Rettungsdienst

„Bewältigungsstrategien bei Extremsituationen im Rettungsdienst - formelle und informelle Konzepte im Vergleich“


Hausarbeit, 2008

16 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Rettungswesen in Deutschland
2.1 Historische Entwicklung des Rettungswesens
2.2 Gesetzliche Regelungen für den Rettungsdienst
2.3 Aktuelle Strukturen des Rettungswesens

3. Formelle und informelle Bewältigungsstrategien
3.1 Mögliche pathologische Folgen einer Traumatisierung für den Helfer
3.1.1 Posttraumatische Belastungsstörung
3.1.2 Burnout-Syndrom
3.2 Formelle Konzepte
3.2.1 Notfallseelsorge
3.2.2 Supervisionen
3.2.3 „CISM- critical incident stress management“
3.3 Informelle Bewältigungsmuster und eigene Erfahrungen
3.3.1 Rituale
3.3.2 Gespräche
3.3.3 Verdrängung
3.3.4 Positive Verstärkung der eigenen Leistung/ der Leistung des Rettungsteams

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff „Rettungsdienst“ wird in der Bevölkerung, soweit das Tätigkeitsfeld überhaupt genauer bekannt ist, meist mit schweren Verkehrsunfällen oder aber anderen schwerwiegenden Verletzungen assoziiert. So ist es auch zu erklären, dass meist Kommentare wie „Da sieht man aber viel Schlimmes!“ oder „Ich könnte so etwas ja nicht machen!“ zu hören sind, wenn ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes seinen Beruf nennt. Sofort wird bei den Menschen ein Unfallbild mit viel Blut, schreienden Patienten oder offenen Knochenbrüchen hervorgerufen. Dies wird durch den Umstand begünstigt, dass in der Bevölkerung weitestgehend Unklarheit darüber herrscht, was im Rettungsdienst eigentlich genau getan wird. Deutlich zu sehen sind nur die auffälligen Wagen, die ab und an mit Blaulicht und Martinshorn auf der Jagd nach den entscheidenden Sekunden durch die Straßen fahren. Die Einschätzungen, was das Rettungspersonal im einzelnen an Kompetenz innehat, reicht von Herabstufung – die Rede ist dann häufig vom „Krankenwagenfahrer“ – bis hin zu der Annahme, es würden ausschließlich Ärzte als Personal eingesetzt. Viele Menschen sind schlicht und einfach glücklich darüber, noch nie in die Situation gekommen zu sein, diesen speziellen gesundheitlichen Dienst in Anspruch nehmen zu müssen. Oft gilt die Devise: Hauptsache, im Notfall sind sie rechtzeitig da, die Uniformierten in den meist rot-weißen Fahrzeugen. Der Alltag im Rettungsdienst sieht allerdings deutlich anders aus, als es in der Öffentlichkeit vermutet wird: Schwerwiegende Verkehrsunfälle oder Wiederbelebungen sind glücklicherweise nicht überall an der Tagesordnung. Vielmehr geht es bei einem Notruf meist um internistische Notfälle wie Herzinfarkte oder chirurgische Notfälle wie Kopfplatzwunden oder geschlossene Knochenbrüche nach einem Sturz. Einen Großteil der Einsätze machen auch die so genannten qualifizierten Krankentransporte aus, bei denen vorübergehend nicht mehr gehfähige oder gänzlich bettlägerige Patienten liegend und unter Überwachung von einem Ort zum anderen gefahren werden, z.B. vom Altenpflegeheim ins Krankenhaus. Bei allem ist unbedingt zu beachten, dass auch im Rettungsdienst Menschen arbeiten, die zwar medizinisch besonders geschult sind und in der Regel eine gewisse Erfahrung im Umgang und bei der Bewältigung von Extremsituationen haben, deswegen aber keine „Übermenschen“ sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Definition von einer Extremsituation durchaus von der subjektiven Betroffenheit des Helfers abhängt und nicht von der Art des Einsatzes, Zahl der Opfer, o.ä. Deshalb liegt neben der Vorstellung der aktuellen Strukturen des Rettungswesens in „Bewältigungsstrategien bei Extremsituationen im Rettungsdienst- formelle und informelle Konzepte im Vergleich“ von Andreas Röder Deutschland der Fokus dieser Arbeit auf der Betrachtung der psychischen Belastung der Helfer, der möglichen pathologischen Auswirkungen, sowie der formellen/institutionellen Strategien und informeller/individueller Bewältigungsmuster bei Extremsituationen.

