurden, baldmöglichst gerecht vor Gericht beizulegen, ist ein Vertrag zugunsten des Interesses der Parteien stets die schriftliche Form62 anzuwenden. Dementsprechend gibt es nach dem VertragsG noch zwei spezielle Rechtsvorschriften (§§ 32, 33), die etwas in die typische chinesische Tradition eingebunden sind.

§ 32 Wenn die Parteien zur Errichtung des Vertrages die Form einer Vertragsurkunde verwenden, ist der Vertrag errichtet, wenn beide Seiten ihn unterzeichnet oder gestempelt haben.

Der „Stempel“ spiegelt gewissermaßen den traditionalen chinesischen Stil wider, mit dem ein wirksamer Vertrag beurkundet wird. Heutzutage spielt der Stempel auch in der Praxis eine bedeutende Rolle. Die Chinesen stempeln gerne einen Vertrag, anstatt ihn zu unterschreiben. Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Parteien ihn gestempelt haben. Allerdings ist stets zu beachten, dass ein geschnitzter Stempel, über welchen eine natürliche Person (kein Unternehmer) verfügt, keine Rechtskraft an sich hat, denn diese Person kann durch ihn nicht identifiziert werden- wobei beim Schnitzen eines Stempels für einen Unternehmer dieser dem Schnitzer seinen Gewerbeschein vorlegen muss, welcher wiederum amtlich ausgestellt wurde.

§ 33 Wenn Parteien Formen wie die Briefform oder die Form elektronischer Datenschriftstücke zur Errichtung eines Vertrages verwenden, kann vor der Vertragserrichtung die Unterzeichnung einer schriftlichen Bestätigung verlangt werden. Der Vertrag ist mit der Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung errichtet Diese Klausel erlaubt den Parteien, einen Vertrag in elektronischer Form abzuschließen. Allerdings bestehen in diesem Bereich ständig zwei wissenschaftliche Beanstandungen. Der Gesetzgeber hat keinen Hinweis gegeben, wie der Aussteller seinen Namen im elektronischen Dokument derart identifiziert hinzufügt, dass sein Name nicht durch einen Dritten verfälscht werden kann.

[...]


1 Heutzutage spricht man häufig fünf Beziehungen, welche die Beziehungen „älterer – jüngerer Bruder, Freund – Freund“ beinhalten. Dies hat den Gedanken des Konfuzianismus gewissermaßen ausgedehnt.

2 Von Senger, Einführung, 1994, S.17

3 Z.B. durfte eine Frau nicht zweimal heiraten. Nach dem Tod ihres Ehemanns übernahm sie die Ernährungsplicht der Schwiegereltern. Sie sollte sich nach ihrem großen Sohn richten, der das Rückgrat der Familie sei.

4 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.20

5 Vgl. Gildeggen, Internationale, 2005, S.25

6 Von Senger, Einführung, 1994, S.18. Ein weiteres Beispiel siehe dasselbe Werk S.26 ab „Volkszeitung...“

7 Meaning: When a man is promoted to a position of authority, all his friends and relatives benefit.

8 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.23 bis 24

9 Von Senger, Einführung, 1994, S.26

10 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.21, 28

11 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.12

12 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.12 und Vgl. Gebhardt, Volume II, 2003, S.33

13 Die jeweiligen Gesetze sind nicht im gleichen Zeitraum verkündet worden

14 Vgl. Das Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Webseite, O.V.

15 Vgl. Die Sechs Kodices, Webseite, O.V.

16 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.14

17 Von Senger, Einführung, 1994, S.27

18 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.60

19 D.h. die Entwicklung einer sozialistischen Marktwirtschaft. Nach amtlicher Auffassung wird dies als bloßes Anfangsstadium des Sozialismus angesehen. Es handle sich um eine Periode, die China durchlaufen muss, weil sich der Kapitalismus bisher nicht frei entfalten konnte.

