Die Machtübernahme von Heinrich V. gegen seinen Vater Heinrich den IV. Machthunger oder Rettung der Dynastie?


Hausarbeit, 2009

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Auslöser für das Handeln Heinrichs V.
2.1 Sächsische Opposition gegen den Vater – Heinrich IV.
2.2 Gegenkönigtum – Rudolf von Rheinfelden
2.3 Disput Heinrichs IV. mit der Kirche
2.4 Aufstand Konrads – 1. Sohn Heinrichs IV

3 Verschwörung gegen den Vater

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Heinrich V. lebte von 1086 bis 1125 und war seit 1111 Kaiser des Heiligen Römischen Reichs. Er war der letzte der Salier-Dynastie und starb kinderlos.[1]

Die Königserhebung im Heiligen Römischen Reich unter der Herrschaft der Salier war bis Heinrich V. entweder durch Wahl oder durch das Geblütsrecht[2] entschieden worden. Konrad II., der erste Salier, wurde in der Wahlversammlung im Jahr 1024 zum König gewählt und wenig später im Mainzer Dom gesalbt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Königswürde an die männlichen Nachkommen durch das Geblütsrecht weitergegeben. Seit Heinrich III. wurde durch die Designation auf den Nachfolger des Throns hingewiesen. Mit der Designation konnte der noch amtierende König oder Kaiser Einfluss auf die Regelung seiner Nachfolge nehmen.[3] Sobald ein Sohn zum Mitkönig, zu Lebzeiten des Vaters, erhoben wurde, bedurfte es nach dem Tod des Vaters keine Zustimmung der Großen mehr, um die königliche Macht auszuüben.

Bei Heinrich V. war die Königserhebung oder eher Machtergreifung zwar durch die Designation zum Mitkönig um 1098 vorerst genauso wie bei den Vorgängern, jedoch stellte sich der Sohn gegen seinen Vater und erzwang dessen Abtretung. Daher wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen: ’War Heinrich V. skrupellos und machthungrig oder musste er wegen der Gegnerschaft gegen seinen Vater die Macht übernehmen, um die Dynastie zu retten?’

Die Situation Heinrichs V. wird von beiden Seiten beleuchtet. In den Quellen wird die Mordtat an dem Graf von Burghausen für die Loslösung vom Vater angegeben.[4] Es wird in dieser Arbeit dargestellt, dass eben diese Abkehr möglicherweise ein langwieriger Prozess war und nicht nur an einem Beispiel festgemacht werden kann;[5] dabei davon ausgehend, dass Heinrich V. seinen Thronanspruch gefährdet sah.[6] Im nachfolgenden Text werden die möglichen Auslöser für das Handeln Heinrichs V. darlegt und erläutert. Anhand dieser kurzen Zusammenfassungen wird die politische Gegnerschaft Heinrichs IV. aufgezeigt.

Die wichtigste Quelle für das Thema Heinrich V. ist die ’Chronica necnon Anonymi Chronica imperatorum’ Ekkehards von Aura.[7] Dieser hatte lediglich die Chronik Frutolfs überarbeitet. Wichtig zu erwähnen ist, dass Ekkehard von Aura durchaus ein Zeitzeuge war, da er bis 1125 lebte. Was jedoch die Objektivität dieser Quelle angeht, so kann man davon ausgehen, dass durch den Umstand, dass Ekkehard von Aura ein Mönch war, die kirchlichen Ereignisse sicherlich im Vordergrund standen. Dennoch wohnte er bei zwei Exkommunikationen Heinrichs IV. bei, was wieder für seine Glaubwürdigkeit sprechen könnte.[8] Der zweite wichtige Chronist ist ’Otto von Freising’ mit seinem Werk ’Chronica sive historia de duabus civitatibus’. Otto von Freising war mit dem salischen Königshaus verwandt. Seine Mutter Agnes war die Schwester Heinrichs V.[9] Durch die verwandtschaftlichen Beziehungen ist eine sachliche und unvoreingenommene Betrachtung der Ereignisse eher auszuschließen.

2 Auslöser für das Handeln Heinrichs V.

Für das Handeln Heinrichs V. gab es mehrere Auslöser, die ihn dazu bewegten sich von seinem Vater loszulösen. Die persönlichen Gründe sind spekulativ und daher nicht aussagekräftig genug. Daher werden die politischen Hintergründe dargelegt, um so vielleicht die Verpflichtung zum Handeln Heinrichs V. zu erläutern. Inwieweit ihn jeder einzelne Auslöser beeinflusst hatte, kann nicht geklärt, wohl aber angedeutet werden.