2. Das Rettungswesen in Deutschland

In Meyers Lexikon1 heisst es zum Thema Rettungsdienst:

Rettungswesen, Maßnahmen und Einrichtungen zur Bewältigung und Vorbeugung von Schadensereignissen als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Mit dem Begriff Rettungsdienst wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung mit den Bereichen Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport bezeichnet.“

Zum Verständnis der Leistungsdimensionen lässt sich der Einsatzbericht des Landesministerium des Inneren2 von Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2006 heranziehen. So wurden allein in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr 679.890 Rettungs einsätze der verschiedenen Organisationen durchgeführt und es gibt 1.659,64 hauptamtlich nichtärztliche Beschäftigtungsstellen in diesem Bereich. Hinzu kommt das notärztliche Personal, sowie eine Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Rettungsdienstes.

2.1 Historische Entwicklung des Rettungswesens

Die Wurzeln des Rettungswesens nach heutigem Verständnis liegen in der Zeit der napeolonischen Kriege, also zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Aufgrund der vielen Verwundeten auf den Schlachtfeldern wurde deren Versorgung durch nichtärztliches Personal initiiert. Die beteiligten Berufsgruppen waren meist Friseure und Barbiere, die ihre Patienten mittels Schubkarren abtransportierten und unter äußerst schlimmen hygienischen Bedingungen versorgten.

Gleichzeitig entstanden die ersten hoheitlichen Rettungsverordnungen der einzelnen deutschen Länder zum Schutz der Zivilbevölkerung, was bis dahin nicht als öffentliche Aufgabe oder moralisch anzustrebendes Ziel angesehen worden war.

„Bewältigungsstrategien bei Extremsituationen im Rettungsdienst- formelle und informelle Konzepte im Vergleich“ von Andreas Röder Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.

Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der fünfziger Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der sechziger Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug-und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unzuträgliche Situation führte ab Mitte der sechziger Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der siebziger Jahre.3 Seitdem hat sich das Rettungswesen in Sachen Technik, Berufsausbildung und Verwaltung ständig weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

2.2 Gesetzliche Regelungen für den Rettungsdienst

Durch die Wahrnehmung des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes als öffentliche Aufgabe entstanden eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, denen die Ausübung des Rettungsdienstes unterliegt.

An dieser Stelle möchte ich die für das Rettungswesen relevanten Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder kurz vorstellen.

„Bewältigungsstrategien bei Extremsituationen im Rettungsdienst- formelle und informelle Konzepte im Vergleich“ von Andreas Röde Als erstes wären die Rettungsdienstgesetze ( RettDG) der einzelnen Länder zu nennen. Hier werden die Aufgaben, Organisation, Finanzierung, sowie die Bußgeldbestimmungen festgelegt. So heißt es etwa in §2 RettDG Rheinland-Pfalz:

㤠2 Aufgaben

(1) Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe. Er hat die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorischer Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen.
(2) Der Notfalltransport hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung, in der Regel mit Notarzt- oder Rettungswagen, in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.
(3) Der Krankentransport hat kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung, in der Regel mit Krankentransportwagen, zu befördern.“ 4

Beim Rettungsassistentengesetz ( RettAssG) handelt es sich um ein Bundesgesetz, es regelt die einheitliche Berufsbezeichnung sowie die Inhalte und die Dauer der Ausbildung für Rettungsassistenten in der Bundesrepublik Deutschland:

㤠3

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes

insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel).“ 5

Weitere zu beachtende Verordnungen sind etwa die Rettungsdienst-zuständigkeitsverordnung (RettDZVO), hier wird die Durchführung auf die einzelnen Kreise und Kommunen übertragen, das Medizinproduktegesetz (MPG), das Betäubungsmittelgesetz (BTM), sowie die allgemeinen Vorschriften de Arbeitsrechtes.

Im Rahmen von Diskussionen um die Delegation ärztlicher Tätigkeiten im Sinne einer Notkompetenz ist ebenfalls die Einhaltung des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) zu beachten, nach dem die ärztlichen Vorbehaltsaufgaben definiert sind.

[...]


1 [Online im Internet]:URL:http://lexikon.meyers.de/meyers/Rettungswesen, Stand 25.01.08.

2 [Online im Internet]:URL:http://www.ism.rlp.de, Stand 25.01.08.

3 [Online im Internet]:URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsdienst, Stand 25.01.08. 5

4 [Online im Internet]:URL:http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/RettDG_RP.htm, Stand 28.01.08.

5 [Online im Internet]:URL:http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rettassg/gesamt.pdf, Stand 28.01.08.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Rettungsdienst
Untertitel
„Bewältigungsstrategien bei Extremsituationen im Rettungsdienst - formelle und informelle Konzepte im Vergleich“
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Veranstaltung
Sozialmedizin
Note
1,5
Autor
Jahr
2008
Seiten
16
Katalognummer
V137689
ISBN (eBook)
9783640470501
ISBN (Buch)
9783640470624
Dateigröße
519 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Supervision, Coaching, Burnout-Syndrom
Arbeit zitieren
Diplom-Pflegeleitung (FH) Andreas Röder (Autor:in), 2008, Rettungsdienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137689

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