20 Die Grundstücke werden in China als staatliches Eigentum angesehen. Die Bürger können aber Eigentum an den Gebäuden erwerben, die auf den kraft der baurechtlichen Vorschriften Bauflächen errichtet werden. Das Eigentum an diesen Gebäuden kann nur zusammen mit dem betreffenden Baurecht übertragen werden.

21 Von Senger, Einführung, 1994, S.12 bis 13

22 Vgl. Wang, Limin, Webseite

23 Genauere Darstellungen siehe: Von Senger, Einführung, 1994, S.129 bis 134. Allerdings ist zu beachten, dass das Wirtschaftsvertragsgesetz und dessen Ausführungsregeln aufgehoben worden sind.

24 Vergleichbar dem Bundesrat in Deutschland

25 Es ist dem zweiten Buch „Recht der Schuldverhältnisse, also das Schuldrecht“ des deutschen BGB von §§241 bis einschließlich 700 Verwahrungsvertrag vergleichbar. Die Chinesen haben die deutschen Rechtsvorschriften zwar nicht komplett eins zu eins übernommen, aber die Doktrin und manche Vorschriften sind offensichtlich von deutschem Recht geprägt. Insgesamt beinhaltet das Gesetz 428 Paragraphen. Der Gesetztext ist in Anhang I beigebracht. Herausgeber: Frank Münzel, Hamburg

26 Politik des Handels mit allen Staaten

27 Technikverträge sind Verträge der Parteien, in denen für die Entwicklung und für die Übertragung von Techniken, für technische Beratung und für technische Dienstleistungen die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgesetzt werden.

28 Das Gesetz beinhaltet zwei Unternehmensformen: Die GmbH (Limited Company) und die Aktiengesellschaft (Public Limited Company)

29 Die Abgrenzung des Fracht- und Speditionsgeschäfts siehe: Führich, WPR., 2002 S.317. In der deutschen Version des VertragsG von Frank Münzel wurde das „Frachtgeschäft“ als Beföderungsvertrag, das „Speditionsgeschäft“ als multimodal kombinierter Beföderungsvertrag übersetzt.

30 Vgl. § 478 Abs.1,2 BGB

31 Der Gesetztext von Verbraucherschutzgesetz, Webseite, O.V.

32 Vgl.Gebhardt, Volume I, 2003, S.7

33 Vgl. Gebhardt, Volume II, 2003, S.38

34 Am 11.04.1980 hat China das CISG unterschrieben. Mit Wirkung zum 01.01.1988 ist China dem CISG beigetreten. .Am 01.01.1986 ist China als Mitglied der UNIDROIT beigetreten.

35 Gebhardt, Volume II, 2003, S.37

36 Vgl. Artikel 24 CISG

37 Führich, WPR, 2002 München, S.61

38 Das Beispiel ist eine Abwandlung des Falls „E-mail Zugang“ in Gildeggen, Internationale, 2005, S.61

39 Vgl. Artikel 15,16 CISG

40 Wobei dies nach dem deutschen BGB umgekehrt zu verstehen sei. Gemäß § 145 ist der Antragende grundsätzlich an seinen Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. D.h. nur in Ausnahmefällen kann ein Angebot widerrufen werden.

41 Die höhere Gewalt ist in § 117 Abs.2 des VertragsG definiert.

42 Vgl. § 146 BGB

43 Was man unter dem Begriff „wesentliche Änderung“ versteht, wird im Kapitel 2.1.2 „Annahme“ verdeutlicht. Siehe S.19. Ferner ist darauf zu beachten, dass die „materiellen Änderungen“ anstatt des Begriffes der „wesentlichen Änderungen“ in der von Frank Münzel übersetzten Version des VertragsG angewandt wird.