2.1 Sächsische Opposition gegen den Vater – Heinrich IV.

Heinrich IV. hatte sich durch sein ungeschicktes Verhalten gegenüber der sächsischen Bevölkerung deren Unmut zugezogen. Er wollte die alten Besitzrechte auf den Ländereien der Salier in Sachsen wieder geltend machen. Für die Bewachung der Besitztümer ließ er Burgen errichten, wie zum Beispiel die Harzburg.[10] Da seit langem diese Besitzrechte bei den Sachsen in Vergessenheit geraten waren, sperrten sie sich gegen das offensive Vorgehen Heinrichs IV. Auch die kostspieligen Aufenthalte des Herrschers in Sachsen empfand man als störend.[11] Es ging also bei dem Aufstand gegen den König um das Verhalten des Königs selbst, dass man als Freiheitsberaubung ansah.[12] Heinrich IV. hatte durch den Burgenbau versucht die alten Besitztümer wieder unter seine Verwaltung zu stellen. Als der Konflikt eskalierte und sich Heinrich IV. und die Sachsen mit ihren Heeren im Winter 1074 gegenüberstanden, drängten die Fürsten den König auf die Forderungen der Sachsen einzugehen und somit einen drohenden Kampf abzuwenden. Der König musste nun versprechen, die Burgen wieder aufzugeben, also zu zerstören, das Land nicht mehr zu plündern und die Rechte der Sachsen zu achten.[13] Damit war der Konflikt mit den Sachsen zwar nicht beendet worden, jedoch wurde er erst einmal ausgesetzt bis es zum Gegenkönigtum Rudolfs von Rheinfelden kam.

2.2 Gegenkönigtum – Rudolf von Rheinfelden

Vor allem die sächsischen Aufständigen versuchten mit Rudolf von Rheinfelden gegen Heinrich IV. ein Gegenkönigtum zu errichten. Er lebte von 1025 bis 1080 und starb bei der Schlacht an der Elster. Zwar wurde er durch die Heirat mit Mathilde, der Schwester Heinrichs IV., im Jahr 1059 an das salische Königshaus gebunden, jedoch ging er später militärisch gegen eben dieses vor. Mathilde verstarb schon frühzeitig, daher ging er die zweite Ehe mit Adelheid von Turin ein. Auch diese Heirat verband ihn mit dem salischen Königshaus, denn sie war die Schwester der Ehefrau Heinrichs IV. Viele Jahre zuvor hatte er durch das gute Verhältnis zur Kaiserin Agnes, der Mutter Heinrichs IV., im Jahr 1057 das Herzogtum Schwaben und die Verwaltung Burgunds übertragen bekommen, dadurch kam er zu Macht und Besitz.[14]

Seit der Fastensynode im Jahr 1076, auf der Heinrich IV. durch den Papst Gregor VII. für abgesetzt erklärt wurde, stellte sich Rudolf von Rheinfelden auf die Seite der Königsgegner.[15] Durch den Gang nach Canossa hatte sich Heinrich IV. von seinem Bann im Jahr 1076 lösen können, da Gregor VII. diesen wieder aufhob.[16]

Einen anderen Grund für den Abfall Rudolfs von Rheinfelden, kann man der ’Cronica Slavorum’ von Helmhold von Bosau entnehmen.[17] In dieser heißt es, Rudolf war sehr betrübt über den Umstand, dass das Versprechen nicht gehalten wurde, die Häupter[18] des Sachsensaufstandes, zu verschonen, wenn diese sich in die Gewalt Heinrichs IV. geben würden. Denn als dies geschah, wurden sie in Haft genommen.[19] Dies könnte durchaus ein möglicher Grund für den Abfalls Rudolfs von Heinrich IV. gewesen sein, vielleicht da Rudolf erkennen musste, dass Heinrich IV. sein Versprechen brach und er mit Gegnern umging wie es ihm beliebte.

Später wurde Rudolf von Rheinfelden von süddeutschen Fürsten, den Sachsen und den Erzbischöfen von Mainz, Magdeburg und Salzburg, im März des Jahres 1077 zum König gewählt. Noch im selben Jahr wurde er durch den Erzbischof Siegfried I. in Mainz zum König gekrönt.[20] Rudolf von Rheinfelden versprach seinen Wählern und Anhängern, das ihm übertragene Reich nicht als sein Eigentum anzusehen, er wollte vielmehr der Verwalter des Reiches und kein Besitzer sein. Auch räumte er ein, dass er darauf verzichte seinen Sohn als Thronfolger vorzuschlagen. Vielmehr sollten die Großen des Reiches nach seinem Ableben den geeignetesten für diese Aufgabe wählen.[21] Dies bedeutete, dass ein zukünftiger Herrscher durch die Fürsten nur dann bestimmt werden konnte, wenn er sich für die Regierung des Reiches eignete. Damit war ausgeschlossen, dass durch die Erbfolge ein Herrscher den Thron bestieg, der zwar einer Dynastie angehörte, die zuvor das Reich inne hatte, aber vielleicht gänzlich ungeeignet war.