44 Vgl. §§ 116 bis 144 BGB

45 Vgl. §§ 16, 26 VertragsG

46 Vgl. §§ 17, 27 VertragsG

47 In China ist die Schriftform etwas weiter erfasst als Deutschland. Unter Schriftform ist auch die Textform (E-Mail, Fax) und Elektronische Form zu verstehen gemäß § 11 VertragsG., vergleiche dazu § 126 BGB

48 Vgl. Art.18 III CISG

49 Vgl. Gebhardt, Volume II, 2003, S.40

50 Der Volltext der amtlichen Interpretation zu AGZR, Webseite, O.V.

51 Vgl. Art. 19 Abs. 3 CISG

52 Diese Klausel ist mit dem Artikel 20 Abs. 1 CISG vergleichbar.

53 Im Gegensatz dazu bietet das deutsche BGB im Bereich „Fristen, Termine“ detaillierte Rechtsvorschriften an: §§ 186 bis 193

54 Vgl. Kapitel 2.1.1 Angebot, S.16 „das Wirksamwerden des Angebots, gemäß § 16“

55 Vgl. Art. 22 CISG

56 Vgl. Kapitel 2.1.1 Angebot, S.16 „widerrufen“

57 Vgl. § 150 Abs.1 BGB

58 Die Annahme eines Angebots wird wirksam, sobald die Äußerung der Zustimmung dem Antragenden zugeht, § 26 VertragsG. Siehe: Kapitel 2.1.2, S.19

59 Vgl. Art.18 Abs. 2, 23 CISG, wobei ein Vertrag nach deutschem BGB §§ 130, Abs. 1, 150 Abs.2 erst zustandekommt, wenn zwei WE (Angebot und Annahme) inhaltlich übereinstimmen. Dies wird durch CISG und VertragsG nicht verlangt. Diese beschrieben nur, solange der Inhalt der Annahme nicht wesentlich von dem Angebot abweicht und die Annahme dem Antragenden zugestellt ist, ist ein Vertrag zustandegekommen.

60 Das ist in Deutschland genauso. Es gibt Fälle, in denen ein Vertrag erst zustandegekommen ist, anschließend ist der Vertrag wegen Formmangel nichtig (also nicht wirksam) gemäß § 125 BGB. Vgl. Rumpf-Rometsch , BGB AT 2003, Fall 54, S.240

61 Die Unterschiede zwischen dem Zustandekommen eines Vertrages, Webseite, O.V. Ferner siehe § 52 VertragsG

62 Vgl. Kapitel 2.1.2 Annahme, S.18. Ferner wird die Form der notariellen Beurkundung vom chinesischen Gesetzgeber nicht als Voraussetzung eines wirksamen Vertrags verlangt.

Ende der Leseprobe aus 120 Seiten

Details

Titel
Der Kaufvertrag über bewegliche Sachen im chinesischen Recht
Untertitel
Einige wesentliche Aspekte
Hochschule
Hochschule Mainz
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
120
Katalognummer
V137751
ISBN (eBook)
9783640456338
ISBN (Buch)
9783640456444
Dateigröße
1321 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Verfasser hat mit Sorgfalt und durchaus kritischer Distanz ein informatives Werk vorgelegt, das wesentliche Aspekte des chinesischen Kaufrechts aufzeigt. Gefallen haben u.a. die Hinweise des Verfassers auf den Einfluß der deutschen Rechtsordnung, die Anfertigung eigener Tabellen zum besseren Verständnis der Ausführungen sowie die vergleichenden Hinweise auf das CISG und das BGB. Lobenswert ist auch das Bemühen, dem deutschen Leser die fortschreitende Entwicklung der chinesischen Rechtsordnung zu verdeutlichen und die Distanz zum chinesischen Recht zu nehmen...
Schlagworte
Chinesische Rechtsverordnung, Chinesisches Vertragsrecht, Chinesisches BGB, Kaufvertrag im chinesischen Recht, Zustandekommen eines Kaufvertrages im chinesischen Recht, Chinesisches Kaufrecht, Chinesisches Zivilrecht
Arbeit zitieren
Diplom-Wirtschaftsjurist Rui Du (Autor:in), 2008, Der Kaufvertrag über bewegliche Sachen im chinesischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137751

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