[...]


[1] Struve: 6. Heinrich V., Lexikon des Mittelalters, 2043-2044.

[2] Schmidt, Königswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert. Köln, 1985, 11-18. Es gibt zu dem Begriff Geblütsrecht mehrere Forschungsmeinungen in Bezug auf dessen Bedeutung. Der Rechtshistoriker Heinrich Mitteis bestreitet, dass das Geblütsrecht ein Eigentumsrecht auf den Thron ist. Wobei jedoch der Historiker Fritz Kern behauptet hatte, dass Geblütsrecht sei ein festgelegter Rechtsanspruch auf den Thron. Heinrich Mitteis bemängelte an dieser Auffassung, dass der Begriff Geblütsrecht damit zu sehr dem Begriff Erbrecht ähnle.

[3] Schmidt, Königswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert. Köln, 1985, 19. Für den Rechtshistoriker Heinrich Mitteis ist der Begriff Designation erst angebracht, wenn sowohl eine Mitkönigerhebung durch den noch amtierenden König oder Kaiser stattgefunden hatte, also auch das Versprechen der Grossen des Reichs, den Nachfolger anzuerkennen.

[4] Otto von Freising, Chronica sive historia de duabus civitatibus (Schmidt, Otto von Freising, 511-512.)

[5] Althoff, Heinrich IV., 228. Daher teile ich die Meinung des Historikers Althoff, dass es mehrere Gründe für den Abfall gegeben haben muss.

[6] Althoff, Heinrich IV., 234. Wobei hier erwähnt werden muss, dass der Historiker Althoff betont, die Angst um den Thron bei Heinrich V. sei hypothetischer Natur, was ich auch nicht abstreite. Nach seiner Auffassung wird in der Forschung mehr auf ein handlungsbestimmendes religiöses Bewusstsein der Beteiligten Wert gelegt.

[7] Bautz: Ekkehard von Aura, Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon, 1484. Ekkehards Weltchronik ist die Hauptquelle für die Zeit von 1080-1125.

[8] Bautz: Ekkehard von Aura, Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon, 1484.

[9] Schmidt: Otto von Freising, Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon, 1373-1375.

[10] Althoff, Heinrich IV., 92.

[11] Althoff, Heinrich IV., 105.

[12] Althoff, Heinrich IV., 94.

[13] Althoff, Heinrich IV., 105.

[14] Struve: 1. Rudolf von Rheinfelden, Lexikon des Mittelalters, 1070.

[15] Struve: 1. Rudolf von Rheinfelden, Lexikon des Mittelalters, 1071.

[16] Struve: 4. Heinrich IV., Lexikon des Mittelalters, 2042. Durch den Bußgang nach Canossa erhielt Heinrich IV. die Absolution von Gregor VII..

[17] Bautz: Helmhold, Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon, 706. Er schrieb die Slawenchronik, in dieser er die Christianisierung der Westslawen, die östlich unter der Elbe angesiedelt waren, beschrieb.

[18] Helmhold von Bosau, Chronica Slavorum (Stoob, Helmhold von Bosau, 123.) Wezel von Magdeburg, Burchard von Halberstadt, Herzog Otto, Herzog Magnus und Markgraf Udo.

[19] Helmhold von Bosau, Chronica Slavorum (Stoob, Helmhold von Bosau, 123.)

[20] Struve: Rudolf von Rheinfelden, Lexikon des Mittelalters, 1071.

[21] Althoff, Heinrich IV., 161.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Machtübernahme von Heinrich V. gegen seinen Vater Heinrich den IV. Machthunger oder Rettung der Dynastie?
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Königtum und Königsherrschaft im Hochmittelalter
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
16
Katalognummer
V137662
ISBN (eBook)
9783640459100
ISBN (Buch)
9783640458745
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heinrich, Vater, Heinrich
Arbeit zitieren
Franziska Haimann (Autor:in), 2009, Die Machtübernahme von Heinrich V. gegen seinen Vater Heinrich den IV. Machthunger oder Rettung der Dynastie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137662

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